Ausbildungsbeschreibung von Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) und ist dem Berufsfeld Elektrotechnik zugeordnet. Als Monoberuf wird er ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in Industrie und Handel ausgebildet. Ausbildungsinhalte Während Ausbildung ihrer lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: Messen und Prüfen von Längen mit Strichmesszeugen, Messschiebern, Aufbau der Messzeuge, Messfehler, Anreißen, Körnen, Kennzeichnen, Feilen auf Maß bis zur Genauigkeit nach DIN 7168 mittel, Entgraten, Sägen von Metall- und Isolierstoffen in Platten- und Profilform, Bohren, Senken, Reiben, Gewindeschneiden mit Gewindebohrer und Schneideisen von Hand, Scharfschleifen einfacher Werkzeuge an der Werkstattschleifmaschine, Trennen, Scheren, Lochen, Kaltrichten von Blech- und Profilteilen auf der Richtplatte. Während des Unterrichts in der Berufsschule lernen die Auszubildenden: Es gibt bundesweit keine Fachklassen für Wärmestellengehilfen/Wärmestellengehilfinnen. An den wenigen Ausbildungsorten werden die

2 Auszubildenen ausschließlich in Fachklassen anderer Berufe der Elektrotechnik/Elektronik geschult; vorzugsweise mit Elektromechanikern/Elektromechanikerinnen (Handwerk), aber auch mit Elektroinstallateuren/Elektroinstallateurinnen, gegebenenfalls mit Auszubildenden der industriellen Elektroberufe. Rechtsgrundlage: Anerkennung/Berufsbild Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom , außer Kraft Fundstelle: Internet Volltext (pdf, 8kB) Anerkennung/Berufsbild Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom Arbeitsumgebung in der Ausbildung Wärmestellengehilfen/Wärmestellengehilfinnen werden nach dem dualen System in Ausbildungsbetrieben der Industrie mit ergänzendem Berufsschulunterrricht ausgebildet. Dabei findet die Ausbildung in Kernkraftwerken, Fernheizkraftwerken sowie Unternehmen der Hütten- und Stahlindustrie durch Unterweisung am Arbeitsplatz nach Ausbildungsplan statt. Der Berufsschulunterricht findet mangels eigener Fachklassen zusammen mit Auszubildenden anderer Berufe, zum Beispiel der Elektrotechnik und -mechanik statt. Ausbildungsstätten Für betriebliche Ausbildungen im dualen System: Auch eine schulische Ausbildung in Vollzeitform wird angeboten. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURS. Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule), gegebenenfalls ist mit einer Internatsunterbringung zu rechnen Räume für Fachpraxis (Lehrecken) Ausbildungssituation/-bedingungen In der betrieblichen Ausbildung zum Wärmestellengehifen/-gehilfin lernen die Auszubildenden bereits die Arbeitsbedingungen kennen, die nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, die Anforderungen an Selbständigkeit und Verantwortung, aber auch der Zeitdruck sind noch nicht so hoch wie nach der Ausbildung. Die Ausbildung in der Berufsschule besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff. Während der Ausbildung sind Wohnort, betrieblicher und schulischer Lernort nicht immer identisch. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Teilweise arbeiten Betriebe im Wechselschichtbetrieb. Auszubildende unter 18 Jahren werden vom Schichtdienst noch verschont. Auszubildende über 18 Jahre sind an die Abläufe und Arbeitszeiten des jeweiligen Betriebs gebunden. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die in der praktischen Berufsausbildung im Betrieb sowie im praktischen Unterricht in der Berufsschule eingesetzen Arbeitsgegenstände und -mittel entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht in der Berufsschule sind die in einer Schule üblichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der Berufsschule haben Wärmestellengehilfen/-gehilfinnen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (zum Beispiel Lehrkräften). Das entspricht der üblichen, bisher von den Auszubildenden erlebten Schulzeit. Im Ausbildungsbetrieb arbeiten Wärmestellengehilfen/-gehilfinnen mit ihren Ausbildern und Ausbilderinnen und anderen Fachkräften zusammen. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Überbetriebliche Ausbildungsabschnitte teilweise nicht am Wohnort Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Wärmestellengehilfen/-gehilfinnen werden vorwiegend in Wärmekraftwerken, aber auch in Fernheizwerken, Hütten- und Gießereibetrieben und

3 Versorgungsbetrieben im Bereich Industrie und Handel ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert das Arbeitsamt. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Beispielhafte tarifliche Ausbildungsvergütungen in DM und Euro pro Monat in den einzelnen Ausbildungsjahren (Stand: ): Alte Bundesländer Sofern Wärmestellengehilfen/-gehilfinnen in den Tarifgebieten Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz im Bereich Energieversorgung ausgebildet werden, erhalten sie je nach Tarifgebiet folgende Ausbildungsvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: DM (542 Euro) bis DM (572 Euro) 2. Ausbildungsjahr: DM (602 Euro) bis DM (639 Euro) 3. Ausbildungsjahr: DM (662 Euro) bis DM (726 Euro) Neue Bundesländer Sofern Wärmestellengehilfen/-gehilfinnen in den neuen Bundesländern im Bereich Energie- und Versorgungswirtschaft ausgebildet werden, erhalten sie folgende Ausbildungsvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: 914 DM (467 Euro) 2. Ausbildungsjahr: DM (541 Euro) 3. Ausbildungsjahr: DM (618 Euro) Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Alte Bundesländer, Stand: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Neue Bundesländer, Stand: Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verlängerungen Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses auf Verlangen der Auszubildenden Verlängerungsdauer: Bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens 1 Jahr. Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet 14 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG). In Einzelfällen, um das Ausbildungsziel zu erreichen, Verlängerung durch die zuständige Stelle auf Verlangen der Auszubildenden mit Einverständnis des Ausbildenden Verlängerungsdauer: Unterschiedlich, entsprechend den Absprachen der Beiteiligten, höchstens 1 Jahr. Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet 29 Absatz 3 und 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsaufbau Ausbildung im dualen System Betriebliche Ausbildung, begleitet von Berufsschulunterricht Ausbildungsdauer 3 Jahre

4 1. Ausbildungsjahr Berufliche Grundbildung (In einigen Ländern/Regionen als Berufsgrundbildungsjahr möglich) 2. Ausbildungsjahr Berufliche Fachbildung Zwischenprüfung Vor Ende des 2. Ausbildungsjahres 3. Ausbildungsjahr Berufliche Fachbildung Abschlussprüfung Staatlich anerkannter Abschluss vor der Industrie- und Handelskammer Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss: Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die Prüfung wird auf Grundlage der Anerkennung/Berufsbild Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom , außer Kraft Fundstelle: Internet Volltext (pdf, 8kB) Anerkennung und Berufsbild Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom durchgeführt. Erforderliche Nachweise: Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft die Teilnahme an der Zwischenprüfung Informationen über Prüfungsinhalte sowie -dauer liegen nicht vor. Prüfungswiederholung: Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle: Die Prüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt.

5 Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Über die Einstellungspraxis der Betriebe liegen derzeit keine Informationen vor. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Derzeit liegen keine Informationen über die vorhandenen Schulabschlüsse bei den Auszubildenden vor. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Berufliche Vorbildung - praktiziert Über die berufliche Vorbildung der Auszubildenden liegen keine Informationen vor. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Informationen über die Verteilung nach Geschlecht liegen in diesem Beruf nicht vor. Auswahlverfahren Es sind keine Auswahlverfahren bekannt. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Für diesen Beruf sind keine weiteren Ausbildungsvoraussetzungen zu beachten. Perspektiven nach der Ausbildung Wärmestellengehilfen und -gehilfinnen arbeiten in Hüttenbetrieben, Fernheizwerken, Gießereien und anderen Betrieben, die Wärme erzeugen und teilweise auch selbst verbrauchen. Dort führen sie energietechnische Prüf-, Mess- und Überwachungsaufgaben aus. Sie bauen Messgeräte ein, prüfen und kontrollieren sie, werten Messungen und Versuche aus und beseitigen Störungen. Je nach Beschäftigungsbetrieb können sich Wärmestellengehilfen und -gehilfinnen auf bestimmte Aufgabenbereiche spezialisieren und beispielsweise als Maschinisten/Maschinistinnen tätig sein. Nach Ablegung der Ausbildereignungsprüfung können Wärmestellengehilfen/-gehilfinnen als Ausbilder/innen tätig sein und mit entsprechender Berufserfahrung bestehen innerbetriebliche Aufstiegsmöglichkeiten, z.b. zum/zur Werkstattleiter/in. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung noch nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltages gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen, und eine ständige berufliche Weiterbildung ist erforderlich, um den eigenen Kenntnisstand der stürmischen technologischen Entwicklung und damit den betrieblichen Erfordernissen anzupassen. Was man während der Ausbildung lernt, reicht also in der Regel nicht für ein ganzes Berufsleben aus. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden müssen, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und von den Interessen und Vorlieben des/der Beschäftigten ab. Weiterbildungsmaßnahmen, teilweise mit Prüfung und Zertifikaten, dienen zur Auffrischung der Kenntnisse, zur Information über Neuentwicklungen, zur Einarbeitung in neue Tätigkeitsbereiche oder bereiten auf die Übernahme von Führungsaufgaben vor. Das Angebot an fachlicher Weiterbildung reicht von der innerbetrieblichen Weiterbildung zum Beispiel in Seminaren, Kursen, Workshops, durch so genannte "Skills-Datenbanken" und andere Formen des Informationsaustauschs zwischen den Mitarbeitern eines Unternehmens, über die Weiterbildungsangebote der Industrie- und Handelskammern, verschiedener Bildungswerke und Fachverbände bis hin zu den Angeboten beruflicher Aufstiegsfortbildung. Wärmestellengehilfen/-gehilfinnen können beispielsweise Weiterbildungen in Bereichen wie Wasser- und Energieversorgung, Instandhaltung, Automatisierungstechnik oder Arbeitssicherheit absolvieren. Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis können Wärmestellengehilfen und -gehilfinnen die Prüfung zum/zur Kraftwerksmeister ablegen oder eine Technikerfortbildung absolvieren. Wenn sie über die erforderliche Hochschul- bzw. Fachhochschulzugangsberechtigung verfügen, können sie ein Studium anstreben. Hier bieten sich unter

6 anderem Studiengänge aus dem Bereich Reaktortechnik, Elektro-, Energie- oder Automatisierungstechnik an. Ausbildungsalternativen Zum Berufsziel Wärmestellengehilfe/-gehilfin gibt es Alternativen in verschiedenen Bereichen: Automatisierungstechnik Elektrotechnik, Elektronik Industriemechanik Eine Gemeinsamkeit all der diesen Bereichen zugehörigen Berufe liegt im Überwachen und Kontrollieren der Funktion von Anlagen und Systemen, und im Sichern des störungsfreien Betrtiebsablaufes. Ausbildungsalternativen (Liste) Die hier aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem/der Wärmestellengehilfen/-gehilfin auf. Bereich Automatisierungstechnik Begründung: Ein Zusammenhang mit dem Beruf Wärmestellengehilfe/-gehilfin ergibt sich aus gleichen bzw. ähnlichen Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalten. Das sind zum Beispiel Überwachen technischer Anlagen mit einem hohen Anteil von Mess- und Regelungstechnik, Einbauen von elektronischen Bauelementen, Verlegen von Leitungen, Metallbe- und - verarbeitungstechniken, Durchführen von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, Erkennen und Beheben von Störungen und Fehlern. Auch Anforderungen (wie logisch-schlussfolgerndes Denken, technische Findigkeit, normales Farbensehen) sind ähnlich. Gleiche Vorlieben und Interessen an der Anwendung der Elektrotechnik/Elektronik in technischen Systemen sowie technischhandwerkliches Interesse stimmen überein. Insbesondere für Prozessleitelektroniker/innen besteht die Möglichkeit, wie Wärmestellengehilfen/-gehilfinnen in Wärmekraftwerken tätig zu werden. Alternativberufe: Prozeßleitelektroniker/in in BERUFENET Mechatroniker/in in BERUFENET Assistent/in - Automatisierungs- und Computertechnik in BERUFENET Bereich Elektrotechnik, Elektronik Begründung: Ein Zusammenhang mit dem Beruf Wärmestellengehilfe/-gehilfin ist durch teilweise gleiche bzw. ähnliche Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte begründet. Überwachen und Kontrollieren der Funktion von elektronischen Anlagen und Systemen, Sichern des störungsfreien Betrtiebsablaufes, Montieren, Warten und Instandsetzen von Geräten, Anlagen, Systemen gehören dazu. Auch Anforderungen wie gute Konstitution, Körpergewandtheit, logisches Denkvermögen und technisches Verständnis sind ähnlich. Ein Interesse an Elektronik und deren Anwendung, an Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik ist eine gute Voraussetzung. Insbesondere für Energieelektroniker/innen der Fachrichtung Betriebstechnik besteht die Möglichkeit, wie Wärmestellengehilfen/-gehilfinnen in Wärmekraftwerken tätig zu werden. Alternativberufe: Energieelektroniker/in - Betriebstechnik in BERUFENET Energieelektroniker/in - Anlagentechnik in BERUFENET Industrieelektroniker/in - Produktionstechnik in BERUFENET Elektroinstallateur/in in BERUFENET Bereich Industriemechanik Begründung: Ein Zusammenhang mit dem Beruf Wärmestellengehilfe/-gehilfin ist durch teilweise gleiche bzw. ähnliche Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte begründet (wie Überprüfen von Maschinen und Anlagen mit zunehmendem Anteil an elektronischen Komponenten, Prüfen, Anpassen und Beseitigen von Störungen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten). Auch Anforderungen wie technische Findigkeit bzw. manuelles Geschick sind ähnlich. Insbesondere für Industriemechaniker/innen der Fachrichtung Betriebstechnik besteht die Möglichkeit, wie Wärmestellengehilfen/-gehilfinnen in Wärmekraftwerken tätig zu werden. Alternativberufe: Industriemechaniker/in - Betriebstechnik in BERUFENET Industriemechaniker/in - Produktionstechnik in BERUFENET Industriemechaniker/in - Maschinen- und Systemtechnik in BERUFENET Interessen Förderlich: Nachteilig:

7 Arbeitsverhalten Notwendig: Förderlich: Nachteilig: Fähigkeiten Notwendig: Förderlich: Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Kenntnisse in Rechnen/Mathematik Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Kenntnisse in Physik und Chemie Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Lese- und Schreibfertigkeit Mindestausprägungsgrad: ausreichend (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Förderlich: Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Werken und Technischen Zeichnen Körperliche Eignungsvoraussetzungen Für überbetriebliche Ausbildungsabschnitte: Internatsfähigkeit Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Anerkennung/Berufsbild Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom , außer Kraft Fundstelle: Internet Volltext (pdf, 8kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S.

8 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Im Jahre 1944 trat der Beruf zum ersten Mal als staatlich anerkannter Lehrberuf in der Hüttenindustrie und verwandten energietechnischen Industriebetrieben in Erscheinung. Da eine Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz bisher nicht erlassen wurde, gelten die bestehenden Regelungen fort.

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