Ausbildungsbeschreibung von Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausbildungsbeschreibung von Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr vom"

Transkript

1 Ausbildungsbeschreibung von Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verkürzungen/Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Reiseverkehrskaufmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Absatzwirtschaft und Kundenberatung, zugeordnet. Dieser Beruf wird im Handel in den folgenden Fachrichtungen ausgebildet: Kuren und Fremdenverkehr Touristik Ausbildungsinhalte Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise in den ersten beiden Ausbildungsjahren: welches die wichtigsten Urlaubsgebiete und Ziele des Städtetourismus in Deutschland sind wie man Verkaufsbelege erstellt und bearbeitet welche rechtlichen Bestimmungen im Bereich Kuren und Fremdenverkehr zu beachten sind welche wichtigen Bereiche innerhalb der Tourismusbranche existieren wie man Unterkünfte vermittelt wie man die in diesem Beruf anfallenden Tätigkeiten sinnvoll organisiert wie Informations- und Kommunikationssysteme aufgaben- und kundenorientiert zu nutzen sind was bei der Arbeit in einem Team wichtig ist wie man sich Kunden gegenüber korrekt verhält wie man Angebote richtig präsentiert wie man Veranstaltungsprogramme erstellt wie man Gäste betreut und Leistungen verkauft

2 welche Positionen Lohn- und Gehaltsabrechnungen beinhalten müssen Im 3. Ausbildungsjahr wird beispielsweise vermittelt: welche fremdsprachlichen Fachbegriffe man in diesem Beruf kennen muss wie man Veranstaltungen kalkuliert und abrechnet wie man touristische Einzelleistungen wie Beförderung, Unterkunft und Zusatzleistungen vergleicht und zu Pauschalarrangements bündelt wie man Werbeaktionen zielgruppengerecht plant und durchführt Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten, zum Beispiel wie man Informationen über die Produkte der Veranstalter und Vermittler beschafft mit Kunden kommuniziert Bücher in Tourismusbetrieben führt und beim Jahresabschluss dieser Betriebe mitwirkt am Marketing-Management eines touristischen Anbieters mitwirkt Reisen und Kuraufenthalte in Deutschland vermittelt und veranstaltet Controllinginstrumente zur Überwachung und Steuerung einsetzt Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau Arbeitsumgebung in der Ausbildung Reiseverkehrskaufleute der Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Dabei findet die Ausbildung in den Büros aller Fachabteilungen des Ausbildungsbetriebes statt. Manche Ausbildungsbetriebe führen auch überbetriebliche Einführungsseminare oder Schulungen bei Reiseveranstaltern und Verkehrsbetrieben durch. Solche Schulungen können durchaus mit Kurzreisen verbunden sein. Der Berufsschulunterricht wird in den Unterrichtsräumen (Klassenzimmer) der Fachklassen an den kaufmännischen Berufsschulen abgehalten. Ausbildungsstätten Berufsschulen Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule) Schulungsräume (bei überbetrieblicher Ausbildung) Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau - Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr findet im dualen System statt. Der schulische Teil der Ausbildung besteht zum großen Teil aus theoretischem Lernstoff. Im betriebliche Teil der Ausbildung lernen die Auszubildenden bereits die Arbeitsbedingungen kennen, wie sie nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Sie arbeiten in allen Aufgabengebieten im Kur- und Fremdenverkehr mit. Dabei ist zu bedenken, dass später zumeist nicht alle genannten Arbeitsbedingungen eine gleich wichtige Rolle spielen, weil je nach Arbeitgeber und eigener Schwerpunktsetzung eine Verlagerung der Arbeitsschwerpunkte eintreten kann, beispielsweise auf den Bereich Zimmernachweis, -vermittlung, Öffentlichkeitsarbeit oder Gästeberatung. Während der betrieblichen Ausbildung wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt. Das heißt, dass die Anforderungen beispielsweise an Selbstständigkeit und Verantwortung oder auch der Zeitdruck noch nicht so hoch sind wie nach Abschluss der Berufsausbildung. Auch beim Umgang mit Kunden und externen Stellen gilt, dass die Auszubildenden noch vieles erst lernen müssen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht findet meist wöchentlich an einem oder zwei Tagen statt. An manchen Ausbildungsorten kann er aber auch als Blockunterricht organisiert sein. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen "am Stück" die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Da die Tätigkeit in der Tourismusbranche saisonabhängig ist, kann es nach der Ausbildung schon vorkommen, dass Überstunden anfallen oder im Schichtdienst gearbeitet werden muss.

3 Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die in der praktischen Ausbildung eingesetzten Materialien und Gegenstände entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht an der Schule sind die üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des betrieblichen Teils der dualen Ausbildung führen die Auszubildenden unter Anleitung erfahrener Kollegen und Kolleginnen die am Arbeitsplatz üblichen Tätigkeiten aus: Sie lernen im Rahmen des normalen Arbeitsalltags Büroarbeiten zu erledigen, Telefonate entgegenzunehmen und zu führen, Buchungssysteme zu bedienen. Dabei haben sie Kontakte zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Verkehrsunternehmen und Beherbergungsbetrieben, von Reiseveranstaltern oder Reisebüros sowie den örtlichen Behörden und Kureinrichtungen. Sie lernen außerdem Ferien- und Kurgäste zu beraten. Diese Kontakte sind neu und ungewohnt. Eine Eingewöhnungszeit ist daher häufig erforderlich. Im schulischen Teil der Ausbildung bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie zu Lehrkräften an der Berufsschule. Das entspricht der üblichen, bisher von den Schülern und Schülerinnen erlebten Schulzeit. Finanzielle Aspekte Reiseverkehrskaufleute werden in Betrieben des Reise- und Fremdenverkehrsgewerbes ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2004 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren: Bereich Industrie und Handel Alte Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 729 Neue Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 677 Quelle: Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag von Ausbildenden und Auszubildenden. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung

4 zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Verlängerung der Ausbildungszeit Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender und unter Anhörung der Ausbildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Die Ausbildung zum/zur Reiseverkehrskaufmann/-frau - Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr erfolgt im dualen System überwiegend im Betrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen Ausbildung in der Berufsschule Während der gesamten Ausbildung Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Personalwirtschaft Arbeitsorganisation Informations- und Kommunikationssysteme Datenschutz und Datensicherheit Zielgebiete Produkte und Leistungen Kommunikation mit Kunden Kooperation Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben Marketing Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling Öffentlichkeitsarbeit Betriebsspezifische Dienstleistungen Die eigene Berufsausbildung mitgestalten und sich unter Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen auf die Rolle als Arbeitnehmer vorbereiten Informationen über die Produkte der Veranstalter und Vermittler beschaffen Mit Kunden kommunizieren Reisen ins westliche Mittelmeer vermitteln Bücher in Tourismusbetrieben führen Eigenes Handeln auf dem Reisemarkt an den Zielen und Grenzen der Wirtschaft ausrichten Die Wirksamkeit staatlicher Wettbewerbspolitik anhand der Markstrukturen in der Tourismusbranche beschreiben Reisen ins östliche Mittelmeer vermitteln und veranstalten Reisen und Kuraufenthalte in Deutschland vermitteln und veranstalten Am Marketing-Management eines touristischen Anbieters mitwirken Beim Jahresabschluss in Tourismusbetrieben mitwirken Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr Werbung und Verkaufsförderung Binnenmarketing Vertrieb; Recht Touristische Leistungen Pauschalangebote Kalkulation und Abrechnung von Leistungen Reisen in die Schweiz, nach Österreich und nach Skandinavien vermitteln und veranstalten Fernreisen vermitteln Den Einfluss der Wirtschaftspolitik in der Sozialen Marktwirtschaft beurteilen Controllinginstrumente zur Überwachung und Steuerung

5 Statistik Einsetzen Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft, die Teilnahme an der Zwischenprüfung. Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie umfasst praktische Aufgaben, die schriftlich zu lösen sind. Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Was geprüft wird, hängt zum Teil von der gewählten Fachrichtung ab und - speziell in der mündlichen Prüfung - vom "betrieblichen Einsatzgebiet", das der Ausbildung zugrunde lag. Schriftliche Prüfung: In der schriftlichen Prüfung - sie dauert insgesamt höchstens fünf Stunden - werden praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus drei Prüfungsbereichen zur Bearbeitung vorgelegt, und zwar aus den Bereichen: Tourismus, Kuren und Marketing mit den Hauptprüfgebieten Produkte und Leistungen, Zielgebiete Binnenmarketing und Vertrieb, Werbung und Verkaufsförderung sowie Veranstaltungsorganisation. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle mit den Hauptprüfgebieten Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling und Statistik Wirtschaft- und Sozialkunde mit den Gebieten Arbeitsrecht und soziale Sicherung, Personalwirtschaft und Berufsbildung sowie Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik. Die Arbeiten sollen zeigen, ob die Prüfungsteilnehmer/innen fachbezogene Sachgebiete verstehen, fachbezogene Sachverhalte bzw. Aufgaben analysieren und Lösungsmöglichkeiten (kunden- bzw. gäste- und marktorientiert) entwickeln und darstellen können. Darüber hinaus sollten die Prüfungsteilnehmer/innen wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt und die Bedeutung der Branche als Wirtschaftsfaktor darstellen können. Mündliche Prüfung: In der mündlichen Prüfung - das Prüfungsfach heißt "Praktische Übungen" - kann man sich für eine von zwei praxisbezogenen Aufgaben entscheiden. Für die Aufgaben stehen höchstens zehn Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung. Das anschließende Prüfungsgespräch dauert maximal 20 Minuten. Die Prüfgebiete, aus denen die Aufgaben gestellt werden, sind: Touristische Leistungen, Pauschalangebote, Gästeberatung und Verkauf, Veranstaltungsorganisation, Öffentlichkeitsarbeit sowie betriebsspezifische Dienstleistungen Unter bestimmten Voraussetzungen können mangelhafte Leistungen in der schriftlichen Prüfung durch eine zusätzliche, ergänzende mündliche Prüfung ausgeglichen werden. Die Prüfung besteht, wer im Gesamtergebnis und in mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erzielt und in keinem Prüfungsbereich die Note "ungenügend" erhält. Die Prüfungsbereiche "Tourismus, Kuren und Marketing" sowie "Praktische Übungen" zählen bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses doppelt. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau - Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellten die Hälfte der angehenden Reiseverkehrskaufleute mit Hochschulreife ein. Ein knappes Drittel der Auszubildenden besaß einen mittleren Bildungsabschluss. Über ein Zehntel von ihnen konnte den Besuch einer Berufsfachschule vorweisen.

6 Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2002 hatten über zukünftige Reiseverkehrskaufleute beider Fachrichtungen ihre Ausbildung begonnen. 51 Prozent von ihnen verfügten über die Hochschulreife und 29 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss. Etwa acht Prozent der Auszubildenden hatten den Hauptschulabschluss. Fünf Personen konnten keinen Schulabschluss vorweisen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Vor allem folgende berufliche Vorbildungen können die Ausbildung jedoch verkürzen: Berufsgrundschuljahr, Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Absatzwirtschaft und Kundenberatung. Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft Einjährige Berufsfachschule, die auf einen oder mehrere Berufe der entsprechenden Fachrichtung vorbereitet. Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den über Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2002 im Ausbildungsberuf Reiseverkehrskaufmann/-frau beider Fachrichtungen hatten rund zwölf Prozent eine Berufsfachschule absolviert. Knapp ein Prozent besuchte ein Berufsgrundbildungs- bzw. ein Berufsvorbereitungsjahr. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der hohe Anteil der weiblichen Auszubildenden im Ausbildungsberuf Reiseverkehrskaufmann/-frau beider Fachrichtungen stieg in den vergangenen Jahren weiterhin leicht auf 87 Prozent an. Auswahlverfahren Bei größeren Betrieben mit hohen Bewerberzahlen werden häufig Auswahlprüfungen durchgeführt. Bei der Auswahl wird, neben guten schulischen Leistungen, besonders auf gewandtes, verbindliches Auftreten und gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit Wert gelegt. Auch Tests, in denen Allgemeinbildung, Reaktionsfähigkeit, Kombinationsfähigkeit, Gruppenverhalten, Sprachverhalten und der Umgang mit Zahlen geprüft werden, sind üblich. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Die Ausbildung ist für körperbehinderte Menschen, zum Beispiel mit Geh- und Stehbehinderungen oder auch mit Sehbehinderungen möglich. Allerdings muss der Ausbildungsplatz an deren spezielle Behinderungen angepasst sein. Für sprachbehinderte Menschen ist die Ausbildung wegen der hohen Anforderungen an die Kommunikationsfähigkeit weniger geeignet. Perspektiven nach der Ausbildung Reiseverkehrskaufleute der Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr arbeiten in Kur- oder Fremdenverkehrsverwaltungen, wo sie in Verkaufsbeziehungsweise Informationsstellen zum großen Teil am Kundenschalter arbeiten. Dort sind sie hauptsächlich in der kaufmännischen Verwaltung tätig. Nach der Ausbildung werden sie sich wahrscheinlich auf bestimmte Aufgaben spezialisieren, beispielsweise Servicebüro und Gästebetreuung, Kaufmännische Verwaltung und Organisation oder Veranstaltungsorganisation. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist ihre berufliche Bildung noch nicht beendet. Um in der schnelllebig gewordenen Urlaubsbranche den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über aktuelles Fachwissen zu verfügen. Reiseverkehrskaufleute der Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr müssen beispielsweise die jeweils neuesten Buchungssysteme anwenden können und sich über aktuelle Entwicklungen auf dem Sektor touristischer Einrichtungen und Attraktionen sowie Entwicklungen im Kurbereich auf dem Laufenden halten. Dazu können sie geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind zum Beispiel Touristik, Fremdenverkehrswesen, Regionaler und kommunaler Fremdenverkehr, Reisevermittlung, Reiseveranstaltung oder Marketing in Touristik und Fremdenverkehrswesen. Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem von den eigenen Interessen und Zielen sowie vom Arbeitsplatz ab. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich jedoch durch das ganze Berufsleben ziehen. Um sich beruflich weiterzuentwickeln, können die Reiseverkehrskaufleute beispielsweise eine Weiterbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Touristik oder zum

7 Betriebswirt/zur Betriebswirtin für Touristik und Reiseverkehr absolvieren. Mit der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung können sie zudem ein Studium beginnen: Dabei bieten sich insbesondere betriebswirtschaftliche Studiengänge im Bereich Tourismus und Freizeit an. Möglich ist auch der Schritt in die Selbstständigkeit: Reiseverkehrskaufleute können sich beispielsweise durch Gründung, Übernahme oder als Teilhaber eines Fremdenverkehrsbetriebs oder eines Reisebüros eine Existenz aufbauen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Reiseverkehrskaufmann/-frau der Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Reiseverkehrskaufmann/-frau der Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr gibt es Ausbildungsalternativen in verschiedenen Bereichen: Touristik, Fremdenverkehr, Hotel- und Gaststättengewerbe Verkehrswirtschaft Bürowirtschaft, Kaufmännische Verwaltung Werbung, Verlagsgewerbe Gemeinsamkeiten dieser Bereiche finden sich in der Urlaubs- und Reisebranche beziehungsweise in der Ausführung kaufmännischer und verwaltender Tätigkeiten, in Dispositions-, Organisations- und Planungsaufgaben und von Aufgaben im Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Werbung. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Reiseverkehrskaufmann/-frau der Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr auf: Bereich Touristik, Fremdenverkehr, Hotel- und Gaststättengewerbe Reiseverkehrskaufleute der Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr und die Beschäftigten der hier genannten Berufe betreuen, beraten und bedienen Kunden oder Gäste. Sie führen organisatorische Aufgaben aus, sind tätig in der Reservierung und Buchung freier Plätze oder Zimmer, führen Statistiken und überwachen Termine. Ferner stellen Kenntnisse im Bereich Rechnungswesen, Zahlungsverkehr, Abrechnung mit Gästen und Reiseveranstaltern/-vermittlern eine Gemeinsamkeit der beiden Ausbildungsalternativen dar. Alternativberufe: Reiseverkehrskaufmann/-frau - Touristik in BERUFENET Assistent/in - Freizeitwirtschaft in BERUFENET Veranstaltungskaufmann/frau in BERUFENET Kaufm. Assistent/in - Fremdenverkehr in BERUFENET Assistent/in - Hotelmanagement in BERUFENET Hotelfachmann/-frau in BERUFENET Hotelkaufmann/-frau in BERUFENET Fachkraft im Gastgewerbe in BERUFENET Fachmann/-frau - Systemgastronomie in BERUFENET Flugbegleiter/in in BERUFENET Bereich Verkehrswirtschaft Sowohl Reiseverkehrskaufleute der Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr als auch die Beschäftigten der hier aufgeführten Berufe arbeiten viel mit in- und ausländischen Verkehrsträgern zusammen. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem das Planen, Organisieren und Verkaufen von Beförderungsleistungen. Dazu kommen allgemeine kaufmännische Bürotätigkeiten, die Erledigung des Schriftverkehrs (teilweise mehrsprachig) und das Überwachen von Terminen und Fristen. Alternativberufe: Luftverkehrskaufmann/-frau in BERUFENET Servicekaufmann/frau - Luftverkehr in BERUFENET Kaufmann/-frau für Verkehrsservice in BERUFENET Kaufmann/-frau im Eisenbahn- u. Straßenverkehr in BERUFENET Schifffahrtskaufmann/-frau - Linienfahrt in BERUFENET Schifffahrtskaufmann/-frau - Trampfahrt in BERUFENET Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung in BERUFENET Bereich Bürowirtschaft, Kaufmännische Verwaltung Verwandt sind der Beruf Reiseverkehrskaufmann/-frau der Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr und die hier genannten Berufe durch Tätigkeitsinhalte wie Sachbearbeitung, Umgang mit Datenverarbeitungsanlagen sowie Ausführen von Arbeiten im Bereich Rechnungswesen (Abrechnen mit Privat- und Firmenkunden, Überwachen von Zahlungseingängen, Veranlassen von Zahlungen) oder auch Personalwesen (Lohn- und Gehaltsrechnung). Alternativberufe: Industriekaufmann/-frau in BERUFENET Bürokaufmann/-frau in BERUFENET Kaufmann/-frau für Bürokommunikation in BERUFENET Fachangestellte/r für Bürokommunikation in BERUFENET Bereich Werbung, Verlagswesen Insbesondere im Bereich Öffentlichkeitsarbeit üben Reiseverkehrskaufleute der Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr ganz ähnliche Tätigkeiten aus wie die hier genannten Berufe. Sie beraten bei der Konzeption von Broschüren, Prospekt- und Werbematerial, wirken mit bei der Auswahl von Texten und Bildern oder arbeiten vielleicht sogar im Lektorat. Ferner sind sie mit der Konzeption und Ausführung von Werbe- und Imagekampagnen befasst. Alternativberufe: Verlagskaufmann/-frau in BERUFENET Werbekaufmann/-frau in BERUFENET

8 Interessen Keine Abweichung zu B Arbeitsverhalten Förderlich: Keine Angaben Fähigkeiten Keine Abweichung zu B Kenntnisse und Fertigkeiten Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gute Leistungen in Deutsch, insbesondere Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck (z.b. Kundenberatung und Mitwirkung bei der Gestaltung von Prospekten und Broschüren) (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Gut-durchschnittliche Englischkenntnisse Annähernd durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik, insbesondere Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (z.b. für Überschlagsrechnungen) (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Förderlich: Gute Allgemeinbildung (Einstellungstests beziehen sich u.a. auf Politik und Wirtschaft) Fertigkeiten im Maschinenschreiben (z.b. für Anwenden von Textverarbeitungsprogrammen) Kenntnisse in der Datenverarbeitung (Verstehen von und Arbeiten mit DV-Programmen) Kenntnisse in weiteren lebenden Fremdsprachen Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau vom (BGBl. I S.1511), außer Kraft ab Fundstelle: 1998 (BGBl. I S.1511) Volltext (pdf, 1345kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 68kB) Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für die gewerbliche Wirtschaft vom (BGBl. I S. 1061), geändert durch Verordnung vom (BGBl. I S. 229) Fundstelle: 1978 (BGBl. I S. 1061), 1988 (BGBl. I S. 229) Internet Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Anfänge der Ausbildung für Fachleute im Reiseverkehr reichen zurück bis ins Jahr Der damals geschaffene "Reisebürogehilfe" galt - mit einer zwischenzeitlichen Neufassung und Änderung des Berufsbildes - bis ins Jahr 1962, als er vom "Reisebürokaufmann" abgelöst wurde. Nachfolgeberuf des Reisebürokaufmanns war 1974 die Ausbildung zum "Reiseverkehrskaufmann", nunmehr nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannt und, nach einer weiteren, 1979 erfolgten Neuordnung, mit zwei Fachrichtungen ausgestattet: "Reisevermittlung und Reiseveranstaltung" sowie "Kur- und Fremdenverkehr". Im Jahr 1998 wurde die Ausbildungsordnung noch einmal erneuert. Seither gelten die Fachrichtungen "Touristik" sowie "Kuren und Fremdenverkehr". Die neue Ausbildungsverordnung bringt die Fachkräfte auf den neuesten Stand der Reiseverkehrsbranche, zum Beispiel bei der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationssysteme für Reisebuchungen oder bei der Anwendung zeitgemäßer Methoden des Marketings für Reiseziele. Vor allem aber ermöglicht sie durch die Wahl von "Einsatzgebieten" innerhalb der Fachrichtungen eine noch stärkere Spezialisierung im Vergleich zu vorhergehenden Ausbildungsregelungen.

9 Ausblick - absehbare Änderungen Neuordnung der Ausbildung zum 1. August 2005 Zu Beginn des Ausbildungsjahres 2005 soll die seit 1998 gültige Ausbildungsverordnung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau abgelöst werden. Anstelle des Berufes Reiseverkehrskaufmann/-frau mit den beiden Fachrichtungen Kuren und Fremdenverkehr sowie Touristik treten die beiden Monoberufe Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit und Reiseverkehrskaufmann/-frau (ohne Fachrichtungen). Mit der Einrichtung des Berufes Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit sollen neben dem klassischen (Reise-)Tourismus weitere Segmente der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, beispielsweise Freizeitparks und Erlebnisbäder, durch eine duale Ausbildung abgedeckt werden. Nähere Informationen zum neuen Ausbildungsberuf finden Sie unter Kaufmann/-frau - Tourismus und Freizeit. in BERUFENET Kaufmann/-frau - Tourismus und Freizeit.

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Notenstecher/Notenstecherin vom 29.07.2002 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice vom 24. Juni 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1583 vom 03. Juli 1997) Auf Grund des 25 des

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Vom 18. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 794 vom 23. März 2005)

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr vom 23. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 611 vom 31. März 1998) Auf Grund des 25

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Schriftgießer/Schriftgießerin vom

Ausbildungsbeschreibung von Schriftgießer/Schriftgießerin vom Ausbildungsbeschreibung von Schriftgießer/Schriftgießerin vom 29.10.2001 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungs-/Lernorte Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Finanzielle

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1585, 1586). 1 Staatliche Anerkennung des

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Vom 26. Mai 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1145 vom 29. Mai 1998) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14. Februar 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau. Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau. Erster Teil Allgemeine Vorschriften Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe*) vom 13. Februar 1998 Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau. vom 21. Mai 2003

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau. vom 21. Mai 2003 über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau vom 21. Mai 2003 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 30. Mai 2003) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/ zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/ zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/ zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vom 12. Juli 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1586 vom 19.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin vom 05. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 462 vom 19. März 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*)

Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*) vom 25. Juni 2001 Au s z u g V e r a n s t a l t u n g s k a u f m

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau Fachrichtung Touristik vom 28.06.2005

Ausbildungsbeschreibung von Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau Fachrichtung Touristik vom 28.06.2005 Ausbildungsbeschreibung von Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau Fachrichtung Touristik vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001)

in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten 974 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Vom 19. Mai 1999 (BGBl.

Mehr

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 28. Juni 2001)

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 28. Juni 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr vom

Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr vom Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*) Vom 17. Mai 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung. vom 03. Juni 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 15. Juni 1998)

Verordnung. vom 03. Juni 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 15. Juni 1998) über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und / zur Fachangesellten für Medien- und vom 03. Juni 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1257 vom 15. Juni 1998) zur Änderung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin vom 22. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 887 vom 29. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/ zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/ zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/ zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Vom 11. März 1996 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau Vom 22. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2795 vom 29. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Stadtverwaltung Pirmasens

Stadtverwaltung Pirmasens Stadtverwaltung Pirmasens Die Tätigkeit im Überblick Gärtner/innen der Fachrichtung Zierpflanzenbau kultivieren und ziehen grüne und blühende Topfpflanzen, Schnittblumen sowie Beet- und Balkonpflanzen

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Europa-Sekretär/Europa-Sekretärin vom

Ausbildungsbeschreibung von Europa-Sekretär/Europa-Sekretärin vom Ausbildungsbeschreibung von Europa-Sekretär/Europa-Sekretärin vom 23.02.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Postverkehrskaufmann/Postverkehrskauffrau vom

Ausbildungsbeschreibung von Postverkehrskaufmann/Postverkehrskauffrau vom Ausbildungsbeschreibung von Postverkehrskaufmann/Postverkehrskauffrau vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom

Ausbildungsbeschreibung von Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom Ausbildungsbeschreibung von Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom 29.08.2001 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Chemiebetriebsjungwerker/Chemiebetriebsjungwerkerin vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) vom 19. Mai 1999 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 1999)

Mehr

Stadtverwaltung Pirmasens

Stadtverwaltung Pirmasens Stadtverwaltung Pirmasens Die Tätigkeit im Überblick Gärtner/innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau verwirklichen die Pläne von Landschaftsarchitekten und -architektinnen: Sie bauen und pflegen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin vom

Ausbildungsbeschreibung von Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin vom Ausbildungsbeschreibung von Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin vom 28.05.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004 über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Vom 9. Februar 2000, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für

Mehr

Die Ausbildung im Überblick. Ausbildungsinhalte. Arbeitsumgebung in der Ausbildung

Die Ausbildung im Überblick. Ausbildungsinhalte. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter internationaler Management- Assistent/Staatlich geprüfte Internationale Management Assistentin vom 29.03.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Papiermacher/Papiermacherin Fachrichtung Papier-Karton-Pappe vom

Ausbildungsbeschreibung von Papiermacher/Papiermacherin Fachrichtung Papier-Karton-Pappe vom Ausbildungsbeschreibung von Papiermacher/Papiermacherin Fachrichtung Papier-Karton-Pappe vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *) Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *) Vom 09. Mai 1996 (BGBl. I Nr. 25 S. 672 ff.) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie über die Berufsausbildung zur vom 23. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 906 vom 30. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft im Geld-, Wert- und Sicherheitstransport vom

Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft im Geld-, Wert- und Sicherheitstransport vom Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft im Geld-, Wert- und Sicherheitstransport vom 28.11.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Prozessleitelektroniker/Prozeßleitelektronikerin vom

Ausbildungsbeschreibung von Prozessleitelektroniker/Prozeßleitelektronikerin vom Ausbildungsbeschreibung von Prozessleitelektroniker/Prozeßleitelektronikerin vom 29.12.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz "Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin"

Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz "Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin" Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz

Mehr

Ausbildungsberuf: Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Ausbildungsziel

Ausbildungsberuf: Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Ausbildungsziel Ausbildungsberuf: Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Ausbildungsziel Die Ausbildung erfolgt in besonders dafür anerkannten Ausbildungsstätten. Die Ausbildungsstätte muss hinsichtlich der Räume,

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau )

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit.

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit TourKfmAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Werbekaufmann/Werbekauffrau vom

Ausbildungsbeschreibung von Werbekaufmann/Werbekauffrau vom Ausbildungsbeschreibung von Werbekaufmann/Werbekauffrau vom 27.07.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung. zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008

Verordnung über die Berufsausbildung. zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom

Mehr

Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04.07.2007 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin vom 19. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 642 vom 27. Arpil 2001) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Backofenbauer/Backofenbauerin vom 27.07.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin

Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin [Die nachstehende Verordnung ist seit dem Inkrafttreten der Ausbildungsverordnung Medizinische Fachangestellte am 26.04.2006 außer Kraft] Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin

Mehr

Während der betrieblichen Ausbildung lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

Während der betrieblichen Ausbildung lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: Ausbildungsbeschreibung von Steinmetz/Steinmetzin vom 28.05.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in

Mehr

Berufsinformationen einfach finden. Fachkraft - Personalberatung und -vermittlung

Berufsinformationen einfach finden. Fachkraft - Personalberatung und -vermittlung Fachkraft - Personalberatung und Die Ausbildung im Überblick ist eine berufliche Weiterbildung, die mit einem Zertifikat der Industrie- und Handelskammern abschließt. Sie findet an den Bildungszentren

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmacher/Werkzeugmacherin vom

Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmacher/Werkzeugmacherin vom Ausbildungsbeschreibung von Werkzeugmacher/Werkzeugmacherin vom 26.04.2002 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008 über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 29. Februar 2008) Auf Grund

Mehr

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008 über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 29. Februar 2008) Auf Grund

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin Fachrichtung Drehtechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin Fachrichtung Drehtechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin Fachrichtung Drehtechnik vom 27.10.2004 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*) Vom 13.Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Automobilkaufleuteausbildungsverordnung AutoKflAusbV Vom 28. Februar 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Vom 28. Februar 2017 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.9 vom 3. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Informationen zur Berufsausbildung im Einzelhandel

Informationen zur Berufsausbildung im Einzelhandel Informationen zur Berufsausbildung im Einzelhandel - Branchen: Bürobedarf, Elektro, Glas/Haushaltswaren, Juwelen/Uhren/Schmuck, Kfz-Teile, Leder, Schuhe, Tankstelle - Die Bildungsgänge im Einzelhandel

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Industriekeramiker/Industriekeramikerin Fachrichtung Mechanik vom

Ausbildungsbeschreibung von Industriekeramiker/Industriekeramikerin Fachrichtung Mechanik vom Ausbildungsbeschreibung von Industriekeramiker/Industriekeramikerin Fachrichtung Mechanik vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Speditionskaufmann/Speditionskauffrau vom

Ausbildungsbeschreibung von Speditionskaufmann/Speditionskauffrau vom Ausbildungsbeschreibung von Speditionskaufmann/Speditionskauffrau vom 26.08.2004 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau (ReiseKfmAusbV 2005) 18.03.2005 Verordnung über die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Tapisserist/Tapisseristin vom 28.05.2003 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen)

Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen) Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen) Aus- und Weiterbildung Gültig ab 01.08.2011 Löst die bisherige AO der Reiseverkehrskaufleute vom 18. März 2005 ab 7.000 6.000 Entwicklung

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Galvaniseur/Galvaniseurin vom

Ausbildungsbeschreibung von Galvaniseur/Galvaniseurin vom Ausbildungsbeschreibung von Galvaniseur/Galvaniseurin vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau vom 28. Februar 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 03. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin Fachrichtung Abwasser vom

Ausbildungsbeschreibung von Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin Fachrichtung Abwasser vom Ausbildungsbeschreibung von Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin Fachrichtung Abwasser vom 29.07.2002 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Berufsinformationen einfach finden

Berufsinformationen einfach finden Hostess Die Ausbildung im Überblick Hostess ist eine Ausbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist. Die Lehrgänge unterschiedlicher Dauer werden von privaten Bildungsträgern

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Geräteund Feinwerktechnik vom

Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Geräteund Feinwerktechnik vom Ausbildungsbeschreibung von Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Geräteund Feinwerktechnik vom 27.01.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb: Verantwortlicher Ausbilder: Auszubildender: Ausbildungsberuf: IT-System-Elektroniker/-in

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin vom 25. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 02.

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Schauwerbegestalter/Schauwerbegestalterin vom

Ausbildungsbeschreibung von Schauwerbegestalter/Schauwerbegestalterin vom Ausbildungsbeschreibung von Schauwerbegestalter/Schauwerbegestalterin vom 26.08.2004 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb: Verantwortlicher Ausbilder: Auszubildender: Ausbildungsberuf: IT-System-Kaufmann / IT-System-Kauffrau

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Wirtschafter/Wirtschafterin (staatlich geprüft) Fachrichtung städtische Hauswirtschaft vom

Ausbildungsbeschreibung von Wirtschafter/Wirtschafterin (staatlich geprüft) Fachrichtung städtische Hauswirtschaft vom Ausbildungsbeschreibung von Wirtschafter/Wirtschafterin (staatlich geprüft) Fachrichtung städtische Hauswirtschaft vom 27.07.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Das (Berufs-)Bildungssystem

Das (Berufs-)Bildungssystem 3. Das (Berufs-)Bildungssystem Grundstruktur des Bildungswesens in Deutschland Elementarbereich: Primärbereich: Sekundärbereich: Tertiärbereich: Quartärbereich: Kindergärten Grundschulen z. B. Hauptschulen,

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin vom 15. Juli 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 36 S. 1638 vom 20. Juli 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Fachrichtung Güterverkehr vom

Ausbildungsbeschreibung von Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Fachrichtung Güterverkehr vom Ausbildungsbeschreibung von Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Fachrichtung Güterverkehr vom 29.08.2001 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr