Ausbildungsbeschreibung von Holzmechaniker/Holzmechanikerin Fachrichtung Sitzmöbel- und Gestellindustrie vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Holzmechaniker/Holzmechanikerin Fachrichtung Sitzmöbel- und Gestellindustrie vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verkürzungen/Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Holzmechaniker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dieser Beruf wird in der Industrie in den folgenden Fachrichtungen ausgebildet: Sitzmöbel- und Gestellindustrie Bauzubehörindustrie Holzpackmittel- und Palettenindustrie Leisten- und Rahmenindustrie Möbel- und Gehäuse-Industrie, Industrien des Innenausbaus und des Ladenbaus Parkettindustrie Ausbildungsinhalte Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: welche Holz- und Holzwerkstoffe es gibt, welche Eigenschaften diese haben und wie man sie lagert welche Be- und Verarbeitungsmethoden es für Holz bzw. Holzwerkstoffe gibt, wie man zum Beispiel Säge-, Feil- und Hobelarbeiten ausführt wie Holz oder Holzwerkstoffe verleimt sowie Kunststoffplatten verklebt werden was beim Schneiden, Einsetzen und Abdichten von Glas zu berücksichtigen ist

2 wie man Metallteile mit Schrauben, Bolzen, Stiften und Nieten verbindet Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt: wie man Vorrichtungen zum Schneiden, Bohren, Fräsen und Montieren herstellt und sie bei der Fertigung von Teilen anwendet worauf man beim Einpassen und Zusammenbauen von Teilen achten muss und wie man Beschläge anbringt wie man Maschinen einrichtet, bedient und wartet Schließlich erfahren die Auszubildenden im fachrichtungsspezifischen 3. Ausbildungsjahr: wie Sitzmöbel und Gestelle zusammengebaut werden Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten, zum Beispiel über: Fenster-, Türen- und Treppenbau Glas, Metall und ihre Verwendung Antrieb, Kraftübertragung, Steuerung, Funktion und Aufbau von Einzweckholzbearbeitungsmaschinen Maschinen und Anlagen zur Serienfertigung Holzschutz Fachzeichnen Holz, Holzwerkstoffe und ihre Bearbeitung Holzverbindungen und Verbindungsmittel Kunststoffe, Klebstoffe und ihre Verarbeitung Mathematik Konstruktion, Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeiten von Vorrichtungen Palettenwerkstoffe und Belagstoffe, Furniertechnik Verbinden von Teilen aus Holz, Holzwerkstoffen, Kunststoffen und Metallen Oberflächenbehandlung Verpackungsmaterialien und -techniken Möbelbau, Innenausbau Polstermaterialien und -techniken Leistenherstellung und -verarbeitung Parkettherstellung Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker/zur Holzmechanikerin Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Holzmechaniker/Holzmechanikerin, Beschluss der Kultusministerkonferenz Arbeitsumgebung in der Ausbildung Holzmechaniker/innen der Fachrichtung Sitzmöbel- und Gestellindustrie werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt meist in geschlossenen, beheizbaren Hallen, auf Holzplätzen, im Holzlager oder auf Baustellen tagsüber, zu den üblichen Arbeitszeiten. Wenn einzelne Ausbildungsinhalte wegen eines speziellen Produktionsprogramms nicht vollständig im Ausbildungsbetrieb vermittelt werden können, so sind diese in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen oder im Ausbildungsverbund zu vermitteln. Der Berufsschulunterricht findet meist als Blockunterricht in Landes- und Bezirksfachklassen oder auch wöchentlich, häufig gemeinsam mit anderen Holz be- und -verarbeitenden Berufen, statt. Ausbildungsstätten Berufsschulen Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume und Klassenzimmer der Berufsschule

3 Ausbildungssituation/-bedingungen Worauf man sich einstellen sollte Dual: betrieblich - schulisch - überbetrieblich Wer eine duale Ausbildung zum Holzmechaniker/zur Holzmechanikerin der Fachrichtung Sitzmöbel- und Gestellindustrie absolviert, lernt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsbetriebe sind Betriebe der Holz verarbeitenden Industrie, die auf die Herstellung von Sitzmöbeln und Gestellen spezialisiert sind. Für diese sind die Auszubildenden in Fertigungshallen, auf Holzplätzen, im Holzlager und auf wechselnden Baustellen tätig. Zupacken müssen sie von Anfang an: Sie betätigen die Kreissäge, beizen Holz oder tragen schwere Möbelstücke. Bei der Montage ihrer Produkte müssen sie auch einmal auf eine Leiter steigen, sich bücken oder hinknien. Im Holzlager arbeiten sie unter freiem Himmel. An Wechselbäder wie Regen, Kälte und sommerliche Hitze müssen sich die Auszubildenden ebenso gewöhnen wie an den Geruch von Leim, Lacken und Holzschutzmitteln, an Maschinenlärm und den Holzstaub, der beim Sägen oder Hobeln in der Luft liegt und die Atemwege reizen kann. Wenn sie automatische Holzbearbeitungsanlagen überwachen, müssen sie schon in der Ausbildung Ausdauer beweisen und lange Zeit aufmerksam bleiben, auch wenn es sich nur um Routineaufgaben handelt. Bei der Herstellung von Sitzmöbeln und Gestellen sind vielfältige Arbeiten zu erledigen, bei denen nicht nur Muskelkraft gefragt, sondern auch Konzentration und Präzision gefordert sind. Nur so können Arbeitsaufträge zufrieden stellend ausgeführt und Unfälle vermieden werden. Um z.b. Schnittverletzungen durch schnelllaufende Maschinen oder durch Holzsplitter vorzubeugen, tragen die Auszubildenden Schutzkleidung: Handschuhe, Schutzhelm und Sicherheitsschuhe sind unverzichtbar. Angeleitet werden die angehenden Holzmechaniker/innen der Fachrichtung Sitzmöbel- und Gestellindustrie von ihrem Ausbilder und erfahrenen Kollegen, die sie schrittweise an ihre Aufgaben heranführen. Bereits während der Ausbildung wird selbstständiges Arbeiten erwartet und das Ergebnis laufend kontrolliert. Die volle Verantwortung müssen die Auszubildenden noch nicht tragen: Dass Tische nicht wackeln und das fertige Sofa den geforderten Beanspruchungen standhält, garantieren die ausgelernten Fachkräfte, die dafür zuständig sind, dass die zukünftigen Holzmechaniker/innen der Fachrichtung Sitzmöbel- und Gestellindustrie aus ihren Fehlern lernen. In der Berufsschule erarbeiten sich die Auszubildenden den theoretischen Hintergrund, den sie für die erfolgreiche Ausübung ihres Berufs benötigen. Den Unterricht besuchen sie "am Stück" als Blockunterricht in länderübergreifenden Fachklassen (siehe Ausbildungsorte/Branchen). Hier wird der Unterrichtsstoff eines Jahres in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen vermittelt. Findet der Blockunterricht nicht am Wohnort statt, sind die Auszubildenden während dieser Zeit im Internat untergebracht. Wenn ein Ausbildungsbetrieb aufgrund eines speziellen Produktionsprogramms nicht in der Lage ist, alle geforderten Ausbildungsinhalte vollständig zu vermitteln, können fehlende Qualifikationen durch überbetriebliche Ausbildungsabschnitte abgedeckt werden. Auch hier ist eventuell eine Internatsunterbringung erforderlich. Schulisch: Schule - Lehrwerkstatt - Praktika Wer keinen Ausbildungsvertrag hat und seine Ausbildung zum Holzmechaniker bzw. zur Holzmechanikerin der Fachrichtung Sitzmöbel- und Gestellindustrie an einer Schule absolviert, erwirbt die theoretischen Grundlagen - wie in der Berufsschule - im Unterricht. Wird eine schulische Ausbildung angeboten, erlernen die Auszubildenden die grundlegenden praktischen Qualifikationen beispielsweise in schuleigenen Lehrwerkstätten oder im Rahmen von Betriebspraktika. Dabei werden sie mit unterschiedlichen praxisrelevanten Aufträgen konfrontiert: Sie trocknen z.b. Massivholz mit computergesteuerten Anlagen, die sie vorher einstellen, schleifen Holzbretter ab, montieren den Rahmen eines Sessels oder schrauben Tischbeine an eine Platte. Liegen Schule und Wohnort weit voneinander entfernt, sind die Auszubildenden während ihrer Ausbildung meist in einem Internat untergebracht. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht findet meist als Blockunterricht in Landes- oder länderübergreifenden Fachklassen statt. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen am Stück die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Selten findet ausbildungsbegleitender Unterricht an 1 bis 2 Tagen wöchentlich statt. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die in der betrieblichen Ausbildung verwendeten Arbeitsunterlagen und -vorschriften, Einrichtungen, Geräte, Werkzeuge und Maschinen sowie die verwendeten Hilfs- und Betriebsstoffe entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den Unterricht an der Berufsschule sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule bestehen Kontakte zu Mitauszubildenden, Ausbildern und Ausbilderinnen sowie zu Berufsschullehrern und Berufsschullehrerinnen. Während der betrieblichen Ausbildung arbeiten sie ferner mit Kollegen und Kolleginnen zusammen. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Keine Abweichung zu B Psychische Aspekte in der Ausbildung Keine Abweichung zu B Finanzielle Aspekte Holzmechaniker/innen - Fachrichtung Sitzmöbel- und Gestellindustrie werden in Industriebetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.

4 Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe meist tarifvertraglich festgelegt wird. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2005 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren: Bereich Industrie und Handel Alte Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 656 Neue Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 536 Quelle: Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Verlängerung der Ausbildungszeit Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender und unter Anhörung der Ausbildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Die Ausbildung erfolgt im dualen System überwiegend im Betrieb und in der Berufsschule.

5 Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb Ausbildung in der Berufsschule Während der gesamten Ausbildung Berufsbildung Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Holz und Holzwerkstoffe Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen Instand halten von Werkzeugen Arbeiten mit Klebstoffen, Kunststoffen, Glas und Metallen Herstellen und Anwenden von Vorrichtungen Herstellen und Zusammenbauen von Teilen Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen Holz, Holzwerkstoffe und ihre Bearbeitung Holzverbindungen und Verbindungsmittel Kunststoffe, Klebstoffe und ihre Verarbeitung Glas, Metalle und ihre Verwendung Mathematik Fachzeichnen Antrieb, Kraftübertragung, Steuerung, Funktion und Aufbau von Einzweckholzbearbeitungsmaschinen Konstruktion, Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeiten von Vorrichtungen Plattenwerkstoffe und Belagstoffe, Furniertechnik Verbinden von Teilen aus Holz, Holzwerkstoffen, Kunststoffen und Metallen Holzschutz Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr Vertiefen der Kenntnisse aus dem 2. Ausbildungsjahr Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen und Anlagen Instandhalten von Maschinenwerkzeugen Herstellen und Anwenden von speziellen Vorrichtungen Behandeln von Oberflächen Kenntnisse der Polstermaterialien und der Polstertechnik Oberflächenbehandlung Maschinen und Anlagen zur Serienfertigung Verpackungsmaterialien und -techniken Möbelbau, Innenausbau Fenster-, Türen- und Treppenbau Polstermaterialien und -techniken Leistenherstellung und -verarbeitung Parkettherstellung Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Prüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker/zur Holzmechanikerin durchgeführt. Nachweise/Zulassung zur Prüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen. Zuzulassen ist auch,

6 wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen. wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Prüfungen Zwischenprüfung Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt, die aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil besteht. In höchstens sechs Stunden führen die Prüfungsteilnehmer/innen eine Arbeitsprobe durch, in der sie ein Werkstück von Hand unter Berücksichtigung gebräuchlicher Holzverbindungen anfertigen. Die schriftliche Prüfung dauert bis zu 180 Minuten und erstreckt sich auf praxisbezogene Aufgaben aus den Gebieten Werkstoffe, Werkzeuge, Holzverbindungen, Klebstoffe, Grundrechenarten und Prozentrechnung, Flächen- und Körperberechnung sowie Zeichnen einfacher Werkstücke. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. In der praktischen Prüfung sollen in höchstens zwölf Stunden bis zu drei Arbeitsproben durchgeführt werden. Dafür kommen insbesondere in Frage: das Herstellen von Konstruktionselementen unter Verwendung verschiedener Einzweckmaschinen das Anfertigen einer Vorrichtung nach Zeichnung das Zusammenbauen eines Sitzmöbels aus sichtbar bleibenden Holzteilen Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt sechs Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Die schriftliche Prüfung kann in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Holzmechaniker/Holzmechanikerin - Fachrichtung Sitzmöbel- und Gestellindustrie. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellten bevorzugt Ausbildungsanfänger und -anfängerinnen (alle Fachrichtungen zusammengenommen) mit Hauptschulabschluss ein. In Industrie und Handel besaß gut ein Fünftel einen mittleren Bildungsabschluss während Auszubildende mit Hochschulreife bzw. ohne Schulabschluss deutlich in der Minderzahl waren. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2003 begannen in Industrie und Handel 1.422, im Handwerk vier zukünftige Holzmechaniker/innen (alle Fachrichtungen zusammengenommen) ihre Ausbildung. In Industrie- und Handel verfügten etwa 42 Prozent über den Hauptschulabschluss. Rund 20 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss. 21 der Auszubildenden konnten die Hochschulreife vorweisen, während knapp drei Prozent der Bewerber/innen keinen Schulabschluss besaßen. Im Handwerk verfügten drei Personen über den Hauptschulabschluss. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2003 hatten (alle Fachrichtungen zusammengenommen) jeweils elf Prozent ein Berufsvorbereitungs- bzw. ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert. Den Abschluss einer Berufsfachschule konnten vier Prozent der Bewerber/innen vorweisen.

7 Mindestalter Ein bestimmtes Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. Höchstalter Ein bestimmtes Höchstalter ist nicht vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Anteil der weiblichen Auszubildenden lag in Industrie und Handel in den letzten Jahren bei etwa vier Prozent, im Handwerk bei knapp sechs Prozent. Auswahlverfahren Die Einstellungspraxis der Betriebe ist unterschiedlich. Vor allem größere Unternehmen führen zum Teil Einstellungstests durch, um die Eignung der Bewerber/innen für den Beruf zu überprüfen. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Für den Beruf Holzmechaniker/in braucht man Hand- und Fingergeschicklichkeit. Die Tätigkeiten im Stehen und Sitzen wechseln, deswegen sollte keine Steh- oder Gehbehinderung vorliegen. Perspektiven nach der Ausbildung Holzbearbeitungsmechaniker/innen der Fachrichtung Sitzmöbel- und Gestellindustrie arbeiten nach Abschluss der Ausbildung in der Holz verarbeitenden Industrie, zum Beispiel bei Sitzmöbelherstellern. Nach ihrer Ausbildung spezialisieren sie sich gegebenenfalls auf bestimmte Tätigkeitsfelder, beispielsweise auf Sitzmöbelherstellung. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung noch nicht beendet: Verbesserte Techniken der Holzbe- und Holzverarbeitung, effektivere Produktionsabläufe und neue Maschinen verändern die beruflichen Anforderungen in der Holzindustrie. Die Holzmechaniker/innen müssen sich daher ständig weiterbilden und ihre Kenntnisse den neuen Entwicklungen anpassen. Dazu können sie geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind zum Beispiel Möbelbau, Fachfortbildung in der Holzbe- und -verarbeitung, Holzverbindungen, Holzbearbeitung, Schnittholz, Holzoberflächenbehandlungstechnik oder Hochglanz- und Effektlackierung von Holzoberflächen. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem von den eigenen Interessen und Zielen sowie vom Arbeitsplatz ab. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich jedoch durch das ganze Berufsleben ziehen Um sich beruflich weiterzuentwickeln, können die Holzmechaniker/innen die Prüfung zum Industriemeister/zur Industriemeister der Fachrichtung Holz ablegen oder eine Fortbildung absolvieren, beispielsweise zum Techniker/zur Technikerin für Holztechnik. Holzmechaniker/innen, die über die Hochschulreife verfügen, können ein Studium beginnen. Hier bieten sich insbesondere Studiengänge im Bereich Holztechnik oder Holzbau an. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Holzmechaniker/in - Sitzmöbel- und Gestellindustrie nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Holzmechaniker/in - Sitzmöbel- und Gestellindustrie gibt es Alternativen in den Bereichen: Holzbe- und -verarbeitung Polsterung Ausbau, Bauausstattung Holzwarenherstellung Bootsbau, Schiffbau, Leichtflugzeugbau, Holzfahrzeugbau Formenbau, Modellbau Eine Gemeinsamkeit der Berufe aus diesen Bereichen besteht unter anderem in der Holzbe- und -verarbeitung sowie in der Herstellung unterschiedlicher Endprodukte aus Holz. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Holzmechaniker/in - Sitzmöbel- und Gestellindustrie auf. Bereich Holzbe- und -verarbeitung Die Verwandtschaft von Holzmechanikern/Holzmechanikerinnen - Sitzmöbel- und Gestellindustrie mit den Beschäftigten des hier genannten Bereiches beruht auf teilweise übereinstimmenden Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalten wie der Herstellung und Montage von Holzbauteilen. Dafür programmieren, bedienen und warten sie Holzbe- und -verarbeitungsmaschinen wie beispielsweise Säge-, Bohr-, Hobel-, Fräs- und Schleifmaschinen. Darüber hinaus wird teilweise in beiden Bereichen auf Montagebaustellen gearbeitet. Alternativberufe: Holzmechaniker/in - Möbel-,Gehäuse-,Innenausb.,Ladenbauind. in BERUFENET Holzmechaniker/in - Bauzubehörindustrie in BERUFENET Holzmechaniker/in - Leisten- und Rahmenindustrie in BERUFENET

8 Holzmechaniker/in - Parkettindustrie in BERUFENET Holzmechaniker/in - Holzpackmittel- und Palettenindustrie in BERUFENET Tischler/in in BERUFENET Bereich Polsterung Ebenso wie Holzmechaniker/innen - Sitzmöbel- und Gestellindustrie stellen die Beschäftigten des hier genannten Bereiches einfache Holzkonstruktionen beispielsweise Gestelle, Blenden und Leisten sowie Holzunterkonstruktionen her. Teilweise werden auch Holzreparaturen ausgeführt. Alternativberufe: Polsterer/Polsterin in BERUFENET Fahrzeuginnenausstatter/in in BERUFENET Bereich Ausbau, Bauausstattung Auf dem Umgang mit Holz und Holzwerkstoffen beruht die Gemeinsamkeit von Holzmechanikern/Holzmechanikerinnen - Sitzmöbel- und Gestellindustrie und den Beschäftigten der hier genannten Berufe. In beiden Bereichen werden aufgrund von Skizzen und technischen Zeichnungen Holz und Holzwerkstoffe be- und verarbeitet. Darüber hinaus sind beide während ihrer Arbeit Lärm, Schmutz, Staub und Chemikalien wie beispielsweise Klebe-, Holzschutz- und Lösungsmitteln sowie Harzen, Beizen und Wachsen ausgesetzt. Alternativberufe: Parkettleger/in in BERUFENET Glaser/in - Fenster- und Glasfassadenbau in BERUFENET Zimmerer/Zimmerin in BERUFENET Trockenbaumonteur/in in BERUFENET Bereich Holzwarenherstellung Die Verwandtschaft von Holzmechanikern/Holzmechanikerinnen - Sitzmöbel- und Gestellindustrie mit den Beschäftigten des hier genannten Bereiches beruht auf teilweise ähnlichen Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalten, wie dem Umgang mit verschiedenen Hölzern sowie unterschiedlichen Methoden der Holzoberflächenbehandlung. In beiden Bereichen werden dabei teilweise die gleichen Holzbearbeitungstechniken angewendet. Für ihre Tätigkeiten benötigen sie ein gut entwickeltes räumliches Vorstellungsvermögen sowie einen ausgeprägten Sinn für die ästhetische Wirkung von Formen und Farben. Alternativberufe: Böttcher/in in BERUFENET Korbmacher/in - Korbwarenherstellung in BERUFENET Korbmacher/in - Korbmöbelbau in BERUFENET Bürsten- und Pinselmacher/in - Pinselherstellung in BERUFENET Bürsten- und Pinselmacher/in - Bürstenherstellung in BERUFENET Holzspielzeugmacher/in in BERUFENET Holzbildhauer/in in BERUFENET Drechsler/in (Elfenbeinschnitzer/in) - Drechseln in BERUFENET Bereich Bootsbau, Schiffbau, Leichtflugzeugbau, Holzfahrzeugbau Die Gemeinsamkeit von Holzmechanikern/Holzmechanikerinnen - Sitzmöbel- und Gestellindustrie und den Beschäftigten der hier genannten Bereiche beruht auf teilweise übereinstimmenden Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalten. So setzen sie für die Bearbeitung von Holz und Holzwerkstoffen sowie für die Holzoberflächenbehandlung vergleichbare Holzbearbeitungsmaschinen ein. Zudem fügen sie montagefertige Einzelteile zu einem Endprodukt zusammen und führen Holzreparaturen aus. Nahezu alle Holz verarbeitenden Tätigkeiten werden aufgrund von Skizzen und technischen Zeichnungen ausgeführt. Alternativberufe: Bootsbauer/in in BERUFENET Schiffszimmerer/Schiffszimmerin in BERUFENET Leichtflugzeugbauer/in in BERUFENET Wagner/in in BERUFENET Bereich Formenbau, Modellbau Sowohl Holzmechaniker/Holzmechanikerinnen - Sitzmöbel- und Gestellindustrie wie auch die Beschäftigten der hier genannten Bereiche be- und verarbeiten Holz und setzen dafür teilweise die gleichen Be- und Verarbeitungsmaschinen und Werkzeuge ein. In beiden Bereichen wird präzise nach teilweise selbst erstellten Skizzen und technischen Zeichnungen gearbeitet. Alternativberufe: Modellbauer/in - Produktionsmodellbau in BERUFENET Modellbauer/in - Anschauungsmodellbau in BERUFENET Modellbaumechaniker/in - Gießereimodellbau in BERUFENET Modellbaumechaniker/in - Karosseriemodellbau in BERUFENET Interessen Keine Abweichung zu B Arbeitsverhalten Keine Abweichung zu B Fähigkeiten Keine Abweichung zu B Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft.

9 Durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik, insbesondere Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (Berechnen von Werkstückabmaßen, Materialkosten und Materialbedarf) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss ) Förderlich: Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Zeichnen (Anfertigen genauer Skizzen und Pläne) Kenntnisse in den naturwissenschaftlichen Fächern (Auswahl von Materialien nach deren Eigenschaften) Körperliche Eignungsvoraussetzungen Keine Abweichung zu B Körperliche Eignungsrisiken Keine Abweichung zu B Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker/zur Holzmechanikerin vom (BGBl. I S. 2305), tritt am außer Kraft Fundstelle: 1985 (BGBl. I S. 2305) Volltext (pdf, 729kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Holzmechaniker/Holzmechanikerin, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 1047kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Gleichwertigkeit beruflicher Bildungsabschlüsse in Europa Gemeinsame Erklärung des Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit, der Bundesministerin für Bildung und Forschung der Bundesrepublik Deutschland und des Ministers für Bildung, Hochschulwesen und Forschung der Französischen Republik auf dem Gebiet der beruflichen Bildung über die generelle Vergleichbarkeit von französischen Abschlusszeugnissen in der Berufsausbildung und deutschen Abschlusszeugnissen in der Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung sowie Schulrecht der Länder vom Fundstelle: 2004 (Bundesministerium für Bildung und Forschung) Volltext (pdf, 14kB) Gemeinsame Erklärung der Bundesministerin für Bildung und Forschung sowie des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit der Bundesrepublik Deutschland und de Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit sowie der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Republik Österreich auf dem Gebiet der beruflichen Bildung über die grundsätzliche Vergleichbarkeit von Ausbildungsabschlüssen im beruflichen Bereich vom Fundstelle: 2005 (Bundesministerium für Bildung und Forschung) Volltext (pdf, 13kB) Berufsbildungsabkommen Österreich - Bundesrepublik Deutschland. Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse (gemäß Artikel 5 des Abkommens BGBl. Nr. 308/1990 vom ), Stand: Fundstelle: 1999 (Österreichisches Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)) Volltext (pdf, 146kB) Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Holzmechaniker/in: 1985 neu geordnet Der Beruf Holzmechaniker/in wurde 1974 neu geschaffen und erstmals staatlich anerkannt. Zuletzt wurde der Beruf 1985 mit folgenden Fachrichtungen neu geordnet: Möbel- und Gehäuse-Industrie, Industrien des Innenausbaus, Bauzubehörs und Ladenbaus, Sitzmöbel- und Gestellindustrie, Kisten- und Palettenindustrie, Leisten- und Rahmenindustrie und Parkettindustrie. Zugleich wurden die vorherigen Ausbildungsberufe Bau- und Gerätetischler/in, Holzmaschinenwerker/in, Leistenvergolder/in, Möbeltischler/in sowie Stuhlbauer/in aufgehoben.

10 Ausblick - absehbare Änderungen Neuordnung in Vorbereitung: Ausbildung künftig nur noch in zwei Fachrichtungen Die seit 1985 gültige Ausbildungsordnung zum Holzmechaniker/zur Holzmechanikerin ist reif für eine Reform. Das Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung, die derzeit unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung erarbeitet wird, ist zum 1. August 2006 vorgesehen. Anstatt der bisherigen sechs Fachrichtungen wird es zukünftig nur noch zwei geben. Die folgenden Angaben stützen sich auf die vom Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlichten Eckwerte des Ausbildungsberufs. Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls noch Veränderungen auftreten können. Struktur des Ausbildungsganges Differenzierung in zwei Fachrichtungen: Möbel- und Innenausbauindustrie Bauteile- und Bauzubehörindustrie Katalog der Fertigkeiten und Kenntnisse Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Umweltschutz Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team - Wertschöpfungskette - Kostendenken Versenden von Erzeugnissen Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen Vorbereiten, Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen Anfertigen, Einrichten und Instandhalten von Schablonen, Lehren und Messzeugen Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen - Pneumatik - Hydraulik - Elektronik Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und Hilfsstoffen Be- und Verarbeiten von Halbfabrikaten und anderen Materialien Einrichten und Instandhalten von Maschinenwerkzeugen Herstellen von Teilen Überwachen und Steuern von Produktionsprozessen - CNC Herstellen von Oberflächen Montieren von Erzeugnissen Qualitätsmanagement Kundenorientierung Fachrichtung Möbel- und Innenausbauindustrie Beschichten von Oberflächen mit unterschiedlichen Materialien (Furniere, Folien etc.) Herstellen von Erzeugnissen Funktionsprüfungen Bauteile- und Bauzubehörindustrie Herstellen von Erzeugnissen, Montieren zu Baugruppen Fenster und Türen Parkett Verpackungsmittel Leisten und Rahmen Ausführen von Holzschutzarbeiten

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