Kreis Aachen. Förderung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen Darlehen des Landes NRW
|
|
- Walter Neumann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kreis Aachen Förderung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen Darlehen des Landes NRW
2 Inhalt 1. Förderprogramm des Landes NRW Seite 3 2. Förderfähiger Personenkreis Seite 3 3. Einkommensgrenzen Seite 3 4. Anrechenbares Einkommen Seite Berechnung des Haushaltseinkommens Seite Werbungskosten / Pauschalbeträge Seite Frei- und Abzugsbeträge Seite 4 5. Darlehensbeträge Seite 5 6. Lastenberechnung Seite 5 7. Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung Seite 6 8. Hinweise für die Antragsteller Seite 6 9. Berechnungsbeispiel Seite Bewilligungsbehörde / Auskünfte Seite 9 2
3 1. Förderprogramm des Landes NRW Das Land NRW gewährt unter bestimmten Voraussetzungen zinslose bzw. zinsgünstige Darlehen für die Anschaffung von selbst genutztem Wohneigentum. Gefördert wird: der Neubau oder der Ersterwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen (Neubauförderung) der Erwerb von bestehenden Eigenheimen oder Eigentumswohnungen (Altbauförderung) die Neuschaffung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen durch Ausbau oder Erweiterung eines Gebäudes (z.b. Dachgeschossausbau) oder die Änderung eines Gebäudes, das bislang nicht zu Wohnzwecken diente. Diese Maßnahmen können nur dann gefördert werden, wenn die Baukosten inkl. Baunebenkosten mindestens 650 pro Quadratmeter Wohnfläche (wesentlicher Bauaufwand) betragen. (Ausbau und Erweiterung) 2. Förderfähiger Personenkreis Gefördert werden Haushalte (auch Lebensgemeinschaften) mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind 1 oder einer schwerbehinderten Person², deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung um nicht mehr als 40 Prozent übersteigt. Die Einkommensgrenzen werden unter Punkt 3 näher erklärt. 1 Kinder werden berücksichtigt, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben die das 18 Lebensjahr vollendet haben und wegen körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu versorgen deren Geburt innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung erwatet wird ² Schwerbehinderte Personen werden berücksichtigt ab einem Grad der Behinderung (GdB) von Einkommensgrenzen Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn das anrechenbare Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung um nicht mehr als 40 Prozent überschreitet. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Zahl der zum Haushalt zählenden Personen. Die Einkommensgrenze ist maßgebend für die Modellzuordnung und damit für die Höhe der möglichen Darlehen. Einkommensunterschreitung Modell A Einkommensüberschreitung bis 40 Prozent Modell B Einkommensgrenzen Modell A Modell B Alleinstehende Personen-Haushalt Personenhaushalt Personen-Haushalt Personen-Haushalt zzgl. je weitere Person zzgl. je Kind* *Berücksichtigt werden Kinder, die einen Anspruch auf Kindergeld haben. Der Zuschlag wird auch gewährt für Kinder, deren Geburt innerhalb der nächsten 6 Monate nach Antragstellung erwartet wird. Liegt die Geburt nicht im Jahr der Antragstellung, kann der Zuschlag nicht gewährt werden. 4. Anrechenbares Einkommen Maßgebend ist das Einkommen aller zum Haushalt zählenden Personen. Das Einkommen wird daher für jede haushaltsangehörige Person einzeln ermittelt. 3
4 4.1 Berechnung des Haushaltseinkommens Das Einkommen wird nach folgendem Schema berechnet: Gesamteinkommen des Haushaltes./. Werbungskosten / Pauschalbeträge./. Frei- und Abzugsbeträge = anrechenbares Einkommen Zum Einkommen zählen u.a. folgende Einkünfte: Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit Positive Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb Zuschläge für Sonntag-, Feiertags- und Nachtarbeit Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung Renten Lohnersatzleistungen (z.b. Arbeitslosen- Kranken- oder Kurzarbeitergeld) Unterhalts-, Eingliederungs- oder Übergangsgeld Grundsicherung Maßgebend ist das Einkommen, das in den zwölf Monaten ab dem Monat der Antragsstellung erwartet werden kann. Es wird dabei grundsätzlich von dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Antragstellung ausgegangen. Dieses Einkommen dient als Prognose für die kommenden 12 Monate. Einkommensveränderungen, die mit Sicherheit in den kommenden 12 Monaten eintreten (z.b. Arbeitsaufnahme nach Elternzeit) sind zu berücksichtigen. Veränderungen, die in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung eingetreten sind (z.b. Gehaltserhöhung) sind auf 12 Monate hochzurechnen, um eine möglichst genaue Prognose des zukünftigen Jahreseinkommens geben zu können. 4.2 Werbungskosten / Pauschalbeträge Von den Jahreseinkünften können Werbungskosten aus nicht selbständiger Tätigkeit in Höhe der steuerlichen Pauschalbeträge abgezogen werden. Dauerhaft höhere Werbungskosten können in der nachgewiesenen Höhe abgezogen werden. Gezahlte Steuern, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden durch pauschale Abzugsbeträge (je 10 %) berücksichtigt. Werden freiwillige Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, können diese nur in der tatsächlichen Höhe bis zu maximal 10 % des anzusetzenden Einkommens (nach Abzug der Werbungskosten) berücksichtigt werden. 920 Werbungskostenpauschale zzgl. eventuell erhöhte Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit 102 Werbungskostenpauschale bei Einnahmen aus Renten, Ehegattenunterhalt und Kapitalvermögen (gemeinsam veranlagte Ehepaare, bei Alleinveranlagten 51 ) 10 % Abzug, wenn Steuern vom Einkommen (z.b. Lohnsteuer) entrichtet werden 10 % Abzug, wenn Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet werden 10 % Abzug, wenn Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden 4.3 Frei- und Abzugsbeträge Zur Berücksichtigung besonderer Lebensumstände können weitere Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt werden: 600 für zum Haushalt gehörende Kinder, die über eigenes Einkommen verfügen und das 16. Lebensjahr, aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben 600 für jedes Kind unter 12 Jahren, für das Kindergeld gezahlt wird, wenn der/die Antragsteller/in allein erziehend ist und wegen Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nicht nur kurzfristig von Haushalt abwesend ist für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 oder mindestens 80 und gleichzeitig häuslicher Pflegebedürftigkeit für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) unter 80 und gleichzeitiger häuslicher Pflegebedürftigkeit für junge Ehepaare, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung Aufwendungen für gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen bis zur Höhe des im Unterhaltstitel, Bescheid oder in einer notariellen Unterhaltsvereinbarung festgestellten Betrages Aufwendungen für gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen für eine/n nicht zum Haushalt rechnende/n geschiedene/n oder dauernd getrennt lebende/n Ehegattin/Ehegatten oder Lebenspartner/in, wenn kein Unterhaltstitel, Bescheid oder notarielle Unterhaltsvereinbarung vorliegt (Berücksichtigung in tatsächlicher Höhe bis zu maximal) Aufwendungen gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen für eine nicht zum Haushalt rechnende Person, die auswärts untergebracht ist oder eine sonstige nicht zum Haushalt gehörende Person, wenn kein Unterhaltstitel, Bescheid oder notarielle Unterhaltsvereinbarung vorliegt (Berücksichtigung in tatsächlicher Höhe bis zu maximal) 4
5 5. Darlehensbeträge und Konditionen In der nachfolgenden Übersicht sind die Darlehensbeträge und Darlehenskonditionen in den Fördermodellen A und B für die Neu- und Altbauförderung aufgeführt. Neubauförderung Modell A Modell B Grundbetrag Kinderbonus je Kind* Starterdarlehen Klimabonus* Zinssatz für 5 Jahre 0% 2% Zinssatz nach 5 Jahren 3,5% 3,5% Zinssatz nach 15 Jahren 6% 6% Tilgung der Darlehen 1% 1% Tilgung Starterdarlehen 5% -- lfd. Verwaltungskosten 0,5% 0,5% Auszahlung 99,6% 99,6& Altbauförderung Modell A Modell B Grundbetrag Kinderbonus je Kind* Starterdarlehen Klimabonus* Zinssatz für 5 Jahre 0% 2% Zinssatz nach 5 Jahren 3,5% 3,5% Zinssatz nach 15 Jahren 6% 6% Tilgung der Darlehen 4% 4% Tilgung Starterdarlehen 5% -- lfd. Verwaltungskosten 0,5% 0,5% Auszahlung 99,6% 99,6& * Der Kinderbonus wird nur für Kinder gewährt, die die Voraussetzungen des 32 Abs. 1 bis 5 Einkommenssteuergesetz erfüllen. * Der Klimabonus wird gewährt, wenn a) bei Neubau und Ersterwerb: der Jahres-Primärenergiebedarf nach Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519) des Gebäudes nicht mehr als 60 kwh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche beträgt und der auf die wärmeübertragende Unfassungsfläche des Gebäude bezogene Transmissionswärmeverlust den in der EnEV angegebenen Höchstwert um mindestens 30 v.h. unterschreitet (Nachweis durch Vorlage eines Energieausweises gemäß 16 EnEV) b) bei Erwerb vorhanden Wohnraums: ür das Gebäude nach dem 31. Dezember 1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige getätigt wurde. 6. Lastenberechnung Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Haushaltes nicht gefährdet wird. Nach Abzug der Belastung für das Förderobjekt und sonstiger Zahlungsverpflichtungen, soll zum Lebensunterhalt monatlich ein bestimmter Geldbetrag (Mindestrückbehalt) verbleiben. Die Höhe des Mindestrückbehaltes richtet sich nach der Anzahl der Personen, die zum Haushalt gehören. Mindestrückbehalt Monatlich Alleinstehende Personen-Haushalt Personenhaushalt Personen-Haushalt Personen-Haushalt Für jede weitere Person 230 Das Kindergeld und ggf. ein Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz werden bei der Berechnung des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens mitgerechnet. Laufende Zahlungen von Verwandten oder sonstigen Dritten, die nicht auf einer Rechtspflicht beruhen, bleiben unberücksichtigt. Die Bewirtschaftungskosten für das Förderobjekt werden mit vorgegebenen Pauschalbeträgen berechnet. Betriebskosten Instandhaltungskosten Instandhaltungskosten für eine Garage Verwaltung einer Eigentumswohnung 22,05 / qm Wohnfläche 7,78 / qm Wohnfläche 75,34 / Jahr 304,65 / Jahr (sofern tatsächlich zu zahlen) 5
6 7. Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung Bei der Antragstellung müssen die nachfolgend aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden. Bauherr (=B), Ersterwerber (=E) und Altbau (=A) B E A Allgemeine Unterlagen Antragsformular 3-fach Grundstückskaufvertrag bzw. Erbbaurechtsvertrag (notariell beurkundet oder Entwurf) ggf. Werkvertrag mit Bau- und Leistungsbeschreibung (Entwurf oder abgeschlossen mit Rücktrittsrecht) detaillierte Aufstellung der Gesamtkosten des Förderobjekts Kaufvertrag (notariell beurkundet mit Rücktrittsrecht oder Entwurf) Bau- Leitungsbeschreibung zum Kaufvertrag Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen (notariell beurkundet oder Entwurf) Hypothekendarlehen (Finanzierungsangebot / Kopie des Darlehensvertrages) Eigenkapital (Sparbuch, Festgeld, Bestätigung des Geldinstituts über Guthaben) Aufstellung über die Selbsthilfe Meldebestätigung für alle Haushaltsangehörigen Bei Schwerbehinderung: (Kopie des amtlichen Bescheides oder Ausweises) Schwangerschaftsbescheinigung (wenn die Geburt eines Kindes erwartet wird) Kopie der Heiratsurkunde (nur bei jungen Ehepaaren) Schulbescheinigung für Kinder ab 16 Jahren Einkommenserklärung aller Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen Einkommensbelege der letzten 12 Monate (in Kopie) Steuerbescheid des Vorjahres (soweit bereits vorhanden) Selbstauskünfte mit Nachweisen zu Einkünften und Zahlungsverpflichtungen unbeglaubigter Grundbuchauszug Abteilung I, II und III Katasterhandzeichnung (neuester Stand) Liegenschaftsbuchauszug (neuester Stand) Vollmacht für den Betreuer / Beauftragten (soweit vorhanden) B E A Technische Unterlagen Lageplan und Bauzeichnungen (2-fach) mit Baugenehmigungsstempel / Vorbescheid oder Nachweis der Bauordnungsbehörde über die Genehmigungsfreistellung Baubeschreibung nach vorgeschriebenem Muster (2-fach) Berechnung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (2-fach) Berechnung des umbauten Raumes (2-fach) 8. Hinweise für die Antragsteller Bauherr: Baubeginn: Mit den Bauarbeiten darf erst nach Förderzusage begonnen werden, andernfalls ist eine Förderung nicht mehr möglich. Vertragsabschluss: Liefer- und Leistungsverträge dürfen ebenfalls erst nach Förderzusage abgeschlossen werden. Ausnahme hievon ist das nachfolgende vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht. Rücktrittsrecht: Die Bauherrin oder der Bauherr kann von diesem Vertrag zurücktreten, wenn die für die Finanzierung vorgesehen Wohnungsbaumittel nicht innerhalb einer Frist von bis zu 2 Jahren ab Vertragsabschluss bewilligt werden. Im Falle des Rücktritts entstehen der Bauherrin oder dem Bauherren - außer Kosten für Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb keine Kosten. Darlehensauszahlung: Die Darlehen werden frühestens zu 50% bei Baubeginn und 50% nach Fertigstellung des Rohbaus ausgezahlt. Zinsen, Tilgung und Verwaltungskostenbeiträge sind halbjährlich zu zahlen. 6
7 Ersterwerber: Vertragsabschluss: Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages darf erst nach Förderzusage erfolgen. Ausnahme hievon ist das nachfolgende vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht. Rücktrittsrecht: Der Ersterwerber / Die Ersterwerberin kann von diesem Vertrag zurücktreten, wenn die für die Finanzierung vorgesehen Wohnungsbaumittel nicht innerhalb einer Frist von bis zu 2 Jahren ab Vertragsabschluss bewilligt werden. Für diesen Fall wird vereinbart, dass a) Bauherrin oder Bauherr und Ersterwerberin oder Ersterwerber die gewährten Leistungen zurückzugewähren haben ( 346 BGB), hierbei sind Selbsthilfeleistungen der Ersterwerberin oder des Ersterwerbers mit dem Wert einer gleichwertigen Unternehmerleistung anzusetzen, b) die Bauherrin oder der Bauherr die durch den Abschluss des Kaufvertrages und seine Rückabwicklung entstehenden Kosten, insbesondere Gerichts- und Notarkosten, Steuern, Finanzierungskosten (z.b. Zinsen für Fremdmittel einschließlich Bereitstellungs- und Zwischenfinanzierungszinsen, Vorfälligkeitsentschädigung, Disagien) zu tragen oder der Ersterwerberin oder dem Ersterwerber zu erstatten hat, soweit sie von diesem getragen worden sind, und c) der Ersterwerberin oder dem Ersterwerber keine weiteren Lasten außer einem angemessen Nutzungsentgelt einschließlich Betriebskosten, Kosten der Schönheitsreparaturen bei Auszug und Erstattung der Kosten der Durchführung von Sonderwünschen, soweit diese nicht einer Verbesserung des Gebrauchswertes bedeuten, verbleiben. Darlehensauszahlung: Die Auszahlung der Darlehen erfolgt in einer Summe frühestens nach Bezugsfertigkeit. Zinsen, Tilgung und Verwaltungskostenbeiträge sind halbjährlich zu zahlen. Erwerber bestehenden Wohnraums: Vertragsabschluss: Der Förderantrag ist vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages zu stellen. Enthält der Vertrag das nachfolgende Rücktrittsrecht, ist der Antrag vor Bezug zu stellen. Rücktrittsrecht: Der Ersterwerber / Die Ersterwerberin kann von diesem Vertrag zurücktreten, wenn die für die Finanzierung vorgesehen Wohnungsbaumittel nicht innerhalb einer Frist von bis zu 2 Jahren ab Vertragsabschluss bewilligt werden. Für diesen Fall wird vereinbart, dass a) Bauherrin oder Bauherr und Ersterwerberin oder Ersterwerber die gewährten Leistungen zurückzugewähren haben ( 346 BGB), hierbei sind Selbsthilfeleistungen der Ersterwerberin oder des Ersterwerbers mit dem Wert einer gleichwertigen Unternehmerleistung anzusetzen, b) die Bauherrin oder der Bauherr die durch den Abschluss des Kaufvertrages und seine Rückabwicklung entstehenden Kosten, insbesondere Gerichts- und Notarkosten, Steuern, Finanzierungskosten (z.b. Zinsen für Fremdmittel einschließlich Bereitstellungs- und Zwischenfinanzierungszinsen, Vorfälligkeitsentschädigung, Disagien) zu tragen oder der Ersterwerberin oder dem Ersterwerber zu erstatten hat, soweit sie von diesem getragen worden sind, und c) der Ersterwerberin oder dem Ersterwerber keine weiteren Lasten außer einem angemessen Nutzungsentgelt einschließlich Betriebskosten, Kosten der Schönheitsreparaturen bei Auszug und Erstattung der Kosten der Durchführung von Sonderwünschen, soweit diese nicht einer Verbesserung des Gebrauchswertes bedeuten, verbleiben. Darlehensauszahlung: Die Auszahlung der Darlehen erfolgt in einer Summe frühestens nach Bezugsfertigkeit. Zinsen, Tilgung und Verwaltungskostenbeiträge sind halbjährlich zu zahlen 7
8 9. Berechnungsbeispiel An dem folgenden Beispiel soll die Förderung erläutert werden. Familie mit zwei minderjährigen Kindern. Beide Antragsteller sind berufstätig, nicht älter als 40 Jahre und seit drei Jahren verheiratet. Eine Person geht einer nicht selbständigen Tätigkeit nach und zahlt Steuern sowie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die andere Person hat einen Mini-Job. Geplant ist der Neubau eines Eigenheimes mit einer Wohnfläche von 120 qm. Die Gesamtkosten belaufen sich auf Die Voraussetzungen für die Gewährung des Klimabonus sind gegeben. Anrechenbares Einkommen Einkommen 1. Person 2. Person Gesamtbruttoeinkommen /- Werbungskosten Zwischensumme /- 30% pauschal für Steuer, KV, RV Summe Gesamteinkommen Freibetrag: junge Familie -/ anrechenbares Einkommen Einkommensgrenze Einkommensgrenze Modell A Modell B 4 Personen-Haushalt zzgl. für das erste Kind zzgl. für das zweite Kind Einkommensgrenze Das anrechenbare Einkommen beträgt und liegt unter der Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung. Eine Förderung im Modell A ist somit möglich. Ermittlung der Darlehensbeträge Grundbetrag Kinderbonus Klimabonus Starterdarlehen Gesamtbetrag Lastenberechnung Finanzierung Darlehen Zins / Tilgung Aufwand Hypothek Bank % / 1% Förderdarlehen ,5% / 1% Starterdarlehen ,5% / 5% 660 Eigenkapital Selbsthilfe Gesamt Betriebskosten 22,05 / qm Instandhaltungskosten 7,87 / qm 944,40 Instandhaltungskosten Garage 75,34 75,34 Warmbelastung im Jahr ,74 Warmbelastung im Monat Berechnung der notwendigen Eigenleistung Gesamtkosten mind. 5% eigene Geldmittel Selbsthilfe Starterdarlehen als Eigenkapitalersatz Verbleibendes Einkommen Verfügbares Einkommen Nettoeinkommen 1. Person 2. Person Mtl. Nettoeinkommen Gesamteinkommen zzgl. Kindergeld für 2 Kinder 308 zur Verfügung stehend /- Warmbelastung verbleibendes Einkommen Der Mindestrückbehalt für einen 4 Personen-Haushalt beträgt Nach Abzug der Kosten verbleibt ein Einkommen von Die Belastung ist somit tragbar, sofern keine weiteren Zahlungsverpflichtungen bestehen. 8
9 9. Bewilligungsbehörde / Auskünfte Bewilligungsbehörde Kreis Aachen Der Landrat A 63 Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung Zollernstraße Aachen Dienstgebäude (NEBENEINGANG Gebäude E) Zollernstraße 16 Ansprechpartner: Städte Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler und Würselen Fördersachbearbeiter technischer Sachbearbeiter Herr Arns Herr Wexler Tel.: 0241/ Tel.: 0241/ Zimmer E 383 Zimmer E 383 Städte Herzogenrath, Monschau, Stolberg sowie die Gemeinden Roetgen und Simmerath Fördersachbearbeiter technischer Sachbearbeiter Frau Römer Frau Drewes-Reinckens Tel.: 0241/ Tel.: 0241/ Zimmer E 382 Zimmer E 382 Sprechzeiten: Montags und Donnerstags Uhr bis Uhr Mittwochs Uhr bis Uhr und nach vorheriger Vereinbarung Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um Terminvereinbarung gebeten Informationen im Internet:
Kreis Herford. Erwerbsförderung 2010
Kreis Herford Erwerbsförderung 2010 Kurzinformation über die Erwerbsförderung von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen im Kreis Herford mit Darlehen des Landes NRW Die Förderung richtet
MehrZinsgünstige Darlehen des Landes NRW für Eigenheime und Eigentumswohnungen
Zinsgünstige Darlehen des Landes NRW für Eigenheime und Eigentumswohnungen - Bauamt 0 Inhalt 1. Förderprogramm des Landes NRW 2 Seite 2. Personenkreis 2 3. Einkommensgrenzen 3 4. Anrechenbares Einkommen
MehrDarlehen für Schwerbehinderte Stand 01.01.2016
1 von 7 Darlehen für Schwerbehinderte Stand 01.01.2016 Wichtiger Hinweis: Diese Informationsbroschüre erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Wohnraum behinderungsgerecht gestalten oder anpassen.
MehrZinsgünstige Darlehen des Landes NRW für Eigenheime und Eigentumswohnungen
Zinsgünstige Darlehen des Landes NRW für Eigenheime und Eigentumswohnungen - Bauamt - 0 Inhalt 1. Förderprogramm des Landes NRW 2 Seite 2. Personenkreis 2 3. Einkommensgrenzen 3 4. Anrechenbares Einkommen
MehrNeubau und Ersterwerb
1 von 9 Förderung selbstgenutzten Wohneigentums Neubau und Ersterwerb Stand 01.01.2016 Wichtiger Hinweis: Diese Informationsbroschüre erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Bei vielen Haushalten
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum
Eingangsstempel: Stadterneuerung, Wohnbauförderung Collinistraße 1 68161 Mannheim Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum Förderzweck Errichtung/Ersterwerb
MehrDer Weg zum Eigenheim und zur Eigentumswohnung (Stand: Januar 2015)
Der Weg zum Eigenheim und zur Eigentumswohnung (Stand: Januar 2015) Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Neuschaffung, den Ersterwerb und den Erwerb sowie die Modernisierung einer selbst genutzten
Mehr(zinsgünstiges Baudarlehen für die Neuschaffung und den Bestandserwerb von selbst genutztem Wohnraum)
Infoblatt (Stand 12/2014) zum Familienbaudarlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) (zinsgünstiges Baudarlehen für die Neuschaffung und den Bestandserwerb von selbst genutztem Wohnraum) Auf den folgenden
MehrLandratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009
Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009 Landratsamt Lindau (Bodensee) Die BayernLabo bietet mit Unterstützung des Freistaates Bayern folgende
MehrDer Fachbereich Wohnen informiert über
Fachbereich Wohnen Der Oberbürgermeister Der Fachbereich Wohnen informiert über die Wohnberechtigung im geförderten Wohnungsbau AnsprechpartnerInnen für Fragen der Wohnberechtigung oder Wohnungsvermittlung
MehrFörderung von Wohneigentum 2010. Zinsgünstige Darlehen des Landes NRW für Eigenheime und Eigentumswohnungen. Bauamt
Förderung von Wohneigentum 2010 Zinsgünstige Darlehen des Landes NRW für Eigenheime und Eigentumswohnungen Bauamt Inhalt 1. Förderprogramm des Landes NRW Seite 1 2. Personenkreis Seite 1 3. Einkommensgrenzen
MehrEigentumserwerb im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung / Wohngeld
Eigentumserwerb im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung / Wohngeld Begünstigter Personenkreis, Art und Höhe der Förderung Wohnraumförderungsgesetz Info - Blatt Nr. 2.3 Inhaltsverzeichnis Eigentumserwerb
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 25. März 2013 (10 3.2 A 4512)
ARBEITSFASSUNG 23301 Förderung der Bildung von selbst genutztem Wohnraum durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB-Darlehen Wohneigentum Rheinland-Pfalz) Verwaltungsvorschrift
MehrWohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele
Wohngeld in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen und Tipps Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem
MehrRichtlinien zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung der Gemeinde Weidhausen b.coburg
Richtlinien zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung der Gemeinde Weidhausen b.coburg 1 ZUWENDUNGSZWECK, RECHTSGRUNDLAGE 1.1 Zuwendungszweck In der Gemeinde Weidhausen b.coburg ist seit einigen
MehrPflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37
MehrPflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag Vollstationär * Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 Unterkunft 16,94 16,94 16,94
MehrLeitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte
Mobile Dienste in Tirol Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Tipps / Informationen Impressum: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales/Fachbereich Mobile Dienste Eduard-Wallnöfer-Platz
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
124/134 Kredit Förderziel Förderziel Das unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten
Mehr1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.
Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit
Mehr12.1.5 Aufwendungen bei Krankheit
12.1.5 Aufwendungen bei Krankheit Seit dem 1. April 2004 sind Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer) nur gegen Zahlung eines Betrags von 13,00 Euro monatlich je Beihilfeberechtigten
MehrKreis Höxter - Der Landrat
Informationen Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 61 ff Sozialgesetzbuch XII. Buch (SGB XII) Stand: 01.12.2013 Ist die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen zu Hause nicht mehr sichergestellt, besteht
MehrReglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement
MehrFrankfurter Programm zur Förderung von Wohnraum für selbst genutztes Wohneigentum Bestandserwerb
STADTPLANUNGSAMT Frankfurter Programm zur Förderung von Wohnraum für selbst genutztes Wohneigentum Bestandserwerb Richtlinien zur Vergabe von Erwerbsdarlehen November 2010 Magistrat der Stadt Frankfurt
MehrVerbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand
1 von 9 Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand Stand 01.01.2016 Investive Bestandsförderung aus dem Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW (RL-BestandsInvest) Wichtiger Hinweis: Diese
MehrRichtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009
Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der
MehrFragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld
Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt
MehrEnnepe-Ruhr-Kreis Der Landrat
Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat Kreisverwaltung Postfach 420 58317 Schwelm Hauptstraße 92 58332 Schwelm Fachbereich Bau, Umwelt Vermessung und Kataster Auskunft erteilen: Siehe Kästchen unten Förderung von
MehrKomfortables Wohnen ohne Barrieren. Förderprogramme für Eigentümer
Komfortables Wohnen ohne Barrieren Förderprogramme für Eigentümer Inhalt Vorwort 3 Was und wer wird gefördert? 4 Welche Anforderungen müssen nach dem Umbau erreicht werden? 5 Wie hoch sind die Darlehen
MehrRichtlinie. über die Vergabe von. städtischen Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten. vom 06. November 2007
Stadt Mühlheim/Donau Bauplatzvergaberichtlinien Richtlinie über die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten vom 06. November 2007 1 Grundsätze der Baulandpolitik Die Stadt Mühlheim
MehrAngehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.
Fundstelle: Online Lexikon der bkk http://www.mbo-bkk.de/svlexbkk/svlexikon.html Stichwort Härtefall, dann Unterpunkt Härtefall Zahnersatz Zusätzlicher Festzuschuss Versicherte erhalten zum Zahnersatz
MehrRichtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"
Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form
MehrLösung zu Sachverhalt 1 (14 Punkte):
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 20.09.2014 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:
MehrRichtlinien für die Förderung von 642.142 Eigengenutztem Wohneigentum
vom 31.03.2004 geändert am 24.11.2004 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Art der Förderung... 2 2. Begünstigter Personenkreis... 2 3. Förderungsfähige Vorhaben... 3 4. Allgemeine Fördervoraussetzungen und bedingungen,
Mehr51379 Leverkusen 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Informationen zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines
Stadt Leverkusen Unsere Öffnungszeiten in der Antragsannahme: Fachbereich Soziales montags, mittwochs und freitags Miselohestr. 4 von 8.30 Uhr 12.30 Uhr Erdgeschoß, Zimmer 21 donnerstags (nur für Berufstätige)
Mehrhiermit beantrage ich ein Stipendium zum Besuch des Eduard Nebelthau Gymnasiums. Ich mache hierzu folgende Angaben:
1 Antrag auf Gewährung eines Stipendiums gemäß 3 Abs. 1 der Richtlinien zur Vergabe von Stipendien der Stiftung FRIEDEHORST für Schülerinnen und Schüler des Eduard Nebelthau Gymnasiums An die Schulleitung
Mehr1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen
5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund
MehrPersonalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015
Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit
MehrRegelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
Gesetzestext 20 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
MehrL 04 12/15 A N T R A G A U F I N V A L I D I T Ä T S V E R S O R G U N G F Ü R Z A H N Ä R Z T E
WOHLFAHRTSFONDS L 04 12/15 A N T R A G A U F I N V A L I D I T Ä T S V E R S O R G U N G F Ü R Z A H N Ä R Z T E An die Ärztekammer für Niederösterreich Wohlfahrtsfonds Wipplingerstraße 2 1010 Wien Übermittlung
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
11 W 60/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 530/05 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Prozesskostenhilfeverfahren 1. B U, 2. G U, Antragsteller und Beschwerdeführer,
MehrIFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten
IFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten Gültig ab 1. August 2014 Wichtiger Hinweis: Die IFB Hamburg gewährt dieses
MehrOrt, Datum. Telefon. Anlagen: Einkommenserklärungen (für jedes Familienmitglied mit eigenem Einkommen eine gesonderte Einkommenserklärung!
ANTRAG auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung nach 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) für eine öffentlich geförderte Wohnung und auf Vormerkung für die Benennung in Gebieten mit erhöhten
MehrFamilienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.
Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
MehrInformationen zum Wohngebiet Kirchstraße
Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der
MehrAnlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrBEIHILFE Ld]cZc ^hi =Z^bVi Ä AZ^hiWVgZh Ld]cZc [ g <ZcZgVi^dcZc# '%%. 1
BEIHILFE 1 Das Leben meint es nicht nur gut mit uns. Immer wieder geraten Menschen in Not, sei es durch überraschende Schicksalsschläge, Trennungen oder Arbeitslosigkeit. In solchen Situationen reicht
MehrGebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München)
Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) 1 Besuchsgebühren - Tabelle Kindergarten Einkünfte Euro (Brutto) Bis 4 Bis 5 Bis 6 Bis 7 Bis 8 Bis 9 Über 9 Bis
MehrR I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes können aus
MehrAnlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf
Mehr(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.
Satzung der StädteRegion Aachen über die Kindertagespflege im Sinne der 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindertagespflegesatzung vom 12.11.2009. Der Städteregionstag der StädteRegion
MehrArbeitsgemeinschaft für den Musterkreis
Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Persönliche Vorsprachen: Hauptstrasse 101, 94080 Osnabrück Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt Frau Testbogen 35 11112 Musterstadt
MehrGeförderter Wohnungsbau in München
Stadtsanierung und Wohnungsbau Geförderter Wohnungsbau in München Informationen zur staatlichen Wohnungsbauförderung und zum München Modell München Modell München Modell aus der Sozialgerechten Bodennutzung
MehrVom 21. Dezember 2006
Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrFür (echtes) Bürgergeld!
Für (echtes) Bürgergeld! 1. Grundgedanke Das Grundproblem der heutigen Gesellschaft wird nicht in steigender Arbeitslosigkeit gesehen. Die Arbeitslosigkeit ist eine zwingende Folge der steigenden Produktionskraft
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt
Mehr16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen
16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen Modernisierung von Gebäuden Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Herstellungskosten Hans Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern Immobilienverband
MehrDie Eigentumsförderung in NRW
Die Eigentumsförderung in NRW 1. Was wird gefördert? Das Land NRW unterstützt Sie mit zinsgünstigen Darlehen beim Bau oder dem Erwerb von neuen oder vorhandenen Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen.
MehrR i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v.
R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Sportart Fußball gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. Frankfurt (Oder) Allgemeine Förderungsvoraussetzungen: 1. Antragsteller (Oder),
MehrDie Prozesskostenhilfe. Finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung von Rechten vor Gericht
Die Prozesskostenhilfe. Finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung von Rechten vor Gericht www.justiz.nrw Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, so bestimmt es Artikel 3 des Grundgesetzes. Niemand
MehrDiese Anmeldung gilt auch für die tägliche Mittagsverpflegung.
Anmeldung Erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen ist das Kind zum Besuch der Gruppe berechtigt! Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter, ab dem Monat verbindlich im Schuljahr 201 /201 an
Mehr57 Sozialgesetzbuch III
Informationsveranstaltung für Existenzgründer IHK Gummersbach 27.01.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch III Ziele des Gründungszuschusses
MehrNÖ Kindergartentransportkostenzuschuss
NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss Zuschuss zu den Beförderungskosten von Kindern zum Kindergarten gültig ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 NÖ Familien und NÖ Gemeinden können einen finanziellen Zuschuss
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
MehrWörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
MehrFrankfurter Programm zum Wohnungstausch
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main Dezernat Planen, Bauen, Wohnen und Grundbesitz Amt für Wohnungswesen - Wohnraumversorgung - 64.3 Frankfurter Programm zum Wohnungstausch Richtlinien für die Gewährung
MehrDie Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen
Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice
MehrDr. Schröck - Kanzlei für Familienrecht
Dr. Schröck - Kanzlei für Familienrecht Checkliste zur Ermittlung von Kindesunterhaltsansprüchen Hinweis: Haben Sie Fragen oder bestehen sonstige Unklarheiten zu den geforderten Angaben, werden wir Ihnen
MehrEinsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege
Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege Stand 05/2013 Agenda 2 Finanzieller Eigenanteil der Pflege System der Finanzierung der Pflegekosten Vermögen und Freibeträge Schenkungen Haftung des Ehegatten
MehrDeb.- Nr. KZ. überprüft von: EDV-Eingabe am:
Stadt Dülmen Bereich 511 Kindertagesbetreuung und Familienförderung Markt 1-3 48249 Dülmen Deb.- Nr. KZ Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen gem. 7 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrZehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum
Nachrichten aus dem Rathaus: Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien... http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_23909.html von 2 06.03.2012 10:47 Nr. 539 / 02.06.2009 Zehn Jahre 100 Häuser für
MehrMitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen
Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
MehrLeitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten
Stadt Trier Jugendamt Sachbearbeiter: Frau Menden Zimmer-Nr. 14 Verw.-Gebäude II Augustinerhof, 54290 Trier Telefon:(0651)718-1543 Januar 2015 Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge
MehrExistenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135
Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:
MehrEine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien.
Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien. Damit ist sie eine Form der langfristigen Kapitalanlage und dient zugleich der kurzfristig beginnenden Nutzung von Wohneigentum. 2011 Wolters Kluwer
MehrEinkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau
für den sozialen Wohnungsbau Alle sangaben in Euro / Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig. Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)
Mehr2. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG II - Empfänger:
Beiblatt zu den Ausfüllhinweisen für die aktuellen Beleglisten der 2. Förderrunde des ESF-BAMF-Programms zur Förderrichtlinie vom 01.10.2009 i. d. F. vom 21.12.2011 1. Einleitung Auf Grundlage der Trägerrundschreiben
MehrPfl egezusatzversicherung
Pfl egezusatzversicherung Kinder haften für ihre Eltern! Seite 02/05 Pfl egezusatzversicherung Leistungsbeispiele aus der Praxis Im Jahr 2008 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 2,1
MehrBeihilfe. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte Beihilfe (freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat in der privaten Krankenversicherung) Krankheitsfälle Ambulante Behandlungen
MehrSie wohnen mit Hauptwohnsitz im Lahn-Dill-Kreis und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit?
Einbürgerung Allgemeine Informationen Sie wohnen mit Hauptwohnsitz im Lahn-Dill-Kreis und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit? Dann erhalten Sie im Folgenden die wesentlichen Informationen über die
MehrVerkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 43. Jahrgang 27. August 2015 Nr. 36 Bekanntmachung der Neufassung der Ausschreibung von Stipendien der Hochschule Ostwestfalen-Lippe zur Unterstützung
MehrEndspurt-Darlehen für Studierende vom Studierendenwerk Trier
Endspurt-Darlehen für Studierende vom Studierendenwerk Trier Endspurt-Darlehen können Studierenden der Trierer Hochschulen (Universität Trier, Hochschule Trier und Theologische Fakultät Trier) gewährt
MehrVersicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von
Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von T P P Tagespflegepersonen Familienversicherung oder freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung? Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist
MehrEigentumsförderung in NRW. Wegweiser zum Eigentum.
Eigentumsförderung in NRW. Wegweiser zum Eigentum. www.mbv.nrw.de 3 Die Eigentumsförderung in NRW. Viele Menschen wünschen sich, in den eigenen vier Wänden zu leben. Das eigene Haus oder die Eigentumswohnung
MehrSTADT KRONBERG IM TAUNUS DER MAGISTRAT
STADT KRONBERG IM TAUNUS DER MAGISTRAT Außenstelle Hainstr. 5, Dachgeschoss, 61476 Kronberg im Taunus Öffnungszeiten: montags bis freitags 8:00 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung Postanschrift: Katharinenstr.
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...
MehrEin Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Förderziel Die ISB vergibt im Rahmen dieses Programmes zinsgünstige Kommunaldarlehen, mit welchen Investitionen zur Unterbringung von Flüchtlingen finanziert werden. Wer kann Anträge stellen? - Gebietskörperschaften
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrDie Betreuung in Kindertagespflege ist für höchstens 52 Wochen einschließlich 4 Wochen Urlaub der Tagespflegeperson vorgesehen.
Richtlinien über die Genehmigung von Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Genehmigung von Tagespflege 1. Voraussetzungen
MehrLohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu
Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu Jänner 2016 Sonderausgaben Topf-Sonderausgaben Dazu zählen
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom
MehrMerkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung
Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Gehaltsabrechnung und Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung. Bei allen Zuschriften und Einsendungen
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen im Bereich des De-Haën-Platzes
Anlage 1 zur VV-Härtefallfonds-De-Haën-Platz Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Umwelt und Stadtgrün - OE 67.12 - Prinzenstraße 4 Eingangsstempel 30159 Hannover Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Mehr