Die Ausbildung im Überblick. Ausbildungsinhalte
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- Rolf Brinkerhoff
- vor 6 Jahren
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1 Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Informatiker/Informatikassistent/Staatlich geprüfte Informatikerin, Informatikassistentin vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Bei dem Ausbildungsgang staatlich geprüfte/r Informatiker/in - Medizinökonomie handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufskollegs. Ausbildungsinhalte Während der Ausbildung lernen die Schüler/innen beispielsweise: aus welchen Hardware-Komponenten (Speicher, Bus-Systeme, Schnittstellen usw.) Computersysteme bestehen und wie man diese installiert bzw. konfiguriert wie Programmiersprachen strukturiert sind, wie man Software in verschiedenen Programmiersprachen (z.b. C++, Visual Basic, Java) für bestimmte Zwecke programmiert und wie man bestehende Programme für spezifische anwenderorientierte Problemstellungen anpasst oder weiterentwickelt wie das Gesundheitswesen organisiert ist wie das medizinische Abrechnungswesen und die medizinische Dokumentation funktionieren wie man Hard- und Softwareprojekte plant und ihre Kosten kalkuliert wie man Arbeitsabläufe analysiert und welches EDV-Verfahren die betrieblichen Aufgaben am besten unterstützt wie Verwaltung, Controlling und Organisation in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Kureinrichtungen, Pflegeheime, Krankenkassen) aufgebaut sind wie Datenbanken entwickelt und bereitgestellt werden wie Betriebssysteme (z.b. Windows, Linux, Novell) aufgebaut sind, wie man sie einrichtet, administriert und programmiert wie Netzwerke (LAN und WAN) aufgebaut sind, wie man sie konzipiert und installiert und wie man Server einrichtet und administriert auf welchen medizinischen Grundlagen Diagnostik und Therapie beruhen wie man Internetseiten (z.b. mit HTML) und Multimedia-Anwendungen erstellt welche einschlägigen Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit in der Informatik zu beachten sind wie Betriebe organisiert sind, wie Geschäftsprozesse ablaufen und wie sie kontrolliert werden In der Regel werden auch die allgemeinen Fächer Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre unterrichtet. Praktische Übungen in den Rechnerräumen der Schule sowie kleinere Projekte ergänzen den Unterricht.
2 Während des Betriebspraktikums bearbeiten die Schüler/innen in einer Einrichtung des Gesundheitswesens ein Projekt im Bereich Informatik. Sie erhalten Einblicke in die Betriebsorganisation, in betriebliche Abläufe und das Projektmanagement. Über das bearbeitete Thema ist eine Projektarbeit anzufertigen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die schulische Ausbildung wird an Berufskollegs durchgeführt. Dabei wird der theoretische und praktische Unterricht in Unterrichts- und Seminarräumen (Klassenzimmer) sowie in Rechner- und Multimediaräumen abgehalten. Das Gelernte bereiten die Schüler am häuslichen Schreibtisch nach. Während der Betriebspraktika, die an den einzelnen Schulen in unterschiedlicher Länge in die Ausbildung integriert sind, lernen die Schüler/innen die Atmosphäre der späteren Berufswelt in der IT-Branche kennen. Als Praktikumsstellen kommen Einrichtungen des Gesundheitswesens in Frage. Ausbildungsstätten Berufskollegs Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung in der Schule besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff, verbunden mit praktischen Übungen. Der theoretische Unterricht erfolgt im Klassenverband. Daneben werden Betriebspraktika, praktische Unterweisungen und eventuell Projektarbeiten durchgeführt, meist in kleineren Gruppen. Der Unterricht findet in Klassenräumen statt, die praktischen Übungen in schuleigenen Rechner- und Multimediaräumen. Die Betriebspraktika werden in Einrichtungen des Gesundheitswesens abgeleistet. In der Ausbildung als staatlich geprüfte/r Informatiker/in lernen die Schüler/innen teilweise bereits die Arbeitsbedingungen kennen, die nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, die Anforderungen an Selbstständigkeit und Verantwortung, aber auch der Zeitdruck sind noch nicht so hoch wie nach der Ausbildung. Auch beim Umgang mit Kunden gilt, dass Auszubildende vieles erst lernen müssen. Während der Ausbildung sind Wohn- und Schulort häufig nicht identisch. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung erfolgt im Vollzeitunterricht, montags bis freitags tagsüber. Unterrichtsfreie Zeiten, zum Beispiel die Abendstunden oder das Wochenende, benutzen sie zur persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Besonders vor Klausuren und Prüfungen kann dazu ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich sein. Während der Praktika ist man an die Betriebsabläufe und die Arbeitszeit der Betriebe gebunden, die als Praktikumsstellen zur Verfügung stehen. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für den theoretischen Unterricht am Berufskolleg sind die in einer Schule üblichen Arbeitsmittel erforderlich. Die in der praktischen Ausbildung eingesetzten Arbeitsgegenstände und -mittel entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der Schule haben die künftigen Informatiker/innen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen des Berufskollegs, vor allem zu den Lehrkräften, aber auch zum Verwaltungspersonal. Während des betrieblichen Praktikums arbeiten die Auszubildenden mit ausgebildeten Fachkräften aus dem IT-, Verwaltungs- und Gesundheitsbereich zusammen. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Zur Zeit liegen in der Datenbank KURSNET keine Bildungsangebote vor. Jedoch werden bei entsprechender Teilnehmerzahl wieder Lehrgänge angeboten. Bitte wenden Sie sich an das Bildungszentrum für informationsverarbeitende Berufe in Bielefeld. Ausbildungsform Der theoretische und praktische Unterricht erfolgt in Vollzeitform an (staatlich anerkannten) privaten Berufskollegs. Die Ausbildung erstreckt sich auf einen fachtheoretischen, einen fachpraktischen und einen allgemein bildenden Lernbereich. In die Ausbildung sind Betriebspraktika bzw. Projektarbeiten in Unternehmen von in der Regel acht Wochen Dauer integriert. Die unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen haben die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Berufsfachschulen zur Grundlage.
3 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, die nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs von Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird. Erforderliche Nachweise Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus, dass während der Ausbildung alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht wurden. Über die Betriebspraktika ist eine Praktikumsarbeit anzufertigen. In der Regel werden nach jedem Schulhalbjahr Zeugnisse erteilt. Die Versetzung ins nächste Schulhalbjahr ist an Mindestanforderungen geknüpft. Erforderliche Prüfungen Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer praktischen, ggf. auch einer mündlichen Prüfung. Die Prüfung kann auch als kombinierte Prüfung mit schriftlichen und praktischen Inhalten durchgeführt werden, zum Beispiel in den Fächern Betriebssysteme und Netzwerke Ökonomie des Gesundheitswesens Datenbanken Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen Software Für die Bearbeitung jeder Aufgabe stehen vier Stunden zur Verfügung. Mündliche Prüfung finden in der Regel nur statt, wenn aus der schriftlichen und praktischen Prüfung keine eindeutige Endnote ermittelt werden konnte oder auf Wunsch des Prüflings zur Verbesserung der Endnote. Die mündliche Prüfung kann sich auf alle Fächer des berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereichs erstrecken. Prüfungswiederholung Prüfungen oder Prüfungsteile, die nicht bestanden wurden, können in der Regel einmal wiederholt werden. Die Voraussetzungen bzw. die dabei einzuhaltenden Fristen sind landesspezifisch geregelt. Es gelten die Bestimmungen von Nordrhein-Westfalen. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann meist erst nach einem weiteren einjährigen (in Ausnahmefällen auch halbjährigen) Schulbesuch wiederholt werden. Wurden nur in einem Prüfungsfach nicht ausreichende Leistungen erzielt, so kann man diese Prüfung unter Umständen ohne weiteren Schulbesuch im Rahmen einer Nachprüfung wiederholen. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Informatiker/Staatlich geprüfte Informatikerin - Fachrichtung Medizinökonomie Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Mindestvoraussetzung ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. der schulische Teil der Fachhochschulreife. Auch Studienabbrecher/innen gehören zur Zielgruppe. Es gelten die Bestimmungen von Nordrhein-Westfalen. Bewerber/innen mit mehrjähriger Berufserfahrung im Gesundheitswesen können nach einer Sondereingangsprüfung auch ohne höheren Schulabschluss aufgenommen werden. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung an einem Berufskolleg sind in der Regel: die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
4 die fachgebundene Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife Bewerber/innen mit mehrjähriger Berufserfahrung im Gesundheitswesen können nach einer Sondereingangsprüfung auch ohne höheren Schulabschluss aufgenommen werden. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Eine berufliche Vorbildung ist in der Regel nicht vorgeschrieben. Mindestalter Ein bestimmtes Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. Höchstalter Ein bestimmtes Höchstalter ist nicht vorgeschrieben. Auswahlverfahren Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt nach einem persönlichen Gespräch und einem Eignungstest. Bewerber/innen, die nicht sofort zugelassen werden können, werden in eine Warteliste aufgenommen und im nächsten Schuljahr bevorzugt berücksichtigt. Bewerber/innen ohne höheren Schulabschluss müssen eine Sondereingangsprüfung ablegen. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen PC-Erfahrung und Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigung finden staatlich geprüfte Informatiker und Informatikerinnen - Medizinökonomie in Krankenhäusern, in der medizinischen Industrie, in der Pharmaindustrie, in der Forschung und bei Behörden des Gesundheitswesens. Eine Spezialisierung auf bestimmte Teilgebiete ist üblich, beispielsweise auf Software- und Systementwicklung, Softwaretechnik, Systemverwaltung und Operating, Netzwerkadministration oder Projektmanagement. Manche Medizininformatiker/innen machen sich auch selbstständig, z.b. mit einem eigenen Softwarehaus, einem Computerdienstleistungsbetrieb oder einem Vertrieb von Hard- und Software. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschulausbildung ist die berufliche Bildung nicht beendet. Um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen. So müssen sich Medizininformatiker/innen über neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Fachgebiet auf dem Laufenden halten. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in anleitenden und führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Seien es Lehrgänge über Datenverarbeitung, Informatik, Kommunikationssysteme, Computertechnik, Mikroprozessortechnik oder Projektmanagement: Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich also durch das ganze Berufsleben ziehen. Mit der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung ist außerdem ein Hochschulstudium realisierbar, vor allem in Bereichen wie medizinische Informatik, Wirtschaftsinformatik oder Informationstechnik. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel staatlich geprüfte/r Informatiker/in - Medizinökonomie nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel staatlich geprüfte/r Informatiker/in - Medizinökonomie gibt es Alternativen in den Bereichen: Medizinische Informatik Informatik, Softwaretechnologie Technische Informatik Wirtschaftsinformatik Information und Dokumentation Informationselektronik, Kommunikationselektronik Eine Gemeinsamkeit der Berufe in den hier genannten Bereichen liegt in der Arbeit an und mit Informations- und Kommunikationssystemen.
5 Gesetze/Regelungen Regelung auf Bundesebene Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der Fassung vom Fundstelle: 1997 (KMK-Beschlusssammlung), 2006 (KMK) Volltext (pdf, 69kB) Der Beschluss der Kultusministerkonferenz in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Ausbildungen in ihren Schul- beziehungsweise Berufsfachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Regelung auf Länderebene Dies gilt nur für Bundesland Nordrhein-Westfalen: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK) vom (GV. NRW. S. 240, ber. GV. NRW S. 563, GV. NRW S. 766), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GV. NRW. S. 222), berichtigt am (GV. NRW. S. 461) Fundstelle: 1999 (GV. NRW. S. 240, ber. GV. NRW S. 563), 2001 (GV. NRW. S. 66, ber. S. 766), 2002 (GV. NRW. S. 172), 2003 (GV. NRW. S. 358, 413, 626, 751), 2004 (GV. NRW. S. 792), 2006 (GV. NRW. S. 222, 461) Internet Volltext (pdf, 10629kB)
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