Ausbildungsbeschreibung von Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Fluggerätelektroniker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Elektrotechnik zugeordnet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie angeboten. Ausbildungsinhalte Laut Ausbildungsrahmenplan lernen die Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr beispielsweise: wie und mit welchen Werkzeugen und Werkstoffen mechanische Teile wie etwa Bleche, Platten oder Profile angefertigt werden was beim Zusammenbauen und Verdrahten von mechanischen, elektromechanischen und elektrischen Bauteilen zu Baugruppen zu beachten ist wie Leitungen mithilfe von Schaltungsunterlagen anschlussfertig zugerichtet, in Rohren oder Kanälen verlegt und angeschlossen werden welche Verfahren, Messeinrichtungen und Messgeräte zum Messen von Gleich- und Wechselgrößen und Prüfen von Bauteilen und Baugruppen zur Verfügung stehen Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt: wie man mechanische, elektromechanische und elektrische Geräte mithilfe von technischen Zeichnungen und Schaltungsunterlagen zusammenbaut und verdrahtet wie man Leitungen unter Beachtung des Verwendungszwecks auswählt, verlegt und anschließt wie Baugruppen und Geräte auf ihre Funktionen geprüft und eingestellt werden wie man Baugruppen und Geräte unter Berücksichtigung einschlägiger Schutzmaßnahmen in Betrieb nimmt

2 Im 3. und 4. Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden schließlich: wie elektromechanische und elektrische Bauteile unter Zuhilfenahme von Unterlagen und Mustern angefertigt werden was beim Bestücken von Leiterplatten mit Bauteilen zu beachten ist wie man Geräte und Baugruppen der Energie oder Kommunikationstechnik zusammenbaut und verdrahtet wie diese geprüft, gemessen, eingestellt und abgeglichen werden wie Geräte an Peripheriegeräte angepasst, in Betrieb genommen und - bei Bedarf - instand gesetzt werden Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten der Fluggerätelektronik, zum Beispiel über: Elektrotechnik Steuerungs- und Digitaltechnik sowie Messtechnik Elektronik Schutzmaßnahmen Technisches Zeichnen Werkstoffe, Werkstoffbearbeitung und Leitungsarten Technische und rechtliche Grundlagen der Luftfahrt Grundschaltungen mit Kondensator und Spule Schaltungen mit R-C-L im Wechselstromkreis Strom- und Spannungsversorgung Digitale Schaltungstechnik Analoge Schaltungstechnik Bordstromversorgung Schutzmaßnahmen Antriebstechnik Regelsysteme Messen und Darstellen elektrischer und nichtelektrischer Größen Datenverarbeitungstechnik Informations- und Kommunikationstechnik Navigationsverfahren und Radar Ergänzungsausrüstung Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker/zur Fluggerätelektronikerin vom (BGBl 1479), außer Kraft ab Fundstelle: 1997 (BGBl. S. 1479) Volltext (pdf, 1012kB) Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker/zur Fluggerätelektronikerin Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 453kB) Rahmenlehrpläne für den Ausbildungsberuf Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin Arbeitsumgebung in der Ausbildung Fluggerätelektroniker/innen werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Dabei findet die Ausbildung in Betrieben der Fluggerätherstellung, -ausrüstung, -wartung und -instandsetzung, bei Luftfahrtgesellschaften und bei der Bundeswehr teils in Ausbildungswerkstätten, teils im betriebsmäßigen Ausbildungsbereich und im betrieblichen Bereich (Wartung, Überholung) statt. Der Unterricht in den Fachklassen der gewerblichen Berufsschulen wird in Unterrichtsräumen (Klassenzimmer) und Räumen für Fachpraxis abgehalten. Eine länderübergreifende Fachklasse gibt es derzeit für die Länder Bremen und Hamburg in Hamburg Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule) Lehrwerkstätten

3 Ausbildungssituation/-bedingungen In der betrieblichen Ausbildung zum/zur Fluggerätelektroniker/in lernen die Auszubildenden bereits die Arbeitsbedingungen kennen, die nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt; die Anforderungen an Selbstständigkeit und Verantwortung, aber auch der Zeitdruck sind noch nicht so hoch wie nach der Ausbildung. Die Ausbildung in der Berufsschule besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff, ergänzt durch praktische Versuche. Da es in der Luftfahrtbranche relativ wenige Ausbildungsfirmen gibt, ist für die Ausbildung Mobilität gefordert. Auch der Berufsschulunterricht findet in Blockform in länderübergreifenden Fachklassen statt, deshalb sind während der Ausbildung Wohnort, betrieblicher und schulischer Lernort nicht immer identisch. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu den üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht findet in der Regel in Blockform statt. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Viele Betriebe arbeiten im Schichtbetrieb. Auszubildende unter 18 Jahren werden vom Schichtdienst noch verschont. Insbesondere nach der Ausbildung kann es vorkommen, dass man zu Spätschichten eingeteilt wird. Auch auf Überstunden und unregelmäßige Arbeitszeiten muss man sich einstellen, zum Beispiel, wenn Fertigstellungstermine eingehalten werden müssen. Auszubildende über 18 Jahren sind an die Abläufe und Arbeitszeiten des jeweiligen Betriebs gebunden. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht (Schule) und in der praktischen Ausbildung eingesetzten Werkzeuge, Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den fachtheoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der Berufsschule haben Fluggerätelektroniker/innen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (z.b. Lehrkräften). Das entspricht der üblichen, bisher von den Auszubildenden erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung arbeiten die Auszubildenden mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des jeweiligen Betriebes (insbesondere ausgebildeten Fluggerätelektroniker/innen, Teamleitern und Teamleiterinnen und dem/der Meister/in) zusammen. In Abhängigkeit von der Arbeitsaufgabe wird in Gruppen oder Einzeln unter Aufsicht gearbeitet. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Fluggerätelektroniker/innen werden in der Luft- und Raumfahrtindustrie, bei Flugzeugherstellern, bei Fluggesellschaften oder bei der Bundeswehr ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert das Arbeitsamt. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Beispielhafte tarifliche Ausbildungsvergütungen in der Metallindustrie pro Monat in den einzelnen Ausbildungsjahren (Stand: ): Alte Bundesländer Je nach Tarifgebiet: 1. Ausbildungsjahr: 605 bis Ausbildungsjahr: 660 bis Ausbildungsjahr: 713 bis Ausbildungsjahr: 744 bis 816 Neue Bundesländer Je nach Tarifgebiet: 1. Ausbildungsjahr: 615 bis Ausbildungsjahr: 663 bis Ausbildungsjahr: 714 bis Ausbildungsjahr: 744 bis 775

4 Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Alte Bundesländer, Stand: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Neue Bundesländer, Stand: Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 1/2 Jahre. Verlängerungen Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: Auszubildende können, wenn sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses verlangen. Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Die Verlängerungsdauer bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung beträgt höchstens 1 Jahr. Um das Ausbildungsziel zu erreichen, kann in Einzelfällen eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses erwirkt werden. Die Auszubildenden müssen dies in Übereinkunft mit dem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Verlängerungsdauer hängt von den Absprachen der Beteiligten ab und beträgt höchstens 1 Jahr. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan Praktische Ausbildung im Betrieb Theoretische Ausbildung in der Schule Während der gesamten Ausbildung Berufsbildung; Arbeits- und Tarifrecht; Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes; Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz In der Berufsschule während der gesamten Ausbildung Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit- oder Blockunterricht) Im 1. Ausbildungsjahr Anwenden von betrieblicher Information und Kommunikation sowie von technischem Englisch berufsbezogen: z.b. Technologie, Schaltungstechnik, Funktionsanalyse allgemein bildend: z.b. Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde Mitgestalten und Organisieren der Arbeit Anfertigen von mechanischen Teilen; Herstellen von mechanischen Verbindungen Zusammenbauen und Verdrahten von mechanischen, elektromechanischen und elektrischen Bauteilen zu Baugruppen Zurichten, Verlegen und Anschließen von Leitungen Messen von elektrischen Größen sowie Prüfen von

5 Bauteilen und Baugruppen Im 2. Ausbildungsjahr Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. Ausbildungsjahr Qualitätssicherung Handhaben, Einrichten und Prüfen von Werkzeugen, Maschinen und technischen Einrichtungen Avioniksysteme und ihr Einfluss auf die Sicherheit der Luftfahrt Zusammenbauen, Montieren, Installieren, Prüfen, Messen, Einstellen und Inbetriebnehmen von Baugruppen, Geräten und Anlagen der Luftfahrttechnik Bedienen von Geräten der Datenverarbeitung und Anwenden von Programmen Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. und 4. Ausbildungsjahr Vertiefen der Kenntnisse aus dem 2. Ausbildungsjahr Instandhalten von Baugruppen, Geräten und Anlagen der Luftfahrttechnik Abschlussprüfung nach 3 1/2 Ausbildungsjahren Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die Prüfung wird auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker/zur Fluggerätelektronikerin vom (BGBl 1479), außer Kraft ab Fundstelle: 1997 (BGBl. S. 1479) Volltext (pdf, 1012kB) Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker/zur Fluggerätelektronikerin durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft die Teilnahme an der Zwischenprüfung Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate. Abschlussprüfung In der Abschlussprüfung soll die Facharbeiterqualifikation, also die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit, die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt, nachgewiesen werden. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Geprüft werden in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens elf Stunden drei praktische Aufgaben nach Arbeitsanweisungen und Unterlagen sowie in höchstens einer Stunde eine Planungsaufgabe, die sich auf eine praktische Aufgabe beziehen soll. Als praktische Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:

6 das Installieren, Inbetriebnehmen, Einstellen und Prüfen einer Baugruppe oder eines Anlagenteils nach Unterlagen das Zusammenstellen einer Messanordnung, das Messen, Prüfen und Ermitteln analoger und digitaler Signale und Kennwerte sowie das Anfertigen eines Messprotokolls das Feststellen, Eingrenzen, Beheben und Dokumentieren von Fehlern oder Störungen in einer Baugruppe oder einem Anlagenteil Als Planungsaufgabe kommt insbesondere in Betracht: das Planen der Arbeitsabläufe entsprechend der praktischen Aufgabe unter Berücksichtigung funktionaler, konstruktiver, fertigungstechnischer und organisatorischer Gesichtspunkte Es sollen jeweils Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Arbeitssicherheit einbezogen werden. Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt 5 Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Technologie, Schaltungsttechnik und Funktionsanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die überwiegende Anzahl der Betriebe stellt Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss ein. Daneben gibt es auch eine größere Gruppe von Auszubildenden mit Hochschulreife und eine kleinere Gruppe mit Hauptschulabschluss. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Weit mehr als die Hälfte der Ausbildungsanfänger/innen dieses Ausbildungsberufes im Jahr 2000 verfügen über einen mittleren Bildungsabschluss. Ein Achtel hat den Hauptschulabschluss und etwa ein Viertel der Ausbildungsanfänger/innen verfügen über die Hochschulreife. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Vor allem folgende berufliche Vorbildung kann die Ausbildung jedoch verkürzen: Einjährige Berufsfachschule, die auf einen oder mehrere Berufe der entsprechenden Fachrichtung vorbereitet. Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für die gewerbliche Wirtschaft vom (BGBl. I S. 1061), geändert durch Verordnung vom (BGBl. I S. 229) Fundstelle: 1978 (BGBl. I S. 1061), 1988 (BGBl. I S. 229) Internet Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2000 hatten über 4 Prozent den Abschluss einer Berufsfachschule. Die Teilnahme an einem Berufsvorbereitungsjahr oder einem Berufsgrundbildungsjahr konnte jedoch keine/r der Ausbildungsanfänger/innen aufweisen.

7 Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Anteil der weiblichen Auszubildenden in diesem industriellen Ausbildungsberuf ist mit etwas mehr als 3 Prozent sehr gering. Auswahlverfahren Die Einstellungspraxis der Betriebe ist unterschiedlich. In der Regel finden Eignungsuntersuchungen und Auswahltests statt. Perspektiven nach der Ausbildung Fluggerätelektroniker/innen sind im Luft- und Raumfahrzeugbau und in der zugehörigen Zulieferindustrie, bei Luftfahrtunternehmen und bei Flughafenbetrieben tätig. Dort spezialisieren sie sich in der Regel nach ihrer Ausbildung auf bestimmte Teilgebiete und Tätigkeiten. Sie arbeiten beispielsweise in der Einzel- und Sondermontage, in der Entwicklung und Konstruktion von elektronischen Fluggerätsystemkomponenten, in der Wartung und Instandhaltung oder als Prüfer/in von Luftfahrtgerät. Sie können innerbetrieblich aufsteigen, zum Beispiel zum/zur Arbeitsgruppenleiter/in oder Meistervertreter/in. Nach Ablegen der Ausbildereignungsprüfung können sie Auszubildende ausbilden. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung für Fluggerätelektroniker/innen nicht beendet. Aufgrund der hohen Sicherheits- und Qualitätsansprüche ist Weiterbildung nach Abschluss der Ausbildung unabdingbar. Viele Arbeiten führen Fluggerätelektroniker/innen erst nach erfolgreich durchgeführten Schulungen und Fortbildungen aus. Möglich ist zum Beispiel der Besuch von Kursen und Seminaren zu folgenden Themen: Luftfahrzeugtechnik und Raumfahrzeugbau, Nachrichtentechnik oder Mikrocomputer- und Mikroprozessortechnik. Die Notwendigkeit des Lernens wird nach dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern zieht sich durch das ganze Berufsleben (lebenslanges Lernen). Um beruflich aufzusteigen, Leitungs- und Führungspositionen zu erreichen und anspruchsvolle Tätigkeiten wahrnehmen zu können, ist in der Regel der Besuch von entsprechenden Aufstiegsweiterbildungslehrgängen notwendig. So kommen für Fluggerätelektroniker/innen nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis insbesondere die Weiterbildung zum/zur Industriemeister/in der Fachrichtung Luftfahrttechik oder Elektrotechnik, zum/zur Techniker/in der Fachrichtung Luftfahrzeugtechnik oder zum/zur Technischen Fachwirt/in in Betracht. Auch ein Studium der Luft- und Raumfahrttechnik an einer Fachhochschule oder Universität ist - die entsprechende Zugangsberechtigung vorausgesetzt - möglich. Es befähigt in jedem Falle zur Übernahme größerer Verantwortung. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Fluggerätelektroniker/in nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Fluggerätelektroniker/in gibt es Alternativen in den Bereichen: Fluggerätmechanik Fahrzeugelektronik Industrieelektronik, Informationselektronik, Kommunikationselektronik Mechatronik, Automatisierungstechnik Elektrische Energietechnik Eine Gemeinsamkeit dieser Bereiche besteht entweder in Montage, Wartung und Instandhaltung von Flugzeugen aller Art (Bereich Fluggerätmechanik) oder im Zusammenbauen und Inbetriebnehmen, Warten und Instandsetzen von elektrischen, elektronischen und mechanischen Baugruppen, Geräten und/oder Anlagen sowie im Verdrahten und Verbinden elektrotechnischer/elektronischer Bauteile zu funktionsfähigen Systemen. Die Berufe der zuletzt genannten Alternativbereiche sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Fluggerätelektroniker/in auf. Dabei handelt es sich um eine Auswahl aus einer Vielzahl von Möglichkeiten. Bereich Fluggerätmechanik Fluggerätelektroniker/innen sind wie die Berufsangehörigen des folgenden Bereichs mit der Montage, Installation, Wartung und Instandhaltung von komplexen Fluggerätsystemkomponenten beschäftigt. Sie lernen alles über den technischen Aufbau von Fluggeräten. Gemeinsam ist ihnen das Interesse an der Luftfahrt. Auch die Anforderungen an Verantwortungsbewusstsein, genaues und zuverlässiges Arbeiten sind gleich. Die Verwandtschaft zwischen diesen Bereichen ist sehr eng. Alternativberufe: Fluggerätmechaniker/in - Triebwerkstechnik in BERUFENET Fluggerätmechaniker/in - Instandhaltungstechnik in BERUFENET Fluggerätmechaniker/in - Fertigungstechnik in BERUFENET Bereich Fahrzeugelektronik Kraftfahrzeugmechatroniker/innen sind wie Fluggerätelektroniker/innen mit der Installation, Wartung und Reparatur elektrotechnischer und elektronischer Baugruppen, Aggregate und Systeme beschäftigt. Sie verlegen elektrische

8 Leitungen, verdrahten und verbinden elektrotechnische/elektronische Bauteile, suchen Fehler mit Mess- und Diagnosesystemen und wechseln defekte Teile aus. Die Verwandtschaft zwischen diesen Bereichen ist eng. Alternativberuf: Kraftfahrzeugmechatroniker/in - Fahrzeugkommunikationstechn. in BERUFENET Bereich Industrieelektronik, Informationselektronik, Kommunikationselektronik Ein Zusammenhang mit dem Beruf Fluggerätelektroniker/in ist durch teilweise gleiche oder ähnliche Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte begründet. Gemeinsamkeiten liegen in der Fertigung und Montage sowie Wartung und Reparatur elektrischer, elektronischer und elektromechanischer Baugruppen und Systeme für die Informations- und Kommunikationstechnik und/oder die elektrische Energietechnik. Die Verwandtschaft zwischen beiden Bereichen ist teilweise recht eng. Alternativberufe: Elektroniker/in - Informations- u. Telekommunikationstechnik in BERUFENET Elektroniker/in für Geräte und Systeme in BERUFENET Informationselektroniker/in in BERUFENET Mikrotechnologe/-technologin in BERUFENET IT-System-Elektroniker/in in BERUFENET Systeminformatiker/in in BERUFENET Bereich Mechatronik, Automatisierungstechnik Die Gemeinsamkeiten zwischen Beschäftigten in dem hier genannten Bereich und dem Beruf Fluggerätelektroniker/in bestehen in der Anwendung elektrischer, elektronischer und elektromechanischer Baugruppen und Systeme für automatisierte Fertigungseinrichtungen und -prozesse in unterschiedlichen Industriezweigen. Mechatronische Systeme finden auch im Flugzeug Verwendung. Alternativberufe: Mechatroniker/in in BERUFENET Elektroniker/in für Automatisierungstechnik (Industrie) in BERUFENET Bereich Elektrische Energietechnik Berufsangehörige des hier aufgeführten Bereiches beschäftigen sich wie Fluggerätelektroniker/innen mit Geräten, Maschinen und Anlagen zur Anwendung von Elektroenergie sowie mit ihrer Erzeugung und Verteilung, die zugehörigen Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Überwachungseinrichtungen eingeschlossen. Sie verkabeln, verbinden, verdrahten und prüfen Baugruppen, Geräte und Anlagen und zwar mit gleichen Werkzeugen, Mess- und Prüfgeräten. Alternativberufe: Elektroniker/in für Betriebstechnik in BERUFENET Elektroniker/in für Gebäude- und Infrastruktursysteme in BERUFENET Elektroniker/in - Energie- und Gebäudetechnik in BERUFENET Systemelektroniker/in in BERUFENET Elektroniker/in - Automatisierungstechnik (Handwerk) in BERUFENET Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik in BERUFENET Elektroanlagenmonteur/in in BERUFENET Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliche Kenntnisse in Mathematik (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss ) Durchschnittliche Kenntnisse in Physik (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Englischkenntnisse (Lesefertigkeit zum Verständnis englischsprachiger Bedienungsanleitungen) Förderlich: Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Zeichnen Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Werken Kenntnisse in der Datenverarbeitung

9 Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker/zur Fluggerätelektronikerin vom (BGBl 1479), außer Kraft ab Fundstelle: 1997 (BGBl. S. 1479) Volltext (pdf, 1012kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 453kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Der Beruf Fluggerätelektroniker/in wurde im Gefolge der Neuordnung der luftfahrttechnischen Berufe und deren Auswirkung auch im Bereich der Elektronik 1997 neu geschaffen und staatlich anerkannt. Im Gegensatz zum großen Bereich der metalltechnischen Berufe gab es keinen Vorläuferberuf für den Bereich der Fluggerätelektronik. Ausblick - absehbare Änderungen Der Ausbildungsberuf Fluggeräteelektroniker/in wird abgelöst Im Rahmen der Neuordnung der industriellen Elektroberufe wird - voraussichtlich schon zum 1. August der neue anerkannte Ausbildungsberuf "Elektroniker/in für luftfahrttechnische Systeme" in Kraft treten und den bisherigen Ausbildungsberuf "Fluggeräteelektroniker/in" ablösen. Der neue Monoberuf soll ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie angeboten werden. Geplant sind gemeinsame Kernqualifikationen für alle industriellen Elektroberufe, deren Ausbildungsdauer auf 3 1/2 Jahre festgelegt werden soll.

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