In der Ausbildung staatlich geprüfte/r Techniker/in - Fachrichtung Baudenkmalpflege/Altbauerneuerung, Schwerpunkt Holz

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1 Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Baudenkmalpflege/Altbauerneuerung (Holz) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Staatlich geprüfte/r Techniker/in - Fachrichtung Baudenkmalpflege und Altbauerneuerung, Schwerpunkt Holz ist eine landesrechtlich geregelte schulische Fortbildung an Berufskollegs. Ausbildungsinhalte In der Ausbildung staatlich geprüfte/r Techniker/in - Fachrichtung Baudenkmalpflege/Altbauerneuerung, Schwerpunkt Holz lernt man im Unterricht zum Beispiel im fachrichtungsbezogenen Bereich: Baugeschichte Bauvorbereitung Denkmalpflege/Recht Konstruktions- und Gestaltungslehre Arbeitstechniken Zeichnen Werkstofflehre Folgende Ergänzungskurse werden zum Beispiel angeboten: Berufspädagogik Kaufmännische Betriebsführung Sachwertschutz durch farbige Beschichtungssysteme Während der gesamten Ausbildung werden auch allgemeine, fachrichtungsübergreifende Fächer unterrichtet, beispielsweise: Englisch Betriebswirtschaft Kommunikation Personalwirtschaft und Soziologie/Politik

2 Je nach Angebot der einzelnen Schulen kann die Vorbereitung zum Erwerb von Zusatzqualifikationen wie Fachhochschulreife, Ausbildereignungsprüfung oder Meisterprüfung erfolgen. Rechtsgrundlagen: Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Baudenkmalpflege/Altbauerneuerung, Schwerpunkt Holz werden an Berufskollegs in Borken und Detmold ausgebildet. Der theoretische Unterricht findet in Unterrichtsräumen statt. In Detmold erfolgt die praktische Ausbildung in Werkstätten und anderen funktionsgerechten Räumen der Fachschule sowie im Westfälischen Freilichtmuseum Detmold und auf Baustellen in der Umgebung der Schule. In Borken werden die Arbeitstechniken auf Schloss Raesfeld vermittelt. Eigenständiges und eigenverantwortliches Arbeiten in fächerübergreifender Form erlernen die Schüler/innen mittels Projekten, die sie selber auswählen, bearbeiten und vor Publikum präsentieren. Das während des Unterrichts Gelernte verarbeitet man dann am häuslichen Schreibtisch. Ausbildungsstätten Berufsbildende weiterführende Schulen, hier: Berufskollegs, Fachschulen für Techniker Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung von Technikern und Technikerinnen der Fachrichtung Baudenkmalpflege und Altbauerhaltung im Schwerpunkt Holz erfolgt in Vollzeitform. An den Technikerschulen überwiegt theoretischer Unterricht im Klassenverband, ergänzt durch praktische Ausbildung, vor allem in den fachbezogenen Arbeitstechniken. Bei den Schülern und Schülerinnen einer Technikerschule handelt es sich in der Regel um einen lernmotivierten, aufstiegsorientierten Personenkreis, allerdings aufgrund der unterschiedlichen Allgemeinbildungsabschlüsse und Zugangsberufe mit unterschiedlichem Kenntnis- und Erfahrungsstand. Während der Ausbildung muss damit gerechnet werden, dass Wohnort, Schulort und Praktikumsort nicht identisch sind. Im Einzelfall kommt es neben der eigentlichen Ausbildungsbelastung auch zu psychischen Belastungen, beispielsweise durch die Trennung von Familie und sozialem Umfeld oder durch finanzielle Probleme. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die "Arbeitszeit" während der Ausbildung im Vollzeitunterricht umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (Unterricht am Vor- und Nachmittag) als auch die Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren und Prüfungen ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für den theoretischen Unterricht in der Fachschule sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Im praktischen Unterricht und während der Praxisphasen im Betrieb wird mit denselben Arbeitsmitteln und -geräten gearbeitet und gelernt, die auch in der späteren Berufspraxis verwendet werden. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der Ausbildung an der Technikerschule bestehen Kontakte zu anderen Fachschülern und Fachschülerinnen sowie Angehörigen der jeweiligen Schule, vor allem zu den Lehrkräften, aber auch zum Verwaltungspersonal. Finanzielle Aspekte Die Technikerausbildung ist eine schulische Fortbildung (an staatlichen oder privaten Einrichtungen), für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. An den staatlichen Berufskollegs für Baudenkmalpflege und Altbauerhaltung werden keine Lehrgangsgebühren erhoben. Für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen können Nebenkosten (z.b. Lernmittelkosten, Kosten für Fachexkursionen) entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist sehr unterschiedlich und muss bei der jeweiligen Schule erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET entnehmen. Für die schulische Fortbildung besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Informationen hierzu erteilen die Agenturen für Arbeit. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 2 Jahre im Vollzeitunterricht. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET.

3 Ausbildungsform Der theoretische und praktische Unterricht wird an Berufskollegs durchgeführt. In die Ausbildung können auch fachpraktische Abschnitte integriert sein. Die einzelnen Bundesländer regeln die Technikerausbildung in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 68kB) Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen. Derzeit wird die Ausbildung lediglich im Vollzeitunterricht in Nordrhein- Westfalen angeboten. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die staatliche Abschlussprüfung wird auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen und gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Erforderliche Prüfungen Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem praktischen und, soweit erforderlich, einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung findet in drei Fächern des fachrichtungsbezogenen Bereiches statt: Bauvorbereitung Werkstofflehre Konstruktions- und Gestaltungslehre Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt pro Fach mindestens 2 Stunden 15 Minuten, höchstens 4 1/2 Stunden. Die Gesamtdauer der schriftlichen Prüfung darf 6 Stunden nicht überschreiten. Im Fach Arbeitstechniken findet eine praktische Prüfung statt. Sie ersetzt die schriftliche Prüfung in diesem Fach. Die Dauer der praktischen Prüfung soll 8 Zeitstunden nicht überschreiten. Die mündliche Prüfung kann sich auf alle Fächer mit Ausnahme des Faches Arbeitstechniken erstrecken. In Fächern, in denen die Vornote und die Note der schriftlichen Prüfungsarbeit übereinstimmen, findet keine mündliche Prüfung statt. In Fächern der schriftlichen Prüfung, bei denen Vornote und Note der schriftlichen Prüfungsarbeit um mindestens zwei Notenstufen abweichen, ist eine mündliche Prüfung durchzuführen. Darüber hinaus findet eine mündliche Prüfung auch statt, wenn die Vornote mangelhaft und die schriftliche Prüfungsarbeit ausreichend ist. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt in der Regel 20 Minuten für jeden Prüfling. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit unter Aufsicht zu gewähren. Erwerb von Zusatzqualifikationen In einigen Bundesländern kann die Fachhochschulreife mit dem Abschluss Techniker/in - Baudenkmalpflege/Altbauerneuerung erworben werden, in anderen Bundesländern ist dafür eine Zusatzprüfung nötig. Je nach Bildungsangebot der einzelnen Schulen sind auch weitere Zusatzqualifikationen wie zum Beispiel die Ausbildereignungsprüfung oder die Meisterprüfung möglich. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Für die Wiederholung der Prüfung gelten die Bestimmungen von Nordrhein-Westfalen. Prüfende Stelle Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der zuständigen Schulaufsichtsbehörde abgenommen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Baudenkmalpflege und Altbauerhaltung, Schwerpunkt Holz Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt werden die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf - einschließlich des Berufsschulabschlusses - sowie entsprechende Berufspraxis. Es wird kein bestimmter allgemein bildender Schulabschluss

4 vorausgesetzt. Schulische Vorbildung - rechtlich In Nordrhein-Westfalen wird nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufskollegs kein bestimmter allgemein bildender Schulabschluss vorausgesetzt. Berufliche Vorbildung - rechtlich In Nordrhein-Westfalen wird nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufskollegs vorausgesetzt: Die Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung oder nach Länderrecht anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf und eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr Die erforderliche Berufstätigkeit kann - in Form eines gelenkten Praktikums - auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden. und Das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder Eine einschlägige Berufstätigkeit von 5 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung Hierauf kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden. Als einschlägige Berufstätigkeit im Sinne der Rahmenvereinbarung über Fachschulen gilt für Soldaten/Soldatinnen auf Zeit, für Berufssoldaten/- soldatinnen sowie für Wehrpflichtige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine entsprechende Tätigkeit - einschließlich der hierzu erforderlichen Ausbildungszeit - bei der Bundeswehr (gemeinsame Liste des Bundesministers der Verteidigung und der Kultusministerkonferenz über die "Zuordnung von Tätigkeiten in der Bundeswehr zu Zugangsberufen für Fachschulen"). Der Nachweis über die in der Bundeswehr erbrachte einschlägige Berufstätigkeit und ihre Dauer wird durch eine vom zuständigen Kreiswehrersatzamt ausgestellte Bescheinigung geführt. Berufliche Vorbildung - praktiziert Einschlägige Zugangsberufe sind zum Beispiel: am Berufskolleg Detmold: Holzmechaniker/in Tischler/in Zimmerer/Zimmerin am Berufskolleg Borken im Profil Möbel und Raumausstattungen: Holzbildhauer/in Polsterer/Polsterin Raumausstatter/in Sattler/in Tischler/in am Berufskolleg Borken im Profil Gebäude: Holzmechaniker/in Tischler/in Zimmerer/Zimmerin In der Praxis werden auch vergleichbare Berufe der ehemaligen DDR als Zugangsberufe anerkannt. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Rückfrage beim jeweiligen Berufskolleg. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Auswahlverfahren Wenn die Anzahl der Bewerber und Bewerberinnen die Kapazität der Lehrgänge übersteigt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Maßgeblich sind: Notendurchschnitt der Zeugnisse über die Berufsausbildung Dauer und Bereich der Berufstätigkeit besondere berufliche Qualifikationen Dem Aufnahmeantrag bzw. den Bewerbungsunterlagen sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen: Anmeldeformular

5 Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Beschreibung des Bildungsweges Lichtbild Bescheinigung über Schulabschluss (beglaubigte Kopie vom Schulabschlusszeugnis), Abschlusszeugnis der Berufsschule (beglaubigte Kopie) Bescheinigung über die geforderte einschlägige praktische Tätigkeit nach der Berufsausbildung Facharbeiter- bzw. Gesellen- oder Gehilfenbrief in beglaubigter Fotokopie Erklärung, ob bereits eine Fachschule besucht worden ist Erklärung, dass sich der Bewerber/die Bewerberin nur bei dieser Fachschule beworben hat Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Für körperbehinderte Menschen ist die Ausbildung grundsätzlich möglich, da sie vorwiegend in Unterrichtsräumen stattfindet. Die Möglichkeit zur persönlichen Fortbewegung sollte jedoch gegeben sein. Für psychisch behinderte Menschen mit herabgesetzter nervlicher Belastbarkeit und Konzentrationsfähigkeit ist die Ausbildung wegen der hohen Gefahr eines Scheiterns nicht empfehlenswert. Abhängig von der Art und Schwere der Behinderung empfiehlt sich im Einzelfall die vorherige Abklärung mit der Bildungseinrichtung. Perspektiven nach der Ausbildung Nach abgeschlossener Berufsausbildung sind Techniker und Technikerinnen der Fachrichtung Baudenkmalpflege und Altbauerhaltung mit Schwerpunkt Holz für die Planung und Durchführung von denkmalpflegerischen Instandsetzungsarbeiten in ihrem Fachgebiet zuständig. Sie arbeiten vorwiegend im handwerklichen Betrieb und nehmen aufgrund ihrer Vorbildung eine dem Meister bzw. der Meisterin vergleichbare Funktion wahr. Neben der ausführenden Tätigkeit leiten und unterweisen sie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und kontrollieren die Qualität der Arbeiten. Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es für sie außer in handwerklichen Betrieben vor allem auch bei Fachbehörden, zum Beispiel unteren Denkmalbehörden, oder in Planungsbüros. Dort arbeiten sie in erster Linie in der vorbereitenden Bauplanung, Bauüberwachung und Dokumentation mit. Einige Techniker und Technikerinnen wählen den Weg in die Selbstständigkeit und bauen sich eine Existenz als unabhängige Sachverständige in ihrem Sachgebiet auf oder sie gründen ein Restaurierungsunternehmen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung ist die berufliche Bildung noch nicht beendet. Techniker und Technikerinnen für Baudenkmalpflege und Altbauerneuerung mit Schwerpunkt Holz sollten stets über aktuelles Fachwissen verfügen und Neuerungen in ihrer Branche kennen. Dazu gehören beispielsweise neue und weiterentwickelte Konservierungs- und Restaurierungstechniken, Veränderungen bei denkmalrechtlichen Regelungen oder die neuesten Entwicklungen in der heutigen Bautechnik. Die Notwendigkeit des Lernens bleibt also auch mit dem Fortbildungsabschluss weiter bestehen und wird sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Viele Qualifikationen, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in leitenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Sei es ein Seminar über Historische Zimmerertechniken, Restaurierung, CAD, Bauökologie oder Baustatik und -physik, seien es Kurse über Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Bauleitung oder Mitarbeiterführung im Bauwesen. Ferner können Techniker und Technikerinnen der Baudenkmalpflege, die als Ausbilder/innen tätig sind oder dies anstreben, sich durch die Ausbildereignungsprüfung zusätzlich für diesen Verantwortungsbereich qualifizieren. Vor dem Hintergrund der gewonnenen Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung auf jeden Fall die berufliche Position und bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Für aufstiegsorientierte Techniker und Technikerinnen kann auch eine längere Fortbildungsmaßnahme, beispielsweise zum Technischen Betriebswirt/zur Technischen Betriebswirtin, hilfreich sein und die berufliche Entwicklung fördern. Liegen die entsprechenden Bildungsvoraussetzungen vor, kann auch ein Studium angestrebt werden. Hier bieten sich z.b. Studiengänge aus den Bereichen Baudenkmalpflege, Restaurierung, Architektur oder Betriebswirtschaft an. In allen Bundesländern bestehen mittlerweile Möglichkeiten, besonders qualifizierten Berufstätigen ohne Hochschulzugangsberechtigung den Zugang zum Studium zu ermöglichen. Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen sind landesrechtlich geregelt. Ausbildungsalternativen Zum Berufsziel Techniker/in der Fachrichtung Baudenkmalpflege und Altbauerhaltung mit Schwerpunkt Holz gibt es Ausbildungsalternativen in verschiedenen Bereichen: Baudenkmalpflege, Bausanierung Zimmerei, Holzbau Bautechnik Gemeinsamkeiten bestehen unter anderem durch Aufgaben in der Planung, Leitung und Überwachung von Baudenkmalpflege- oder Sanierungsarbeiten. Gesetze/Regelungen Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 68kB) Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung an Fachschulen in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Technikerausbildungen in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.

6 Länderrechtliche Regelungen: Dies gilt nur für Bundesland Nordrhein-Westfalen: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK) vom (GV. NRW. S. 240, ber. GV. NRW S. 563, GV. NRW S. 766), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GV. NRW. S. 222), berichtigt am (GV. NRW. S. 461) Fundstelle: 1999 (GV. NRW. S. 240, ber. GV. NRW S. 563), 2001 (GV. NRW. S. 66, ber. S. 766), 2002 (GV. NRW. S. 172), 2003 (GV. NRW. S. 358, 413, 626, 751), 2004 (GV. NRW. S. 792), 2006 (GV. NRW. S. 222, 461) Internet Volltext (pdf, 10629kB)

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