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1 Ausbildungsbeschreibung von Steinmetz/Steinmetzin vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Steinmetz/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie angeboten. Ausbildungsinhalte Während der betrieblichen Ausbildung lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: welche Werkstoffe es gibt, welche Eigenschaften diese besitzen und wie man diese Werkstoffe bearbeitet und verwendet (Messen, Einteilen, Anreißen) wie man Flächen herstellt durch Ersehen, Ziehen von Schlägen, Bossieren, Spitzen, Stocken und Scharrieren wie man ein- und mehrhäuptige Steine herstellt wie man Profile und gebogene Flächen herstellt wie man Steine befördert und lagert wie man die Werkzeuge und Geräte pflegt und instand hält wie man die einschlägigen Unfall- und Arbeitsschutzbestimmungen anwendet wie man Rohsteine spaltet und behaut (bossiert) wie man einfache einfache Schleif- und Polierarbeiten durchführt wie man Steinbearbeitungsmaschinen bedient wie man Werksteine versetzt wie man Schriftzeichen haut, vergoldet und ausmalt Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten, zum Beispiel über:

2 Grundlagen des Technischen Zeichnens, der Mathematik und der Naturwissenschaften Natursteine Werkzeuge und Maschinen Herstellung von Werkstücken Betonarbeiten Mauerwerkarbeiten Schriftarbeiten Stilgeschichtliche Einordnung Bauteile aus Naturstein Verlege- und Versetzarbeiten Restaurierungsarbeiten Rechtsgrundlagen: Berufsbild, Berufsbildungsplan und Prüfungsanforderungen Steinmetz/Steinmetzin, anerkannt durch Erlass des Bundesministers für Wirtschaft - II A /56 vom (Ausbildungsordnung wurde bisher nicht erlassen, deshalb gilt diese Regelung gemäß 108 BBiG fort), außer Kraft ab Fundstelle: Bertelsmann Sammlung Volltext (pdf, 1062kB) Berufsbild, Berufsbildungsplan und Prüfungsanforderungen Steinmetz/Steinmetzin, anerkannt durch Erlass des Bundesministers für Wirtschaft Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steinmetz und Steinbildhauer/Steinmetzin und Steinbildhauerin, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom (für die Ausbildung in Handwerk beschlossen, liegt aber auch dem Berufsschulunterricht für die Ausbildung in der Industrie zugrunde) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 386kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steinmetz und Steinbildhauer/Steinmetzin und Steinbildhauerin Arbeitsumgebung in der Ausbildung Steinmetze/Steinmetzinnen werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems, Ausbildungsbetrieb und Berufsschule, ausgebildet. Dabei findet die Ausbildung in Industriebetrieben, zum Teil auch in Lehrwerkstätten dieser Betriebe, statt. Der Unterricht in den Fachklassen der gewerblichen Berufsschulen wird in Unterrichtsräumen, Klassenzimmern und Räumen für Fachpraxis überwiegend in Blockform abgehalten. Der Berufsschulunterricht findet wöchentlich oder in Blockform, zum Teil in Fachklassen mit länderübergreifendem Einzugsbereich (mit Internatsunterbringung) statt. Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit für die Länder Brandenburg (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprachen zwischen Berlin und Brandenburg die Berufsschule Berlin), Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein in Königslutter (Niedersachsen) Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland in Mayen (Rheinland-Pfalz) Brandenburg (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprachen zwischen Berlin und Brandenburg die Berufsschule Berlin), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Demitz-Thumitz (Sachsen) Ausbildungsstätten Berufsschulen Fachschulen (z.b. im Rahmen einer Umschulung) Überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule ) Lehrwerkstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Steinmetze/Steinmetzinnen werden vor allem in Industriebetrieben ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt durch Unterweisung am Arbeitsplatz nach einem festgelegten Ausbildungsplan. So erlernen die angehenden Steinmetze und Steinmetzinnen alle praktischen Fertigkeiten, die sie in ihrer späteren Berufstätigkeit brauchen. Nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte können immer im Ausbildungsbetrieb vermittelt werden. Darum sind auch überbetriebliche Ausbildungsabschnitte vorgesehen. Die überbetriebliche Ausbildung dient vor allem dazu, etwaige Ausbildungslücken zu schließen, die aus der Betriebsstruktur des Ausbildungsbetriebes herrühren. Der begleitende Berufsschulunterricht findet überwiegend in Blockform in überregionalen Einrichtungen, vor allem in Landesfachklassen statt. Dabei ist gegebenenfalls Internatsunterbringung erforderlich. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu den üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht findet in der Regel in Blockform statt. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird.

3 Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die in der praktischen Ausbildung im Ausbildungsbetrieb, im praktischen Unterricht in der Berufsschule und in der überbetrieblichen Unterweisung eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in der Berufsschule üblichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Berufsschulunterrichts bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie zu Angehörigen der Berufsschule (z. B. Lehrkräften). Dies entspricht der üblichen, bisher durch die Auszubildenden erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung arbeiten die Auszubildenden mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des jeweiligen Steinmetzbetriebes (in erster Linie ausgebildete Steinmetze/Steinmetzinnen, Vorarbeiter/in, Meister/in) zusammen. Obwohl die Arbeit im Team erfolgt, werden die unterschiedlichen Tätigkeiten meist in Einzelarbeit ausgeführt, je nach Ausbildungsstand auch unter Aufsicht. Finanzielle Aspekte Steinmetze/Steinmetzinnen werden in Industriebetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert das Arbeitsamt. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2002 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren: Bereich Industrie und Handel Alte Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 657 Quelle: Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verlängerungen Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses auf Verlangen des oder der Auszubildenden Verlängerungsdauer: Bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens 1 Jahr Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet 14 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) In Einzelfällen, um das Ausbildungsziel zu erreichen, Verlängerung durch die zuständige Stelle auf Verlangen des oder der Auszubildenden mit Einverständnis des oder der Ausbildenden Verlängerungsdauer: Unterschiedlich, entsprechend den Absprachen der Beteiligten, höchstens 1 Jahr Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet 29 Abs. 3 und 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Ausbildungsform Die Ausbildung erfolgt im dualen System überwiegend im Betrieb und in der Berufsschule.

4 Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Berufsbild Praktische Ausbildung im Betrieb Theoretische Ausbildung in der Schule und in Lehrgängen Im 1., 2. und 3. Ausbildungsjahr notwendige Fertigkeiten und Kenntnisse Kennenlernen der Werkstoffe, deren Eigenschaften, Bearbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten Messen, Einteilen, Anreißen Herstellen von Flächen Herstellen von ein- und mehrhäuptigen Steinen In der Berufsschule während der gesamten Ausbildung Unterricht ausbildungsbegleitend (in der Regel Blockunterricht) berufsbezogen: z.b. Fachkunde, Fachrechnen, Fachzeichnen allgemein bildend: z.b. Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde In überbetrieblichen Lehrgängen der Kammern Nach Bedarf werden von den Kammern überbetriebliche Lehrgänge zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung - einzelne Tage oder auch mehrere Wochen - angeboten Herstellen von Profilen und gebogenen Flächen Befördern und Lagern Pflegen und Instandhalten der Werkzeuge und Geräte Kennen der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen Im 1., 2. und 3. Ausbildungsjahr erwünschte Fertigkeiten und Kenntnisse Spalten und Behauen der Rohsteine Einfache Schleif- und Polierarbeiten Bedienen von Steinbearbeitungsmaschinen Versetzen von Werksteinen Schriftzeichnen, Hauen von Inschriften, Vergolden und Ausmalen Zwischenprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres Abschlussprüfung nach dem 2. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die Prüfung wird auf Grundlage von Berufsbild, Berufsbildungsplan und Prüfungsanforderungen Steinmetz/Steinmetzin, anerkannt durch Erlass des Bundesministers für Wirtschaft - II A /56 vom (Ausbildungsordnung wurde bisher nicht erlassen, deshalb gilt diese Regelung gemäß

5 108 BBiG fort), außer Kraft ab Fundstelle: Bertelsmann Sammlung Volltext (pdf, 1062kB) Berufsbild, Berufsbildungsplan und Prüfungsanforderungen Steinmetz/Steinmetzin durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft die Teilnahme an der Zwischenprüfung Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung: Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird am Ende des 2. Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Abschlussprüfung: Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Geprüft wird in der praktischen Prüfung (Ausführung einer Prüfungsarbeit), die mindestens 8 Stunden dauern soll, unter anderem: das Anfertigen eines profilierten Architekturstücks für ein Bauwerk, Denkmal oder Grabmal nach Zeichnung. Im schriftlichen Prüfungsteil wird in den Fächern Fachkunde, Fachzeichnen, Fachrechnen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und in der schriftlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Steinmetz/Steinmetzin. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellten überwiegend angehende Steinmetze/-metzinnen mit Hauptschulabschluss ein. Ein Drittel besaß einen mittleren Bildungsabschluss. Über die Hochschulreife verfügte ein Zehntel der Ausbildungsanfänger/innen. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2001 hatten über 600 zukünftige Steinmetze/-metzinnen ihre Ausbildung begonnen. 47 Prozent von ihnen verfügten über einen Hauptschulabschluss, 33 Prozent hatten einen mittleren Bildungsabschluss. Die Hochschulreife besaßen 12 Prozent. Drei Prozent der Ausbildungsanfänger/innen konnten keinen Schulabschluss vorweisen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den Ausbildungsanfängern/-anfängerinnen des Jahres 2001 im Ausbildungsberuf Steinmetz/in hatten zwei Prozent eine Berufsfachschule absolviert. Etwa gleich viele konnten den Besuch eines Berufsgrundbildungs- oder eines Berufsvorbereitungsjahres vorweisen.

6 Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen geeignet. Der Anteil der auszubildenden Frauen im Vergleich zu dem der auszubildenden Männer schwankte in den letzten Jahren zwischen zehn und 15 Prozent. Zuletzt waren elf Prozent weibliche Auszubildende. Auswahlverfahren Derzeit ist kein Auswahlverfahren bekannt. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Für Behinderte mit Geh- oder Stehbehinderung ist der Zugang zur Ausbildung aufgrund der hohen physischen Belastungen und Anforderungen in der Regel nicht möglich. Perspektiven nach der Ausbildung Nach abgeschlossener Berufsausbildung sind Steinmetze und Steinmetzinnen vor allem in Steinmetzbetrieben sowie weiteren Stein be- und verarbeitenden Betrieben und Unternehmen beschäftigt. Eine berufliche Spezialisierung auf bestimmte Arbeitsbereiche, beispielsweise auf Bausteinmetz-, Grabsteinmetz- oder Steinbildhauerarbeiten, kommt häufig vor. Mit dem erfolgreichen Ablegen der Facharbeiterprüfung ist die berufliche Bildung meist nicht beendet. Es ist immer gut, mit dem eigenen Fachwissen auf dem Laufenden zu sein. Hier kommen viele Weiterbildungen in Frage, zum Beispiel - je nach Schwerpunkt oder Interesse - Kurse und Seminare in den Bereichen Grabmal- und Schriftgestaltung, historische Steinmetz- und Steinbildhauertechniken oder Arbeitssicherheit im Handwerksbetrieb. Für erfahrene Fachkräfte gibt es innerbetriebliche Aufstiegsmöglichkeiten zum/zur Vorarbeiter/in. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist denkbar. Gehobene Leitungsfunktionen bieten sich vor allem mit Zusatzqualifikationen als Industriemeister/in - Naturwerkstein, Techniker/in der Fachrichtung Steintechnik oder Gestalter/in der Fachrichtung Stein. Liegen die entsprechenden Bildungsvoraussetzungen vor, ist auch ein einschlägiges Studium an einer (Fach-)Hochschule realisierbar. Insbesondere Studiengänge der Bereiche Architektur oder Bildende Kunst sind hier zu nennen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Steinmetz/in nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Steinmetz/in gibt es Alternativen in den Bereichen: Steinbe- und -verarbeitung Betonstein- und Terrazzoherstellung Hochbau Fassadentechnik, Ausbau Formgebung, Gestaltung Eine Gemeinsamkeit all dieser Berufsbereiche besteht in der Arbeit an und mit dem Werk- und Baustoff Stein. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Steinmetz/in auf: Bereich Steinbe- und -verarbeitung Steinmetze/Steinmetzinnen und Angehörige der hier genannten Alternativberufe bearbeiten und gestalten den Werkstoff Stein mit zum Teil gleichen Werkzeugen und Maschinen und fertigen nach technischen Vorlagen Werkstücke, Gebrauchs- und Ziergegenstände aus Stein an. Sie schleifen, polieren und glätten raue Gesteinsoberflächen oder Natursteinplatten. In ihrer Ausbildung erwerben sie vergleichbare Kenntnisse. Alternativberufe: Steinmetz/in und Steinbildhauer/in - Steinmetzarbeiten in BERUFENET Steinmetz/in und Steinbildhauer/in - Steinbildhauerarbeiten in BERUFENET Naturwerksteinmechaniker/in - Maschinenbearbeitungstechnik in BERUFENET Naturwerksteinmechaniker/in - Schleiftechnik in BERUFENET Bereich Betonstein- und Terrazzoherstellung Die Verwandtschaft zwischen dem Beruf Steinmetz/in und den hier genannten Alternativberufen beruht auf teilweise gleichen Aufgabengebieten. Beschäftigte beider Bereiche bearbeiten Werkstoffoberflächen aus Kunststein und verlegen, versetzen und verankern Bauteile. In der Ausbildung erwerben sie Kenntnisse über Verlegetechniken sowie über Werkzeuge und Maschinen zur Steinbearbeitung. Alternativberufe: Betonstein- und Terrazzohersteller/in in BERUFENET Betonfertigteilbauer/in in BERUFENET

7 Bereich Hochbau Steinmetze/Steinmetzinnen und Beschäftigte der hier genannten Berufe arbeiten auf Baustellen. Soweit es sich um das Setzen/Einbauen von Steinen, Platten und z.t. Fertigteilen handelt, führen sie vergleichbare Tätigkeiten durch. Hier wie dort ist eine Neigung zu handwerklicher Tätigkeit mit körperlichem Einsatz erforderlich. Alternativberufe: Maurer/in in BERUFENET Feuerungs- und Schornsteinbauer/in in BERUFENET Bereich Fassadentechnik, Ausbau Die wesentlichen gemeinsamen Tätigkeiten sind das Versetzen von Fassadenelementen bzw. von Platten aus Naturstein. Dazu gehören unter anderem auch die Ausbesserung von Montageuntergründen und weitere Vorbereitungsarbeiten. Die Umgebungseinflüsse sind ähnlich: Die Beschäftigten arbeiten viel im Freien auf Baustellen. Praktische Anstelligkeit und Handgeschicklichkeit sind hier wie dort unerlässlich. Alternativberufe: Fassadenmonteur/in in BERUFENET Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in in BERUFENET Bereich Formgebung, Gestaltung Beschäftigte im Beruf Steinmetz/in wie auch in den hier genannten Berufen interessieren sich für das plastische Gestalten, Modellieren und Formen von Werkstoffen nach Vorlagen oder eigenem Entwurf. Sie haben einen Sinn für die ästhetische Gestaltung und Wirkung der ausgeführten Arbeiten und verarbeiten teilweise die gleichen Werkstoffe. So fertigen Steinmetze/Steinmetzinnen z.b. auch Modelle aus Gips oder Ton an. Finger- und Handgeschicklichkeit, räumliches Vorstellungsvermögen und Sinn für Gestaltung sind hier wie dort unerlässlich. Alternativberufe: Holzbildhauer/in in BERUFENET Keramiker/in - Baukeramik in BERUFENET Keramiker/in - Dekoration in BERUFENET Keramiker/in - Scheibentöpferei in BERUFENET Drechsler/in (Elfenbeinschnitzer/in) - Drechseln in BERUFENET Interessen Keine Abweichung zu B Arbeitsverhalten Keine Abweichung zu B Fähigkeiten Keine Abweichung zu B Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik insbesondere Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (Berechnung von Flächen, Fugenverschnitt, Versatz, Plattenlänge usw.) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss ) Gut-durchschnittliche Leistungen im Fach Kunst (bei Gestaltungsübungen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Förderlich: Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Zeichnen Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Werken Gesetze/Regelungen Berufsbild, Berufsbildungsplan und Prüfungsanforderungen Steinmetz/Steinmetzin, anerkannt durch Erlass des Bundesministers für Wirtschaft - II A /56 vom (Ausbildungsordnung wurde bisher nicht erlassen, deshalb gilt diese Regelung gemäß 108 BBiG fort), außer Kraft ab Fundstelle: Bertelsmann Sammlung Volltext (pdf, 1062kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steinmetz und Steinbildhauer/Steinmetzin und Steinbildhauerin, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom (für die Ausbildung in Handwerk beschlossen, liegt aber auch dem Berufsschulunterricht für die Ausbildung in der Industrie zugrunde) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 386kB)

8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Erstmals wurde der Industrieberuf Steinmetz im Jahr 1938 anerkannt. Durch Erlass des Bundeswirtschaftsministeriums von 1956 wurde das Berufsbild geändert und den technischen Entwicklungen angepasst. Diese Regelung gilt rechtlich bis heute fort. Ausblick - absehbare Änderungen Die Tage des Ausbildungsberufs Steinmetz sind gezählt Das Bundesinstitut für Berufsbildung erarbeitet derzeit eine neue Ausbildungsordnung, die am 1. August 2003 in Kraft treten soll. Der bisherige Beruf Steinmetz/in wird als neue Fachrichtung Steinmetztechnik im anerkannten Ausbildungsberuf Naturwerksteinmechaniker/in aufgehen.

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