Teilhabeplanung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach 38a SGB IX aus Sicht der Integrationsämter. am Referent: Klaus-Peter Rohde

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1 Teilhabeplanung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach 38a SGB IX aus Sicht der Integrationsämter BAGuB Fachforum in Köln am Referent: Klaus-Peter Rohde, Abteilungsleitung Integrationsbegleitung und Integrationsunternehmen

2 Phasen der Unterstützten Beschäftigung: Inhalt Dauer Leistungsträger Phase 1 InbeQ SB-Ausweis / Gleichstellung nicht erforderlich 2 Jahre (Regelfall) Rehabilitationsträger (überwiegend Bundesagentur für Arbeit) Phase 2 Berufsbegleitung SB-Ausweis / Gleichstellung erforderlich offen offen Integrationsamt (überwiegend)

3 Phasenübergreifend (GE der BAR) Teilhabeplan > als Grundlage einer frühzeitigen Vernetzung zwischen den Leistungsträgern > als Grundlage für Kontinuität und Zuverlässigkeit des Unterstützungsprozesses > um den Übergang zwischen Phase 1 und Phase 2 nahtlos zu gewährleisten

4 Phasenübergreifend (GE der BAR) Erstellung und Fortschreibung eines Teilhabeplans in Phase 1 > verantwortlich: Leistungsträger > gemeinsam mit dem (schwer-) behinderten Menschen > unter Einbeziehung weiterer Beteiligter > mit Teilhabezielen > mit dem Bedarf an Unterstützungsleistungen Übernahme und Fortschreibung des Teilhabeplans in Phase 2

5 Inhalte des Teilhabeplans Teilhabeplan enthält insbesondere Angaben: > zum (schwer-) behinderten Menschen > zum Arbeitgeber / zum Arbeitsplatz > zu betrieblichen Unterstützungsmöglichkeiten / -systemen > zu den Teilhabezielen / Teilzielen > zu Entwicklungspotentialen des (schwer-) behinderten Menschen > zum Unterstützungsbedarf > zu notwendigen vorrangigen Hilfen > zu geplanten / durchgeführten Unterstützungsmaßnahmen > zu den sonstigen zu beteiligenden Unterstützungsmöglichkeiten > u.a.

6 Antragsverfahren beim Integrationsamt: 1. Teilnehmer/in InbeQ: frühzeitige Antragstellung auf Berufsbegleitung unter Nutzung des Teilhabeplans beim zuständigen Integrationsamt (i.d.r. über InbeQ- Träger) 2. Integrationsamt: prüft, ob Schwerbehinderten-Status oder Gleichstellung vorliegt (nach 2 Abs. 2 bzw. 3 SGB IX) LVR: beauftragt regionalen Integrationsfachdienst (IFD) mit der Überprüfung des Unterstützungsbedarfs und der Beratung des Arbeitgebers zu weiteren Leistungen des es

7 Antragsverfahren beim Integrationsamt: 3. Integrationsamt: Fallkonferenz/Planungsgespräch im Betrieb Entscheidung über Bedarf an Berufsbegleitung ( 102 SGB IX oder 38a SGB IX) und ggf. weitere Teilhabeleistungen 4. Integrationsamt: Bescheid an Antragsteller/in Beauftragung des Leistungserbringers der Berufsbegleitung (Berufsbegleitung nach 38a Abs. 3 SGB IX: Wunsch- und Wahlrecht) LVR: Fallpauschale LWL: Vergütung nach Fachleistungsstunden Fortschreibung des Teilhabeplans

8 Teilnehmer/innen an der Fallkonferenz ggf. Arbeitsagentur behinderte/r Arbeitnehmer/in Integrationsamt Arbeitgeber, ggf. weitere Vorgesetzte Fachkraft IFD Fachkraft Phase 1 InbeQ

9 Erfahrungen der Integrationsämter in NRW: NRW Anträge auf Berufsbegleitung LWL LVR 40 3 Bewilligungen nach 38a SGB IX: Anträge werden z.t. sehr kurzfristig vor Abschluss eines Arbeitsvertrags oder erst nach Arbeitsaufnahme gestellt Teilhabeplan wird i.d.r. nicht eingereicht Zielgruppenzugehörigkeit z.t. nicht gegeben (Schwerbehindertenstatus / Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit)

10 Wünsche aus Sicht der Integrationsämter: InbeQ-Träger: frühzeitige Beratung zum Thema Schwerbehindertenausweis und Gleichstellung sowie Unterstützung bei der Beantragung = Leistungsvoraussetzung für die spätere Berufsbegleitung InbeQ-Träger: Kenntnisse über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Sonderprogramme der Integrationsämter, um Arbeitgeber über Unterstützungsmöglichkeiten beraten zu können

11 Wünsche aus Sicht der Integrationsämter: frühzeitige Kontaktaufnahme zum Integrationsamt bei Zuschlagserteilung und für eine nahtlose Überleitung in die Berufsbegleitung Nutzung der Antragsformulare der Integrationsämter (Arbeitserleichterung für beide Seiten), Vorlage der vollständigen Unterlagen, Teilhabepläne und Nachweise

12 Ihre Ansprechpartner/innen für die Unterstützte Beschäftigung: LVR Frau Hesse (Antragsbearbeitung) Abt. Begleitende Hilfen / Kündigungsschutz Tel.: 0221/ Mail: sabine.hesse@lvr.de LWL Herr Kersting LWL-Integrationsamt Westfalen Tel.: 0251/ Fax: 0251/ Mail: thomas.kersting@lwl.org Frau Borchers Abt. Integrationsbegleitung / Integrationsprojekte Tel.: 0221/ Mail: frauke.borchers@lvr.de Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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