Die Ausbildung im Überblick. Ausbildungsinhalte. Arbeitsumgebung in der Ausbildung
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- Günther Kaufer
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1 Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter internationaler Management- Assistent/Staatlich geprüfte Internationale Management Assistentin vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Bei dem Ausbildungsgang Internationale/r Managementassistent/in handelt es sich um eine meist durch interne Vorschriften der jeweiligen Bildungsträger geregelte, zum Teil staatlich anerkannte Ausbildung an Sprach- und Wirtschaftsakademien. Die Ausbildung kann mit unterschiedlichen Fremdsprachenkombinationen und Fachrichtungen wie Touristik oder Marketing absolviert werden. Vergleichbare Ausbildungen werden z.b. unter den Bezeichnungen Europa-Management-Assistent/in bzw. Asien-Managementassistent/in angeboten. Ausbildungsinhalte Kenntnisse werden zum Beispiel in folgenden Lernbereichen vermittelt: Mündliche und schriftliche Kommunikation in mindestens zwei Fremdsprachen (Englisch, meist auch Französisch, wahlweise z.b. Spanisch, Italienisch, Russisch, in der Ausbildung Asien-Managementassistenz Chinesisch, wahlweise zusätzlich Japanisch), Wirtschaftssprache, Handelskorrespondenz, Übersetzungen, Landeskunde Finanz- und Rechnungswesen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Außenwirtschaft Gesprächs- und Präsentationstechniken EDV und Bürokommunikation (Briefgestaltung, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken), Office Management Management- und Kommunikationstechniken Marketing (Internationales) Recht, Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht Internationale Beziehungen, Europastudien, interkulturelle Kompetenz Personalwesen, Betriebspsychologie Persönlichkeitstraining Ergänzt wird der theoretische Unterricht durch Sprachübungen, Projektarbeiten, Fallstudien und Betriebspraktika. Die Unterrichtssprache kann auch Englisch sein. An manchen Schulen werden auch allgemeine Fächer wie Deutsch, Religion/Ethik, Sozialkunde und Sport unterrichtet. Nähere Informationen zu den Fächerkatalogen der einzelnen Schulen können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. (B in KURSNET) Europa-Management-Assistent(in) (B in KURSNET) Asien-Managementassistent(in) Arbeitsumgebung in der Ausbildung Angehende internationale Managementassistenten und -assistentinnen werden in den schulischen Unterrichts- und Übungsräumen des Lehrgangsveranstalters unterrichtet. Hinzu kommen in der Regel Praktika in internationalen Wirtschaftsunternehmen im In- und/oder Ausland.
2 Ausbildungsstätten private Wirtschaftsakademien Fremdsprachenschulen Ausbildungssituation/-bedingungen Der Unterricht wird im Klassenverband durchgeführt und ist überwiegend theoretisch ausgerichtet. Das Praktikum wird in Betrieben der internationalen Wirtschaft absolviert. Es kann auch im Ausland abgeleistet werden. Der theoretische Unterricht wird in Klassenräumen abgehalten. Daneben finden praktische Übungen bzw. Projektarbeiten (eventuell in einem schuleigenen Lernbüro) statt, meist in kleineren Gruppen. Auch Exkursionen können Teil der Ausbildung sein. Da die Ausbildung nicht flächendeckend angeboten wird, sind Wohn- und Schulort oft nicht identisch. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Der Unterricht findet in Vollzeit von Montag bis Freitag statt und umfasst circa 35 bis 40 Unterrichtsstunden pro Woche. Hinzu kommen Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren oder Prüfungen ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich. Während der Praktika ist man an die Arbeitszeit der jeweiligen Praktikumsbetriebe gebunden. Die Praktika dauern in der Regel mehrere Monate. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Die im praktischen Unterricht verwendeten Arbeitsgegenstände und -mittel entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Schulunterrichts bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Schule (z.b. zu Lehrkräften). Dies entspricht der üblichen, bisher von den Schülern und Schülerinnen erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung arbeiten die Schüler und Schülerinnen mit Fachkräften aus Unternehmen der internationalen Wirtschaft zusammen. Gegebenenfalls haben sie dabei auch Kundenkontakt. Finanzielle Aspekte Die Ausbildung zum Internationalen Management-Assistenten/zur Internationalen Management-Assistentin ist eine schulische Berufsausbildung (an privaten Wirtschafts- und Fremdsprachenschulen), für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Für die Auszubildenden können folgende Kosten entstehen: Anmelde- und Lehrgangsgebühren Nebenkosten Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei der jeweiligen Schule erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET entnehmen. Für schulische Ausbildungen besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit gemäß den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) Das neue BAföG Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert zwischen 2 und 3 Jahren. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B in KURSNET) Europa-Management-Assistent(in) (B in KURSNET) Asien-Managementassistent(in) Ausbildungsform Die schulische Ausbildung findet in der Regel in Vollzeitform statt. Meist sind Betriebspraktika von bis zu einem halben Jahr Dauer im Inund/oder Ausland in die Ausbildung integriert. Eine bundeseinheitliche gesetzliche Ausbildungsregelung gibt es nicht. Zum Teil regeln die einzelnen Bundesländer die Assistentenausbildung in ihren Schul- bzw. Berufsfachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der Fassung vom Fundstelle: 1997 (KMK-Beschlusssammlung), 2006 (KMK) Volltext (pdf, 69kB) Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B in KURSNET) Europa-Management-Assistent(in) (B in KURSNET) Asien-Managementassistent(in)
3 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Ausbildung wird mit einer internen Prüfung des Lehrgangsträgers bzw. einer staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfung abgeschlossen. Erforderliche Nachweise Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, dass die erforderlichen Leistungsnachweise (Klausuren, Zwischenprüfungen, Projektarbeiten) während der Ausbildung erbracht und die vorgeschriebenen Praktika absolviert wurden. Erforderliche Prüfungen Viele Schulen führen die Abschlussprüfung nicht komplett am Ende der Ausbildung, sondern in mehreren Teilen durch. Beispielsweise ist es dabei verpflichtend, nach dem zweiten Ausbildungsjahr die Prüfung als Fremdsprachenkorrespondent/in abzulegen. Nach einem weiteren Halbjahr finden Prüfungen in Office Management und EDV und am Ende der Ausbildung in den gewählten Fremdsprachen und Landeskunde statt. Prüfungswiederholung Prüfungen oder Prüfungsteile, die nicht bestanden wurden, können in der Regel einmal wiederholt werden. Die Voraussetzungen bzw. die dabei einzuhaltenden Fristen werden von dem jeweiligen Bildungsträger geregelt. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei dem Lehrgangsträger oder einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt. Zusatzqualifikationen Je nach Angebot der Schule können während der Ausbildung verschiedene Qualifikationen erworben werden, zum Beispiel Fremdsprachenzertifikate (Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer des jeweiligen Landes) oder der Europäische Computer- Führerschein. Bei einigen Bildungseinrichtungen besteht die Zwischenprüfung nach dem ersten Ausbildungsabschnitt aus der Prüfung zum staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten/zur staatlich geprüften Wirtschaftsassistentin, zum Außenhandelskorrespondenten/zur Außenhandelskorrespondentin oder zum Fremdsprachenkorrespondenten/zur Fremdsprachenkorrespondentin oder es wird zeitversetzt zur Abschlussprüfung zusätzlich die Prüfung zum Wirtschafts- bzw. Fremdsprachenkorrespondenten/zur Wirtschafts- bzw. Fremdsprachenkorrespondentin abgelegt. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B in KURSNET) Europa- Management-Assistent(in) (B in KURSNET) Asien-Managementassistent(in) Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnungen lauten: Internationaler Managementassistent/Internationale Managementassistentin Staatlich anerkannter internationaler Managementassistent/Staatlich anerkannte internationale Managementassistentin Europäischer Managementassistent/Europäische Managementassistentin Europa-Management-Assistent/Europa-Management-Assistentin Staatlich geprüfter Euro-Management-Assistent/Staatlich geprüfte Euro-Management-Assistentin Asienmanagementassistent/Asienmanagementassistentin Asia Management Assistant Multilingual Management Assistant Intercultural Management Assistant (Marketing) International Management Assistant Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird meist die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Bei einigen Schulen genügt auch ein mittlerer Bildungsabschluss, ggf. ist zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich. Die Schulen treffen eine Auswahl unter den Bewerbern und Bewerberinnen. Dabei wird vor allem auf ausreichende Vorkenntnisse in den Fremdsprachen geachtet. Teilweise wird ein Eingangstest durchgeführt.
4 Schulische Vorbildung - rechtlich Für die Zulassung zur Ausbildung braucht man in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Bei einigen Ausbildungsgängen genügt auch ein mittlerer Bildungsabschluss. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B in KURSNET) Europa-Management-Assistent(in) (B in KURSNET) Asien-Managementassistent(in) Berufliche Vorbildung - rechtlich Es handelt sich um eine Erstausbildung, für die keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben ist. Einige Schulen verlangen jedoch von Schülern und Schülerinnen, die über einen mittleren Bildungsabschluss verfügen, zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung. Mindestalter Ein bestimmtes Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. Höchstalter Ein bestimmtes Höchstalter ist nicht vorgeschrieben. Auswahlverfahren Die Auswahlverfahren sind nicht einheitlich. Viele Veranstalter treffen die Auswahl nach einem persönlichen Gespräch oder führen eine schriftliche Aufnahmeprüfung durch, in der vor allem ausreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen sind. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B in KURSNET) Europa-Management-Assistent(in) (B in KURSNET) Asien- Managementassistent(in) Weitere Ausbildungsvoraussetzungen In der Regel setzen die Schulen Kenntnisse in Englisch (mindestens sechs Jahre schulische Ausbildung) und einer zweiten Fremdsprache (meist Französisch, drei oder vier Jahre Ausbildung) voraus. Wer die geforderte Ausbildung in den Fremdsprachen nicht nachweisen kann, muss die entsprechenden Fremdsprachenkenntnisse durch eine schriftliche Feststellungsprüfung belegen. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B in KURSNET) Europa-Management-Assistent(in) (B in KURSNET) Asien- Managementassistent(in) Perspektiven nach der Ausbildung Internationale Management-Assistenten und -Assistentinnen arbeiten bei den verschiedensten Firmen mit internationalen Kontakten. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die berufliche Bildung für sie noch nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Besonders aktuelle Entwicklungen im Bereich der internationalen Märkte und neue betriebswirtschaftliche Konzepte und Ziele müssen berücksichtigt werden. Zudem sollten Internationale Management-Assistenten und -Assistentinnen ihre fremdsprachlichen Kenntnisse laufend anpassen und vertiefen. Um beruflich auf dem Laufenden zu bleiben, müssen sie sich also regelmäßig weiterbilden. Dazu können sie geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind zum Beispiel internationale Wirtschaftsbeziehungen, Außenwirtschaft, Export/Import, internationales Management, Management im Ausland, Controlling, internationales Marketing, internationale Logistik oder Sprachwesen, Fremdsprachen. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem von den eigenen Interessen und Zielen sowie vom Arbeitsplatz ab. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich jedoch durch das ganze Berufsleben ziehen. Mit der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung ist außerdem ein Hochschulstudium realisierbar, nahe liegend sind hier vor allem international ausgerichtete Studiengänge der Betriebs- oder Volkswirtschaft. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Internationale/r Management-Assistent/in nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Internationale/r Management-Assistent/in gibt es Alternativen in den Bereichen: Betriebswirtschaft angewandte Wirtschaftssprachen Touristik Eine Verwandtschaft der diesen Bereichen zugeordneten Berufe besteht in kaufmännischen Tätigkeiten in einem ähnlichen Bereich (allgemeine Wirtschaft und Tourismus) bzw. in international ausgerichteten Tätigkeit mit großem Interesse für fremde Sprachen.
5 Gesetze/Regelungen Regelung auf Bundesebene Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der Fassung vom Fundstelle: 1997 (KMK-Beschlusssammlung), 2006 (KMK) Volltext (pdf, 69kB) Der Beschluss der Kultusministerkonferenz in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Assistentenausbildungen in ihren Schul- bzw. Berufsfachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
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