Regionalkonferenz Biel/Bienne-Seeland - Berner Jura Realisierungsvorschlag

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1 Konferenz der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten des Berner Juras und des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (CMJB) Verein seeland.biel/bienne (s.b/b) Regionalkonferenz Biel/Bienne-Seeland - Berner Jura Realisierungsvorschlag Bericht für die Vernehmlassung 2010 Bévilard und Biel, August 2010 Verein seeland.biel/bienne Konferenz der Gemeindepräsidentinnen und C/o Berz Hafner + Partner AG Gemeindepräsidenten Tel Tel info@seeland-biel-bienne.ch info@cmjb.ch

2 Realisierungsvorschlag August Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2. Die wesentlichen Elemente einer Regionalkonferenz 4 3. Herausforderungen für die Regionalkonferenz BBSJb 7 4. Kernpunkte des Realisierungsvorschlags 4.1 Eine gemeinsame Organisation für die obligatorischen Aufgaben Teilkonferenzen für fakultative (freiwillige) Aufgaben Interkantonale Zusammenarbeit Verhältnis zu den bestehenden Bern-Jurassischen Gremien Geschäftsstelle Kosten Vergleich mit den heutigen Strukturen Vorteile einer Regionalkonferenz BBSJb und Folgen eines Verzichts Weiteres Vorgehen und Fragen für die Vernehmlassung 23 Bearbeitung: André Rothenbühler, Sekretär der Konferenz der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten des Berner Juras und des zweisprachigen Amtsbezirks Biel Ruedi Hartmann, Berz Hafner + Partner AG, Geschäftsführer des Vereins seeland.biel/bienne Ueli Seewer, sevice public ag Bern Karl Ludwig Fahrländer, service public ag, Bern

3 Realisierungsvorschlag August Einleitung Mit der deutlichen Annahme der Verfassungsänderung und der Änderung des Gemeindegesetzes zu SARZ (Strategie für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit) durch die Stimmberechtigten des Kantons Bern wurden am 17. Juni 2007 die Voraussetzungen zur Neuorganisation der Regionen geschaffen. Für den Norden des Kantons Bern heisst dies, dass die Bernischen Gemeinden der Regionen seeland.biel/bienne, Jura-Bienne, Centre-Jura und Grenchen-Büren in einer Regionalkonferenz vereinigt würden und in dieser Organisation mindestens die Aufgaben regionale Richt-, Gesamtverkehrs- und Siedlungsplanung (inkl. Aufgaben der RVK), die regionale Kulturförderung sowie die regionalen Aufgaben im Rahmen der Neuen Regionalpolitik NRP erfüllt würden. Die Regionalkonferenz würde die Zusammenarbeit zwischen dem Seeland und dem Berner Jura verfestigen, die regionalen Strukturen und die Zusammenarbeit mit dem Kanton weiter vereinfachen sowie die Stellung der Stadt Biel als Zentrum sowohl des Seelandes als auch des Berner Juras klären. Die Vorstände der Conférence des Maires (CMJB) und von seeland.biel/bienne (s.b/b) sind überzeugt, dass eine Regionalkonferenz für eine zukünftig fortschrittliche und harmonische Entwicklung in unserem Gebiet förderlich ist. Sie haben deshalb Ende 2008 gemeinsam beschlossen, die Voraussetzungen für die Bildung einer Regionalkonferenz Biel/Bienne- Seeland-Jura bernois (BBSJB) abzuklären und vorzubereiten. Die verantwortlichen Gremien sind sich der Komplexität des Vorhabens durchaus bewusst. Es wurde deshalb ein schrittweises Vorgehen gewählt. So wurde im Januar 2009 den Gemeindebehörden und interessierten Organisationen ein Modellvorschlag unterbreitet. Etwas mehr als die Hälfte der Gemeinden sowie sämtliche Organisationen befürworteten in der Meinungsumfrage die Bildung einer Regionalkonferenz. Daneben wurden zahlreiche Vorbehalte und Fragen aufgeworfen, auf welche im Kapitel 3 näher eingegangen wird. Die ablehnende Haltung eines Viertels der Gemeinden darunter Gemeinden wie Moutier, Tavannes und La Neuveville zeigt, dass noch viel Überzeugungsarbeit notwendig ist, um die notwendige Akzeptanz für die Regionalkonferenz herbeizuführen. Die Vorstände der Conférence des Maires (CMJB) und von seeland.biel/bienne (s.b/b) haben im August 2009 beschlossen, einen Schritt weiter zu gehen und einen Realisierungsvorschlag zu erarbeiten. Dieser soll den in der Meinungsbildung geäusserten Vorbehalten Rechung tragen und zugleich eine Lösung aufzeigen, wie die bisherigen Aufgaben von seeland.biel/bienne und der Organisationen im Berner Jura weitergeführt werden können. Auch die Frage der interkantonalen Zusammenarbeit sollte weiter konkretisiert werden. Zur Begleitung der Arbeiten und zur Koordination mit der Planung im Bereich Siedlung und Verkehr (Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte RGSK) wurde ein Koordinationsgremium mit Vertretungen des Kantons, der RVK, der regionalen Organisationen und der Stadt Biel eingesetzt. Dieses Gremium hat den vorliegenden Bericht verabschiedet und lädt die Gemeinden und interessierten Organisationen und Parteien ein, sich zum Vorschlag erneut zu äussern. Das Koordinationsgremium möchte dabei unterstreichen, dass die Bildung einer Regionalkonferenz die Zusammenarbeit unter den Gemeinden betrifft und von der Frage der politischen Zukunft des Juras klar zu trennen ist.

4 Realisierungsvorschlag August Die wesentlichen Elemente einer Regionalkonferenz Der gesetzliche Rahmen für die Regionalkonferenzen ist in der Kantonsverfassung (Art. 110a), im Gemeindegesetz und in Verordnungen (über die Regionalkonferenz RKV, über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen RKGV) festgelegt. Zusätzlich sind eine Reihe bestehender Gesetze angepasst worden. Nachstehend werden die wichtigsten gesetzlich vorgegebenen Elemente einer Regionalkonferenz dargestellt: - Perimeter: Das Gebiet der Regionalkonferenzen und die Zugehörigkeit der Gemeinden zu einer Regionalkonferenz sind in der Verordnung RKV verbindlich festgelegt. Wird eine Regionalkonferenz beschlossen, gehören alle Gemeinden der betreffenden Regionalkonferenz an. Die Regionalkonferenz Biel/Bienne-Seeland-Jura bernois ist aus der nachfolgenden Abbildung ersichtlich. Sie umfasst 114 Gemeinden mit 207'000 Einwohnern und entspricht dem Gebiet der heutigen RVK 1 (inkl. Schüpfen, Rapperswil und Bangerten). - Doppelmitgliedschaften und kantonsüberschreitende Zusammenarbeit: Doppelmitgliedschaften von einzelnen Gemeinden in zwei benachbarten Regionalkonferenzen sind möglich und werden vom Regierungsrat entschieden. Per Definition kommen somit Doppelmitgliedschaften nur für Gemeinden entlang der Grenze zur Regionalkonferenz Bern-Mittelland in Frage. Die Aufnahme von Gemeinden aus den Nachbarkantonen als Mitglied der Regionalkonferenz ist möglich, ebenso ist die Mitgliedschaft von bernischen Gemeinden in ausserkantonalen Organisationen. Beide Fälle müssen durch Verträge unter den Kantonen geregelt werden.

5 Realisierungsvorschlag August Obligatorische und weitere Aufgaben: Zu den obligatorischen Aufgaben nach Gesetz gehören die regionale Richt-, Gesamtverkehrs- und Siedlungsplanung (inkl. Aufgaben der RVK), die regionale Kulturförderung sowie die regionalen Aufgaben im Rahmen der Neuen Regionalpolitik NRP. Durch Gesetz können den Regionalkonferenzen später weitere obligatorische Aufgaben übertragen werden. Die Gemeinden können der Regionalkonferenz weitere Aufgabenbereiche übertragen (fakultative Aufgaben). Dies wird in einem Reglement geregelt; das Reglement verpflichtet nur die zustimmenden Gemeinden. - Beschlussfassung in der Regionalversammlung: Jede Gemeinde ist in der Regionalversammlung mit der Präsidentin / dem Präsidenten vertreten. Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der vertretenen Stimmen. Die Stimmkraft der Gemeinden bemisst sich nach der Einwohnerzahl und ist im Gemeindegesetz geregelt (bis 1000 Einwohner 1 Stimme, pro weitere 3000 Einwohner oder Bruchteile davon zusätzlich 1 Stimme). In der Regionalkonferenz BBSJB ist für das Zustandekommen von Angelegenheiten, welche hauptsächlich den Berner Jura betreffen, die Mehrheit der Stimmen aus den Gemeinden des Berner Juras notwendig. Falls die Gemeinden aus dem Berner Jura eine Vorlage ablehnen, muss diese modifiziert und nochmals vorgelegt werden. - Mitwirkungsrechte: Zwei Prozent der Bevölkerung oder zehn Prozent der Gemeinden können zu Beschlüssen der Regionalversammlung eine regionale Abstimmung verlangen (Referendum). Fünf Prozent der Bevölkerung oder zwanzig Prozent der Gemeinden können mit einer Initiative Beschlüsse der Regionalversammlung oder Abstimmungen verlangen (je nach Zuständigkeit). - Teilkonferenzen: Innerhalb der Regionalkonferenzen können Teilkonferenzen gebildet werden. Einer Teilkonferenz gehören diejenigen Gemeinden an, welche entweder von Gesetzes wegen zur Erfüllung einer obligatorischen Aufgabe verpflichtet sind oder welche der Übertragung einer Aufgabe an die Teilkonferenz zugestimmt haben. - Organe / Kommissionen: Organe sind nebst den Stimmberechtigten und den Gemeinden die Regionalversammlung, die Geschäftsleitung, die Geschäftsstelle, das Kontrollorgan und die Kommissionen. Die Geschäftsleitung besteht aus GemeindepräsidentInnen. Die Regionalversammlung kann zur Vorbereitung von Geschäften Kommissionen einsetzen; Aufgaben, Zuständigkeiten, Zusammensetzung usw. werden im Geschäftsreglement festgelegt. Mitglieder in Kommissionen können Personen mit Wohnsitz im Gebiet der Regionalkonferenz sein. Die Geschäftsleitung leitet die Anträge der Kommissionen unverändert (allenfalls mit Kommentar) an die Regionalversammlung weiter. - Finanzen: Die mit der Geschäftsführung zusammenhängenden Kosten werden auf die Gemeinden nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl verteilt (Basis Art. 7 FILAG). Der Kanton leistet Beiträge in Form von Grundbeiträgen (8'000-12'000 Franken) und von zusätzlichen Pro- Kopf-Beiträgen (55 Rappen bis 1 Franken), welche der Regierungsrat jährlich festlegt. Die Übersetzungskosten der Regionalkonferenz BBSJB werden zusätzlich vergütet. Aufgaben bezogene Projektkosten werden aufgrund der besonderen Gesetzgebung oder entsprechend den Festlegungen in den spezifischen Reglementen finanziert. Die Regionalkonferenzen führen ihren Finanzhaushalt nach den für die Gemeinden geltenden Bestimmungen. Für den Kontenplan bestehen verbindliche kantonale Vorgaben.

6 Realisierungsvorschlag August Im Modellvorschlag vom Januar 2009 wurde aufgezeigt, wie die Regionalkonferenz Biel/Bienne- Seeland - Berner Jura gestaltet werden könnte. Wichtigster Vorschlag war die Bildung der zwei Teilkonferenzen Biel-Seeland und Berner Jura, welche für die fakultativen Aufgaben der beiden Teilräume zuständig sind. Im Modellvorschlag wurden zudem die folgenden Aspekte konkretisiert: - Vorschlag einer Geschäftsleitung (entspricht den heutigen Vorständen) mit 15 Mitgliedern - Vorschlag eines Generalsekretariats als Geschäftsstelle, welche aus einem französischsprachigem und einem deutschsprachigen Sekretariat besteht und welches für sämtliche Aufgaben zuständig ist. - Vorschlag eines Organigramms mit Kommissionen und Arbeitsgruppen, welche in etwa die heutigen Aufgaben von seeland.biel/bienne, der Organisationen im Berner Jura und der Regionalen Verkehrskonferenz abdecken. - Grobe Schätzung der Kosten, welche aufzeigen, dass sich bei gleich bleibenden Aufgaben die heutigen Gemeindebeiträge nicht wesentlich verändern. Zum heutigen Zeitpunkt bestehen im Kanton Bern zwei Regionalkonferenzen: Die Regionalkonferenz Oberland-Ost, welche bereits am 18. Juni 2008 beschlossen wurde, sowie die Regionalkonferenz Bern-Mittelland. Sie ist seit dem operativ tätig. Am wurde die Einführung der RK Thun-Oberland West von den Stimmberechtigten knapp abgelehnt. In der Region Emmental findet zur Zeit die Mitwirkung zur RK Emmental statt: Die Volksabstimmung zur Einführung der RK Emmental ist für den 13. Februar 2011 geplant. In der Region Oberaargau soll das Stimmvolk Mitte 2012 über die Einführung der RK Oberargau (welche für Beginn 2013 vorgesehen ist) befinden.

7 Realisierungsvorschlag August Herausforderungen für die Regionalkonferenz Biel/Bienne-Seeland - Jura bernois BBSJb In der Meinungsbildung zum Modellvorschlag für die Regionalkonferenz BBSJb (Januar - April 2009) wurde die Bildung einer Regionalkonferenz von ca. einem Viertel der Gemeinden abgelehnt. Dabei waren u.a. die folgenden grundsätzlichen Erwägungen massgebend: - Die Regionalkonferenz ist zu gross, sie umfasst ein Gebiet, welches kaum gemeinsame Interessen aufweist. - Die Regionalkonferenz wird zu schwerfällig und zu komplex. - Die Koordination aller Aufgaben und Tätigkeiten ist aufwändig und verschlingt zu viele Finanzmittel auf Kosten von konkreten Projekten. - Die interjurassischen Beziehungen sind zu wenig berücksichtigt. - Es ist zu früh für ein solches Projekt. - Bisherige Errungenschaften von seeland.biel/bienne könnten verloren gehen. Der Modellvorschlag an sich wurde nicht in Frage gestellt. Hingegen wurden z.t. auch von befürwortenden Stellungnahmen einzelne Aspekte hervorgehoben, welche bei der weiteren Bearbeitung zu verbessern oder zu vertiefen sind: - Vereinfachung der Strukturen, weniger Kommissionen und Arbeitsgruppen. - Aufrechterhaltung und Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit, insbesondere in den Regionen Centre-Jura und Grenchen-Büren. - Klärung des Verhältnisses zu übrigen Organisationen wie Wirtschaftskammern, Tourismusverbänden und Institutionen wie dem Bernjurassischen Rat oder der CAF. Die Vorstände der Conférence des Maires (CMJB) und von seeland.biel/bienne (s.b/b) haben sich intensiv mit diesen Fragen auseinandergesetzt. Sie sind nach wie vor der Meinung, dass die im Kapitel 1 erwähnten Vorteile einer Regionalkonferenz gegenüber dem heutigen Zustand überwiegen. Dies führte zum Beschluss, das Projekt weiterzuverfolgen. Zum weiteren Vorgehen waren die folgenden Überlegungen wegleitend: Die Volksabstimmung zur Einführung der Regionalkonferenz Biel/Bienne-Seeland - Jura bernois wird eine einzige Frage zu beantworten haben: Stimmen Sie der Einführung der Regionalkonferenz BBSJb zu? Stimmt die Mehrheit der Bevölkerung und die Mehrheit der Gemeinden zu, ist vorerst klar, dass die RK die gesetzlich vorgegebenen obligatorischen Aufgaben innerhalb des vorgegebenen Perimeters zu erfüllen hat. Alle weiteren Beschlüsse zur Organisation, zu den Finanzen, zu den fakultativen Aufgaben usw. liegen nach der Gründung in der Kompetenz der Regionalversammlung respektive der Mitgliedergemeinden. Es bestünde die Möglichkeit, eine Volksabstimmung bereits jetzt ohne weitere Überlegungen zur Ausgestaltung der Regionalkonferenz durchzuführen; namentlich könnte man der Bevölkerung ein einfaches Organigramm für die obligatorischen Aufgaben zeigen und suggerieren, dass alles einfacher werde als heute. Die involvierten Vorstände und das Koordinationsgremium halten es

8 Realisierungsvorschlag August jedoch für unumgänglich, dass zumindest die regionalen Gremien und Gemeindebehörden die in der Meinungsbildung aufgeworfenen Fragen klären und noch vor einer Volksabstimmung eine gemeinsame Vorstellung über die Ausgestaltung der RK entwickeln. Für die weiteren Schritte ergeben sich insbesondere folgende Herausforderungen: - Die generelle Skepsis von Gemeinden namentlich von Randgemeinden gegenüber der regionalen Zusammenarbeit wird ernst genommen. So wurden in den letzten zwei Jahren Anstrengungen unternommen, die Kontakte zwischen den regionalen Organisationen und ihren Mitgliedergemeinden im Rahmen von Projekten und neuen Aufgaben zu intensivieren. Die Einsicht wächst, dass es ohne Zusammenarbeit nicht geht. Davon zeugen auch die Beitritte der noch fehlenden Gemeinden Schüpfen, Hagneck und Epsach zu s.b/b. Es muss gelingen, die Diskussion um eine Regionalkonferenz aus einer grundsätzlich positiven Grundhaltung gegenüber der regionalen Zusammenarbeit heraus zu führen. - Die Fortschritte in der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der letzten Jahre dürfen mit einer Regionalkonferenz nicht aufs Spiel gesetzt werden. Deshalb wird im Kapitel 4 aufgezeigt, wie die bestehenden Aufgaben der heutigen Organisationen in einer Regionalkonferenz weitergeführt werden können. Dazu gehört auch die Unterstützung der Wirtschaftskammern und des Tourismus. - Eine Verknüpfung der Regionalkonferenz mit der innerjurassischen Frage ist nicht gerechtfertigt, da die Regionalkonferenz lediglich die gemeinsame Aufgabenerfüllung der Gemeinden in funktional zweckmässigen Perimetern erleichtern soll. Auch die Fragen zur Zusammenarbeit mit den diversen Gremien im Berner Jura müssen klar beantwortet werden, um in Zukunft eine sachliche Diskussion zu ermöglichen. - Bei der Ausgestaltung der Regionalkonferenz ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die gemeinsamen Interessen beispielsweise einer Gemeinde aus dem Raum Erlach mit einer Gemeinde des Vallon de St. Imier effektiv gering sein können. Im Rahmen der Regionalen Verkehrskonferenz RVK konnte bereits der Beweis angetreten werden, dass eine Zusammenarbeit in diesem Perimeter für einzelne Themen dennoch praktikabel ist. Mit den vorgeschlagenen Teilkonferenzen und teilregionalen Arbeitsgruppen soll den Bedürfnissen nach nachbarschaftlicher Zusammenarbeit Rechnung getragen werden. - Die Bereitschaft der Gemeinden, regionale Aufgaben zu finanzieren, ist begrenzt. Es muss deshalb glaubhaft aufgezeigt werden, welche Kosten in einer Regionalkonferenz zu erwarten sind. Die bestehenden regionalen Organisationen haben in den letzten Jahren bewiesen, dass auch bei zunehmenden Aufgaben stabile Finanzverhältnisse möglich sind. - Die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinweg (Centre-Jura, Grenchen-Büren) soll aufrechterhalten und gestärkt werden. Eine Vereinbarung unter den Kantonen Bern und Neuenburg soll im Entwurf zeigen, wie dieses Ziel umgesetzt werden kann. - Die Vereinfachung der Strukturen ist ein wichtiges Ziel. Diesbezüglich besteht insbesondere im Berner Jura Nachholbedarf. Mit einem juristischen Gutachten wurden die Möglichkeiten und Grenzen abgeklärt und aufgezeigt (siehe Kapitel 4). - Die Verwendung der Vermögen der bestehenden Organisationen wird zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden sein.

9 Realisierungsvorschlag August Die Kernpunkte des Realisierungsvorschlags 4.1 Eine gemeinsame Organisation für die obligatorischen Aufgaben Bei den obligatorischen Aufgaben lässt der gesetzliche Rahmen nur einen geringen Gestaltungsspielraum zu. Die obligatorischen Aufgaben umfassen - Die Richt-, Siedlungs- und Verkehrsplanung (darunter fallen ebenfalls die raumentwicklungsund verkehrslastigen Aufgaben in der Agglomeration und ADT) - Die Regionalpolitik NRP (die Regionalkonferenz erfüllt die Aufgaben der heutigen Planungsregionen; die Regionalversammlung wird die regionale Entwicklungsstrategie und die dazugehörigen Programme zu genehmigen haben) - Die Kultur (als Teilkonferenz). Neue obligatorische Aufgaben können nur mit kantonalen Gesetzen übertragen werden. Solche zusätzlichen Aufgaben sind zu gegebener Zeit in die Organisation einzubauen. So ist vorgesehen, die regionale Energieberatung zur obligatorischen Aufgabe zu erklären. Die kantonale Gesetzgebung bestimmt, ob die gesamte Regionalkonferenz zuständig ist, oder ob Teilkonferenzen eingesetzt werden können (Art. 7 RKV). - Bei den obligatorischen Aufgaben ist nur für den Bereich Kultur (wie heute) eine Teilkonferenz vorgesehen, da gemäss geltendem Kulturförderungsgesetz nicht alle Gemeinden zur Beitragsleistung an die kulturellen Institutionen verpflichtet sind (dies kann sich mit der vorgesehenen Revision des Kulturförderungsgesetzes ändern). - Gestützt auf Art. 7 Abs. 2 RKV muss bis zur Verabschiedung des Regionalen Gesamtverkehrsund Siedlungskonzeptes RGSK eine Teilkonferenz der Agglomerationsgemeinden bestehen, welche das Agglomerationsprogramm erarbeitet respektive umsetzt. Sobald das RGSK beschlossen ist, wird diese Aufgabe in die Regionalkonferenz integriert. Die Aufgaben Raumentwicklung und Verkehr sind obligatorische Aufgaben der gesamten Regionalkonferenz, und die Teilkonferenz Agglomeration muss aufgelöst werden. Zukünftig könnte bei Bedarf eine Arbeitsgruppe aus Agglomerationsgemeinden spezielle Anliegen im Bereich Raumentwicklung/Verkehr, welche nur sie betreffen, vorbereiten (in Sinne einer nicht ständigen Kommission gemäss Gemeindegesetz). Es wird davon ausgegangen, dass zum Zeitpunkt der Einsetzung der RK BBSJb keine Teilkonferenz für die Agglomeration Biel notwendig ist. Im Organigramm (Beilage) sind beispielhaft die Kommissionen dargestellt. Die Bereiche Raumentwicklung und Verkehr sollen einerseits je selbständig bearbeitet werden können. Da sich die Bereiche jedoch gegenseitig stark beeinflussen, ist eine Koordination unabdingbar (RGSK). Möglich wäre somit die Bildung einer Kommission für den Bereich Raumentwicklung und Verkehr. Die Arbeiten in den einzelnen Themenbereichen Raumentwicklung, Verkehr und Abfall, Deponie, Transporte können in separaten Ausschüssen vorbereitet werden (sind im Organigramm nicht dargestellt). Diese Ausschüsse stellen der Kommission Raumentwicklung und Verkehr Antrag, welche die Geschäfte zu Handen der Regionalversammlung verabschiedet. Wenn im Bereich der Regionalpolitik ein Bedarf für die getrennte Bearbeitung der Fragestellungen nach Sprachregionen besteht, könnte die Organisationsstrukturen auch in diesem Bereich analog erweitert werden.

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11 Realisierungsvorschlag August Im Organigramm ist der gesetzlichen Vorgabe Rechnung getragen, dass die Kommissionen ihre Geschäfte direkt der Regionalkonferenz oder Teilkonferenz unterbreiten. Im Rahmen des Reglementes ist aber sicherzustellen, dass die Geschäftsleitung die Koordinationsfunktion unter den Kommissionen wahrnehmen kann. 4.2 Teikonferenzen für die fakutativen (freiwilligen) Aufgaben Die RK kann sich auch um Aufgabenbereiche kümmern, die nicht zu den obligatorischen Aufgaben zählen. Dabei sind zwei Möglichkeiten zu unterscheiden. a) Freiwillige Aufgaben, die von den Gemeinden übertragen werden Bei der von der Gesetzgebung vorgesehene Übertragung von Aufgaben durch die Gemeinden an die RK geht die Hoheit der Aufgabenerfüllung auf die RK über. Die Gemeinden können in diesem Bereich nicht mehr selber handeln. Diese Aufgabenübertragung erfolgt mit einem Reglement die RV erlässt dieses Reglement, die Gemeinden können ihm einzeln zustimmen. Stimmen alle Gemeinden zu, bleibt die ordentlichen RV zuständig. Stimmen nicht alle Gemeinden zu, bilden die Zustimmenden eine Teilkonferenz. Die Teilkonferenzen entscheiden in ihrem Zuständigkeitsbereich abschliessend. Die jeweiligen Kommissionen können den Teilkonferenzen direkt Anträge stellen. Die Geschäftsleitung koordiniert die Versammlungen und kann die Anträge kommentieren oder Zusatzanträge stellen. Aus heutiger Sicht sind in seeland.biel/bienne ausschliesslich die freiwilligen Aufgaben im Bereich der Wirtschaftsförderung (wobei aus unserer Sicht auch Tourismusförderung zur Wirtschaftsförderung gehört) an den heutigen Verein übertragen worden. s.b/b überträgt mit der Mitgliedschaft in den beiden Organisationen WIBS und TBS namhafte Aufgaben und entschädigt die beiden Organisationen dafür. Soll diese Aufgabe neu ebenfalls in die Regionalkonferenz integriert werden was sinnvoll erscheint muss diese Aufgabenübertragung mittels eines Reglements erfolgen (Art. 5 RKGV). Es handelt sich dabei um eine wichtige Aufgabe, die wesentliche finanzielle Mittel beansprucht. Im Organigramm (Beilage) wird vereinfachend davon ausgegangen, dass die Teilkonferenz Seeland für diese Aufgabe zuständig ist (genau genommen besteht die Konferenz aus denjenigen Gemeinden, welche der Aufgabenübertragung zugestimmt haben). Im Berner Jura sind diese Aufgaben noch nicht übertragen worden, jede Gemeinde ist einzeln Mitglied in CEP und JBT. In einer Regionalkonferenz könnte eine analoge Regelung wie im Seeland gewählt werden. Dem Organigramm wird diese Variante zu Grunde gelegt. Es wird bei der Bildung einer Regionalkonferenz somit nicht zu umgehen sein, dass jede Gemeinde einzeln erneut über die Mitgliedschaft zur Wibs und zum TBS beschliessen muss. Selbstverständlich können die Gemeinden zukünftig mittels Reglement weitere Aufgaben an die RK übertragen und damit neue Teilkonferenzen bilden (Art. 41 RKGV).

12 Realisierungsvorschlag August b) Freiwillige Aufgaben, welche die RK nur koordinierend bearbeitet Die RK übernimmt in einzelnen Aufgabenbereichen koordinierende Funktionen. In diesen Fällen werden keine Aufgaben von den Gemeinden an die RK übertragen. Die RK als Institution mit der Übersicht über das gesamte Regionsgebiet übernimmt die Funktion der Marktbeobachtung und Koordination. Sie kann Projekte aufgleisen, die Umsetzung obliegt aber immer denjenigen Gemeinden, welche mitwirken wollen. Der finanzielle Aufwand für die Bearbeitung dieser Aufgabe muss sich in engen Grenzen halten. Gemeinden, die sich nicht dafür interessieren, dürfen nicht über ordentliche Beiträge übermässig belastet werden. Regionalkonferenzen können freiwillige Aufgaben gestützt auf eine Rechtsgrundlage im Geschäftsreglement koordinierend bearbeiten. Die RK Bern-Mittelland hat dafür die folgende Bestimmung in ihr Geschäftsreglement aufgenommen. Art Die Regionalversammlung kann auf Antrag der Geschäftsleitung durch einfachen Beschluss weitere Kommissionen einsetzen, welche sich mit Fragen von allgemeinem Interesse für die Gemeinden der Regionalkonferenz Bern-Mittelland auseinandersetzen. 2 Diese Kommissionen können keine verbindlichen Entscheide treffen. Sie können der Geschäftsleitung oder den von der Regionalversammlung eingesetzten Kommissionen Antrag stellen. 3 Die Regionalversammlung wählt die Mitglieder dieser Kommissionen. Damit findet keine Aufgabenübertragung von den Gemeinden an die RK statt. Die Gemeinden behalten vielmehr ihre volle Hoheit über die einzelne Aufgabe. In diesem Fall darf selbstredend der den Gemeinden über die Beiträge belasteten finanziellen Aufwand nur unbedeutend sein. Keine Gemeinde kann gezwungen werden, Beiträge für Aufgaben zu leisten, die sie nicht will. Die bisherigen Arbeiten haben gezeigt, dass je Sprachregion eine Teilkonferenz gebildet werden soll. Im Jura Bernois kann sich die Conférence des Maires als Teilkonferenz konstituieren (Art. 62a des Sonderstatutgesetzes, SStG) und die Aufgaben nach Art. 60 SStG übernehmen. Weitergehende Aufgaben sind der Conférence des Maires als Teilkonferenz reglementarisch zuzuweisen. Sie umfasst alle Gemeindepräsidien des Jura bernois. Gleichzeitig soll auch für den Bereich seeland.biel/bienne eine entsprechende Teilkonferenz gebildet werden. Die beiden Teilkonferenzen sollen möglichst umfassend die freiwilligen Koordinationsaufgaben der heutigen Vereine weiterführen (Erhaltung oder Weiterführung des Status quo). Für beide Teilkonferenzen wird je ein Reglement erlassen (Art. 5 RKGV). Die Gemeinden schliessen sich mit Annahme des Reglements der Teilkonferenz an. Die Teilkonferenzen entscheiden in ihrem Zuständigkeitsbereich abschliessend. Eine mögliche Organisation ist im Organigramm (Beilage) dargestellt: Zur Bearbeitung der einzelnen Themenbereiche können Arbeitsgruppen (formell sind das ebenfalls Kommissionen) eingesetzt werden (heutige Aufgaben sind im hellgrünen Kästchen aufgelistet). Diese Arbeitsgruppen können nicht direkt den Versammlungen Anträge unterbreiten. Sie beantragen allfällige Geschäfte ihrer Geschäftsleitung, welche die Arbeitsgruppen koordiniert und darüber entscheidet, ob ein Antrag auf die Traktandenliste der Versammlung gesetzt wird oder nicht.

13 Realisierungsvorschlag August Diese Organisation entspricht im Bereich BBS in etwa derjenigen des Vereins s.b/b und soll die Weiterarbeit in ähnlichem Umfang ermöglichen. Es ist sinnvoll, den Katalog der freiwilligen Koordinationsaufgaben so zu definieren, dass sich die heutigen Mitglieder der Vereine auch der neuen Teilkonferenz anschliessen. In diesem Zusammenhang wird auch die Weiterführung der Spezialfinanzierung für regionale Projekte (Spitalgelder) zu regeln sein. Falls Gemeinden der Teilkonferenz BBS oder JB nicht angehören möchten, muss die RK festlegen, ob sie den Gemeinden auf vertraglicher Basis (bilateral) einzelne Aufgaben anbieten möchte. c) Alternative Zwischenlösung Sollte sich die Bildung der Regionalkonferenz wegen der freiwilligen Aufgaben als schwierig herausstellen, kann sich die RK vorerst auf die obligatorischen Aufgaben beschränken. Die heutigen Organisationen (Vereine) würden dann vorerst weiterhin bestehen und ihre (freiwilligen) Aufgaben weiterhin im bisherigen Rahmen erfüllen. Dies könnte allerdings zu Doppelspurigkeiten führen. Ein solches Konzept wäre höchstens als Übergangslösung ins Auge zu fassen und sollte wenn immer möglich vermieden werden. 4.3 Interkantonale Zusammenarbeit Die beiden Kantone Bern und Neuenburg haben beispielhaft eine Vereinbarung erarbeitet, welche die kantonsüberschreitende Zusammenarbeit der Gemeinden ermöglicht. Eine analoge Vereinbarung ist zwischen den Kantonen Bern und Solothurn vorgesehen. Die Vereinbarung regelt insbesondere die folgenden Punkte: - Den Perimeter der Zusammenarbeit - Die Aufgabenbereiche der Zusammenarbeit - Die Zuständigkeiten der regionalen Organisationen und der Kantone - Das Verhältnis der Gemeinden zur Organisation eines Nachbarkantons Im Vordergrund stehen gemeinsame interkantonale Projekte. 4.4 Verhältnis zu den bestehenden Bern-Jurassischen Gremien Gemäss dem Sonderstatutgesetz stellt der Bernjurassische Rat (BJR) eine wichtige Institution des Berner Juras dar. Der BJR ist damit beauftragt, auf regionaler Ebene die dem Kanton eingeräumten Kompetenzen (Delegieren der Kompetenzen von oben nach unten) auszuüben. Die Regionalkonferenz ihrerseits hat den Auftrag, auf regionaler Ebene die den Gemeinden zugewiesenen Kompetenzen zu übernehmen (Delegieren der Kompetenzen von unten nach oben). Der CMJB, der BJR und der CAF haben sich mit dieser Frage befasst. Sie sind zum Schluss gekommen, dass die Organisationen unterschiedliche Aufgaben und Kompetenzen wahrnehmen, die sich aber gegenseitig ergänzen. Bei einer guten Koordination ist es nur zum Wohle des Berner Juras, wenn sich dieser auf die beiden Regionalisierungsformen stützt.

14 Realisierungsvorschlag August Die Interjurassische Versammlung (IJV) befasst sich mit der institutionellen Zukunft der Juraregion. Dabei handelt es sich um eine politische Frage, welche spezifisch die Kantone Bern und Jura betrifft. Ihre Behandlung wird noch mehrere Jahre dauern. Die Regionalkonferenz deckt einen funktionalen Raum um eine Agglomeration herum ab, der gemeinsam geplant und auf interkommunale Weise organisiert werden muss. Dies gilt auch dann, wenn in der Folge eine Kantonsgrenze den Raum durchschneiden würde. Die beiden Projekte stehen in keinem direkten Zusammenhang und die Bildung einer Regionalkonferenz behindert die Weiterführung der Diskussionen zur institutionellen Zukunft der Juraregion nicht. Auch der Regionalpark Chasseral ist im Berner Jura aktiv. Das Seeland betrifft er hingegen nicht. Die Organisation spielt für die Umsetzung der interkommunalen Massnahmen eine wichtige Rolle. Somit ist weiterhin eine enge Zusammenarbeit zwischen der RK beziehungsweise der Teilkonferenz Berner Jura und dem Regionalpark Chasseral zu gewährleisten. Dies erfolgt zuerst durch die Erarbeitung der obligatorischen Planung (RGSK und Regionalpolitik) und anschliessend durch die Umsetzung der Projekte. Die beiden übrigen Organisationen sind Jura bernois tourisme (JBT) und die Chambre d économie publique (CEP). Diese sind nicht spezifisch für den Berner Jura, da sie in Biel und dem Seeland über ein Pendant verfügen. Ihre Unterstützung durch die Gemeinden wird dem Entscheid der Regionalversammlung entsprechend eine fakultative Aufgabe darstellen (delegiert oder Koordination). 4.5 Geschäftsstelle Bezüglich Geschäftsstelle ergeben sich im Vergleich zum Modellvorschlag vom Januar 2009 keine wesentlichen Veränderungen. Die Geschäftsstelle besorgt das Management der Regionalkonferenz und ihrer Organe. Sie wird der Geschäftsleitung zugeordnet. Für die RK BBSJB muss die Geschäftsstelle mit je einer Person besetzt werden, welche für die deutschsprachigen und die französischsprachigen Geschäfte verantwortlich ist. Die Regionalversammlung bestimmt, wie die Geschäftsstelle organisiert und ausgestaltet wird (Art. 36 RKGV). Möglich sind Anstellungs- oder Auftragsverhältnisse, dabei müssen nicht alle Stellen gleich besetzt werden. Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle sind abzuwägen und der RV zu gegebener Zeit zum Beschluss zu unterbreiten. Für die Modelldiskussion und die Erstellung des Geschäftsreglements muss diese Frage heute noch nicht endgültig beantwortet sein. 4.6 Kosten Eine zuverlässige Kostenschätzung für eine Regionalkonferenz ist zum heutigen Zeitpunkt relativ schwierig. In der Regionalkonferenz werden vier bestehende Regionalvereine (davon zwei kantonsübergreifende) und die RVK vereinigt. Einerseits können Synergien erwartet werden, andererseits werden erhöhte Anforderungen gestellt (z.b. Rechnungsmodell, demokratische Instrumente), welche zu Mehrkosten führen. Eine erste Annäherung an das Thema erfolgt durch Herleitung aus der heutigen Kostenstruktur und der erkennbaren Auswirkungen einer Regionalkonferenz in den Regionen seeland. biel/bienne, Jura-Bienne et Centre Jura. Wichtig ist dabei auch die Aufteilung der Kosten auf die obliga-

15 Realisierungsvorschlag August torischen und die fakultativen Aufgaben. a) Kosten der obligatorischen Aufgaben Zur Ermittlung der aktuellen Kosten 2010 ergeben sich die folgenden Bemerkungen: Teil Berner Jura: Von den obligatorischen Aufgaben, die künftig zu erfüllen sind, werden nicht alle von der ARJB/CJ übernommen. Für die kulturellen Aufgaben ist die Kulturkonferenz (KK) zuständig und der öffentliche Verkehr wird der Regionalen Verkehrskonferenz (RVK) übertragen. Das Mandat als Energieberatungsstelle übernimmt das Regierungsstatthalteramt. Diese Aufgaben fallen unter separate Finanzierungen, die durch andere Gesetze geregelt werden. Für die KK und die RVK wird dies auch weiterhin der Fall sein. Anders wird es wahrscheinlich bei der Energieberatung aussehen (diese wird von den Teilkonferenzen übernommen). Teil Seeland: Bei den geschäftsleitenden Aufgaben wird vom heutigen Stand (2010) ausgegangen, bei den Projekten von Durchschnittswerten der letzten 3-4 Jahre. Die Übersetzungskosten werden in einer RK voll entschädigt und werden nicht ausgewiesen. Die Kosten der Regionalen Verkehrskonferenz RVK sind in der folgenden Übersicht ebenfalls nicht enthalten. Nicht berücksichtigt sind die Kosten der Region Grenchen-Büren, welche vereinfachend den fakultativen Aufgaben zugeordnet werden (die obligatorischen Aufgaben sind via Doppelmitgliedschaft der Bernischen Repla - Gemeinden in den Kosten von s.b/b berücksichtigt). Das Ergebnis ist für die beiden Teile Jura bernois Jb und Seeland s.b/b in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Kosten obligatorische Aufgaben 2010 Jb und s.b/b Kosten Total Anteil Gemeinden Anteil Kanton Jb : Administration Sekretariat, Regionalmanage- 190'000 90' '000 ment (NRP) s.b/b: Geschäftsführung und Unterstützung Konfe- 210' '000 80'000 renzen (Anteil obligatorische Aufgaben) sowie Regionalmanagement NRP Jb: Allgemeine Kosten (Entschädigung Vorstand, 35'000 35'000 - Miete, Fahrkosten) s.b/b: Entschädigung Organe und Nebenkosten 50'000 50'000 - Jb: Obligatorische Aufgaben und Projekte (ohne 200'000 25' '000 Energieberatungsstelle) s.b/b: Obligatorische Aufgaben und Projekte (inkl. 363' ' '000 Gemeindebeitrag Energieberatungsstelle) Total Jb 425' ' '000 Total s.b/b 623' ' '000 Total B/BSJb 1'

16 Realisierungsvorschlag August Ausgehend von einer Einwohnerzahl von 208'000 für den Perimeter der Regionalkonferenz BBSJb errechnet sich ein mittlerer Pro-Kopf-Beitrag der Gemeinden für die obligatorischen Aufgaben von Fr (gerundet). Die tatsächlichen Zahlen pro Regionsteil sehen unterschiedlich aus; beim Jb ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Biel und die Gemeinde Leubringen nebst dem ordentlichen Beitrag an s.b/b auch einen Beitrag von 1 Fr. / Kopf an die Association Jura-Bienne bezahlen. Der effektive Beitrag liegt bei Fr in s.b/b und bei Fr im Jb. Bei der Ermittlung der zukünftigen Kosten für die obligatorischen Aufgaben einer Regionalkonferenz BBSJb ist einerseits zu berücksichtigen, dass der Kanton an die allgemeinen Kosten einen höheren Beitrag als heute entrichtet: Grundbeitrag von 12'000 Franken sowie 55 Rappen pro Einwohner (Annahme: Mehreinnahmen 100'000 Franken). Andererseits ergibt sich infolge der Vorgaben des Gemeindegesetzes ein höherer administrativer Aufwand (in der folgenden Tabelle mit 25'000 Franken berücksichtigt). Da die Energieberatung in Zukunft eine Aufgabe der Regionalkonferenzen wird, ist zudem ein entsprechender Beitrag für den Berner Jura ergänzt (Annahme: 15'000 Franken). Falls der Beitrag für das NRP-Regionalmanagement weiterhin im selben Umfang entrichtet wird und die Projektkosten gleich bleiben wie heute, ergibt sich folgende Schätzung für eine zukünftige Regionalkonferenz: Kosten obligatorische Aufgaben Regionalkonferenz BBSJb Kosten Total Anteil Gemeinden Anteil Kanton Verwaltung Sekretariat / Geschäftsführung, Regionalmanagement (NRP) und Unterstützung Konferenzen (Anteil obligatorische Aufgaben) Allgemeine Kosten / Entschädigung Organe / Nebenkosten Obligatorische Aufgaben und Projekte (inkl. Gemeindebeitrag Energieberatungsstelle) Total BBSJb 1' Der so errechnete Pro-Kopf-Beitrag für die obligatorischen Aufgaben von Fr liegt für das Seeland im heutigen Rahmen und für den Jb leicht darüber (Grund: zusätzlich Energieberatung). b) Kosten für die fakultativen Aufgaben mit koordinativem Charakter Die Kosten für die fakultativen Aufgaben können noch nicht beziffert werden, da diese zuerst beschlossen werden und nur von denjenigen Gemeinden zu tragen sind, welche zugestimmt haben. In den folgenden Tabellen sind die Kosten der bestehenden Organisationen für die fakultativen Aufgaben aufgelistet. Diese würden sich in einer Regionalkonferenz nicht verändern, wenn sämtliche Gemeinden bereit wären, die Aufgaben weiterzuführen.

17 Realisierungsvorschlag August Berner Jura Berner Jura, Kosten der fakultativen Aufgaben Kosten Anteil Ge- Anteil 2010 Total meinden Kanton Sekretariat CMJB und andere Kosten 30'000 30'000 - Projektbegleitung 20'000 20'000 - Total 50'000 50'000 - Die fakultativen Aufgaben betreffen hauptsächlich den für die CMJB übernommenen Sekretariatsauftrag sowie die Begleitung von zwei wichtigen Projekten - dem Regionalpark Chasseral und der Zusammenarbeit / Fusionen der 15 Gemeinden im Vallée de Tavannes. Unter Einberechnung von Biel und Leubringen kommen diese fakultativen Aufgaben auf ca. Fr pro Einwohner zu stehen. Seeland s.b/b, Kosten fakultative Aufgaben 2010 Kosten Anteil Ge- Anteil Total meinden Kanton Geschäftsführung inkl. Unterstützung der Konferenzen (Anteil fakultative Aufgaben) Regionale und teilregionale Projekte und Abklärungen 50'000 50' ' '000 - Total 154' '000 - Unter der Annahme, dass die Kosten der fakultativen Aufgaben unter den Vollmitgliedern aufgeteilt wir, ergibt sich ein Pro-Kopf-Beitrag für die fakultativen Aufgaben von Fr Die Gemeinden der Region Grenchen-Büren beteilgen sich heute mit Fr an der Repla. Damit werden in erster Linie fakultative Aufgaben erfüllt. Der Unterschied zwischen dem Seeland und dem Jura bernois ergibt sich insbesondere aus der heute erheblich grösseren Anzahl fakultativen Aufgaben im Seeland. c) Beiträge an die Wirtschaftskammern Wibs/CEP und Tourismusorganisationen TBS/JBT (fakultative übertragene Aufgaben) Die Mitgliederbeiträge von s.b/b für die beiden Organisationen Wibs und TBS belaufen sich gemäss Budget 2010 auf 315'000 Franken. Bezogen auf die Einwohnerzahl von 157'000 (Voll- und Doppelmitglieder ergibt dies einen Pro-Kopf-Beitrag von 2 Franken. Die Beiträge der bernjurassischen Gemeinden zugunsten dieser beiden Organisationen belaufen sich auf rund Fr. 250' Dies sind Fr pro Einwohner für JBT und Fr für die CEP.

18 Realisierungsvorschlag August

19 Realisierungsvorschlag August d) Fazit Unter Berücksichtigung der verschiedenen Unsicherheiten (tatsächliche Höhe der Kosten und der Kantonsbeiträge, Synergien, Mehraufwendungen, Berücksichtigung von Grenchen-Büren) kann gefolgert werden, dass sich die durchschnittlichen Kosten pro Kopf für obligatorische Aufgaben etwa im heutigen Rahmen bewegen werden. Die Kosten für die fakultativen Aufgaben werden direkt von den Entscheidungen der einzelnen Gemeinden abhängen, an welchen Aufgaben sie sich in Zukunft beteiligen wollen. 4.7 Vergleich mit den heutigen Strukturen im Seeland / Berner Jura Der Vergleich der heutigen Situation mit einer zukünftigen Regionalkonferenz ist in der Beilage auf der nebenstehenden Seite schematisch dargestellt. Hierzu die wichtigsten Feststellungen: Mit der Einführung der RK Biel/Bienne-Seeland - Berner Jura wird im Perimeter Biel-Seeland - Berner Jura anstelle der vier Planungsregionen seeland.biel/bienne, Grenchen-Büren, Jura- Bienne und Centre-Jura, der Conférence des Maires im Berner Jura und der Regionalen Verkehrskonferenz RVK eine einzige neue Organisation gebildet. Damit werden die Strukturen der regionalen Zusammenarbeit vereinfacht und vereinheitlicht. Die Regionalkonferenz wird im Gegensatz zu den bestehenden, als Vereine organisierten regionalen Organisationen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft nach Gemeindegesetz sein. Die damit verbundenen Auflagen im administrativen Bereich und die zusätzlichen demokratischen Rechte (öffentliche Versammlungen, Initiativ- und Referendumsrechte) werden zu einem gewissen administrativen Mehraufwand führen. Sämtliche Gemeinden werden per Gesetz Mitglied der Regionalkonferenz sein, ein Abseitsstehen wird also nicht mehr möglich sein. Aus Sicht der Gesamtregion stellt die Schaffung einer gemeinsamen neuen Plattform der Zusammenarbeit für das Seeland und den Berner Jura mit dem Zentrum Biel der Hauptfortschritt gegenüber der heutigen Situation dar. Diese Zusammenarbeit funktioniert bereits heute für die Planung des öffentlichen Verkehrs (heutige RVK) und für die Kultur (heutige Kulturkonferenz) und wird in diesen Bereichen lediglich organisatorisch neu geregelt. Neu werden auch die Themen Raumplanung/Richtplanung sowie Neue Regionalpolitik auf der gesamtregionalen Ebene zu behandeln sein; verbindliche gemeinsame Beschlüsse werden die bestehende lockere Koordination in diesen Bereichen ersetzen. Auch wenn die Regionalkonferenz streng nach Gesetz nur für die obligatorischen Aufgaben zuständig ist, wird sie auch als Plattform für die Behandlung weiterer Fragen und für die Vertretung der Interessen der Gesamtregion dienen können. Dem Berner Jura wird die Regionalkonferenz eine spürbare Vereinfachung der Strukturen bringen. Die Aufgaben der heutigen Planungsregionen Jura-Bienne und Centre-Jura (Raum- und Richtplanung, Neue Regionalpolitik) werden mehrheitlich auf die gesamtregionale Ebene gehoben. Auf der Ebene der vorgeschlagenen Teilkonferenz verbleiben die Aufgaben der Conférence des Maires und die (noch wenigen) fakultativen Aufgaben. Das Seeland ist mit dem Verein seeland.biel/bienne bereits heute nach dem Muster einer Regionalkonferenz organisiert. Die hauptsächliche Änderung wird sich daraus ergeben, dass die Aufgaben Raumplanung/Richtplanung und Neue Regionalpolitik nicht mehr auf Ebene

20 Realisierungsvorschlag August Agglomeration oder Seeland, sondern nur noch in der Regionalkonferenz entschieden werden. Bei der Kulturkonferenz werden die Entscheidmechanismen stark vereinfacht. Hinzu kommen gewisse Anpassungen aufgrund der neuen Rechtsform (z.b. Stimmengewichtung) und Organisationsform (Kommissionen). Falls für die weiteren heutigen Aufgaben (fakultative Aufgaben einer Regionalkonferenz) wie vorgeschlagen die Teilkonferenz Seeland gebildet wird, ergeben sich in diesen Bereichen gegenüber heute praktisch keine Änderungen. Dieselbe Feststellung trifft auf die Region Grenchen-Büren zu, nachdem ja für die obligatorischen Aufgaben bereits heute seeland.biel/bienne zuständig ist. Insgesamt wird sich das Engagement der Gemeinden (betrifft auch die Einsitznahme in Geschäftsleitung und Kommissionen) von der teilregionalen (Seeland) auf die gesamtregionale Ebene (Seeland - Berner Jura) verlagern. Die gesamte Organisationsstruktur wird gegenüber heute nicht einfacher; vielmehr müssen bei der praktischen Umsetzung möglichst einfache Abläufe, unter Mitwirkung von personellen Verflechtungen, gewährleistet werden. Die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinweg (Bern-Solothurn, Bern-Neuenburg) sollte wie bisher weitergeführt werden und mit Hilfe von interkantonalen Vereinbarungen sogar verbessert werden können. In welcher Form diese Zusammenarbeit in den Räumen Grenchen- Büren und Centre-Jura organisiert wird, ist noch abzuklären. Das Verhältnis der Gemeinden zu den regionalen Wirtschaftsorganisationen (Wirtschaftskammern und Tourismusverbände) muss neu definiert werden. Die Gemeinden werden einzeln zu entscheiden haben, ob sie diese Organisationen weiterhin unterstützen wollen.

21 Realisierungsvorschlag August Die Vorteile einer Regionalkonferenz Biel/Bienne-Seeland - Jura bernois und Folgen eines Verzichts Ob dies nun gefällt oder nicht die bestehenden politischen Strukturen ermöglichen es nicht mehr, auf zufriedenstellende Weise den Anliegen von Bevölkerung und Wirtschaft gerecht zu werden. Insbesondere die stark gestiegene Mobilität führt dazu, dass die traditionellen regionalen Strukturen überholt sind. Die vom Kanton Bern vorgeschlagene Bildung von Regionalkonferenzen stellt ein wichtiges Element dar, um auf diese Bedürfnisse zu reagieren. Der Gesetzgeber möchte auf diese Weise - das Aktionsfeld erweitern, damit die Lebens- und Wirtschaftsräume besser übereinstimmen; - genügend grosse Regionen bilden, um effizient sein zu können; - Zentren und Randgemeinden in eine gemeinsame Entwicklungsstrategie einbinden. Im Übrigen streben alle Schweizer Regionen neue Strategien an, welche versuchen, die treibende Kraft der Zentren besser zu nutzen. Die Berner Strategie wird diesbezüglich als sehr gut, aber ehrgeizig eingestuft. Tatsächlich ist es nicht einfach, rund zwanzig Regionen zu sechs viel grösseren Regionalkonferenzen zusammenzufassen. Die Zusammenlegung der Regionen versprechen jedoch in folgenden Bereichen grosse Fortschritte: Effizienz: Mehr Mittel, grössere Kompetenzen und mehr Einfluss für die Umsetzung von Projekten. Deutlicher Zeitgewinn bei den Beschlussverfahren. Vereinfachung der derzeit zu zahlreichen und zu stark verzettelten Entscheidungsstrukturen. Zusammenhalt: Die Verbindung der Bieler Agglomeration mit dem Seeland und dem Berner Jura entspricht einer klaren Logik im Verkehrsbereich (die RVK besteht bereits seit über zehn Jahren). Auch die Siedlungsentwicklung muss dem Verkehr Rechnung tragen (die regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte stellen ein Steuerungsinstrument zur koordinierten Raumentwicklung dar). Die Regionalpolitik erfordert ebenfalls Allianzen von Stadt-Land/ Zentren-Randgebieten innerhalb von gemeinsamen Wirtschaftsräumen, wie sie BBSJB darstellt (Industrie, Tourismus). Sichtbarkeit: Eine Region mit 114 Gemeinden und über 200'000 Einwohnern wird auf Berner und sogar auf gesamtschweizerischer Ebene von Bedeutung sein. Ihr Reichtum und ihre Vielfalt können besser zur Geltung kommen und die Attraktivität nimmt zu. Demokratie: Mit dem Initiativ- und Referendumsrecht für Gemeinden und die Bevölkerung wird ein Kontrollinstrument eingeführt, welches innerhalb der aktuellen Organisationen bis anhin fehlte. Mit der Möglichkeit, bei Abstimmungen ein doppeltes Mehr zu verlangen, werden im Übrigen auch die Interessen der französischsprachigen Minderheit berücksichtigt, wie sie der Berner Jura darstellt. Die bestehenden Regionen und die Gemeinden, welche diese bilden, haben somit ein ernsthaftes Interesse an einer erfolgreichen Zusammenlegung. Diese entspricht den Änderungen, welche die kantonalen und eidgenössischen Behörden anstreben. Hingegen muss man sich auch mit den Folgen befassen, wenn die Regionalkonferenz 2011 an der Urne abgelehnt würde. Ohne Schwarzmalerei zu betreiben, lässt sich Folgendes feststellen: - Der Kanton fordert, dass die Planungs- und Verwaltungsinstrumente künftig auf dieser Makroebene zu planen und handzuhaben sind. Dies betrifft das Angebotskonzept für den öffentlichen Verkehr und die Kulturkonferenz (beide bereits bestehend), aber auch das regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK, den regionalen Richtplan und

22 Realisierungsvorschlag August das regionale Entwicklungsprogramm (Regionalpolitik). Dies bedeutet, dass die vier Regionen die erforderliche Koordination sicherstellen müssen, um diese Instrumente umzusetzen und zu steuern. Somit werden in den bestehenden Gebilden zahlreiche zusätzliche Sitzungen erforderlich sein, um die Koordination zwischen den Gebieten und den betreffenden Fachbereichen zu gewährleisten. Diesbezüglich sind alle Regionen unterschiedlich organisiert. Es besteht die Gefahr, dass die Entscheidungsprozesse kompliziert und langwierig werden. Darüber hinaus sind neue Regeln zu vereinbaren, da die bestehenden Organisationen (mit Ausnahme der RVK) nicht befugt sind, zu den überregionalen neuen Instrumenten Beschlüsse zu fassen. - Die künftige Finanzierung der regionalen Organisationen ist nicht gewährleistet. Der Kanton hat eine Übergangsperiode bis Ende 2012 festgelegt. In dieser Zeit gewährleistet er unter dem Titel der Regionalpolitik eine Finanzierung, welche das Funktionieren der bestehenden regionalen Organisationen sicherstellt. Diese sind gleichzeitig angehalten, sich um die Bildung einer Regionalkonferenz zu kümmern. Nach Ablauf dieser Frist ist nicht sichergestellt, dass die Regionen, die keine Regionalkonferenz gebildet haben, weiterhin finanziell unterstützt werden. Zumindest ist damit zu rechnen, dass die Beträge deutlich geringer ausfallen werden. - Die Verzettelung der Kräfte wird weitergehen und sich allenfalls sogar verschärfen. Insbesondere im Berner Jura bemängeln viele die zu grosse Anzahl von Organisationen und ihre ungenügende Effizienz. Ohne die Bildung einer Regionalkonferenz werden die Mitglieder all dieser kleinen Gebilde noch mehr gefordert sein, ohne aber auf die künftigen Herausforderungen befriedigend reagieren zu können. Auf die Bildung einer Regionalkonferenz zu verzichten, bedeutet insbesondere im Berner Jura nicht, dass der Status quo einfach weitergeführt werden kann. Bezüglich der bestehenden Strukturen sind Änderungen erforderlich. Die Berner Strategie zugunsten der Agglomerationen und der regionalen Zusammenarbeit hat für solide Rahmenbedingungen gesorgt. Das Modell abzulehnen, würde bedeuten, auf isolierte Weise ein anderes zu finden. Dies würde jedoch Zeit und Energie bedingen, ohne eine bessere Effizienz garantieren zu können.

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