Ausbildungsbeschreibung von Baustoffprüfer/Baustoffprüferin Fachrichtung Mörtel und Beton vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Baustoffprüfer/Baustoffprüferin Fachrichtung Mörtel und Beton vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verkürzungen/Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Baustoffprüfer/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Bautechnik zugeordnet. Dieser Beruf wird in der Industrie in den folgenden Fachrichtungen ausgebildet: Mörtel und Beton Boden Bituminöse Massen Ausbildungsinhalte Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: wie man Kunststoffe bearbeitet und mit Lösungsmitteln umgeht wie man Glasrohre schneidet, absprengt, rundschmilzt und biegt welche Eigenschaften Säuren und Laugen haben welche Gefahren von Brenngasen ausgehen wie man Wassergehaltsbestimmungen durchführt

2 Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt: welche Trenn- und Reinigungsverfahren (z.b. Extrahieren) angewandt werden und wie man eine einfache Destillation durchführt welche verschiedenen Messgeräte es gibt (z.b. Manometer, Barometer) welche Probenahmeverfahren und -geräte es gibt, und wie man die Proben beurteilt, verpackt, transportiert und aufbewahrt wie man Messergebnisse einträgt und Versuchsberichte abfasst Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr: welche Maschinen man zur Herstellung, Förderung, Verarbeitung und Verdichtung von Mörtel und Beton verwendet wie Rohre und Formstücke aus Beton auf Wasserdurchlässigkeit und -dichtigkeit nach den gültigen Richtlinien geprüft werden Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Lerngebieten: Fachtheorie Fachrechnen Baustoffprüfung Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Baustoffprüfer/in Arbeitsumgebung in der Ausbildung Baustoffprüfer/innen der Fachrichtung Mörtel und Beton werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Dabei findet die Ausbildung im Betrieb auf Baustellen und im Labor statt. Da einige Betriebe wegen ihrer Arbeitsschwerpunkte und der Art ihrer Aufträge nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können, verlagern sie Teile der Ausbildung in andere Betriebe oder auch in überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen. Der Unterricht in den Fachklassen der gewerblichen Berufsschulen wird in Unterrichtsräumen (Klassenzimmer) und Räumen für Fachpraxis abgehalten. Der Berufsschulunterricht findet wöchentlich oder in Blockform, zum Teil in Fachklassen mit länderübergreifendem Einzugsbereich (mit Internatsunterbringung) statt. Eine länderübergreifende Fachklasse gibt es derzeit für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland- Pfalz, Sachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Selb (Bayern) Staatliche Berufsschule Selb Ausbildungsstätten Berufsschulen überbetriebliche Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule ) Überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen Ausbildungssituation/-bedingungen Baustoffprüfer/innen werden in Betriebs- und Überwachungslabors von Betrieben der Baustoff- und Bauindustrie ausgebildet, außerdem auch in privaten Prüfinstituten, städtischen und staatlichen Prüfämtern sowie in Labors von Hochschulinstituten. Der Berufsschulunterricht, der die praktische Unterweisung durch theoretische Grundlagen untermauert, findet meist in Landesfachklassen oder länderübergreifenden Fachklassen in Blockform statt. Zur Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen, die im Ausbildungsbetrieb aufgrund seiner Struktur nicht oder nur teilweise vermittelt werden können, wird der Unterricht durch überbetriebliche Ausbildungsabschnitte ergänzt. Berufsschulunterricht und überbetriebliche Ausbildung sind für die meisten Auszubildenden mit Internatsunterbringung verbunden. Ausbildung und spätere Tätigkeit sind in der Praxis eng miteinander verzahnt. Technische Veränderungen werden schon im Betrieb, im überbetrieblichen Unterricht und in der Berufsschule berücksichtigt. Bereits während der Ausbildung arbeiten die angehenden Baustoffprüfer/innen vorwiegend an Einzelarbeitsplätzen, allerdings unter Aufsicht erfahrener Laboranten oder Laborantinnen, je nach Aufgabenstellung auch im Team. Vorwiegend sind die Auszubildenden in geschlossenen Laborräumen tätig, allerdings müssen sie auch auf Baustellen im Freien und bei jeder Witterung Proben nehmen. Der Arbeitsablauf ist dabei durch Verfahrensvorschriften und Vorgaben weitgehend festgelegt. Durch den Umgang mit

3 Chemikalien sind die Auszubildenden teilweise Geruchsbelästigungen ausgesetzt, und bei Zerreißproben oder anderen physikalischen Prüfungen kommt es teilweise zu erheblichen Lärmbelästigungen. Die Laborarbeit mit unterschiedlichen Geräten und Messinstrumenten sowie die Überwachung von physikalischen und biologisch-chemischen Prozessen erfordern bereits von den Auszubildenden einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Sicherheitsbestimmungen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht findet meist in Blockform in Bezirks-, Landes- und länderübergreifenden Fachklassen statt. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Nach der Ausbildung kann es gelegentlich zu unregelmäßigen Arbeitszeiten (zum Beispiel bei Herstellern von Transportbeton) in Abhängigkeit vom Baufortschritt, von kurzfristigen Lieferterminen oder von der Witterung kommen. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die in der praktischen Ausbildung als Baustoffprüfer/in und im praktischen Unterricht in der Berufsschule eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in der Berufsschule üblichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Berufsschulunterrichts bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie zu Angehörigen der Berufsschule, zum Beispiel zu Lehrkräften. Dies entspricht der üblichen, bisher durch die Auszubildenden erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung arbeiten die Auszubildenden mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des jeweiligen Ausbildungsbetriebes zusammen, in erster Linie mit ausgebildeten Baustoffprüfern und Baustoffprüferinnen, auch aus anderen Fachrichtungen, sowie mit anderen Fach- und Hilfskräften aus der Bauwirtschaft. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Keine Abweichung zu B Psychische Aspekte in der Ausbildung Keine Abweichung zu B Finanzielle Aspekte Baustoffprüfer/innen - Fachrichtung Mörtel und Beton werden in Industriebetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2004 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren: Bereich Industrie und Handel Alte Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 736 Neue Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 553 Quelle: Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).

4 Sie werden jedes Jahr veröffentlicht. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag von Ausbildenden und Auszubildenden. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Verlängerung der Ausbildungszeit Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender und unter Anhörung der Ausbildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen Ausbildung in der Berufsschule Während der gesamten Ausbildung Kenntnisse der Prüfmethoden und -geräte Arbeitsschutz und Unfallverhütung Umweltbeeinflussung und Umweltschutz Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes Umgehen mit Werk- und Hilfsstoffen; Einsetzen von Energiearten und Energieträgern Ausführen chemisch-technologischer sowie physikalisch-technologischer Arbeiten und Messungen Kenntnisse der gebräuchlichen Baurohstoffe, Bindemittel und ihrer Mischungen Grundlagen der Labortechnik Grundlagen der Statistik Physikalische Eigenschaften der Baustoffe Physikalisch-chemische Eigenschaften der Baustoffe Technologische Eigenschaften der Baustoffe Kalk; Zement; bituminöse Bindemittel Maßeinheiten

5 Durchführen von Probenahmen, Vorbereiten und Herstellen von Proben Lesen einfacher technischer Zeichnungen und Anfertigen von Skizzen und Lageplänen Ausrechnen, Aufzeichnen und Darstellen von Messergebnissen sowie Eintragen in Formblätter und in Versuchsberichte Kenntnisse der Normen, Vorschriften und Richtlinien für die Baustoffprüfung Materieinhalt Längen- und Volumenänderung Spannung; Lösungsrechnungen Auswertung und Darstellung von Untersuchungsergebnissen Prüfungen von Dichtungen, Wasseranteilen, Festigkeiten, Formänderungen und chemisch bedingten Volumenänderungen Zementprüfungen Kurzprüfungen von Bitumina Zwischenprüfung nach 1 1/2 Ausbildungsjahren Im 3. Ausbildungsjahr Kenntnisse der Eigenschaften und der Verfahren zur Herstellung von Zusätzen, Bindemitteln, Zuschlägen, Mörtel und Beton Kenntnisse der Maschinen zur Herstellung, Förderung, Verarbeitung und Verdichtung von Mörtel, Beton und Betonfertigteilen Analysieren und Prüfen von Baustoffgemengen Prüfen der Festigkeit Prüfen des Wasseraufnahme- und Wasserabgabevermögens Bestimmen der spezifischen Oberflächen Untersuchen von Bindemitteln, insbesondere der Erstarrungszeiten und der Raumbeständigkeit von Zement Bestimmen der Elastizität, Plastizität und Konsistenz Prüfen der Wasser- und Gasdurchlässigkeit Vertiefen der Kenntnisse aus dem 2. Ausbildungsjahr Kunststoffe; Zuschlagstoffe; Mörtel; Frischbeton Festbeton als Normal- und Leichtbeton Bituminöse Massen Bodenmechanik; weitere Baustoffe Technische Zeichnungen Mischungsberechnungen; Lohnberechnungen Kennwerte für Böden Prüfungen von Mörtel, Frischbeton, Festbeton und bituminöse Massen Analyse von Zuschlagstoffen und Bodenproben Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Abschlussprüfung gemäß 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) (Ausbildungsbereich: Industrie und Handel) Die Prüfung wird auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft die Teilnahme an der Zwischenprüfung Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse der betrieblichen Ausbildung sowie den Lernstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. In der praktischen Prüfung sollen in insgesamt höchstens 6 Stunden drei Arbeitsproben durchgeführt werden: Dafür kommen insbesondere Folgende in Betracht: das Ausführen chemisch-technologischer Arbeiten und Bestimmungen das Ausführen physikalisch-technologischer Arbeiten und Messungen das Durchführen von Probenahmen, Vorbereiten und Herstellen von Proben das Lesen von Zeichnungen, das Anfertigen von Skizzen das Analysieren und Prüfen von Baustoffgemengen das Prüfen der Festigkeit

6 das Bestimmen der Elastizität, Plastizität und Konsistenz das Prüfen des Wasseraufnahme- und Wasserabgabevermögens das Prüfen der Wasser- und Gasdurchlässigkeit das Bestimmen der spezifischen Oberfläche das Untersuchen von Bindemitteln In den Prüfungsfächern Technologie sowie Wirtschafts- und Sozialkunde werden die Kenntnisse schriftlich und mündlich geprüft, im Prüfungsfach Technische Mathematik nur schriftlich. Die schriftliche Prüfung soll nicht länger als 5 Stunden dauern, die mündliche Prüfung nicht länger als 20 Minuten. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigungs- und Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Baustoffprüfer/Baustoffprüferin - Fachrichtung Mörtel und Beton. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - rechtlich keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Gut die Hälfte der Betriebe stellte Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss ein. Ein knappes Fünftel der Auszubildenden besaß jeweils den Hauptschulabschluss oder die Hochschulreife. Ein Zehntel der Bewerber/innen hatte eine Berufsfachschule besucht. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Die Hälfte der Ausbildungsanfänger und -anfängerinnen des Jahres 2002 besaß einen mittleren Bildungsabschluss. Knapp ein Fünftel der Auszubildenden konnte die Hochschulreife bzw. den Hauptschulabschluss vorweisen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den 155 Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2002 hatten zehn Prozent eine Berufsfachschule besucht. Mindestalter Ein bestimmtes Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. Höchstalter Ein bestimmtes Höchstalter ist nicht vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Frauenanteil bei den Auszubildenden hat sich bei etwa einem Fünftel eingependelt. Auswahlverfahren Derzeit ist kein Auswahlverfahren bekannt.

7 Perspektiven nach der Ausbildung Baustoffprüfer/innen arbeiten nach ihrer Ausbildung beispielsweise im Bauhauptgewerbe, im Straßenbau, in einem Zementwerk, im Bautechnischen Untersuchungsamt, in einem Untersuchungslabor oder Ingenieurbüro. Sie spezialisieren sich dabei in erster Linie auf unterschiedliche zu prüfende Produkte entsprechend der Ausbildungsfachrichtung (bituminöse Massen, Boden sowie Mörtel und Beton). Nach längerer Berufstätigkeit und gegebenenfalls Weiterbildung ist ein Aufstieg zum Leiter/zur Leiterin einer Prüfgruppe beziehungsweise einer Baustoffprüfstelle oder eines Labors möglich. Wenn sie die Ausbildereignungsprüfung abgelegt haben, können Baustoffprüfer/innen Auszubildende ausbilden. Mit dem Abschluss der Ausbildung ist die berufliche Bildung für Baustoffprüfer/innen nicht beendet, denn Analysemethoden und Arbeitstechniken ändern sich ständig. Um beruflich auf dem Laufenden zu bleiben, ist während des gesamten Berufslebens eine permanente Fort- und Weiterbildung unbedingt notwendig. Hierzu werden von den unterschiedlichsten Einrichtungen und Betrieben Kurse, Seminare und Lehrgänge zu Themen wie Baustoffkunde und entsprechende Prüftechniken oder damit verbundene Normen- Vorschriften, zu statistischen Berechnungen und EDV-Anwendungen oder zu Fragen der Arbeitssicherheit angeboten. Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis kommen unter anderem Weiterbildungsmöglichkeiten als Bautechniker/in oder auch als Chemietechniker/in in Frage. Mit der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung bieten sich außerdem Studiengänge an, vor allem im Bauingenieurwesen oder in der Werkstoffkunde. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Baustoffprüfer/in der Fachrichtung Mörtel und Beton nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Baustoffprüfer/in der Fachrichtung Mörtel und Beton gibt es Alternativen in den Bereichen: Baustoffprüfung Bautechnische Assistenz Metallographie, Physiklabor Chemisch-biologisches Labor Eine Gemeinsamkeit all dieser Berufsbereiche besteht zum einen in der Prüfung von Baustoffen unterschiedlicher Art und zum anderen generell in der Anwendung labortechnischer Methoden für Werkstoffuntersuchungen. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Baustoffprüfer/in der Fachrichtung Mörtel und Beton auf. Bereich Baustoffprüfung Grundsätzlich führen alle Baustoffprüfer/innen die gleichen Tätigkeiten aus: Sie entnehmen Proben, führen physikalisch-technische Prüfungen mit Hilfe von Geräten, Maschinen und DV durch, berechnen Kennwerte, werten Prüfergebnisse aus und zeichnen sie auf. Unterschiede ergeben sich aus dem zu untersuchenden Produkt. Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer und sorgfältige Arbeitsweise sowie Neigung zu systematischer Vorgehensweise und Interesse an naturwissenschaftlichen Fächern sind erforderlich. Alternativberufe: Baustoffprüfer/in - Bituminöse Massen in BERUFENET Baustoffprüfer/in - Boden in BERUFENET Bereich Bautechnische Assistenz Je nach späterer Beschäftigung und Aufgabenstellung führen Technische Assistenten und Assistentinnen der Fachrichtung Bautechnik ähnliche Tätigkeiten wie Baustoffprüfer/innen aus. Dazu gehört, Merkmale von Baustoffen zu beurteilen, Berechnungen auszuführen, Diagramme zu erstellen und außerdem bei der Bauüberwachung mitzuwirken. Nicht nur die Ausbildungsinhalte hinsichtlich der Labortätigkeiten sind vergleichbar, sondern auch die spätere Arbeitssituation und die Umgebungseinflüsse im Bereich Bau. Alternativberuf: Techn. Assistent/in - Bautechnik in BERUFENET Bereich Metallographie, Physiklabor Ähnliche Tätigkeiten wie in der Baustoffprüfung bestimmen die Berufe im Bereich Metallographie und Physiklabor: Vor allem geht es um die Durchführung von physikalischen Messungen und Prüfungen von Werkstoffen, verbunden mit Dokumentation und Auswertung von Messergebnissen. Unterschiede ergeben sich aus den zu untersuchenden Produkten. Für alle Laborberufe sind Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer und sorgfältige Arbeitsweise sowie Neigung zu systematischer Vorgehensweise und Interesse an naturwissenschaftlichen Fächern erforderlich. Alternativberufe: Edelmetallprüfer/in in BERUFENET Metallographisch-technische/r Assistent/in in BERUFENET Werkstoffprüfer/in in BERUFENET Physiklaborant/in in BERUFENET Physikalisch-technische/r Assistent/in in BERUFENET Bereich Chemisch-biologisches Labor In chemisch-biologischen Laboratorien liegt der Schwerpunkt auf Untersuchungen der chemischen Werkstoffeigenschaften. Grundsätzlich fallen dabei jedoch ähnliche Tätigkeiten wie in der Baustoffprüfung an: Untersuchen, Beobachten, Messen, Rechnen und Protokollieren sowie Nehmen und Aufbereiten von Proben. Für alle Laborberufe sind Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer und sorgfältige Arbeitsweise sowie Neigung zu systematischer Vorgehensweise und Interesse an naturwissenschaftlichen Fächern erforderlich. Alternativberufe: Chemielaborant/in in BERUFENET Chemisch-technische/r Assistent/in in BERUFENET Lacklaborant/in in BERUFENET Textillaborant/in in BERUFENET Biologielaborant/in in BERUFENET Biologisch-technische/r Assistent/in in BERUFENET Stoffprüfer/in (Chemie) Glas-, Keram.-Ind., Steine u. Erden in BERUFENET

8 Interessen Keine Abweichung zu B Arbeitsverhalten Keine Abweichung zu B Fähigkeiten Keine Abweichung zu B Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliche Kenntnisse in Mathematik, sicheres Beherrschen der Grundrechenarten, der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (z.b. im Hinblick auf das Durchführen und Auswerten von Versuchsreihen) (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss ) Durchschnittliche Kenntnisse in den naturwissenschaftlichen Fächern (z.b. im Hinblick auf das Durchführen und Auswerten von Versuchsreihen) (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Annähernd durchschnittliche Leistungen in Deutsch, Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck (z.b. im Hinblick auf das Verfassen von Auswertungen und Berichten) (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Förderlich: Keine Angaben Körperliche Eignungsvoraussetzungen Keine Abweichung zu B Körperliche Eignungsrisiken Keine Abweichung zu B Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin vom (BGBL S. 1136), außer Kraft ab Fundstelle: 1975 (BGBl. S. 1136) Volltext (pdf, 48kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Baustoffprüfer/in vom (nicht veröffentlicht, da nicht abgestimmt) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 1381kB) Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für die gewerbliche Wirtschaft vom (BGBl. I S. 1061), geändert durch Verordnung vom (BGBl. I S. 229) Fundstelle: 1978 (BGBl. I S. 1061), 1988 (BGBl. I S. 229) Internet Berufsfachschul-Anrechnungsverordnung gewerbliche Wirtschaft vom (BGBl. I S.1155), zuletzt geändert am (BGBl. I S. 665) Fundstelle: 1972 (BGBl. I S. 1155), 1973 (BGBl. I S. 665) Volltext (pdf, 435kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet

9 Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Der Beruf Baustoffprüfer/in (Chemie) wurde erstmals 1940 anerkannt. Seit der letzten Neuordnung im Jahr 1975 gibt es den Beruf mit den drei Fachrichtungen Boden, Mörtel und Beton, Bituminöse Massen. Der Zusatz (Chemie) ist weggefallen. Ausblick - absehbare Änderungen Neue Ausbildungsordnung für angehende Baustoffprüfer/innen Die seit 1975 gültige Ausbildungsordnung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin soll zum 1. August 2005 durch eine neue ersetzt werden. Anstelle der drei Fachrichtungen Boden, bituminöse Massen sowie Mörtel und Beton werden die drei Schwerpunkte Geotechnik, Mörtel- und Betontechnik sowie Asphalttechnik treten. Auch die Inhalte der Ausbildung werden an moderne Erfordernisse angepasst. Die folgenden Angaben stützen sich auf die vom Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlichten Eckwerte und auf das Ausbildungsprofil des Ausbildungsberufs. Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls noch Veränderungen auftreten können. Berufliche Qualifikationen Baustoffprüfer und Baustoffprüferinnen wenden Regelwerke für Bauprodukte, Baurohstoffe, Böden, Altlasten und Recyclingmaterialien an prüfen und kontrollieren die Qualität von Baustoffen, deren Rohstoffe, Bauprodukte, Gebrauchseigenschaften von Böden und Recyclingmaterialien bereiten Proben vor, stellen Proben her und führen Probennahmen durch führen Messungen und Prüfungen durch verarbeiten Daten, werten sie aus, bereiten sie auf und dokumentieren diese kontrollieren und bewerten Arbeitsergebnisse erläutern erbrachte Prüfleistungen und Prüfergebnisse im Kundengespräch wenden Labortechnik an handhaben Laborgeräte, und -einrichtungen, und halten diese in Stand wenden Arbeitsstoffe, Baurohstoffe, Bindemittel, Mischungen und Recyclingmaßmaterialien an richten Arbeitsplätze ein, sichern und räumen diese planen ihre Arbeit und dokumentieren sie, erfassen Mengen- und Zeitaufwand, berechnen die erbrachten Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz führen qualitätssichernde Maßnahmen durch führen ihre Arbeit selbstständig, kunden- und betriebswirtschaftlich orientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen oder Plänen allein und im Team durch und koordinieren sie mit anderen Gewerken Schwerpunkt Geotechnik Probenvorbereitungen und Probeentnahmen Ausführen und Auswerten geotechnischer Labor- und Feldversuche Vermessung in der Geotechnik Ansprache und Klassifikation von Böden und Fels Messverfahren in der Geotechnik Statistik und Dokumentation Geotechnik im Rahmen von Planung und Bauausführung Boden als Baustoff und Baugrund Schwerpunkt Mörtel- und Betontechnik Probenvorbereitung und Probeentnahmen Mörtel -und Betonrezepturen Analysieren, Prüfen und Bewerten Statistik und Dokumentation Mörtel -und Betontechnik in der Planung und Bauausführung Schwerpunkt Asphalttechnik Probenvorbereitungen, Probeentnahmen und Feldmessungen Analysieren, Prüfen und Bewerten Statistik und Dokumentation Asphalttechnik in der Planung, Bauausführung und Unterhaltung Recycling Rezepturen

10 Nähere Informationen zum Beruf Baustoffprüfer/in nach der neuen Ausbildungsordnung finden Sie unter Baustoffprüfer/in. in BERUFENET Baustoffprüfer/in.

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