Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Betriebswirt/Betriebswirtin - Grundstücks- und Wohnungswirtschaft vom
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- Lucas Schmidt
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1 Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Betriebswirt/Betriebswirtin - Grundstücks- und Wohnungswirtschaft vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Bei der Ausbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt/zur staatlich geprüften Betriebswirtin - Grundstücks- und Wohnungswirtschaft handelt es sich um eine berufliche Fortbildung im Anschluss an einen anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf. Die Fortbildung ist landesrechtlich geregelt. Die Ausbildung wird zur Zeit nur in Sachsen angeboten. Ausbildungsinhalte In der Fachrichtung Wohnungswirtschaft stehen folgende Fächer auf der Rahmenstundentafel: Pflichtfächer Lernbereich I (Kommunikation und Gesellschaft) Deutsch Fremdsprache Sozialkunde I Unternehmensführung und Kommunikation Lernbereich II (Betriebswirtschaft/Organisation) Mathematik Lernbereich III (Betriebswirtschaft/Produktion) fachrichtungsorientierte Grundlagenausbildung Betriebs- und Volkswirtschaftslehre Steuer- und Organisationslehre Datenverarbeitung Rechnungswesen fachrichtungsspezifische Fachausbildung, Projektarbeit Wohnungsbewirtschaftung und -verwaltung Mietrecht Grundstücksverkehr Bau/Sanierung Wohnungseigentum Je nach Angebot der einzelnen Schulen kann die Vorbereitung auf den Erwerb von Zusatzqualifikationen, zum Beispiel auf die Fachhochschulreife oder die Zusatzprüfung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung erfolgen: Zusatzausbildung zur Erlangung der Fachhochschulreife Sozialkunde Mathematik
2 Naturwissenschaft (Chemie oder Physik) Wahlfächer Berufs- und Arbeitspädagogik Sport Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Staatlich geprüfte Betriebswirte und Betriebswirtinnen - Wohnungswirtschaft werden an Fachschulen in Vollzeit- oder Teilzeitform ausgebildet. Der überwiegend theoretische Unterricht findet in schulischen Unterrichtsräumen statt, daneben erfolgen praktische Übungen (zum Beispiel Projektarbeiten). Ausbildungsstätten Berufsbildende weiterführende Schulen, hier insbesondere Fachschulen Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungssituation/-bedingungen Die Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung zum staatlich geprüften Betriebswirt/zur staatlich geprüften Betriebswirtin in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft finden in den Räumen der jeweiligen Fachschule statt. Der Unterricht wird sowohl in Vollzeit- als auch in Teilzeitform abgehalten. Üblicherweise wird im Klassenverband gelernt. Das kann nach Jahren der Berufstätigkeit zunächst ungewohnt sein. Die Fortbildung im angestrebten Schwerpunkt findet nur an wenigen Orten statt, das heißt, die Fortbildungsteilnehmer/Fortbildungsteilnehmerinnen müssen gegebenenfalls mobil sein. Bei der Ausbildung in berufsbegleitender Form müssen Fortbildungsteilnehmer/Fortbildungsteilnehmerinnen über einen längeren Zeitraum hinweg neben Beruf und vielfach bereits auch Familie Zeit für Abend- oder Samstagskurse aufbringen und sich zusätzlich zur üblichen Alltagsbelastung mit der Aufarbeitung des Lernstoffes befassen. Die Ausbildung in Vollzeitform kann im Einzelfall hohe psychische Belastung durch Trennung von der Familie oder durch finanzielle Probleme mit sich bringen. Bei den Teilnehmern und Teilnehmerinnen der Fortbildung handelt es sich in der Regel um einen lernmotivierten, aufstiegsorientierten Personenkreis mit unterschiedlichem Kenntnis- und Erfahrungsstand (unterschiedliche Allgemeinbildungsabschlüsse und Zugangsberufe). Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Der Unterricht in Vollzeitform findet von Montag bis Freitag statt. Die berufsbegleitenden Teilzeitlehrgänge werden meist am Freitag Abend und am Samstag durchgeführt. Darüber hinaus kommen Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung (auch abends und an Wochenenden) hinzu. Auf Grund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren oder Prüfungen ein hoher Zeitaufwand erforderlich. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für den theoretischen Unterricht benötigen die Fortbildungsteilnehmer und Fortbildungsteilnehmerinnen die für schulisches Lernen üblichen persönlichen Arbeitsmittel. Die im praxisbezogenen Unterricht in der Fachschule eingesetzten Arbeitsgegenstände und -mittel entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Unterrichts haben die angehenden staatlich geprüften Betriebswirte und Betriebswirtinnen in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Kontakt zu anderen Fortbildungsteilnehmern/Fortbildungsteilnehmerinnen und Lehrkräften. Nach den Jahren der Berufstätigkeit kann die Lernsituation mit der Position als Schüler/Schülerin ungewohnt sein. Gegebenenfalls ist eine Eingewöhnungsphase erforderlich. Findet der Unterricht in Teilzeitform statt, arbeiten die Fortbildungsteilnehmer und Fortbildungsteilnehmerinnen weiterhin mit ihren Arbeitskollegen/Arbeitskolleginnen und Vorgesetzten im betrieblichen Bereich zusammen. Finanzielle Aspekte Staatlich geprüfte Betriebswirte und Betriebswirtinnen - Wohnungswirtschaft werden an staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen ausgebildet. Sie erhalten hierfür keine Ausbildungsvergütung. Während der Fortbildung können Kosten wie beispielsweise Lehrgangsgebühren, Anmelde- und Prüfungsgebühren, Lernmittelkosten und Fahrtkosten anfallen. Für die schulische Fortbildung besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG).
3 Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 2 Jahre im Vollzeitunterricht, im Teilzeitunterricht 4 Jahre. Ausbildungsform Die Ausbildung zum Betriebswirt/zur Betriebswirtin in der Fachrichtung Wohnungswirtschaft an Fachschulen ist eine schulische Ausbildung, die in Vollzeit oder Teilzeitform absolviert werden kann. Die Ausbildung besteht aus theoretischem Unterricht und praktischen Anteilen (Projektarbeit). Die einzelnen Bundesländer regeln die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Betriebswirt/in in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die staatliche Abschlussprüfung wird gemäß der Sächsischen Fachschulordnung auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Fachschulen durchgeführt. Erforderliche Nachweise In Vollzeit- wie auch in Teilzeitausbildung werden Jahreszeugnisse erteilt, die gleichzeitig für eine Versetzung in den zweiten Ausbildungsabschnitt maßgebend sind. Leistungsnachweise werden in schriftlicher, mündlicher und fachpraktischer Form (als Projektarbeit) erbracht. Erforderliche Prüfungen Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und, soweit erforderlich, einem mündlichen Teil. Schriftliche Prüfung Sie umfasst für die Fachrichtung Wohnungswirtschaft vier Prüfungsfächer: Rechnungswesen und Statistik Wohnungsbewirtschaftung und Wohnungsverwaltung Mietrecht und Grundstücksverkehr Wohnungseigentum oder Bau und Sanierung Prüfungsdauer: Gesamtdauer mindestens 10, jedoch nicht mehr als 11 Zeitstunden Mündliche Prüfung Prüfungsgegenstand in der Fachrichtung Wohnungswirtschaft sind Aufgaben aus dem Fach Unternehmensführung/Kommunikation in der Wohnungswirtschaft. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Prüfende Stelle Der Prüfungsausschuss wird von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde bestellt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Betriebswirt/Staatlich geprüfte Betriebswirtin. Sie wird mit der Fachrichtung geführt, in der die Prüfung abgelegt wurde: Staatlich geprüfter Betriebswirt/Staatlich geprüfte Betriebswirtin - Fachrichtung Wohnungswirtschaft
4 Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Voraussetzungen für die Aufnahme der Ausbildung sind der Abschluss der Berufsschule sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mehrjährige entsprechende Berufspraxis. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer und der Sächsischen Fachschulordnung wird vorausgesetzt: Der Abschluss der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand Die rechtlichen Grundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach der Sächsischen Fachschulordnung wird vorausgesetzt: die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf und eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens eineinhalb Jahren bei einer Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren zwei Jahren bei einer Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von drei Jahren oder zwei Jahren bei Facharbeiterberufen der ehemaligen DDR, die den Abschluss der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule voraussetzten, oder drei Jahren bei einer Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von zwei Jahren bei Berufsschulabschluss eine für den Besuch der Fachschule förderliche Berufstätigkeit von sieben Jahren, auf die der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden kann oder der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung zum/zur staatlich geprüften Assistenten/Assistentin in Verbindung mit einer entsprechenden Berufstätigkeit von zwei Jahren. Die erforderliche Berufstätigkeit kann bei Teilzeitausbildung bis zur Hälfte während der Fachschulausbildung abgeleistet werden. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Auswahlverfahren Zur Zeit sind keine Auswahlverfahren bekannt. Perspektiven nach der Ausbildung Nach erfolgreich abgelegter Prüfung können staatlich geprüfte Betriebswirte und Betriebswirtinnen in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft in Unternehmen dieser Branche kaufmännische Führungsaufgaben auf der mittleren Ebene übernehmen. Ihr Arbeitsgebiet umfasst insbesondere planende, disponierende, informierende und kontrollierende Aufgaben. Während der Fortbildung wird ihnen ein breites Fachwissen vermittelt, das die Ausübung verschiedener Tätigkeiten ermöglicht. Beschäftigte spezialisieren sich nach ihrer Fortbildung in der Regel auf bestimmte Teilgebiete, zum Beispiel Konzeption und Planung, Marketing, Vertrieb und Verkauf, Rechnungswesen oder Controlling. Ein Wechsel zwischen diesen einzelnen Tätigkeiten ist aufgrund der abgeschlossenen Fortbildung möglich. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung ist die berufliche Bildung für staatlich geprüfte Betriebswirte und Betriebswirtinnen in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft nicht beendet: Neue steuerrechtliche Regelungen sowie der sich wandelnde Grundstücks- und Wohnungsmarkt verändern die Anforderungen an die Betriebswirte und Betriebswirtinnen. Sie müssen sich daher ständig weiterbilden und ihre Kenntnisse den neuen Entwicklungen anpassen. Um beruflich auf dem Laufenden zu bleiben, können sie geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind zum Beispiel Rechtsfragen in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Immobilienbewertung, Liegenschaftenverwaltung und Immobilienbewirtschaftung, Projektmanagement oder Verkaufstraining. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem von den eigenen Interessen und Zielen sowie vom Arbeitsplatz ab. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich jedoch durch das ganze Berufsleben ziehen. Um sich beruflich weiterzuentwickeln, können Betriebswirte und Betriebswirtinnen in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft eine Fortbildung absolvieren, beispielsweise zum Immobilienökonomen/zur Immobilienökonomin, zum Immobilienmakler/zur Immobilienmaklerin oder zum Sachverständigen/zur Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Wenn sie über die erforderliche Hochschulreife verfügen, können sie auch ein Studium anstreben. Nahe liegend sind zum Beispiel Betriebswirtschaft mit den Schwerpunkten Immobilien oder Unternehmensführung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie Bauwirtschaft. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Betriebswirte und Betriebswirtinnen in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft können sich beispielsweise mit einem eigenen Maklerbüro eine Existenz aufbauen.
5 Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in - Grundstücks- und Wohnungswirtschaft nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in - Grundstücks- und Wohnungswirtschaft gibt es Alternativen in den Bereichen: Immobilien Steuerwesen, Rechnungswesen Banken, Versicherungen Anwalts- und Notariatsfachassistenz, Recht Bürowirtschaft, kaufmännische Verwaltung Handel Eine Verwandtschaft der diesen Bereichen zugeordneten Berufe besteht in der Bearbeitung von kaufmännischen Vorgängen oder im beratenden und verkaufenden Umgang mit Kunden. Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 68kB) Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung an Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Ausbildungen zum staatlich geprüften Betriebswirt/zur staatlich geprüften Betriebswirtin in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Regelungen auf Länderebene Dies gilt nur für Bundesland Sachsen: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule - FSO) vom (SächsGVBl. S. 389), zuletzt geändert am (SächsGVBl. S. 596) Fundstelle: 2003 (SächsGVBl. S. 389), 2004 (SächsGVBl. S. 596) Volltext (pdf, 3359kB) Dies gilt nur für Bundesland Sachsen: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Lehrpläne und Stundentafeln für berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen (VwV Stundentafeln) vom (Sächs.MBl. SMK S. 305) Fundstelle: 1999 (Sächs.MBl. SMK S. 305) Volltext (pdf, 2320kB)
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