Geförderter Wohnungsbau in München

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1 Stadtsanierung und Wohnungsbau Geförderter Wohnungsbau in München Informationen zur staatlichen Wohnungsbauförderung und zum München Modell München Modell München Modell aus der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) Eigenwohnungen nach dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm (Neubau und Zweiterwerb) Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

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19 ANLAGE 1 Geförderter Wohnungsbau in München Förderung von Eigentumswohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm 2016 Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung PLAN HA III/13 1. Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm Für alle Haushalte innerhalb der Förderobergrenzen des Art. 11 BayWoFG gibt es zur Immobilienfinanzierung (Neubau und gebrauchte Immobilie) Darlehen aus dem Zinsverbilligungsprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt. Darlehenshöhe: maximal 30 % der Gesamtkosten Zinssatz: gegenüber dem banküblichen Zins um ca. 1 % verbilligt. Bei Finanzierungen ohne ein zusätzliches staatliches Baudarlehen (siehe 2.) ist der Zinssatz um ca. 1,5 % gegenüber dem banküblichen Zins verbilligt. Tilgung: 1 % im Jahr; nachrangige Grundbuchsicherung. Zinsbindung: 10 bzw. 15 Jahre. Zusätzlich zum Darlehen aus dem Zinsverbilligungsprogramm kann ein staatliches Wohnungsbauförderdarlehen gewährt werden: 2. Staatliche Wohnungsbauförderdarlehen -entfällt im Bewilligungsjahr Bei Vorliegen entsprechender sozialer Dringlichkeit und Tragbarkeit der Belastung können Baudarlehen bis zu den folgenden Höchstbeträgen bewilligt werden. Für Haushalte mit Kind/Kindern wird zusätzlich ein einmaliger Zuschuss von je Kind gewährt. Zimmerzahl der geförderten Immobilie maximales Darlehen bei Stufe II maximales Darlehen bei Stufe III = Art. 11 BayWoFG 2 Zimmer Zimmer Zimmer Zimmer und mehr Darlehenskonditionen: Gefördert wird mit einem fast zinslosen staatlichen Baudarlehen (15 Jahre: 0,5 % Zinsen, 1 % Tilgung im Jahr; einmaliger Verwaltungskostenbeitrag 2 % in vier halbjährlichen Raten in den ersten 2 Jahren; ab dem 16. Jahr: max. 7 % Zinsen). Die Belegungsbindung für die geförderte Wohnung beträgt 15 Jahre. 3. Einkommensgrenzen gemäß Art. 11 BayWoFG Maßgebliches Einkommen (Brutto) - abzüglich Werbungskostenpauschale (1.000 bei Arbeitnehmern; 102 bei Rentnern) - abzüglich je 10 % für Steuern, Altersversorgung, Kranken-/Pflegeversicherung - gegebenenfalls Abzug von Freibeträgen (z.b. Junges Ehepaar, Schwerbehinderung) Einkommens-grenze gem. Anzahl der Personen Stufe I Ziffer 19.3 WFB 2012 Stufe II Ziffer 19.3 WFB 2012 Stufe III Ziffer 19.3 WFB 2012 entspricht Art. 11 BayWoFG Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um: pro Kind Stand: April 2016

20 Geförderter Wohnungsbau in München ANLAGE 2 Einkommensgrenzen in der staatlichen Eigentumsförderung (Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm) Unverbindliche Modellrechnung für das höchstzulässige Arbeitseinkommen Einkommensstufen gem. Ziffer 19.3 WFB 2012 Stufe I Stufe II Stufe III Haushaltsgröße Entspricht einem Bruttoeinkommen von jährlich etwa Entspricht einem Bruttoeinkommen von jährlich etwa Förderobergenze Art. 11 BayWoFG Entspricht einem Bruttoeinkommen von jährlich etwa 1 Person Personen Personen Personen Personen je weitere Person zusätzlich für jedes Kind Freibeträge Schwerbehinderte (ab GdB 50) für junge Ehepaare (beide unter 40 J. + bis 10 J. verheiratet) Bei einem Einkommen, das über den Grenzen des Art. 11 BayWoFG (bzw. Stufe III Ziffer 19.3 WFB 2012) liegt, endet die staatliche Förderung. Hinsichtlich der Kaufberechtigung im städtischen Förderprogramm München Modell-Eigentum und für Eigentumsmaßnahmen auf privaten Grundstücken, die den Verfahrensgrundsätzen der Sozialgerechten Bodennutzung unterliegen, bestehen gesonderte Regelungen (Anlage 3 und 4). Stand: April 2016

21 Geförderter Wohnungsbau in München ANLAGE 3 Einkommensgrenzen für eine Kaufberechtigung im München Modell-Eigentum Unverbindliche Modellrechnung für das höchstzulässige Arbeitseinkommen München Modell 1 München Modell 2 München Modell 3 Kaufpreis: max /qm Wfl. * Kaufpreis: max /qm Wfl. * Kaufpreis: max /qm Wfl. * Haushaltsgröße Entspricht einem Bruttoeinkommen von jährlich etwa Art. 11 BayWoFG Entspricht einem Bruttoeinkommen von jährlich etwa Entspricht einem Bruttoeinkommen von jährlich etwa 1 Person Personen Personen Personen Personen je weitere Person zusätzlich für jedes Kind Freibeträge Schwerbehinderte (ab GdB 50) für junge Ehepaare (beide unter 40 J. + bis 10 J. verheiratet) oder als Kinderkomponente für Haushalte mit Kind/Kindern, falls die Voraussetzung junges Ehepaar nicht vorliegen

22 * Energetischer Aufschlag auf den Kaufpreis Bei einem KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) erhöht sich der o.g. (maximal zulässige) Kaufpreis um einen energetischen Aufschlag von 50,- /qm Wohnfläche und bei einem KfW-Effizienzhaus 40 (EnEV 2009) um 100,- /qm Wohnfläche. Die Stadt München möchte im angemessenen Rahmen auch Haushalten, deren Einkommen über der gesetzlichen Förderobergrenze (Art. 11 BayWoFG) liegt, den Erwerb einer Immobilie im München Modell-Eigentum ermöglichen. Für das München Modell-Eigentum hat der Stadtrat am eine nochmalige Erweiterung der Einkommensgrenzen beschlossen. Diese Stufe ist in der Übersicht als München Modell 3 bezeichnet. Sie liegt bei den für die staatliche Förderung maßgeblichen Grundbeträgen (jeweilige Spalte links neben den Bruttoeinkommen) um ca. 30 % über den bisherigen Höchstgrenzen. Aufgrund der erheblichen Ausweitung der Einkommensgrenzen wurde im München Modell die bisherige, für jedes Kind vorgesehene Kinderkomponente durch eine neue haushaltsbezogene Kinderkomponente ersetzt. Diese erhalten Haushalte mit Kind/Kindern, die nicht bereits den Freibetrag junge Ehepaare in Anspruch nehmen können. Beispiele für ein maximal zulässiges Haushaltseinkommen (Jahres-Brutto): a) Haushalt mit 2 Personen (Erwachsene): (bisher: ) b) Haushalt mit 2 Personen (davon 1 Kind): (bisher: ) c) Haushalt mit 3 Personen (davon 1 Kind): (bisher: ) d) Haushalt mit 4 Personen (davon 2 Kinder): (bisher: ) Wie errechnen sich diese Beträge? Aus der Summe der maximalen Einkommen (es zählen nur positive Einkünfte) für die Personenzahl, der Freibeträge je Kind und zusätzlicher Freibeträge. Am Beispiel eines Haushaltes mit 4 Personen (davon 2 Kindern) ergibt sich Folgendes: Maximales Bruttoeinkommen für 4-Personen: (2 x ) = als Freibeträge für 2 Kinder (für die Anspruch auf Kindergeld besteht) hier als haushaltsbezogene Kinderkomponente, da nicht Freibetrag für junge Ehepaare = Soweit ein Käuferhaushalt die Förderobergrenzen des Art. 11 BayWoFG (dies entspricht dem München Modell 2 ohne Berücksichtigung der Kinderkomponente) einhält, kommt auch eine Förderung in der staatlichen Eigentumsförderung in Frage (siehe Merkblatt Förderung von Eigentumswohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm 2015 ). Bitte beachten Sie, dass das Merkblatt und die Beispiele als unverbindliche Hilfe für Kaufinteressenten gedacht sind. Die Entscheidung über die Kaufberechtigung und die Prüfung einer staatlichen Förderung kann nur anhand eines konkreten Kaufobjekts und einer individuellen Einkommensberechnung auf der Basis der maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung-HA III/13 (Blumenstraße 31, Zimmer 255, 256, 257 im 2. Stock) erfolgen. Für die Kaufberechtigung von förderfähigen Eigenwohnraum aus der Sozialgerechten Bodennutzung ( München Modell aus der SoBoN ) gelten gesonderte Regelungen (siehe eigenes Merkblatt). Stand: April 2016

23 Geförderter Wohnungsbau in München ANLAGE 4 Einkommensgrenzen für eine Kaufberechtigung von förderfähigem Eigenwohnraum aus der Sozialgerechten Bodennutzung ( München Modell aus der SoBoN ) Unverbindliche Modellrechnung für das höchstzulässige Arbeitseinkommen Haushaltsgröße Förderobergrenze gem. Art. 11 BayWoFG Entspricht einem Bruttoeinkommen von jährlich etwa 1 Person Personen Personen Personen Personen je weitere Person zusätzlich für jedes Kind Freibeträge Schwerbehinderte (ab GdB 50) für junge Ehepaare (beide unter 40 Jahre + bis 10 Jahre verheiratet) Kinderkomponente je Kind Soweit ein Käuferhaushalt die Förderobergrenzen des Art. 11 BayWoFG einhält (hier ist die Kinderkomponente von je Kind nicht zu berücksichtigen), kommt auch eine Förderung in der staatlichen Eigentumsförderung (Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm und staatliches Baudarlehen) in Frage. Hinsichtlich der Kaufberechtigung im städtischen Förderprogramm München Modell-Eigentum bestehen gesonderte Regelungen (siehe eigenes Merkblatt). Stand: April 2016

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