Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Sozialhelfer/Staatlich geprüfte Sozialhelferin vom
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- Cornelius Reuter
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1 Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Sozialhelfer/Staatlich geprüfte Sozialhelferin vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Bei dem Ausbildungsgang Sozialhelfer/in handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen. Ausbildungsinhalte Während der Ausbildung, welche überwiegend nach Lernfeldern strukturiert ist, lernen die Schüler/innen beispielsweise: wie die Entwicklung des Menschen vom Kleinkind bis zum älteren Menschen verläuft und welche geistigen und körperlichen Besonderheiten in bestimmten Lebensabschnitten auftreten wie der menschliche Organismus aufgebaut ist, unter welchen Krankheiten er leiden kann, wie man ihn gesund erhält und wie man Menschen zu einer möglichst gesunden Lebensführung anleitet wie man behinderte Menschen pflegt und betreut welche Möglichkeiten von Musik, Gesang, Rhythmik, Tanz, Theater, Spiel und handwerklichen Arbeiten es gibt, um die Lebensumwelt der anvertrauten Menschen zu bereichern und wie man diese zur Teilnahme daran anregt wie man die sprachliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen fördert wie das öffentliche Gesundheitswesen und das Sozialsystem aufgebaut sind und welche Aufgaben sie haben, welche Regelungen der Sozialgesetzgebung für die Berufsausübung von Bedeutung sind welche pädagogischen und psychologischen Aspekte bei der Arbeit mit Kindern sowie alten und behinderten Menschen zu beachten sind wie man Menschen vom Kleinkind bis ins Alter sowohl zu Hause als auch im Krankenhaus oder Heim pflegt, versorgt und ihnen bei Verrichtungen des täglichen Lebens hilft welche Inhaltsstoffe in bestimmten Nahrungsmitteln enthalten sind, wie eine bedarfsgerechte Ernährung unter Berücksichtigung des Energie- und Nährstoffbedarfs verschiedener Alters- und Bevölkerungsgruppen aufgebaut sein sollte und wie man entsprechende Mahlzeiten zubereitet wie man einen Haushalt führt und pflegt, das heißt den Einkauf erledigt, Gebäude/Zimmer, Wäsche und Textilien reinigt und diese verschiedenen Tätigkeiten möglichst zeit- und kostensparend organisiert
2 Im berufsübergreifenden Lernbereich stehen folgende Fächer auf dem Stundenplan: Deutsch/Kommunikation Religionslehre Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre Im Differenzierungsbereich können je nach Angebot der Schule Fächer wie Musik/Rhythmik/Spiel, Gestaltung, Medien oder auch Datenverarbeitung gewählt werden. Praktische Übungen in den Bereichen Sozialpädagogik und Sozialpflege, Ernährung und Hauswirtschaft sowie Gesundheitsförderung begleiten den Unterricht. In den Bereichen Sozialpädagogik und Sozialpflege sowie Gesundheitsförderung werden zusätzlich insgesamt 16-wöchige außerschulische Praktika absolviert. Dabei wird das im Unterricht erworbene Wissen vertieft und angewandt und die Schüler/innen lernen berufstypische Aufgaben der Unterstützung einer möglichst selbstständigen Lebensführung hilfsbedürftiger Menschen kennen. Diese umfassen zum Beispiel pflegerische Maßnahmen wie Beobachten des Gesundheitszustandes der zu Betreuenden, Körperpflege, Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Durchführung von einfachen ärztlichen Verordnungen in Krankenhäusern und Altenheimen sowie die soziale Betreuung von Kindern, Jugendlichen und behinderten Menschen (Anleitung zum Lernen, zu Bewegung, gestalterischer Betätigung und ähnlichem) oder auch Nahrungszubereitung, Reinigung, Wäschepflege und Wohnraumgestaltung. Zusatzqualifikationen Durch die Teilnahme an speziellen Kursen in Mathematik und Englisch kann die Vorbereitung zum Erwerb der Fachoberschulreife erfolgen. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Sozialhelfer/innen werden in Unterrichtsräumen und Klassenzimmern von Berufskollegs ausgebildet. In die Ausbildung integriert sind praktische Ausbildungsbestandteile und Berufspraktika. Die praktische Ausbildung erfolgt in geeigneten sozialen und pflegerischen Einrichtungen, z.b. in Altenheimen, bei Familien bzw. in der ambulanten Haushaltspflege, in Kindergärten, Krankenhäusern, der mobilen Krankenpflege oder Einrichtungen zur Betreuung behinderter Menschen. Ausbildungs-/Lernorte Klassenzimmer und Unterrichtsräume der Berufskollegs Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung erfolgt an Ausbildungseinrichtungen für hauswirtschaftliche und soziale Berufe. Der theoretische und fachpraktische Unterricht findet im Klassenverband statt. Das Berufspraktikum in hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen erfolgt unter fachlicher Anleitung. Meist ist eine frühzeitige Übernahme von Teilverantwortung erforderlich. Beim Umgang zum Beispiel mit körperbehinderten Menschen ist der Einsatz von Körperkraft, Körpergewandtheit (zum Teil Heben, Tragen und gegebenenfalls Stützen) erforderlich. Zum Teil ist während der Ausbildung Wohnheimunterbringung erforderlich bzw. möglich. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung erfolgt im Vollzeitunterricht, montags bis freitags tagsüber. Die Arbeitszeit während der Ausbildung umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vor- und Nachmittag) als auch die Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Während der praktischen Ausbildung in sozialen oder pflegerischen Einrichtungen ist man an die Arbeitszeiten der Betriebe bzw. Einrichtungen gebunden, die als Praktikumsstellen zur Verfügung stehen. In der Regel werden die Auszubildenden nicht in Nacht- und Wochenendschichten eingesetzt. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im fachpraktischen Unterricht (an Ausbildungseinrichtungen für Sozialhelfer/innen) bzw. im Berufspraktikum in hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen erworbenen und eingeübten Methoden hauswirtschaftlichen bzw. sozialpflegerischen Handelns entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der schulischen Ausbildung mit theoretischem und fachpraktischem Unterricht in spezialisierten Lehranstalten bestehen Kontakte zu
3 Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsfachschule (z.b. Lehrkräften). Dies entspricht der üblichen, bisher durch die Auszubildenden erlebten Schulzeit. Die Durchführung der Aufgaben im Rahmen des Berufspraktikums wird durch die Berufsfachschule und ausgebildete Fachkräfte der jeweiligen Einrichtung (z.b. Heilerziehungs-, Familien- und Altenpfleger/innen) betreut. Kontakte bestehen insbesondere zu den zu betreuenden Menschen und zu deren Angehörigen. Finanzielle Aspekte Die Ausbildung zum Sozialhelfer/zur Sozialhelferin ist eine schulische Berufsausbildung an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren werden an Schulen in öffentlicher Trägerschaft meist nicht erhoben. Schulen in freier Trägerschaft erheben teilweise Schulgeld. Außerdem können Kosten für Arbeits- und Verbrauchsmaterial sowie Arbeitskleidung entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei der jeweiligen Schule erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET entnehmen. Für schulische Ausbildungen besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit gemäß den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung. Ausbildungsvergütung Für die Ausbildung zum Sozialhelfer/zur Sozialhelferin an Berufskollegs wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Ausbildungskosten Ausbildungskosten Während einer Ausbildung an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen können für die Auszubildenden folgende Kosten entstehen: Lehrgangsgebühren/Schulgeld (nur an privaten Ausbildungsstätten). Sie sind entweder monatlich oder in Raten zu zahlen. Anmeldegebühren Kosten für Eignungsprüfungen Kosten für Lernmittel und Fachliteratur Kosten für Arbeitsmaterialien Prüfungsgebühren Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei der jeweiligen Schule erfragt werden. Angaben dazu können auch der Datenbank KURSNET entnommen werden. Weiterhin können für die Auszubildenden noch Kosten für die Fahrt zur Berufsfachschule, für Arbeitskleidung, Exkursionen oder eine auswärtige Unterbringung anfallen, die sich in ihrer Höhe jedoch nach dem konkreten Einzelfall richten. Förderungsmöglichkeiten Für viele schulische Berufsausbildungen besteht eine individuelle Förderungsmöglichkeit gemäß den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Verlängerungen Wer wegen mangelhafter Leistungen nicht in den nächsten Ausbildungsabschnitt versetzt wurde, kann das Schuljahr in der Regel einmal wiederholen, sofern die erlaubte Gesamtverweildauer an der Schule nicht überschritten wird. Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung ist die einmalige Wiederholung im Rahmen der nächstfolgenden Prüfung bei Wiederholung der Abschlussklasse möglich. In Ausnahmefällen kann die Abschlussprüfung auch bereits nach einem halben Jahr wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Schulbehörde möglich. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Der theoretische und praktische Unterricht wird an Berufskollegs (derzeit nur in Nordrhein-Westfalen) durchgeführt. In die Ausbildung ist ein insgesamt 16-wöchiges Berufspraktikum integriert, das z.b. in 4 Blöcken zu je 4 Wochen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendlichenbetreuung, der Altenpflege, in Krankenhäusern sowie Einrichtungen für behinderte Menschen abgeleistet wird. In der Regel ist die Doppelqualifikation Berufsabschluss und Fachoberschulreife möglich. Die unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen haben die Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der Fassung vom
4 Fundstelle: 1997 (KMK-Beschlusssammlung), 2006 (KMK) Volltext (pdf, 69kB) Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Berufsfachschulen zur Grundlage. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsaufbau Beispiel für den Unterrichtsplan einer Ausbildung an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen zum staatlich geprüften Sozialhelfer/zur staatlich geprüften Sozialhelferin und Fachoberschulreife Unterrichtsfächer 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr Berufsbezogener Lernbereich Wirtschafts- und Betriebslehre 2 2 Sozialpädagogik und Sozialpflege 2 2 Ernährung und Hauswirtschaft 2 2 Gesundheitsförderung 2 2 Fachpraxis Sozialpädagogik und Sozialpflege 3 3 Fachpraxis Ernährung und Hauswirtschaft 4 4 Fachpraxis Gesundheitsförderung 3 3 Mathematik 2 2 Englisch 2 2 Differenzierungsbereich z.b. Musik/Rhythmik/Spiel, Gestaltung, Medien oder Datenverarbeitung 2 2 Berufsübergreifender Bereich Deutsch/Kommunikation 3 3 Religionslehre 1 1 Sport/Gesundheitsförderung 2 2 Politik/Gesellschaftslehre 2 2 Summe der Wochenstunden Die Angebote können je nach Schule hiervon abweichen. Einzelheiten finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfungen für Sozialhelfer/innen finden am Ende der schulischen Ausbildung an Berufskollegs statt. Die Prüfungen werden als staatliche Abschlussprüfungen auf der Grundlage der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs durchgeführt.
5 Prüfungsvoraussetzung Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht. In der Regel werden nach jedem Schulhalbjahr Zeugnisse erteilt. Die Versetzung ins nächste Schulhalbjahr ist an Mindestanforderungen geknüpft. Prüfungsanforderungen Am Ende der schulischen Ausbildung muss eine staatliche Abschlussprüfung abgelegt werden. Sie besteht aus schriftlichen Arbeiten in zwei berufsbezogenen Fächern, zum Beispiel Wirtschafts- und Betriebslehre, Sozialpädagogik und Sozialpflege, Ernährung und Hauswirtschaft oder Gesundheitsförderung. Eine mündliche Prüfung wird nur durchgeführt, wenn keine eindeutige Endnote festgestellt werden konnte oder auf Wunsch des Prüflings zur Verbesserung der Endnote. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem einzelnen Prüfungsteil mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Prüfungswiederholung Die Abschlussprüfung kann bei Wiederholung des Schuljahres einmal wiederholt werden. Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde ist die Wiederholung der Abschlussprüfung bereits nach einem halben Jahr bzw. eine zweite Prüfungswiederholung möglich. Falls das Bestehen der Abschlussprüfung durch die Verbesserung der Note in einem einzigen Fach möglich ist, kann in diesem Fach eine Nachprüfung abgelegt werden. Prüfende Stelle Die Abschlussprüfung findet bei einem staatlichen Prüfungsausschuss statt. Zusatzqualifikationen Wer die Versetzungsbedingungen erfüllt, erwirbt am Ende des ersten Schuljahres einen dem Sekundarabschluss I ( Hauptschulabschluss nach Klasse 10) gleichwertigen Abschluss. Wer in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen erzielt hat, erwirbt den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife. Schüler/innen des zweijährigen Bildungsganges erwerben den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife, wenn sie die Leistungsanforderungen des Bildungsganges erfüllt haben. Die Prüfungsleistungen bleiben dabei unberücksichtigt. Mit dem Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erteilt, wenn in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch mindestens gute Leistungen oder in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch und in 3 weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen erzielt wurden; ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch können ausgeglichen werden durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Sozialhelfer/Staatlich geprüfte Sozialhelferin. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird der Hauptschulabschluss. Schulische Vorbildung - rechtlich Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen sieht in der Regel den Hauptschulabschluss vor. Schulische Vorbildung - praktiziert Viele Schulen erwarten, dass die Bewerber/innen über einen mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) verfügen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Eine berufliche Vorbildung ist nicht vorgeschrieben. Mindestalter Ein bestimmtes Mindestalter ist nicht vorgeschrieben.
6 Höchstalter Ein bestimmtes Höchstalter ist nicht vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Auswahlverfahren Die fachliche und persönliche Eignung der zukünftigen Schüler/innen wird meist anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und im persönlichen Gespräch geprüft. Ist die Zahl der Bewerber/innen größer als die Anzahl der Ausbildungsplätze, erfolgt die Auswahl vor allem nach dem schulischen Leistungsstand. Bewerber/innen, die nicht sofort zugelassen werden können, werden in eine Warteliste aufgenommen und im nächsten Schuljahr bevorzugt berücksichtigt. Die meisten Einrichtungen verteilen einen bestimmten Prozentsatz ihrer Ausbildungsplätze an Personen, für die eine Ablehnung eine zu große Härte darstellen würde. Informationen hierzu finden Sie in der Datenbank KURSNET. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Vor Beginn der Ausbildung ist in der Regel ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen, gegebenenfalls auch ein polizeiliches Führungszeugnis. Zulassungsvoraussetzung kann auch der Nachweis über eine Praktikumsstelle im Kindergarten für die außerschulische Praxisphase sein. An einigen kirchlichen Bildungseinrichtungen wird ein Taufnachweis gefordert. Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit, in der sich die Schüler/innen bewähren müssen, bevor sie endgültig zugelassen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Sozialhelfer und Sozialhelferinnen arbeiten vor allem in Einrichtungen der Alten-, Familien- oder Behindertenhilfe und -pflege oder in der öffentlichen Verwaltung wie zum Beispiel Sozial- oder Jugendämtern. Sie sind in Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen beschäftigt oder arbeiten in Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die berufliche Bildung jedoch noch nicht beendet. Wie alle anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen müssen auch Sozialhelfer und Sozialhelferinnen ihren Wissensstand zu neuen Erkenntnisse über ihr Arbeitsfeld ständig auf dem Laufenden halten. Besonders die Vielseitigkeit ihres Aufgabengebietes erfordert eine regelmäßige Weiterbildung in einzelnen Bereichen. Die Notwendigkeit des Lernens bleibt somit weiterhin bestehen und wird sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten lassen sich nur durch gezielte Weiterbildung erwerben oder vertiefen. Sei es ein Seminar zu Themen wie Familienhilfe, -beratung, Altenhilfe oder Erziehung, seien es Kurse zu EDV im Sozialwesen oder Kommunikation und Konfliktlösung im Sozial- und Gesundheitswesen: Aufbauend auf die Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Auch eine aufstiegsorientierte Fortbildungsmaßnahme, zum Beispiel Fachwirt/in für Soziale Dienstleistungen oder Fachwirtin für Alten- und Krankenpflege, kann die berufliche Entwicklung fördern. Liegen die entsprechenden Bildungsvoraussetzungen vor, kann zum Beispiel auch ein Studium in Frage kommen, etwa Sozialpädagogik oder Sozialmanagement. In einigen Bundesländern können besonders qualifizierte Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung auch ohne Hochschulzugangsberechtigung studieren. Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt. Ausbildungsalternativen Für den Beruf Sozialhelfer/in können Alternativen in verschiedenen Bereichen gefunden werden: Sozialwesen Haus- und Familienpflege Hauswirtschaft Eine Gemeinsamkeit all dieser Bereiche besteht in der Beschäftigung mit sozialen, pflegerischen beziehungsweise hauswirtschaftlichen Inhalten. Die Neigung zum helfenden, fördernden und anleitenden Umgang mit Menschen ist eine Grundvoraussetzung dafür, auf diesen Gebieten tätig zu sein. Ausbildungsalternativen (Liste) Die hier aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Sozialhelfer/in auf: Bereich Sozialwesen Ein Zusammenhang mit dem Beruf Sozialhelfer/in ergibt sich durch gleiche bzw. ähnliche Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte wie Betreuen, Versorgen, Pflegen, Anleiten und Unterstützen betreuungsbedürftiger Personen, vor allem bei der Betreuung von Kindern, alten und kranken Familienmitgliedern. Teilweise liegen übereinstimmende Ausbildungsinhalte vor, etwa hinsichtlich Sozialrecht und Pädagogik. Anforderungen zum Beispiel an Geduld, Ausdauer, Einfühlungsvermögen, Kontaktfähigkeit und psychische Belastbarkeit sind ähnlich. Die Neigung zum (helfenden) Umgang mit Menschen ist eine gute Voraussetzung. Alternativberufe: Sozialbetreuer/in in BERUFENET Sozialassistent/in in BERUFENET Kinderpfleger/in in BERUFENET Altenpfleger/in in BERUFENET Altenpflegehelfer/in in BERUFENET Sozialpädagogische/r Assistent/in in BERUFENET
7 Erzieher/in in BERUFENET Erzieher/in - Jugend- u. Heimerziehung in BERUFENET Heilerziehungspfleger/in in BERUFENET Heilerziehungspflegehelfer/in in BERUFENET Bereich Haus- und Familienpflege Ein Zusammenhang mit dem Beruf Sozialhelfer/in ergibt sich durch gleiche bzw. ähnliche Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte wie vorübergehendes Vertreten einer Hausfrau/eines Hausmannes in Notsituationen oder bei Krankheit, Versorgen und Betreuen der Familie, insbesondere der Kinder und des Haushaltes, sowie gegebenenfalls Pflegen von kranken oder alten Familienangehörigen. Weitgehend übereinstimmende Ausbildungsinhalte zum Beispiel im Bereich Haushaltsorganisation, Ernährung und Nahrungszubereitung, Haus- und Textilpflege liegen vor. Anforderungen zum Beispiel an gute körperliche Konstitution, Körpergewandtheit, Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, Geschick im Umgang mit Menschen und Konfliktfähigkeit sind ähnlich. Die Neigung zum (helfenden) Umgang mit Menschen ist eine gute Voraussetzung. Alternativberufe: Haus- und Familienpfleger/in in BERUFENET Familienpfleger/in in BERUFENET Haus- und Familienpflegehelfer/in in BERUFENET Dorfhelfer/in in BERUFENET Kinderdorfmutter in BERUFENET Bereich Hauswirtschaft Ein Zusammenhang mit dem Beruf Sozialhelfer/in ergibt sich durch gleiche bzw. ähnliche Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte wie eigenständiges Planen und Durchführen von hauswirtschaftlichen Aufgaben. Dazu gehören zum Beispiel das Planen und Zubereiten von Mahlzeiten, Haus- und Wäschereinigung, Instandhalten der Wäsche und ebenso das Sicherstellen der Lebensmittelversorgung durch Einkaufen und Speiseplanung. Teilweise liegen ähnliche Ausbildungsinhalte vor, etwa im Bereich Ernährungslehre und Hauswirtschaftslehre. Anforderungen beispielsweise an gute körperliche Konstitution, durchschnittliche Körperkraft, widerstandsfähige Haut, Einsatzbereitschaft, praktische Anstelligkeit und Umstellfähigkeit sind ähnlich. Die Neigung zum (helfenden) Umgang mit Menschen ist eine gute Voraussetzung. Alternativberufe: Hauswirtschafter/in in BERUFENET Hauswirtschaftliche/r Assistent/in in BERUFENET Wirtschafter/in - Hauswirtschaft in BERUFENET Wirtschafter/in - städtische Hauswirtschaft in BERUFENET Wirtschafter/in - ländliche Hauswirtschaft in BERUFENET Interessen Keine Abweichung zu B Arbeitsverhalten Notwendig: Konzentrationsfähigkeit, gleich bleibende Aufmerksamkeit (Aufnehmen des Unterrichtsstoffs) Einfühlungsvermögen, Geduld Zuverlässigkeit (z.b. in Berufspraktika: regelmäßige Zubereitung der Mahlzeiten, Verabreichung von Medikamenten) Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (Geschick im Umgang mit Menschen) Psychische Stabilität (während des Berufspraktikums z.b. : Konfrontation mit Krankheit und Leiden, mit nicht behebbaren Notlagen) Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Bereitschaft zu zuarbeitender Tätigkeit (z.b. Unterstützung sozialpädagogischer Fachkräfte) Förderlich: Umstellfähigkeit (während Berufspraktika: wechselnde Patienten und Arbeitssituationen) Nachteilig: Starke Mitgefühlsneigung ohne Befähigung zum Herstellen innerer Distanz Neigung zu Ekelreaktionen gegenüber dem Körper fremder Menschen Neigung zu Ekelreaktionen gegenüber Körpergerüchen, Ausscheidungen Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Keine Abweichung zu B
8 Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliche Leistungen in Deutsch (z.b. zum Verfassen von Praktikumsberichten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik (z.b. Einkäufe und Mengenverhältnisse für die Zubereitung von Gerichten berechnen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Hauswirtschaftliche Grundkenntnisse Förderlich: Gute Leistungen in den gestaltend-handwerklichen Fächern (Zeichnen, Werken, Handarbeit) (z.b. beim Spielen mit den Kindern ober beim Flicken von Kleidungsstücken hilfreich) Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der Fassung vom Fundstelle: 1997 (KMK-Beschlusssammlung), 2006 (KMK) Volltext (pdf, 69kB) Regelungen auf Länderebene Dies gilt nur für Bundesland Nordrhein-Westfalen: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK) vom (GV. NRW. S. 240, ber. GV. NRW S. 563, GV. NRW S. 766), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GV. NRW. S. 222), berichtigt am (GV. NRW. S. 461) Fundstelle: 1999 (GV. NRW. S. 240, ber. GV. NRW S. 563), 2001 (GV. NRW. S. 66, ber. S. 766), 2002 (GV. NRW. S. 172), 2003 (GV. NRW. S. 358, 413, 626, 751), 2004 (GV. NRW. S. 792), 2006 (GV. NRW. S. 222, 461) Internet Volltext (pdf, 10629kB) Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung zum Sozialhelfer/zur Sozialhelferin ist nur an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen möglich. Eine vergleichbare Ausbildung zum Sozialbetreuer/zur Sozialbetreuerin wird in den Bundesländern Bayern und Thüringen angeboten.
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