(zinsgünstiges Baudarlehen für die Neuschaffung und den Bestandserwerb von selbst genutztem Wohnraum)
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- Ulrike Pfeiffer
- vor 8 Jahren
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1 Infoblatt (Stand 12/2014) zum Familienbaudarlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) (zinsgünstiges Baudarlehen für die Neuschaffung und den Bestandserwerb von selbst genutztem Wohnraum) Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick. Gern beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten der Förderung. 1. Was wird gefördert? Neubau eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung Ersterwerb eines neu geschaffenen Eigenheimes oder einer neu geschaffenen Eigentumswohnung innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung Erwerb einer vorhandenen Immobilie (Bestandserwerb) Ausbau oder Erweiterung einer vorhandenen Immobilie mit Baukosten von mindestens Grundvoraussetzung: Das Förderobjekt wird selbst genutzt!!! Der Antrag ist vor Baubeginn oder vor Abschluss des Vertrages über den Erwerb zu stellen!! 2. Wer ist antragsberechtigt? bei Neubau und Ersterwerb Familien und andere Haushalte mit mindestens einem Kind (dazu gehören auch ungeborene Kinder, bei Vorlage einer Schwangerschaftsbescheinigung) Junge Ehepaare, auch ohne Kind (bis zum Ablauf des 10. Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung und bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat) Haushalte in denen mindestens ein Haushaltsmitglied mit einem Grad von 50 oder mehr schwerbehindert ist auf Dauer angelegte eheähnliche Lebensgemeinschaften oder eingetragene Lebenspartnerschaften (LPartG) mit mindestens einem Kind oder einer Schwerbehinderung von 50 Grad oder mehr, wenn beide Partner als Antragsteller auftreten, gemeinsam Eigentümer des zu fördernden Vorhabens werden und das geförderte Vorhaben nach der Fertigstellung bzw. dem Erwerb gemeinsam genutzt wird Hinweis: Bei vorangegangenen Ehen, muss diese rechtskräftig geschieden sein! bei Bestandserwerb, Ausbau oder Erweiterung einer vorhandenen Immobilie alle Personengruppen (auch Einzelpersonen) 1
2 3. Was wird vorausgesetzt? Das Gesamtjahreseinkommen der Haushaltsmitglieder darf die Einkommensgrenzen nach 10 Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG) um nicht mehr als 60 % überschreiten (bei Selbstständigen und Freiberuflern erfolgt die Einkommensermittlung durch die TAB). Personen im Haushalt 10 ThürWoFG plus 60 % Nettobetrag eine zwei drei vier fünf sechs jede weitere Person Für jedes zum Haushalt gehörende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere Vom Jahreseinkommen abzusetzende Beträge nach 15 ThürWoFG Freibeträge bei: Schwerbehinderung von wenigstens 50 Grad Jungen Ehen Abzugsbeträge bei: Unterhaltsverpflichtungen Berechnung des Jahreseinkommens für Arbeitnehmer durchschn. Brutto der letzten vor Antragstellung + Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, sonst. Sonderzahlungen - Werbungskosten (Pauschale ) - 30 % Versicherungsbeiträge (jeweils 10 % für Lohnsteuer, KV und RV) - Frei- und Abzugsbeträge (siehe oben) 2
3 für Bezieher von Rente Bruttorente im Monat vor Antragstellung - Werbungskosten (Pauschale 102 ) - 10 % Krankenversicherungsbeiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld wöchentlicher Nettobetrag 52 Wochen für Bezieher von Unterhalt monatlicher Unterhalt Zum Lebensunterhalt müssen monatlich mindestens folgende Beträge verbleiben: für die erste Person des Haushaltes 756 für jede weitere Person zusätzlich 252 Hinweis: Bei diesen Beträgen handelt es sich um die untere Grenze, die Tragbarkeit der Belastung muss langfristig gewährleistet sein! Berechnung hierzu: monatliches Familiennettoeinkommen + Kindergeld + etwaiger Lastenzuschuss - Belastungen aus dem Bauvorhaben - individuelle Belastungen (z. B. Unterhaltszahlungen) verfügbarer Betrag 3
4 Voraussetzungen beim Bestandserwerb: das Eigenheim soll ohne wesentliche Umbauten und Modernisierungen nutzbar sein das Eigenheim soll auf Dauer ein familiengerechtes Wohnen ermöglichen die Gesamtkosten (Kaufpreis + Modernisierungs- u. Instandsetzungskosten) müssen angemessen sein und deutlich unter den Gesamtkosten eines vergleichbaren Neubaues liegen In einem Eigenheim mit 2 Wohnungen kann in der Regel nur die vom Antragsteller zu nutzende Wohnung gefördert werden. Achtung: Der Kauf eines Eigenheimes von in gerader Linie Verwandten ist nicht förderfähig! 4. Wie wird gefördert? Darlehenshöhe: mindestens bis maimal Finanzierung der Gesamtkosten: Zinssatz: Zinsfestschreibung: Tilgung: Bereitstellungszinsen: mindestens 40 % Fremdmittel (Bank o. Bausparkasse) mindestens 20 % Eigenmittel (maimal in Form von Selbsthilfe) in Ausnahmefällen 10 % Eigenmittel: - Haushalte mit drei u. mehr Kindern - Haushalte ab zwei Personen, wo mindestens eine Person ab 50 Grad schwerbehindert ist - beim Bestandserwerb mit unter Modernisierungs- u. Instandsetzungskosten maimal Familienbaudarlehen Der Restbetrag ist durch Erhöhung des Anteils an Fremd- o. Eigenmitteln abzusichern! dieser hängt von der Kapitalmarktzinsentwicklung ab und ist bei der Stadt Jena / Wohnungsbauförderung oder bei der TAB zu erfragen über 5 oder 10 Jahre möglich, danach erfolgt die Anpassung an das Kapitalmarktzinsniveau 1,7 % oder alternativ 3% jährlich - Tilgung beginnt ab dem 2. Jahr der Darlehenslaufzeit 0,25 % mtl. für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge, mit Beginn des 6. Monats vom Tage des Darlehensangebotes Auszahlungskurs: 100 % Bearbeitungskosten: 1,0 % zu entrichten im 1. tilgungsfreien Jahr der Darlehenslaufzeit 4
5 Sonstiges: Die Eintragung im Grundbuch erfolgt als Nachrangdarlehen. Das Darlehen kann nicht mit einem Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm in Anspruch genommen werden. 5. Wie erfolgt die Auszahlung? Die Darlehensraten werden auf Antrag (bei der Stadt Jena / Wohnungsbauförderung zu stellen), wie folgt ausgezahlt, wenn die in der Darlehenszusage genannten Voraussetzungen erfüllt sind: bei Neubau und Ersterwerb 30 % nach Fertigstellung der Kellerdecke / Bodenplatte, bei Ausbau und Erweiterung nach Errichtung der Baustelle und dem Beginn der Arbeiten 35 % nach Fertigstellung des Rohbaus, bei Umbau und Ausbau nach Fertigstellung der sanitären Installation und des Innenputzes 30 % nach Bezugsfertigkeit 5 % nach vollständiger Fertigstellung und ordnungsgemäßer Belegung der Wohnung, sowie nach Vorlage und Prüfung der Schlussbestätigung (spätestens 6 Monate nach Auszahlung von 95 % des Darlehens) beim Bestandserwerb erfolgt die Auszahlung, wenn die in der Darlehenszusage genannten Voraussetzungen erfüllt sind. 6. Wo kann man sich beraten lassen? bei der Stadt Jena, Fachdienst Soziales / Team Wohnen, Lutherplatz 3, 2. OG, Zimmer 2_08 telefonisch erreichen Sie uns unter: Teamleiter Herr Friedel / Mitarbeiterin Frau Dägling Mitarbeiterin Frau Weiß Anfragen per an: wbf@jena.de Öffnungszeiten: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Bei uns erhalten Sie auch die Antragsformulare. Die Darlehenszusage, das Ausreichen und die Verwaltung des Darlehens obliegen der TAB. ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN! 5
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