Rechtlicher Hintergrund Leitlinien. Persönliches Budget und Unterstützte Beschäftigung Teilhabe am Arbeitsleben durch neue Leistungsformen

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1 Persönliches Budget und Unterstützte Beschäftigung Teilhabe am Arbeitsleben durch neue Leistungsformen Jörg Schulz - BAG UB Rechtlicher Hintergrund Leitlinien 1994: Benachteiligungsverbot im Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3) Nachteilsausgleich 2001: SGB IX - Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe BAG UB Schulterblatt Hamburg Fon: 040 / Fax: 040 / info@bag-ub.de Internet: Der passende Arbeitsplatz Fachtagung zum Persönlichen Budget für Arbeit und zu den ersten Erfahrungen mit der Unterstützten Beschäftigung 30. März 2012 in Rostock Überwindung der Schnittstellenproblematik (TPB, 2004) 2009: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Anpassung des Systems an den Menschen BAG UB 2 Leistungen für Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf nach SGB IX Werkstätten für behinderte Menschen ( 136) Personen (2010 / 2011) Integrationsprojekte ( 132) schwerbehinderte Arbeitnehmer (2010) Integrationsfachdienste ( 109) Personen Beratung / Begleitung (2010) Arbeitsassistenz ( 33, 8, Nr.3 und 102, 4) Personen (2009) Unterstützte Beschäftigung ( 38a) mind vergebene Plätze (bis Januar 2012) - nur Ausschreibung Bundesagentur für Arbeit - BAG UB 3 UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 27, Arbeit und Beschäftigung: Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. BAG UB 4 1

2 Unterstützte Beschäftigung Definition Das Konzept UB Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder anderen benachteiligten Gruppen beim Erlangen und Erhalten von bezahlter Arbeit (tarifliche bzw. ortsübliche Entlohnung) in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes BAG UB 5 6 Unterstützte Beschäftigung Prinzipien Individuelle Passung Der Mensch mit seinen Stärken, Interessen und Teilhabewünschen steht im Mittelpunkt Erst platzieren, dann qualifizieren auch: betriebsübergreifende Schlüsselqualifikationen, Persönlichkeitsbildung, Vorbereitung, begleitende Schulungen Unterstützung so lange wie erforderlich Wahlmöglichkeiten und Selbstbestimmung Unterstützte Beschäftigung Bausteine Berufsorientierung und persönliche Zukunftsplanung Fähigkeits- und Interessenprofil Praktikums- bzw. Arbeitsplatzsuche Information und Beratung der Betriebe Inner- und außerbetriebliche Unterstützung (Job Coaching, Arbeitsweg, Formales, Vernetzung, Reflexion ) BAG UB 7 BAG UB 8 2

3 Das Konzept Passgenaue Arbeitsplätze Übliche Arbeitsplätze entstehen aus den Anforderungen eines Betriebes und umfassen einen bestimmten Leistungs- und Stundenumfang Passgenaue Arbeitsplätze sind neue, meist zusätzlich eingerichtete Arbeitsplätze, die auch Teile eines regulären Arbeitsplatzes umfassen können. Immer werden sie aber an den Fähigkeiten und Fertigkeiten des behinderten Menschen ausgerichtet, der dort arbeiten möchte Die Leistungsanforderungen werden dem Leistungsvermögen des behinderten Menschen angepasst Der Stundenumfang wird auf die von dieser Person für diese Arbeit benötigte Zeit festgelegt. Ausgangspunkt ist der behinderte Mensch mit seinen individuellen Fähigkeiten und Neigungen BAG UB 9 Beispiel: Herr Ole H., Tankstellenhelfer Hamburger Arbeitsassistenz Sonderschule für Geistigbehinderte Berufsvorbereitungsklasse Betrieblicher Berufsbildungsbereich 5 Praktika à 3-5 Monate in Friedhofsgärtnerei (4 Monate) 2x Tankstelle (3 Monate) Tennisplatzanlage (5 Monate) und Flughafen (3 Monate) Seit dem 01. Mai 2001 sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Qualifizierungsbetrieb (Eingliederungszuschuss) Arbeitsplatzsicherung: 2 Jahre regelmäßige Begleitung (1. Jahr: 200 Std., 2. Jahr: 180 Std.); anschließend 2 Nachqualifizierungen BAG UB 10 Entwicklung von UB in Deutschland Erste Anbieter mit Konzept UB ca. Anfang 1990er Jahre - Gründung Hamburger Arbeitsassistenz: 1992 UB Konzept (-Bausteine) werden zunehmend von Schulen, WfbM, BBW, BTZ, Integrationsprojekten etc. und v.a. IFD aufgenommen Die Maßnahme UB Nachweisbare Erfolge führen zur gesetzlichen Verankerung der Maßnahme UB nach 38a SGB IX Ende 2008 Start der 1. Maßnahmen UB im Mai 2009 BAG UB 11 BAG UB 12 3

4 Unterstützte Beschäftigung Die Maßnahme Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung - Dezember Durch die gesetzliche Verankerung der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung ( 38a SGB IX) wird ein Personenkreis anerkannt, dessen Leistungsspektrum zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt liegt. Die Maßnahme zielt auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Maßnahme UB nach 38a SGB IX 2 Phasen: 1. Phase: individuelle betriebliche Qualifizierung (2-3 Jahre) Ziel: sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag 2. Phase: bei Bedarf Berufsbegleitung (so lange wie erforderlich) Ziel: Arbeitsplatzsicherung nach Abschluss Arbeitsvertrag UB ist budgetfähig (Persönliches Budget nach 17 SGB IX) BAG UB 13 BAG UB 14 38a SGB IX Maßnahme Unterstützte Beschäftigung Zielgruppe: Behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf (Perspektive: zwischen Werkstatt für behinderte Menschen und Ausbildung) Ziel: Eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten Art der Leistung: 1. Individuelle betriebliche Qualifizierung (Vorbereitung, Erprobung + Einarbeitung) inkl. berufsübergreifende Lerninhalte, Schlüsselqualifikationen und Weiterentwicklung der Persönlichkeit des behinderten Menschen Rehabilitationsträger: i.d.r. Bundesagentur für Arbeit; Ausschreibung 2. Berufsbegleitung bei Bedarf (Stabilisierung + Krisenintervention) Leistungsträger: i.d.r. Integrationsämter; Pflichtleistung für Schwerbehinderte + Gleichgestellte Rehabilitationsträger beteiligt bei Bedarf frühzeitig Leitungsträger Berufsbegleitung BAG UB 15 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit Einstiegsphase (in der Regel 8 Wochen): Ziel: Möglichst frühzeitige Erprobung des Teilnehmers im Betrieb Feststellung des besonderen Unterstützungsbedarfs Akquise geeigneter Qualifizierungsplätze (vorhandene Eignungsdiagnostik nutzen) teilnehmerorientierte Vorbereitung (auch häusliche Aufträge ) Betriebliche Erprobung zur Orientierung und Bestimmung von Qualifizierungsinhalten BAG UB 16 4

5 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit Qualifizierungsphase (mehrere Monate / Hauptzeit): i.d.r. mehrere betriebliche Qualifizierungen in unterschiedlichen Betrieben und Arbeitsfeldern Entsprechend der maßgeblichen täglichen Arbeitszeit im Betrieb max. 9 Zeitstunden täglich + Pausen ggf. Reduktion auf bis zu 15 Stunden wöchentlich Ein Projekttag pro Woche (ggf. gebündelt). Inhalte: Reflexion, Persönlichkeitsbildung, Schlüsselqualifikationen, berufsübergreifende Kenntnissen und berufsbezogenes Theoriewissen Bildungsaspekt beachten BAG UB 17 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit Stabilisierungsphase: beginnt, wenn Tätigkeiten am (zugeschnittenen) Arbeitsplatz beherrscht werden Absichtserklärung des Betriebes auf Arbeitsvertrag liegt vor zielt auf dauerhafte Integration im betrieblichen Alltag in einem Unternehmen mit Beschäftigungsperspektive Vorbereitung aller Beteiligten auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Schnittstelle zur UB-Berufsbegleitung Hinweis: Ggf. erneut Betriebswechsel, weil Einstellung nicht möglich ist BAG UB 18 UB-Berufsbegleitung nach 38a (6) SGB IX Anlässe der Berufsbegleitung (insbesondere): 1. während der Probezeit 2. wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist 3. wenn Nach- und Weiterqualifizierungen erforderlich sind 4. wenn die eigene betriebliche Rolle im Umgang mit KollegInnen noch nicht gefunden ist 5. wenn der Mensch mit Behinderung von Konflikten im Betrieb betroffen ist 6. wenn das Leistungsvermögen von den betrieblichen Anforderungen abweicht 7. wenn sich betriebliche Arbeitsabläufe ändern oder Ansprechpartner wechseln 8. wenn psychische und/oder emotionale Instabilität vorliegt 9. wenn die vermittelte Person weiterhin Unterstützung benötigt 10. wenn die Verantwortlichen im Betrieb weiterhin Unterstützung benötigen BAG UB 19 UB-Berufsbegleitung nach 38a (6) SGB IX Inhalte der Berufsbegleitung (insbesondere): 1. Arbeitsdiagnostik 2. Training sozialer und kommunikativer Kompetenzen 3. Regelmäßige Einzelfallberatung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf unterschiedlichen Betriebsebenen 4. Beratung bei Veränderung der Arbeitsorganisation/Arbeitsbedingungen und Begleitung ihrer Umsetzung 5. Gewährleistung einer innerbetrieblichen personellen Unterstützung 6. Organisation eines Job Coachings BAG UB 20 5

6 Erfahrungen der UB-Teilnehmenden Ich arbeite in der Raiffeisenbank. Das ist eine Bank mit Kunden und anderen Menschen, die Geld abholen und Geld überweisen. Meine Aufgabe ist, Bankbelege mit dem Scanner zu erfassen und am Computer abzuspeichern. Morgens beginne ich um 8.30 Uhr und ich höre um 15 Uhr auf. Außer am Mittwoch, da höre ich um 14 Uhr auf, weil die Bank zu macht. Ich fühle mich wohl in der Bank. Und wenn es Schwierigkeiten gibt, hilft mir mein Job Coach und wir finden gemeinsam eine Lösung. Johanna Brunner, unterstützte Arbeitnehmerin 21 Erfahrungen der UB-Fachdienste Entscheidend ist immer die personelle Unterstützung durch die FachdienstkollegInnen. Sie sorgen für den richtigen Zuschnitt des Arbeitsplatzes, für den punktgenauen Einsatz, übernehmen die Einarbeitung und nehmen dem Betrieb die Unsicherheit beim Thema Behinderung. Viele Unternehmen sind zudem offen für die Beteiligung an einer wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe. Alice Beyer, Hamburger Arbeitsassistenz 22 Erfahrungen der Betriebe Lohnkostenzuschüsse geben uns den Spielraum, eine Einstellung bereits zu einem Zeitpunkt vorzunehmen, wo noch nicht alles rund läuft. Die Argumente, die uns vor allem überzeugen, sind Zuverlässigkeit, passgenaue Besetzung und die Unterstützung durch den Fachdienst. Andreas Bartmann, Outdoor-Ausrüster Globetrotter, Hamburg, hat bereits 20 Personen mit Behinderung eingestellt Vorläufige Ergebnisse: Ca Teilnehmende in der Umfrage (Persönliches Budget: 2,2%) ca bis Oktober 2011 durch die Bundesagentur für Arbeit vergebene InbeQ-Plätze Frühester Beginn der Maßnahme UB: Mai BAG UB 24 6

7 Art der Behinderung 73,2% Lern- bzw. geistige Behinderung 14,6% psychische Erkrankung 9,2% Körper- und/oder Sinnesbehinderung 1,9% Sonstige Behinderung 1,1% keine Angaben BAG UB 25 Schwerbehindertenausweis 60,5% mit Schwerbehindertenausweis 36,0% ohne Schwerbehindertenausweis (!) 3,5% keine Angaben Geschlecht 37,8% weiblich 62,0% männlich 0,2% keine Angaben BAG UB 26 Alter 2,8% unter 18 Jahre 61,8% Jahre 31,5% Jahre 3,6% über 40 Jahre 0,4% keine Angaben Schulbesuch 67,1% Sonderschule 20,9% Hauptschule 4,4% Realschule 2,9% Gymnasium 0,8% sonstige Schule 3,9% keine Angaben BAG UB 27 BAG UB 28 7

8 Letzte Berufs-/Schulstation vor Beginn InbeQ 54,9% arbeitslos (SGB III oder SGB II Bezug) 12,9% berufsvorbereitende Maßnahme 16,5% Schulbesuch 2,4% Ausbildung 0,9% WfbM 1,0% sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 0,3% Studium 8,6% Sonstiges 2,5% keine Angaben BAG UB 29 Berufliche Perspektive der Teilnehmenden - UB abgebrochen bzw. regulär beendet 38,9% sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis 3,1% Ausbildung 16,7% WfbM 1,4% berufsvorbereitende Maßnahme 34,6% arbeitslos 5,3% sonstiges 42% Vermittlung in Arbeit und Ausbildung BAG UB 30 Eingliederungszuschuss 73,3% Beschäftigte mit EGZ/EGZ-SB 20,5% Beschäftigte ohne EGZ/EGZ-SB 6,2% keine Angaben Berufsbegleitung / Begleitende Hilfen 70,5% der UB-Beschäftigten Davon : 90,3% nach 38a Abs. 3 SGB IX (Berufsbegleitung UB) 9,7% andere, z.b. begleitende Hilfen nach 102 Abs. 2 SGB IX BAG UB 31 BAG UB 32 8

9 Berufsbegleitung nach 38a Abs. 3 SGB IX - Art der Begleitung (Mehrfachnennung) 1,6% Arbeitsdiagnostik 18,9% Training sozial-kommunikativer Kompetenzen 29,9% Einzelfallberatung Arbeitgeber / Arbeitnehmer 19,1% Veränderung Arbeitsorganisation / -bedingungen 13,5% innerbetriebliche personelle Unterstützung Arbeitsverhältnis befristet / unbefristet 57,6% befristet 39,2% unbefristet 3,2% keine Angaben 16,7% Job Coaching 0,3% Sonstiges BAG UB 33 BAG UB 34 Arbeitsverhältnis Vollzeit / Teilzeit 55,1% Vollzeit 42,9% Teilzeit 1,9% keine Angaben Betriebsgröße 41,7% bis 19 Beschäftigte 29,8% Beschäftigte 13,3% Beschäftigte 5,5% 500 und mehr Beschäftigte 9,7% keine Angaben BAG UB 35 BAG UB 36 9

10 Tätigkeitsbereiche 8,7% Produktion/Montage 7,7% Handwerk 1,9% Recycling 8,4% Lager/Versand/Verpackung 18,4% Küche/Lebensmittelverarbeitung 6,5% Bürobereich 2,3% Tierpflege 4,8% Alten-/Krankenpflege/-betreuung 8,4% Garten- und Landschaftsbau 5,8% Reinigung 3,5% Hausmeistertätigkeit 2,9% Gastronomie - Bedienung 2,3% Wäscherei/Zimmerservice 7,7% Verkauf 3,3% Tankstelle/KFZ-Pflege 6,8% sonstiges BAG UB 37 Projekt Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung - FUB Das Projekt FUB wird gefördert vom BMAS und hat eine Laufzeit von 3,5 Jahren (Januar 2011 Juni 2014) Es existiert ein Projektbeirat mit VertreterInnen aus Ministerien, Leistungsträgern und der Praxis Projektschwerpunkte: Regelmäßiger Fachaustausch in Fachforen an bundesweit 4 Standorten Organisation regionaler Informationsveranstaltungen für Betriebe in Kooperation mit UB-Anbietern, Kammern und Arbeitgeberverbänden Produktion eines UB-Films mit verschiedenen Praxisbeispielen (best-practice) Bereitstellung und Entwicklung didaktisch-methodischer Materialien Fach-Informations-Pool (FIP) im Internet bei der BAR 38 Fach-Informations-Pool BAG UB Schulterblatt Hamburg Fon: 040 / Fax: 040 / info@bag-ub.de Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 39 10

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