Ausbildungsbeschreibung von Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin Fachrichtung Abfall vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin Fachrichtung Abfall vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Ver- und Entsorger/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Chemie, Physik und Biologie, Schwerpunkt Produktionstechnik, zugeordnet. Dieser Beruf wird in Industrie und Öffentlichem Dienst in den folgenden Fachrichtungen angeboten: Abfall Abwasser Wasserversorgung Ausbildungsinhalte Während der beruflichen Grundbildung im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: wie man Arbeitsgeräte und Einrichtungen einsetzt, pflegt und instand hält, wie Werkstücke eingesetzt und Werkstoffe bearbeitet werden, welche physikalisch-technischen und chemischen Methoden es gibt, um Arbeitsstoffe zu reinigen, zu vereinigen und zu trennen, was beim Messen physikalischer Größen und Bestimmen von Stoffkonstanten zu beachten ist.

2 Zu Beginn der beruflichen Fachbildung (im 2. Ausbildungsjahr) wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt: wie installationstechnische Arbeiten durchgeführt werden (z.b. Rohre, Rohrleitungen, Armaturen montieren und demontieren), was beim Durchführen von Wartungsarbeiten zu berücksichtigen ist, welche Grundlagen der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Berufsausübung wichtig sind, wie man Elektro- und Verbrennungsmotoren sowie Pumpen, Gebläse und Verdichter bedient. Bei der fachrichtungsspezifischen Ausbildung im 3. Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden: wie man Abfall annimmt und vorbehandelt, welche Abfallbehandlungsverfahren (Ablagerung, Thermische Behandlung, Kompostierung, Abfallverwertung) man zum Behandeln und Verwerten von Abfall einsetzt, wie man analytische Arbeiten durchführt. Der theoretische Unterricht in der Berufsschule vermittelt Grundlagen und Kenntnisse in folgenden für den Beruf wichtigen Gebieten: Mathematik, Chemie: Wasserqualität, Wasseranalytik, Physik: Aggregatzustände und deren Änderung, Thermik, Mechanik, Biologie: Mikrobiologie und Hygiene, Schädlinge, Parasiten, Destruenten (Organismen, die organische Substanz abbauen), Stoffkreisläufe in der Natur und ökologische Sachverhalte, Elektrizitätslehre, Mess- und Regeltechnik, Werkstoffe, Rohrleitungen, Armaturen und Maschinenelemente, Lager- und Fördereinrichtungen, Darstellen von Arbeitsabläufen, Betriebstechnik Abfallbehandlung (Abfallarten beschreiben, Behandlungsverfahren von Sonderabfällen erklären, technische Einrichtungen der Deponie beschreiben, Abfallverbrennung und Kompostierung erläutern), Rechtsvorschriften, technische Regeln und Sicherheitsbestimmungen bei der Abfallbehandlung. Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Ver- und Entsorger/zur Ver- und Entsorgerin (Ver- und Entsorger- Ausbildungsverordnung - VerEntAusbV) vom , außer Kraft Fundstelle: 1984 (BGBl. I S. 731) Volltext (pdf, 1398kB) Verordnung über die Berufsausbildung zum Ver- und Entsorger/zur Ver- und Entsorgerin vom Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 1286kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Arbeitsumgebung in der Ausbildung Ver- und Entsorger/innen der Fachrichtung Abfall werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Die praktische Ausbildung erfolgt in Betrieben des Öffentlichen Dienstes sowie in Entsorgungsunternehmen und Unternehmen mit Entsorgungsabteilungen und findet zum Teil im Freien bei jeder Witterung sowie in überdachten Hallen statt (auf Abfalldeponien, in Kompostwerken und Recyclinganlagen). Zum Teil wird die Ausbildung auch in geschlossenen Räumen durchgeführt (Verbrennungsanlage, Maschinenhalle, Labor- und Büroräume). Da einige Betriebe wegen ihrer Arbeitsschwerpunkte und der Art ihrer Aufträge nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können, verlagern sie Teile der Ausbildung in andere Betriebe oder auch in überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen. Der Berufsschulunterricht, der zum Teil in Blockform in überregionalen Fachklassen stattfindet, wird in Unterrichtsräumen (Klassenzimmer) abgehalten. Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Für die Beschulung kommen in erster Linie Berufsschulen in Betracht, die naturwissenschaftliche Ausbildungsberufe betreuen. Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule) Überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen

3 Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung erfolgt durch Unterweisung nach Ausbildungsplan in Betrieben des öffentlichen Dienstes (zum Beispiel Deponien, Verbrennungsanlagen, Kompostwerken, Recyclinganlagen) sowie in privatwirtschaftlichen Entsorgungsunternehmen und in Unternehmen mit Entsorgungsabteilungen. Da die Ausbildung im Metall- und Laborbereich, die praktikumsähnlichen Einsätze in den beiden anderen Fachrichtungen (Wasserversorgung, Abwasser) und die vorgeschriebene Ausbildung in 3 der 4 Abfallbehandlungsverfahren (Deponie, Verbrennung, Kompostierung und Recycling) nicht immer am Ort durchgeführt werden können, ist zum Teil vorübergehende Internatsunterbringung erforderlich. Der Berufsschulunterricht findet zum Teil in Blockform in überregionalen Fachklassen statt (meist ist Internatsunterbringung erforderlich). Während der praktischen Ausbildung werden bereits ähnliche Tätigkeiten wie später im Beruf verrichtet, zum Beispiel in der Überwachung, Wartung, Instandhaltung und bei Laboruntersuchungen sowie im Bedienen mechanischer, pneumatischer und hydraulischer Einrichtungen bei der Abfallannahme und -behandlung. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht findet meist wöchentlich an einem oder zwei Tagen statt. An manchen Ausbildungsorten kann er aber auch als Blockunterricht organisiert sein. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen am Stück die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Während man in der Ausbildung selten Schichtdienst macht (Voraussetzung ist, dass das 18. Lebensjahr erreicht ist), kann es nach der Ausbildung schon vorkommen, dass man zum Schichtdienst eingeteilt wird. Auch auf Bereitschaftsdienst im Turnus mit Kollegen an Sonn- und Feiertagen muss man sich nach der Ausbildung einstellen. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht in der Schule und in der praktischen Ausbildung im Betrieb eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Berufsschulunterrichts bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie zu Lehrkräften der Berufsschule. Dies entspricht der üblichen, bisher von den Auszubildenden erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung arbeiten die Auszubildenden mit den Fachkräften des Ausbildungsbetriebes (ausgebildeten Ver- und Entsorgern/Ver- und Entsorgerinnen, Fachkräften aus anderen Berufen, die Sonderaufgaben wahrnehmen bzw. für den jeweiligen Abfallentsorgungsbetrieb besonders geschult sind, mit Vorarbeitern/Vorarbeiterinnen, Meistern/Meisterinnen und - besonders in kleinen Anlagen - mit dem/der Betriebsleiter/in) zusammen. In Abhängigkeit von der Arbeitsaufgabe wird in Gruppen oder einzeln (je nach Ausbildungsstand auch unter Aufsicht) gearbeitet. Es bestehen Kontakte zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Behörden und von Lieferbetrieben für Maschinen und Ausrüstungsgegenstände. Kontakte gibt es auch zu Abfallanlieferern und zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Recyclingfirmen. Während der Ausbildung haben diese Kontakte nur geringe Bedeutung. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ver- und Entsorger/innen - Fachrichtung Abfall werden sowohl in Industriebetrieben als auch im öffentlichen Dienst ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsausbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert das Arbeitsamt. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2001 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren: Bereich Öffentlicher Dienst Alte Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 644

4 Neue Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 595 Quelle: Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verlängerungen Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses auf Verlangen der Auszubildenden Verlängerungsdauer: Bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens 1 Jahr Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet 14 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) In Einzelfällen, um das Ausbildungsziel zu erreichen, Verlängerung durch die zuständige Stelle auf Verlangen der Auszubildenden mit Einverständnis der Ausbildenden Verlängerungsdauer: Unterschiedlich, entsprechend den Absprachen der Beteiligten, höchstens 1 Jahr Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet 29 Abs. 3 und 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Ausbildungsform Die Ausbildung zum/zur Ver- und Entsorger/in - Fachrichtung Abfall erfolgt im dualen System überwiegend im Betrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan Praktische Ausbildung im Betrieb Theoretische Ausbildung in der Schule und in Lehrgängen Während der gesamten Ausbildungszeit Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes, arbeitsrechtliche Regelungen In der Berufsschule während der gesamten Ausbildung Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit- oder Blockunterricht) Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, Arbeitshygiene, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung berufsbezogen: z.b. Fachrechnen, Messtechnik allgemein bildend: z.b. Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde Im 1. Ausbildungsjahr berufliche Grundbildung Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten und Einrichtungen Verwenden von Energieträgern Bearbeiten von Werkstoffen und Einsetzen von Werkstücken In überbetrieblichen Lehrgängen Nach Bedarf werden von den Industrie- und Handelskammern und von Bildungszentren der Länder überbetriebliche Lehrgänge zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung - einzelne Tage oder auch mehrere Wochen - angeboten Vereinigen, Trennen und Reinigen von

5 Arbeitsstoffen Messen physikalischer Größen und Bestimmen von Stoffkonstanten Durchführen mikrobiologischer Arbeiten Im 2. Ausbildungsjahr berufliche Fachbildung Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. Ausbildungsjahr Darstellen von Arbeitsabläufen und -ergebnissen Durchführen installationstechnischer Arbeiten Lesen und Anfertigen von Skizzen Bedienen von Hebezeugen und Transporteinrichtungen Lagern und Disponieren Durchführen von Wartungsarbeiten Messen, Steuern und Regeln Bedienen von Elektro- und Verbrennungsmotoren sowie von Pumpen, Gebläsen und Verdichtern Entnehmen und Vorbereiten von Proben berufsbezogene Rechtsvorschriften Grundkenntnisse der Wasserversorgung, der Abwasserableitung, der Abwasserreinigung und der Abfallbehandlung Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr Fachbildung in der Fachrichtung Annehmen und Vorbehandeln von Abfall Behandeln und Verwerten von Abfall Durchführen analytischer Arbeiten Messen, Steuern, Regeln fachbezogene Rechtsvorschriften und technische Regelwerke

6 Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Ver- und Entsorger/zur Ver- und Entsorgerin (Ver- und Entsorger-Ausbildungsverordnung - VerEntAusbV) vom , außer Kraft Fundstelle: 1984 (BGBl. I S. 731) Volltext (pdf, 1398kB) Verordnung über die Berufsausbildung zum Ver- und Entsorger/zur Ver- und Entsorgerin vom durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft die Teilnahme an der Zwischenprüfung Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate. Abschlussprüfung Praktische Prüfung: Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling insgesamt vier Arbeitsproben in höchstens 10 Stunden durchführen; eine Arbeitsprobe bezieht sich auf die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre, 3 Arbeitsproben auf das dritte Ausbildungsjahr. Bei der höchstens dreistündigen praktischen Prüfung über das erste und zweite Jahr soll gezeigt werden, wie man installationstechnische und Wartungsarbeiten sowie mikrobiologische und chemische Untersuchungen durchführt, wie man Elektro- und Verbrennungsmotoren sowie Pumpen, Gebläse, Verdichter und Transporteinrichtungen bedient. Die praktische Prüfung in der Fachrichtung Abfall, die höchstens 7 Stunden dauert, verlangt den Nachweis über folgende Fertigkeiten: wie man analytische Arbeiten durchführt, wie man Messen, Steuern und Regeln im Bereich der Abfallbehandlung beherrscht, wie Einrichtungen der Abfallbehandlung zu bedienen sind. Schriftliche Prüfung: Im schriftlichen Prüfungsteil, der höchstens 4 1/2 Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Technologie, Technische Mathematik und Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Mündliche Prüfung: Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfendende Stelle Für den Ausbildungsbereich der Industrie: Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Für den Ausbildungsbereich des Öffentlichen Dienstes: unterschiedliche Dienststellen, je nach Bundesland, zum Beispiel die Bezirksregierung oder die Fachämter der Umweltministerien

7 Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin - Fachrichtung Abfall. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Ausbildungsgang hohe Anforderungen in Bezug auf technische und naturwissenschaftliche Fertigkeiten und Kenntnisse stellt. Gute Leistungen in den Fächern Chemie, Physik, Biologie und Mathematik und Interesse an handwerklichen Tätigkeiten sind deshalb Voraussetzung für den Beruf. Die überwiegende Anzahl der Betriebe stellt Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss oder aber mit Hauptschulabschluss ein. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert In Industrie und Handel besaß jede/r Zwanzigste der Ausbildungsanfänger und -anfängerinnen des Jahres 1999 den Hauptschulabschluss. 61 Prozent konnten einen mittleren Bildungsabschluss vorweisen. 13 Prozent der Ausbildungsanfänger und -anfängerinnen verfügten über die Hochschulreife. Im Öffentlichen Dienst hatten 28 Prozent der Ausbildungsanfänger und -anfängerinnen des Jahres 1999 den Hauptschulabschluss. 59 Prozent konnten einen mittleren Bildungsabschluss vorweisen. Ein Zehntel der Ausbildungsanfänger und -anfängerinnen verfügte über die Hochschulreife. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Vor allem folgende Vorbildungen können die Ausbildung jedoch verkürzen: Berufsgrundschuljahr - Berufsfeld: Chemie, Physik und Biologie, Schwerpunkt Produktionstechnik. Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für die gewerbliche Wirtschaft vom (BGBl. I S. 1061), geändert durch Verordnung vom (BGBl. I S. 229) Fundstelle: 1978 (BGBl. I S. 1061), 1988 (BGBl. I S. 229) Internet Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft und Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres und einer einjährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung öffentlicher Dienst) vom (BGBl. I S. 738), zuletzt geändert am (BGBl. I S.1971) Fundstelle: 1980 (BGBl. I S. 738), 1990 (BGBl. l S. ), 1993 (BGBl. I S.1971) Internet Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung öffentlicher Dienst Einjährige Berufsfachschule, die auf einen oder mehrere Ausbildungsberufe der entsprechenden Fachrichtung vorbereitet: Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für die gewerbliche Wirtschaft vom (BGBl. I S. 1061), geändert durch Verordnung vom (BGBl. I S. 229) Fundstelle: 1978 (BGBl. I S. 1061), 1988 (BGBl. I S. 229) Internet Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft und Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres und einer einjährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung öffentlicher Dienst) vom (BGBl. I S. 738), zuletzt geändert am (BGBl. I S.1971) Fundstelle: 1980 (BGBl. I S. 738), 1990 (BGBl. l S. ), 1993 (BGBl. I S.1971) Internet Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung öffentlicher Dienst Berufliche Vorbildung - praktiziert In Industrie und Handel konnte von den Ausbildungsanfängern und Ausbildungsanfängerinnen des Jahres 1999 so gut wie niemand den Besuch eines Berufsgrundbildungsjahres vorweisen, sechs Prozent hatten ein Berufsvorbereitungsjahr abgeleistet. Im Öffentlichen Dienst hatte von den Ausbildungsanfängern und Ausbildungsanfängerinnen des Jahres 1999 ein knappes Prozent ein Berufsgrundbildungsjahr besucht, drei Prozent verfügten über den Abschluss einer Berufsfachschule. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. In Industrie und Handel sank der Frauenanteil an den Auszubildenden in den letzten Jahren auf zuletzt 17 Prozent ab. Im Öffentlichen Dienst ging der Frauenanteil an den Auszubildenden ebenfalls zurück. Er lag zuletzt bei knappen 16 Prozent.

8 Auswahlverfahren Für die betriebliche Ausbildung ist derzeit kein Auswahlverfahren bekannt. Die konkrete betriebliche Einstellungspraxis und die Einstellungsbedingungen sind jedoch unterschiedlich. Es ist auf alle Fälle zweckmäßig, sich rechtzeitig darüber zu informieren. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Behinderungsspezifische Einschränkungen können sich bei Körperbehinderten, insbesondere bei Geh- und Stehbehinderungen (mangelnde Bewegungsfähigkeit), ergeben. Perspektiven nach der Ausbildung Nach abgeschlossener Berufsausbildung können sich Ver- und Entsorger/innen der Fachrichtung Abfall spezialisieren, beispielsweise als Anlagenführer/in in der Müllverbrennung, als Fachkraft in der Müllabfuhr/Städtereinigung, in Deponiebetrieben, in der Sondermüllentsorgung, für Rohstoffrecycling oder als Fachkraft für Biomüllkompostierung. Ein Wechsel zwischen diesen einzelnen Tätigkeiten ist aufgrund der breit angelegten Berufsausbildung möglich. Da gerade im Bereich Umweltschutztechnik immer neue Methoden entwickelt werden, halten sich Verund Entsorger/innen über neue Prüf- und Kontrollverfahren auf dem Laufenden. Der/die Ver- und Entsorger/in der Fachrichtung Abfall muss zum Beispiel neueste Verfahren der Luftreinhaltung bei Verbrennungsprozessen, aber auch labor- und verfahrenstechnische Neuerungen und die Weiterentwicklung der Recyclingtechnik kennen und - soweit in der jeweiligen Anlage möglich - anwenden. Dabei bieten sich Seminare zu den einzelnen Prüfverfahren ebenso an, wie Lehrgänge zur Instandsetzung und Handhabung der Anlagen und Maschinen, Arbeitssicherheit/- schutz, Umweltberatung, Luftreinhaltung oder Elektrotechnik. Besonders erfahrene Ver- und Entsorger/innen können als Schichtleiter/in oder Gruppenleiter/in in einer Vorarbeiterposition tätig werden. Besonders in kleineren Betrieben können sie auch als Betriebsleiter/innen arbeiten. Nach dem Ablegen der Ausbildereignungsprüfung können sie auch als Ausbilder/innen tätig werden. Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis kommen Weiterbildungsmöglichkeiten wie geprüfte/r Stadtreinigungsmeister/in, Umweltschutztechniker/in oder Techniker/in in der Fachrichtung Wasserversorgungstechnik in Frage. Mit der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung bieten sich Studiengänge wie Technischer Umweltschutz, Umweltingenieurwesen, Verfahrenstechnik, Versorgungs- und Umwelttechnik oder Maschinenbau an. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Ver- und Entsorger/in - Fachrichtung Abfall nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Ver- und Entsorger/in - Fachrichtung Abfall gibt es Alternativen in den Bereichen: Wasserversorgung, Abwasserentsorgung Anlagenüberwachung im Bereich Chemie, Pharmazie, Verfahrenstechnik Luftreinhaltung Installation, Rohrleitungsbau, Versorgungstechnik, Betriebstechnik Technische Assistenz, Naturwissenschaftlich-technisches Labor Gemeinsamkeiten dieser Bereiche bestehen in der Überwachung von umwelt- und verfahrenstechnischen Anlagen bzw. in Labortätigkeiten sowie in installationstechnischen Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Ver- und Entsorger/in - Fachrichtung Abfall auf: BereichWasserversorgung, Abwasserentsorgung Ver- und Entsorger/innen der Fachrichtung Abfall und Beschäftigte in den hier genannten Berufen installieren Rohrleitungen und Pumpen. Sie überwachen und regulieren deren Arbeitsweise und nehmen die erforderlichen Wartungsarbeiten vor. Außerdem führen sie Labortätigkeiten aus. Interesse an Naturwissenschaften, Beobachtungsgabe, Umstellfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein sind dabei ebenso wichtig wie die Bereitschaft, Aufgaben im Umweltschutz wahrzunehmen. Die Berufe Fachkraft - Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Fachkraft - Abwassertechnik, Fachkraft - Wasserversorgungstechnik sowie Fachkraft - Rohr-, Kanal- und Industrieservice werden voraussichtlich ab August 2002 die bisherigen Berufe der Ver- und Entsorgungstechnik ablösen. Alternativberufe: Fachkraft - Kreislauf- und Abfallwirtschaft in BERUFENET Fachkraft - Rohr-, Kanal- und Industrieservice in BERUFENET Fachkraft - Abwassertechnik in BERUFENET Fachkraft - Wasserversorgungstechnik in BERUFENET Ver- und Entsorger/in - Abwasser in BERUFENET Ver- und Entsorger/in - Wasserversorgung in BERUFENET Bereich Anlagenüberwachung im Bereich Chemie, Pharmazie, Verfahrenstechnik Auch in den hier genannten Berufen gilt es, Prozesszustände - meist von einem Leitstand aus - zu erkennen, die von der Anlagensteuerung eingeleiteten Maßnahmen zu beurteilen und bei Störfällen angemessen zu reagieren. Bei einigen Berufen sind Laborarbeiten ein weiteres gemeinsames Merkmal. Die Ausübung dieser Tätigkeiten erfordert ähnliche Interessen an chemisch-physikalischen Abläufen, an Naturwissenschaften und Belangen des Umweltschutzes. Alternativberufe: Chemikant/in in BERUFENET Pharmakant/in in BERUFENET Bereich Luftreinhaltung Ver- und Entsorger/innen der Fachrichtung Abfall sind bei thermischen Prozessen (Müllverbrennung) häufig mit Immissionsschutzangelegenheiten befasst. Eine ähnliche Aufgabenstellung hat der Beruf Schornsteinfeger/in. Hier sind ebenfalls messtechnische Aufgaben zu erledigen, Betriebszustände zu beurteilen und die Abluft zu kontrollieren. Auch in diesem Beruf ist Interesse an Naturwissenschaften vordringlich. Alternativberuf:

9 Schornsteinfeger/in in BERUFENET Bereich Installation, Rohrleitungsbau, Versorgungstechnik, Betriebstechnik Ver- und Entsorger/innen der Fachrichtung Abfall führen wie Angehörige der hier genannten Alternativberufe häufig Metallbearbeitungs- und Instandhaltungsarbeiten an Rohrleitungen, Pumpen und sonstigen Betriebseinrichtungen durch. Auch diese Berufe verlangen technisches Verständnis und Handgeschick. Berührungspunkte gibt es auch bei Tätigkeiten im Bereich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Während der Ausbildung in den genannten Berufen werden in Teilbereichen entsprechende Kenntnisse vermittelt. Alternativberufe: Gas- und Wasserinstallateur/in in BERUFENET Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/in in BERUFENET Rohrleitungsbauer/in in BERUFENET Anlagenmechaniker/in - Versorgungstechnik in BERUFENET Industriemechaniker/in - Betriebstechnik in BERUFENET Bereich Technische Assistenz, naturwissenschaftlich-technisches Labor Der Zusammenhang zwischen dem Beruf Ver- und Entsorger/in der Fachrichtung Abfall und den hier genannten Berufen beschränkt sich auf ähnliche Tätigkeiten bei Laborarbeiten. Dafür brauchen sie ebenfalls Interesse an Naturwissenschaften und Problemen des Umweltschutzes. Auch sind viele Voraussetzungen ähnlich: So benötigen sie Beobachtungsgabe, Umstellfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Alternativberufe: Umweltschutztechnische/r Assistent/in in BERUFENET Physiklaborant/in in BERUFENET Biotechnologische/r Assistent/in in BERUFENET Chemielaborant/in in BERUFENET Chemisch-technische/r Assistent/in in BERUFENET Techn. Assistent/in - Chemische u. biologische Laboratorien in BERUFENET Landwirtschaftlich-technische/r Laborant/in in BERUFENET Physikalisch-technische/r Assistent/in in BERUFENET Interessen Förderlich: Nachteilig: Arbeitsverhalten Notwendig: Förderlich: Nachteilig: Fähigkeiten Notwendig: Förderlich:

10 Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Kenntnisse in Rechnen/Mathematik Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Kenntnisse in Deutsch (z.b. Erstellen von Berichten) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Kenntnisse in den naturwissenschaftlichen Fächern Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Förderlich: Kenntnisse im Technischen Werken (Bedienen von Anlagen und Geräten) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich Kenntnisse im Technischen Zeichnen (Arbeiten nach Plänen und Zeichnungen) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung zum Ver- und Entsorger/zur Ver- und Entsorgerin (Ver- und Entsorger- Ausbildungsverordnung - VerEntAusbV) vom , außer Kraft Fundstelle: 1984 (BGBl. I S. 731) Volltext (pdf, 1398kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 1286kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für die gewerbliche Wirtschaft vom (BGBl. I S. 1061), geändert durch Verordnung vom (BGBl. I S. 229) Fundstelle: 1978 (BGBl. I S. 1061), 1988 (BGBl. I S. 229) Internet Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres und einer einjährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung öffentlicher Dienst) vom (BGBl. I S. 738), zuletzt geändert am (BGBl. I S.1971) Fundstelle: 1980 (BGBl. I S. 738), 1990 (BGBl. l S. ), 1993 (BGBl. I S.1971) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung 1984 wurde die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Ver- und Entsorger/in erlassen. Die wachsende Umweltproblematik machte deutlich, dass spezielle Kenntnisse in Verfahren der Abfallbehandlung nötig wurden, die ein neues Berufsbild erforderten. Die Ausbildung wurde völlig neu geschaffen, es gab keinen Vorläufer für diesen Beruf. Ausblick - absehbare Änderungen Veränderte Qualifikationsanforderungen und Rechtsvorschriften sowie gestiegenes Umweltbewusstsein erforderten eine Modernisierung des 1984 geschaffenen Ausbildungsberufes Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin der Fachrichtung Abfall. Im Rahmen der Neuordnung wurde

11 der neue Ausbildungsberuf Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft erarbeitet, der voraussichtlich zum 1. August 2002 in Kraft tritt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Fachkraft - Kreislauf- und Abfallwirtschaft. in BERUFENET Fachkraft - Kreislauf- und Abfallwirtschaft.

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