Ausbildungsbeschreibung von Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Metall- und Schiffbautechnik vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Metall- und Schiffbautechnik vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Konstruktionsmechaniker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Metalltechnik, Schwerpunkt Fertigungs- und spanende Bearbeitungstechnik, zugeordnet. Dieser Beruf wird in Industrie und Handwerk in den folgenden Fachrichtungen angeboten: Metall- und Schiffbautechnik (Industrie) Ausrüstungstechnik (Industrie) Feinblechbautechnik (Industrie, Handwerk) Schweißtechnik (Industrie) Ausbildungsinhalte Während der beruflichen Grundbildung im 1. Ausbildungsjahr wird zum Beispiel Folgendes vermittelt: wie man Werkstoffe (Metalle, Nichtmetalle), Hilfsstoffe (Kühl-, Schmiermittel) unterscheidet und angemessen handhabt welches die unterschiedlichen Arten des Spanens von Hand (Feilen, Sägen, Meißeln, Gewindeschneiden, Reiben) sowie des maschinellen Spanens (Bohren, Senken, Drehen, Fräsen) sind wie man Werkstücke zusammenfügt (durch Schraub- und Bolzenverbindungen, Löten, Schmelzschweißen) was beim Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen zu beachten ist und wie Ergebnisse beurteilt oder kontrolliert werden

2 Zu Beginn der beruflichen Fachbildung (im 2. Ausbildungsjahr) vertiefen die Auszubildenden beispielsweise: wie man Bleche, Rohre und Profile trennt oder umformt (durch Schwenkbiegen, Walzrunden, Biegerichten) wie Gesamtzeichnungen zu lesen, Normen zu berücksichtigen und Anleitungen anzuwenden sind wie Bauteile und -gruppen sachgemäß gelagert und entsprechend der Montagebedingungen zusammengebaut werden Ergänzend erfahren die Auszubildenden im 3. und 4. Ausbildungsjahr: wie man technische Unterlagen (Fertigungspläne, metallbau- oder schiffbauspezifische Zeichnungen, Schweiß- und Montagepläne) anwendet sowie selbst Montageskizzen anfertigt wie man Bleche, Rohre und Profile maschinell trennschleift/thermisch trennt und durch Biegen oder örtliche Erwärmung umformt was beim Fügen von Bauteilen, insbesondere durch Schutzgasschweißen und Verschrauben, zu beachten ist welche Arbeitsabläufe beim Montieren/Demontieren von Bauteilen und groß dimensionierten Metallkonstruktionen einzuhalten sind welche Sicherheitsvorkehrungen und technischen Maßnahmen beim Transport von Metall- oder Schiffbaukonstruktionen zu treffen sind Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten der Technik, zum Beispiel über: Fertigungs- und Prüftechnik Werkstofftechnik Maschinen- und Gerätetechnik Elektrotechnik Montagetechnik Steuerungs-, Regelungs- und Informationstechnik Technische Kommunikation NC-Technik Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Arbeitsumgebung in der Ausbildung Konstruktionsmechaniker/innen der Fachrichtung Metall- und Schiffbautechnik werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Dabei findet die betriebliche Ausbildung in Lehrwerkstätten, Werkstätten und auf Baustellen statt. Vor allem für die Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr haben viele Betriebe spezielle Lehrwerkstätten oder Lehrecken eingerichtet. Wenn Betriebe aufgrund ihrer Arbeitsschwerpunkte oder der Art ihrer Aufträge nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können, verlagern sie Teile der Ausbildung in andere Betriebe oder auch in überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen. Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit für die Länder Baden-Württemberg, Bayern in Deggendorf (Bayern) Berufsschule I Deggendorf Gewerblich-technische Berufsschule Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule) Lehrwerkstätten Überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen Ausbildungssituation/-bedingungen Konstruktionsmechaniker/innen der Fachrichtung Metall- und Schiffbautechnik werden im Dualen System ausgebildet, das heißt neben der betrieblichen Ausbildung findet eine begleitende Ausbildung in staatlich anerkannten Berufsschulen statt. In der betrieblichen Ausbildung lernen die Auszubildenden bereits die Arbeitsbedingungen kennen, die nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei wird natürlich die besondere

3 Ausbildungssituation berücksichtigt, die Anforderungen an Selbstständigkeit und Verantwortung, aber auch der Zeitdruck sind noch nicht so hoch wie nach der Ausbildung. Die Ausbildung in der Berufsschule besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff, ergänzt durch praktische Versuche. Der Unterricht findet wöchentlich oder in Blockform statt. Während der Ausbildung sind Wohnort, betrieblicher und schulischer Lernort nicht immer identisch. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht findet meist wöchentlich an einem oder zwei Tagen statt. An manchen Ausbildungsorten kann er aber auch als Blockunterricht organisiert sein. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen hintereinander die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Gelegentlich arbeiten Betriebe auch im Schichtbetrieb, allerdings werden Auszubildende unter 18 Jahren noch vom Schichtdienst verschont. Auf Überstunden, unregelmäßige Arbeitszeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeit muss man sich aber nach der Ausbildung einstellen, zum Beispiel, wenn Fertigstellungstermine eingehalten oder aufgetretene Schäden kurzfristig behoben werden müssen. Auszubildende über 18 Jahren sind an die Abläufe und Arbeitszeiten des jeweiligen Betriebs gebunden. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung In der praktischen Ausbildung und im praktischen Unterricht wird mit denselben Arbeitsmitteln und -geräten hantiert und gelernt, die auch in der späteren Berufspraxis verwendet werden. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Berufsschulunterrichts bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (z.b. Lehrkräften). Dies entspricht der üblichen, bisher durch die Auszubildenden erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung arbeiten die Auszubildenden mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des jeweiligen Betriebes (insbesondere ausgebildeten Konstruktionsmechanikern und Konstruktionsmechanikerinnen, anderen Metallfachkräften, Vorarbeitern und Vorarbeiterinnen und dem/der Meister/in) zusammen. In Abhängigkeit von der Arbeitsaufgabe wird in Gruppen oder einzeln (je nach Ausbildungsstand auch unter Aufsicht) gearbeitet. Bei Montagearbeiten vor Ort bestehen in geringem Maße Kontakte zu Transportfachkräften und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Auftraggebers. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Konstruktionsmechaniker/innen der Fachrichtung Metall- und Schiffbautechnik werden in Industriebetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2003 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren: Bereich Industrie und Handel Alte Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 804 Neue Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 776

4 Quelle: Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 1/2 Jahre. Verlängerungen Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: Auszubildende können, wenn sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses verlangen. Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Die Verlängerungsdauer bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung beträgt höchstens 1 Jahr. Um das Ausbildungsziel zu erreichen, kann in Einzelfällen eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses erwirkt werden. Die Auszubildenden müssen dies in Übereinkunft mit dem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Verlängerungsdauer hängt von den Absprachen der Beteiligten ab und beträgt höchstens 1 Jahr. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan Praktische Ausbildung im Betrieb Theoretische Ausbildung in der Schule Während der gesamten Ausbildung Im 1. Ausbildungsjahr berufliche Grundbildung Berufsbildung; Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes; Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz; Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werkund Hilfsstoffen In der Berufsschule während der gesamten Ausbildung Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit- oder Blockunterricht) berufsbezogen: z.b. Technologie, Arbeitsplanung, Technische Mathematik allgemein bildend: z.b. Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse Warten von Betriebsmitteln; Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken; manuelles und maschinelles Spanen

5 Trennen, Umformen; Fügen Im 2. Ausbildungsjahr berufliche Fachbildung Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. Ausbildungsjahr Montieren von Bauteilen zu Baugruppen Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. und 4. Ausbildungsjahr berufliche Fachbildung in der Fachrichtung Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Fügen, insbesondere durch Schutzgasschweißen und Verschrauben Vorzeichnen von Bauteilen und Baugruppen Prüfen von Bauteilen und Baugruppen für den Einbau Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugruppen und großdimensionierten Metallkonstruktionen Aufbauen von Hilfskonstruktionen Anschlagen, Sichern und Transportieren Abschlussprüfung nach 3 1/2 Ausbildungsjahren Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die Prüfung wird auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Konstruktionsmechaniker/zur Konstruktionsmechanikerin durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft, die Teilnahme an der Zwischenprüfung. Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung: Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate. Abschlussprüfung: In der Abschlussprüfung soll die Facharbeiterqualifikation, also die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit, die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt, nachgewiesen werden. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Geprüft wird in der praktischen Prüfung, die höchstens 14 Stunden dauert, vor allem: das Herstellen von Bauteilen durch Anreißen und Kennzeichnen, Trennen, Biegeumformen,

6 das Herstellen von Bauteilen durch Anreißen und Kennzeichnen, Trennen, Biegeumformen, Flammrichten, das Fügen durch Schmelzschweißen, das Anpassen von Bauteilen und Fügen durch lösbare Verbindungen unter Montagebedingungen. Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt 6 Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Technologie, Arbeitsplanung, Technische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin - Fachrichtung Metall- und Schiffbautechnik. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die meisten Ausbildungsanfänger und -anfängerinnen besitzen einen mittleren Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss. Nur sehr wenige verfügen über die Hochschulreife. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Von den Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2000 hatte fast die Hälfte einen mittleren Bildungsabschluss. Über ein Drittel konnte den Hauptschulabschluss vorweisen. Selten sind Auszubildende ohne Hauptschulabschluss ebenso wie Auszubildende mit Hochschulreife. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Vor allem folgende beruflichen Vorbildungen können die Ausbildung jedoch verkürzen: Berufsgrundschuljahr in den industriellen oder in den handwerklichen Metallberufen. Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr- Anrechnungs-Verordnung industrielle Metall- und Elektroberufe Einjährige Berufsfachschule, die auf einen oder mehrere Berufe der entsprechenden Fachrichtung vorbereitet. Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung industrielle Metall- und Elektroberufe Zwei- oder mehrjährige Berufsfachschule - Richtung Metall. Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung industrielle Metall- und Elektroberufe Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2000 hatten etwa 9 Prozent ein Berufsgrundbildungs- oder Berufsvorbereitungsjahr absolviert. Über 5 Prozent konnten den Abschluss einer Berufsfachschule vorweisen. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben.

7 Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Bisher lag der Frauenanteil an den Auszubildenden allerdings unter einem Prozent. Auswahlverfahren Die Einstellungspraxis der Betriebe ist unterschiedlich. Vor allem größere Unternehmen führen zum Teil Einstellungstests durch, um die Eignung der Bewerber und Bewerberinnen für den Beruf zu überprüfen. Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigung finden Konstruktionsmechaniker/innen der Fachrichtung Metall- und Schiffbautechnik in allen Branchen, in denen groß dimensionierte Stahlkonstruktionen gefertigt und montiert werden, vor allem in Betrieben und Unternehmen des Stahl- und Schiffbaus, in der Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern, Hebezeugen und Fördermitteln oder im Schienenfahrzeugbau. Sie arbeiten als Vorzeichner/in oder Optikanzeichner/in im Schiffbau, als Konstruktionsmechaniker/in in der Teilefertigung, Endmontage oder Instandhaltung, als Schweißfachkraft oder als Fertigungskontrolleur/in. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung nicht beendet. Neuentwicklungen wie z.b. das Laserstrahlschneiden, die ständige Verbesserung bestehender Schweißverfahren oder der Einsatz neuartiger Werkstoffe erfordern ein ständiges Aktualisieren des fachlichen Wissens. Dazu können die Konstruktionsmechaniker/innen geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind Stahl- und Metallbau, Blechverarbeitung, -bearbeitung, Schweißen im Stahl- und Metallbau, NC-/CNC-/DNC-Technik oder EDV. Darüber hinaus können die Konstruktionsmechaniker/innen eine Fortbildung absolvieren, z.b. zum/zur Boots- und Schiffbauermeister/in, Industriemeister/in für Metall oder Metallbautechniker/in. Wenn sie über die erforderliche Hochschulreife verfügen, können sie auch ein Studium anstreben. Nahe liegend sind z.b. Studiengänge in den Bereichen Schiffs-und Meerestechnik oder Maschinenbau. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Konstruktionsmechaniker/in der Fachrichtung Metall- und Schiffbautechnik nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Konstruktionsmechaniker/in - Fachrichtung Metall- und Schiffbautechnik gibt es Alternativen in den Bereichen: Metallbau, Schlosserei, Ausrüstungstechnik Schiffbau Schweißtechnik Blechverarbeitung, Behälterbau, Karosseriebau Versorgungstechnik, Installation, Rohrleitungsbau In all diesen Bereichen werden Metalle geschweißt und grobschlosserische Metallbearbeitungstechniken angewandt. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Konstruktionsmechaniker/in - Fachrichtung Metall- und Schiffbautechnik auf: Bereich Metallbau, Schlosserei, Ausrüstungstechnik Gemeinsamkeiten liegen in der Anwendung grobschlosserischer Metallbe- und -verarbeitungstechniken wie Umformen, Trennen, Verbinden. Anhand technischer Unterlagen stellen die Beschäftigten Einzelteile her, bauen diese zusammen und halten sie in Stand. Sie arbeiten in Montagehallen, Werkstätten oder auf (Montage-)Baustellen. Gemeinsam ist das Interesse an handwerklicher Tätigkeit mit z.t. körperlichem Einsatz und an technisch-konstruktiven Aufgabenstellungen. Alternativberufe: Konstruktionsmechaniker/in (mit Einsatzgebieten) in BERUFENET Konstruktionsmechaniker/in - Ausrüstungstechnik in BERUFENET Metallbauer/in - Konstruktionstechnik in BERUFENET Bereich Schiffbau Auch der handwerkliche Schiffbau beschäftigt sich mit dem Bau von Wasserfahrzeugen. Die Berufsangehörigen schneiden Metallprofile, -platten und Bleche anhand technischer Unterlagen zu, verformen diese und fügen sie zusammen. Sie wenden die gleichen Metallbearbeitungs- und -verbindungstechniken an. Auch bei Wartung und Reparaturen fallen vergleichbare Arbeiten an. Im Unterschied zum industriellen Schiffbau nimmt im Handwerk neben der Verarbeitung von Metall auch die Bearbeitung von Holz und Kunststoff einen breiten Raum ein. Alternativberuf: Bootsbauer/in in BERUFENET Bereich Schweißtechnik Zwischen den Fachrichtungen Metall- und Schiffbautechnik und Schweißtechnik besteht enge Verwandtschaft. Sie beherrschen einschlägige Metallbearbeitungs- und -verbindungstechniken und arbeiten in Herstellung, Montage und Instandhaltung meist groß dimensionierter Metallkonstruktionen eng zusammen. Alternativberufe: Konstruktionsmechaniker/in - Schweißtechnik in BERUFENET Bereich Blechverarbeitung, Behälterbau, Karosseriebau Verwandtschaft zu den Berufen dieses Bereiches besteht in der Be- und Verarbeitung von Blechen und Profilen. Hier wie dort formen, trennen und montieren die Berufsangehörigen Bleche und Blechkonstruktionen. Anhand technischer Unterlagen bauen sie Schablonen und Vorrichtungen für die Fertigung, stellen Einzelteile her, bauen diese zu Baugruppen zusammen und halten sie in Stand. Umfangreiche Kenntnisse entsprechender Metallbearbeitungsund -verbindungstechniken sind ebenso Voraussetzung wie Interesse an handwerklicher Tätigkeit. Alternativberufe: Konstruktionsmechaniker/in - Feinblechbautechnik in BERUFENET Behälter- und Apparatebauer/in in BERUFENET Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in - Fahrzeugbautechn. in BERUFENET

8 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in - Kaross.bautechnik in BERUFENET Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in - Kaross.instandh. in BERUFENET Mechaniker/in - Karosserieinstandhaltungstechnik in BERUFENET Klempner/in in BERUFENET Bereich Versorgungstechnik, Installation, Rohrleitungsbau Beschäftigte dieses Bereiches stellen versorgungstechnische Rohrleitungen her, warten sie und halten diese in Stand. Sie schneiden Rohre und Bleche anhand von Plänen zu, verformen sie und montieren sie zu Systemen. Die Berufsangehörigen dieses Bereichs beherrschen die erforderlichen Metallbe- und -verarbeitungstechniken wie Trennen, Umformen, Schweißen, Löten. Gemeinsam ist das Interesse an handwerklicher Tätigkeit. Zudem ist die Arbeitsumgebung in Werkstätten, Montagehallen und auf Baustellen vergleichbar. Alternativberufe: Anlagenmechaniker/in - Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik in BERUFENET Rohrleitungsbauer/in in BERUFENET Kälteanlagenbauer/in in BERUFENET Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Kenntnisse in Rechnen, Raumlehre und Physik (Berechnung von Flächen, Montageteilen und Materialbedarf) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Förderlich: Gute Kenntnisse im Technischen Werken (Handarbeit) Gute Kenntnisse im Technischen Zeichnen (Arbeit nach Plänen) Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen (Industrielle Metall-Ausbildungsverordnung- IndMetAusbV) vom (BGBl. I S.274), zuletzt geändert durch 11 der Verordnung vom (BGBl. I S. 1359), außer Kraft ab Fundstelle: 1987 (BGBl. I S. 274), 1996 (BGBl. I S. 802), 2003 (BGBl. I S. 1359) Volltext (pdf, 6269kB) Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen, Industriemechaniker/in, Zerspanungsmechaniker/in, Werkzeugmechaniker/in, Konstruktionsmechaniker/in, Anlagenmechaniker/in, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der Fassung vom

9 Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 4062kB) Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungzeit in den industriellen Metallberufen und in den industriellen Elektroberufen (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für industrielle Metall- und Elektroberufe) vom (BGBl. I S. 229) Fundstelle: 1988 (BGBl. I S. 229) Internet Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in handwerklichen Metallberufen (Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs- Verordnung für handwerkliche Metallberufe) vom (BGBl. I S. 1084) Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 1084) Internet Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Der Beruf Konstruktionsmechaniker/in wurde im Rahmen der Neuordnung der industriellen Metallberufe im Jahr 1987 geschaffen, anfangs mit den 3 Fachrichtungen Ausrüstungstechnik, Feinblechbautechnik sowie Metall- und Schiffbautechnik. Eine weitere Fachrichtung, Schweißtechnik, kam 1996 hinzu. Durch die Neuordnung der industriellen Metallberufe wurde eine Reihe von Metallberufen aufgehoben, die zum großen Teil noch aus den vierziger und fünfziger Jahren stammten und zu dieser Zeit die erforderlichen Tätigkeiten beim Apparate- und Anlagenbau, welche seit Beginn der Industrialisierung in immer größerer Zahl entstanden waren, übernommen hatten. Es waren dies vor allem die Berufe Bauschlosser/in und Betriebsschlosser/in sowie der Industrieberuf Schiffbauer/in. Im Vergleich zu früheren Ausbildungen im Metallbereich ist die Bedeutung des manuellen Spanens gegenüber dem maschinellen Spanen geringer geworden. Die Weiterentwicklung der Technik, auch in der Metall- und Schiffbautechnik, und die dadurch notwendigen Qualifikationsveränderungen der Facharbeiter und Facharbeiterinnen hatte eine Weiterentwicklung der überkommenen Berufsprofile erforderlich gemacht.

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