Teilhabeplanung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach 38a SGB IX aus Sicht der Integrationsämter. am Referent: Michael Schneider

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1 Teilhabeplanung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach 38a SGB IX aus Sicht der Integrationsämter BAG-UB Fachforum in Hannover am Referent: Michael Schneider LWL-Integrationsamt Westfalen

2 Phasen der Unterstützten Beschäftigung: Inhalt Dauer Leistungsträger Phase 1 InbeQ SB-Ausweis / Gleichstellung nicht erforderlich 2 Jahre (Regelfall) Rehabilitationsträger (überwiegend Bundesagentur für Arbeit) Phase 2 Berufsbegleitung SB-Ausweis / Gleichstellung erforderlich offen offen Integrationsamt (überwiegend)

3 2 Vorbemerkungen Im Gegensatz zur Bundesagentur für Arbeit ist die Umsetzung der Berufsbegleitung in den Bundesländern durch die Integrationsämter trotz BIH-Empfehlung dazu immer von landesspezifischen Besonderheiten geprägt. Um die Umsetzungspraxis der Unterstützten Beschäftigung auf Seiten der Integrationsämter zu erfassen, kann man sich nicht auf die Erfassung der Bewilligung von Berufsbegleitung im Rahmen der UB beschränken. Denn das Leistungsspektrum der Integrationsämter umfasst viele weitere Leistungen, die anstelle oder ergänzend zur Berufsbegleitung gewährt werden können (z.b. Leistungen an Arbeitgeber, Berufsbegleitung im Rahmen des 110 SGB IX). Erst durch eine umfassende Analyse der bewilligten Leistungen können Aussagen darüber getroffen werden, ob und wie die Zielgruppe durch die Integrationsämter wirkungsvoll unterstützt wird

4 Phasenübergreifend (GE der BAR) Teilhabeplan > als Grundlage einer frühzeitigen Vernetzung zwischen den Leistungsträgern > als Grundlage für Kontinuität und Zuverlässigkeit des Unterstützungsprozesses > um den Übergang zwischen Phase 1 und Phase 2 nahtlos zu gewährleisten

5 Phasenübergreifend (GE der BAR) Erstellung und Fortschreibung eines Teilhabeplans in Phase 1 > verantwortlich: Leistungsträger > gemeinsam mit dem (schwer-) behinderten Menschen > unter Einbeziehung weiterer Beteiligter > mit Teilhabezielen > mit dem Bedarf an Unterstützungsleistungen Übernahme und Fortschreibung des Teilhabeplans in Phase 2

6 Inhalte des Teilhabeplans Teilhabeplan enthält insbesondere Angaben: > zum (schwer-) behinderten Menschen > zum Arbeitgeber / zum Arbeitsplatz > zu betrieblichen Unterstützungsmöglichkeiten / -systemen > zu den Teilhabezielen / Teilzielen > zu Entwicklungspotentialen des (schwer-) behinderten Menschen > zum Unterstützungsbedarf > zu notwendigen vorrangigen Hilfen > zu geplanten / durchgeführten Unterstützungsmaßnahmen > zu den sonstigen zu beteiligenden Unterstützungsmöglichkeiten > u.a.

7 Antragsverfahren beim Integrationsamt: 1. Teilnehmer/in InbeQ: frühzeitige Antragstellung auf Berufsbegleitung unter Nutzung des Teilhabeplans beim zuständigen Integrationsamt (i.d.r. über InbeQ- Träger) 2. Integrationsamt: prüft, ob Schwerbehinderten-Status oder Gleichstellung vorliegt (nach 2 Abs. 2 bzw. 3 SGB IX)

8 Antragsverfahren beim Integrationsamt: 3. Integrationsamt: Fallkonferenz/Planungsgespräch im Betrieb Entscheidung über Bedarf an Berufsbegleitung ( 102 SGB IX oder 38a SGB IX) und ggf. weitere Teilhabeleistungen 4. Integrationsamt: Bescheid an Antragsteller/in Beauftragung des Leistungserbringers der Berufsbegleitung (Berufsbegleitung nach 38a Abs. 3 SGB IX: Wunsch- und Wahlrecht)

9 Teilnehmer/innen an der Fallkonferenz ggf. Arbeitsagentur behinderte/r Arbeitnehmer/in Integrationsamt Arbeitgeber, ggf. weitere Vorgesetzte Fachkraft IFD Fachkraft Phase 1 InbeQ

10 Erfahrungen der Integrationsämter in NRW: NRW Anträge auf Berufsbegleitung LWL LVR 40 3 Bewilligungen nach 38a SGB IX: Anträge werden z.t. sehr kurzfristig vor Abschluss eines Arbeitsvertrags oder erst nach Arbeitsaufnahme gestellt Teilhabeplan wird i.d.r. nicht eingereicht Zielgruppenzugehörigkeit z.t. nicht gegeben (Schwerbehindertenstatus / Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit)

11 Wünsche aus Sicht der Integrationsämter: InbeQ-Träger: frühzeitige Beratung zum Thema Schwerbehindertenausweis und Gleichstellung sowie Unterstützung bei der Beantragung = Leistungsvoraussetzung für die spätere Berufsbegleitung InbeQ-Träger: Kenntnisse über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Sonderprogramme der Integrationsämter, um Arbeitgeber über Unterstützungsmöglichkeiten beraten zu können

12 Wünsche aus Sicht der Integrationsämter: frühzeitige Kontaktaufnahme zum Integrationsamt bei Zuschlagserteilung und für eine nahtlose Überleitung in die Berufsbegleitung Nutzung der Antragsformulare der Integrationsämter (Arbeitserleichterung für beide Seiten), Vorlage der vollständigen Unterlagen, Teilhabepläne und Nachweise

13 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Michael Schneider Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL- Integrationsamt Westfalen und LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen - Behinderte Menschen im Beruf - D Münster Von-Vincke-Str Stock; Zimmer S Tel.: Fax: michael.schneider@lwl.org Besuchen Sie uns im Internet:

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