Ausbildungsbeschreibung von Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin Fachrichtung Sägeindustrie vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin Fachrichtung Sägeindustrie vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Holzbearbeitungsmechaniker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Dieser Beruf wird in der Industrie in den folgenden Fachrichtungen angeboten: Sägeindustrie Hobelindustrie Holzwerkstoffindustrie Holzleimbauindustrie Ausbildungsinhalte Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: was man über Arten und Eigenschaften der wichtigsten Nadel- und Laubhölzer, über das Fällen und Sortieren von Holz im Wald sowie über eine sachgerechte Lagerung wissen muss welchen Verwendungszweck die einzelnen Werkzeuge zur Holzbearbeitung haben welche Holzbearbeitungsmaschinen eingesetzt werden können wie man Rundholz vermisst und es den einzelnen Güte- und Stärkeklassen zuordnet

2 Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt wie man Holz nach Art, Güte, Abmessung und Verwendungszweck unter Anleitung einteilt welche Eigenschaften Holzschutzmittel haben, welche Anwendungsbereiche es für sie gibt und wie man chemische Holzschutzmaßnahmen durchführt wie Holzbearbeitungsmaschinen eingerichtet, bedient und überwacht werden wie Werkzeug gelagert und gepflegt wird Schließlich erfahren die Auszubildenden im fachrichtungsspezifischen 3. Ausbildungsjahr: wie man Rundholz mit Ketten- und Rundholzkreissägen sowie mit Ablängstationen ablängt oder Sägen richtet und spannt Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwerben die Auszubildenden grundlegende Kenntnisse in folgenden Gebieten: Bearbeiten des Rohstoffes Holz Manuelle Holzbearbeitung Manuelle Metallbearbeitung Holzschutzmaßnahmen Trocknen und Dämpfen von Holz Rohstoff Holz Holzbearbeitungsmaschinen Schnittholz und Holzwerkstoffe Fachrechnen und Fachzeichnen Instandhaltung von Werkzeugen und Maschinen Sortierung von Holz und Holzwerkstoffen Klebstoffe, Beschichtungsmaterialien und ihre Verarbeitung Betriebstechnik Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/in, Beschluss der Kultusministerkonferenz Arbeitsumgebung in der Ausbildung Holzbearbeitungsmechaniker/innen der Fachrichtung Sägeindustrie werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt überwiegend im Freien (Holzplatz) oder in unbeheizten, offenen Hallen. Der Unterricht wird in Unterrichtsräumen (Klassenzimmer) und Räumen für Fachpraxis abgehalten. Der Berufsschulunterricht findet vorwiegend in Blockform, zum Teil in Landesfachklassen oder Fachklassen mit länderübergreifendem Einzugsbereich (mit Internatsunterbringung) statt. Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in Göppingen (Baden-Württemberg) Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen in Rosenheim (Bayern) Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt in Joachimsthal (Brandenburg) Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein in Bad Wildungen (Hessen) Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule) Überbetriebliche Ausbildungseinrichtung Fertigungshallen

3 Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin - Sägeindustrie findet im Ausbildungsbetrieb und an der Berufsschule statt. Der schulische Teil der Ausbildung besteht zum großen Teil aus der Vermittlung theoretischen Lernstoffs. Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden bereits Arbeitsbedingungen kennen, wie sie nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei ist zu bedenken, dass nicht alle genannten Arbeitsbedingungen eine gleich wichtige Rolle spielen, weil je nach Arbeitgeber und eigener Schwerpunktsetzung eine Verlagerung der Arbeitsschwerpunkte eintreten kann, beispielsweise auf die Herstellung von Schnittholz oder von Masten und Schwellen. Während der betrieblichen Ausbildung wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, das heißt die Anforderungen zum Beispiel an Selbstständigkeit und Verantwortung oder auch der Zeitdruck sind noch nicht so hoch wie nach dem Abschluss der Berufsausbildung. Auch beim Umgang mit Kunden und externen Stellen gilt, dass die Auszubildenden vieles erst lernen müssen. Während der Ausbildung muss man damit rechnen, dass Wohnort und Schulort nicht identisch sind. Insbesondere bei Berufsschulunterricht in Blockform und bei Unterricht in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen kann eine auswärtige Unterbringung erforderlich sein. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht findet meist als Blockunterricht in Landes- oder Länderübergreifenden Fachklassen statt. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen am Stück die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Selten findet ausbildungsbegleitender Unterricht an 1 bis 2 Tagen wöchentlich statt. Gelegentlich arbeiten größere Betriebe auch im Schichtbetrieb. Während man in der Ausbildung vom Schichtdienst noch verschont wird, kann es nach der Ausbildung schon vorkommen, dass man zu Spätschichten eingeteilt wird. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die in der betrieblichen Ausbildung verwendeten Arbeitsunterlagen und -vorschriften, Einrichtungen, Geräte, Werkzeuge und Maschinen sowie die verwendeten Hilfs- und Betriebsstoffe entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den Unterricht an der Berufsschule sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule bestehen Kontakte zu Mitauszubildenden, Ausbildern und Ausbilderinnen sowie zu Berufsschullehrern und Berufsschullehrerinnen. Während der betrieblichen Ausbildung arbeiten sie ferner mit Kollegen und Kolleginnen sowie mit Lieferanten zusammen. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Arbeitsablauf i.d.r. durch genaue Vorgaben (Pläne, Zeichnungen) geregelt Berufsschule z.t. als Blockunterricht (Internatsunterbringung) Finanzielle Aspekte Holzbearbeitungsmechaniker/innen - Fachrichtung Sägeindustrie werden in Industriebetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2003 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren: Bereich Industrie und Handel Alte Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 639

4 Neue Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 521 Quelle: Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verlängerungen Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: Auszubildende können, wenn sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses verlangen. Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Die Verlängerungsdauer bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung beträgt höchstens 1 Jahr. Um das Ausbildungsziel zu erreichen, kann in Einzelfällen eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses erwirkt werden. Die Auszubildenden müssen dies in Übereinkunft mit dem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Verlängerungsdauer hängt von den Absprachen der Beteiligten ab und beträgt höchstens 1 Jahr. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan Ausbildung im Betrieb Ausbildung in der Berufsschule Während der gesamten Ausbildung Arbeitsschutz und Unfallverhütung Organisation der Arbeitsstätte, Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht Anfertigen und Lesen von Skizzen und Zeichnungen Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Pflegen, Bearbeiten, Lagern und Transportieren des Holzes und von Restprodukten, Verwertung der Restprodukte unter Berücksichtigung der Umweltbelastung Vermessen und Einteilen des Rohstoffes Holz nach seiner Verwendung und Ausnutzung Ablängen und Zurichten des Rohstoffes Holz Grundfertigkeiten der manuellen Holz- und Metallbearbeitung Einrichten, Bedienen und Überwachen von Holzbearbeitungsmaschinen Bedienen und Überwachen von mechanischen, pneumatischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Geräten und von Förderanlagen Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen, Fördermitteln, Anlagen, Vorrichtungen und Geräten Rohstoff Holz Manuelle Holzbearbeitung Manuelle Metallbearbeitung Holzbearbeitungsmaschinen I und II Schnittholz und Holzwerkstoffe Grundlagen des Fachrechnens Grundlagen des Fachzeichnens Instandhaltung von Werkzeugen und Maschinen Bearbeiten des Rohstoffes Holz I Holzschutzmaßnahmen Trocknen und Dämpfen von Holz

5 der Holzbearbeitung Sortieren und Vermessen von Rundholz sowie von Halb- und Fertigerzeugnissen Trocknen von Holz sowie Lagern, Stapeln und Pflegen von Schnittholz Durchführen von Holzschutzmaßnahmen Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr Durchführen der Abnahme und der Eingangskontrolle von Rundholz Einteilen, Ablängen und Zurichten von Rundholz Einrichten und Bedienen der Holzbearbeitungsmaschinen im Sägewerk Herstellen von Schnittholz Instandhalten von Sägen, Messern und Fräsern Sortieren, Vermessen, Lagern und Verladen von Schnittholz Holzbearbeitungsmaschinen III Bearbeiten des Rohstoffes Holz II Sortierung von Holz und Holzwerkstoffen Klebstoffe, Beschichtungsmaterialien und ihre Verarbeitung Betriebstechnik Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die Prüfung wird auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft, die Teilnahme an der Zwischenprüfung. Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate. Abschlussprüfung In der Abschlussprüfung soll die Facharbeiterqualifikation, also die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit, die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt, nachgewiesen werden. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Geprüft wird in der praktischen Prüfung, die höchstens 8 Stunden dauert, unter Berücksichtigung der vereinbarten Fachrichtung vor allem: das Einteilen und Ablängen von Rundholz für verschiedene Sortimente unter Angabe der verschiedenen Ausnutzungsmöglichkeiten, das Einrichten von mindestens zwei wichtigen Holzbearbeitungsmaschinen, das Arbeiten an mindestens zwei wichtigen Holzbearbeitungsmaschinen, das Herrichten von zwei Werkzeugen, das Sortieren und Vermessen von Holzerzeugnissen, das Ansetzen einer Leimmischung nach vorgegebenem Rezept, das Zusammenfügen verschiedener Konstruktionsteile nach Zeichnung.

6 Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt 6 Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin - Fachrichtung Sägeindustrie. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Mehrheit der Ausbildungsanfänger und -anfängerinnen (alle Fachrichtungen zusammengenommen) besaß jedoch den Hauptschulabschluss. Etwa ein Drittel konnte einen mittleren Bildungsabschluss vorweisen, während Auszubildende mit Hochschulreife bzw. ohne Schulabschluss deutlich in der Minderzahl waren. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Von den Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2002 hatten (alle Fachrichtungen zusammengenommen) 51 Prozent den Hauptschulabschluss. 30 Prozent konnten einen mittleren Bildungsabschluss vorweisen. Ohne Schulabschluss waren knapp zwei Prozent der Bewerber/innen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den 232 Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2002 hatten (alle Fachrichtungen zusammengenommen) neun Prozent ein Berufsgrundbildungsjahr besucht. Insgesamt sieben Prozent hatten ein Berufsvorbereitungsjahr oder eine Berufsfachschule absolviert. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Frauenanteil (alle Fachrichtungen zusammengenommen) nahm in den letzten Jahren kontinuierlich ab. Er beträgt mittlerweile knapp ein Prozent. Auswahlverfahren Die Einstellungspraxis der Betriebe ist unterschiedlich. Vor allem größere Unternehmen führen zum Teil Einstellungstests durch, um die Eignung der Bewerber und Bewerberinnen für den Beruf zu überprüfen.

7 Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigung finden Holzbearbeitungsmechaniker und Holzbearbeitungsmechanikerinnen der Fachrichtung Sägeindustrie vor allem in Sägewerken. Sie können sich spezialisieren, z.b. als Rundholzeinteiler/in, Gatterführer/in oder Werkzeugzurichter/in. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung nicht beendet. Insbesondere automatisierte und computergestützte Arbeitsabläufe in der Holzbearbeitungsindustrie erfordern ein ständiges Aktualisieren des fachlichen Wissens. Dazu können die Holzbearbeitungsmechaniker/innen geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind Holztrocknungs- und Dämpftechnik, Holzbe- und -verarbeitung, Holzoberflächenbehandlungstechnik (einschließlich Hobeltechnik), Holzwerkzeug- und Sägenschärfen oder Holzschutz und -konservierung. Darüber hinaus können die Holzbearbeitungsmechaniker/innen eine Fortbildung absolvieren, z.b. zum Industriemeister/zur Industriemeisterin der Fachrichtung Säge- oder der Fachrichtung Holzindustrie oder zum Holztechniker/zur Holztechnikerin. Wenn sie über die erforderliche Hochschulreife verfügen, können sie auch ein Studium anstreben. Nahe liegend sind z.b. Studiengänge in den Bereichen Fertigungsingenieurwesen (Holztechnik) oder Holzwirtschaft. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Holzbearbeitungsmechaniker/in - Sägeindustrie nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Holzbearbeitungsmechaniker/in - Sägeindustrie gibt es Alternativen in den Bereichen: Holzbe- und -verarbeitung Holzbau Formenbau, Modellbau Forstwirtschaft Holzgestaltung Eine Gemeinsamkeit all dieser Bereiche besteht im Umgang mit Holz sowie in der Holzbe- und -verarbeitung. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Holzbearbeitungsmechaniker/in - Sägeindustrie auf: Bereich Holzbe- und -verarbeitung Holzbearbeitungsmechaniker/innen - Sägeindustrie und die Beschäftigen in den hier genannten Berufen be- und verarbeiten Holz. Sie können unterschiedliche Holzarten nach Güteklassen und Verwendungszweck einteilen. Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte wie Zuschneiden, Trocknen und Lagern von Gebrauchs- und Edelhölzern sind gemeinsam. Sie programmieren, bedienen, überwachen und warten die Maschinen und führen die Oberflächenbehandlung von Holz und Holzwerkstoffen durch. Alternativberufe: Holzbearbeitungsmechaniker/in - Holzwerkstoffindustrie in BERUFENET Holzbearbeitungsmechaniker/in - Holzleimbauindustrie in BERUFENET Holzbearbeitungsmechaniker/in - Hobelindustrie in BERUFENET Holzmechaniker/in - Holzpackmittel- und Palettenindustrie in BERUFENET Holzmechaniker/in - Bauzubehörindustrie in BERUFENET Holzmechaniker/in - Sitzmöbel- und Gestellindustrie in BERUFENET Holzmechaniker/in - Parkettindustrie in BERUFENET Holzmechaniker/in - Möbel-,Gehäuse-,Innenausb.,Ladenbauind. in BERUFENET Holzmechaniker/in - Leisten- und Rahmenindustrie in BERUFENET Bereich Holzbau Holzbearbeitungsmechaniker/innen - Sägeindustrie und die Beschäftigten in den hier genannten Berufen arbeiten mit verschiedenen Hölzern und Holzwerkstoffen. Darüber hinaus kennen sie die unterschiedlichen Güteklassen und Verwendungsmöglichkeiten von Hölzern und Holzwerkstoffen. Bei der Holzbearbeitung sowie der Oberflächenbehandlung setzen sie vergleichbare Bearbeitungsmaschinen ein. Alternativberufe: Tischler/in in BERUFENET Zimmerer/Zimmerin in BERUFENET Schiffszimmerer/Schiffszimmerin in BERUFENET Bootsbauer/in in BERUFENET Parkettleger/in in BERUFENET Bereich Formenbau, Modellbau Sowohl Holzbearbeitungsmechaniker/innen - Sägeindustrie wie auch die Beschäftigten in den hier genannten Berufen können verschiedene Holzarten und ihre speziellen Eigenschaften unterscheiden. Beide be- und verarbeiten Holz nach vorliegenden Skizzen und Zeichnungen und sind für die Programmierung, Einrichtung, Bedienung und Pflege der Bearbeitungsmaschinen und -werkzeuge zuständig. Alternativberufe: Modellbaumechaniker/in - Gießereimodellbau in BERUFENET Modellbaumechaniker/in - Karosseriemodellbau in BERUFENET Modellbauer/in - Anschauungsmodellbau in BERUFENET Modellbauer/in - Produktionsmodellbau in BERUFENET Bereich Forstwirtschaft Die Verwandtschaft des hier genannten Berufes mit dem der Holzbearbeitungsmechaniker/innen - Sägeindustrie beruht auf dem Umgang mit Holz. Die Beschäftigten in beiden Berufen unterscheiden Hölzer nach bestimmten Holzarten, kennzeichnen sie nach Verwendungszweck, Abmessungen und Qualität und können Fehler im Holz erkennen, die für die Weiterverarbeitung relevant sind. Alternativberuf: Forstwirt/in in BERUFENET Bereich Holzwarengestaltung Die Verwandtschaft des Berufes Holzbearbeitungsmechaniker/in - Sägeindustrie mit den hier genannten Berufen beruht im Wesentlichen auf dem Umgang mit verschiedenen Holzarten. Die Beschäftigten in beiden Berufen kennen die unterschiedlichen Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der Holzarten und wenden ähnliche

8 Holzbearbeitungstechniken an. Alternativberufe: Holzbildhauer/in in BERUFENET Drechsler/in (Elfenbeinschnitzer/in) - Drechseln in BERUFENET Holzspielzeugmacher/in in BERUFENET Spielzeughersteller/in in BERUFENET Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik insbesondere Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (Berechnen von Werkstückabmaßen, Materialkosten und Materialbedarf) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss ) Durchschnittliche Kenntnisse in Physik in der Ausbildung wird auf Grundkenntnissen, insbesondere im Technikunterricht aufgebaut) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Förderlich: Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Zeichnen (Anfertigen genauer Skizzen und Pläne) Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin vom (BGBl 1524), außer Kraft ab Fundstelle: 1980 (BGBl. S. 1524) Volltext (pdf, 1052kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/in, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 592kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet

9 Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Der Beruf Holzbearbeitungsmechaniker/in wurde per Verordnung im Jahre 1980 mit den Fachrichtungen Sägeindustrie, Hobelindustrie, Holzwerkstoffindustrie und Holzleimbauindustrie anerkannt. Zugleich wurde der bestehende Ausbildungsberuf Sägewerker/in aufgehoben. Der Vorläuferberuf Sägewerker/in war 1938 erstmals anerkannt worden. Sein Berufsbild von 1956 und dessen Neufassung von 1958 wurden durch die Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin aufgehoben.

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