SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Berufliche Vorsorge (BV)
|
|
- Emma Egger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2015 Berufliche Vorsorge (BV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): 60 Minuten 16 Beilage(n): Einkaufstabelle, 1 Seite (Aufgabe 3) Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens, 1 Seite (Aufgabe 3) Barwert-Tabelle, 1 Seite (Aufgabe 5) Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit und melden Sie allfällig fehlende Seiten unverzüglich und stellen Sie sicher, dass Sie alle Lösungen inkl. Zusatzblätter am Ende der Prüfung abgeben. Einwände nach der Prüfung sind ausgeschlossen. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich verlangt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten/innen Unterschriften Datum Experte/in 1 Experte/in 2
2 Aufgabe 1: Versicherte Personen Sachverhalt 10 Alexandra Meier gründet mit Ulrike Strebel per eine Kollektivgesellschaft, die Meier und Strebel Treuhand. Am verfügt das junge Unternehmen bereits über 7 Mitarbeitende. Zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge hat sich das Unternehmen bei der Sammelstiftung PLUS angeschlossen. Nachstehend erhalten Sie einen Auszug aus dem massgebenden Reglement. Massgebender Jahreslohn Als massgebender Jahreslohn gilt der gemeldete fixe Jahreslohn. Nicht im massgebenden Jahreslohn inbegriffen sind alle weiteren Vergütungen, namentlich für Überstunden, Pikettdienst, Hochzeit, Geburt eines Kinds, Dienstalter und besondere Anerkennung. Koordinationsabzug Der Koordinationsabzug berücksichtigt die Leistungen der AHV/IV. Er beträgt 7/8 der n einfachen AHV-Altersrente, unabhängig von einer Voll- oder Teilarbeitszeit. Versicherter Lohn Der versicherte Lohn entspricht dem gemeldeten massgebenden Jahreslohn, vermindert um den Koordinationsabzug. Der maximal versicherte Lohn entspricht 212.5% der n einfachen jährlichen AHV-Altersrente. Rücktrittsalter Das ordentliche Rücktrittsalter wird am Monatsersten nach dem 64. (Frauen) bzw. 65. (Männer) Geburtstag erreicht. Das Vorsorgereglement der Sammelstiftung PLUS sieht keine Anwendung von Art. 33a BVG und Art. 33b BVG vor. Koordinierter Jahreslohn teilinvalider Versicherter: Für Personen, die im Sinne des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung teilweise invalid sind, werden die Grenzbeträge folgendermassen gekürzt: Rentenanspruch ¼ ½ ¾ Kürzung der Grenzbeträge ¼ ½ ¾ Seite 2
3 Aufgabe 1: Versicherte Personen (Fortsetzung) 1.1 Berechnen Sie bei den nachstehend aufgeführten Mitarbeitenden den koordinierten (versicherten) Jahreslohn für das Jahr Arbeitnehmer Erika Keller, Buchhaltung Marcel Rack, Lehrling Mike Schnell, Einkäufer Renate Krug, Kundenberatung Irina Kalt, Kundenberatung Roger Meili, Kundenberatung Mirko Räber, Aushilfskraft BVG Alter AHV-Jahreslohn gemäss Beschäftigungsgrad in CHF Beschäftigungsgrad in % IV- Grad in % Koordinierter Lohn in CHF 46 85' (1 Pkt) (1 Pkt) (1 Pkt) 0.00, oder nicht 66 45' versichert (1 Pkt) (1 Pkt) 55 83' (1 Pkt) 39 12' (1 Pkt) Alexandra Meier und Ulrike Strebel, die Geschäftsführerinnen und Inhaberinnen, möchten sich für die umhüllende berufliche Vorsorge separat bei der Sammelstiftung eines grossen Versicherungsunternehmens anschliessen. Ist dieses Vorgehen von Alexandra Meier und Ulrike Strebel korrekt? Antworten Sie mit ja oder nein, und begründen Sie Ihre Antwort. Nein (1 P). Alexandra Meier und Ulrike Strebel gelten sozialversicherungsrechtlich als Selbstständigerwerbende (1 P). Sie können sich freiwillig bei der Vorsorgeeinrichtung ihres Berufes oder ihrer Arbeitnehmer (Sammelstiftung PLUS) anschliessen. Auch möglich wäre der Anschluss an die Auffangeinrichtung (Art. 44 BVG)(1 P). Seite 3
4 Aufgabe 2: Wohneigentumsförderung Sachverhalt 10 Peter Keel und seine langjährige Partnerin, Sabrina Notz, möchten seit geraumer Zeit eine eigene Wohnung kaufen. Das Paar ist kinderlos und beide sind beruflich sehr engagiert. Peter Keel arbeitet als Software-Ingenieur bei der System AG und erhält für diese Tätigkeit einen monatlichen fixen Lohn. Zusätzlich erhält er, je nach Geschäftsgang, einen Bonus, dieser wird immer per 1.2. eines Jahrs ausbezahlt. Sabrina Notz arbeitet als Verantwortliche für den Einkauf bei der Nahrungsverarbeitungs GmbH und erhält eine fixe Entschädigung ohne Bonus. Endlich haben sie ihr Traumobjekt gefunden. Die Eigentumsübertragung im Grundbuch (Miteigentum je zur Hälfte) ist für den vorgesehen. Der Kaufpreis beträgt CHF Peter Keel, geboren am , möchte dazu gerne die maximal mögliche Summe als WEF-Vorbezug einsetzen. Eigenmittel sind Total CHF vorgesehen, diese Mittel gehören je beiden zur Hälfte. Die System AG hat sich zur Durchführung der beruflichen Vorsorge bei der Sammelstiftung Vision angeschlossen. Es besteht ein umhüllender Vorsorgeplan für sämtliche Mitarbeitende. Folgende Parameter sind bekannt: Massgebender Jahreslohn Als massgebender Jahreslohn gilt der 13-fache fixe Monatslohn, ohne variable Lohnbestandteile. Koordinationsabzug Der Koordinationsabzug beträgt 75% der n einfachen AHV- Altersrente. Versicherter Lohn Der versicherte Lohn entspricht dem um den Koordinationsabzug verminderten massgebenden Jahreslohn. Das gesamte Altersguthaben verzinst die Sammelstiftung Vision wie folgt: Jahr Zinssatz % % % Altersgutschrift total pro Person in % des versicherten Lohns: Alter Altersgutschrift % % % % Seite 4
5 Aufgabe 2: Wohneigentumsförderung (Fortsetzung) Ihnen stehen über Peter Keel per noch diese Angaben zur Verfügung: Jahr Monatslohn Bonus 2013 CHF CHF CHF Das bisher angesparte Altersguthaben von Peter Keel beträgt per CHF , davon BVG CHF Berechnen Sie das voraussichtliche Altersguthaben von Peter Keel per Massge- Koord.- Versi- AGS AGS AGH vorhanden per bender Abzug cherter in in Zins Zins Total Jahr Lohn Lohn % CHF in % in CHF per '000 21' ' ' ' '500 21' ' ' ' '200 21' ' ' ' Korrekturhinweise: pro Zeile je max. 2 (pro Feld ¼ ; ohne Jahr), 1 P für Berücksichtigung vorhandenes AGH per Welchen Betrag kann Peter Keel maximal als Vorbezug von seiner Vorsorgeein-richtung beziehen? 3 Kaufpreis: CHF Sein Anteil (1/2) CHF (1 P)./. Eigenmittel CHF (1 P) CHF (1 P) Peter Keel kann somit maximal CHF von seiner Vorsorgeeinrichtung per 1. August 2015 vorbeziehen. Seite 5
6 Aufgabe 3: Einkauf von Beitragsjahren Sachverhalt 10 Roger Gruber, geboren , will seine Einkommenssteuern optimieren. Zu diesem Zweck möchte er gerne einen Einkauf von Beitragsjahren vornehmen. Den Einkauf würde er per leisten. Vor seiner heutigen Anstellung als Leiter Rechtsdienst bei der Industrie AG war er einige Jahre selbstständigerwerbender Anwalt mit einer eigenen kleinen Kanzlei. Während dieser Zeit hatte er keine berufliche Vorsorge, dafür zahlte er Beiträge in die Säule 3a ein. Diese Daten sind Ihnen von Roger Gruber bekannt: Fixer Monatslohn 2015 CHF Bonus 2014 CHF Vorhandenes Altersguthaben per CHF Säule 3a Depot I per CHF Säule 3a Depot II per CHF Die Industrie AG verfügt über einen eigenen und separaten Vorsorgeplan für die leitenden Angestellten. Diese umhüllende Vorsorgelösung sieht folgende Parameter vor: Massgebender Jahreslohn Als massgebender Jahreslohn gilt der 13-fache fixe Monatslohn zuzüglich 60% des Vorjahresbonus. Der massgebende Jahreslohn ist auf 2500% der einfachen n jährlichen AHV-Altersrente beschränkt. Koordinationsabzug Der Koordinationsabzug berücksichtigt die Leistungen der AHV/IV. Er beträgt 7/8 der n einfachen AHV-Altersrente. Versicherter Lohn Der versicherte Lohn entspricht dem um den Koordinationsabzug verminderten massgebenden Jahreslohn. Die Einkaufstabelle und die Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a- Guthabens finden Sie in der Beilage. Seite 6
7 Aufgabe 3: Einkauf von Beitragsjahren (Fortsetzung) 3.1 Berechnen Sie den n Betrag, welcher Roger Gruber per in seine berufliche Vorsorgelösung einzahlen kann. 6 Versicherter Lohn x 13 = x 60% = Massgebender JL = /. Koordinationsabzug x 810% = Einkaufskapazität gemäss Einkaufstabelle 1 CHF /. vorh. AGH CHF /. Guthaben Säule 3a, welches Freibetrag von CHF übersteigt CHF Effektive max. Einkaufskapazität CHF Seite 7
8 Aufgabe 3: Einkauf von Beitragsjahren (Fortsetzung) 3.2 Ludmila Becker, geboren am , ist seit einem Jahr die Freundin von Roger Gruber. Sie arbeitet auch als leitende Angestellte bei der Industrie AG. Im Jahr 2015 verdient sie fix CHF pro Monat, der Bonus 2014 betrug CHF Im Jahr 2010 liess sie sich von ihrem damaligen Ehegatten scheiden. Im Rahmen dieser Scheidung musste sie dem Ex-Ehegatten CHF von ihrem Altersguthaben als Vorsorgeausgleich abtreten. Am hatte sie zusätzlich CHF als WEF-Vorbezug von ihrer Pensionskasse bezogen. Ihr Altersguthaben per beträgt daher lediglich noch CHF Ludmila Becker möchte per ebenfalls einen Einkauf in die Pensionskasse vornehmen. Dafür stehen CHF als private Liquidität bereit. 2 Kann Ludmila Becker die ganze Summe über CHF als Einkauf (Reduktion der Einkommenssteuern) verwenden? Begründen Sie Ihren Lösungsvorschlag. Grundsätzlich dürfen Einkäufe erst nach Rückzahlung der Vorbezüge getätigt werden (1 P). Im Rahmen des Wiedereinkaufs im Falle der Ehescheidung gilt diese Begrenzung nicht (Art. 79b Abs. 4 BVG). (1 P) Eine WEF-Rückzahlung entspricht nicht einem Einkauf. Es kann dann nur die seinerzeit bezahlte Steuer zurückgefordert werden. Somit können keine CHF als Einkauf von den Steuern abgezogen werden. Seite 8
9 Aufgabe 3: Einkauf von Beitragsjahren (Fortsetzung) 3.3 Peter Weibel, geboren am , ist der CEO der Industrie AG. Bereits heute steht fest, dass Peter Weibel sich per ordentlich pensionieren lässt und sich in den Ruhestand begibt. Eine weitere Tätigkeit kommt für Peter Weibel nicht in Frage, er möchte seine Zeit nur noch seiner Ehefrau und den gemeinsamen Hobbys widmen. In der Vergangenheit hat Peter Weibel nie einen Einkauf getätigt, er verfügt daher noch über eine grosse Einkaufskapazität. 2 Kann Peter Weibel im Jahr 2015 nochmals einen Einkauf vornehmen? Begründen Sie Ihren Lösungsansatz. Grundsätzlich 3-Jahressperrfrist für Kapitalbezüge nach Einkäufe (1 P). Wenn Peter Weibel seine Altersleistung in Rentenform beziehen wird, kann er auch im Jahr 2015 noch einen Einkauf vornehmen (Art. 79b Abs. 3 BVG). (1 P) Seite 9
10 Aufgabe 4: Mindestleistungen Sachverhalt 4 Giuseppe Renzi, geboren am , ist italienischer Staatsangehöriger. Er hatte vom bis bei zahlreichen Arbeitgebern in der Schweiz gearbeitet. Während dieser Zeit lebte er sehr sparsam und konnte sich daher per in den Ruhestand in sein Heimatland Italien begeben. Sein Guthaben aus der beruflichen Vorsorge liess er auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen überweisen. Ein Freizügigkeitskonto wurde im Jahr 2014 mit 1.8% verzinst, das andere Freizügigkeitskonto nur mit 1.2%. Nach Durchsicht der Kontoübersichten dieser Freizügigkeitskonten ist er der festen Überzeugung, dass sein Vorsorgeguthaben aus den ersten beiden Beschäftigungsverhältnissen in der Schweiz fehlt. Er ist noch im Besitz der damaligen Austrittsabrechnungen und kann somit nachvollziehen, dass dieses Vorsorgeguthaben auf den beiden vorhandenen Freizügigkeitskonten nicht enthalten ist. Er mag sich auch noch erinnern, dass seinerzeit zwei Freizügigkeitskonten eingerichtet wurden. Welche Institute das waren, daran mag er sich nicht mehr erinnern. Durch seine stetigen Umzüge brach der Kontakt zu diesen Freizügigkeitseinrichtungen ab. 4.1 Empfehlen Sie Giuseppe Renzi das weitere Vorgehen. Wie kann er herausfinden, bei welchen Freizügigkeitseinrichtungen sein Guthaben seinerzeit parkiert wurde? Begründen Sie Ihren Lösungsansatz. 2 Er muss sich an die Zentralstelle 2. Säule wenden. Können Freizügigkeitseinrichtungen nicht mit ihren Versicherten in Kontakt treten, so müssen sie der Zentralstelle 2. Säule Meldung erstatten(1 P). Die Zentralstelle 2. Säule verfügt somit über die Information, bei welchen Freizügigkeitseinrichtungen sich die Guthaben befinden (Art. 24b FZG). (1 P) 4.2 Giuseppe Renzi ist mit der Verzinsung eines seiner Freizügigkeitskonten nicht einverstanden. Er beanstandet, dass die gewährten 1.2% unter dem Mindestzins für das Jahr 2014 liegen und ihm somit die Differenz gutzuschreiben sei. 2 Hat Herr Giuseppe Renzi recht? Antworten Sie mit ja oder nein, und begründen Sie Ihre Antwort. Nein (1 P), Giuseppe Renzi befindet sich im Unrecht. Der Mindestzinssatz gilt nur für aktive Vorsorgeverhältnisse und nur für den BVG-Teil des Altersguthabens. Freizügigkeitseinrichtungen müssen keinen Mindestzins gewähren. (1 P) Seite 10
11 Aufgabe 5: Freizügigkeitsleistung Sachverhalt 12 Hans Föllmi tritt per in die Plus AG ein. Er ist am geboren und ist verheiratet. Die Plus AG hat eine betriebseigene Stiftung, deren Altersleistungen in einem Leistungsprimat versichert sind. Das Reglement sieht vor, dass ab 1. Januar nach erfolgtem 24. Altersjahr die Versicherten in der Rentenkasse zu versichern sind. Die Altersrente entspricht 1.75% des versicherten Lohns pro Versicherungsjahr, jedoch im Maximum 70% des versicherten Jahreslohns. Das Alter entspricht dem effektiven AHV-Alter, wobei die Tage des Geburtsmonats bis zum nächsten Monatsersten nicht angerechnet werden. Der versicherte Lohn entspricht dem AHV-Lohn, abzüglich ½ der max. einfachen AHV-Rente. Hans Föllmi hat im 2010 ein Jahresgehalt von CHF Am überweist die Privilegia Stiftung der Stiftung Plus AG eine Austrittsleistung von CHF Mit dieser Austrittsleistung werden 5.5 Beitragsjahre eingekauft. Jedes Jahr wird der Lohn am Stichtag 1. Januar um 2% angehoben. Der Jahreslohn sowie die versicherten Altersrenten werden jeweils jährlich auf den nächsten Franken aufgerundet. Am tritt Herr Föllmi aus der Plus AG aus, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen. Die Barwert-Tabelle der Altersrente der Stiftung Plus finden Sie als Beilage. 5.1 Wie hoch (in Franken) ist die versicherte Altersrente per ? 4 Die versicherte jährliche Altersrente per beträgt (65 - Alter: 34 0/12) x 1.75% x (CHF x CHF 27360) = CHF (versicherter Jahreslohn 2010: CHF ). Korrekturhinweis, je 1 Punkt für: 31 x 1.75% x = Seite 11
12 Aufgabe 5: Freizügigkeitsleistung (Fortsetzung) 5.2 Wie hoch (in Franken) ist der versicherte Jahreslohn per ? 3 Per beträgt der auf CHF 1.00 aufgerundete Jahreslohn CHF (Bruttolohn 2011: CHF ). Der Koordinationsabzug 2012 beträgt 50% von CHF = CHF Somit ergibt der versicherte Jahreslohn 2012: CHF Korrekturhinweis: (1 P) (1 P) = (1 P) 5.3 Berechnen Sie die Austrittsleistung (in Franken) nach Art. 16 FZG per Der Barwert per beträgt CHF: Die anrechenbare Versicherungsdauer = 10.0 Jahre. Die mögliche Versicherungsdauer: 36.5 Jahre. Die Austrittsleistung nach Art. 16 FZG beträgt: 5 Leistungen x anrechenbare Versicherungsdauer x Barwert = Austrittsleistung mögliche Versicherungsdauer = CHF x 10.0 x = CHF Korrekturhinweis: Barwert (1 P), anrechenbare Versicherungsdauer 10 J (1 P), Mögliche Versicherungsdauer 36.5 J (1 P), versicherte Altersrente von (1 P), Endresultat (1 P) Seite 12
13 Aufgabe 6: Bilanz und Deckungsgrad 6 Sachverhalt Sie erhalten aus der Buchhaltung nachstehende Bilanz der firmeneigenen BVG- Stiftung per in Einheiten von CHF (Beitragsprimat-Kasse). Aktiven in CHF Passiven in CHF Liquide Mittel 4' Verbindlichkeiten Nicht ausbezahlte FZL Debitoren Passive Rechnungsabgrenzung Sicherheitsfondsbeitrags des Berichtsjahres Obligationen 66' Arbeitgeberbeitragsreserve 3' Aktien 58' Vorsorgekapital Aktive 58' Hypotheken 7' Vorsorgekapital Rentenbezüger 79' Immobilien 28' Technische Rückstellungen 7' Aktive Rechnungsabgrenzung Marchzinsen 1' Wertschwankungsreserven 14' Pensionskassenkapital, Freie Mittel 4' Total Aktiven 167' Total Passiven 167' Berechnen Sie aufgrund dieser Bilanz den korrekten Deckungsgrad auf eine Dezimalstelle genau. Nennen Sie zusätzlich die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 6 Seite 13
14 Aufgabe 6: Bilanz und Deckungsgrad (Fortsetzung) 1. Berechnungsmethode Aktiven Gesamtvermögen: CHF 167'554' Passiven: - Verbindlichkeiten - CHF -257' Rechnungsabgrenzungen - CHF -26' Passiven aus Versicherungsverträgen - CHF - - Arbeitgeberbeitragsreserve - CHF -3'191' Nicht-technische Rückstellungen - CHF - Vermögen für versicherungstechnische Bilanz = CHF 164'080' Versicherungstechnische Verpflichtungen: Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen = CHF 144'854' Deckungsgrad CHF 164'080' * % CHF 144'854' Gerundet somit 113.3% Korrekturhinweis: (2 P), (2 P), 113.3% (1 P) Art. 44 Abs. 1 BVV2 und Anhang zu BVV2 (1 P) 2. Berechnungsmethode: - Vorsorgekapitalien und Rückstellungen = + CHF 144'854' Wertschwankungsreserve = + CHF 14'486' Freies Stiftungskapital der Vorsorgewerke = + CHF - - Freie Mittel = + CHF 4'740' Vermögen für versicherungstechnische Bilanz = CHF 164'080' Versicherungstechnische Verpflichtungen: Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen = CHF 144'854' Deckungsgrad CHF 164'080' * % CHF 144'854' Seite 14
15 Aufgabe 7: Invalidität und Koordination Sachverhalt 8 Herr Lukas Unglück ist seit infolge Krankheit zu 100% invalid und bezieht von der IV die einfache Invalidenrente. Die betriebseigene Pensionskasse Integra zahlt dem Versicherten seit eine reglementarische Invalidenrente von CHF pro Jahr aus. Die IV hat ihm aufgrund der Wiedereingliederungsmassnahmen (Art. 8a IVG) am eine Verfügung zugestellt, wonach ihm ab nur noch eine halbe IV- Rente ausbezahlt wird. Ab ist Herr Unglück bei der Elektrik AG zu 50% angestellt und erzielt ein Einkommen von CHF pro Jahr bzw. CHF pro Monat. Am wird Herr Unglück erneut krankheitsbedingt langdauernd zu 100% arbeitsunfähig. Am reicht Herr Unglück das Arztzeugnis (100% arbeitsunfähig) und das Anmeldeformular bei der IV ein. Die IV ist bereit nach Prüfung der Arztzeugnisse eine Übergangsleistung zu zahlen. 7.1 Ab welchem Datum greift die Schutzfrist der Pensionskasse während der provisorischen Weiterversicherung, und wie lange dauert sie? 2 Die Schutzfrist beginnt am (1 P) und dauert in der Regel 3 Jahre. (1 P) (Die Schutzfrist beginnt am ersten Tag des zweiten der Zustellung der Verfügung der IV-Stelle folgenden Monats) 7.2 Wie hoch ist die jährlich auszuzahlende Invalidenrente der Pensionskasse Integra per ? 1 Die Pensionskasse leistet am trotz IV-Verfügung (Leistungsreduktion) weiterhin die reglementarische Invalidenrente von CHF pro Jahr. (1 P) Seite 15
16 Aufgabe 7: Invalidität und Koordination (Fortsetzung) 7.3 Wie hoch ist die monatlich auszuzahlende Invalidenrente der Pensionskasse Integra per ? 2 Die Pensionskasse wird ab ihre Leistungen wie folgt kürzen: Vor der Herabsetzung des IV-Grades betrug die IV-Leistung (CHF pro Jahr) zusammen mit der Invalidenrente der Pensionskassen (CHF ) insgesamt CHF Ab realisiert der Versicherte ein Zusatzeinkommen von CHF (1 P) Die Pensionskasse kürzt ihre Invalidenrente und zahlt ab diesem Datum CHF pro Jahr bzw. CHF pro Monat. (1 P) 7.4 Hat die Elektrik AG Herrn Lukas Unglück bei Ihrer Pensionskasse für den Lohn von CHF anzumelden? Beantworten Sie die Frage mit ja oder nein, und nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 2 Nein (1 P), eine Anmeldung bei der Pensionskasse der Elektrik AG hat während der provisorischen Weiterversicherung nicht zu erfolgen. Art.1j Buchstabe d BVV2 (1 P) 7.5 Gilt diese Regelung mit der Schutzfrist nur für registrierte Pensionskassen? Begründen Sie mit der entsprechenden Rechtsgrundlage. 1 Diese Regelung mit der Schutzfrist gilt auch für nicht registrierte Kassen gemäss Stiftungsrecht (Art. 89a Buchstabe 3a ZGB, oder Art. 49 Abs. 2 Ziff. 3a) (1 P) Seite 16
SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2015 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2016 Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Berufliche Vorsorge.
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 205 Berufliche Vorsorge Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n):
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 204 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie. Berufliche Vorsorge (BV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2012 Nullserie Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n):
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Berufliche Vorsorge (BV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2016 Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 06 Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten Keine
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Berufliche Vorsorge (BV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 204 Berufliche Vorsorge (BV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
Mehr4.e. Freizügigkeitsleistung - Berechnung
Jede Vorsorgeeinrichtung umschreibt die Berechnung der Freizügigkeitsleistung in ihrem Reglement. Sie muss dabei insbesondere festlegen, ob sie die Freizügigkeitsleistung nach den Bestimmungen für Beitragsprimatskassen
MehrIhr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung
Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis Auf den ersten Blick ist Ihr Vorsorgeausweis gespickt mit Fachbegriffen
MehrIhr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung
Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung Raum für Ihre Notizen Wo ist was geregelt? Die Höhe Ihrer Vorsorgeleistungen ist abhängig
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission SVS-FEAS-FIAS. Diplomprüfung Berufliche Vorsorge (BV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission SVS-FEAS-FIAS Diplomprüfung 2017 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrSVS. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrBerufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 5: Berufliche Vorsorge (BV) Hinweise Die Expert/innen Datum Unterschriften Seite 1
Berufsprüfung Prüfungsteil 5: Berufliche Vorsorge (BV) Prüfungsdauer 80 Minuten Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt) 18 Beilage(n) keine Maximale Punktzahl 80 Erzielte
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission SVS-FEAS-FIAS. Diplomprüfung Berufliche Vorsorge (BV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission SVS-FEAS-FIAS Diplomprüfung 2017 Berufliche Vorsorge (BV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Militärversicherung (MV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2015 Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten
Mehrnest die ökologisch-ethische Pensionskasse Nest Sammelstiftung Molkenstrasse Zürich T F
nest die ökologisch-ethische Pensionskasse 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse 21 8004 Zürich T 044 444 57 57 F 044 444 57 99 www.nest-info.ch 10 11 12 13 14 15 16 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse
MehrVorsorgeplan für die BVG-Basisvorsorge
Vorsorgereglement Vorsorgeplan für die BVG-Basisvorsorge Gültig ab: 01.01.2018 Möbel Hubacher AG 4852 Rothrist Arbeitnehmer Vertrag Nr. 1/101608/PP AXA Leben AG General-Guisan-Strasse 40, Postfach 300
MehrSVS. Berufliche Vorsorge (BV) Lösungsvorschläge
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Berufliche Vorsorge (BV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrSV-Nummer Eintritt PK Geburtsdatum Zivilstand Ledig Pensionierungsdatum
Vorsorgeausweis per 01.01.2019 Herr Muster Felix Zürich, 29. Januar 2019 Anschlussvertrag Betrieb Personenkreis 9999 Muster GmbH Basis 1. Versicherte Person Name, Vorname Muster, Felix Versichertennummer
MehrBasisplan II der Pensionskasse Post
Basisplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. Januar 2018 Für die im Basisplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. Januar 2018; der Basisplan II
MehrVorsorgereglement für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund
für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund (VRAB) Änderung vom 6. September 2016 Vom Bundesrat genehmigt am 10. Mai 2017 Das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund beschliesst:
MehrReglement der BVG-Kasse. Anhang zum Reglement der BVG gültig ab 1. Januar 2019
Reglement der BVG-Kasse Anhang zum Reglement der BVG gültig ab 1. Januar 2019 Inhaltsverzeichnis 1. Verwendete Begriffe... 2 5. Anhang zum Vorsorgereglement der Pensionskasse... 4 A 1 Beträge und Werte
MehrZusatzplan II der Pensionskasse Post
Zusatzplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. Januar 2016 Stand 1. Januar 2017 Für die im Zusatzplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. Januar
MehrZusatzplan I der Pensionskasse Post
Zusatzplan I der Pensionskasse Post Gültig ab 1. Januar 2018 Für die im Zusatzplan I versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. Januar 2018; der entsprechende
MehrÄnderung vom 14. Dezember 2016 (fett gedruckt)
Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern Verwaltungskommission (PKLK) Die Anpassungen sind durch die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) nicht geprüft. Reglement
MehrZusatzplan I der Pensionskasse Post
Zusatzplan I der Pensionskasse Post Gültig ab 1. Januar 2016 Stand 1. Januar 2017 Für die im Zusatzplan I versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. Januar
MehrVorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Firmengruppe 2
Personalvorsorge Gate Gourmet Switzerland (PGG) Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Firmengruppe 2 gültig ab 01.01.2019 Dieser Anhang gilt als integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements (Fassung
MehrRepetition nach Prüfungsordnung 2006
Prüfungsdauer 60 Minuten Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt) 18 Beilage(n) Maximale Punktzahl Auszug Reglement: Leistungen im Todesfall (4 Seiten) 60 Punkte Erzielte Punkte Note Hinweise Schreiben
MehrBerufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 9: Koordination. Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.
Prüfungsdauer 40 Minuten Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt) 11 Beilage(n) Maximale Punktzahl Keine 40 Punkte Erzielte Punkte Note e Schreiben Sie die auf sämtliche Blätter (Prüfung und allfällige
MehrLegende Persönlicher Vorsorgeausweis
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Legende Persönlicher Vorsorgeausweis 1 Arbeitgeber-Lohndaten: Der Arbeitgeber meldet der PKSO den AHV-Bruttolohn inkl. 13. Monatsgehalt und den PK-pflichtigen Zulagen (z.b. LEBO Vorjahr,
MehrBerufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 5: Berufliche Vorsorge (BV) Hinweise Die Expert/innen Datum Unterschriften Seite 1
Berufsprüfung Prüfungsteil 5: Berufliche Vorsorge (BV) Prüfungsdauer 80 Minuten Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt) 15 Beilage(n) keine Maimale Punktzahl 80 Erzielte
MehrEinkauf in die vollen reglementarischen Leistungen
Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen (gültig ab dem 1. April 2005) Das Bundesgesetz
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Berufliche Vorsorge (BV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 202 Berufliche Vorsorge (BV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrBeschreibung des Vorsorgeausweises
Beschreibung des Vorsorgeausweises Januar 2018 1a 1b 2 3 4 5 6 7 8 2 Beschreibung des Vorsorgeausweises der PKG Pensionskasse Die vorliegende Aufstellung beschreibt die einzelnen Positionen des Vorsorgeausweises
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Invalidenversicherung (IV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 016 Invalidenversicherung (IV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrBeiblatt zum Vorsorgereglement BPK (inkl. Anhang 2 und Anhang 3) Fassung 1. Januar 2017
Beiblatt zum Vorsorgereglement BPK (inkl. Anhang 2 und Anhang 3) Fassung 1. Januar 2017 Die Verwaltungskommission der Bernischen Pensionskasse beschliesst: I. Das Vorsorgereglement BPK vom 4. November
MehrNachtrag Nr. 3 zum Reglement 2010
Nachtrag Nr. 3 zum Reglement 2010 Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins In Kraft ab dem 1. Januar 2014 Nachtrag Nr. 3 zum Reglement 2010 I. Einleitung Der Stiftungsrat der Pensionskasse des
MehrVersicherungsausweis
Erklärungen zum Versicherungsausweis der Pensionskasse Syngenta Erläuterungen zum Versicherungsausweis Erklärungen zum Versicherungsausweis (Vorderseite) 1 Ihre persönlichen Daten Bitte melden Sie Adress-
MehrSozialversicherungen 2011
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2011 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrREGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE
REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE Gültig ab 1. Januar 2014 verabschiedet am 25. März 2014 Inhaltsverzeichnis Seite A VERSICHERUNGSTECHNISCHE
MehrNachtrag 1 Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung
Nachtrag, gültig ab.0.07 Nachtrag Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung Art. 7 Rente an den geschiedenen Ehegatten Anspruch Dauer Der geschiedene Ehegatte hat unter Vorbehalt von Abs. Anspruch auf eine Ehegattenrente
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 202 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrNachtrag 1 zum Vorsorgereglement
Nachtrag zum Vorsorgereglement Teil B: Allgemeine Reglementsbestimmungen Gültig ab. Januar 07 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung II. Änderungen der Allgemeinen Reglementsbestimmungen (Teil B) des Vorsorgereglements
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Obligatorische Unfallversicherung (UV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2016 Obligatorische Unfallversicherung (UV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.
MehrVorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel
Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan VL Für die in den Allgemeinen Bestimmungen umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2018 für alle im Plan VL versicherten
MehrVorsorgereglement des Vorsorgewerks ETH-Bereich für die Professorinnen und Professoren der ETH
Vorsorgereglement des Vorsorgewerks ETH-Bereich für die Professorinnen (VR-ETH 2) Änderung vom 30. November 2017 Vom ETH-Rat genehmigt am 13. und 14. Dezember 2017 Vom Bundesrat genehmigt am 25. April
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 0 Erwerbsersatzordnung (EO), Erwerbsersatz bei Mutterschaft (MSE) und Familienzulagen (FZ) Aufgaben
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Gültig ab 01.01.2013 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement AN - Ausgabe 20130101 - SR 20121206 - D.doc Seite
MehrVorsorgeplan zum Vorsorgereglement der Pensionskasse der C&A Gruppe. Basisplan für Mitarbeitende der C&A Mode AG
Vorsorgeplan zum Vorsorgereglement der Pensionskasse der C&A Gruppe für Mitarbeitende der C&A Mode AG gültig ab 1. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Vorsorgereglement 1 Art. 2 Vorsorgeplan 1 Art. 3
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung Obligatorische Unfallversicherung (UV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Höhere Fachprüfung 2008 Obligatorische Unfallversicherung (UV) Aufgaben Name / Vorname: : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der
MehrANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1
ANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1 GÜLTIG AB 01.01.2018 ANHANG zum Vorsorgereglement 2018 der Kasse 1, gültig ab 01.01.2018 Eintrittsschwelle Die Eintrittsschwelle beträgt CHF 21 150 Maximale AHV-Altersrente
MehrVorsorgereglement 2013
Pensionskasse Milchwirtschaft (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) Nachtrag 2 zum Vorsorgereglement 2013 Zweiter Teil: Allgemeine Bestimmungen Gültig ab 1. Januar 2017 Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen
MehrPensionskassenausweis ganz einfach!/
Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Auf den ersten Blick ist der Pensionskassenausweis ein Dschungel aus Fach begriffen und Zahlen. Sich darin zurechtzufinden, ist aber gar nicht so schwer wenn man über
MehrVorsorgeplan des Vorsorgewerks Trasse Schweiz AG (VP-Trasse)
Vorsorgeplan des Vorsorgewerks Trasse Schweiz AG (VP-Trasse) 1. Gegenstand und Geltungsbereich (Art. 1 und 2 RVRP) Der VP-Trasse: Ergänzt das RVRP in den Punkten, in denen es das RVRP vorschreibt oder
MehrNachtrag Nr. 1 zum Vorsorgereglement 2012
Nachtrag Nr. 1 zum Vorsorgereglement 2012 für Kursleitende in den Klubschulen und Freizeitanlagen der M-Gemeinschaft Reglementsänderung beschlossen an der Stiftungsratssitzung vom 23. November 2016 gültig
MehrPensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins. Nachtrag 3 zum Reglement Gültig ab 1. Juli 2007
Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Nachtrag 3 zum Reglement 2005 Gültig ab 1. Juli 2007 1 Einleitung 1. Der Stiftungsrat der Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins hat am 3.
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2012 Nullserie Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten
MehrVORSORGEPLAN BVG 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018
Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch
MehrAus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer (AN) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint. Neben
MehrVORSORGEPLAN U - BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018
Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch
MehrVorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Miniplan
Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Miniplan gültig ab 01.01.2017 PK BAU, Pensionskasse für das erweiterte Baugewerbe Region Basel Anschluss Dieser Anhang gilt als integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements
MehrAuszug Reglement: Leistungen im Todesfall (4 Seiten)
Prüfungsdauer 80 Minuten Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt) 23 Beilage(n) Maximale Punktzahl Auszug Reglement: Leistungen im Todesfall (4 Seiten) 80 Punkte Erzielte Punkte Note Hinweise Schreiben
MehrVORSORGEPLAN BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018
Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch
MehrSozialversicherungen 2010
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2010 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrVorsorgepläne 01/2017
Vorsorgepläne 01/2017 Die Pensionskasse bietet einen BVG-Minimalplan, einen Rentenplan mit 3 verschiedenen Varianten und einen Sparplan an. Der BVG-Minimalplan entspricht den gesetzlichen Mindestvorgaben.
MehrAnhang zum Reglement für die VSL (Schweiz) AG VSL International AG und VAS AG
Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die VSL (Schweiz) AG VSL International AG und VAS AG gültig ab 1.1.2018 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen
MehrNachtrag 1 zum Vorsorgereglement der Sammelstiftung Symova
Nachtrag 1 zum Vorsorgereglement der Sammelstiftung Symova Folgende Bestimmungen treten per 1. Januar 2017 in Kraft: Von der Unternehmung und der versicherten Person finanzierte AHV Überbrückungsrente
MehrDie Pensionierung finanziell planen
Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Leiter Kundendienst Versicherte 13. April 2016 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK,
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Gültig ab 01.01.2014 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement AN - Ausgabe 20140101 - SR 20131202 - D.docx Seite
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Militärversicherung (MV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 2012 Militärversicherung (MV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.
MehrMassgebend für das Erreichen der Eintrittsschwelle gemäss BVG ist der AHV-Jahreslohn.
Vorsorgeplan Kantonsspital Aarau AG (Anschluss Nr. 90 112) Art. 1 Gültigkeit Der vorliegende Vorsorgeplan Nr. 35 gilt ab 1. Januar 2014 für die gemäss separater Anschlussvereinbarung zwischen der Kantonsspital
MehrErhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2012
Identifikations-Nummer*: CH-0001 Name der Vorsorgeeinrichtung*: Adresse: Postleitzahl und Ort: Kanton: Aufsichtbehörde: Einen leeren Fragebogen sowie die Erläuterungen können Sie von der Webseite der Oberaufsichtskommission
MehrIhre Vorsorge bei PUBLICA
Ihre Vorsorge bei PUBLICA Kurzfassung zum Vorsorgereglement für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Swissmedic Mit dieser Broschüre vermitteln wir Ihnen einen Überblick über: die
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 205 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten
MehrVORSORGEPLAN U - BVG 3 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018
Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Prüfungsteil Militärversicherung (MV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 2016 Prüfungsteil Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n):
MehrREGLEMENT Neuerungen
REGLEMENT 2019 Neuerungen 1 Neuerungen im Reglement 2019 Mit dieser Informationsbroschüre möchten wir Sie über die wichtigsten Änderungen der neuen Reglemente Uno und Scala von GastroSocial, welche per
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Militärversicherung (MV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 2011 Militärversicherung (MV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrVorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.
MehrReglement PRO MEDICO STIFTUNG. Vorsorgeplan A Ausgabe 2006. Vorsorge der zweiten Säule
PRO MEDICO STIFTUNG Vorsorge der zweiten Säule Reglement Vorsorgeplan A Ausgabe 2006 Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Reglement gelten gleichermassen für beide Geschlechter. Die reglementarischen
MehrVORSORGEREGLEMENT 2013
Pensionskasse IMOREK (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil: Vorsorgeplan B1 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2012 Nullserie Ergänzungsleistungen zu AHV/IV (EL) und Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der
MehrPensionskasse der Stadt Arbon. Kurzreglement. gültig ab 1. Januar 2017
Kurzreglement gültig ab 1. Januar 2017 Allgemeines Dieses Kurzreglement bildet einen Auszug aus dem Reglement per 1. Januar 2017 der Pensionskasse der Stadt Arbon, welches alleine massgebend ist. Bei der
MehrVORSORGEPLAN BAU- KADER 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017
Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch
MehrVorsorgeplan B.PKS. 2. Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR
Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 92, Fax 044 253 93 94 info@pkschreiner.ch, www.pkschreiner.ch Vorsorgeplan B.PKS gültig ab 01.01.2019 und ersetzt alle früheren Versionen Für alle
MehrAnhang zum Reglement. für die Direktoren und Stellvertretenden Direktoren der Losinger Marazzi AG. Personalvorsorgestiftung edifondo
Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die Direktoren und Stellvertretenden Direktoren der Losinger Marazzi AG gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen
Mehr