NEUERUNGEN / AKTUELLES AB

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2 Zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Hinweise zur Entsorgung im Vogtlandkreis Kommunale Entsorger im Vogtlandkreis... Seite 4 Meldepflichten... Seite 4 Die Abfallgebühren... Seite 5 Abfallbilanz Seite 6 Restabfall... Seite 6 Bioabfall nur im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 6 Modellprojekt: Abgabe von Speise- und Küchenabfällen im Satzungsgebiet Altkreis... Seite 7 Sperrmüll... Seite 7 Haushaltsauflösungen mittels Container/gebührenpflichtige Abgabe von Sperrmüll... Seite 7 Ausgewählte Abfälle nur im Satzungsgebiet Altkreis... Seite 8 Papier, Pappe, Kartonagen... Seite 8 Problemabfallsammlung... Seiten 9/10 Elektronikschrott... Seite 11 Grüngut/Weihnachtsbäume... Seite 12 Sammlung von Wertstoffen (Leichtverpackungen, Altglas und Altmetalle)... Seiten 13/14 Banderolen/Restabfallsäcke... Seite 14 Vertrieb von Banderolen und Restabfallsäcken im Satzungsgebiet Altkreis... Seiten 15/16 Ausgabestellen für gelbe Säcke... Seiten 17/18 Tourenpläne / Tourenübersichten / Containerstandplätze Hinweise zum Tourenplan Altkreis... Seite 19 Tourenplan Altkreis (Restabfall, gelbe(r) Tonne/Sack, blaue Tonne, Grüngut/Weihnachtsbäume)... Seiten Abfuhrtermine 14-täglich (Satzungsgebiete Altkreis/Stadt Plauen)... Seite 34 Abfuhrtermine Weihnachtsbäume, Grüngut im Satzungsgebiet Altkreis... Seite 35 Abfuhrtermine für den Restabfall 4-wöchentlich im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 35 Hinweise zum Tourenplan Stadt Plauen... Seite 36 Tourenplan Stadt Plauen (Entsorgungsrhythmus Restabfall, Biotonne, gelbe(r) Tonne/Sack, blaue Tonne)... Seiten Standplätze Weihnachtsbaumaktion im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 50 Containerstandplätze Sperrmüll und Kleinschrott im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 50 Standplätze Wertstoffcontainer, Glas und Papier im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 51 Standorte Elektronikschrott-Container im Satzungsgebiet Altkreis... Seite 52 Tourenplan Schadstoffmobil im Satzungsgebiet Altkreis... Seiten Formulare Antrag zur Entsorgung von Sperrmüll im Satzungsgebiet Altkreis... Seiten 57/59 Hinweise für die Bestellung Sperrmüll-Abholung im Satzungsgebiet Altkreis... Seiten 58/60 Antrag zur Entsorgung von Sperrmüll im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 61 Hinweise für die Bestellung Sperrmüll-Abholung im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 62 Auftrag zur Abholung von E-Schrott und ausgewählten Abfällen im Satzungsgebiet Altkreis... Seite 63 Bestellung von Abfallgroßbehältern im Satzungsgebiet Altkreis... Seite 64 Anmeldung/Änderungsmeldung/Abmeldung nur für Haushalte im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seiten 65/66 Anmeldung/Änderungsmeldung/Abmeldung nur für Haushalte im Satzungsgebiet Altkreis... Seite 67 Allgemeines Abfall-ABC Wohin mit welchem Abfall?... Seiten von A bis Z Wer entsorgt was?... Seite 71 Jahreskalender Seite 72 NEUERUNGEN / AKTUELLES AB 2016: Ermäßigungs- und Änderungsanträge sind jeweils bis zum eines Jahres oder innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des Ermäßigungs- bzw. Änderungsgrundes zu stellen. Zu spät eingereichte Anträge werden erst im Folgejahr wirksam oder müssen im Folgejahr erneut gestellt werden, mehr lesen Sie auf Seite 5. Einführung von Modellprojekten: Annahme von Grüngut (Gras, Laub, Ast- und Strauchschnitt) an allen kommunalen Wertstoffhöfen, mehr dazu finden Sie auf Seite 12. Annahme von Speise- und Küchenabfällen an den kommunalen Wertstoffhöfen im Satzungsgebiet Altkreis, weitere Informationen lesen Sie auf Seite 7. Sammelcontainer Kleinelektronikschrott im Satzungsgebiet Plauen, mehr dazu lesen Sie auf Seite 11. Entsorgerwechsel gelbe Säcke/gelbe Tonnen: Mit Beginn des Jahres ist für die Entsorgung der Leichtverpackungsabfälle die Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG im Auftrag der dualen Systeme im gesamten Vogtlandkreis zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 13. Neue Gebührensätze 2016 siehe Seite 5. Seite 2 AWW 2016

3 Abfallentsorgung im Vogtlandkreis Liebe Vogtländerinnen und Vogtländer, erstmalig begrüße ich, Rolf Keil, Sie an dieser Stelle als neuer Landrat des Vogtlandkreises. Mit dem Ihnen zugehenden Abfallwegweiser wollen wir Sie in gewohnter Art und Weise zu Fragen der Abfallentsorgung, zu Ansprechpartnern aber auch zu den für Sie geltenden sat zungs - seitigen Regelungen und Neuerungen informieren. Im Jahr 2016 wird es zu keinen grundsätzlichen Änderungen in der Abfallwirtschaft des Vogtlandkreises kommen, jedoch werden auf Anregung der Landesdirektion Sachsen die für den Zeitraum 2014 bis 2018 beschlossenen Gebührensatzungen und -kalkulationen zum unterbrochen. Die ab dem geltenden Gebührensatzungen wurden vom Kreistag beschlossen. Damit entfallen zukünftig Zuführungen aus der für die Deponiesanierung und -nachsorge gebildeten Rücklage, die bisher gebührenmindernd wirkten. Im Zuge der Überarbeitung der Gebührensatzungen haben wir weitere Schritte zur Zusammenführung der derzeit noch sehr unterschiedlichen Abfallwirtschafts- und Gebührenstrukturen in den Satzungsgebieten Altkreis und Stadt Plauen beraten und werden diese in den nächsten drei Jahren gemeinsam mit Ihnen im Rahmen von Modellprojekten prüfen und vorbereiten. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die rege Teilnahme an der Umfrage zur Sammlung biologischer Abfälle bedanken. Die Auswertung der Fragebögen sowie der in 2015 durchgeführten Restabfallanalyse bilden eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Sammlung von biologischen Abfällen. Bereits im kommenden Jahr haben wir als Modellprojekt die Annahme von Grüngut in haushaltsüblichen Mengen an den kommunalen Wertstoffhöfen des Vogtlandkreises, ohne zusätzliche Gebühr, geplant. Des Weiteren ist u. a. vorgesehen, auch im Satzungsgebiet Plauen an ausgewählten Containerstandplätzen Kleinelektronikschrottcontainer aufzustellen, um die Getrennterfassung dieser Geräte zu erhöhen. Weitere Informationen zu den Modellprojekten finden Sie in dem vorliegenden Heft, aber auch im Kreis-Journal und auf unserer Internetseite. Ihr Rolf Keil Landrat Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Abfallwirtschaft Theumaer Straße 3, Oelsnitz Telefon: Fax: awi@vogtlandkreis.de Website: Öffnungszeiten und Telefonnummern Mo, Mi, Fr 9:00 12:00 Uhr Di 9:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr Do 9:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr Abfallgebühren Wählen Sie den Ansprechpartner entsprechend des jeweiligen Entsorgungsgebietes laut Tourenplan: Entsorgungsgebiete ab Seite 19 (Altkreis) bzw. ab Seite 36 (Stadt Plauen): 1 und und Fax spezielle Abfallgebührenfälle: Gewerbetreibende u. Ä Sonderleistungen Widersprüche Satzungsgebiet Altkreis Haushalt Gewerbe Satzungsgebiet Stadt Plauen Haushalt/Gewerbe Banderolen/ Restabfallsäcke Abfallberatung Bei Fragen zu Zahlungseingängen und/oder Mahnungen wenden Sie sich bitte an das: Landratsamt Vogtlandkreis, SG Kreiskasse Neundorfer Straße 94/ Plauen Telefon Fax info-kasse@vogtlandkreis.de AWW 2016 Seite 3

4 Hinweise zur Entsorgung im Vogtlandkreis Kommunale Entsorger im Vogtlandkreis Wer befördert und entsorgt meine Abfälle? Entsorgungsunternehmen Entsorgungsart/ Abfallannahmestellen/Wertstoffhöfe Abfallart Öffnungszeiten Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV) Annahmestelle für Mo Do 06:00 16:45 Uhr Plauensche Straße 92 Altreifen, Türen und Fenster Fr 06:00 15:30 Uhr Falkenstein E-Schrott Sa Tel Grüngut, Weihnachtsbäume (ger. KW) 08:00 12:00 Uhr Papier und Pappe Problemabfälle (Kleinstmengen) Ansprechpartner für Behältergestellung Schrott, Sperrmüll Abholung und Entsorgung von Elektronikschrott Grüngut, Weihnachtsbäumen Papier und Pappe, Restabfall, Sperrmüll Firma Glitzner Entsorgung GmbH Annahmestelle für Mo Fr 06:00 16:00 Uhr OT Schneidenbach/Weißensander Weg 8 Problemabfälle Reichenbach Tel Abholung und Entsorgung von service@glitzner-entsorgung.de Grüngut, Weihnachtsbäumen Papier und Pappe Problemabfällen (Schadstoffmobil) Restabfall und Sperrmüll Wertstoffhof Oelsnitz an der MBS Annahmestelle für Mo, Mi, Fr 07:30 16:00 Uhr Alte Reichenbacher Straße 76 Altreifen, Türen und Fenster Di, Do 07:30 17:00 Uhr Oelsnitz E-Schrott Sa 08:00 12:00 Uhr Tel Grüngut, Weihnachtsbäume Papier und Pappe Problemabfälle (Kleinstmengen) Schrott Sperrmüll Wertstoffhof Plauen Annahmestelle für Mo, Mi, Fr 07:00 17:00 Uhr Klopstockstraße 15 Altreifen Di, Do 07:00 18:00 Uhr Plauen E-Schrott Sa 08:00 12:00 Uhr Tel Grüngut, Weihnachtsbäume Papier und Pappe Problemabfälle (Kleinstmengen) Schrott Sperrmüll Wertstoffhof Schneidenbach Annahmestelle für Mo Fr 06:30 17:00 Uhr bei der Firma Glitzner Entsorgung GmbH Altreifen, Türen und Fenster Sa OT Schneidenbach/Weißensander Weg 8 E-Schrott (unger. KW) 08:00 12:00 Uhr Reichenbach Grüngut, Weihnachtsbäume Tel service@glitzner-entsorgung.de Meldepflichten Entsprechend der Abfallwirtschaftssatzungen des Vogtlandkreises sind im Satzungsgebiet des Altkreises alle Haushalte, Gewerbetreibenden u. Ä., bspw. auch Anwalts- und Steuerkanzleien, Ärzte, Freiberufler, Heime, Krankenhäuser, Schulen etc., sowie im Satzungsgebiet Stadt Plauen alle Grundstückseigentümer verpflichtet, sich beim Amt für Abfallwirtschaft des Vogtlandkreises (Theumaer Straße 3, Oelsnitz) schriftlich anzumelden, sofern auf Grundstücken Gebäude bewohnt oder gewerblich genutzt werden. Weiterhin sind alle Änderungen, die für die Bemessungsgrundlage der Abfallgebühren entscheidend sind, unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungspflichtige Änderungen sind z. B.: Personenzahländerungen durch Zuzug, Umzug, Wegzug, Geburten, Sterbefälle Änderung der Mitarbeiterzahl bei Gewerben und gewerbeähnlichen Einrichtungen Papier und Pappe Schrott Sperrmüll Namensänderungen geänderte Vollmachten (z. B. bei Immobilienverwaltungen, Berufsbetreuern etc.) Wechsel von Grundstückseigentümern Ein vorbereitetes Meldeformular für das Satzungsgebiet Altkreis (nur für Haushalte) finden Sie auf der Seite 67 / für Plauen auf den Seiten 65/66 im Abfallwegweiser. Bitte tragen Sie Ihre Änderungen dort ein und senden das Blatt an die genannte Adresse. Auch formlose Änderungsmeldungen sind möglich. Bei mitgeteilten Änderungen, welche die Gebührenhöhe nicht beeinflussen, z. B. Umzug innerhalb des Landkreises, ergeht kein Änderungsbescheid. Seite 4 AWW 2016

5 Hinweise zur Entsorgung im Vogtlandkreis Die Abfallgebühren Die Gebühren setzen sich gemäß der jeweils gültigen Abfallgebührensatzung für alle Haushalte, Gewerbetreibenden, gewerbeähnlichen Einrichtungen oder Grundstückseigentümer (nur im Satzungsgebiet Plauen) wie folgt zusammen: Festgebühr Alle Haushalte, Gewerbetreibenden, gewerbeähnlichen Einrichtungen sowie Grundstückseigentümer (nur im Satzungsgebiet Plauen) müssen jährlich eine feste Gebühr pro Einwohner und/ oder Einwohnergleichwert entrichten. Satzungsgebiet Altkreis Satzungsgebiet Stadt Plauen in EURO in EURO ab Person 39,35 2 Personen 71,90 3 Personen 97,55 4 und mehr Personen 116,40 Einwohnergleichwert 39,35 Hinzu kommt noch eine leerungsabhängige Leistungsgebühr ( Leerungsgebühr ). Diese kann in Form einer Gebühr für den Erhalt einer Banderole (nur im Satzungsgebiet Altkreis, s. S. 14) oder eines Restabfallsackes entrichtet werden sowie durch die Bezahlung eines Gebührenbescheides für die in Anspruch genommenen Leerungen. Leistungsgebühr Restabfall Satzungsgebiet Altkreis Behälter in Liter ab ,00 EUR Leistungsgebühr Restabfall Satzungsgebiet Stadt Plauen Leistungsgebühr Bioabfall Stadt Plauen ab 2016 Pro Person/ Einwohnergleichwert 33,55 Behälter 4-wöchentl. 14-tägl. wöchentl. 2x wöch. Liter EUR EUR EUR EUR ab 2016 ab 2016 ab 2016 ab ,00 44,00 88,00 176, ,20 58,40 116,80 233, ,00 80,00 160,00 320, ,20 150,40 300,80 601, ,20 372,40 744, , ,20 430,40 860, , ,60 561, , ,80 Behälter 14-tgl. wöchentl. 2x wöchentl. Liter EUR EUR EUR ab 2016 ab 2016 ab ,50 39,00 78, ,90 77,80 155, ,30 116,60 233,20 Dazu kommen bei Inanspruchnahme weiterer Leistungen evtl. Sondergebühren wie z. B. bei: Sonderleerungen Bei Bedarf kann maximal einmal im Halbjahr eine Sonderleerung gegen Gebühr beantragt werden. Der Antrag muss schriftlich bei der Kreisentsorgungs GmbH (KEV), Plauensche Straße 92, Falkenstein gestellt werden. Für das Satzungsgebiet Stadt Plauen müssen diese im Amt für Abfallwirtschaft beantragt werden. Gebührenermäßigungen Ermäßigungen im Satzungsgebiet Altkreis Haushalte mit kindergeldberechtigten Personen Sofern in Haushalten mindestens zwei Kinder leben, für die Kindergeld gezahlt wird, ist auf Antrag nur für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, die Festgebühr zu entrichten. Alle weiteren Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird, sind von der Festgebühr befreit. Voraussetzung für die Gewährung einer Ermäßigung ist ein formloser schriftlicher Antrag. Dem Antrag müssen die Kindergeldbescheide für alle im Haushalt lebenden Kinder in Kopie beigefügt sein. Sofern kein Kindergeldbescheid existiert, genügt jeweils die Kopie der Geburtsurkunde und des aktuellen Kontoauszuges, der die Zahlung des Kindergeldes für jedes Kind belegt. Nur für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Antrag und Nachweis (in der Regel die Kopie des Bescheides über den fortwährenden Bezug des Kindergeldes) jährlich bis zum vorgelegt werden. Überwiegende Abwesenheit vom Wohnort im Vogtlandkreis Anspruch auf Gebührenermäßigung haben Benutzungspflichtige, die in der überwiegenden Zeit des Jahres nicht im Wohnort leben, wie z. B: Schüler, Studenten, Azubis, die am Ausbildungsort in Internaten, Nebenwohnungen etc. untergebracht sind, freiwillig Wehrdienstleistende, Berufssoldaten, die nicht überwiegend am Wohnort leben, Berufstätige mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz im Vogtlandkreis, die die überwiegende Zeit des Jahres ortsabwesend sind. Die Ermäßigung beträgt maximal 75 % der Festgebühr/ggf. der Leistungsgebühr. Generelle Befreiung in Einzelfällen Die Gebührenerhebung kann befristet entfallen. Dies betrifft Benutzungspflichtige, die sich über einen zusammenhängenden Zeitraum über 3 Monate außerhalb des Bundesgebietes aufhalten, also beispielsweise: Bundeswehrangehörige im Auslandseinsatz Jugendliche, die eine Au-Pair-Tätigkeit ausüben Seeleute auf längeren Fahrten Schüler/Studenten, die im Austausch in anderen Staaten lernen Ermäßigung im Satzungsgebiet Stadt Plauen Bei Nebenwohnsitz in Plauen Im Satzungsgebiet Plauen kann bei nachgewiesenem Nebenwohnsitz durch den Anschlusspflichtigen (i. d. R. der Grundstückseigentümer, Hausverwalter etc.) eine Ermäßigung um 50 % der Festgebühr (anteilig je Einwohner) für den Nebenwohnsitz beantragt werden. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Antragstellung und Bewilligung von Ermäßigungen oder Befreiungen (Satzungsgebiet Altkreis) Bitte unbedingt beachten! - Die Antragstellung für Änderungen, Befreiungen und Ermäßigungen hat schriftlich bis des laufenden Gebührenjahres zu erfolgen. Wenn der Grund der Antragstellung erst während des Jahres eintritt, hat die Antragstellung umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt des Ereignisses unter Vorlage der entsprechenden gültigen Nachweise zu erfolgen. - Unbedingt erforderlich sind die gültigen und aktuellen Nachweise, die den Grund des Antrages belegen, z. B.: Kopie der Studien- oder Wehrdienstbescheinigung, Bestätigungen des Arbeitgebers, Mietverträge zu Internatsplätzen (in Kopie). - Die Befreiung/Ermäßigung wird in der Regel maximal für das jeweilige Gebührenjahr gewährt. Ist der Befreiungs-/Ermäßigungstatbestand über das Jahr hinaus gegeben, z. B. bei Studium oder Auswärtstätigkeit, ist der Antrag unter Vorlage der erforderlichen Nachweise jährlich neu zu stellen. - Bei Gebührenpflichtigen, die Anspruch auf Ermäßigung besitzen, beginnt die Gewährung der Ermäßigung mit der im Haushalt lebenden Person, die den geringsten Gebührenanteil trägt (d. h. es zählen auch die Personen, für die 0 EUR Festgebühr erhoben wurden). - Den Antrag sowie die Nachweise senden Sie bitte an: Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Abfallwirtschaft, Theumaer Straße 3, Oelsnitz, awi@vogtlandkreis.de AWW 2016 Auskünfte unter ( /-2281 Seite 5

6 Abfallbilanz/Hinweise zur Entsorgung im Vogtlandkreis Abfallbilanz 2014 Restabfall Unter Restabfall versteht man den Abfall aus Haushalten und Gewerben, der bedingt durch Verunreinigung oder Vermischung, keiner anderen getrennt gesammelten Abfallfraktion mehr zu ge ordnet werden kann. Restabfälle sind u. a. Asche, Ruß, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Babywindeln, Zigarettenkippen, Kleinabfälle aus Gummi, Frittierund Bratfette aus Haushalten, Hygieneartikel, Watte, Kerzen, Bunt- und Bleistiftreste, Kugelschreiberminen, Keramik, Porzellan, Flachspiegel, Haushaltsglas, alte Tapeten, Polystyrol-Deckenplatten, Stoffreste, nicht mehr tragbare Altkleider ( Lumpen ) oder Schuhe, verschmutzte Verpackungen, durchgehärtete Farben, Küchen- und Speiseabfälle (wenn nicht der Kompostierung oder in Plauen der Biotonne zuführbar) u. Ä. Keine Restabfälle sind u. a. alle satzungsgemäß ausgeschlossenen Abfälle, gefährliche Abfälle ( Problemabfälle ), Wertstoffe. Bioabfallsammlung (nur im Satzungsgebiet Stadt Plauen) In die Biotonne gehören: organische Küchenabfälle, Kaffeefilter und Teebeutel, Blumenund Pflanzenreste, organisches Tiereinstreu, Federn und Haare, Eierschalen, gekochte Speisereste u. Ä. Außerdem kleine Mengen von: Laub, Grasschnitt, zerkleinertem Strauchschnitt Nicht in die Biotonne gehören: alle Arten von Kunststoffen, Folienbeutel, sonstige Verpackungen, Restabfall usw. Hinweise zur Leerung der Biotonnen: Die zu entleerenden Abfallbehälter sind am Leerungstag bis spätestens 06:00 Uhr, frühestens jedoch am Abend des Vortages vor dem Grundstück bereitzustellen. Erfolgt die Behälterbereitstellung später als 06:00 Uhr kann kein Anspruch auf Leerung geltend gemacht werden. Wir geben hiermit bekannt, dass in die Abfallbilanz des Vogtlandkreises 2014 im Amt für Abfallwirtschaft Einsicht genommen werden kann. Auskünfte erhalten Sie unter folgender Rufnummer: allgemeine Regelungen/Hinweise: Es sind nur die satzungsgemäß zugelassenen Abfallbehältnisse zu verwenden. Auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück muss grundsätzlich mindestens ein zugelassener Restabfallbehälter vorhanden sein. Über Restabfallbehälter sind nur die entsprechenden satzungsgemäß zugelassenen Abfälle zu entsorgen. Die zu entleerenden Abfallbehälter sind am Leerungstag bis spätestens 06:00 Uhr, frühestens jedoch am Abend des Vortages vor dem Grundstück bereitzustellen. Erfolgt die Behälterbereitstellung später als 06:00 Uhr kann kein Anspruch auf Leerung geltend gemacht werden. Der Restabfall darf keine brennenden oder glühenden Bestandteile enthalten. Er darf nicht eingepresst oder mit Wasser verdichtet (eingeschlämmt) werden. Nutzen Sie beispielsweise bei feuchten Abfällen die gebührenpflichtigen Restabfallsäcke für die Bereitstellung bzw. hängen Sie vor der Befüllung einen normalen Müllsack in den Behälter. Für Restabfälle, die durch unsachgemäßes Einbringen oder Festfrieren nach der Leerung im Abfallbehälter verbleiben, besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung durch den beauftragten Dritten im Rahmen der Entsorgungstour, insbesondere wenn bereits eine teilweise Verkippung erfolgte oder der Behinderungsgrund entfällt! Sofern die Banderole durch den beauftragten Dritten bereits entwertet wurde, besteht kein Anspruch auf gebührenfreie Nachleerung bzw. Gebührenminderung. Regelungen für die Entsorgung im Satzungsgebiet Altkreis: Restabfallbehälter (bis einschließlich 240 l) sind vor der Leerung mit der jeweiligen Banderole zu versehen. Es ist aus hygienischen und ordnungsrechtlichen Gründen die mindestens quartalsweise Leerung des Abfallbehälters zu sichern. Dies bedeutet allerdings nicht, dass jeder Haushalt jährlich vier Restabfallbehälter leeren lassen muss. Durch die Bil dung von Entsorgungsgemeinschaften können bspw. mehrere Haushalte gemeinsam einen Restabfallbehälter nutzen. Der Behälter ist dann mindestens einmal im Quartal zur Entsorgung bereitzustellen, unabhängig vom gewählten Behältervolumen (80 l 240 l). Entsprechend der Regelungen in der Abfallwirtschaftssatzung besteht seit 2012 die Möglichkeit, dass der Landkreis sich durch Vorlage der Quittung(en) belegen lassen kann, dass im Laufe des Jahres mindestens eine Banderole pro Quartal genutzt wurde. Ziel dieser Maßnahme ist es, falsche Entsorgungspraktiken in Haushalten zu unterbinden, aber auch hy gie nischen Forderungen gerecht zu werden. Die Kaufbelege der Banderolen für die festen Restabfallbehältnisse sind deshalb dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf Nachfrage vorzulegen. Für die Entsorgung von Grundstücken in verkehrsrechtlich ungünstigen Wohnlagen prüft der Landkreis auf schriftlichen Antrag, ob der Einsatz eines Kleinmüllsammelfahrzeuges möglich ist. Eine Verpflichtung zum Einsatz dieses Fahrzeuges besteht jedoch nicht! Ebenfalls kann dieses Fahrzeug nicht zur Abholung von Sperrmüll eingesetzt werden! Der Tourenplan des Kleinmüllsammelfahrzeuges ist im Abfallwegweiser nicht veröffentlicht! Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich direkt an die Einsatzleitung der KEV ( ). TIPPS ZUM UMGANG MIT DER BIOTONNE: feuchte Küchenabfälle in Küchenpapier einwickeln Biotonne im Sommer an einen kühlen, schattigen Platz und im Winter an einen frostfreien Platz stellen Tonnenboden mit zerknülltem Zeitungspapier auslegen Biotonne bei Bedarf ausspülen BIOTONNENREINIGUNG: Die Biotonnen werden bei der Leerung nicht gereinigt. Auf Antrag kann eine einmalige gebührenpflichtige Sommerreinigung für Biotonnen bei Anmeldung bis des laufenden Jahres in Anspruch genommen werden. Die Reinigung findet für die an - ge meldeten Biotonnen in der Zeit vom am Tag der turnusmäßigen Leerung statt. Da die Reinigung separat durchgeführt wird, bitten wir die Grundstückseigentümer oder Verwalter, die in ihrem Abfallgebührenbescheid 2016 die Sommerreinigung der Biotonnen berechnet bekommen, die Biobehälter erst nach durchgeführter Reinigung wieder in das Objekt zu stellen. Seite 6 AWW 2016

7 Hinweise zur Entsorgung im Vogtlandkreis Modellprojekt: Abgabe von Speise- und Küchenabfällen im Satzungsgebiet Altkreis Im Laufe des Jahres 2016 wird es für Haushalte und Gewerbe (nur haushaltsübliche Mengen, keine Großküchenabfälle etc.) möglich sein, anfallende Speise- und Küchenabfälle direkt an den folgenden Wertstoffhöfen (s. S. 4) des Vogtlandkreises abzugeben: Kreisentsorgungs GmbH Vogtland, Wertstoffhof Oelsnitz, Wertstoffhof Schneidenbach Weitere Informationen zum genauen Beginn des Modellprojektes werden in den kommenden Ausgaben des Kreis-Journals veröffentlicht. Sperrmüll Sperrige Abfälle sind solche, die wegen ihres Umfanges, ihres Gewichtes oder ihrer Menge nicht in die zugelassenen Abfallbehälter untergebracht werden können, insbesondere sind das Haushaltsgegenstände, Schrott und Möbel. Möbel und brauchbare Gegenstände sind vorrangig einer weiteren Verwendung zuzuführen. Abfälle aus Haushaltsauflösungen und Gebäuderenovierungen sind nicht Bestandteil der Sperrmüllsammlung. Allgemeines: Außerhalb der kommunalen Sammlung kann Sperrmüll an den auf Seite 4 genannten Wertstoffhöfen gebührenpflichtig abgeben werden. Vom Bringsystem ausgeschlossen sind Anlieferungen für Benutzungspflichtige durch gewerblich oder karitativ Tätige. Dies gilt auch, wenn eine von der KEV bestätigte Sperrmüllkarte vorgelegt wird. Der Sperrmüll soll zum Abholtermin grundsätzlich auf dem Gehweg vor dem Grundstück bereitgestellt werden. Ein Abtransport aus Wohnung, Keller, Boden oder Garten erfolgt nicht! Sperrmüll aus Grundstücken, die nicht angefahren werden können, wird nach wie vor an den bisher bekannten Sammelplätzen abgeholt. Beachten Sie unbedingt die weiteren Hinweise auf den Rückseiten der Formulare! Regelungen im Satzungsgebiet Altkreis: Jeder Benutzungspflichtige des Vogtlandkreises (Altkreis) kann zweimal jährlich seine sperrigen Abfälle (Sperrmüll) auf Bestellung von zu Hause abholen lassen. Für Ihre Bestellung haben wir die Formulare auf den Seiten 57/59 vorbereitet. Bitte füllen Sie die zutreffenden Felder aus und senden das jeweilige Formular an die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV). Bitte beachten: Verwenden Sie nur das Formular für den Altkreis! Anträge ohne angegebenes Gebührenkennzeichen können leider nicht abschließend bearbeitet werden. Innerhalb von 6 Wochen ab Eingang der Bestellung wird der Sperrmüll abgeholt. Den Abholtermin bekommen Sie kurz vorher Bei Abgabe von Speise- und Küchenabfällen auf den vom Landkreis benannten Wertstoffhöfen werden folgende Sondergebühren erhoben: bis 60 l 1,00 Euro 61 l bis 80 l 1,20 Euro 81 l bis 120 l 1,50 Euro ab 121 l analog o. g. Gebührensätze schriftlich mitgeteilt. Mitgenommen werden einmal bis zu 3 m 3 Sperrmüll je Einwohner bzw. Einwohnergleichwert und im Rahmen der Zusatzentsorgung einmal bis zu 1 m 3 je Einwohner bzw. Einwohnergleichwert. Über die Zusatzentsorgung kann auch direkt auf den Wertstoffhöfen angeliefert werden (Bringsystem). Dies ist allerdings nur nach vorheriger Anmeldung mithilfe des Formulars möglich. Die Anlieferung im Bringsystem hat innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Bestätigung durch die KEV zu erfolgen. Extra bezahlen muss man dafür nicht. Regelungen im Satzungsgebiet Stadt Plauen: Sperrmüllsammlung an Containerstandplätzen Das durch das Landratsamt des Vogtlandkreises beauftragte Entsorgungsunternehmen nimmt an den öffentlich bekannt gegebenen Tagen und Plätzen in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sperrmüll an (siehe Seite 50 Containerstandplätze 2016). Sperrmüllsammlung auf Anforderung per Sperrmüllformular In diesem Fall gibt der Benutzungspflichtige (z. B. Mieter) auf dem Sperrmüllformular (Seite 61) Art und Menge des zu entsorgenden Sperrmülls an und schickt dieses ab. Nach Rückinformation durch die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV) über den Abholtermin stellt der Benutzungspflichtige den Sperrmüll vor dem Grundstück in nicht verkehrsbehindernder Weise an einem für das Sammelfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz bereit. Die Bereitstellung des Sperrmülls hat bis 6:00 Uhr am Abholtag, jedoch maximal 24 Stunden vorher, zu erfolgen. Im Laufe des Tages wird der Sperrmüll dann abgeholt. Die im Einzelfall bereitgestellte Sperrmüllmenge darf 3 m 3 oder 400 kg nicht überschreiten. Sperrmüll, der im bekannt gegebenen Abholzeitraum aus einem durch den Benutzungspflichtigen zu vertretenden Grund nicht abgeholt wurde, ist vom Benutzungspflichtigen am Abholtag unverzüglich bis spätestens 20:00 Uhr aus dem öffentlichen Ver - kehrsraum zu entfernen. Ebenfalls können Benutzungspflichtige Sperrmüll bis zu einer Menge von 3 m 3 oder 400 kg pro Anlieferung auch direkt am Wertstoffhof in Plauen zu den regelmäßigen Öffnungszeiten anliefern. Haushaltsauflösungen mittels Container/ gebührenpflichtige Abgabe von Sperrmüll Haushaltsauflösungen dürfen nicht über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden. Hierfür bietet der Landkreis gebührenpflichtige Container in verschiedenen Größen an (Formular für das Satzungsgebiet Altkreis siehe Seite 64 oder auf unserer Website als PDF oder Online-Formular). Zur Entsorgung von Sperrmüll oder größeren Mengen Rest abfall können natürlich auch Plauener Bürger, Gewerbetreibende etc. bei den Firmen KEV und Glitzner (s. S. 4) Container gegen Gebühr bestellen. Wer Abfälle aus Haushaltsauflösungen selbst transportieren möchte, kann sie bei den Wertstoffhöfen oder der KEV gebührenpflichtig anliefern. Informationen hierzu erhalten Sie unter Ab 2016 betragen die Gebühren für die Entsorgung von Sperrmüll 106,00 Euro pro Tonne und für Restabfall 118,60 Euro pro Tonne. Sofern eine Wägung nicht vorgenommen werden kann, wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro/m 3 erhoben. AWW 2016 Auskünfte unter ( /-2281 Seite 7

8 Hinweise zur Entsorgung im Vogtlandkreis Ausgewählte Abfälle (nur im Satzungsgebiet Altkreis) Ausgewählte Abfälle (siehe Formular Seite 63) können Sie bei Bedarf von zu Hause abholen und entsorgen lassen. Das ist gebührenpflichtig, außer für Elektrogeräte. Für deren Abholung und Entsorgung müssen Sie nicht zusätzlich bezahlen! Für die auf der rechten Seite genannten Abfälle gilt das Verursacherprinzip: Die Aufwendungen sind nicht Bestandteil der Abfallfestgebühr, hierfür ergeht ein gesonderter Bescheid. Beachten Sie, dass auch bei nicht vollständig durchgeführten Entsorgungsleistungen (z. B. nur die Anfuhr ohne tatsächliche Mitnahme des angemeldeten Abfalls) die Erhebung der gesamten Entsorgungsgebühr erfolgt. Nur, wenn mindestens einen Werktag (außer samstags) vor Abholung, eine Mitteilung über den Verzicht der angeforderten Entsorgungsleistung (z. B. Abholung eines Fensters) der KEV (siehe S. 4) schriftlich oder telefonisch übermittelt wird, kann auf eine Gebührenerhebung verzichtet werden. Im Falle eines erteilten Auftrags teilt Ihnen die KEV rechtzeitig Ihren Abholtermin mit. Die Abfälle sind wie üblich auf dem Gehweg vor dem Grundstück bereitzustellen. Ein Abtransport aus Grundstücken (z. B. Wohnung/Keller/Boden/Garten) kann nicht erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Selbstanlieferung. Die folgenden Abfälle können Sie bei den Wertstoffhöfen (s. Seite 4) zu den in diesem Heft genannten Gebühren anliefern: Spezielle Abfälle aus Baumaßnahmen Fenster, kleiner 1 m 2 Holz/Kunststoff 3,90 Euro/Stck. Fenster, größer 1 3 m 2 Holz/Kunststoff 5,40 Euro/Stck. Innentüren Holz/Kunststoff 4,40 Euro/Stck. Außentüren Holz/ Kunststoff 8,80 Euro/Stck. Altreifen Altreifen PKW, ohne Felge 1,80 Euro/Stck. Altreifen PKW, mit Felge 3,90 Euro/Stck. E-Schrott gebührenfrei Papier, Pappe, Kartonagen Für die Papierentsorgung/-verwertung tragen die Systembetreiber gemäß der Verpackungsverordnung und der Landkreis anteilig die anfallenden Kosten. Gesammelt werden Papier/Pappe/Kartonagen in der Regel von jedem Grundstück im 240-Liter-Behälter bzw Liter-Behälter mit blauem Deckel. Die Abfuhrtermine für die blaue Tonne finden Sie im Tourenplan ab Seite 19 (Altkreis) bzw. ab Seite 36 (Stadt Plauen). Ein Anspruch auf Gestellung der blauen Tonne am Grundstück besteht nicht. Die Papierentsorgung von Grundstücken, die aus Mangel an Platz oder anderen Gründen über keine blaue Tonne verfügen, erfolgt weiterhin über Liter-Behälter an zentralen Standplätzen. Entsorgung über blaue Tonne (240 l oder l): Sperrige Pappe oder Kartons bitte nicht zerkleinern! Sie können zum Abholtermin neben die Papiertonne gestellt werden! Dies gilt nur bei haushaltsnah gestellten Papiertonnen. An den zentralen Containerstandplätzen für Altglas und Altpapier sind sperrige Pappen und Kartons weiterhin zu zerkleinern und in die Behälter einzuwerfen! Einige Verpackungen erfordern ein Vorsortieren (z. B. Pralinenschachteln). Enthaltene Kunststofffolien etc. geben Sie bitte in die gelbe Tonne/den gelben Sack, denn Fehlwürfe beeinträchtigen die Verwertbarkeit. Firmen, die an das Abfallentsorgungssystem des Landkreises angeschlossen sind, können ihre Papierabfälle entsprechend ihrer veranlagten Einwohnergleichwerte kostenlos bei den zuständigen Entsorgern abgeben oder sich ebenfalls einen 240-lbzw l-Behälter von der Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (Tel.: ) stellen lassen. Das gehört in die Papiertonne: Zeitungen, Zeitschriften, Hefte, Bücher, Prospekte, Kataloge und alle Verpackungen aus Pappe oder Papier i. d. R. gekennzeichnet mit dem grünen Punkt wie z. B. restlos entleerte Mehl-, Salzoder Zuckertüten. Das gehört u. a. nicht in die Papiertonne: Blau-/Kohlepapiere, fotografische Papiere, stark verschmutztes Papier bzw. verschmutzte Pap pe/kartons, Zellstofftaschentücher, Windeln, Küchenpapier, Einweghandtücher, mit Kunststoffen/Metallen beschichtete Papiererzeugnisse, abgelöste Tapeten oder Tapetenreste. ANSPRECHPARTNER ABHOLUNG PAPIER, PAPPE UND KARTONAGEN (BLAUE TONNE) Den jeweiligen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Tourenplan ab Seite 19 (Altkreis) bzw. ab Seite 36 (Stadt Plauen). Seite 8 Auskünfte unter ( /-2281 AWW 2016

9 Hinweise zur Entsorgung im Vogtlandkreis Problemabfallsammlung Problemabfälle (i. d. R. gefährliche Abfälle) beinhalten chemische Substanzen, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen können. Ihre Entsorgung unterliegt daher besonderen Überwachungspflichten. Problemabfälle sind insbesondere: Altreifen (nur im Satzungsgebiet Stadt Plauen), Farb- und Lackreste (wenn ausgehärtet, dann Restabfall), Pkw-Batterien, die nicht an den Handel zurückgeführt werden können, quecksilberhaltige Thermometer und Geräte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Säuren, Laugen, Hobby-, Labor- und Feinchemikalien, Haus - haltsbatterien, Akkus, Entwicklerchemikalien aus dem Fotobe - reich, Spachtelmasse, Lösungsmittel und Verdünner, Altmedikamente, Schädlings- und Unkrautvernichtungsmittel, Pflanzen-, Holz-, Frost- und Unterbodenschutzmittel, Klebstoffe, Spraydosen mit Restinhalten bzw. Spraydosen, die nicht der Verpackungsverordnung unterliegen. Problemabfallsammlung mit Schadstoffmobil (nur im Satzungsgebiet Altkreis) Am Schadstoffmobil können zu den festgesetzten Zeiten Kleinmengen aus privaten Haushalten und Gewerbebetrieben kostenlos abgegeben werden. Problemabfälle sind getrennt und in verschlossenen Gefäßen (möglichst den Originalgefäßen) dem Annahmepersonal am Schadstoffmobil zu überlassen. Über den Gefäßinhalt ist Auskunft zu geben. Das unbeaufsichtigte Abstellen der Problemabfälle am Schadstoffmobil bzw. dessen Stellplatz ist ordnungswidrig. Die Zufahrt und Stellfläche des Schadstoffmobiles ist freizuhalten. Im Umkreis von 5 m um das Schadstoffmobil sind Rauchen und Umgang mit offenem Feuer/Licht verboten! Die weiteren Annahmebedingungen entsprechen denen unten auf dieser Seite (Annahme am Wertstoffhof). Von der Problemabfallsammlung ausgeschlossen sind zum Beispiel: Altreifen (nur im Satzungsgebiet Altkreis), Kühlgeräte, defekte und unverschlossene Verpackungen, asbesthaltige Materialien und Asbestabfälle, Dachpappe, Druckgasflaschen, ausgehärtete Farbreste, infektiöse Abfälle (z. B. Einwegspritzen), leere Behälter von Spül- und Waschmitteln, Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Kampfmittel, radioaktive Stoffe, produktionsspezifische Abfälle, verwertbare Abfälle aus Glas, Papier, Metall und Kunststoff, vollständig entleerte und mit dem grünen Punkt versehene Spray flaschen. Problemabfallsammlung in Annahmestellen Die Entsorgung von Problemabfällen ist in Kleinmengen ganzjährig bei folgenden Annahmestellen (siehe Seite 4) möglich: im Satzungsgebiet Altkreis: Glitzner Entsorgung GmbH Kreisentsorgungs GmbH Vogtland Wertstoffhof Oelsnitz Wertstoffhof Plauen im Satzungsgebiet Stadt Plauen: Wertstoffhof Plauen Zu folgenden Bedingungen werden Problemabfälle dort angenommen: Annahme nur in haushaltsüblichen Arten und Mengen (max. 20 kg/quartal) Gesamtmenge ca. 20 kg/anlieferung Gebindegröße max. 20 l Annahme in auslaufsicheren Gefäßen (möglichst Originalgebinde) Anlieferung nur unter Vorlage des Personalausweises und im Satzungsgebiet Altkreis der Gebührenbescheidnummer. Bei Anlieferung für Dritte ist zusätzlich eine Originalvollmacht mit Angabe der Gebührenbescheidnummer (nur im Satzungsgebiet Altkreis) und der Personalausweiskopie des Benutzungspflichtigen vorzulegen. Einschränkend gilt: Bei den Wertstoffhöfen in Plauen und Oelsnitz kann pro Quartal je Haushalt, Gewerbe etc. maximal die haushaltsübliche Menge angeliefert werden, in Falkenstein im Halbjahr nur maximal 20 kg je Haushalt, Gewerbe etc. Bei größeren Mengen bzw. Gebinden ist eine privatrechtliche (kostenpflichtige) Ent sorgung über die Fa. Glitzner möglich. Bitte beachten Sie, dass auch bei mehrfacher Anlieferung von Problemabfällen je Kalenderjahr die Gesamtmenge der angelieferten Problemabfälle den haushaltsüblichen Rahmen nicht übersteigen darf. AWW 2016 Auskünfte unter ( /-2281 Seite 9

10 Hinweise zur Entsorgung im Vogtlandkreis Entsorgungsmöglichkeiten für weitere gefährliche Abfälle Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu ausgewählten gefährlichen Abfällen und entsprechenden zertifizierten Fachbetrieben, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Entsorgung anbieten. Bitte beachten Sie: Einige der aufgeführten Abfallarten werden unter Umständen nur über den Containerdienst der jeweiligen Firma entsorgt. Der Landkreis übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Entsorgungsleistungen im gesamten Jahr durch die nachfolgend genannten Unternehmen erbracht werden. Es resultiert weder eine Rechtspflicht für den Landkreis noch für die Unternehmen. Firma Anschrift Telefon Asbest Dach- Kohlenteerhal- Behan- Mineralpappe tige Bitumen- deltes wolle gemische Altholz STAMA Kompostierwerk Adorf Adorf Schützenstraße X Martins Kohlenhandlung GmbH Adorf Am Güterbahnhof X X X X X Wertstoffzentrum Böhm Auerbach Werkstraße X X X X X Kreisentsorgungs GmbH Vogtland Falkenstein Plauensche Straße X Fa. Körner Klingenthal Markneukirchner Straße X X X X X Lengenfelder Recycling und Lengenfeld Abbruch GmbH Auerbacher Straße C C C Schrott-Stark Markneukirchen/ OT Siebenbrunn X X X X Zum Schrottplatz 1 NBG Neustädter Neustadt Baustoffhandelsgesellschaft mbh Siebenhitz Nr X X X X X ESGO Entsorgung und Oelsnitz Stadtbeleuchtung GmbH Am Jahnteich X X X X X Abfallentsorgung Plauen GmbH Plauen Klopstockstr X X X X X Container-Service Plauen Tomasello GbR Leuchtsmühlenweg C C C C Veolia Umweltservice Ost GmbH Plauen & Co. KG OT Großfriesen X X X X Alte Plauener Straße 1 Glitzner Entsorgung GmbH Reichenbach/ OT Schneidenbach X X X X Weißensander Weg 8 Autoverwertung Schöneck/ Jahnsmüller & Spranger OT Arnoldsgrün X X X X Rigo Jahnsmüller Raasdorfer Straße 10 Jürgen König Containerdienst Treuen Hartmannsgrüner Straße C C C C X = Entsorgung; C = Entsorgung nur über Containerdienst Seite 10 Auskünfte unter ( /-2281 AWW 2016

11 Hinweise zur Entsorgung im Vogtlandkreis Elektronikschrott Elektro- und Elektronikgeräte sind Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme bzw. elektromagnetische Felder benötigen oder Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder. Sie dürfen nicht mit anderen Abfällen entsorgt werden und sind getrennt zu sammeln! Als Besitzer eines Altgerätes sind Sie verpflichtet, dieses zum Elektrogeräte-Sammelcontainer (nur Satzungsgebiet Altkreis), zum zuständigen Entsorger oder Händler zu bringen oder der kommunalen Sammlung zu überlassen. So helfen Sie mit: Defekte Geräte getrennt sammeln. Ausrangierte, noch intakte Geräte zur Wiederverwendung an Freunde, Gebrauchtwarenhändler oder wohltätige Einrichtungen geben! Der Vogtlandkreis bietet für Haushalte und an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Gewerbe die folgenden Sammelsysteme: Sammelcontainer für Kleinelektronikschrott (grundsätzlich nur im Satzungsgebiet Altkreis) Haushalte und Gewerbe haben ganzjährig die Möglichkeit, ihren Kleinelektronikschrott in haushaltsüblichen Mengen und bis ca. Staubsaugergröße relativ haushaltsnah an ausgewählten Containerstandplätzen (siehe Liste Seite 52) zu entsorgen. Das Abstellen von Elektro- und Elektronikgeräten an den Containerstandplätzen ist verboten und wird mit Bußgeld bestraft. Neu Modellprojekt: Aufstellung von Sammelcontainern im Satzungsgebiet Stadt Plauen An einigen ausgesuchten Containerstandplätzen werden im Laufe des Jahres 2016 im Rahmen eines Modellprojektes auch Sammelcontainer für Kleinelektronikschrott aufgestellt. Mit dieser zusätzlichen Abgabemöglichkeit soll die Getrennterfassung von Elektro- und Elektronikgeräten in der Stadt Plauen verbessert werden. Die Standorte werden anlassbezogen in einer der kommenden Ausgaben des Kreis-Journals veröffentlicht. Bitte die in den Ortssatzungen geregelten Einwurfzeiten beachten! Fernseher, Monitore, Messgeräte und ähnliche Geräte nicht in die Sammelcontainer einwerfen! Implosionsgefahr! Entsorgung bei den auf dieser Seite genannten Firmen oder per Abholung mit Formular auf Seite 63. Das gehört in den Sammelcontainer: Haushaltkleingeräte wie z. B. Staubsauger, Fön, Toaster, elektrische Messer, Küchenmaschinen, elektr. Uhren, Bügeleisen, Rasierapparate u. a. Kleingeräte der Informations- und Kommunikationstechnik wie z. B. Telefone und Mobiltelefone, Faxgeräte, Taschen- und Tischrechner, Kopierer u. a. Kleingeräte der Unterhaltungselektronik wie z. B. Radiogeräte, Videokameras, Videorecorder, DVD-Player, Verstärker, elektronische Musikinstrumente u. a. elektrische und elektronische Werkzeuge wie z. B. Bohrmaschinen, Sägen, Lötpistolen, Rasenkantenschneider, Trennschleifer, Schrauber u. a. elektrisches Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte wie z. B. Videospiele, Eisenbahnen, Autorennbahnen, Fahrradcomputer, elektronisches Spielzeug, Sprechpuppen u. a. sonstige Geräte wie z. B. Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, Blutdruckmessgeräte u. a. Abholung von Elektrogroßgeräten auf Bestellung (nur Satzungsgebiet Altkreis) Die Abholung größerer Elektrogeräte erfolgt auf Bestellung mit dem Formular auf Seite 63 ab Grundstück ohne Zusatzgebühr. Dies ist mehrmals im Jahr möglich. Die Abholung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 4 Wochen nach Bestellung. Selbstanlieferung von Klein- und Großelektronikschrott Sowohl Bürger als auch Gewerbetreibende können ihre Elektroaltgeräte auch selbst gebührenfrei an folgenden Wertstoffhöfen zu deren Betriebszeiten (s. S. 4) anliefern: für Bürger und Gewerbetreibende des Satzungsgebietes Altkreis: Kreisentsorgungs GmbH Vogtland, Wertstoffhof Oelsnitz, Wertstoffhof Schneidenbach für Bürger und Gewerbetreibende des Satzungsgebietes Stadt Plauen: Wertstoffhof Plauen Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und Hochdruckdampflampen bitte nicht in den aufgestellten Elektrogeräte-Sammelcontainern (nur im Satzungsgebiet Altkreis) entsorgen, sondern im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung am Schadstoffmobil abgeben (nur im Satzungsgebiet Altkreis) oder ganzjährig bei den oben genannten Wertstoffhöfen anliefern. Zusätzlich zahlen muss man dafür nichts. Weitere Annahmestellen finden Sie in nachfolgenden Handelseinrichtungen: Hellweg Baumarkt Lengenfelder Straße 35, Rodewisch, OBI Markt Obere Lindenstraße 26, Reichenbach, Globus-Baumarkt Taltitzer straße 80, Weischlitz Rücknahme von Klein- und Großelektronikschrott durch den Handel Darüber hinaus kann man Elektroaltgeräte in der Regel bei dem Händler abgeben, bei dem die Ware erworben wurde bzw. dem Händler bei Lieferung eines neuen Gerätes zur Entsorgung überlassen. Ab 2016 könnten im Rahmen einer Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes weitere Abgabemöglichkeiten durch Verpflichtung des Handels hinzukommen. Zum Redaktionsschluss war das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung jedoch noch nicht abgeschlossen. AWW 2016 Auskünfte unter ( /-2281 Seite 11

12 Hinweise zur Entsorgung im Vogtlandkreis Grüngut/Weihnachtsbäume Sammeltouren für Weihnachtsbäume Satzungsgebiet Altkreis Wie in den Vorjahren auch, erfolgt im Januar die Abholung der ausgedienten Weihnachtsbäume. Dazu wurden, ähnlich wie beim Restabfall, Touren gebildet, welche Sie ab Seite 19 in der Ortsbzw. Stra ßen übersicht finden. Der genaue Abholtag für Ihre Adresse kann entsprechend Ihrer Entsorgungstour in der Übersicht auf Seite 35 eingesehen werden. Dort wo die Entsorgung des Restabfalls mit dem Kleinmüllfahrzeug erfolgt oder Sammelplätze für Restabfallbehälter eingerichtet wurden, müssen die Weihnachtsbäume zur nächsten durch die Entsorgungsfahrzeuge anfahrbaren Stelle oder zum abgestimmten Sammelplatz gebracht werden. Dies gilt auch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen. Satzungsgebiet Stadt Plauen Hier erfolgt die Entsorgung der Weihnachtsbäume weiterhin zu den entsprechenden Zeiten an ausgewiesenen Sammelplätzen (s. Seite 50). Allgemeines: Weiterhin erfolgt die gebührenfreie Annahme der Weihnachtsbäume an den Wertstoffhöfen in Oelsnitz, Plauen, Schneidenbach und bei der Kreisentsorgungs GmbH Vogtland in Falkenstein bis einschließlich Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten auf Seite 4, da nicht alle Annahmestellen samstags geöffnet haben. Modellprojekt: Annahme von Grüngut an den kommunalen Wertstoffhöfen Im Laufe des Jahres 2016 wird es möglich sein, Grüngut (Ast- und Strauchschnitt sowie Laub/Gras) in haushaltsüblicher Menge an den Wertstoffhöfen des Vogtlandkreises abzugeben. Dafür werden im Rahmen dieses Modellprojektes keine Sondergebühren erhoben. Als haushaltsübliche Menge Grüngut gilt ein Volumen von maximal 4 Säcken bzw. 320 l je Anlieferung und Tag. Weitere Informationen zum genauen Beginn des Modellprojektes werden in den kommenden Ausgaben des Kreis-Journals veröffentlicht. Eine Abgabe kann an folgenden Wertstoffhöfen (s. S. 4) erfolgen: für Bürger und Gewerbetreibende des Satzungsgebietes Altkreis: Kreisentsorgungs GmbH Vogtland, Wertstoffhof Oelsnitz, Wertstoffhof Schneidenbach für Bürger und Gewerbetreibende des Satzungsgebietes Stadt Plauen: Wertstoffhof Plauen Mehrmengen können gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen abgegeben werden: bis 80 l (Sack) bis 20 kg 0,50 Euro Kofferraumladung bis 100 kg 2,00 Euro Anhängerladung, klein bis 200 kg 3,00 Euro Anhängerladung, groß bis 300 kg 5,00 Euro Straßensammlung Grüngut (nur Satzungsgebiet Altkreis) Um eine hochwertige Verwertung zu sichern sowie der Vernichtung von Rohstoffen und Umweltbelastungen durch Verbrennen entgegenzuwirken, wird seit dem Jahr 2014 eine veränderte Grüngutentsorgung durchgeführt. Aus den dabei erfassten qualitativ hochwertigen Grüngutabfällen werden in der Kompostieranlage des kommunalen Entsorgers Kompostsubstrate hergestellt, die dann auf dem Wertstoffhof Oelsnitz erhältlich sind. Im Rahmen der Straßensammlung für Grüngutabfälle kann folgendes Grüngut zweimal im Jahr ohne zusätzliche Gebühren entsorgt werden: Baum- und Strauchschnitt (gebündelt), Baumstümpfe und -stämme mit einer Länge von maximal 2 m und einem Durchmesser von maximal 20 cm. Die Grüngutsammlung wird in den Monaten April sowie Oktober durch den beauftragten Dritten des Vogtlandkreises durchgeführt. Die Entsorgung von in Säcken verpacktem Grüngut erfolgt nicht. Das Gleiche gilt für lose bereitgestellte Abfälle. Dort, wo die Entsorgung des Restabfalls mit dem Kleinmüllfahrzeug erfolgt oder Sammelplätze für Restabfallbehälter eingerichtet wurden, muss das Grüngut zur nächsten durch die Entsorgungsfahrzeuge anfahrbaren Stelle oder zum abgestimmten Sammelplatz gebracht werden. Wenn Sie Grüngut im Rahmen der Straßensammlung an Plätzen (z. B. bei Gartensparten, Garagensiedlungen etc.) bereitstellen, an denen grundsätzlich keine Entsorgung von Restabfällen stattfindet, melden Sie sich bitte vor dem jeweiligen Termin bei der KEV (Tel ). Die Termine entnehmen Sie bitte, wie bei der Weihnachtsbaum - entsorgung auch, der Übersicht auf Seite 35. Allgemeine Hinweise zum Thema Grüngut Eine Entsorgung von Grüngut über den Restabfall sollte die Ausnahme bilden. Selbst hergestellte Komposterde spart Kosten für bodenverbessernde Zusätze und nicht zuletzt Abfallgebühren. Manche Kommunen kompostieren an zentralen Sammelstellen oder stellen Container bzw. andere Sammelbehältnisse, vorwiegend für Laub von öffentlichen Straßen, zur Verfügung. DAS SOLLTEN SIE AUF KEINEN FALL TUN: Bitte entsorgen Sie Rasen- und Heckenschnitt nicht im Wald. Es ist belegt, dass dies die Flora und Fauna nachteilig verändert. Gärung und Fäulnisbildung setzen Bäumen stark zu. Durch den veränderten Nährstoffhaushalt werden anspruchsvolle Pflanzenarten verdrängt. An Stellen, an denen wilde Ablagerungen aufgefunden wurden, wachsen oft nur noch Brennnesseln. Zusätzlich kann das Ökosystem nachhaltig gestört werden, wenn nicht heimische und konkurrenzstarke Pflanzen, die im Gartenabfall (auch als Wurzeln, Knollen oder Samen) enthalten sind, die hiesigen Arten verdrängen. Auch auf Wiesen und Weiden hat dieser Abfall nichts verloren. Für die dort weidenden Tiere stellt Rasen- und Heckenschnitt eine erhebliche Gefahr dar. So kann es zu tödlichen Vergiftungen bei Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen kommen. Ebenfalls können die durch Rasenschnitt ausgelösten Gärprozesse zu starken Schädigungen der Verdauungstrakte bis hin zum Tod der Tiere führen. Seite 12 Auskünfte unter ( /-2281 AWW 2016

13 Hinweise zur Entsorgung im Vogtlandkreis Sammlung von Wertstoffen wie Leichtverpackungen, Altglas und Altmetalle Wertstoffe sind Abfälle, die verwertet werden können. Durch Aufbereitung dieser Stoffe können insbesondere neue Gebrauchsgegenstände hergestellt und dabei Rohstoffe eingespart werden. Altglas/Leichtverpackungen Die Erfassung verwertbarer Leichtverpackungen sowie Altglas erfolgt im Vogtlandkreis unter Federführung der Der grüne Punkt Duales System Deutschland GmbH (DSD) und der Zentek GmbH & Co. KG (ZENTEK). Von der DSD beauftragtes Unternehmen im Vogtlandkreis für die Entsorgung von Altglas ist die Mitteldeutsche Logistik GmbH. ANSPRECHPARTNER FÜR DIE SAMMLUNG VON ALTGLAS: Mitteldeutsche Logistik GmbH (MDL), Plauensche Str. 92, Falkenstein Telefon: , Fax: , Öffnungszeiten: Mo Fr 6:00 16:00 Uhr Die Sammlung von Altglas erfolgt im Vogtlandkreis mittels einer Vielzahl von Depotcontainern an verschiedenen Standplätzen. HINWEIS: Bitte entsorgen Sie nach Farben (weiß, braun, grün) getrennt. Blaue oder andersfarbige Gläser bitte nur in den Container für Grünglas einwerfen, da dort die geringsten negativen Effekte beim Recycling entstehen. Beachten Sie beim Einwurf die ortsüblichen Einwurfzeiten! Nicht in diese Glascontainer gehören beispielsweise: Auflaufformen, Autoscheiben und -lampen, Batterien, Bleiglas, Blumentöpfe und -vasen, Ceran-Kochfelder, Elektrogeräte, Essensreste, Flachglas (Draht-, Spiegel-, Sicherheitsglas), Getränkekartons, Glaskeramik, Glaskochplatten, Glühbirnen, Hitzebeständiges Glas, Holz, Kachelofen- und Kaminglas, Kaffeekannen, Kartonagen, Keramikflaschen und -töpfe, Küchenabfälle, Kunststoffflaschen und -verpackungen, Leuchtstoffröhren, lose Metalle (Nägel, Rasierklingen), Medizinische Spritzen + Zubehör, Mikrowellengeschirr, Monitor-/Fernseherglas, Plastiktüten, Porzellangeschirr, Pyrex -Produkte (hitzebeständig), Steine, Steingutflaschen, Teller, Tassen. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter: Ab 2016 kommt es auf Grund der neu ausgeschriebenen Leistung durch den Systembetreiber ZENTEK zu einem Wechsel des beauftragten Entsorgers für Leichtverpackungen. Beauftragt von ZENTEK für die Abholung von Kunststoffen, Leichtmetallverpackungen, Verbundstoffen etc. mittels der gelben Tonnen/der gelben Säcke im Vogtlandkreis ist ab Jahresbeginn die Firma Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG. Die Abholung bzw. Leerung erfolgt in der Regel grundstücksbezogen bzw. über Sammelplätze. Verwertbare Leichtverpackungsabfälle werden über den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne erfasst. Dies gilt nicht für stoffgleiche Nichtverpackungen, auch dann, wenn diese aus Kunststoff oder Metall bestehen. ANSPRECHPARTNER GELBE TONNEN/GELBE SÄCKE Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Betrieb Westsachsen/Plauen Alte Plauensche Straße 1, Plauen Telefon: , Fax: , dispo.zwickau@veolia.com Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr In die gelbe Tonne/den gelben Sack gehören: alle Verpackungen aus Metall, Kunststoff, Verbundstoff(en), z. B. Aluminiumdosen, -folien und -schalen, Joghurt-, Sahne- und Margarinebecher, Kunststofffolien und -flaschen, leere Spraydosen, Saft- und Milchkartons, Styroporverpackungen und Plastiktüten, Verschlüsse, Vakuumtüten, Weißblechdosen. Nicht in die gelbe Tonne/den gelben Sack gehören: Bio-Abfälle, Speisereste, Eimer, Wannen, Kochutensilien, Einwegspritzen, Flaschen und Gläser, gebrauchte Polystyrol-, Wand- oder Deckenplatten, Tapetenreste, Gummi, Teppich, Fußbodenbelag, Haushalts-Chemikalien, PU-Schaum-Dosen, Problemabfälle, Kinderspielzeug aus Kunststoff, Metall oder sonstigen Materialien, Kleinelektronikschrott, leere Eierschachteln aus Pappe, Verpackungen aus Papier/Karton, Zeitungen, Zeitschriften, Video- und Musikkassetten, Farbbänder. Bitte beachten Sie vor dem Einwurf in die gelbe Tonne/den gelben Sack: Becher und ähnliche Verpackungen vor dem Entsorgen grob reinigen ( löffelrein ) Verpackungen nicht ineinander stapeln, bündeln oder im Beutel einwerfen (Sortierung erschwert!) Papierbestandteile von leeren Pralinen-/Kaffeeverpackungen o. Ä. bitte in die Papiersammelgefäße Getränkekartons aus Platzgründen flach zusammenfalten. HINWEIS: Zahlen Sie nicht doppelt! Das für die Entsorgung der Verpackungen (auch Flaschen und Gläser, nicht aber sonstige Kunststoffabfälle wie Spielzeug, Plasteeimer usw.) erhobene Entgelt haben Sie bereits beim Kauf des Produktes als Teil des Kaufpreises der verpackten Ware (die betreffende Verpackung ist i. d. R. mit dem grünen Punkt gekennzeichnet) bezahlt. Diese Entsorgungskosten sind nicht als Bestandteil der Abfallgebühr kalkuliert! Entsorgen Sie Verpackungen, Altglas und auch Papier also nicht im Restabfallbehälter, denn dann zahlen Sie nochmals für deren Entsorgung, nämlich über die Leistungsgebühr (Leerungsgebühr). AWW 2016 Auskünfte unter ( /-2281 Seite 13

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