Kreis Herford. Erwerbsförderung 2010
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- Regina Gerhardt
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1 Kreis Herford Erwerbsförderung 2010 Kurzinformation über die Erwerbsförderung von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen im Kreis Herford mit Darlehen des Landes NRW Die Förderung richtet sich an Haushalte mit mindestens einem Kind mit Kindergeldanspruch oder einer schwerbehinderten Person (Grad der Behinderung -GdB- von mind. 50). Es werden auch Kinder berücksichtigt, deren Geburt erwartet wird, sowie Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten. Ob eine Förderung gewährt werden kann, ist u.a. davon abhängig, ob das Haushaltseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet und die Tragbarkeit der Belastung gegeben ist. I. Einteilung der Darlehenstypen mit Einkommensgrenzen Einkommensgrenzen: * ) Typ A Typ B Alleinstehende Haushalte mit 2 Personen Haushalte mit 3 Personen Haushalte mit 4 Personen Haushalte mit 5 Personen für jede weitere Person zzgl für jedes Kind ( 32 Abs. 1-5 EStG) zzgl * ) Berechnung des anrechenbaren Einkommens siehe unter III. II. Höhe der Darlehensbeträge in den einzelnen Förderungstypen Objekte, für die nach dem der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige getätigt wurde Typ A Typ B Baudarlehen: * ) (alle Gemeinden außer Hiddenhausen) oder Baudarlehen (nur in Hiddenhausen) Kinderbonus: * ) ** ) - 1 Kind Kinder Kinder je weiteres Kind alle übrigen Objekte Typ A Typ B Baudarlehen: * ) (alle Gemeinden außer Hiddenhausen) oder Baudarlehen (nur in Hiddenhausen) Kinderbonus: * ) ** ) - 1 Kind Kinder Kinder je weiteres Kind (insgesamt maximal 90 % der Erwerbskosten einschl. Erwerbsnebenkosten) Starterdarlehen *)***) * ) Darlehensvoraussetzungen und Bedingungen siehe unter IV. ** ) Kinderbonus nur für Kinder mit Kindergeldanspruch oder Kinder, die schwerbehindert sind. ***) Das Starterdarlehen kann nur im Typ A gewährt werden Kurzinfo Erwerbsförderung 2010.doc
2 2 III. Einkommensberechnung im sozialen Wohnungsbau 1. Anrechenbares Einkommen (im wesentlichen sind dies): Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit positive Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (mind. Abschlüsse von 2 vollständigen Geschäftsjahren) Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Bundesversorgungsgesetz, Arbeitslosengeld 1, Vorruhestandsgeld Unterhaltsleistungen als Empfänger/in ausländische Einkünfte 2. Ermittlung der Höhe des anrechenbaren Einkommens Anrechenbar ist das Einkommen, das in den 12 Monaten ab Antragstellung zu erwarten ist. Grundlage bilden dabei die Einkünfte des letzten Kalenderjahres. Von der Summe der Bruttoeinkünfte können ggf. verschiedene Pauschalbeträge abgezogen werden: 920 Werbungskosten/Arbeitnehmer-Pauschbetrag + ggfs. Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten 102 Werbungskosten bei Versorgungsbezügen und sonstigen Einkünften i. S. des 22 Nr. 1, 1a und 5 EStG 200 Quasiwerbungskosten bei Unterhaltseinkünften, Arbeitslosengeld 1, ausländischen Einkünften und pauschal versteuertem Arbeitslohn 12 % wenn Steuern vom Einkommen gezahlt werden 10 % wenn gesetzliche oder private Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden 12 % wenn gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden Von den verbleibenden Jahreseinkünften können folgende Freibeträge abgezogen werden: bei Zwei-Personen-Haushalten und jungen Ehepaaren mit mindestens einem Kind 665 je häuslich pflegebedürftige Person der Pflegestufe I oder je Person mit GdB 50 bis unter je häuslich pflegebedürftige Person der Pflegestufe II oder je Person mit GdB von 80 bis unter je häuslich pflegebedürftige Person der Pflegestufe I oder II mit GdB von unter je häuslich pflegebedürftige Person der Pflegestufe III oder je Person mit GdB von 100, sowie je häuslich pflegebedürftige Person nach 14 SGB XI mit GdB von wenigstens als Höchstbetrag bei Unterhaltsleistungen für eine haushaltsangehörige Person, die auswärts untergebracht ist als Höchstbetrag bei Unterhaltsleistungen für eine nicht zum Haushalt rechnende frühere oder dauernd getrennt lebende Ehegattin(gatten) oder Lebenspartnerin(partner) als Höchstbetrag bei Unterhaltsleistungen für eine sonstige nicht zum Haushalt rechnende Person
3 IV. Voraussetzung für die Gewährung von Darlehen und Darlehensbedingungen Darlehen bei Erwerb Zinssatz für die Zinssatz nach 5 Jahren Zinssatz nach Kinderbonus ersten 5 Jahre: bis zum 15. Jahr: 15 Jahren: Typ A: 0 v.h. Typ A: max. 3,5 v.h. Typ A: max. 6 v.h. Typ B: 2 v.h. Typ B: max. 3,5 v.h. Typ B: max. 6 v.h. Ab dem 5. Jahr besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Zinssenkung. Auszahlung: 99,6 v.h.; Tilgung: 4 v.h.; Verwaltungskostenbeitrag 0,5 v.h. Starterdarlehen Auszahlung der Darlehensbeträge Verzinsung siehe Darlehen bei Erwerb/Kinderbonus; die Tilgung beträgt 5 % Auszahlung in der Regel in einer Summe, frühestens nach Lastenübergang. Bei umfangreicheren Modernisierungen kann die Auszahlung in Teilbeträgen nach Baufortschritt erfolgen. V. Wichtige Hinweise für alle Antragsteller Beurkundung des Kaufvertrages Rücktrittsrecht Der Förderantrag muss vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages gestellt werden Ausnahme hiervon ist der vertraglich gesicherte Rücktrittsvorbehalt mit folgendem Wortlaut: (in diesem Fall: Antragstellung vor Bezug) Die Erwerber können von diesem Vertrag zurücktreten, wenn die für die Finanzierung vorgesehenen Fördermittel nicht innerhalb einer Frist bis zu 2 Jahren ab Vertragsabschluss bewilligt werden. Für diesen Fall wird vereinbart, dass a) Verkäufer und Erwerber einander gewährte Leistungen zurückzugewähren haben ( 346 BGB), hierbei sind Selbsthilfeleistungen der Erwerber mit dem Wert einer gleichwertigen Unternehmerleistung anzusetzen, b) die Verkäufer die durch den Abschluss des Kaufvertrages und seine Rückabwicklung entstehenden Kosten, insbesondere Gerichts- und Notarkosten, Steuern und Finanzierungskosten (z.b. Zinsen für Fremdmittel einschl. Bereitstellungs- und Zwischenfinanzierungszinsen, Vorfälligkeitsentschädigungen, Disagien) zu tragen oder den Erwerbern zu erstatten haben, soweit sie von diesem/dieser getragen worden sind, und c) den Erwerbern keine weiteren Lasten außer einem angemessenen Nutzungsentgelt einschließlich Betriebskosten, Kosten der Schönheitsreparaturen bei Auszug und Erstattung der Kosten der Durchführung von Sonderwünschen, soweit diese nicht eine Verbesserung des Gebrauchswertes bedeuten, verbleiben. Wohnqualität Kostenobergrenze Die Förderung erfolgt nur, wenn die Entfaltung eines gesunden Zusammenlebens aller Haushaltsangehörigen und die angemessene Wohnraumversorgung gewährleistet sind. Wohn- und Schlafräume dürfen ausweislich der technischen Unterlagen nicht kleiner als 10 qm sein (angemessene Versorgung kann innerhalb eines Jahres nach Förderzusage hergestellt werden). Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Erwerbskosten des Objekts einschl. aller Nebenkosten und ggf. Kosten für die Kurzinfo Erwerbsförderung 2010.doc
4 4 Modernisierung die angemessenen Kosten überschreiten. Im Kreis Herford sind Gesamtkosten bis zu einem Kostenvolumen von ca (4köpfige Familie) angemessen. Überschreitungen dieser Grenze können in Ausnahmefällen bei hinreichender Begründung akzeptiert werden. Tragbarkeit der Belastung Zinsfestschreibung (Fremddarlehen) Eigenleistung Verwaltungsgebühren Eigentumswohnungen Die Wohnraumförderung setzt voraus, dass die Belastung (Zinsen, Verwaltungskostenbeiträge, Tilgungen, Bewirtschaftungskosten etc.) nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Antragstellers und seiner Familie gefährdet. Nach Abzug aller laufenden Kosten und sonstigen Belastungen sollen zum Lebensunterhalt im Monat mindestens verbleiben: - für Alleinstehende für einen Zwei-Personen-Haushalt für jede weitere Person 235 Kindergeld und Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz werden als Einkommen angerechnet. Elterngeld bleibt unberücksichtigt. Bei Darlehen, die verzinst werden, muss der Zinssatz für die Dauer von 10 Jahren gleichbleibend sein. Grundsätzlich ist eine Eigenleistung in Höhe von 10 % des Kaufpreises zuzüglich Erwerbsnebenkosten (ohne Modernisierung) aus eigenen Geldmitteln zu erbringen. Das Starterdarlehen wird auf Antrag als Ersatz des Eigenleistungsanteils, der nicht aus eigenen Geldmittel erbracht wird, anerkannt. Für die Bearbeitung des Förderantrages wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese beträgt zurzeit 500. Der Erwerb von Eigentumswohnungen in Hochhäusern wird nicht gefördert.
5 5 Allgemeine Unterlagen Technische Unterlagen Antrag gem. Formblatt (bei Antragstellung zweifach; Vordrucke: Download bei der NRW.BANK: Grundstückskaufvertrag bzw. Erbbaurechtsvertrag ggf. als Entwurf Bei Eigentumswohnungen zusätzlich Nachweis über die Begründung von Wohneigentum (Teilungserklärung) Wirtschaftsplan der Wohnanlage, Nachweis der Instandhaltungsrücklage Erläuterungen zu den einzelnen Kostenpositionen im Förderungsantrag (=Gesamtkostenaufstellung) Nachweise über Finanzierungsmittel Eigenkapital Hypothekendarlehen - Finanzierungsangebot oder Kopie des Darlehensvertrages Bausparkassendarlehen - mit Zuteilungsbescheid ggf. Selbsthilfeverpflichtungserklärung lt. Vordruck (bei Modernisierung) Meldebestätigung der Bürgerberatung für alle Haushaltsangehörigen ggf. Kopie des amtlichen Bescheides über Art und Grad der Schwerbehinderung und ggf. Pflegekassenbescheid ggf. Schwangerschaftsbescheinigung Schulbescheinigung für Kinder ab 16 Jahren/ Studienbescheinigung Fotokopie der Heiratsurkunde (bei jungen Ehepaaren) Einkommenserklärungen mit Angaben zu den Haushaltsangehörigen und ggf. sonstigen Einkünften (Download unter Einkommenserklärung des Arbeitgebers für alle Arbeitnehmer (Seite 1 des vorgenannten Vordrucks) Einkommensbelege des letzten Jahres vor Antragstellung Steuerbescheid des vergangenen Jahres (Gewinnermittlung des Steuerberaters bei Selbstständigen) Selbstauskünfte mit Nachweisen zu den Einnahmen und Zahlungsverpflichtungen (Download unter Auskünfte der Schutzgemeinschaft für allg. Kreditsicherung (SCHUFA), Postfach , Bochum, für alle volljährigen Haushaltsangehörigen (Tel ) Die SCHUFA-Eigenauskunft bitte erst nach Aufforderung der Bewilligungsbehörde besorgen!! Vollmacht für den Betreuer / Beauftragten - soweit vorhanden Grundbuchblattabschrift nach Eintragung der Eigentumsvormerkung Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte und Liegenschaftsbuch) Lageplan und Bauzeichnungen zweifach - Baubeschreibung nach vorgeschriebenem Muster (zweifach) (Download unter Berechnung der Wohn- und Nutzfläche und des umbauten Raumes (zweifach) Für Anträge, für die nach dem der Bauantrag oder die Bauanzeige gestellt wurde: Nachweis, z.b. Eingangsbestätigung des Bauamtes Hinweis: Vordrucke stehen unter zum Download bereit oder sind im Einzelfall bei der Bewilligungsbehörde erhältlich
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