SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Berufliche Vorsorge (BV)

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2015 Berufliche Vorsorge (BV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): 60 Minuten 16 Beilage(n): Einkaufstabelle, 1 Seite (Aufgabe 3) Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens, 1 Seite (Aufgabe 3) Barwert-Tabelle, 1 Seite (Aufgabe 5) Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit und melden Sie allfällig fehlende Seiten unverzüglich und stellen Sie sicher, dass Sie alle Lösungen inkl. Zusatzblätter am Ende der Prüfung abgeben. Einwände nach der Prüfung sind ausgeschlossen. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich verlangt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten/innen Unterschriften Datum Experte/in 1 Experte/in 2

2 Aufgabe 1: Versicherte Personen Sachverhalt 10 Alexandra Meier gründet mit Ulrike Strebel per eine Kollektivgesellschaft, die Meier und Strebel Treuhand. Am verfügt das junge Unternehmen bereits über 7 Mitarbeitende. Zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge hat sich das Unternehmen bei der Sammelstiftung PLUS angeschlossen. Nachstehend erhalten Sie einen Auszug aus dem massgebenden Reglement. Massgebender Jahreslohn Als massgebender Jahreslohn gilt der gemeldete fixe Jahreslohn. Nicht im massgebenden Jahreslohn inbegriffen sind alle weiteren Vergütungen, namentlich für Überstunden, Pikettdienst, Hochzeit, Geburt eines Kinds, Dienstalter und besondere Anerkennung. Koordinationsabzug Der Koordinationsabzug berücksichtigt die Leistungen der AHV/IV. Er beträgt 7/8 der n einfachen AHV-Altersrente, unabhängig von einer Voll- oder Teilarbeitszeit. Versicherter Lohn Der versicherte Lohn entspricht dem gemeldeten massgebenden Jahreslohn, vermindert um den Koordinationsabzug. Der maximal versicherte Lohn entspricht 212.5% der n einfachen jährlichen AHV-Altersrente. Rücktrittsalter Das ordentliche Rücktrittsalter wird am Monatsersten nach dem 64. (Frauen) bzw. 65. (Männer) Geburtstag erreicht. Das Vorsorgereglement der Sammelstiftung PLUS sieht keine Anwendung von Art. 33a BVG und Art. 33b BVG vor. Koordinierter Jahreslohn teilinvalider Versicherter: Für Personen, die im Sinne des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung teilweise invalid sind, werden die Grenzbeträge folgendermassen gekürzt: Rentenanspruch ¼ ½ ¾ Kürzung der Grenzbeträge ¼ ½ ¾ Seite 2

3 Aufgabe 1: Versicherte Personen (Fortsetzung) 1.1 Berechnen Sie bei den nachstehend aufgeführten Mitarbeitenden den koordinierten (versicherten) Jahreslohn für das Jahr Arbeitnehmer Erika Keller, Buchhaltung Marcel Rack, Lehrling Mike Schnell, Einkäufer Renate Krug, Kundenberatung Irina Kalt, Kundenberatung Roger Meili, Kundenberatung Mirko Räber, Aushilfskraft BVG Alter AHV-Jahreslohn gemäss Beschäftigungsgrad in CHF Beschäftigungsgrad in % IV- Grad in % Koordinierter Lohn in CHF 46 85' (1 Pkt) (1 Pkt) (1 Pkt) 0.00, oder nicht 66 45' versichert (1 Pkt) (1 Pkt) 55 83' (1 Pkt) 39 12' (1 Pkt) Alexandra Meier und Ulrike Strebel, die Geschäftsführerinnen und Inhaberinnen, möchten sich für die umhüllende berufliche Vorsorge separat bei der Sammelstiftung eines grossen Versicherungsunternehmens anschliessen. Ist dieses Vorgehen von Alexandra Meier und Ulrike Strebel korrekt? Antworten Sie mit ja oder nein, und begründen Sie Ihre Antwort. Nein (1 P). Alexandra Meier und Ulrike Strebel gelten sozialversicherungsrechtlich als Selbstständigerwerbende (1 P). Sie können sich freiwillig bei der Vorsorgeeinrichtung ihres Berufes oder ihrer Arbeitnehmer (Sammelstiftung PLUS) anschliessen. Auch möglich wäre der Anschluss an die Auffangeinrichtung (Art. 44 BVG)(1 P). Seite 3

4 Aufgabe 2: Wohneigentumsförderung Sachverhalt 10 Peter Keel und seine langjährige Partnerin, Sabrina Notz, möchten seit geraumer Zeit eine eigene Wohnung kaufen. Das Paar ist kinderlos und beide sind beruflich sehr engagiert. Peter Keel arbeitet als Software-Ingenieur bei der System AG und erhält für diese Tätigkeit einen monatlichen fixen Lohn. Zusätzlich erhält er, je nach Geschäftsgang, einen Bonus, dieser wird immer per 1.2. eines Jahrs ausbezahlt. Sabrina Notz arbeitet als Verantwortliche für den Einkauf bei der Nahrungsverarbeitungs GmbH und erhält eine fixe Entschädigung ohne Bonus. Endlich haben sie ihr Traumobjekt gefunden. Die Eigentumsübertragung im Grundbuch (Miteigentum je zur Hälfte) ist für den vorgesehen. Der Kaufpreis beträgt CHF Peter Keel, geboren am , möchte dazu gerne die maximal mögliche Summe als WEF-Vorbezug einsetzen. Eigenmittel sind Total CHF vorgesehen, diese Mittel gehören je beiden zur Hälfte. Die System AG hat sich zur Durchführung der beruflichen Vorsorge bei der Sammelstiftung Vision angeschlossen. Es besteht ein umhüllender Vorsorgeplan für sämtliche Mitarbeitende. Folgende Parameter sind bekannt: Massgebender Jahreslohn Als massgebender Jahreslohn gilt der 13-fache fixe Monatslohn, ohne variable Lohnbestandteile. Koordinationsabzug Der Koordinationsabzug beträgt 75% der n einfachen AHV- Altersrente. Versicherter Lohn Der versicherte Lohn entspricht dem um den Koordinationsabzug verminderten massgebenden Jahreslohn. Das gesamte Altersguthaben verzinst die Sammelstiftung Vision wie folgt: Jahr Zinssatz % % % Altersgutschrift total pro Person in % des versicherten Lohns: Alter Altersgutschrift % % % % Seite 4

5 Aufgabe 2: Wohneigentumsförderung (Fortsetzung) Ihnen stehen über Peter Keel per noch diese Angaben zur Verfügung: Jahr Monatslohn Bonus 2013 CHF CHF CHF Das bisher angesparte Altersguthaben von Peter Keel beträgt per CHF , davon BVG CHF Berechnen Sie das voraussichtliche Altersguthaben von Peter Keel per Massge- Koord.- Versi- AGS AGS AGH vorhanden per bender Abzug cherter in in Zins Zins Total Jahr Lohn Lohn % CHF in % in CHF per '000 21' ' ' ' '500 21' ' ' ' '200 21' ' ' ' Korrekturhinweise: pro Zeile je max. 2 (pro Feld ¼ ; ohne Jahr), 1 P für Berücksichtigung vorhandenes AGH per Welchen Betrag kann Peter Keel maximal als Vorbezug von seiner Vorsorgeein-richtung beziehen? 3 Kaufpreis: CHF Sein Anteil (1/2) CHF (1 P)./. Eigenmittel CHF (1 P) CHF (1 P) Peter Keel kann somit maximal CHF von seiner Vorsorgeeinrichtung per 1. August 2015 vorbeziehen. Seite 5

6 Aufgabe 3: Einkauf von Beitragsjahren Sachverhalt 10 Roger Gruber, geboren , will seine Einkommenssteuern optimieren. Zu diesem Zweck möchte er gerne einen Einkauf von Beitragsjahren vornehmen. Den Einkauf würde er per leisten. Vor seiner heutigen Anstellung als Leiter Rechtsdienst bei der Industrie AG war er einige Jahre selbstständigerwerbender Anwalt mit einer eigenen kleinen Kanzlei. Während dieser Zeit hatte er keine berufliche Vorsorge, dafür zahlte er Beiträge in die Säule 3a ein. Diese Daten sind Ihnen von Roger Gruber bekannt: Fixer Monatslohn 2015 CHF Bonus 2014 CHF Vorhandenes Altersguthaben per CHF Säule 3a Depot I per CHF Säule 3a Depot II per CHF Die Industrie AG verfügt über einen eigenen und separaten Vorsorgeplan für die leitenden Angestellten. Diese umhüllende Vorsorgelösung sieht folgende Parameter vor: Massgebender Jahreslohn Als massgebender Jahreslohn gilt der 13-fache fixe Monatslohn zuzüglich 60% des Vorjahresbonus. Der massgebende Jahreslohn ist auf 2500% der einfachen n jährlichen AHV-Altersrente beschränkt. Koordinationsabzug Der Koordinationsabzug berücksichtigt die Leistungen der AHV/IV. Er beträgt 7/8 der n einfachen AHV-Altersrente. Versicherter Lohn Der versicherte Lohn entspricht dem um den Koordinationsabzug verminderten massgebenden Jahreslohn. Die Einkaufstabelle und die Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a- Guthabens finden Sie in der Beilage. Seite 6

7 Aufgabe 3: Einkauf von Beitragsjahren (Fortsetzung) 3.1 Berechnen Sie den n Betrag, welcher Roger Gruber per in seine berufliche Vorsorgelösung einzahlen kann. 6 Versicherter Lohn x 13 = x 60% = Massgebender JL = /. Koordinationsabzug x 810% = Einkaufskapazität gemäss Einkaufstabelle 1 CHF /. vorh. AGH CHF /. Guthaben Säule 3a, welches Freibetrag von CHF übersteigt CHF Effektive max. Einkaufskapazität CHF Seite 7

8 Aufgabe 3: Einkauf von Beitragsjahren (Fortsetzung) 3.2 Ludmila Becker, geboren am , ist seit einem Jahr die Freundin von Roger Gruber. Sie arbeitet auch als leitende Angestellte bei der Industrie AG. Im Jahr 2015 verdient sie fix CHF pro Monat, der Bonus 2014 betrug CHF Im Jahr 2010 liess sie sich von ihrem damaligen Ehegatten scheiden. Im Rahmen dieser Scheidung musste sie dem Ex-Ehegatten CHF von ihrem Altersguthaben als Vorsorgeausgleich abtreten. Am hatte sie zusätzlich CHF als WEF-Vorbezug von ihrer Pensionskasse bezogen. Ihr Altersguthaben per beträgt daher lediglich noch CHF Ludmila Becker möchte per ebenfalls einen Einkauf in die Pensionskasse vornehmen. Dafür stehen CHF als private Liquidität bereit. 2 Kann Ludmila Becker die ganze Summe über CHF als Einkauf (Reduktion der Einkommenssteuern) verwenden? Begründen Sie Ihren Lösungsvorschlag. Grundsätzlich dürfen Einkäufe erst nach Rückzahlung der Vorbezüge getätigt werden (1 P). Im Rahmen des Wiedereinkaufs im Falle der Ehescheidung gilt diese Begrenzung nicht (Art. 79b Abs. 4 BVG). (1 P) Eine WEF-Rückzahlung entspricht nicht einem Einkauf. Es kann dann nur die seinerzeit bezahlte Steuer zurückgefordert werden. Somit können keine CHF als Einkauf von den Steuern abgezogen werden. Seite 8

9 Aufgabe 3: Einkauf von Beitragsjahren (Fortsetzung) 3.3 Peter Weibel, geboren am , ist der CEO der Industrie AG. Bereits heute steht fest, dass Peter Weibel sich per ordentlich pensionieren lässt und sich in den Ruhestand begibt. Eine weitere Tätigkeit kommt für Peter Weibel nicht in Frage, er möchte seine Zeit nur noch seiner Ehefrau und den gemeinsamen Hobbys widmen. In der Vergangenheit hat Peter Weibel nie einen Einkauf getätigt, er verfügt daher noch über eine grosse Einkaufskapazität. 2 Kann Peter Weibel im Jahr 2015 nochmals einen Einkauf vornehmen? Begründen Sie Ihren Lösungsansatz. Grundsätzlich 3-Jahressperrfrist für Kapitalbezüge nach Einkäufe (1 P). Wenn Peter Weibel seine Altersleistung in Rentenform beziehen wird, kann er auch im Jahr 2015 noch einen Einkauf vornehmen (Art. 79b Abs. 3 BVG). (1 P) Seite 9

10 Aufgabe 4: Mindestleistungen Sachverhalt 4 Giuseppe Renzi, geboren am , ist italienischer Staatsangehöriger. Er hatte vom bis bei zahlreichen Arbeitgebern in der Schweiz gearbeitet. Während dieser Zeit lebte er sehr sparsam und konnte sich daher per in den Ruhestand in sein Heimatland Italien begeben. Sein Guthaben aus der beruflichen Vorsorge liess er auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen überweisen. Ein Freizügigkeitskonto wurde im Jahr 2014 mit 1.8% verzinst, das andere Freizügigkeitskonto nur mit 1.2%. Nach Durchsicht der Kontoübersichten dieser Freizügigkeitskonten ist er der festen Überzeugung, dass sein Vorsorgeguthaben aus den ersten beiden Beschäftigungsverhältnissen in der Schweiz fehlt. Er ist noch im Besitz der damaligen Austrittsabrechnungen und kann somit nachvollziehen, dass dieses Vorsorgeguthaben auf den beiden vorhandenen Freizügigkeitskonten nicht enthalten ist. Er mag sich auch noch erinnern, dass seinerzeit zwei Freizügigkeitskonten eingerichtet wurden. Welche Institute das waren, daran mag er sich nicht mehr erinnern. Durch seine stetigen Umzüge brach der Kontakt zu diesen Freizügigkeitseinrichtungen ab. 4.1 Empfehlen Sie Giuseppe Renzi das weitere Vorgehen. Wie kann er herausfinden, bei welchen Freizügigkeitseinrichtungen sein Guthaben seinerzeit parkiert wurde? Begründen Sie Ihren Lösungsansatz. 2 Er muss sich an die Zentralstelle 2. Säule wenden. Können Freizügigkeitseinrichtungen nicht mit ihren Versicherten in Kontakt treten, so müssen sie der Zentralstelle 2. Säule Meldung erstatten(1 P). Die Zentralstelle 2. Säule verfügt somit über die Information, bei welchen Freizügigkeitseinrichtungen sich die Guthaben befinden (Art. 24b FZG). (1 P) 4.2 Giuseppe Renzi ist mit der Verzinsung eines seiner Freizügigkeitskonten nicht einverstanden. Er beanstandet, dass die gewährten 1.2% unter dem Mindestzins für das Jahr 2014 liegen und ihm somit die Differenz gutzuschreiben sei. 2 Hat Herr Giuseppe Renzi recht? Antworten Sie mit ja oder nein, und begründen Sie Ihre Antwort. Nein (1 P), Giuseppe Renzi befindet sich im Unrecht. Der Mindestzinssatz gilt nur für aktive Vorsorgeverhältnisse und nur für den BVG-Teil des Altersguthabens. Freizügigkeitseinrichtungen müssen keinen Mindestzins gewähren. (1 P) Seite 10

11 Aufgabe 5: Freizügigkeitsleistung Sachverhalt 12 Hans Föllmi tritt per in die Plus AG ein. Er ist am geboren und ist verheiratet. Die Plus AG hat eine betriebseigene Stiftung, deren Altersleistungen in einem Leistungsprimat versichert sind. Das Reglement sieht vor, dass ab 1. Januar nach erfolgtem 24. Altersjahr die Versicherten in der Rentenkasse zu versichern sind. Die Altersrente entspricht 1.75% des versicherten Lohns pro Versicherungsjahr, jedoch im Maximum 70% des versicherten Jahreslohns. Das Alter entspricht dem effektiven AHV-Alter, wobei die Tage des Geburtsmonats bis zum nächsten Monatsersten nicht angerechnet werden. Der versicherte Lohn entspricht dem AHV-Lohn, abzüglich ½ der max. einfachen AHV-Rente. Hans Föllmi hat im 2010 ein Jahresgehalt von CHF Am überweist die Privilegia Stiftung der Stiftung Plus AG eine Austrittsleistung von CHF Mit dieser Austrittsleistung werden 5.5 Beitragsjahre eingekauft. Jedes Jahr wird der Lohn am Stichtag 1. Januar um 2% angehoben. Der Jahreslohn sowie die versicherten Altersrenten werden jeweils jährlich auf den nächsten Franken aufgerundet. Am tritt Herr Föllmi aus der Plus AG aus, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen. Die Barwert-Tabelle der Altersrente der Stiftung Plus finden Sie als Beilage. 5.1 Wie hoch (in Franken) ist die versicherte Altersrente per ? 4 Die versicherte jährliche Altersrente per beträgt (65 - Alter: 34 0/12) x 1.75% x (CHF x CHF 27360) = CHF (versicherter Jahreslohn 2010: CHF ). Korrekturhinweis, je 1 Punkt für: 31 x 1.75% x = Seite 11

12 Aufgabe 5: Freizügigkeitsleistung (Fortsetzung) 5.2 Wie hoch (in Franken) ist der versicherte Jahreslohn per ? 3 Per beträgt der auf CHF 1.00 aufgerundete Jahreslohn CHF (Bruttolohn 2011: CHF ). Der Koordinationsabzug 2012 beträgt 50% von CHF = CHF Somit ergibt der versicherte Jahreslohn 2012: CHF Korrekturhinweis: (1 P) (1 P) = (1 P) 5.3 Berechnen Sie die Austrittsleistung (in Franken) nach Art. 16 FZG per Der Barwert per beträgt CHF: Die anrechenbare Versicherungsdauer = 10.0 Jahre. Die mögliche Versicherungsdauer: 36.5 Jahre. Die Austrittsleistung nach Art. 16 FZG beträgt: 5 Leistungen x anrechenbare Versicherungsdauer x Barwert = Austrittsleistung mögliche Versicherungsdauer = CHF x 10.0 x = CHF Korrekturhinweis: Barwert (1 P), anrechenbare Versicherungsdauer 10 J (1 P), Mögliche Versicherungsdauer 36.5 J (1 P), versicherte Altersrente von (1 P), Endresultat (1 P) Seite 12

13 Aufgabe 6: Bilanz und Deckungsgrad 6 Sachverhalt Sie erhalten aus der Buchhaltung nachstehende Bilanz der firmeneigenen BVG- Stiftung per in Einheiten von CHF (Beitragsprimat-Kasse). Aktiven in CHF Passiven in CHF Liquide Mittel 4' Verbindlichkeiten Nicht ausbezahlte FZL Debitoren Passive Rechnungsabgrenzung Sicherheitsfondsbeitrags des Berichtsjahres Obligationen 66' Arbeitgeberbeitragsreserve 3' Aktien 58' Vorsorgekapital Aktive 58' Hypotheken 7' Vorsorgekapital Rentenbezüger 79' Immobilien 28' Technische Rückstellungen 7' Aktive Rechnungsabgrenzung Marchzinsen 1' Wertschwankungsreserven 14' Pensionskassenkapital, Freie Mittel 4' Total Aktiven 167' Total Passiven 167' Berechnen Sie aufgrund dieser Bilanz den korrekten Deckungsgrad auf eine Dezimalstelle genau. Nennen Sie zusätzlich die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 6 Seite 13

14 Aufgabe 6: Bilanz und Deckungsgrad (Fortsetzung) 1. Berechnungsmethode Aktiven Gesamtvermögen: CHF 167'554' Passiven: - Verbindlichkeiten - CHF -257' Rechnungsabgrenzungen - CHF -26' Passiven aus Versicherungsverträgen - CHF - - Arbeitgeberbeitragsreserve - CHF -3'191' Nicht-technische Rückstellungen - CHF - Vermögen für versicherungstechnische Bilanz = CHF 164'080' Versicherungstechnische Verpflichtungen: Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen = CHF 144'854' Deckungsgrad CHF 164'080' * % CHF 144'854' Gerundet somit 113.3% Korrekturhinweis: (2 P), (2 P), 113.3% (1 P) Art. 44 Abs. 1 BVV2 und Anhang zu BVV2 (1 P) 2. Berechnungsmethode: - Vorsorgekapitalien und Rückstellungen = + CHF 144'854' Wertschwankungsreserve = + CHF 14'486' Freies Stiftungskapital der Vorsorgewerke = + CHF - - Freie Mittel = + CHF 4'740' Vermögen für versicherungstechnische Bilanz = CHF 164'080' Versicherungstechnische Verpflichtungen: Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen = CHF 144'854' Deckungsgrad CHF 164'080' * % CHF 144'854' Seite 14

15 Aufgabe 7: Invalidität und Koordination Sachverhalt 8 Herr Lukas Unglück ist seit infolge Krankheit zu 100% invalid und bezieht von der IV die einfache Invalidenrente. Die betriebseigene Pensionskasse Integra zahlt dem Versicherten seit eine reglementarische Invalidenrente von CHF pro Jahr aus. Die IV hat ihm aufgrund der Wiedereingliederungsmassnahmen (Art. 8a IVG) am eine Verfügung zugestellt, wonach ihm ab nur noch eine halbe IV- Rente ausbezahlt wird. Ab ist Herr Unglück bei der Elektrik AG zu 50% angestellt und erzielt ein Einkommen von CHF pro Jahr bzw. CHF pro Monat. Am wird Herr Unglück erneut krankheitsbedingt langdauernd zu 100% arbeitsunfähig. Am reicht Herr Unglück das Arztzeugnis (100% arbeitsunfähig) und das Anmeldeformular bei der IV ein. Die IV ist bereit nach Prüfung der Arztzeugnisse eine Übergangsleistung zu zahlen. 7.1 Ab welchem Datum greift die Schutzfrist der Pensionskasse während der provisorischen Weiterversicherung, und wie lange dauert sie? 2 Die Schutzfrist beginnt am (1 P) und dauert in der Regel 3 Jahre. (1 P) (Die Schutzfrist beginnt am ersten Tag des zweiten der Zustellung der Verfügung der IV-Stelle folgenden Monats) 7.2 Wie hoch ist die jährlich auszuzahlende Invalidenrente der Pensionskasse Integra per ? 1 Die Pensionskasse leistet am trotz IV-Verfügung (Leistungsreduktion) weiterhin die reglementarische Invalidenrente von CHF pro Jahr. (1 P) Seite 15

16 Aufgabe 7: Invalidität und Koordination (Fortsetzung) 7.3 Wie hoch ist die monatlich auszuzahlende Invalidenrente der Pensionskasse Integra per ? 2 Die Pensionskasse wird ab ihre Leistungen wie folgt kürzen: Vor der Herabsetzung des IV-Grades betrug die IV-Leistung (CHF pro Jahr) zusammen mit der Invalidenrente der Pensionskassen (CHF ) insgesamt CHF Ab realisiert der Versicherte ein Zusatzeinkommen von CHF (1 P) Die Pensionskasse kürzt ihre Invalidenrente und zahlt ab diesem Datum CHF pro Jahr bzw. CHF pro Monat. (1 P) 7.4 Hat die Elektrik AG Herrn Lukas Unglück bei Ihrer Pensionskasse für den Lohn von CHF anzumelden? Beantworten Sie die Frage mit ja oder nein, und nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 2 Nein (1 P), eine Anmeldung bei der Pensionskasse der Elektrik AG hat während der provisorischen Weiterversicherung nicht zu erfolgen. Art.1j Buchstabe d BVV2 (1 P) 7.5 Gilt diese Regelung mit der Schutzfrist nur für registrierte Pensionskassen? Begründen Sie mit der entsprechenden Rechtsgrundlage. 1 Diese Regelung mit der Schutzfrist gilt auch für nicht registrierte Kassen gemäss Stiftungsrecht (Art. 89a Buchstabe 3a ZGB, oder Art. 49 Abs. 2 Ziff. 3a) (1 P) Seite 16

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