Kooperationsvereinbarung für den Landkreis Neckar-Odenwald

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1 Klassen zur Kooperativen Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt KoBV Kooperationsvereinbarung für den Landkreis Neckar-Odenwald 1. Grundlagen 1.1. Rechtliche Grundlagen Grundlage dieser Kooperationsvereinbarung bildet die Schulversuchsbestimmung gemäß 22 SchG des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Einrichtung von Kooperativen Angeboten Berufsvorbereitenden Einrichtungen (BVE) und Klassen zur Kooperativen Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV), sowie die Kooperationsvereinbarung zur Förderung der beruflichen Teilhabe junger Menschen mit wesentlichen Behinderungen beim Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt (BVE/KoBV) vom des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport B.-W., der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, Stuttgart, und des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg Ausbildungsziel Ziel ist es, junge Menschen mit wesentlichen Behinderungen nach der frühzeitigen Förderung innerhalb der Schule nach Abschluss der allgemein bildenden Schulzeit entsprechend ihren individuellen Kompetenzen weiter zu fördern und zu begleiten, um sie auf das Leben als Erwachsene umfassend vorzubereiten und ihnen den Übergang in inklusive Arbeitsverhältnisse am allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen Zielgruppe Zielgruppe der KoBV sind im Wesentlichen Abgängerinnen und Abgänger der BVE. In Ausnahmefällen ist auch ein Quereinstieg aus dem Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder - bei drohender oder vorliegender wesentlicher Behinderung - einer anderen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme und berufsvorbereitender Bildungsgänge der beruflichen Schulen möglich. Ausnahmen von dieser Regel müssen mit den Kooperationspartnern einvernehmlich abgestimmt werden Partnerschaftliches Ausbildungsangebot Die KoBV besteht aus drei verzahnten Elementen: die kontinuierliche Unterstützung durch den Integrationsfachdienst (IFD) das Jobcoaching (durch einen von der Arbeitsverwaltung beauftragten Bildungsträger) der sonderpädagogisch ausgerichtete Berufsschulunterricht (Berufsschule) 1

2 1.5. Organisationsstruktur Analog des dualen Bildungssystems werden die Teilnehmer an drei Tagen in der Woche, in Schulferienzeiten an fünf Tagen in der Woche in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes qualifiziert. Der Bildungsträger sichert eine durchgängige Beschäftigung in seinem Bereich für die Zeit, in der keine Beschäftigung in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist oder eine spezielle persönliche Vorbereitungs- Qualifizierungs- oder Trainingsphase erforderlich ist. Die KoBV setzt zudem eine intensive schulische Vorbereitung auf eine Arbeitstätigkeit voraus und setzt die schulischen Bildungsangebote kontinuierlich fort. Während der Maßnahme findet an zwei Tagen in der Woche in Verantwortung der Berufsschule ein begleitender, sonderpädagogisch ausgerichteter Schulunterricht statt, der auch zur Erfüllung einer möglichen Berufsschulpflicht führt Dauer und Durchlässigkeit Die KoBV dauert maximal 18 Monate und ist als ein mit der BVE verzahntes Angebot zu verstehen. Die Dauer passt sich den individuellen Gegebenheiten, sowie den Lern- und Entwicklungspotenzialen des Jugendlichen an und wird individuell durch die Agentur für Arbeit, die berufliche Schule und den IFD festgelegt. Die Durchlässigkeit zu anderen Angeboten der beruflichen Schule bleibt erhalten. Quereinstiege in die KoBV sind in begründeten Sonderfällen möglich. In der KoBV überforderte berufsschulpflichtige Jugendliche, die bisher die BVE nicht besuchten, haben die Möglichkeit, in die Berufsschulstufe der zuständigen Sonderschule mit Bildungsgang für Geistigbehinderte oder in die WfbM zu wechseln. 2. Kooperationspartner und ihre Aufgaben 2.1 Schulische Partner Berufliche Schulen: Augusta-Bender-Schule Mosbach und Gewerbeschule Mosbach Variante 1: Nur eine berufliche Schule hat das KoBV eingerichtet, die Zweitschule gibt nur Lehrerstunden. Die Teilnehmer der KoBV sind Schüler der Augusta-Bender-Schule Mosbach. Die Augusta-Bender-Schule Mosbach und die Gewerbeschule Mosbach erteilen nach Absprache den an zwei Wochentagen stattfindenden Unterricht und stellen die Lehrerressourcen zur Verfügung. 2

3 Der Berufsschulunterricht in der KoBV ist inhaltlich mit dem Unterrichtsangebot der BVE verzahnt. Er ist sonderpädagogisch ausgerichtet und ergänzt somit die berufsfeldbezogenen Tätigkeiten der Teilnehmer. Bei Abschluss, bzw. Abbruch der KoBV erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zeugnis, bzw. eine Bescheinigung der Beruflichen Schule, in dem die erfolgreiche Teilnahme, bzw. die Teilnahme bestätigt wird. Dem Zeugnis ist eine zusätzlich zu erstellende Kompetenzbeschreibung beizufügen. Schule für geistig Behinderte Johannesberg-Schule Die Johannesberg-Schule ist als in der BVE federführende Schule verantwortlich für die Gestaltung des Übergangs von der BVE in die KoBV. Zur Gewährleistung der pädagogischen Kontinuität sollen Lehrkräfte der Johannesberg- Schule (SfG) in der KoBV unterrichten. Regierungspräsidium Karlsruhe und Staatliches Schulamt Mannheim Die Koordinierung schulischer Fragen im Zusammenwirken der beteiligten Schulen, der Agentur für Arbeit, dem Schulträger und den weiteren außerschulischen Partnern, liegt bedarfsbezogen beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 76 (Berufliche Schulen) und 74 (Sonderschulen), in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt Mannheim, Fachbereich Sonderschulen. 2.2 Außerschulische Partner Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall - Tauberbischofsheim Die Agentur für Arbeit beauftragt den für das Jobcoaching im vorgesehenen Ausschreibungsverfahren ermittelten Bildungsträger der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) und ermöglicht dadurch das Jobcoaching im Komplexangebot KoBV. Die Agentur für Arbeit entscheidet über die förderrechtlichen Leistungen an den Teilnehmer auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die KoBV. Bildungsträger der Maßnahme Der beteiligte Bildungsträger für das Jobcoaching stellt hierzu qualifiziertes und berufserfahrenes Personal. Er muss darüber hinaus in der Lage sein, für die Zeiten, in denen 3

4 ein betrieblicher Einsatz nicht möglich ist, der Wirklichkeit entsprechende Arbeitseinsätze zu garantieren. Der Jobcoach arbeitet primär in direkter Begleitung der Teilnehmenden und deren unmittelbarem betrieblichen und persönlichen Umfeld. Er dokumentiert seine Unterstützungsleistung einzelfallbezogen und ist für die Erfassung und Dokumentation der Leistungs- und Fähigkeitsentwicklung der Teilnehmer während der Maßnahme verantwortlich. Er plant den individuellen betrieblichen Einsatz, bereitet diesen vor und führt ihn durch. Er steht dem Menschen mit Behinderung ebenso wie den betrieblichen Bezugspersonen stets als Ansprechpartner zur Verfügung und klärt mit diesen auch seine regelmäßige Präsenz am Arbeitsplatz bzw. im Betrieb. Gemeinsam mit dem IFD achtet er darauf, dass Betriebe und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes die notwendige Unterstützung im Einzelfall frühzeitig und umfassend erhalten, so dass, wenn irgend möglich, keine Maßnahme an der Überforderung der Arbeitgeber scheitert. Sollte die Leistungsentwicklung des Einzelnen trotz intensiver und abgestimmter Bemühungen des Unterstützungsteams (auch unter Einsatz berufsschulischer und sozialpädagogischer Mittel) zu weit hinter den betrieblichen Anforderungen zurückbleiben, sorgt er in Kooperation mit dem IFD für einen Wechsel des betrieblichen Einsatzes. Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg Referat 34 Koordinierung der Integrationsfachdienste Das Integrationsamt des KVJS beauftragt und finanziert den IFD Heidelberg-Mosbach nach SGB IX über den jeweiligen Unterstützungsprozess (BVE, KoBV und Arbeitsplatzsicherung). Darüber hinaus erbringt das Integrationsamt nach Auslaufen vorrangiger Förderleistungen die erforderlichen Leistungen an den Arbeitgeber im Rahmen des SGB IX. Integrationsfachdienst (IFD) Heidelberg-Mosbach Der IFD sichert die erforderliche personelle Kontinuität seiner Mitarbeiter von der Phase der schulischen Vorbereitung über die Phase der betrieblichen Erprobung und Qualifizierung bis zur Vermittlung und Sicherung des anzustrebenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. In diesem Zusammenhang steht er insbesondere den Menschen mit Behinderung, deren Angehörigen und den Arbeitgebern jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Die personelle Kontinuität ist nach bisherigen Erfahrungen für die vertrauensvolle und belastbare Zusammenarbeit unerlässlich und für den nachhaltigen Erfolg der bisherigen Vermittlungen eine zentrale Voraussetzung. Der Vertreter des IFD wirkt in Absprache mit dem Bildungsträger am Aufnahmeverfahren und an der pädagogischen Begleitung während der Maßnahme mit. Er kümmert sich in Absprache mit dem Jobcoach um die Akquisition von individuell geeigneten Möglichkeiten zur betrieblichen Erprobung und Qualifizierung auf regulären Arbeitsplätzen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes (Praktika). Er sorgt im Falle positiver Leistungsentwicklung für die Anbahnung, Stabilisierung und Sicherung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses. 4

5 Der IFD führt den Teilhabeplan und trägt die Prozessverantwortung für den gesamten Unterstützungsprozess. Er bleibt erforderlichenfalls auch über die Maßnahmedauer hinaus Ansprechpartner für die Teilnehmer/innen und die Agentur für Arbeit. Soweit erforderlich berichtet der IFD auch dem Fachausschuss nach 4 WVO. Landratsamt Neckar-Odenwald Schulträger der KoBV ist der Landkreis Neckar-Odenwald, der für die sächliche Ausstattung zuständig ist. Die Sachkostenbeiträge für Schüler an Sonderberufsschulen in Teilzeitunterricht nach 2 der Schullastenverordnung werden dem Landkreis Neckar- Odenwald als Träger der Einrichtung für alle Schüler der KoBV zufließen. Der Fachbereich Soziale Hilfen des Landratsamtes Neckar-Odenwald nimmt bei Bedarf an den Berufswegekonferenzen teil im Sinne einer fallbezogenen Begleitung und Information bezüglich eventuell anfallender Kosten. 3. Übergangsverfahren BVE-KoBV 3.1. Ablauf Der Übergang erfolgt in der Regel zum Schuljahreswechsel. 1. Schritt In der BVE wird im Rahmen von individuellen Berufswegekonferenzen (BWK) auf Grundlage der Kompetenzanalyse abgesprochen, welche Teilnehmer der BVE, ggf. in Ausnahmefällen auch Quereinsteiger, als Bewerber für die KoBV in Frage kommen. Neben dem Jugendlichen und dessen Erziehungsberechtigten nehmen Lehrkräfte der BVE (der Sonderschule und der Beruflichen Schulen) sowie die Agentur für Arbeit, der IFD und ggf. der Sozialhilfeträger teil. 2. Schritt Antragstellung der Teilnehmer/Erziehungsberechtigten/Betreuer bei der Agentur für Arbeit. 3. Schritt Die Entscheidung zur Aufnahme ergeht durch die Agentur für Arbeit in Abstimmung mit der beteiligten Schulen und dem Integrationsfachdienst. Die Entscheidung wird dem Teilnehmer/den Erziehungsberechtigten/dem Betreuer von der Agentur für Arbeit mitgeteilt. Zugelassene Bewerber, deren berufliche Eingliederung im Verlauf der KoBV absehbar nicht gelingen kann, haben die Möglichkeit, während der Maßnahme in die WfbM zu wechseln. 5

6 3.2. Unterlagen Die abgebende BVE stellt neben dem Kompetenzinventar einen Schülerbegleitbogen zur Übergabe an die Agentur für Arbeit bzw. für das Unterstützungsteam der KoBV bereit. Es ist ein Schreiben des Bewerbers erforderlich, aus dem hervorgeht, dass er eine Platzierung auf dem 1. oder 2. Arbeitsmarkt wünscht. Weiter ist, wenn möglich, ein Unterstützerschreiben der Angehörigen notwendig, in dem sie zusagen, die Eingliederung des Bewerbers nach Kräften zu unterstützen. 4. Außenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit wird von der jeweils verantwortlichen Beruflichen Schule vorbereitet und nach rechtzeitiger Vorinformation und Abstimmung mit den übrigen Kooperationspartnern wahrgenommen, bzw. gemeinsam mit den Kooperationspartnern veranstaltet. Der Flyer des KoBV wird vom KVJS finanziert. Den Druck der Flyer übernimmt das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises 5. Haftung und Versicherung Die KoBV sind mit ihren beiden Bestandteilen - Unterricht (theoretischer Unterricht und Arbeitsprojekte) und Praktikumstätigkeiten - eine schulische Veranstaltung. Entsprechend sind die Schüler während der Unterrichts- und Praktikumszeit versichert. Dies gilt auch für freiwillige Praktika in der Ferienzeit. Mosbach, Regierungspräsidium Karlsruhe, Frau Dr. Kagerhuber, Schulreferentin Ref. 76 Regierungspräsidium Karlsruhe Herr Litschauer, Referent Sonderschulen Ref. 74 Augusta-Bender-Schule Mosbach, Berufliche Schule Frau Renate Görlitz, Schulleiterin Gewerbeschule Mosbach, Berufliche Schule Herr Andreas Hoffner, Schulleiter 6

7 Staatliches Schulamt Mannheim Frau Ulla Möll, Schulrätin Johannesberg-Schule Mosbach, Sonderschule Herr Kiefer, Sonderschulrektor Alois-Wissmann-Schule Buchen, Sonderschule Frau Weidenfeld, Sonderschulrektorin Landkreis Neckar-Odenwald Herr Gomell, Dezernat Jugend, Soziales und Schulen Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall - Tauberbischofsheim Herr Bucher, Teamleiter REHA Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) Frau Remane, Koordinatorin für die IfD Integrationsfachdienst Heidelberg Frau Schild, Teamleiterin Auftragnehmer, Johannes-Diakonie Mosbach Herr Pluschek, Leiter Geschäftsbereich Beschäftigung 7

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