Offizielle Kammer-Nachrichten und Informationen

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1 Ingenieure in Deutschland Offizielle Kammer-Nachrichten und Informationen # 6 Staffelstabübergabe bei der IngKH Am 29. Februar 2012 wird der bisherige Geschäftsführer, Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Lexau, nach fast zehnjähriger intensiver und erfolgreicher Tätigkeit die Ingenieurkammer Hessen verlassen und den Staffelstab an den neuen Geschäftsführer Herrn Diplom-Finanzwirt (FH) Bernd Michael Haug übergeben. Herr Lexau kam im Jahre 2002 als kompetenter Bauingenieur mit der Vertiefung Wasserbau und als profilierter Verwaltungsmanager aus dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen nach Hessen. Zuvor hatte er bereits als Gründungsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau acht Jahre lang in verschiedenen Positionen Kammererfahrungen gesammelt und seine besonderen Führungsqualitäten unter Beweis gestellt. Eines seiner Hauptanliegen bei der Ingenieurkammer Hessen war für Rüdiger Lexau, den Dienstleistungscharakter der Kammer weiterzuentwickeln und darüber hinaus die Tätigkeitsfelder für Ingenieure in Hessen zu intensivieren und zu erweitern. Der Dialog mit Ingenieuren und Wissenschaftlern, mit Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft im Interesse der Mitglieder stand dabei immer im Vordergrund. Die Ingenieurkammer war für ihn das gesellschaftliche Bindeglied zwischen Fachwelt und Öffentlichkeit, zwischen Planern und Verbrauchern. In vielfältigen Kooperationen hat er in besonderem Maße dazu beigetragen, Ingenieurinteressen zu fördern. Kooperationsprojekte, beispielsweise mit Bulgarien, Rumänien und Montenegro hatten durch Unterstützung des Hessischen Wirtschaftsministeriums das Ziel, gemeinsame Märkte im zusammenwachsenden Europa für Ingenieure zu erschließen und den Technologietransfer mit Hessen zu Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Lexau ermöglichen. Unermüdlich und stets mit Esprit und großer Ideenvielfalt setzte er sich für die Bedeutung der Ingenieure in Baukultur und Technik, für Gesellschaft und Umwelt ein. Als Leuchtturmbeispiele sind die Projekte zur Implementierung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Bulgarien, das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert wurde, wie auch das Projekt zur Ausbildung von Europäischen Brandschutzexperten für Bestandsgebäude, das aus dem europäischen Programm Leonardo da Vinci gefördert wurde, zu nennen. Gemeinsam mit nationalen und internationalen Partnern aus den Bereichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Ingenieurbüros und Unternehmen, Ministerien und Verwaltungen hat die Ingenieurkammer Hessen diese Projekte als Lead-Partner durchgeführt. Mit größter Begeisterung und wirkungsvollem Einsatz hat sich Herr Lexau auch für die Gründung der Ingenieur-Akademie Hessen (IngAH) eingesetzt, welche im Jahr 2004 als Tochtergesellschaft der Ingenieurkammer Hessen gegründet wurde. Sie ist für Ingenieure und Architekten, für Firmen und öffentliche Verwaltungen eine nicht mehr weg zu denkende Institution der beruflichen Fort- und Weiterbildung geworden. Mit dieser Einrichtung verfolgt die Ingenieurkammer Hessen das Ziel, mit einem aktuellen und fundierten Fortund Weiterbildungsangebot die Qualifizierung der Ingenieure im Beruf zu fördern. Dabei stehen das lebenslange Lernen über den neuesten Erkenntnisstand von Wissenschaft und Technik und die Qualität der Ingenieurleistungen gegenüber den Verbrauchern im Vordergrund. Mit an die berufliche Situation angepaßten Präsenz-, E-Learning- und Inhouse-Lehrangeboten erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre gesellschaftlichen und berufspolitischen Interessen aktiv und kreativ mit zu gestalten: Präsent, multimedial und aktuell. INHALT Staffelstabübergabe 1 Berufsorientierung 4 Fortbildungsrichtlinie 5 Energiewende 7 TIPP des Monats 8 Termine 9 Akademie 10 1

2 Neben den umfangreichen und vielfältigen Seminarprogrammen und den zahlreichen Dialogforen mit am Bau Beteiligten und Vertretern der Aufsichtsbehörden bieten insbesondere die von ihm initiierten Fachplanertage der Ingenieurkammer Hessen eine wichtige Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch. Am 1. Februar 2012 wird nun Herr Dipl.-Fin. (FH) Bernd Michael Haug den Staffelstab übernehmen und die Geschicke der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Hessen für die Zukunft leiten und lenken. Dipl.-Fin. (FH) Bernd Michael Haug, Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Udo F. Meißner und Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Lexau (v.l.n.r.). Herr Haug, geb. 1968, war vorher in verschiedenen Funktionen für die öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg tätig. Nach Tätigkeiten beim Universitätsbauamt Tübingen lernte er als Persönlicher Referent des Wirtschaftsstaatsekretärs die Wirkungsebenen der Landespolitik und der Wirtschaftkennen. Aus dem Wirtschaftsministerium folgte der Wechsel auf die verantwortungsvolle Position des Hauptgeschäftsführers der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, für die er rund 4 Jahre erfolgreich tätig war. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Ingenieurkammer Hessen möchte Herr Haug u.a. auf die Intensivierung des Dienstleistungsangebotes der Kammer, den Ausbau und der Erweiterung bestehender Kontakte mit der hessischen Politik, den Kammern und Verbänden sowie auf die Gewinnung von jungen Ingenieurinnen und Ingenieuren für die öffentlichen Impressum: Herausgeber: Ingenieurkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Lexau, Geschäftsführer, V.i.S.d.P. Gustav-Stresemann-Ring 6, Wiesbaden Tel.: Fax: info@ingkh.de Internet: Schatzmeister Dr.-Ing. Matthias Vogler, Vizepräsident Dip.-Ing. Jürgen Wittig, Dipl.-Fin. (FH) Bernd Michael Haug, Kammerpräsident Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Udo F. Meißner und Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Lexau (von links). Gemeinschaftsaufgaben der Ingenieurkammer legen. Wir danken Herrn Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Lexau sehr herzlich für sein erfolgreiches Engagement im Interesse der Ingenieurkammer Hessen und wünschen ihm für sein neues Wirkungsfeld im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit beruflich weiterhin die besten Erfolge und privat alles Gute in der bayerischen Wahlheimat. Unserem neuen Geschäftsführer Herrn Dipl.-Fin. (FH) Bernd Michael Haug Redaktion: Barbara Schöneburg, M.A., V.i.S.d.P., Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Lexau Dipl.-Ing. (FH) Peter Starfinger, Dipl.-Kffr. Bettina Bischof (Univ.), Martina Habner-Keiffenheim Mit Namen oder Initialen gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Auffassung des Herausgebers dar. Die Beilage ist Bestandteil des DIB. Redaktionsschluss Die DIB-Hessen-Beilage und alle in ihr veröffentlichten Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Für den Inhalt der wünschen wir im Namen des Vorstandes und der Geschäftsstelle einen guten Start in der IngKH und viel Freude und Erfolg bei den gemeinsamen Aufgaben in Hessen. Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Udo F. Meißner Präsident der Ingenieurkammer Hessen Dipl.-Ing. Jürgen Wittig, ÖbVI Vizepräsident der Ingenieurkammer Hessen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Das Veröffentlichungsrecht für die zur Verfügung gestellten Bilder und Zeichnungen ist vom Verfasser einzuholen. Die IngKH bittet darum, Manuskripte an die Redaktion zu senden. Diese behält sich vor, Beiträge zu kürzen und gegebenenfalls um eine Kontaktadresse des Autors zu ergänzen. Redaktionsschluss ist jeweils spätestens fünf Wochen vor dem Erscheinungstermin. Die nächste DIB-Hessen-Beilage erscheint am

3 Staffelstabübergabe auch bei der Ingenieur-Akademie Hessen GmbH Geschäftsführerwechsel Nach langjähriger und erfolgreicher Tätigkeit als Geschäftsführer wird Herr Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Lexau Ende Februar 2012 auch seine Tätigkeit in der Ingenieur-Akademie Hessen GmbH beenden (siehe Leitartikel in dieser Ausgabe). Er hat zum 1. Januar 2012 seine Position als Geschäftsführer an Herrn Dipl.-Ing. (FH) Peter Starfinger übergeben, welcher im kommenden Jahr auch in der Ingenieurkammer Hessen das Ingenieurreferat verstärken und als stellv. Geschäftsführer bei der Ingenieurkammer Hessen tätig sein wird. Der herzliche Dank des gesamten Aufsichtsrates sowie der Geschäftsstelle der IngAH gilt Herrn Lexau für seinen außerordentlich erfolgreichen Einsatz beim Aufbau der im Jahr 2004 als hundertprozentige Tochter der Ingenieurkammer Hessen gegründeten Ingenieur-Akademie und der Entwicklung in den vergangenen Jahren. Sie sehen von links: Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Udo F. Meißner, Dipl.-Ing. Klaus Riederer, Dr.-Ing. Tilman Westhaus, Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Lexau. Aufsichtsrat neu gewählt Am 19. Dezember 2011 fand in Wiesbaden die erste Sitzung des bei der letzten Mitgliederversammlung der Ingenieurkammer Hessen (04. November 2011) ergänzten Aufsichtsrates der Ingenieur-Akademie Hessen GmbH (IngAH) in Wiesbaden statt. Für die neue Amtszeit wurde als Vorsitzender des Aufsichtsrates Herr Dipl.-Ing. Karl-Winfried Seif, Staatssekretär a. D., einstimmig gewählt. Er Seif löst damit nach langjährigem Engagement Herrn Dipl.-Ing. Klaus Riederer von seiner ehrenamtlichen und sehr erfolgreichen Tätigkeit als Vorsitzender ab. Zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden wurde Dr.-Ing. Erich Rippert gewählt, er löst Herrn Dr.-Ing. Tilman Westhaus ab. Weitere Mitglieder sind: Prof. Dr.-Ing. Joaquin Diaz, Dipl.-Ing. Ingolf Kluge, Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Udo F. Meißner, Dipl.-Ing. Jürgen Wittig sowie Dr.-Ing. Franz Zior. Wir wünschen Herrn Seif und Herrn Starfinger sowie dem gesamten Aufsichtsrat viel Erfolg und eine glückliche Hand bei der Leitung der Geschicke der IngAH. Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung von Urkunden Folgende durch Verlust abhanden gekommene oder nach Erlöschen der Mitgliedschaft bzw. Eintragung in den Listen und Verzeichnissen der Ingenieurkammer Hessen nicht zurück gegebene Urkunden werden hiermit für ungültig erklärt: Dipl.-Ing. Anna Maria Schmidt: Eintragungsurkunde der Architektenkammer Hessen vom über die Eintragung in die Ingenieurliste unter der Nr Tipp des Monats Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt: Haben Sie darauf geachtet, dass ihre Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt vorliegt? Im Zweifel droht unangenehme Post von der Bußgeld- und Strafsachenstelle. Verspätete Voranmeldungen sollen ab 2012 der Strafsachenstelle gemeldet werden. Darauf weist der Deutscher Steuerberaterverband (DStV) hin. Verspätete Umsatzsteuervoranmeldungen und verspätete Lohnsteueranmeldungen sollen ab 2012 nämlich nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie (AStBV Nr. 132 Abs. 1 -Anweisung für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) stets der Strafsachenstelle vorgelegt werden. Dort entscheidet man, ob die verspätete Abgaben der Erklärung als Steuerhinterziehung eingestuft wird oder nicht. 3

4 IngKH unterstützt im FB Architektur- und Bauingenieurwesen die Vorlesungsreihe zur Bauphysik an der Hochschule Rhein-Main Im Rahmen der Bauphysik-Vorlesung im WS 2011/2012 an der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden fand erneut ein berufsorientierender Praxisbeitrag seitens der Ingenieurkammer Hessen statt. Herr Dipl.-Ing. (FH) Peter Starfinger referierte vor zahlreichen Studierenden über das Thema Nachhaltigkeit durch Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Im Vordergrund stand dabei die Entwicklung der Berufsbilder im Ingenieurwesen sowie der interdisziplinäre Zusammenhang der verschiedensten Fachdisziplinen. Gerade für die nachkommende Generation der Jungingenieure ist die derzeitige Entwicklung in Sachen Energieeffizienzsteigerung sowie der Ausbau der Erneuerbaren Energien eine große Chance am Arbeitsmarkt. Spezialisten aus sämtlichen Fachbereichen werden sich dieser Thematik nicht verschließen können und eine frühzeitige Vertiefung der neuen Kenntnisse fördere einen elementaren Wissensvorsprung. Hierzu ist die Ingenieurkammer Hessen mit all ihren Fachgruppen und Ar- beitskreisen eine erstklassige Plattform zum Erfahrungs- und Informationsaustausch. Nicht nur Experten und Sachverständige sondern auch sich in der Orientierung befindliche Studierende und Absolventen, sollten diese Netzwerk für ihre weitere Entwicklung nutzen. Dabei plädierte er für die kostenfreie Junior-Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Hessen sowie das aktuelle Fort- und Weiterbildungsangebot der Ingenieur-Akademie Hessen GmbH, Dipl.-Ing. (FH) Peter Starfinger (4. v. l.) im Gespräch mit den Studierenden an der Hochschule Rhein- Main.] welches mit der Ausbildung zum Fachplaner für Nachhaltiges Bauen auf Basis der neuen elearning-plattform ( einen weiteren Schritt zur Stärkung des Berufsbildes Ingenieur beiträgt. IngKH aktiv in der Berufsorientierung Darüber hinaus engagiert sich die IngKH an der Hochschule Rhein-Main regelmäßig mit Vorträgen zur Berufsorientierung. Es wird das Ingenieurstudium und Berufsbild mit den Anforderungen der Berufspraxis vorgestellt. Dabei sollen auch Absolventen und berufserfahrene Ingenieure sowie relevante Verbände und Kammern miteinander ins Gespräch kommen können. So vertrat Dipl.-Ing. Dörthe Laurisch im Dezember vergangenen Jahres die Ingenieurkammer Hessen mit dem Thema Zukunft Bauingenieur Chancen und Perspektiven. Dörthe Laurisch erläuterte den Studierenden, wie die Ingenieurkammer Hessen für den Berufsstand der Ingenieure und Ihre Mitglieder tätig ist und welche Serviceangebote den Kammermitgliedern zur Verfügung stehen. Besonders interessant für die Studierenden waren die Informationen zu den Nachwuchsprojekten der Kammer wie beispielweise kostenfreie Juniormitgliedschaft oder die Studienstiftung Hessischer Ingenieure. In ihrem Vortrag zeigte sie dann verschiedene Berufswege für die zukünftigen Bauingenieure auf, welche die Absolventen sowohl als Selbstständige als auch als Angestellte in Inge- Die Vorträge im Rahmen der Berufsorientierung im großen Hörsaal der Hochschule RheinMain werden gut angenommen. nieurbüros, in der Bauindustrie oder in der öffentlichen Verwaltung einschlagen können. Sie erläuterte ausführlich, welche Berechtigungen und Eintragungen in gesetzliche Fachlisten nach der Hessischen Bauordnung notwendig sind und beschrieb die Voraussetzungen für die Eintragung als bauvorlageberechtigte Ingenieure, Nachweisberechtigte, Prüfsachverständige sowie Sachverständige. Dabei spannte Sie den Bogen vom erfolgreich abgeschlossenen Studium über die erforderliche Berufserfahrung bis hin zur ständigen Fort- und Weiterbildung. Besonders interessiert verfolgten die Studenten ihre Ausführungen, mit welchen Verdienstmöglichkeiten Bachelor, Master oder promovierte Ingenieure rechnen können und wie eine Steigerung der eigenen Marktchancen möglich ist. 4

5 Beilage in dieser Ausgabe In dieser Ausgabe finden Sie den Abdruck der überarbeiteten Fortbildungsrichtlinie der Ingenieurkammer Hessen für bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und Ingenieure und für Nachweisberechtigte nach der Nachweisberechtigtenverordnung (NBVO) durch Beschluss des Vorstandes vom 16. Januar Die Änderungen in Kürze einheitliche Regelung von Umfang und Verfahren zum Nachweis der Fortbildung bei BVB und NBVO Gleichlauf der Fortbildungszyklen von BVB und NBVO Möglichkeit des Erwerbs von Unterrichtseinheiten beim Besuch von Fachgruppensitzungen Regelungen zur Überprüfung der Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung (Stichproben) Verankerung des Selbsteintrags der Fortbildungspunkte redaktionelle Änderungen um den Gleichlauf mit Regelungen der Architektenkammer sicherzustellen Fortbildungsrichtlinie der Ingenieurkammer Hessen für bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und Ingenieure und für Nachweisberechtigte nach der Nachweisberechtigtenverordnung (NBVO) Der Vorstand der Ingenieurkammer Hessen hat in seiner Sitzung vom auf Grund 9 Abs. 4 der Verordnung über Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise nach der Hessischen Bauordnung (Nachweisberechtigtenverordnung - NBVO) sowie in seiner Sitzung vom auf Grund 19a Abs. 6 Nr. 3 Satz 1 des Ingenieurkammergesetzes (IngKammG) folgende Fortbildungsordnungen als Richtlinie beschlossen und diese durch Beschluss vom wie folgt geändert: 1 Allgemeines Eine qualitative Verbesserung konkreter Wissenssituationen ist durch den Einsatz von Fortbildung gewährleistet, die sich am Prinzip des lebenslangen Lernens orientiert. Der Ingenieurkammer Hessen wird hier ein höheres Maß an Verantwortung für die Fortbildung der in Berufslisten eingetragenen Nachweisberechtigten eingeräumt. Ziel ist eine angemessene und zweckmäßige Organisation und Förderung dieser Lernprozesse, welche als Chance gesehen werden, die berufliche Position der Ingenieure auf dem jeweiligen nationalen und europäischen Arbeitsmarkt zu verteidigen und zu verbessern. Die regelmäßige Qualitätssicherung der Lehr- und Lernprozesse sorgt für eine ständige Verbesserung der methodischen und didaktischen Bedingungen sowohl für Lernende als auch Lehrende. Es gilt das aktuelle Wissen optimal zu sichern, zu vermehren und den Wissenstransfer zu fördern. Der Verpflichtung zur Fortbildung nach dieser Fortbildungsrichtlinie unterliegen alle Personen, die in der bei der Ingenieurkammer Hessen geführten Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure eingetragen sind (Bauvorlageberechtigte). Die Bauvorlageberechtigten haben sich hinsichtlich neuer Entwicklungen in ihrem Fachbereich, insbesondere in den für sie maßgeblichen bauordnungsrechtlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik gem. 19 a Nr.3 Satz 2 IngkammG fortzubilden. Dieser Verpflichtung zur Fortbildung unterliegen ebenfalls alle Personen, die in einer bei der Ingenieurkammer Hessen geführten Liste der Nachweisberechtigten nach der NBVO eingetragen sind (Nachweisberechtigte). Die Nachweisberechtigten haben sich hinsichtlich neuer Entwicklungen in ihrem Fachbereich, insbesondere in den für diesen maßgeblichen bauordnungsrechtlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik gem. 6 Abs.2 NBVO fortzubilden. Diese Fortbildungsrichtlinie regelt einheitlich den Umfang und das Verfahren zum Nachweis der Fortbildung. 5

6 2 Fortbildungsumfang (1) Zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung sind von den Bauvorlageberechtigten und Nachweisberechtigten Zeiten nachzuweisen, die sie durch die Teilnahme an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung erworben haben. (2) Die Bauvorlageberechtigten haben innerhalb von zwei Kalenderjahren 32 Unterrichtseinheiten zu erwerben. (3) Die Nachweisberechtigten haben in jedem Fachgebiet, für das eine Nachweisberechtigung besteht, innerhalb von zwei Kalenderjahren 8 Unterrichtseinheiten zu erwerben. (4) Eine Unterrichtseinheit entspricht in der Regel einer Fortbildungsstunde von 45 Minuten bei der Teilnahme an Seminaren, Workshops etc. und bei anerkannten Fachvorträgen im Rahmen von Fachgruppensitzungen der Ingenieurkammer Hessen sowie zwei Fortbildungsstunden von je 45 Minuten bei Teilnahme an Exkursionen. Die Verpflichteten haben sich selbst zu vergewissern, dass die besuchten Veranstaltungen von der Ingenieurkammer Hessen als zum Erwerb von Unterrichtseinheiten geeignet anerkannt sind. (5) Erworbene Unterrichtseinheiten gelten nur für den Zeitraum von 2 Kalenderjahren (Fortbildungszeitraum), in dem sie erworben wurden. Sie sind nicht auf den folgenden neuen Fortbildungszeitraum übertragbar. In begründeten Einzelfällen kann hiervon eine Ausnahme gemacht werden. (6) Der Fortbildungszeitraum beginnt immer am 01. Januar eines jeden zahlenmäßig geraden Jahres. 3 Themen der Fortbildung (1) Der Erwerb von Unterrichtseinheiten bei Bauvorlageberechtigten erfolgt durch die Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen zur Fortbildung in den Bereichen der Bautechnik und des Baurechts soweit diese das Gebiet der Objektplanung betreffen. (2) Der Erwerb von Unterrichtseinheiten bei Nachweisberechtigten erfolgt durch die Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen zur Fortbildung in den Bereichen der Bautechnik und des Baurechts auf dem Fachgebiet, für das der Nachweisberechtigte eingetragen ist. 3) Die Anzahl der Unterrichtseinheiten, die je nach Veranstaltung erworben werden können, ergeben sich aus dem Anhang zu dieser Fortbildungsrichtlinie. (4) Die Unterrichtseinheiten einer Fortbildungsveranstaltung können im Fortbildungszeitraum nur einmal und in einem Fachgebiet angerechnet werden. (5) Abweichend von Absatz 4 können Unterrichtseinheiten die im Fortbildungszeitraum im Rahmen der Fortbildung als Nachweisberechtigter nach der Nachweisberechtigtenverordnung (NBVO) anerkannt wurden, auf Antrag als Unterrichtseinheiten auf das Fortbildungskonto als Bauvorlageberechtigter erneut angerechnet werden. (6) Unterrichtseinheiten mehrtägiger Veranstaltungen können nach vorheriger Vereinbarung mit der Ingenieurkammer Hessen im begründeten Einzelfall verschiedenen Fachgebieten zugeordnet werden. 4 Veranstaltungsformen Veranstaltungen zur Fortbildung sind: - Seminare - Lehrgänge - Workshops - E-Learning-Seminare - Kongresse - Tagungen - qualifizierte Fachvorträge im Rahmen von Fachgruppensitzungen der Ingenieurkammer Hessen - Exkursionen 5 Qualitätssicherung (1) Die Erfüllung von erforderlichen Qualitätsansprüchen bei Fort- und Weiterbildungsangeboten von Hochschulen, Kammern, Verbänden des Berufsstandes, Behörden (intern) und Anbietern (auch gewerblichen), deren Hauptziel es ist, Fort- und Weiterbildung zu offerieren wird vermutet. Die IngKH behält sich jedoch vor, Eignung und Qualität der Fort- und Weiterbildungsangebote jederzeit zu überprüfen; die Absätze (2) und (3) werden in diesem Fall entsprechend angewendet. (2) Die Eignung und Qualität der Fortbildungsveranstaltungen sowie die Eignung und Qualifikation der Referenten von Veranstaltern, deren originäre Aufgabe bzw. Geschäftsfeld es nicht ist, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen regelmäßig durchzuführen (wie z.b. Veranstaltungen von Bauprodukten-Herstellern), wird von der 6

7 Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Hessen auf Antrag im Einzelfall geprüft und dem Veranstalter bestätigt. Hierfür sind rechtzeitig vor der Veranstaltung die erforderlichen Unterlagen, insbesondere Thema, Referent, Zeitdauer des Vortrages, Lernziele, didaktisches Konzept) bei der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Hessen einzureichen. (3) Die Anerkennung und Bestätigung von Fortbildungsveranstaltungen durch die Ingenieurkammer Hessen ist für die Veranstalter nach Absatz 2 Satz 1 gebührenpflichtig. Die Bemessung der Höhe der Gebühr erfolgt im jeweiligen Einzelfall nach Arbeitsaufwand. Satz 1 gilt nicht für die Anerkennung von qualifizierten Fachvorträgen im Rahmen von Fachgruppensitzungen der Ingenieurkammer Hessen. (4) Alle Veranstalter von Fortbildungsmaßnahmen sind verpflichtet, für die jeweilige Veranstaltung eine Anwesenheitsliste zu führen und der Ingenieurkammer Hessen aus dieser im Einzelfall Auskunft über die Teilnahme einzelner Bauvorlageberechtigter bzw. Nachweisberechtigter, die in einer Liste der Ingenieurkammer Hessen eingetragen sind, zu geben. 6 Nachweis der Fortbildung (3) Bauvorlageberechtigte, die im Laufe eines Fortbildungszeitraumes die Bauvor-lageberechtigung erworben haben, sind verpflichtet, die innerhalb von zwei Jahren nachzuweisenden 32 Unterrichtseinheiten anteilsmäßig zu erfüllen. Dabei entfallen jeweils 8 Unterrichtseinheiten auf ein Halbjahr. (4) Nachweisberechtigte, die im Laufe eines Fortbildungszeitraumes die Nachweisberechtigung erworben haben, sind verpflichtet, die innerhalb von zwei Jahren nachzuweisenden 8 Unterrichtseinheiten anteilsmäßig zu erfüllen. Dabei entfallen jeweils 2 Unterrichtseinheiten auf ein Halbjahr. (5) Stichtag für die Berechnung ist jeweils der Zeitpunkt der Eintragung bis und eines jeden Jahres. (6) Die Selbsteintragungen der Bauvorlageberechtigten bzw. der Nachweisberechtigten im Fortbildungsmodul werden auf deren Wunsch veröffentlicht. 7 Überprüfung der Fortbildung (1) Die Erfüllung der Fortbildungspflicht wird am Ende des Fortbildungszeitraumes stichprobenartig nach dem Zufallsprinzip überprüft. (1) Der Nachweis der Fortbildung erfolgt innerhalb des Fortbildungszeitraumes ohne Aufforderung bis spätestens Dies geschieht durch Selbsteintragung der Bauvorlageberechtigten und Nachweisberechtigten im Fortbildungsmodul im internen Bereich der Internetseite der Ingenieurkammer Hessen. (2) Die Bauvorlageberechtigten und Nachweisberechtigten weisen die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme durch eine Bescheinigung eines Fortbildungsträgers nach. Die Teilnahme eines Bauvorlageberechtigten bzw. Nachweisberechtigten an einem anerkannten Fachvortrag im Rahmen einer Fachgruppensitzung der Ingenieurkammer Hessen ist durch den Vorsitzenden der Fachgruppe zu bestätigen. Diese sind im Internet-Fortbildungsmodul als Anlage beizufügen (hochzuladen). Die Bescheinigung muss Datum, Veranstalter, Thema, Referent und Anzahl der Stunden enthalten. Die Bescheinigungen sind von den Bauvorlageberechtigten und Nachweisberechtigten für den Zeitraum von einem Jahr nach Ablauf des aktuellen Fortbildungszeitraumes aufzubewahren und der Ingenieurkammer Hessen auf Anforderung vorzulegen. (2) Darüber hinaus kann die Ingenieurkammer Hessen aus besonderem Anlass prüfen, ob die Bauvorlageberechtigten bzw. die Nachweisberechtigten ihre Fortbildungspflicht erfüllt haben. 8 Fortbildungsversäumnisse (1) Hat ein Bauvorlageberechtigter bzw. ein Nachweisberechtigter am Ende des Fortbildungszeitraumes die erforderliche Anzahl von Unterrichtseinheiten nicht erlangt oder nicht nachgewiesen, kann dieses Versäumnis durch die Teilnahme an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen und/oder den Nachweis der Teilnahme innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem die Verpflichtungserfüllung spätestens hätte nachgewiesen sein müssen, nachgeholt werden. (2) Sofern die Nachfrist fruchtlos verstrichen ist, richtet sich das weitere Vorgehen der Ingenieurkammer Hessen nach den hierfür vorgesehenen Regelungen im Ing- KammG (BVB) für Bauvorlageberechtigte bzw. in der Nachweisberechtigtenverordnung (NBVO) für Nachweisberechtigte. 7

8 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese geänderte Fassung der Fortbildungsrichtlinie tritt am das ist der 1. des Monats der auf die Verkündung in der Hessen-Beilage des im Deutschen Ingenieurblatts folgt in Kraft. Gleichzeitig treten die Fortbildungsrichtlinien Fortbildungsrichtlinie der Ingenieurkammer des Landes Hessen für bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und Ingenieure vom , veröffentlicht in der Sonderausgabe der Hessen-Beilage des Deutschen Ingenieurblatts in der Ausgabe Dezember 2004 sowie die Fortbildungsrichtlinie der Ingenieurkammer des Landes Hessen für Nachweisberechtigte nach der Nachweisberechtigten-Verordnung (NBVO) vom veröffentlicht in der Hessen- Beilage des Deutschen Ingenieurblatts in der Ausgabe Juli/August 2004 außer Kraft. Wiesbaden, den Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Udo F. Meißner Präsident der Ingenieurkammer Hessen Ausgefertigt am Anhang zur Fortbildungsrichtlinie 1. Bei der Berechnung der Unterrichtseinheiten sind nur volle Fortbildungsstunden einzurechnen. 2. Durch die Teilnahme an Seminaren, Lehrgängen, Workshops, e-learning-seminaren, Kongressen und Symposien etc. können die aus folgender Tabelle ersichtlichen Unterrichtseinheiten erworben werden: Dauer der Veranstaltung: Anzahl der zu erwerbenden Unterrichtseinheiten: 2 Fortbildungsstunden 2 halbtägig 4 eintägig 8 für jeden weiteren halben Tag 4 3. Durch die Teilnahme an Baustellenbesuchen und Exkursionen können die aus folgender Tabelle ersichtlichen Unterrichtseinheiten erworben werden: Dauer der Veranstaltung: Anzahl der zu erwerbenden Unterrichtseinheiten: 2 Fortbildungsstunden 1 halbtägig 2 eintägig 4 für jeden weiteren halben Tag 2 Mit der Teilnahme an mehrtägigen Exkursionen können jedoch insgesamt nicht mehr als 16 Unterrichtseinheiten erworben werden. 4. Durch die Teilnahme an einem anerkannten qualifizierten Fachvortrag von mindestens 45 Minuten Dauer im Rahmen einer Fachgruppensitzung der Ingenieurkammer Hessen kann maximal eine Unterrichtseinheit je Fachgruppensitzung erworben werden. Die maximal bei Fachgruppensitzungen zu erwerbenden Unterrichteinheiten in einem Jahr sind auf maximal zwei Unterrichtseinheiten je Fachgruppe beschränkt. 8

9 Schülerwettbewerb 2011/2012 ENERGIEgeladen Klasse statt Masse 74 Wasserräder aus Hessen Hochschule RheinMain entwickelte Versuchsstand Wie richtige Ingenieure Wasserräder entwerfen und konstruieren, das war die Aufgabe des kreativ-technischen Schülerwettbewerbs ENERGIEgeladen. Ende November 2011 war Anmeldeschluss, 20. Januar 2012 der Abgabetermin in der Ingenieurkammer. Landesweit beteiligten sich 206 Schülerinnen und Schüler aus 40 Schulen mit 74 Modellen an dem Wettbewerb überwiegend aus den Klassenstufen acht, neun und zehn. Totale Wasserräder Auch in der Hochschule RheinMain, Fachbereich Hydromechanik / Wasserbau / Wasserwirtschaft in Wiesbaden war man in der Zeit vor dem Abgabetermin fleißig, denn erstmalig wird die Ingenieurkammer Hessen bei der Durchführung und Bewertung der Wettbewerbsaufgabe von einer Hochschule unterstützt. Neben der Konstruktion ist die Leistungsfähigkeit des Wasserrades ein wichtiges Kriterium. In unserem Wasserbaulaboratorium haben wir die Möglichkeit die Leistung und den Wirkungsgrad eines Wasserrades zu ermitteln. Eine Zusammenarbeit bietet sich dann natürlich an, so Prof. Dr.-Ing. Ernesto Ruiz Rodriguez. Er und sein wissenschaftlicher Mitarbeiter, B. Eng. Sascha Rehn standen den Schülerinnen und Schülern nicht nur während der Planungs- und Bauphase mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus entwickelten sie die Bewertungskriterien und den Bewertungsbogen für die hessische Jurysitzung am 12. März 2012 und bauten einen Versuchsstand auf einem mobilen Wasserbehälter, um alle Wasserräder exakt testen zu können. Die Aufgabenstellung Sponsoren gesucht Die Ingenieurkammer Hessen würde sich auch dieses Jahr sehr über Sponsoren, die maßgeblich am guten Gelingen des Wettbewerbs beteiligt sind, freuen. Im Gegenzug veröffentlichen wir gerne das Logo Ihrer Firma auf unserer Internetseite. Werden Sie Sponsor des Schülerwettbewerb ENERGIEgeladen Möchten auch Sie sich am Erfolg des Schülerwettbewerbs beteiligen und die Ingenieurkammer Hessen bei der Ausrichtung der Preisverleihung unterstützen? Dann kontaktieren Sie uns: info@ingkh.de oder Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung! des Schülerwettbewerbs ist auch für einen Professor anspruchsvoll. Ob Wasserrad oder moderne Turbine, die physikalischen Zusammenhänge sind gleich. Auch ich beginne die Vorlesungen Wasserkraft mit dem Wasserrad! Der mobile Versuchstand hat damit aber noch nicht ausgedient. Er lässt sich auch bequem ins AudiMax der Hochschule RheinMain schieben und ermöglicht sowohl bei der Hessischen Preisverleihung (23. März 2012), wie auch bei der Gesamt-Südwest-Preisverleihung (20. April 2012), einige Wasserräder in Aktion zu erleben. Mehr Eindrücke und Informationen über den aktuellen Schülerwettbewerb 2011/2012 und alle vergangenen Schülerwettbewerbe erhalten Sie im Internet auf der Seite der Ingenieurkammer Hessen ( unter Nachwuchs / Schülerwettbewerb. 9

10 Energiewende in Hessen: Ingenieure bieten Innovationskraft im Planungs- und Umsetzungsbereich Zentrum der Erneuerbaren Energien ist in Limburg an der Lahn. Ingenieurkammer Hessen initiiert regelmäßigen Fachdialog Wir setzen auf Erneuerbare Energien. Der 1. Fachplanertag Erneuerbare Energien soll dabei nicht nur Plattform für Ingenieure zum fachlichen Erfahrungsaustausch, sondern auch die Erschließung neuer Märkte im Ingenieurwesen für Hessen ist das Ziel, sagte Kammerpräsident Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Udo F. Meißner in seiner Begrüßungsrede anlässlich der Auftaktveranstaltung am 22. November 2011 in Limburg an der Lahn. Er wies darauf hin, dass diese Veranstaltung auch bei der Entwicklung effizienter und ökologischer Planungsansätze förderlich sei. Die Planung und Realisierung von Anlagen zur Erzeugung und Gewinnung regenerativer Energien gelten als ebenso wegweisendes wie innovatives Aufgabenfeld im Ingenieurberuf. Neben den technischen Aspekten stehen Ingenieure und Ingenieurinnen den politischen und gesellschaftlichen Anforderungen an eine forcierte Umstellung des Energiemix und dem Klimaschutz gegenüber. Wir wollen ein Signal setzen über die klassischen Themenfelder hinaus. Das sind die zukünftigen Betätigungsfelder für Ingenieure, so Kammerpräsident Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Udo F. Meißner. Die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich wies in ihrer Einführung auf Elektromobiltät am Stand der Adam Opel AG/Autohaus Freitag und Loos OHG: Ministerin Lucia Puttrich, Jürgen Freitag, Carsten Loos, Dipl.-Ing. Karl-Winfried Seif, Prof. Meissner, Dipl.-Ing. Peter Starfinger (v.li.n.re.) die sich rasant veränderten Bedingungen im Bereich der Erneuerbaren Energien hin und sensibilisierte die Teilnehmer zu Innovation und Optimismus. Nach ihren Ausführungen der Umweltziele für Hessen und der damit verbundenen Chancen, auch für den Ingenieurberuf, sprach der Bürgermeister der Stadt Limburg, Martin Richard, sein Grußwort zur Veranstaltung. Ingenieure müssen sich der Herausforderung stellen, wie die Umsetzung der Leitthemen Erzeugung, Energieeffizienz, Netzausbau und Akzeptanz ausgewogen und kompetent erfolgen kann, erläuterte Dipl.-Ing. Karl-Winfried Seif, Staatssekretär a. D. und Vorsitzender der Fachgruppe Erneuerbare Energien IngKH in seinem Vortrag. Die Tagung ist durch den ehemals langjäh- rigen Staatssekretär des Hessischen Umweltministeriums und Kommunalpolitiker und seinen Stellvertreter Herrn Dipl.-Ing. Peter Starfinger fachlich entwickelt und umgesetzt worden. Der 1. Fachplanertag Erneuerbare Energien der Ingenieurkammer Hessen in Limburg a. d. Lahn mit seinen rund 250 Teilnehmern bestehend aus Architekten, Ingenieuren, Technikern, kommunalen Verantwortungsträgern sowie Behörden- und Verbandsvertretern wurde parallel durch eine große Fachausstellung mit über 20 beteiligten Ausstellern unter anderem aus dem Landkreis Limburg-Weilburg begleitet. Das Themenspektrum reichte vom Technologieüberblick über Fördermöglichkeiten bis hin zu Planungsperspektiven. Mehrwert für Mitglieder der IngKH Nutzen Sie die Datenbanken der Auftragsberatungsstelle Hessen e.v. Die Auftragsberatungsstelle Hessen e.v. ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, der Ingenieurkammer und der Architektenund Stadtplanerkammer in Hessen. Mit der IngK als Mitglied, sind nach über 50 Jahren des Bestehens der ABSt Hessen nun auch die Angehörigen der freischaffenden Berufe berechtigt, die Beratungsleistungen der ABSt Hessen in Anspruch zu nehmen. Die ABSt Hessen informiert und berät hessische Unternehmen und öffentliche Auftraggeber rund um das deutsche und europäische öffentliche Auftragswesen. Informieren Sie sich unter: 10

11 House of Clean Energy e.v. Hessisches Anwendungszenrum für Erneuerbare Energien 3E-Forum am 12. Januar 2012 In Kooperation mit dem Hessischen Umweltministerium sowie mit Unternehmen wie beipsielsweise der Rhein- Main Deponie GmbH und vielen anderen Institutionen wie der Hessen-Agentur GmbH wurde Ende letzten Jahres das Hessische Anwendungszentrum für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz e.v. house of clean energy ins Leben gerufen, bei der auch die Ingenieurkammer Hessen (IngKH) Mitglied ist. Ziel des Vereins ist es, den verschiedenen Akteuren im Bereich der Erneuerbaren Energien eine Plattform zu geben und zur Akzeptanz Erneuerbarer Energien in Hessen, aber auch zur Vermarktung hessischer Umwelttechnologien im Ausland beizutragen. Hier sieht die IngKH große Potentiale für ihre Mitglieder. Als erste Veranstaltung wurde am 12. Januar 2012 im Plenarsaal des Landratsamtes des Main-Taunus-Kreises in Hofheim das erste 3E-Forum ausgerichtet. Hier befasste man sich mit den Ergebnissen und Aussichten des Energiegipfels für Hessen. Das Grußwort sprach die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich. Sie sprach sich dafür aus, die wirtschaftlichen Chancen eines neuen Zeitalters zu nutzen und verwies dabei insbesondere auf die hohen Potentiale in der Biomasse. Der Präsident der Ingenieurkammer Hessen, Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Udo F. Meißner, hat am 8. Dezember 2011 Herrn Prof. Dr. Ingo Sass als Sachverständigen für Geothermie öffentlich bestellt und vereidigt. Durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger wird Herr Prof. Dr. Sass ab jetzt seine besondere Sachkunde sowohl allen privaten Auftraggebern als auch den Gerichten und Behörden zur Verfügung stellen können. Wir wünschen ihm hierzu viel Glück und Erfolg. Terminkalender Unsere Termine erfahren Sie auch über das Internet unter Soweit nicht anders ausgewiesen, finden die Sitzungen im Seminarraum der Geschäftsstelle der IngKH in Wiesbaden statt. Fachgruppensitzungen Fachgruppe Bau Montag, , Montag, , Montag, , Montag, , Freitag, , 09:00 Uhr, Handwerkskammer Wiesbaden (vor der Mitgliederversammlung) Fachgruppe baulicher Brandschutz (HBO) Mittwoch, , / Hanau Mittwoch, , / Hanau Mittwoch, , / Hanau Mittwoch, , / Hanau Mittwoch, , / Hanau Fachgruppe Sachverständigenwesen Dienstag, , Dienstag, , Fachgruppe Vermessung Dienstag, , Dienstag, , Dienstag, , Freitag, , Uhr, Handwerkskammer Wiesbaden 8vor der Mitgliederversammlung) Fachgruppe Verkehrswesen Dienstag, , Dienstag, , Dienstag, , Arbeitskreissitzungen Arbeitskreis Honorarfragen und Marketing Donnerstag, , Donnerstag, , Donnerstag, , Uhr in Wiesbaden Donnerstag, , Uhr in Wiesbaden Arbeitskreis HPPVO Technische Prüfverordnung Mittwoch, , 16:00 Uhr, Wiesbaden 11

12 Ingenieur-Akademie Hessen GmbH Eine hundertprozentige Tochter der Ingenieurkammer Hessen Seminare im 1. Quartal 2012 Fachplanertage Nr. Datum Ort Titel UE Fachlisten Preise* Friedberg 10. Fachplanertag Brandschutz IngKH 8 NBVO / BVB 100,- / 100,- Sachverständigenwesen Nr. Datum Ort Titel UE Fachlisten Preise* Wiesbaden Der Ingenieur als Honorarsachverständiger 48 NBVO/BVB 1750,-/ 1950,- Unbehinderte Mobilität Nr. Datum Ort Titel UE Fachlisten Preise* Bad Homburg Planung barrierefreier Verkehrsanlagen 8 BVB 170,-/220,- Baumanagement Nr. Datum Ort Titel UE Fachlisten Preise Wiesbaden Von der Auftragerteilung bis zur Schlußrechnung 8 NBVO / BVB 170,-/220, Wiesbaden Nachtragsbearbeitung anhand praktischer Beispiele auf Basis der VOB/B 2 8 NBVO / BVB 170,-/220,- Brandschutz Nr. Datum Ort Titel UE Fachlisten Preise* Sonstige Themen Friedberg Fachplaner Brandschutz IngKH Paket inkl. Workshop und Prüfung 84 BS / BVB 1375,-/ 1925,- Nr. Datum Ort Titel UE Fachlisten Preise* Wiesbaden Risiken im Umfeld der Ingenieurvermessung 8 BVB 170,- / 220, Wiesbaden Englisch für Bauingenieure inkl. Fachbuch - Samstagstermin - elearning Nr. Datum Ort Titel 8 BVB 170,- / 220,- EL jederzeit online Unsere elearning-angebote zu de Themengebieten Energieeffizienz, Bauen im Bestand, Bauphysik, Nachhaltigkeit und Passivhaus können Sie unkompliziert, jederzeit und orts - unabhängig bearbeiten. * Preise Mitglieder / Sonstige Teilnehmer in Euro + MwSt. Bei Buchung eines Einzelseminars bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungstermin gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 % auf den Nettopreis. Informationen zu den Seminaren und Seminarreihen, Termine und Preise sowie Anmeldung unter: Bei Fragen oder Anregungen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per . IngAH GmbH Gustav-Stresemann-Ring Wiesbaden Telefon Fax: info@ingah.de Unsere telefonische Sprechzeiten: Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr Montag bis Donnerstag 13 bis 16 Uhr 12

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