Abfallwegweiser. des Vogtlandkreises. Ent sor gungsgebiet Oelsnitz

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1 Abfallwegweiser des Vogtlandkreises 2012 Ent sor gungsgebiet Oelsnitz Abfallwegweiser2011.indd :41

2 AK_Mantel12.qxd :02 Seite 1 (Schwarz/Process Black Auszug) Liebe Vogtländerinnen und liebe Vogtländer, es ist wieder einmal so weit, das alte Jahr ist fast vorüber und der neue Abfallwegweiser des Vogtlandkreises steht Ihnen zur Verfügung. Auch 2012 werden sich die Abfallwegweiser für die Satzungsgebiete Altkreis und Stadt Plauen inhaltlich voneinander unterscheiden. Nehmen Sie sich ein wenig die Zeit, darin zu blättern und Sie werden, insbesondere in den Entsorgungsgebieten Auerbach, Klingenthal, Oelsnitz, Plauen Land und Reichenbach, mehrere Neuheiten sowie auch die gewohnten Informationen zum Thema Abfallentsorgung finden. Obwohl die Harmonisierung der Abfallsatzungen des ehemaligen Altlandkreises und der Stadt Plauen voraussichtlich erst zum Jahresbeginn 2014 abgeschlossen sein wird, wurde in den letzten Wochen bereits intensiv an deren Vorbereitung gearbeitet. Der Kreistag des Vogtlandkreises beschloss am die Fortschreibung der Abfallwirtschaftsatzung für das Gebiet des Altkreises (d. h. das Gebiet des Vogtlandkreises vor Inkrafttreten der Verwaltungsreform vom ). Diese Satzung sowie die gleichfalls neu beschlossene Abfallgebührensatzung für den Altkreis werden zum in Kraft treten. Für das Satzungsgebiet Plauen bleibt die bisherige Satzung bestehen, da der Kalkulationszeitraum für die Gebührensatzung erst zum endet. Die Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung Altkreis legen mit einigen Neuerungen bereits einen Grundstein für die kommende Angleichung der beiden Satzungsgebiete. Es wurden Klarstellungen zum Anschluss- und Benutzungspflichtigen getroffen. Zugleich konnte das Leistungsangebot erweitert werden. Beispielsweise werden im Satzungsgebiet Vogtlandkreis Altkreis ab dem nächsten Jahr eine Zusatzentsorgung für Sperrmüll (in Anlehnung an die Möglichkeit zur Abgabe von Sperrmüll auf dem Wertstoffhof der AEP für die Einwohner des Satzungsgebietes Plauen), eine mobile Grüngutsammlung im Frühjahr und Herbst sowie die Möglichkeit, eine Sonderleerung der Abfallbehältnisse außerhalb des normalen Tourenplans zu beantragen, angeboten. Dabei konnte trotz des Mehr an Entsorgungsleistungen und der damit verbundenen verstärkten Durchsetzung des Verwertungsvorranges, die Höhe der Abfallgebühren auch weiterhin gesichert werden. Lediglich für die neuen Leistungen (Grüngutentsorgung, Sonderleerung) wird im Altkreis eine neue Gebühr eingeführt. Diese Stabilität der Abfallgebühren kann nur gewährleistet werden, wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger im Vogtlandkreis engagiert für die Umwelt einsetzen. Die Vermeidung, Verwertung und fachgerechte Trennung der Abfälle soll und muss jedem Einzelnen am Herzen liegen. Wir alle sollten durch unser Verhalten dazu beitragen, dass unsere Kinder und Enkel auch zukünftig in sauberen Wäldern und auf grünenden Fluren im Vogtland herumtollen können, ohne dass ihr Blick auf wilde Ablagerungen fällt. Denken Sie immer daran: Die Erde ist eine Mietsache, sie ist schonend zu behandeln und in gutem Zustand zurückzugeben. Ihr Landrat Dr. Tassilo Lenk Zum I nhalt Wir möchten an dieser Stelle darauf verweisen, dass wir uns noch immer in einer Übergangsphase befinden, in der für die Gebiete des Altlandkreises und der Stadt Plauen unterschiedliche Abfallsatzungen gelten. Bitte beachten Sie deshalb, dass die in dem Ihnen vorliegenden Abfallwegweiser aufgeführten Leistungen sich ausschließlich auf das Gebiet des Altlandkreises (vor der Kreisgebietsreform vom ) beziehen. Im weiteren Verlauf des Abfallwegweisers wird sich demnach immer auf die Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung des Vogtlandkreises (Altkreis) bezogen, die gemäß Kreistagsbeschluss vom durch den Kreistag des Vogtlandkreises beschlossen wurden. Seite Informationsteil Abfallentsorgung im Vogtlandkreis Entsorgungsleistungen im Vogtlandkreis Hinweise zum richtigen Umgang mit Wertstoffen Die Abfallgebühren Banderolen und Restabfallsäcke A bis Z Wer entsorgt was? Abfall-ABC Wohin mit welchem Abfall? /9 9/ / Regionalteil Tourenpläne Restabfall, Papier, Leichtverpackungen Tourenplan Problemabfälle Containerstandplätze für Kleinelektronikschrott Vertriebseinrichtungen für Abfallbanderolen und Restabfallsäcken Regionalteil Regionalteil Regionalteil Regionalteil Formularteil (Formulare zum Ausschneiden oder Kopieren) Formular Anmeldung/Änderungsmeldung/Abmeldung Formular Mitteilung der Bankverbindung für Erstattungen Anträge zur Entsorgung von Sperrmüll Hinweise zur Anmeldung der Sperrmüllentsorgung Anmeldung zur Abholung von E-Schrott und ausgewählten Abfällen Grüngutkarten /17 16/ /24 24 Kalender 2012 Legende Umweltigel Moritz Restabfälle Papier graue Tonne blaue Tonne Flaschen/ Gläser Problemabfälle Sperrmüll Ausgewählte Abfälle gibt Infos zur Abfallentsorgung. Leichtverpackungen gelber Sack/ gelbe Tonne E-S Schrott Abholung auf Bestellung, z. T. kostenpflichtig

3 ABFALLENTSORGUNG IM VOGTLANDKREIS Landratsamt Vogtlandkreis Neundorfer Straße 94/96, Plauen Tel Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Abfallwirtschaft Theumaer Straße 3, Oelsnitz Telefon: Fax: Website: Öffnungszeiten und Telefonnummern Wer befördert und entsorgt meine Abfälle? Abfallannahmestellen/Werstoffhöfe Entsorgungsunternehmen Wer entsorgt was? Öffnungszeiten Abfallentsorgung Plauen GmbH Klopstockstr Plauen Tel.: Annahmestelle für Schadstoffe (Kleinstmengen) Recyclinghof Mo Mi 7:00 16:00 Uhr Do 7:00 18:00 Uhr Fr 7:00 14:00 Uhr Sa 8:00 12:00 Uhr Mo, Mi, Fr Di Do 9:00 12:00 Uhr 9:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr 9:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr Abfallberatung Vogtlandkreis Abfallgebühren Altkreis Auerbach Abfallgebühren Altkreis Klingenthal Abfallgebühren Altkreis Oelsnitz Abfallgebühren Altkreis Plauen-Land Abfallgebühren Altkreis Reichenbach Abfallgebühren Plauen-Stadt Fax Abfallgebühren Sonderleistungen Abfallgebühren Gewerbe Widersprüche Haushalt Widersprüche Gewerbe Abfallbanderolen/Restabfallsäcke Zahlungseingänge und Mahnungen zu Abfallgebührenbescheiden Buchhaltung/Rechnungswesen Glitzner Entsorgung GmbH Weißensander Weg Schneidenbach Tel.: service@glitzner-entsorgung.de Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV) Plauensche Str Falkenstein Tel.: service@kev-falkenstein.de Mitteldeutsche Logistik GmbH (MDL) als Vertragspartner der DSD GmbH Deutschland Plauensche Str Falkenstein Tel.: Hotline steffen.mehlhorn@fehr.de Wertstoffhof Oelsnitz an der MBS Alte Reichenbacher Str Oelsnitz Tel.: Annahmestelle für Schadstoffe, Sperrmüll, E-Schrott, Papier und Pappe Altreifen, Fenster, Türen Abholung und Entsorgung von Haus- und Sperrmüll, Papier- und Pappe im Altkreis Reichenbach, Elektronikschrott, Schadstoffmobil Annahmestelle für Schadstoffe (Kleinstmengen), Sperrmüll, E-Schrott, Schrott, Papier und Pappe, Altreifen, Türen, Fenster Abholung und Entsorgung von Haus- und Sperrmüll, Papier- und Pappe in den Altkreisen Plauen-Land, Oelsnitz, Klingenthal, Auerbach Einsammeln und Entsorgung von Flaschen/Gläsern (Glasiglus) und gelbem Sack/gelber Tonne Annahmestelle für Schadstoffe (Kleinstmengen) Papier und Pappe, Alteifen, Grüngut, E-Schrott, Sperrmüll Mo Fr Mo Do Fr Mo Fr Mo, Mi, Fr Di, Do Sa 6:30 16:00 Uhr 6:00 17:00 Uhr 6:00 15:30 Uhr 6:00 17:00 Uhr 7:30 16:00 Uhr 7:30 17:00 Uhr 8:00 12:00 Uhr Wertstoffhof Schneidenbach Weißensander Weg Schneidenbach Tel.: Annahmestelle für Grüngut, Sperrmüll, E-Schrott, Altreifen Mo Fr Sa (unger. KW) 6:30 17:00 Uhr 8:00 12:00 Uhr Auskünfte unter /-2281 Seiten 2/3

4 Neuerungen 2012 AKTUELLES Einführung der mobilen Grüngutsammlung im Frühjahr und Herbst (Teilnahme nur auf Antrag) s. S. 8 Einführung der Zusatzentsorgung für Sperrmüll s. S. 6 Sonderleerungen der Restabfallbehälter ist auf Antrag möglich s. S. 9 Kontrollmöglichkeit für quartalsweise Leerung der Restabfallbehälter s. S. 6 Sammeltouren für Weihnachtsbäume Analog der Vorjahre erfolgt im Januar die Abholung der ausgedienten Weihnachtsbäume. Den genauen Abholtag für Ihre Adresse finden Sie in der Orts- bzw. Straßenübersicht des Regionalteiles. Entsorgungstermine an Feiertagen: Hausmüll/Papier Grundsätzlich erfolgt die Abholung am darauf folgenden Werktag, jedoch nicht an Samstagen. Ausnahme: Im Entsorgungsgebiet Reichenbach wird am Gründonnerstag vorgefahren, wenn der Abholtermin auf Karfreitag fällt. Achtung! Beim Nachfahren von Entsorgungstouren kann es besonders bei hohem Abfallaufkommen zu weiteren Terminverzögerungen in der Abfuhr kommen. Gelber Sack/gelbe Tonne: Die 14-tägliche Entsorgung bleibt 2012 bestehen. Fällt der Entsorgungstermin auf einen Feiertag, erfolgt die Abholung am darauf folgenden Werktag, auch samstags. Achtung! Alle nach einem Feiertag folgenden Abfuhrtermine verschieben sich in der betreffenden Woche um einen Werktag, so wird z. B. die Freitags-Tour dann am Samstag gefahren. Ab darauf folgendem Montag erfolgt die Abfuhr wieder planmäßig. Kleinmüllfahrzeug Die Tourenpläne für das von der KEV eingesetzte kleinere Müllfahrzeug sind nicht Bestandteil des Abfallwegweisers. Auskünfte erhalten Sie direkt bei der KEV unter Lastschriftverfahren/Einzugsermächtigungen Das Formular für die Erteilung der Einzugsermächtigung kann auf Anfrage zugesandt oder von Ihnen als Druckformular (PDF-Datei) auf unserer Website unter der Rubrik Einzugsermächtigungen heruntergeladen werden. Die Rücksendung ist nur per Post (Fax und Mail ausgeschlossen!) mit Original-Unterschrift möglich. Überweisung der Abfallgebühr Sollten Sie eigene Überweisungsträger bzw. Internet-Banking nutzen, geben Sie in jedem Fall die 20-stellige Bescheidnummer des jeweiligen Bescheides an. Beachten Sie unbedingt auch die Ihnen zugeordnete persönliche Bankverbindung. Bei Sammelüberweisungen ist ein Avis zu senden, damit eine ordnungsgemäße Zuordnung und Verbuchung erfolgen kann. Sofern durch unvollständige, fehlerhafte oder falsche Angaben Ihrem Personenkonto kein Zahlungseingang zugeordnet werden kann, ergeht eine Mahnung. Ortsübersicht Im Regionalteil wird, um für die Bürger eine schnellere Zuordenbarkeit der Entsorgungstermine, der Stellplätze des Schadstoffmobiles sowie der Banderolenvertriebsstellen zu ermöglichen, in der Ortsübersicht zuweilen auf den Ortsteilnamen zurückgegriffen. Dies gilt insbesondere für bevölkerungsreichere Ortsteile wie Tannenbergsthal, Rothenkirchen, Friesen usw. Abfallbilanz des Vogtlandkreises In die Abfallbilanz des Vogtlandkreises 2010 kann im Amt für Abfallwirtschaft Einsicht genommen werden. Auskünfte erhalten Sie unter folgender Rufnummer: ENTSORGUNGSLEISTUNGEN IM VOGTLANDKREIS Die folgenden Entsorgungsleistungen stehen Ihnen im Rahmen der Grundgebühr zur Verfügung: mehrmalige Abholung von Elektronikschrott auf Bestellung (Formular Seite 19) Erfassung von Kleinelektronikschrott im Bringsystem Entsorgung von Sperrmüll nach Anmeldung jährlich zwei Entsorgungen je Haushalt möglich, einmal 3 m 3 Sperrmüll je Einwohner/Einwohnergleichwert im Holsystem und einmal 1 m 3 je Einwohner/Einwohnergleichwert im Hol- oder Bringsystem (Formulare Seiten 15/17) kommunaler Anteil an Papier/Pappe/Kartonagen im Hol- bzw. Bringsystem mobile Problemabfallsammlung (haushaltsübliche Mengen und Abfälle); einmal jährlich Annahme von Problemabfällen (haushaltsübliche Mengen und Abfälle) in ausgewählten Einrichtungen (s. S. 6/7) entsprechend der jeweiligen Annahmebedingungen Kostenpflichtige Entsorgung: Restabfallsammlung (Hausmüll) grundsätzlich 14-täglich zweimal jährlich kann Grüngut im Rahmen einer gebührenpflichtigen Sammlung nach Anmeldung entsorgt werden (s. S. 8) Abholung von Türen, Fenstern und Altreifen auf Bestellung (s. S. 19) Bereitstellung von Abfallbehältern über 1,1 m 3 (s. S. 18) z. B. für Haushaltauflösungen und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Annahme von: Schrott, E-Schrott und sonstigen ausgewählten Abfällen an vom Landkreis benannten Annahmestellen; ganzjährig, ggf. kostenpflichtig (s. S. 8)! bereitzustellen. Alle zur Entsorgung im Holsystem (Einsammlung durch Entsorgungsunternehmen) vorgesehenen und zugelassenen Abfälle sind bis 6.00 Uhr am Abholtag an den dafür üblichen Plätzen (in der Regel auf dem Gehweg vor dem Grundstück bzw. an den vereinbarten Sammelplätzen) zur Abholung Eine Gefährdung Dritter ist auszuschließen. Elektronikschrott Seit 2006 gilt in Deutschland das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Demnach dürfen Elektro- und Elektronikgeräte* nicht mit anderen Abfällen entsorgt werden und sind getrennt zu sammeln! Als Besitzer eines Altgerätes sind Sie verpflichtet, dieses zum Elektrogeräte-Sammelcontainer, zum zuständigen Entsorger oder Händler zu bringen oder der kommunalen Sammlung (Abholung auf Bestellung) zu überlassen. Ziele der Sammlung ausgesonderter Geräte aus Haushalten und Gewerbe sind: - Aufarbeiten und Wiederverwenden bzw. stoffliches oder anderes Verwerten von Altgeräten - Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor in Altgeräten eventuell enthaltenen Schadstoffen So helfen Sie mit: Defekte Geräte getrennt sammeln. Ausrangierte, noch intakte Geräte zur Wiederverwendung an Freunde, Gebrauchtwarenhändler oder wohltätige Einrichtungen geben! So helfen Sie mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können. Ressourcen können gespart und der Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich verringert werden. * Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder. Auskünfte unter /-2281 Seite 4

5 ENTSORGUNGSLEISTUNGEN IM VOGTLANDKREIS Der Vogtlandkreis bietet für Haushalte und an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Gewerbe die folgenden Sammelsysteme: Sammelcontainer für Kleinelektronikschrott Haushalte und Gewerbe haben ganzjährig die Möglichkeit, ihren Kleinelektronikschrott in haushaltsüblichen Mengen und bis ca. Staubsaugergröße relativ haushaltsnah an ausgewählten Iglustandplätzen (siehe Liste der Containerstandplätze im Regionalteil) zu entsorgen. Bitte die in den Ortssatzungen geregelten Einwurfzeiten beachten! Fernseher, Monitore, Messgeräte und ähnliche Geräte mit Bildröhre... nicht in die Sammelcontainer einwerfen! Implosionsgefahr! Entsorgung bei den auf Seite 5 genannten Firmen oder per Abholung mit Formular auf Seite 19. Info ! Einwurf-Öffnung beachten! Die Einwurf-Öffnung hat die Größe von 58 cm x 30 cm. Geräte, die nicht in diese Öffnung passen, bitte direkt zum Entsorger bringen oder abholen lassen (Formular Seite 19)! Keinesfalls am Container abstellen! Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld belegt! Das gehört in den Sammelcontainer - Haushaltkleingeräte wie z. B. Staubsauger, Fön, Toaster, elektrische Messer, Küchenmaschinen, elektr. Uhren, Bügeleisen, Rasierapparate u. a. - Kleingeräte der Informations- und Kommunikationstechnik wie z. B. Drucker, Telefone und Mobiltelefone, Faxgeräte, Taschen- und Tischrechner, Kopierer u. a. - Kleingeräte der Unterhaltungselektronik wie z. B. Radiogeräte, Videokameras, Videorecorder, DVD-Player, Verstärker, elektronische Musikinstrumente u. a. - Elektrische und elektronische Werkzeuge wie z. B. Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Lötpistolen, Rasenkantenschneider, Trennschleifer, Schrauber u. a. - Elektrisches Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte wie z. B. Videospiele, elektr. Eisenbahnen, Autorennbahnen, Fahrradcomputer, elektronisches Spielzeug, Sprechpuppen u. a. - Sonstige Geräte wie z. B. Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, elektr. Blutdruckmessgeräte u. a. Bitte beachten! Altgeräte gehen mit dem Einwurf in den Container ins Eigentum des Vogtlandkreises über. Der Ausbau von Baugruppen, Kabeln u. Ä. aus bereits eingeworfenen Geräten ist gesetzwi-!drig und kann bestraft werden! Auch vor dem Einwurf sind keine Baugruppen auszubauen. Abholung von Elektrogroßgeräten auf Bestellung Die Abholung größerer Elektrogeräte erfolgt auf Bestellung mit dem Formular auf Seite 19 ab Grundstück ohne Zusatzgebühr. Dies ist mehrmals im Jahr möglich. Die Abholung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 4 Wochen nach Bestellung. Auf Bestellung werden insbesondere abgeholt (Großgeräte) Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, elektrische Trockner, Wäscheschleudern, Geschirrspüler, elektrische Herde und Backöfen, Fernsehgeräte, Bildschirme, Laptops, elektrische Heizkörper, Ölradiatoren, transportable Klimageräte u. a. Achtung Gewerbe! Die hier genannten Regelungen gelten, bei haushaltsüblichen Mengen, auch für Gewerbe und gewerbeähnliche Einrichtungen, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind (maßgeblich ist hierbei die Anzahl der Einwohnergleichwerte)! Für Großmengen an Elektronikschrott (in der Regel mehr als 20 Großgeräte) ist bei Abholung eine Transportpauschale mit der KEV zu vereinbaren. Selbstanlieferung von Klein- und Großelektronikschrott Sowohl Bürger als auch Gewerbetreibende können ihre Elektroaltgeräte auch selbst gebührenfrei an folgenden Stellen zu deren Betriebszeiten anliefern: Kreisentsorgungs GmbH Vogtland, Plauensche Straße 92, Falkenstein, Glitzner Entsorgung GmbH, Weißensander Weg 8, Schneidenbach, Wertstoffhof Oelsnitz, Alte Reichenbacher Straße, Oelsnitz, Wertstoffhof Schneidenbach, Weißensander Weg, Schneidenbach, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und Hochdruckdampflampen bitte nicht in den aufgestellten Elektro-Geräte-Sammelcontainern entsorgen, sondern im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung am Schadstoffmobil abgeben oder ganzjährig bei der Fa. Glitzner in Schneidenbach, der KEV in Falkenstein sowie auf den Wertstoffhöfen in Oelsnitz und Schneidenbach anliefern! Zusätzlich zahlen muss man dafür nichts. Info Weitere Annahmestellen finden Sie in nachfolgenden Handelseinrichtungen: - Hellweg Baumarkt Rodewisch, Lengenfelder Straße 35, Rodewisch - OBI Markt Reichenbach, Obere Lindenstraße 26, Reichenbach - Globus-Baumarkt, Taltitzer Straße 80, Weischlitz (Stand bei Redaktionsschluss) Rücknahme von Klein- und Großelektronikschrott durch den Handel Darüber hinaus kann man Elektroaltgeräte in der Regel bei dem Händler abgeben, bei dem die Ware erworben wurde bzw. dem Händler bei Lieferung eines neuen Gerätes zur Entsorgung überlassen. Restabfallsammlung Es sind nur die satzungsgemäß zugelassenen Abfallbehälter (s. S. 9) zu verwenden. Auf jedem anschlusspflichtigem Grundstück muss grundsätzlich mindestens ein zugelassener Restabfallbehälter vorhanden sein. Restabfallbehälter (bis 240 l) sind vor der Leerung mit der jeweiligen Banderole zu versehen. Durch den Benutzungspflichtigen ist aus hygienischen und ordnungsrechtlichen Gründen die mindestens quartalsweise Leerung seines Abfallbehälters zu sichern. Dies ist nicht damit gleichzusetzen, dass jeder Haushalt jährlich vier Restabfallbehälter entsorgen lassen muss. Durch die Bildung von Entsorgungsgemeinschaften können mehrere Haushalte gemeinsam einen Restabfallbehälter nutzen. Dieser ist dann mindestens einmal im Quartal zur Entsorgung bereitzustellen, unabhängig vom gewählten Behältervolumen (80 l 240 l). Auskünfte unter /-2281 Seite 5

6 ENTSORGUNGSLEISTUNGEN IM VOGTLANDKREIS Neu ist ab 2012 die Möglichkeit, dass der Landkreis sich durch Vorlage der Quittung belegen lassen kann, dass im Laufe des Jahres mindestens eine Banderole pro Quartal genutzt wurde. Ziel dieser Maßnahme ist es, falsche Entsorgungspraktiken sowie das Verbrennen von Abfällen in Haushalten zu unterbinden aber auch hygienischen Forderungen gerecht zu werden. Die Kaufbelege der Banderolen für die festen Restabfallbehältnisse sind deshalb dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf Nachfrage vorzulegen. Der Restabfall darf keine brennenden oder glühenden Bestandteile enthalten. Er darf nicht eingepresst oder mit Wasser verdichtet (eingeschlämmt) werden. Nutzen Sie beispielsweise bei feuchten Abfällen die gebührenpflichtigen Restabfallsäcke für die Bereitstellung bzw. hängen Sie vor der Befüllung einen normalen Müllsack in die Tonne. Für Restabfälle, die durch unsachgemäßes Einbringen oder Festfrieren nach der Leerung im Abfallbehälter verbleiben, besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung durch den beauftragten Dritten im Rahmen der Entsorgungstour, insbesondere wenn bereits eine teilweise Verkippung erfolgte oder der Behinderungsgrund entfällt! Sofern die Banderole durch den beauftragten Dritten bereits entwertet wurde, besteht kein Anspruch auf gebührenfreie Nachleerung bzw. Gebührenminderung. Über Restabfallbehälter nur die entsprechenden satzungsgemäß zugelassenen Abfälle entsorgen. Für die Entsorgung von Restabfällen aus Grundstücken in abgelegenen Wohnlagen prüft der Landkreis auf schriftlichen Antrag, ob der Einsatz eines Kleinmüllsammelfahrzeuges möglich ist. Eine Verpflichtung zum Einsatz dieses Fahrzeuges besteht jedoch nicht! Ebenfalls kann dieses Fahrzeug nicht zur Abholung für Sperrmüll eingesetzt werden! Der Tourenplan ist im Abfallwegweiser nicht veröffentlicht! Rückfragen dazu unter bei der Einsatzleitung der KEV. Restabfälle sind u. a. Asche, Ruß, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Babywindeln, Zigarettenkippen, Kleinabfälle aus Gummi, Frittier- und Bratfette aus Haushalten, Hygieneartikel, Watte, Kerzen, Buntund Bleistiftreste, Kugelschreiberminen, Keramik, Porzellan, Flachspiegel, Haushaltsglas, alte Tapeten, Polystyrol-Deckenplatten, Stoffreste, nicht mehr tragbare Altkleider ( Lumpen ) oder Schuhe, verschmutzte Verpackungen, durchgehärtete Farben, Küchen- und Speiseabfälle (wenn nicht der Kompostierung zuführbar) u. Ä. Keine Restabfälle sind alle satzungsgemäß ausgeschlossenen Abfälle, z. B. gefährliche Abfälle ( Problemabfälle ), Flüssigkeiten oder Wertstoffe. Sperrige Abfälle (Sperrmüll) entsorgen Jeder Benutzungspflichtige des Vogtlandkreises kann zweimal jährlich seine sperrigen Abfälle (Sperrmüll) auf Bestellung von zu Hause abholen lassen. Wenn Sie sich mit Nachbarn abstimmen, können Sie als Entsorgungsgemeinschaft gezielt sogar mehrere Sammlungen pro Jahr nutzen (Auskünfte hierzu erhalten Sie unter ).! Achtung! Die Inanspruchnahme der Leistung setzt voraus, dass alle Abfallgebühren ordnungsgemäß beglichen wurden! Für Ihre Bestellung haben wir die Formulare auf den Seiten 15/17 vorbereitet. Bitte füllen Sie die zutreffenden Felder aus und senden das Formular an die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV). Unter stehen Ihnen auf der Homepage des Amtes für Abfallwirtschaft auch die betreffenden Online-Formulare zur Verfügung. Innerhalb von 6 Wochen ab Eingang der Bestellung wird der Sperrmüll abgeholt. Den Abholtermin bekommen Sie vorher schriftlich mitgeteilt. Mitgenommen werden einmal bis zu 3m 3 Sperrmüll je Einwohner bzw. Einwohnergleichwert und im Rahmen der Zusatzentsorgung einmal bis zu 1m 3 je Einwohner bzw. Einwohnergleichwert. Über die Zusatzentsorgung kann auch direkt beim Entsorger angeliefert werden (Bringsystem). Dies ist allerdings nur nach vorheriger Anmeldung mit Hilfe des Formulars möglich. Die Anlieferung im Bringsystem hat dann innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Bestätigung durch die KEV zu erfolgen. Extra bezahlen muss man dafür nicht. Die Kosten sind in der Abfallgrundgebühr enthalten. Der Sperrmüll soll zum Abholtermin grundsätzlich auf dem Gehweg vor dem Grundstück/der Haustür bereitgestellt werden. Ein Abtransport aus Wohnung/Keller/Boden erfolgt nicht! Sperrmüll aus Grundstücken, die nicht angefahren werden können, wird nach wie vor an den bisher bekannten Sammelplätzen abgeholt. Beachten Sie unbedingt die weiteren Hinweise auf den Rückseiten der Formulare! Problemabfallsammlung Problemabfälle (= gefährliche Abfälle) beinhalten chemische Substanzen, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen können. Ihre Entsorgung unterliegt daher besonderen Überwachungspflichten. Problemabfälle sind insbesondere: Farb- und Lackreste (wenn ausgehärtet, dann Restmüll!); Spachtelmasse, Lösungsmittel und Verdünner, Altmedikamente, Schädlings- und Unkrautvernichtungsmittel, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Frostschutzmittel, Unterbodenschutz, alte Klebestoffe, quecksilberhaltige Thermometer und Geräte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen; Säuren, Laugen, Hobby-, Labor- und Feinchemikalien, Haushaltsbatterien, Akkus, Entwicklerchemikalien aus dem Fotobereich, Spraydosen mit Restinhalten bzw. Spraydosen, die nicht der Verpackungsverordnung unterliegen. Pkw-Batterien, die nicht an den Handel zurückgeführt werden können Achtung: Gebinde nicht größer als 20 Liter, Gefäße auslaufsicher verschließen! Von der Problemabfallsammlung ausgeschlossen sind zum Beispiel: leere Behälter von Spül- und Waschmitteln verwertbare Abfälle aus Glas, Papier, Metall und Kunststoff asbesthaltige Materialien und Asbestabfälle, Dachpappe Druckgasflaschen, ausgehärtete Farbreste, infektiöse Abfälle (z. B. Einwegspritzen) Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Kampfmittel, radioaktive Stoffe Altreifen, Kühlgeräte, defekte und unverschlossene Verpackungen vollständig entleerte und mit dem grünen Punkt versehene Sprayflaschen produktionsspezifische Abfälle Problemabfallsammlung mit Schadstoffmobil Am Schadstoffmobil können zu den festgesetzten Zeiten Kleinmengen aus privaten Haushalten und Gewerbebetrieben aus dem Vogtlandkreis (außer Stadt Plauen) kostenlos abgegeben werden.

7 Problemabfälle sind getrennt und in verschlossenen Gefäßen (möglichst den Originalgefäßen) dem Annahmepersonal am Schadstoffmobil zu überlassen. Über den Gefäßinhalt ist Auskunft zu geben. Das unbeaufsichtigte Abstellen der Problemabfälle am Schadstoffmobil bzw. dessen Stellplatz ist ordnungswidrig. Die Zufahrt und Stellfläche des Schadstoffmobiles ist freizuhalten. Im Umkreis von 5 m um das Schadstoffmobil sind Rauchen und Umgang mit offenem Feuer/ Licht verboten! Problemabfallsammlung in Annahmestellen Die Entsorgung von Problemabfällen außerhalb der mobilen Sammlung ist in Kleinmengen ganzjährig bei folgenden Annahmestellen möglich: Abfallentsorgung Plauen GmbH, Klopstockstr. 17, Plauen, Glitzner Entsorgung GmbH, Weißensander Weg 8, Schneidenbach, Kreisentsorgungs GmbH Vogtland, Plauensche Str. 92, Falkenstein, Wertstoffhof Oelsnitz, Alte Reichenbacher Str., Oelsnitz, Zu folgenden Bedingungen werden Problemabfälle dort angenommen: - Annahme nur in haushaltsüblichen Arten und Mengen - Gesamtmenge ca. 20 kg/anlieferung - Gebindegröße max. 20 l - Annahme in auslaufsicheren Gefäßen (möglichst Originalgebinde) - Anlieferung durch Haushalte nur unter Vorlage des Personalausweises und der Gebührenbescheidnummer, bei Gewerbetreibenden nur unter Vorlage der Gebührenbescheidnummer - Bei Anlieferung für Dritte ist zusätzlich eine Originalvollmacht mit Angabe der Gebührenbescheidnummer und der Personalausweiskopie des Benutzungspflichtigen vorzulegen. Einschränkend gilt, bei den Wertstoffhöfen in Falkenstein, Plauen und Oelsnitz kann max. einmal/quartal je Gebührenbescheidnummer die haushaltsübliche Menge angeliefert werden. Bei größeren Mengen bzw. Gebinden ist eine privatrechtliche Entsorgung über die Fa. Glitzner und die Abfallentsorgung Plauen GmbH möglich. Bitte beachten Sie, dass auch bei mehrfacher Anlieferung von Problemabfällen je Kalenderjahr die Gesamtmenge der angelieferten Problemabfälle den haushaltsüblichen Rahmen nicht übersteigen darf. Sammlung von Leichtverpackungen, Altglas, Pappe und Papier Wertstoffe sind Abfälle, die verwertet werden können. Durch Aufbereitung dieser Stoffe können insbesondere neue Gebrauchsgegenstände hergestellt und dabei Rohstoffe eingespart werden. Wertstoffe Erfassung über: Leichtverpackungen gelbe Säcke (teilweise gelbe Tonnen im Entsorgungsgebiet AE) Altglas Sammelcontainer für Altglas Papier und Pappe blaue Tonne (wo möglich) bzw. Sammelbehälter für Papier und Pappe Zahlen Sie nicht doppelt! Das vom DSD für die Entsorgung der Verpackungen (auch Flaschen und Gläser, nicht aber sonstige Kunststoffabfälle wie Spielzeug, Plasteeimer usw.) erhobene Entgelt haben Sie bereits beim Kauf des Produktes als Teil des Kaufpreises der verpackten Ware (die betreffende Verpackung ist i. d. R. mit dem grünen Punkt gekennzeichnet) bezahlt. Diese Entsorgungskosten sind nicht als Bestandteil der Abfallgebühr kalkuliert! Entsorgen Sie Verpackungen, Altglas und auch Papier also nicht in der, denn dann zahlen Sie nochmals für deren Entsorgung, nämlich über die Behältergebühr! Die Erfassung verwertbarer Leichtverpackungen/Altglas erfolgt unter Federführung der Der grüne Punkt Duales System Deutschland GmbH (DSD) mit Sitz in Berlin. Von der DSD beauftragtes Unternehmen im Vogtlandkreis ist die Mitteldeutsche Logistik GmbH. Die Abholung der gelben Säcke/die Leerung der gelben Tonne erfolgt in der Regel grundstücksbezogen bzw. über Sammelplätze. Kontakt: Mitteldeutsche Logistik GmbH (MDL), Plauensche Str. 92, Falkenstein , Hotline , Fax: , steffen.mehlhorn@fehr.de Für die Papierentsorgung/-verwertung tragen die DSD GmbH und der Landkreis anteilig die anfallenden Kosten. Der vom Landkreis zu tragende Anteil wird über die Abfallgrundgebühr erhoben. Die Abfuhrtermine für die blaue Tonne finden Sie im Regionalteil unter Ihrer Anschrift. Gesammelt werden Papier/Pappe/Kartonagen in der Regel von jedem Grundstück im 240-Liter- Behälter bzw Liter-Behälter mit blauem Deckel. Auskünfte zur blauen Tonne erhalten Sie unter folgender Rufnummer: Ein Anspruch auf Gestellung der blauen Tonne am Grundstück besteht nicht. Die Papierentsorgung von Grundstücken, die aus Platzgründen oder anderen Ursachen über keine blaue Tonne verfügen, erfolgt weiterhin über 1,1-m 3 -Behälter an zentralen Stellen. Über den jeweiligen Standplatz wird informiert. Großräumige Kartonagen bitte nicht zerkleinern, sondern am Abholtag neben der blauen Tonne bereitstellen! Das gehört in die Papiertonne: Zeitungen, Zeitschriften, Hefte, Bücher, Prospekte, Kataloge und alle Verpackungen aus Pappe oder Papier i. d. R. gekennzeichnet mit dem grünen Punkt wie z. B. restlos entleerte Mehl-, Salz- oder Zuckertüten. Das gehört u. a. nicht in die Papiertonne: Blau-/Kohlepapiere, fotografische Papiere, stark verschmutzte Pappe/Kartons, verschmutzte Zellstofftaschentücher, Wegwerfwindeln, Küchenpapier, Einweghandtücher, mit Kunststoffen/ Metallen beschichtete Papiererzeugnisse, abgelöste Tapeten und Tapetenreste. Kontakt: Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV), Plauensche Straße 92, Falkenstein , Fax: , service@kev-falkenstein.de Ausgewählte Abfälle Entsorgung ausgewählter Abfälle sowie von Grüngut auf Bestellung oder durch Selbstanlieferung Ausgewählte Abfälle (siehe Formular Seite 19) können Sie bei Bedarf von zu Hause abholen und entsorgen lassen. Das ist kostenpflichtig, außer für Elektrogeräte: Für deren Abholung und Entsorgung müssen Sie nicht zusätzlich bezahlen (Infos Seite 4/5)! Für alle anderen auf Seite 19 genannten Abfälle gilt nach wie vor das Verursacherprinzip: Die Aufwendungen sind nicht Bestandteil der Abfallgrundgebühr, hierfür ergeht ein gesonderter Bescheid. Auskünfte unter /-2281 Seiten 6/7

8 Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Selbstanlieferung: Die folgenden Abfälle können Sie bei der KEV unter unten genannter Anschrift zu den in diesem Heft genannten Konditionen anliefern: Altreifen (s. S. 19) Fenster, Türen (s. S. 19) Schrott (s. S. 8) E-Schrott (s. S. 4/5) Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV), Plauensche Straße 92, Falkenstein , Fax: , Darüber hinaus nehmen die Wertstoffhöfe (s. S. 3) ausgewählte Wert- und Problemstoffe sowie Kleinmengen Sperrmüll gemäß gültiger Preisliste an. Beachten Sie: Auf IGLU-Standplätzen ist das Ablagern sonstiger Abfälle verboten. Keinen Restmüll in Wertstoffbehälter einwerfen! Grüngut ENTSORGUNGSLEISTUNGEN IM VOGTLANDKREIS Um eine hochwertige Verwertung zu sichern sowie der Vernichtung von Rohstoffen und Umweltbelastungen durch Verbrennen entgegenzuwirken, wurde eine neue Regelung zur Grüngutentsorgung in die Abfallwirtschaftssatzung aufgenommen. Im Rahmen einer gebührenpflichtigen Grüngutsammlung kann folgendes Grüngut zwei Mal im Jahr entsorgt werden: Baum und Strauchschnitt (gebündelt), Baumstümpfe und -stämme mit einer Länge von maximal 2 m und einem Durchmesser von maximal 20 cm. Die Grüngutsammlung wird in den Monaten März bzw. April sowie Oktober bzw. November auf Antrag des Benutzungspflichtigen und nach Bestätigung des Abholtermins durch den beauftragten Dritten durchgeführt. Um die mobile Grüngutsammlung zu nutzen, muss bis für die Frühjahrs- und bis für die Herbstsammlung eine Anmeldung erfolgen. Hierzu nutzen Sie bitten die jeweilige Grüngutkarte auf der Rückseite des Abfallwegweisers (ebenfalls unter als Druckformular eingestellt). HINWEIS: Die Entsorgung von in Säcken verpacktem Grüngut erfolgt nicht. Das Gleiche gilt für lose bereitgestellte Abfälle. weitere Verwertungsmöglichkeiten: - Selbstanlieferung an den Wertstoffhöfen Oelsnitz und Schneidenbach, kostenpflichtig - Eigenkompostierung - kostenpflichtige Entsorgung durch kommunale und private Entsorgungsunternehmen bzw. Containerdienste (s. S. 11/12) Die Entsorgung über den Restabfall sollte die Ausnahme bilden. Komposterde selbst hergestellt, spart Kosten für bodenverbessernde Zusätze und nicht zuletzt Abfallgebühren. Manche Kommunen kompostieren an zentralen Sammelstellen oder stellen Container bzw. andere Sammelbehältnisse vorwiegend für Laub von öffentlichen Straßen zur Verfügung. HINWEISE ZUM RICHTIGEN UMGANG MIT WERTSTOFFEN Kunststoffe, Leichtmetallverpackungen, Verbundstoffe Verwertbare Leichtverpackungsabfälle (außer Glas, Papier- und Papperzeugnisse) werden über den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne erfasst. Beim Sortieren in einzelne Fraktionen (Metall, Verbundstoffe, Folien...) zeigt sich leider häufig, dass einige Haushalte (und Betriebe) auf diese Art ihren Hausmüll entsorgen. Vielleicht ist dies auch nur Unwissenheit? Also... Nicht in den gelben Sack (die gelbe Tonne) gehören: - Flaschen und Gläser (über Glascontainer entsorgen), - Kleinelektronikschrott (über Kleinelektronikschrott-Container entsorgen, siehe Regionalteil) - leere Eierschachteln aus Pappe (in den Papiercontainer oder Kompostierung), - Verpackungen aus Papier/Karton, Zeitungen, Zeitschriften (in Papiercontainer/blaue Tonne) - Haushalts-Chemikalien, PU-Schaum-Dosen, Problemabfälle (zur Sonderabfallsammlung geben) - Video- und Musikkassetten, Farbbänder (über Fachhandel zurückgeben bzw. zum Restabfall) - Bio-Abfälle, Speisereste (kompostieren bzw. zum Restabfall. Sonderregelungen für Gewerbe beachten!) - Gummi, Teppich, Fußbodenbelag, Holzverpackungen, Wegwerfwindeln, Lumpen, Tapetenreste (zum Restabfall) - gebrauchte Polystyrol-Wand- oder Deckenplatten (zum Restabfall) - Einwegspritzen (Der grüne Punkt gilt nur für das Verpackungsmaterial der Spritzen!) - Eimer, Wannen, Kochutensilien, Kinderspielzeug aus Kunststoff, Metall oder sonstigen Materialien (Restabfall / Sperrmüll) Becher und ähnliche Verpackungen vor dem Entsorgen grob ( löffelrein ) reinigen Verpackungen nicht ineinander stapeln, bündeln oder im Beutel einwerfen (Sortierung erschwert!) Papierbestandteile von leeren Pralinen-/Kaffeeverpackungen o. Ä. bitte in die Papiersammelgefäße Getränkekartons aus Platzgründen flach zusammenfalten. Altmetalle Guss-, Alu-, Stahl-, Blechschrott, Buntmetalle: zum Entsorger oder Wertstoffhof (kostenlos oder z. T. sogar gegen Vergütung), oft kostenlose Containergestellung durch Entsorgungsunternehmen bei rentablen Mengen; auch Schrottsammlung an festgelegten Containersammelplätzen durch Stadt-/Gemeindeverwaltung Kleinverpackungen aus Metall z. B. Dosen, Tuben, Verschlüsse über gelben Sack/gelbe Tonne entsorgen. Mit Vorsicht zu genießen sind meist per Postwurfsendung angekündigte Straßensammlungen. Schwarze Schafe unter solchen Sammlern interessierten sich nur für lukrative Altmetalle (Buntmetalle). Oft bleibt der Rest liegen und wird schnell zur wilden Müllablagerung! Papier/Pappe/Kartonagen Entsorgung über blaue Tonne/blaue Wertstoffbehälter Sperrige Pappe oder Kartons können Sie zum Abholtermin neben die Papiertonne stellen! Einige Verpackungen erfordern ein Vorsortieren (z. B. Pralinenschachteln). Enthaltene Kunststofffolien etc. geben Sie bitte in die gelbe Tonne/den gelben Sack, denn Fehlwürfe beeinträchtigen die Verwertbarkeit. Auskünfte unter /-2281 Seite 8

9 HINWEISE ZUM RICHTIGEN UMGANG MIT WERTSTOFFEN Firmen, die an das Abfallentsorgungssystem des Landkreises angeschlossen sind, können ihre Papierabfälle entsprechend ihrer veranlagten Einwohnergleichwerte kostenlos bei den zuständigen Entsorgern abgeben oder sich einen 240-l- bzw. 1,1-m 3 -Behälter von der Kreisentsorgungs GmbH Vogtland ( ) oder der Glitzner Entsorgung GmbH ( ) kostenlos stellen lassen. Altglas alle Verpackungen aus Glas, also entleerte Flaschen und Gläser ohne Metall- bzw. Kunststoffverschlüsse Erfassung flächendeckend über farbig gekennzeichnete Sammelcontainer Getrennte Farbsortierung ist für die Qualität im Wiederaufbereitungsprozess wichtig. Abweichende Farben (z. B. blaue oder rote) werden über den Grünglas-Container entsorgt. Nicht in die Glascontainer gehören Porzellan, Keramik, Spiegel-, Flach- und Fensterglas (siehe dazu auch S ). Diese Stoffe mindern die Qualität des Altglases im Container erheblich. Ebenso gehören bepfandete Flaschen nicht in die Glascontainer. DIE ABFALLGEBÜHREN Die Gebührenhöhe gemäß Abfallgebührensatzung setzt sich für Haushalte ( 4 Abs. 1) und alle mit einer Gewerbegrundgebühr veranlagten Einrichtungen ( 3 Abs. 6) wie folgt zusammen: Grundgebühr Haushalte Einrichtungen mit Gewerbegrundgebühr Personen im Haushalt Grundgebühr Einwohnergleichwert 1 39,50 EUR 39,50 EUR 2 72,00 EUR 3 98,00 EUR 4 und mehr 118,00 EUR Ab der fünften veranlagten Person/Haushalt werden 0,00 EUR Grundgebühr/Person erhoben. Achtung Gewerbe! Alle Gewerbetreibenden (auch Heime, Krankenhäuser, Schulen, Arztpraxen, Kanzleien u. Ä.) müssen sich beim Amt für Abfallwirtschaft des Vogtlandkreises (Theumaer Straße 3, Oelsnitz) anmelden und grundsätzlich über mindestens einen lt. Satzung zugelassenen Restabfallbehälter verfügen (Gewerbeabfallverordnung vom ). Auskünfte dazu erhalten Sie unter folgender Rufnummer: Leerungsgebühr Restabfallbehältnis Gebühr pro Leerung 80 Liter Restabfallsack (Aufdruck Abfallentsorgung Vogtlandkreis ) 3,50 EUR 80 Liter Restabfallbehälter (DIN 30740) 3,50 EUR 120 Liter Restabfallbehälter (DIN 30740) 4,50 EUR 240 Liter Restabfallbehälter (DIN 30740) 8,50 EUR 1,1 m 3 Restabfallbehälter 33,00 EUR Die Entsorgungsgebühren pro Restabfallsack werden über dessen Kaufpreis, die Leerungsgebühren pro Leerung der Restabfallbehälter (80 bis 240 Liter) über den Kaufpreis der pro Leerung erforderlichen Banderole erhoben. Die Gebühren sind mit dem Kauf fällig. Die Gebühren für die Leerung eines dem Anschluss- bzw. Benutzungspflichtigen direkt zugeordneten 1,1-m 3 -Restabfallbehälters werden vierteljährlich per Bescheid erhoben. Sonderleerungen Sonderleerungen sind auf Antrag des Benutzungspflichtigen oder des Verantwortlichen der Entsorgungsgemeinschaft möglich. Außerhalb des Tourenplanes wird dafür eine Sondergebühr gemäß der gültigen Abfallgebührensatzung für Behälter bis einschließlich 1,1 m 3 erhoben. Diese beträgt, zusätzlich zur Leerungsgebühr, 42,00 EUR. Der Antrag muss schriftlich bei der Kreisentsorgungs GmbH (KEV), Plauensche Straße 92, Falkenstein gestellt werden. Gebührenermäßigung Haushalte mit kindergeldberechtigten Personen Sofern in Haushalten mindestens zwei Kinder leben, für die Kindergeld gezahlt wird, ist auf Antrag nur für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, die Grundgebühr zu entrichten ( 7 (d) Abfallgebührensatzung). Alle weiteren Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird, sind von der Grundgebühr befreit. Die Ermäßigung wird ab Datum der Antragstellung gewährt. Bedingung ist ein formloser schriftlicher Antrag. Dem Antrag müssen die Kindergeldbescheide für alle im Haushalt lebenden Kinder in Kopie beigefügt sein. Sofern kein Kindergeldbescheid existiert, genügt jeweils die Kopie der Geburtsurkunde und des aktuellen Kontoauszuges, der die Zahlung des Kindergeldes für jedes Kind belegt. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Antrag und Nachweis (in der Regel die Kopie des Bescheides über den fortwährenden Bezug des Kindergeldes) jährlich neu vorgelegt werden. Antrag und Nachweise bitte an die folgende Adresse richten: Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Abfallwirtschaft, Theumaer Straße 3, Oelsnitz, Fax , awi@vogtlandkreis.de. Überwiegende Abwesenheit vom Wohnort im Vogtlandkreis (Altkreis) 7 Buchstabe (b) der Abfallgebührensatzung regelt die Ermäßigungsgrundlagen bei Ortsabwesenheit. Anspruch auf Gebührenermäßigung haben Benutzungspflichtige, die in der überwiegenden Zeit des Jahres nicht im Wohnort leben, wie z. B: - Schüler, Studenten, Azubis, die am Ausbildungsort in Internaten, Nebenwohnungen, etc. untergebracht sind, - freiwillig Wehrdienstleistende, Berufssoldaten, die nicht überwiegend am Wohnort leben, - Berufstätige mit Hauptwohnsitz im Vogtlandkreis, die die überwiegende Zeit des Jahres ortsabwesend sind. Auskünfte unter /-2281 Seite 9

10 DIE ABFALLGEBÜHREN BANDEROLEN UND RESTABFALLSÄCKE Die Ermäßigung beträgt maximal 75 % der Grundgebühr/ggf. der Leerungsgebühr. In Ausnahmefällen entscheidet der Landkreis. Generelle Befreiung in Einzelfällen Die Gebührenerhebung kann gemäß 7 Buchstabe (c) befristet entfallen. Dies betrifft Benutzungspflichtige, die sich über einen zusammenhängenden Zeitraum über 3 Monate außerhalb des Bundesgebietes aufhalten, also beispielsweise: - Bundeswehrangehörige im Auslandseinsatz - Jugendliche, die eine Au Pair-Tätigkeit ausüben - Seeleute auf längeren Fahrten - Schüler/Studenten, die im Austausch in anderen Staaten lernen Antragstellung und Bewilligung (gemäß 7 Buchstaben (e) und (f) der Abfallgebührensatzung) Bitte unbedingt beachten! - Die Antragstellung für Befreiung/Ermäßigung muss schriftlich grundsätzlich bis eines jeden Gebührenjahres erfolgen, in dem ein Ermäßigungsgrund gegeben ist. Tritt der Grund erst während des Jahres ein, ist der Antrag umgehend nach Ereigniseintritt zu stellen. - Unbedingt erforderlich sind die entsprechend gültigen Nachweise, die den Grund des Antrages belegen, z. B.: Kopien der Studien- oder Wehrdienstbescheinigung, Bestätigungen des Arbeitgebers, Mietverträge zu Internatsplätzen (in Kopie) - Die Befreiung/Ermäßigung wird max. für das jeweilige Gebührenjahr gewährt. Bei Ereigniseintritt vom 1. bis 15. des Kalendermonats wird die Ermäßigung/Befreiung ab diesem Monat gewährt. Bei Ereigniseintritt ab 16. Kalendertag wird die Ermäßigung/Befreiung ab dem Folgemonat gewährt. Ist der Befreiungs-/Ermäßigungstatbestand über das Jahr hinaus gegeben, z. B. bei Studium oder Auswärtstätigkeit, ist der Antrag unter Vorlage der erforderlichen Nachweise jährlich neu zu stellen. - Bei Gebührenpflichtigen, die Anspruch auf Ermäßigung besitzen, beginnt die Gewährung der Ermäßigung mit der im Haushalt lebenden Person, die den geringsten Gebührenanteil trägt (d. h. es zählen auch die Personen, für die 0 EUR Grundgebühr erhoben wurden). - Den Antrag senden Sie bitte an: Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Abfallwirtschaft, Theumaer Straße 3, Oelsnitz Abfallgebührenbescheid Bitte prüfen Sie nach Erhalt eines Bescheides unbedingt die Richtigkeit der Daten, da diese ggf. die Grundlage für die Festsetzung der Gebührenhöhe bzw. den ordnungsgemäßen Zugang des Bescheides bilden. Änderungsmeldung Weichen die Angaben auf dem Gebührenbescheid von den tatsächlichen Gegebenheiten ab, füllen Sie bitte die Änderungsmeldung (s. S. 13) aus und schicken diese an das Amt für Abfallwirtschaft des Vogtlandkreises. Änderungsmitteilungen sind auch formlos möglich. Ggf. erhalten Sie daraufhin einen Änderungsbescheid. Das zusätzliche Einlegen eines Widerspruches ist in diesem Fall nicht notwendig! Bitte auf der Änderungsmeldung und bei sonstigem Schriftverkehr (zu Ummeldungen, Korrekturen, Widersprüchen, Zahlungsverkehr usw.) unbedingt die folgenden Angaben vornehmen: Bescheidnummer (auch bei telefonischen Anfragen!) Telefonnummer, unter der Sie tagsüber für eventuelle Rückfragen erreichbar sind.! Bitte kommen Sie unverzüglich Ihrer schriftlichen Meldepflicht nach für Umstände, die auf die Gebührenfestsetzung Einfluss haben (gilt für alle an der Abfallentsorgung angeschlossenen Haushalte, Gewerbebetriebe, Einrichtungen gemäß 10 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung)! Siehe Formular Seite 13! Was ist zu beachten? Im Vogtlandkreis wird die Leerungsgebühr für 80-, 120- und 240-Liter-Restabfallbehälter in Form von Banderolen erhoben. Mit dem Erwerb der Banderole wird die Leerungsgebühr an den Landkreis entrichtet. Restabfallsäcke können sowohl zusätzlich als auch in Ausnahmefällen ausschließlich verwendet werden. Jeweils vor der Leerung sind die Banderolen an den bereitgestellten Restabfallbehältern anzubringen. Dies gilt sowohl für Haushalte als auch für gewerbliche Einrichtungen, die einen solchen Behälter nutzen. Bitte achten Sie dabei unbedingt auf Übereinstimmung des Banderolenwertes mit der Behältergröße! Tipp: Um die Gefahr der Entfernung der Banderole durch Unbefugte zu minimieren, Schutzfolie von der gesamten Rückseite der Banderole abziehen, Banderole um den Handgriff der Abfalltonne legen und die Banderolenenden zu einem Fähnchen kleben. Zur besseren Unterscheidung und Zuordnung sind die Banderolen farblich gestaltet und mit Angaben zu den Behältergrößen und dem Entsorgungsjahr versehen. Farbe Gefäßgröße Kaufpreis Banderole grün 80 Liter 3,50 Euro Banderole rot 120 Liter 4,50 Euro Banderole blau 240 Liter 8,50 Euro Restabfallsack grün 80 Liter 3,50 Euro Wie lange gelten sie? Der Nutzungszeitraum der Banderolen/Restabfallsäcke erstreckt sich grundsätzlich vom des Jahres. Danach verlieren die Banderolen/Restabfallsäcke ihre Gültigkeit. Bitte bevorraten Sie sich daher nicht unnötig mit Banderolen/Restabfallsäcken. Die entsprechenden Vertriebseinrichtungen (siehe Regionalteil) bieten die Banderolen/Restabfallsäcke das ganze Jahr über an. Ab gelten ausschließlich die Banderolen mit dem Aufdruck 2012 und Restabfallsäcke in grüner Farbe. n, die ab dem ersten Entsorgungstermin 2012 noch mit 2011er Banderolen versehen sind, werden nicht geleert!!! Umtauschmöglichkeit Es werden nur unbeschädigte Banderolen grundsätzlich der gleichen Gefäßgröße getauscht. Der Kaufpreis kann nicht zurückerstattet werden. Für ungenutzte 2011er Banderolen/Restabfallsäcke besteht die Möglichkeit, diese spätestens bis in den folgenden Einrichtungen gegen die für das Jahr 2012 gültigen zu tauschen: 1. Adorf Schuhhaus Trautloff Bürgermeister-Todt-Str Auerbach Geschäftsstelle Freie Presse Auerbach Nicolaistraße 3 3. Bad Elster Trautloff Schuhe Badstraße 5 4. Elsterberg Schreib- und Spielwaren W. Krumm Marktplatz 2 5. Falkenstein Stadtverwaltung Falkenstein (Pforte) Willy-Rudert-Platz 6. Klingenthal Böhme Vogtl. Entsorgung GmbH & Co. KG Auerbacher Straße Markneukirchen Bürobedarf Bauer & Jeske Unterer Markt Oelsnitz Stadt Oelsnitz, Anmeldung Markt 1 9. Pausa Elektro-Center Kleinert Freiheitsstraße Reichenbach Bürgerbüro Stadt Reichenbach Markt Weischlitz Globus Handelshof GmbH & Co. KG Taltitzer Straße 60 Achtung! In Ausnahmefällen können Banderolen/Restabfallsäcke 2011 noch bis zum persönlich im Amt für Abfallwirtschaft in Oelsnitz umgetauscht werden. Ab dem ist jeglicher Tausch ausgeschlossen. HINWEIS: Senden Sie uns keinesfalls Banderolen per Post!!! Auskünfte unter /-2281 und Banderolen/Restabfallsäcke Seite 10!

11 ENTSORGUNGSFIRMEN A BIS Z WER ENTSORGT WAS? Tipp für Entsorgungsunternehmen: Möchten Sie sich kostenlos über Entsorgungsleistungen informieren? Dann rufen Sie uns bitte an: Im Rahmen unserer Abfallberatung nehmen wir Ihre Daten in unsere Entsorgerdatenbank auf. Gern veröffentlichen wir außerdem Ihre Leistungen im nächsten Abfallwegweiser an dieser Stelle. Ort PLZ Firma/Anlage Anschrift Telefon Aktenvernichtung Altautos Altholz Altmetall/Schrott Altreifen Alttext./Lumpen Bauschutt Baumischabfall Bekl./Neutextilien Bodenaushub Containerd./Transp. Entrümpelung Grüngut Kompostverkauf Möbelbörse Styropor Textilbörse Toner Adorf STAMA Kompostierwerk Adorf Schützenstraße x x x x x x x x Adorf Martins Kohlenhandlung GmbH Am Güterbahnhof x x x x x x x x x x x Auerbach Wertstoffzentrum Böhm Werkstraße x x x x x x x x x Auerbach DIAshop Möbeldienst u. noch viel mehr Bahnhofstraße 18 a x x x Auerbach Schrott u. Containerdienst D. Seidel* Dr.-Külz-Straße x x x x x x x x x x Auerbach Gebr. Spitzner Rohprodukte Schönheider Str x x OT Schnarrt. Eich (Treuen) Pechsiederei J. C. Piering GmbH* Bahnhofstraße x x x x x x Eichigt Knoll Handels GmbH Dreihöfer Straße x x x (OT Ebersbach) Falkenstein Kreisentsorgungs GmbH Vogtland Plauensche Straße x x x Falkenstein MDL Mitteldeutsche Logistk GmbH Plauensche Straße x x x x x x x x Betriebshof Falkenstein* Klingenthal Böhme Vogtland Entsorgung Auerbacher Straße x x x x x x x x GmbH & Co. KG* Klingenthal Fa. Körner* Markneukirchner Str x x x x x x x x x x x x Klingenthal DIAshop Möbeldienst u. noch viel mehr Auerbacher Straße x x x Lengenfeld Lengenfelder Recycling Auerbacher Straße x x x x x x x x und Abbruch GmbH* Lengenfeld REUSS RECYCLING Reuss GmbH* Vogtl. Industriegebiet x x x x x x x x x x Markneukirchen Schrott-Stark Zum Schrottplatz x x x x x x x x x x x x x x (OT Siebenbr.) Muldenhammer TEXENT Textile Entsorgung GmbH Klingenthaler Str. 23 f x x (OT Tannenb.th.) Mylau Hausdienst Lohmann* Obermylauer Berg x x x x Neuensalz Planschwitzer Naturstein GmbH Burgweg x x Neustadt NBG Neustädter Baustoffhandels GmbH Siebenhitz Nr x x x x x x x x Oelsnitz ESGO Entsorgung u. Am Jahnteich 4 a x x x x x x x x x x x Stadtbeleuchtung GmbH* Oelsnitz Wertstoffhof/Abfallannahme Alte Reichenb. Str x x x x x x Plauen Abfallentsorgung Plauen GmbH* Klopstockstraße x x x x x x x x x x x x x Plauen ABS Plauen Dienstleistungs GmbH Haselbrunner Str x Plauen Container-Service Tomasello GbR* Leuchtsmühlenweg x x x x x x x X = Entsorgung/Verwertung Auskünfte unter /-2281 Seite 11

12 ENTSORGUNGSFRIRMEN VON A BIS Z WER ENTSORGT WAs? (FORTSETZUNG) Ort PLZ Firma/Anlage Anschrift Telefon Aktenvernichtung Altautos Altholz Altmetall/Schrott Altreifen Alttext./Lumpen Bauschutt Baumischabfall Bekl./Neutextilien Bodenaushub Containerd./Transp. Entrümpelung Grüngut Kompostverkauf Möbelbörse Styropor Textilbörse Toner Plauen Kaleb e. V. Gruppe Plauen Anton-Kraus-Straße x Plauen Projekt Zukunft e. V. Windmühlenstr x x Plauen Siedhoff & Tomasello GmbH Leuchtsmühlenweg x x Plauen Mini Container Dienst Petra Pohl* Gustav-Freytag-Str x x x x x x x Plauen DIAshop Möbeldienst u. noch viel mehr Pausaer Straße x x x Plauen Veolia Umweltservice Ost Alte Plauener Straße x x x x x x x x x x x x OT Großfriesen GmbH & Co. KG Plauen Knoll Handels GmbH Oelsnitzer Landstr x x x OT Oberlosa Recyclinganlage Reichenbach GETEX GmbH Zwickauer Straße x x Reichenbach Glitzner Entsorgung GmbH Weißensander Weg x x x x x x x OT Schneidenb. Reichenbach Hausmeisterservice Schmelzer* Zwickauer Straße x x x x x x x x Reichenbach Projekt Zukunft e. V. Julius-Mosen-Str x x Reichenbach RAD Regionale Aufbau- und Wagnerstraße x x x x x x Dienstleistungsgesellschaft mbh* Reichenbach Wertstoffhof/Abfallannahme Weißensander Weg x x x x x x OT Schneidenb. Reichenbach wima Hausservice GmbH* Albertistraße 38 b x x x x x x Reichenbach DIAshop Möbeldienst u. noch viel mehr Liebaustraße x x x Reuth (b. PL) DERICHEBOURG Umwelt GmbH, Gefeller Straße x x x Rodewisch Fa. Lothar Petzold Uferstraße x x x x x x x Rodewisch Rau Handel & Vermietung Röthenbacher Str x x x x Rodewisch Reifen-Rauch Rützengrüner Str x Schöneck Jahnsmüller & Spranger GbR* Raasdorfer Str x x x x x x x x OT Arnoldsgr. Steinberg Containerdienst Wilfried Böhm* Wiedenberger Weg x x x x x x x x x OT Wernesgr. Treuen Jürgen König Containerdienst* Hartmannsgrüner Str x x x x x x x Die mit * gekennzeichneten Firmen entsorgen einige der angeführten Abfallarten nur über ihren Containerdienst! Sollten Sie diesbezüglich Auskünfte wünschen, setzen Sie sich bitte direkt mit der Firma unter der angegebenen Telefonnummer in Verbindung. Die Veröffentlichung der Firmen und Entsorgungsleistungen stellt einen kostenlosen Service dar. Eine Rechtspflicht zur Vorhaltung der Leistungen resultiert daraus nicht, ebenso wenig eine Garantiestellung des Landkreises. X = Entsorgung/Verwertung Auskünfte unter /-2281 Seite 12

13 ORTSÜBERSICHT ORTSÜBERSICHT Tonne 1,1 cbm Weih.-Baum gelber Sack blaue Tonne Tonne 1,1 cbm Weih.-Baum gelber Sack blaue Tonne Adorf siehe Straßenübersicht af den Seiten OE 2 3 Altmannsgrün (bei Oelsnitz) Fr u Di g Fr g Arnsgrün Mo g Mo g Fr u Bad Brambach Mo u Mi g Fr u Bad Elster siehe Straßenübersicht auf Seite OE 3 Bärendorf Mo g Mi g Fr u Bergen (bei Eichigt) Di g Di g Mi g Blosenberg Fr u Di g Fr g Bobenneukirchen Fr u Fr g Fr g Bösenbrunn Fr u Fr g Do g Brotenfeld Fr u Mo u Di g Burkhardtsgrün Fr u Di g Fr g Dobeneck Fr u Fr g Fr g Dröda Fr u Fr g Fr g Droßdorf Fr u Di g Fr g Ebersbach Do u Di g Do g Ebmath Do u Di g Do g Eichigt Mi g Di g Do g Elstertal Mo g Do g Mi g Engelhardtsgrün Fr u Fr g Fr g Freiberg Di g Di g Mi g Gassenreuth Fr u Di g Fr g Gettengrün Do u Di g Fr u Gettengrüner Straße Do u Di g Fr u Gößwein Fr u Fr g Fr g Grünpöhl Fr u Di g Do g Gürth Mo u Mi g Fr u Hartmannsgrün (bei Oelsnitz) Mo g Di g Fr g Haselrain Fr u Di g Do g Hermsgrün Mi u Mi g Do g Hohendorf Mo g Mi g Fr u Hundsgrün Mi g Di g Do g Juchhöh Fr u Di g Fr g Kleingörnitz Fr u Di g Fr g Leubetha Mi u Mo g Fr u Loddenreuth Fr u Di g Fr g Lottengrün Fr u Di g Di g Magwitz Fr u Fr g Fr g Marieney Mi u Mi g Mi g Mühlhausen Mo u Mi g Fr u Neue Welt Fr u Fr g Fr g Oberbrambach Mo g Mi g Fr u Oberhermsgrün Do u Di g Do g Obermarxgrün Fr u Di g Fr g Obertriebel Do u Di g Do g Oberwürschnitz Do u Di g Mi g Oelsnitz siehe Straßenübersicht auf den Seiten OE 3 5 Ottengrün Fr u Di g Fr g Pabstleithen Do u Di g Do g Planschwitz Fr u Fr g Fr g Posseck Do u Di g Do g Raasdorf Mo g Di g Fr g Raun Mo u Mi g Fr u Rauner Grund Mo u Mi g Fr u Rebersreuth Mo g Mo g Mi g Rohrbach Mo g Mi g Fr u Saalig Mi u Mi g Mi g Sachsgrün Fr u Di g Fr g Schloditz Fr u Di g Fr g Schönberg (bei Bad Brambach) Mo g Mi g Fr u Schönbrunn (bei Oelsnitz) Fr u Fr g Fr g Sohl Mo g Mi g Fr u Süßebach Do u Di g Do g Taltitz Fr u Fr g Fr g Tiefenbrunn Do u Di g Do g Tirpersdorf Fr u Mo u Fr g Tirschendorf Do g Di g Fr g Triebel Do u Di g Do g Unterhermsgrün Do u Di g Do g Unterwürschnitz Do u Di g Mi g Weidmannsruh Fr u Fr g Fr g Wiedersberg Fr u Di g Fr g Willitzgrün Do g Di g Fr g Wohlbach Mi u Mi g Do g Zaulsdorf Fr u Di g Fr g Zettlarsgrün Fr u Fr g Fr g g = gerade Woche, u = ungerade Woche, w = wöchentlich Auskünfte unter /-2281 Seite OE 1

14 STRASSENÜBERSICHT STRASSENÜBERSICHT Tonne 1,1 cbm Weih.-Baum gelber Sack blaue Tonne Tonne 1,1 cbm Weih.-Baum gelber Sack blaue Tonne Adorf Am alten Acker Mo g Mo g Mi g Am Beckelberg Mo g Mo g Mi g Am Buttergrund Mo g Mo g Mi g Am Floßbach Mo g Mo g Mi g Am Freiberger Berg Mo g Mo g Mi g Am Güterbahnhof Mo g Mo g M g Am Hummelberg Mo g Mo g Mi g Am Kaltenbach Mo g Mo g Mi g Am Kreuzacker Mo g Mo g Mi g Am Röhrteich Mo g Mo g Mi g Am Vogelherd Mo g Mo g Mi g An den Korbweiden Mo g Mo g Mi g Arnsgrüner Straße Mo g Mo g Mi g Auenstraße Mo g Mo g Mi g Auf der Scheibe Mo g Mo g Mi g August-Bebel-Straße Mo g Mo g Mi g Bahnhofstraße Mo g Mo g Mi g Bahnweg Mo g Mo g Mi g Bergsteig Mo g Mo g Mi g Bergweg Mo g Mo g Mi g Bethanien Mo g Mo g Mi g Bürgermeister-Todt-Straße Mo g Mo g Mi g Dorfstraße Mo g Mo g Mi g E.-Claviez-Siedlung Mo g Mo g Mi g Eduard-Krenkel-Straße Mo g Mo g Mi g Elsterstraße Mo g Mo g Mi g Forststraße Mo g Mo g Mi g Freiberger Straße Mo g Mi w Mo g Mi g Friedhofsgäßchen Mo g Mo g Mi g Gettengrüner Straße Do u Mo g Mi g Goesmannstraße Mo g Mi w Mo g Mi g Goethestraße Mo g Mo g Mi g Graben Mo g Mo g Mi g Hangweg Mo g Mo g Mi g Hauptstraße Mo g Mo g Mi g Hellgasse Mo g Mo g Mi g Hermsgrüner Weg Mo g Mo g Mi g Adorf Hofloh Mo g Mo g Mi g Hohe Straße Mo g Mo g Mi g Höhenweg Mo g Mo g Mi g Johannisstraße Mo g Mo g Mi g Julius-Mosen-Weg Mo g Mo g Mi g Karlsgasse Mo g Mo g Mi g Kessel Mo g Mo g Mi g Kirchplatz Mo g Mo g Mi g Krummer Weg Mo g Mo g Mi g Landwüster Straße Mo g Mo g Mi g Lange Straße Mo g Mo g Mi g Leitersbergweg Mo g Mo g Mi g Lessingstraße Mo g Mo g Mi g Markneukirchner Straße Mo g Mo g Mi g Markt Mo g Mo g Mi g Mehltau Mo g Mo g Mi g Mittelstraße Mo g Mo g Mi g Mühlweg Mo g Mo g Mi g Nordstraße Mo g Mo g Mi g Oelsnitzer Straße Mo g Mo g Mi g Pfaffenlohweg Mo g Mo g Mi g Pfortenberg Mo g Mo g Mi g Querstraße Mo g Mo g Mi g Querweg Mo g Mo g Mi g Reinhold-Becker-Straße Mo g Mo g Mi g Remtengrüner Weg Mo g Mo g Mi g Roter Turmweg Mo g Mo g Mi g Sand Mo g Mo g Mi g Schadendeck Mo g Mo g Mi g Schillerstraße Mo g Mi w Mo g Mi g Schulstraße Mo g Mo g Mi g Schützenstraße Mo g Mo g Mi g Siedlerweg Mo g Mo g Mi g Sommerleithen Mo g Mo g Mi g Sorger Straße Mo g Mo g Mi g Steinweg Mo g Mo g Mi g Storchenstraße Mo g Mo g Mi g g = gerade Woche, u = ungerade Woche, w = wöchentlich Auskünfte unter /-2281 Seite OE 2

15 STRASSENÜBERSICHT STRASSENÜBERSICHT Tonne 1,1 cbm Weih.-Baum gelber Sack blaue Tonne Tonne 1,1 cbm Weih.-Baum gelber Sack blaue Tonne Adorf Talstraße Mo g Mo g Mi g Turmweg Mo g Mo g Mi g Unterer Weg Mo g Mo g Mi g Waldbadstraße Mo g Mo g Mi g Waldweg Mo g Mo g Mi g Weidenweg Mo g Mo g Mi g Werkstraße Mo g Mo g Mi g Weststraße Mo g Mo g Mi g Wiesensteig Mo g Mo g Mi g Wiesenweg Mo g Mo g Mi g Wolfsgässchen Mo g Mo g Mi g Bad Elster Almweg Mo g Do g Fr u Alte Reuther Straße Mo g Do g Fr u Alte Roßbacher Straße Di g Do g Fr u Am Kuhberg Di g Mi w Do g Fr u Am Schafgarten Di g Do g Fr u Am Wiesenweg Di g Do g Fr u Am Wolfsberg Di g Do g Fr u Arnsgrüner Kirchsteig Di g Do g Fr u Ascher Straße Mo g Do g Fr u Badstraße Di g Do g Fr u Bahnhofstraße Di g Do g Fr u Bärenlohsiedlung Di g Do g Fr u Beuthstraße Di g Do g Fr u Dr.-Richard-Schmincke-Straße Mo g Do g Fr u Elsterblick Di g Do g Fr u Endersstraße Mo g Do g Fr u Forststraße Di g Do g Fr u Georg-Leißner-Straße Di g Do g Fr u Gutenbergstraße Di g Do g Fr u Hagerstraße Di g Mi w Do g Fr u Heinrich-Heine-Straße Di g Do g Fr u Heißenstein Mo g Do g Fr u Heißensteiner Weg Di g Do g Fr u J.-Christoph-Hilf-Straße Di g Mi w Do g Fr u Bad Elster Kellergrund Mo g Do g Fr u Kessel Di g Do g Fr u Kesselstraße Di g Do g Fr u Kirchplatz Di g Do g Fr u Kirchstraße Di g Do g Fr u Ködersbachsiedlung Di g Do g Fr u Lindenstraße Di g Do g Fr u Louisenhöhe Di g Do g Fr u Max-Höra-Straße Di g Do g Fr u Obere Bärenloher Straße Di g Do g Fr u Obere Reuther Straße Mo g Do g Fr u Parkstraße Di g Do g Fr u Pfarrweg Di g Do g Fr u Prof.-Paul-Köhler-Straße Di g Do g Fr u Reuth Mo g Do g Fr u Richard-Wagner-Straße Di g Do g Fr u Robert-Koch-Straße Di g Do g Fr u Roßbacher Straße Di g Do g Fr u Schillerweg Di g Do g Fr u Schubertplatz Di g Do g Fr u Straße der Jugend Di g Do g Fr u Straße des Friedens Di g Do g Fr u Untere Bärenloher Straße Di g Mi w Do g Fr u Untere Reuther Straße Mo g Do g Fr u Waldsiedlung Di g Do g Fr u Walter-Rathenau-Straße Di g Do g Fr u Weberweg Di g Do g Fr u Oelsnitz A.-Bebel-Straße Mo g Fr g Di g Adlermühle Mo g Do g Di g Adolf-Damaschke-Str. Mo g Mi w Do g Di g Ährenfeld Mo g Do g Di g Alte Adorfer Straße Mo g Do g Di g Alte Bahnhofstraße Mo g Fr g Di g Alte Plauensche Straße Mo g Fr g Di g Alte Reichenbacher Straße Mo g Fr g Di g g = gerade Woche, u = ungerade Woche, w = wöchentlich Auskünfte unter /-2281 Seite OE 3

16 STRASSENÜBERSICHT STRASSENÜBERSICHT Tonne 1,1 cbm Weih.-Baum gelber Sack blaue Tonne Tonne 1,1 cbm Weih.-Baum gelber Sack blaue Tonne Oelsnitz Alte Triebeler Straße Mo g Fr g Di g Am Bahnhof Mo g Fr g Di g Am Jahnteich Mo g Do g Di g Am Kindergarten Mo g Fr g Di g Am Lohgrund Mo g Do g Di g Am Mühlgraben Mo g Do g Di g Am Steinbruch Mo g Do g Di g Am Winkel Mo g Fr g Di g Am Zimmersteig Mo g Do g Di g An der Elster Mo g Fr g Di g An der Stadtmauer Mo g Do g Di g Bachstraße Mo g Fr g Di g Bahnhofstraße Mo g Fr g Di g Bergstraße Mo g Do g Di g Birkenstraße Mo g Fr g Di g Blumenstraße Mo g Fr g Di g Boxbachweg Mo g Fr g Di g Brückenstraße Mo g Do g Di g Brunnenstraße Mo g Fr g Di g Burgstraße Mo g Fr g Di g C.-W.-Koch-Straße Mo g Fr g Di g Dr.-Fickert-Straße Mo g Do g Di g Dr.-Friedrich-Straße Mo g Do g Di g Dr.-Külz-Straße Mo g Do g Di g Dreihöfer Schmiede Mo g Do g Di g Egerstraße Mo g Do g Di g Elsterstraße Mo g Fr g Di g Fabrikstraße Mo g Do g Di g Falkensteiner Straße Mo g Do g Di g Feldstraße Mo g Do g Di g Finkenburgstraße Mo g Fr g Di g Forststraße Mo g Fr g Di g Fr.-Engels-Straße Mo g Do g Di g Fuchspöhler Weg Mo g Fr g Di g Gartenhäuser Mo g Do g Di g Gartenstraße Mo g Do g Di g Gellertstraße Mo g Do g Di g Oelsnitz Gerberstraße Mo g Do g Di g Gerichtsstraße Mo g Do g Di g Goethestraße Mo g Fr g Di g Görnitzer Weg Mo g Do g Di g Grabenstraße Mo g Do g Di g Hainstraße Mo g Do g Di g Hartmannsgrüner Waldweg Mo g Do g Di g Heimstättenstraße Mo g Fr g Di g Heinrich-Heine-Straße Mo g Fr g Di g Heppeplatz Mo g Do g Di g Hofer Straße Mo g Fr g Di g Industriegebiet Mo g Fr g Di g Johannisberg Mo g Fr g Di g Kantor-Georgi-Straße Mo g Do g Di g Karl-Liebknecht-Straße Mo g Mi w Fr g Di g Karl-Marx-Platz Mo g Do g Di g Kirchplatz Mo g Do g Di g Lauterbacher Straße Mo g Fr g Di g Lessingstraße Mo g Do g Di g Letzter Heller Mo g Do g Di g Lindenstraße Mo g Fr g Di g Louisenstraße Mo g Do g Di g Lutherstraße Mo g Fr g Di g Marienstraße Mo g Do g Di g Markt Mo g Do g Di g Marktstraße Mo g Do g Di g Melanchthonstraße Mo g Mi w Fr g Di g Michaelisstraße Mo g Do g Di g Mittelstraße Mo g Do g Di g Mittelweg Mo g Fr g Di g Mosenstraße Mo g Fr g Di g Mühlstraße Mo g Do g Di g Nordstraße Mo g Do g Di g Obere Kirchstraße Mo g Do g Di g Oberhermsgrüner Weg Mo g Fr g Di g Obermarxgrüner Weg Mo g Fr g Di g Obertriebelbach Mo g Fr g Di g g = gerade Woche, u = ungerade Woche, w = wöchentlich Auskünfte unter /-2281 Seite OE 4

17 STRASSENÜBERSICHT STRASSENÜBERSICHT Tonne 1,1 cbm Weih.-Baum gelber Sack blaue Tonne Tonne 1,1 cbm Weih.-Baum gelber Sack blaue Tonne Oelsnitz Oststraße Mo g Do g Di g Otto-Riedel-Straße Mo g Mi w Do g Di g Paul-Apitzsch-Straße Mo g Mi w Fr g Di g Paul-Rebhuhn-Straße Mo g Fr g Di g Pestalozzistraße Mo g Do g Di g Pfortenstraße Mo g Do g Di g Plauensche Straße Mo g Fr g Di g Poetenweg Mo g Fr g Di g Querstraße Mo g Do g Di g R.-Breitscheid-Platz Mo g Do g Di g Raasdorfer Straße Mo g Do g Di g Raschauer Straße Mo g Do g Di g Rosa-Luxemburg-Straße Mo g Do g Di g Rosenmüllerstraße Mo g Fr g Di g Schafhäuser Mo g Fr g Di g Schillerstraße Mo g Do g Di g Schlehenweg Mo g Do g Di g Schleizer Straße Mo g Do g Di g Schlossstraße Mo g Fr g Di g Schmidtstraße Mo g Do g Di g Schönbrunner Straße Mo g Fr g Di g Schönecker Straße Mo g Do g Di g Schulstraße Mo g Do g Di g Steinmühlenhäuser Mo g Do g Di g Stephanstraße Mo g Do g Di g Stiftsweg Mo g Do g Di g Straße des Friedens Mo g Mi w Fr g Di g Südstraße Mo g Do g Di g Talsperrenstraße Mo g Fr g Di g Talstraße Mo g Fr g Di g Taltitzer Straße Mo g Do g Di g Tanzermühle Mo g Do g Di g Teichgasse Mo g Do g Di g Teichstraße Mo g Fr g Di g Th.-Müntzer-Weg Mo g Do g Di g Theumaer Straße Mo g Fr g Di g Tirpersdorfer Straße Mo g Do g Di g Oelsnitz Tirschendorfer Straße Mo g Do g Di g Turnstraße Mo g Do g Di g Untere Kirchstraße Mo g Fr g Di g Unterer Görnitzer Weg Mo g Do g Di g Unterer Höhenweg Mo g Do g Di g Unterlosaer Weg Mo g Do g Di g Untermarxgrüner Straße Mo g Do g Di g Untermarxgrüner Weg Mo g Do g Di g Voigtsberger Straße ab Nr. 24 Mo g Do g Di g Voigtsberger Straße bis Nr. 23 Mo g Do g Di g W.-Rathenau-Straße Mo g Do g Di g Waldstraße Mo g Do g Di g Walkmühlenhäuser Mo g Do g Di g Wallstraße Mo g Do g Di g Weberstraße Mo g Do g Di g Wehrstraße Mo g Fr g Di g Weststraße Mo g Do g Di g Wiesengrund Mo g Do g Di g Wiesenstraße Mo g Fr g Di, g Willi-Brandt-Ring Mo g Do g Di g Windmühlenweg Mo g Fr g Di g Zum Lauterbacher Steinbruch Mo g Fr g Di g Zum Raschauer Grund Mo g Do g Di g g = gerade Woche, u = ungerade Woche, w = wöchentlich Auskünfte unter /-2281 Seite OE 5

18 PROBLEMABFALLSAMMLUNG Ort / Ortsteil Standort Tag Standzeit Adorf Bahnhof :00 17:30 Adorf Parkplatz am Schützenhaus :45 16:45 Adorf Penny-Markt, Lessingstraße :30 15:30 Adorf Remtengrün, IGLU-Standplatz, Alte Schule :45 14:15 Bad Brambach Parkplatz, ehemalige Wechselstube, Imbiss :45 14:45 Bad Elster IGLU-Standplatz Max-Höra-Straße :45 17:30 Bad Elster Rathaus / Kirchplatz :45 18:15 Bergen (bei Eichigt) Bushaltestelle :00 16:30 Bobenneukirchen Bushaltestelle :00 16:00 Bösenbrunn Parkplatz Gutshofschänke :45 15:15 Dröda IGLU-Standplatz :15 16:45 Droßdorf IGLU-Standplatz :15 15:45 Ebmath IGLU-Standplatz :30 15:00 Eichigt IGLU-Standplatz :00 17:45 Freiberg IGLU-Standplatz Ortsmitte :15 15:45 Juchhöh IGLU-Standplatz :45 14:15 Leubetha IGLU-Standplatz :15 15:45 Lottengrün Am Ring :00 16:30 Marieney Buswendeplatz :00 16:30 Mühlhausen IGLU-Standplatz :00 13:30 Obermarxgrün IGLU-Standplatz :00 13:30 Oelsnitz Görnitzer Weg Ährenfeld, Buswendeschleife :15 18:00 (verkehrsbedingte zeitliche Verzögerungen sind möglich) Ort / Ortsteil Standort Tag Standzeit Oelsnitz IGLU-Standplatz Bahnhofstraße / Elsterbrücke :30 17:30 Oelsnitz Schützenhaus :45 11:00 Oelsnitz Untermarxgrün, IGLU, Alte Plauensche Straße :30 09:30 Ottengrün IGLU-Standplatz :30 14:45 Posseck Am Dorfplatz / Bushaltestelle :00 13:30 Raun IGLU-Standplatz, Buswendeschleife :00 15:30 Saalig Gasthof :30 15:00 Sachsgrün Wartehalle :45 14:15 Schloditz IGLU-Standplatz :30 15:00 Schönberg (bei Bad Brambach) Bushaltestelle / Wagenhalle :00 13:30 Schönbrunn (bei Oelsnitz) Platz Stengel-Hof :00 14:30 Sohl IGLU-Standplatz :45 16:30 Süßebach IGLU-Standplatz / Bushaltestelle :00 18:15 Taltitz IGLU-Standort :00 13:30 Tiefenbrunn IGLU-Standplatz :45 14:15 Tirpersdorf Am Anger :45 17:30 Tirschendorf IGLU-Standplatz :15 18:30 Triebel IGLU-Standplatz :30 16:00 Wiedersberg IGLU-Standplatz :00 13:30 Wohlbach IGLU-Standplatz :45 14:15 Auskünfte unter /-2281 Seite OE 6

19 CONTAINERSTANDPLÄTZE FÜR KLEINELEKTRONIKSCHROTT Ort Standplatz Ort Standplatz Ort Standplatz Adorf Bad Brambach Bad Elster Bobenneukirchen Bösenbrunn Eichigt Gemeindeverband Mühlenthal Bauhof Ringstraße Zollstraße Am Kuhberg Ortsmitte, Alte Schulstraße Ortsmitte, Drödaer Straße Ortsmitte, Dorfstraße OT Mariney, Hauptstraße OT Tirschendorf, Hauptstraße OT Unterwürschnitz, Schulberg Hundsgrün Leubetha Oelsnitz Ortsmitte, Untereichigter Straße Ortsmitte, Hermsgrüner Straße Finkenburgstraße OT Oberhermsgrün Ottengrün Sachsgrün Tirpersdorf Triebel Ortsmitte, Hauptstraße Ortsmitte, Dorfstraße Gemeindeamt, im Hinterhof Ortsmitte, Bösenbrunner Straße Auskünfte unter /-2281 Seite OE 7

20 VERTRIEB VON BANDEROLEN UND RESTABFALLSÄCKEN Ort Einrichtung Adresse Die fett/kursiv hervorgehobenen Vertriebseinrichtungen führen nur die Banderolen, nicht aber die satzungsgemäß für die Abfallentsorgung zugelassenen 80-Liter-Restabfallsäcke! Adorf: Agip-Service-Station, Oelsnitzer Straße 49, Adorf Adorf: Schuhhaus Trautloff, Bürgermeister-Todt-Straße 3, Adorf Adorf: Tabakwaren / Lotto Karl-Heinz Böhm, R.-Becker-Straße 3, Adorf Adorf: Papier, Büro, Schreibwaren, Hohe Straße 17, Adorf Bad Brambach: Gemeindeverwaltung Bad Brambach, Adorfer Straße 1, Bad Brambach Bad Brambach: Drogerie W. Görsch, Markt 10, Bad Brambach Bad Elster: Trautloff Schuhe, Badstraße 5, Bad Elster Bad Elster: Kopier- und Schreibservice Marion Knoll, Lindenstraße 8, Bad Elster Bad Elster: Wohnungsbaugesellschaft mbh, Johann-Christoph-Hilf-Straße 17, Bad Elster Bobenneukirchen: Gemeindeverwaltung Bösenbrunn, Alte Schulstraße 2, Bobenneukirchen Eichigt: Gemeindeverwaltung Eichigt, Dorfstraße 11, Eichigt Hermsgrün: Martin Rudert, Untere Dorfstraße 11, Hermsgrün Leubetha: Getränkehandel Thomas Ittner, Marieneyer Straße 5, Leubetha Marieney: Blumen- und Geschenkartikel Helga Hüller, Leubethaer Straße 5, Marieney Oelsnitz: Stadt Oelsnitz, Anmeldung, Markt 1, Oelsnitz Oelsnitz: Tourismus-Information, Grabenstraße 31, Oelsnitz Oelsnitz: EDEKA Verbrauchermarkt, Voigtsberger Straße 1, Oelsnitz Oelsnitz: Freie Tankstelle Klaus Methner, Falkensteiner Straße 2, Oelsnitz Oelsnitz: Friseur Rahmig, Hofer Straße 34, Oelsnitz Tirpersdorf: Verwaltungsverband Jägerswald, Hauptstraße 41, Tirpersdorf Triebel: Gemeindeverwaltung Triebel, Hauptstraße 52, Triebel Nur Vertrieb von Restmüllsäcken: Oelsnitz: ESGO Entsorgung und Stadtbeleuchtung GmbH, Am Jahnteich 4a, Oelsnitz Stand vom Änderungen vorbehalten! Auskünfte unter Seite OE 8

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