Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Informatiker/Staatlich geprüfte Informatiker vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Bei dem Ausbildungsgang staatlich geprüfte/r Informatiker/in handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs. Die Ausbildung ist in folgenden Fachrichtungen/Schwerpunkten möglich: Electronic Commerce Medieninformatik Medien und Kommunikation Medizinökonomie Multimedia Softwaretechnologie Technische Systeme Wirtschaft (Allgemeine) Wirtschaftsinformatik Der Abschluss staatlich geprüfte/r Informatiker/in kann auch an Fachschulen erworben werden. Siehe hierzu: Techniker/in - Informatik (techn. Informatik) in BERUFENET Ausbildungsinhalte Während der Ausbildung lernen die Schüler/innen beispielsweise: aus welchen Hardware-Komponenten (Speicher, Bus-Systeme, Schnittstellen usw.) Computersysteme bestehen und wie man diese installiert bzw. konfiguriert wie Programmiersprachen strukturiert sind, wie man Software in verschiedenen Programmiersprachen (z.b. C++, Visual Basic, Java ) für bestimmte Zwecke programmiert und wie man bestehende Programme für spezifische anwenderorientierte Problemstellungen anpasst oder weiterentwickelt wie man Hard- und Softwareprojekte plant und ihre Kosten kalkuliert wie man Arbeitsabläufe analysiert und welches EDV-Verfahren die betrieblichen Aufgaben am besten unterstützt wie Datenbanken entwickelt und bereitgestellt werden wie Betriebssysteme (z.b. Windows, Linux, Novell) aufgebaut sind, wie man sie einrichtet, administriert und programmiert wie Netzwerke (LAN und WAN )aufgebaut sind, wie man sie konzipiert und installiert und wie man Server einrichtet und administriert wie man Internetseiten (z.b. mit HTML ) und Multimedia -Anwendungen erstellt welche einschlägigen Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit in der Informatik zu beachten sind wie Betriebe organisiert sind, wie Geschäftsprozesse ablaufen und wie sie kontrolliert werden wie die englischen Fachausdrücke für informationstechnische Begriffe lauten und wie man in englischer Sprache kommuniziert

2 In der Fachrichtung E-Commerce: was unter E-Commerce zu verstehen ist und wie der An- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet funktioniert wie man Web-Server einrichtet und verwaltet wie man Online-Shop-Systeme entwickelt welche Grundlagen des Kommunikations- und Screendesigns sowie des multimedialen Webdesigns für die Erstellung von E- Commerce-Systemen von Bedeutung sind In der Fachrichtung Medizinökonomie: wie das Gesundheitswesen organisiert ist wie das medizinische Abrechnungswesen und die medizinische Dokumentation funktionieren wie Verwaltung, Controlling und Organisation in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Kureinrichtungen, Pflegeheime, Krankenkassen) aufgebaut sind auf welchen medizinischen Grundlagen Diagnostik und Therapie beruhen In der Fachrichtung Multimedia/Medien und Kommunikation/Medieninformatik: wie man Informationen aufbereitet und präsentiert (Text- und Grafikdesign, Typografie, Layouterstellung) wie Multimediaprozesse geplant und gestaltet werden wie man Bild- und Tonmaterial aus Archiven und Datenbanken beschafft, bearbeitet und archiviert wie man dreidimensionale Darstellungen und Animationen erstellt welche psychologischen und didaktischen Aspekte bei der Gestaltung von Multimedia-Produkten zu beachten sind wie man Medientechnik einrichtet und anwendet welche Möglichkeiten es gibt, multimediale Objekte zu entwickeln und Multimedia-Anwendungen zu produzieren In der Fachrichtung Softwaretechnologie/Technische Systeme: wie das mathematische Zahlensystem aufgebaut ist und wie der Rechenprozess in Datenverarbeitungsanlagen abläuft wie man Standard- und Branchen-Software anwendet, entwickelt, anpasst und pflegt wie Softwareprojekte realisiert werden können wie man Softwareprodukte ansprechend präsentiert wie Mikroprozessorsysteme aufgebaut sind und wie man hardwarenah programmiert (z.b. mit Assembler) wie man Netzwerke und Systeme betreut wie man informationstechnische Anwendungen für technische Systeme (z.b. Regelungstechnik und Simulationen) verwendet In der Fachrichtung Wirtschaft/Wirtschaftsinformatik: wie man Anwendungssoftware projektorientiert auswählt, installiert und anpasst wie Geschäftsprozesse und Betriebsabläufe (z.b. Finanzdienstleistungen, Beschaffung und Vertrieb, Produktion, Prozessautomatisierung) modelliert und simuliert werden wie auftragsbezogene Lösungen zu planen und zu kontrollieren sind wie man IT-Systeme konzipiert, aufbaut und dokumentiert wie Informationen aufbereitet und präsentiert werden In der Regel werden auch die allgemeinen Fächer Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre unterrichtet. Praktische Übungen in den Rechnerräumen der Schule sowie kleinere Projekte ergänzen den Unterricht. Während des Betriebspraktikums bearbeiten die Schüler/innen in einem Unternehmen ein Projekt im Bereich Informatik. Sie erhalten Einblicke in die Betriebsorganisation, in betriebliche Abläufe und das Projektmanagement. Über das bearbeitete Thema ist ein Bericht bzw. eine Projektarbeit anzufertigen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Nähere Informationen über die Ausbildungsinhalte können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. (B in KURSNET) Informatikassistent(in) - Fachrichtung Electronic Commerce (B in KURSNET) Informatiker(in) - Multimedia

3 Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die schulische Ausbildung wird an Berufsfachschulen und Berufskollegs durchgeführt. Dabei wird der theoretische und praktische Unterricht in Unterrichts- und Seminarräumen (Klassenzimmer) sowie in Rechner- und Multimediaräumen abgehalten. Während der Betriebspraktika, die an den einzelnen Schulen in unterschiedlicher Länge in die Ausbildung integriert sind, lernen die Schüler/innen die Atmosphäre der späteren Berufswelt in der IT-Branche kennen. Als Praktikumsstellen kommen je nach Fachrichtung zum Beispiel Medienunternehmen (Agenturen, Filmund Fernsehproduktionsfirmen, Verlage, Internetprovider), Medien- bzw. PR- und Marketing-Abteilungen von Industrie- oder Dienstleistungsbetrieben, Softwarehäuser, EDV-Abteilungen von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, Versicherungen, Handelsunternehmen, öffentliche Verwaltungen, Banken oder Einrichtungen des Gesundheitswesens in Frage. Gelernt wird natürlich auch zu Hause. Der umfangreiche Unterrichtsstoff erfordert - nicht nur zur Prüfungsvorbereitung - in der Regel häusliche Nacharbeit. Ausbildungsstätten Berufsbildende weiterführende Schulen, speziell: Akademie für Datenverarbeitung in Böblingen (Baden-Württemberg) Bildungszentrum für informationsverarbeitende Berufe (b.i.b.) in Paderborn und Bergisch-Gladbach (Nordrhein-Westfalen) Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung in der Schule besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff, verbunden mit praktischen Übungen. Der theoretische Unterricht erfolgt im Klassenverband. Daneben werden Betriebspraktika, praktische Unterweisungen und eventuell Projektarbeiten durchgeführt, meist in kleineren Gruppen. Der Unterricht findet in Klassenräumen statt, die praktischen Übungen in schuleigenen Rechner- und Multimediaräumen. Die Betriebspraktika werden z.b. in Hard- und Softwarefirmen, Medienunternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens oder EDV-Abteilungen von Betrieben abgeleistet. In der Ausbildung als staatlich geprüfte/r Informatiker/in lernen die Berufsfachschüler/innen teilweise bereits die Arbeitsbedingungen kennen, die nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, die Anforderungen an Selbstständigkeit und Verantwortung, aber auch der Zeitdruck sind noch nicht so hoch wie nach der Ausbildung. Auch beim Umgang mit Kunden gilt, dass Auszubildende vieles erst lernen müssen. Während der Ausbildung sind Wohnort und Lernort häufig nicht identisch. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung erfolgt im Vollzeitunterricht, montags bis freitags tagsüber. Die Arbeitszeit während der Ausbildung umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vor- und Nachmittag) als auch die Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. In die Ausbildung sind Praktika integriert. Diese verteilen sich in unterschiedlicher Länge auf die Dauer der Ausbildung. Während der Praktika ist man an die Betriebsabläufe und die Arbeitszeit der Betriebe gebunden, die als Praktikumsstellen zur Verfügung stehen. Auch für die häusliche Nacharbeit muss man Arbeitsstunden, oft an Abenden und Wochenenden, einplanen. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren und Prüfungen ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für den theoretischen Unterricht in der Berufsfachschule sind die in einer Schule üblichen Arbeitsmittel erforderlich. Die in der praktischen Ausbildung eingesetzten Arbeitsgegenstände und -mittel entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der Schule haben die künftigen Informatiker/innen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsfachschule (z.b. Lehrkräften). Das entspricht der üblichen bisher erlebten Schulzeit. Während des betrieblichen Praktikums arbeiten die Auszubildenden mit ausgebildeten Fachkräften aus dem IT-, Medien-, Verwaltungs- und Gesundheitsbereich zusammen. Finanzielle Aspekte Staatlich geprüfte/r Informatiker/in ist eine schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs, für die keine Ausbildungsvergütung bezahlt wird. Für das Betriebspraktikum (insbesondere das praktische Jahr in Baden-Württemberg) kann man jedoch ein Praktikumsentgelt erhalten. Private staatlich anerkannte Schulen verlangen Lehrgangsgebühren sowie Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Hinzu kommen noch Kosten für Lernmittel und Fachliteratur. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei der jeweiligen Schule erfragt werden. Angaben dazu können auch der Datenbank KURSNET entnommen werden. (B in KURSNET) Informatikassistent(in) - Fachrichtung Electronic Commerce (B in KURSNET) Informatiker(in) - Multimedia Für schulische Ausbildungen besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit gemäß den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ( Das neue BAföG ). Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert je nach Bundesland 2 oder 3 Jahre. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B in KURSNET) Informatikassistent(in) - Fachrichtung Electronic Commerce (B in KURSNET) Informatiker(in) - Multimedia

4 Ausbildungsform Der theoretische und praktische Unterricht erfolgt in Vollzeitform an (staatlich anerkannten) privaten Berufsfachschulen und Berufskollegs. Die Ausbildung erstreckt sich auf einen fachtheoretischen, einen fachpraktischen und einen allgemein bildenden Lernbereich. In die Ausbildung sind Betriebspraktika bzw. Projektarbeiten in Unternehmen von in der Regel acht Wochen Dauer integriert. In Baden-Württemberg ist das zweite von drei Ausbildungsjahren ein Praktikumsjahr. Schulen, die jeweils die Ausbildung in einer oder mehreren Fachrichtungen anbieten, gibt es gegenwärtig nur in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen haben die Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der Fassung vom Fundstelle: 1997 (KMK-Beschlusssammlung), 2006 (KMK) Volltext (pdf, 69kB) Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Berufsfachschulen zur Grundlage. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B in KURSNET) Informatikassistent(in) - Fachrichtung Electronic Commerce (B in KURSNET) Informatiker(in) - Multimedia Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, die nach landesrechtlichen Regelungen durchgeführt wird. Grundlage für die Prüfungsregelungen ist die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Berufsfachschulen. Erforderliche Nachweise Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus, dass während der Ausbildung alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht wurden. Über die Betriebspraktika ist ein Praktikumsbericht zu schreiben bzw. eine Praktikumsarbeit anzufertigen. In der Regel werden nach jedem Schulhalbjahr Zeugnisse erteilt. Die Versetzung ins nächste Schulhalbjahr ist an Mindestanforderungen geknüpft. Erforderliche Prüfungen Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer praktischen, ggf. auch einer mündlichen Prüfung. Die Prüfung kann auch als kombinierte Prüfung mit schriftlichen und praktischen Inhalten durchgeführt werden, zum Beispiel in den Fächern Betriebssysteme und Netzwerke Datenbanken und Informationssysteme Internettechnologien Software-Engineering und Programmierung in Java Im Schwerpunkt Softwaretechnologie: objektorientierte Entwicklung in C++ sowie angewandte Informatik Naturwissenschaft Im Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik: Analyse und Design von Informationssystemen sowie angewandte Wirtschaftsinformatik Im Schwerpunkt E-Commerce: Electronic Logistics sowie angewandte Informatik E-Commerce Im Schwerpunkt Medieninformatik: interaktive Systeme sowie angewandte Medieninformatik Für die Bearbeitung jeder Aufgabe stehen vier Stunden zur Verfügung. Mündliche Prüfung finden in der Regel nur statt, wenn aus der schriftlichen und praktischen Prüfung keine eindeutige Endnote ermittelt werden konnte oder auf Wunsch des Prüflings zur Verbesserung der Endnote. Die mündliche Prüfung kann sich auf alle Fächer des berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereichs erstrecken. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen in allen Prüfungsfächern erreicht sind. Die Bestimmungen der Bundesländer sehen in der Regel einen Notenausgleich vor. Prüfungswiederholung Prüfungen oder Prüfungsteile, die nicht bestanden wurden, können in der Regel einmal wiederholt werden. Die Voraussetzungen bzw. die dabei einzuhaltenden Fristen sind landesspezifisch geregelt. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann meist erst nach einem weiteren einjährigen (in Ausnahmefällen auch halbjährigen) Schulbesuch wiederholt werden. Wurden nur in einem Prüfungsfach nicht ausreichende Leistungen erzielt, so kann man diese Prüfung unter Umständen ohne weiteren Schulbesuch im Rahmen einer Nachprüfung wiederholen. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Bildungsstätte. Sie lauten:

5 Staatlich geprüfter Informatiker/Staatlich geprüfte Informatikerin - Fachrichtung Medizinökonomie Staatlich geprüfter Informatiker/Staatlich geprüfte Informatikerin - Fachrichtung Multimedia Staatlich geprüfter Informatiker/Staatlich geprüfte Informatikerin - Fachrichtung/Schwerpunkt Softwaretechnologie Staatlich geprüfter Informatiker/Staatlich geprüfte Informatikerin - Fachrichtung Wirtschaft Staatlich geprüfter Informatiker/Staatlich geprüfte Informatikerin - Schwerpunkt Electronic Commerce Staatlich geprüfter Informatiker/Staatlich geprüfte Informatikerin - Schwerpunkt Medieninformatik Staatlich geprüfter Informatiker/Staatlich geprüfte Informatikerin - Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Auch Studienabbrecher/innen gehören zur Zielgruppe. Schulische Vorbildung - rechtlich Für die Ausbildung wird die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife vorausgesetzt. In Baden- Württemberg ist eine Aufnahme mit Fachhochschulreife nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ein überdurchschnittlich guter Notendurchschnitt erzielt wurde. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Eine berufliche Vorbildung ist in der Regel nicht vorgeschrieben. Bewerber/innen für die Fachrichtung Medizinökonomie können mit mehrjähriger Berufserfahrung im Gesundheitswesen nach einer Sondereingangsprüfung auch ohne höheren Schulabschluss aufgenommen werden. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Teilweise schreiben die Schulen ein Höchstalter von 30 Jahren vor. Es sind Ausnahmeregelungen möglich. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B in KURSNET) Informatikassistent(in) - Fachrichtung Electronic Commerce (B in KURSNET) Informatiker(in) - Multimedia Auswahlverfahren Auswahlverfahren an den Berufsfachschulen sind üblich. Die Vorgehensweise dabei ist jedoch unterschiedlich. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über das Zulassungsverfahren bei den jeweiligen Bildungsstätten zu informieren. Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt meist nach einem persönlichen Gespräch und/oder einem Eignungstest. Bewerber/innen, die nicht sofort zugelassen werden können, werden in eine Warteliste aufgenommen und im nächsten Schuljahr bevorzugt berücksichtigt. Bewerber/innen für die Fachrichtung Medizinökonomie ohne höheren Schulabschluss müssen eine Sondereingangsprüfung ablegen. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B in KURSNET) Informatikassistent(in) - Fachrichtung Electronic Commerce (B in KURSNET) Informatiker(in) - Multimedia Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Häufig werden PC-Erfahrung und Englischkenntnisse vorausgesetzt. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. (B in KURSNET) Informatikassistent(in) - Fachrichtung Electronic Commerce (B in KURSNET) Informatiker(in) - Multimedia Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigung finden staatlich geprüfte Informatiker und Informatikerinnen in nahezu allen Branchen: überall dort, wo Informations- und Kommunikationssysteme eingesetzt werden. Die Informatiker und Informatikerinnen sind ebenfalls tätig in Hersteller- und Anbieterbetrieben für IT-Systeme (zum Beispiel Computerhersteller, System- und Softwarehäuser), in Ingenieurbüros für IT-Systementwicklung oder in der Softwareberatung und -schulung. Eine Spezialisierung auf bestimmte Teilgebiete ist üblich, beispielsweise auf Software- und Systementwicklung, Systemverwaltung und Operating, Netzwerkadministration oder Projektmanagement. Einige Informatiker und Informatikerinnen wählen den Weg in die Selbstständigkeit und bauen sich eine Existenz zum Beispiel mit einem eigenen Software- oder Systemhaus oder einem eigenen Betrieb für Computerdienstleistungen auf. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschulausbildung ist die berufliche Bildung nicht beendet, denn Computertechnologie und Software Engineering entwickeln sich ständig weiter. Informatiker/innen müssen sich ständig auf dem Laufenden halten. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in anleitenden und führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Seien es Lehrgänge über Datenverarbeitung und Informatik (ohne Anwendung, Herstellung und Reparatur) oder Kommunikationssysteme, Datenfernübertragung, Telekommunikation und Postnetze, sei es ein Seminar über Fernsehen - Produktion, Gestaltung und Technik: Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Mit der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung ist außerdem ein Hochschulstudium realisierbar, vor allem in Bereichen wie Informatik, Wirtschaftsinformatik, Medieninformatik oder Informationstechnik. Für den Zugang zum Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gibt es, z.b. für besonders qualifizierte Berufstätige mit abgeschlossener

6 Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung, je nach Bundesland unterschiedliche Sonderregelungen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel staatlich geprüfte/r Informatiker/in nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel staatlich geprüfte/r Informatiker/in gibt es Alternativen in den Bereichen: Softwaretechnologie Technische Informatik Wirtschaftsinformatik Mediengestaltung, Medientechnik, Multimedia Informationselektronik, Kommunikationselektronik Eine Gemeinsamkeit der Berufe in den hier genannten Bereichen liegt in der Arbeit an und mit Informations- und Kommunikationssystemen. Gesetze/Regelungen Regelung auf Bundesebene Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der Fassung vom Fundstelle: 1997 (KMK-Beschlusssammlung), 2006 (KMK) Volltext (pdf, 69kB) Der Beschluss der Kultusministerkonferenz in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Ausbildungen in ihren Schul- beziehungsweise Berufsfachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Regelungen auf Länderebene Dies gilt nur für Bundesland Niedersachsen: Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom (Nds. GVBl. S. 178), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.Juli 2006 (Nds.GVBl. S.412) Fundstelle: 2000 (Nds. GVBl. S. 178), 2001 (Nds. GVBl. S. 425), 2002 (Nds. GVBl. S. 343), 2003 (Nds. GVBl. S. 294), 2004 (Nds. GVBl. S. 256) (Nds. GVBl. S. 194), 2006 (Nds.GVBl. S.412) Internet Dies gilt nur für Bundesland Niedersachsen: Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) vom (Nds. MBl. S. 367), zuletzt geändert am (Nds. MBl. S. 509) Fundstelle: 2000 (Nds. MBl. S. 367), 2001 (Nds. MBl. S. 583, ber. S. 681), 2002 (Nds. MBl. S. 585), 2003 (Nds. MBl. S. 520), 2004 (Nds. MBl. S. 483), 2005 (Nds. MBl. S. 509) Volltext (pdf, 3210kB) Dies gilt nur für Bundesland Nordrhein-Westfalen: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK) vom (GV. NRW. S. 240, ber. GV. NRW S. 563, GV. NRW S. 766), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GV. NRW. S. 222), berichtigt am (GV. NRW. S. 461) Fundstelle: 1999 (GV. NRW. S. 240, ber. GV. NRW S. 563), 2001 (GV. NRW. S. 66, ber. S. 766), 2002 (GV. NRW. S. 172), 2003 (GV. NRW. S. 358, 413, 626, 751), 2004 (GV. NRW. S. 792), 2006 (GV. NRW. S. 222, 461) Internet Volltext (pdf, 10629kB)

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