Ausbildungsbeschreibung von Schriftgießer/Schriftgießerin vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Schriftgießer/Schriftgießerin vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungs-/Lernorte Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Schriftgießer/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Der Monoberuf, der ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten ausgebildet wird, wird im Bereich Industrie angeboten. Ausbildungsinhalte Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: wie man mit der Gießmaschine arbeitet, wie die Einzelteile an der Maschine, die hauptsächlichb dem Verschleiß unterworfen sind, bezeichnet werden, welche verschiedenen Messzeuge es gibt, wie das typographische Maßsystem funktioniert, welche Schriftgrade und Kegel es gibt, wie man einen Gießzettel für eine neue Schrift (Werk- und Titelschrift) zusammenstellt. Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt: wie man Störungen und Fehlerquellen beim Gießen, wie Hängen des Kerns, ungleiche Dicke, Linienabweichung, Höhenabweichung, schlechtes Geradstehen des Schriftkörpers, Ausschießen der Körper, ungleichmäßiges Ausstoßen und Ausbrechen der Füße erkennt und beseitigt, wie man glatte Messer und Unterschneidemessen handhabt, wie man den Kernwechsel an einer Komplett-Gießmaschine vornimmt, wie man Kursivschriften gießt, wie man fremdländische Figuren nach Gießereiprobe gießt, wie man neue Schriften gießt. Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr: welche Bedeutung zum Beispiel mathematische und astronomische Schriftzeichen haben, wie man große und kleine Kegel auf der Höhenfräsmaschine fräst wie man schwierige Figuren auf der Handgießmaschine gießt, wie man am Bestoßtisch arbeitet (Fertigmachen von Akzenten und Einstoßen von Signaturen), welchen Werdegang eine Schrift vom Künstler bis zum ersten Guss hat. welche verschiedenen Herstellungsarten von Schriftgussmatern durch Prägen, Bohren und Galvanisieren es gibt. Rechtsgrundlage: Berufsbild des Schriftgießers, Erlass des Bundesministers für Wirtschaft - II B vom , außer Kraft

2 Erlass des Bundesministers für Wirtschaft - II B vom Arbeitsumgebung in der Ausbildung Schriftgießer/innnen werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Dabei findet die Ausbildung im Betrieb in Werkstätten statt. Der Unterricht in den gewerblichen Berufsschulen wird in Unterrichtsräumen (Klassenzimmer) und Räumen für Fachpraxis abgehalten. Der Berufsschulunterricht findet meist in Blockform in einer länderübergreifenden Fachklasse (mit Internatsunterbringung) statt. Eine länderübergreifende Fachklasse gibt es derzeit für alle Länder in Pegnitz (Bayern) Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule) Werkstätten Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Finanzielle Aspekte Schriftgießer/innen werden in Industriebetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert das Arbeitsamt. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Tarifliche Ausbildungsvergütungen in der Metallindustrie in DM und Euro pro Monat in den einzelnen Ausbildungsjahren (Stand: ): Alte Bundesländer Je nach Tarifgebiet: 1. Ausbildungsjahr: DM (579 Euro) bis DM (627 Euro) 2. Ausbildungsjahr: DM (632 Euro) bis DM (664 Euro) 3. Ausbildungsjahr: DM (685 Euro) bis DM (722 Euro) Neue Bundesländer Je nach Tarifgebiet: 1. Ausbildungsjahr: DM (590 Euro) bis DM (614 Euro) 2. Ausbildungsjahr: DM (643 Euro) bis DM (650 Euro) 3. Ausbildungsjahr: DM (692 Euro) bis DM (706 Euro) Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Alte Bundesländer, Stand: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Neue Bundesländer, Stand: Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

3 Verlängerungen Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses auf Verlangen der Auszubildenden. Verlängerungsdauer: bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens 1 Jahr Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) 14 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) In Einzelfällen, um das Ausbildungsziel zu erreichen, Verlängerung durch die zuständige Stelle auf Verlangen der Auszubildenden mit Einverständnis der Ausbildenden Verlängerungsdauer: Unterschiedlich, entsprechend den Absprachen der Beteiligten, höchstens 1 Jahr Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) 29 Abs. 3 und 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Berufsbild Praktische Ausbildung im Betrieb Theoretische Ausbildung in der Schule Im 1., 2. und 3. Ausbildungsjahr Beherrschen des typografischen Maßsystems Anwenden der Messzeuge In der Berufsschule während der gesamten Ausbildung Unterricht ausbildungsbegleitend (in der Regel Blockunterricht) Kenntnis der verschiedenen Schriftarten und Werkstoffe Einrichten von Gießmaschinen verschiedener Bauart und Funktion Zurichten der Schriften berufsbezogen: z.b. Fachrechnen allgemein bildend: z.b. Wirtschafts- und Sozialkunde Gießen von gebrauchsfertiger Schrift und von Füllzeug Fertigmachen und Höhefräsen Justieren von Matern Feilen einer Schrift Pflegen und Instandhalten der Maschinen, Werkzeuge, Messzeuge und sonstigen Arbeitsmittel Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften Zwischenprüfung in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Abschlussprüfung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407)

4 34 Berufsbildungsgesetz (Ausbildungsbereich Industrie und Handel) Die Prüfung wird auf Grundlage des Berufsbild des Schriftgießers, Erlass des Bundesministers für Wirtschaft - II B vom , außer Kraft Erlasses des Bundesministers für Wirtschaft - II B durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft, die Teilnahme an der Zwischenprüfung. Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie findet im 2. Ausbildungsjahr statt. Sie erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Abschlussprüfung In der Abschlussprüfung soll die Facharbeiterqualifikation, also die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit, die selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt, nachgewiesen werden. Die Prüfung besteht aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die praktische Prüfung besteht aus mehreren Arbeitsproben. In etwa 8 Stunden sollen mindestens folgende Arbeitsproben durchgeführt werden: Einrichten einer Gießmaschine, Gießen von Figuren ohne Zurichtebuchstaben, Fertigmachen und Höhefräsen. Im schriftlichen Teil, der insgesamt 3 Stunden in Anspruch nimmt, werden die Prüfungsbereiche Fachkunde und Fachrechnen geprüft. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Fachliches Wissen und Wirtschafts- und Sozialkunde. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Schriftgießer/Schriftgießerin. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben.

5 Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Auswahlverfahren Auswahlverfahren sind nicht bekannt. Gesetze/Regelungen Berufsbild des Schriftgießers, Erlass des Bundesministers für Wirtschaft - II B vom , außer Kraft Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Anerkennung des Berufes Schriftgießer/in wurde 1937 mitgeteilt. Das Berufsbild wurde 1963 durch Erlass neu gefasst. Die Ausbildung ist bis heute anerkannt, deswegen gelten die bestehenden Regelungen noch fort.

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