Satzung. Förderverein Star Care Hessen e. V. Name, Sitz, Geschäftsjahr, Mittel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung. Förderverein Star Care Hessen e. V. Name, Sitz, Geschäftsjahr, Mittel"

Transkript

1 Satzung Förderverein Star Care Hessen e. V. Chronologie: Erste Satzung vom Nov zur Vereinsgründung Änderung Schlussbestimmungen vom Anpassung an 60 Abs.1 S2 AO, AEAO 60 vom Satzungsänderung vom Name, Sitz, Geschäftsjahr, Mittel Der Verein führt den Namen "Förderverein Star Care Hessen e.v. und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Kassel eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in Kassel und verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Die Mittel zur Erfüllung der Zwecke des Vereins sollen aufgebracht werden durch Beiträge der Mitglieder, Geld- und Sachspenden, Stiftungen, letztwillige Verfügungen und sonstige unentgeltliche Leistungen. 2 Zweck Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die Förderung von Hilfe an Menschen in Not, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Abgabenordnung 52/4 (nachfolgend kurz: AO ) wirtschaftliche Not leiden. Insbesondere soll hiermit Kindern und Jugendlichen in der Region geholfen werden. Die Hilfe erfolgt im In- und Ausland durch unmittelbare Geld- und Sachleistungen an Einrichtungen zur Aufnahme, Heilbehandlung und Pflege von Menschen in Not, insbesondere Opfern von Krieg, Verfolgung oder Vertreibung sowie der Unfall- oder Katastrophenhilfe. Die Förderung erfolgt durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge/Spenden und deren Weiterleitung an 1

2 Körperschaften des öffentlichen Rechts und als gemeinnützig oder mildtätig anerkannte Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar für diesen (steuerbegünstigten) Zweck verwenden. 3 Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit Der Verein verfolgt seinen Zweck ausschließlich gemeinnützig und mildtätig im Sinne der 51 ff. der AO. Er ist Förderverein i. S. von 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in 2 der Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecke verwendet. Der Verein ist selbstlos tätig, politisch und weltanschaulich neutral und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person begünstigt werden durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch Ausgaben für unverhältnismäßig hohe Vergütungen. 4 Mitglieder und Partner Mitglied des Vereins können alle natürlichen Personen werden, die sich zu dem Zweck des Vereins bekennen. Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der auch über die Aufnahme entscheidet. Der Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar; ein Ausnahmeanspruch besteht nicht. Die Mitgliederversammlung kann eine Aufnahmegebühr festsetzen und diese jederzeit ändern. Die Aufnahmegebühr ist mit dem Zugang, der schriftlichen Mitteilung, dass der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft angenommen wurde, in voller Höhe zur Zahlung fällig. Die Mitglieder sind verpflichtet, Geld- und/oder Sachbeiträge an den Verein zu leisten. Der Beitrag wird als Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Der Jahresbeitrag ist am ersten Bankarbeitstag des jeweiligen Geschäftsjahrs fällig. 5. Die Mitglieder sind verpflichtet, den gesetzten Vereinszweck aktiv zu fördern. Dabei haben sie insbesondere nach Maßgabe von Beschlüssen der Mitgliederversammlung organisatorische und körperliche Leistungen zu erbringen. Kommt ein Mitglied dieser Verpflichtung über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten nicht nach, erlischt die Mitgliedschaft. 6. Die Mitgliedschaft erlischt durch Kündigung, die dem Vorstand drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich mitzuteilen ist, Ausschluss oder Tod des Mitgliedes. 2

3 7. Verstoßen Mitglieder nachhaltig gegen ihre Förderungspflicht nach Ziffer 5 oder sonstiger Treuepflichten kann im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ein Vereinsausschluss erfolgen. Der Ausschluss ist ferner zulässig, wenn ein Mitglied durch sein Verhalten den Verein oder das Ansehen des Vereins schädigt oder zu schädigen versucht. 8. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet auf Antrag des Vorstands die Mitgliederversammlung. Der Vorstand hat seinen Antrag dem auszuschließenden Mitglied mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich mitzuteilen; Eine schriftlich eingehende Stellungnahme des Mitglieds ist in der über den Ausschluss entscheidenden Versammlung zu verlesen. Der Ausschluss eines Mitglieds wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam. Der Ausschluss soll dem Mitglied, wenn es bei Beschlüssen nicht anwesend war, durch den Vorstand unverzüglich eingeschrieben bekannt gemacht werden. 9. Partner of Star Care können natürliche Personen werden, die nicht Mitglied von Star Care sind und eine Spende leisten. Ebenfalls Partner von Star Care können Unternehmen, sonstige Organisationen und juristische Personen werden, die mit einer Spende den Zweck des Vereins unterstützen. 5 Organe Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. 6 Mitgliederversammlungen Die Mitgliederversammlung wird als Jahreshauptversammlung mindestens einmal jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres vom Vorstand unter Angabe des Ortes, des Tages, der Zeit und der Tagesordnung einberufen. Soll über eine Änderung der Satzung beschlossen werden, so soll der Wortlaut der vorgeschlagenen Änderung in der Einladung bekannt gemacht werden. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Über die Mitgliederversammlung wird unverzüglich eine vom Vorstand zu unterzeichnende Niederschrift erstellt, die jedoch nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse ist. Jedes Mitglied soll eine Fotokopie der Niederschrift erhalten. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn er dies für erforderlich hält. Er muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn die Einberufung von mindestens 25 % der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird. Das Verlangen ist an den Vorstand zu richten. 3

4 7 Beschlüsse der Mitgliederversammlung Beschlüsse der Mitglieder werden in Mitgliederversammlungen gefasst. Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Ein in der Mitgliederversammlung abwesendes Mitglied kann durch ein mit einer schriftlichen Vollmacht versehenes und in der Mitgliederversammlung anwesendes Mitglied, das nicht Mitglied des Vorstandes ist, vertreten lassen. Die gleichzeitige Vertretung mehrerer Mitglieder ist zulässig. Jede ordnungsgemäße geladene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins oder eine Satzungsänderung ist es erforderlich, dass alle Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Anderenfalls ist eine neue Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Diese Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig, wenn hierauf in der Einberufung hingewiesen wurde. Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder diese Satzung etwas anderes bestimmen. Folgende Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der Mehrheit von drei Vierteln der in der Mitgliederversammlung anwesenden oder vertretenen Mitglieder: a) die Änderung dieser Satzung einschließlich des Zwecks des Vereins b) die Festsetzung von Sonderbeiträgen und Umlagen c) die Auflösung oder Aufhebung des Vereins 5. Die Mitgliederversammlung soll Änderungen der Satzung nur mit vorheriger Zustimmung des im Vereinsregister beim Amtsgericht Kassel eingetragenen Förderverein Star Care e. V. beschließen. 6. Die Frist zur gerichtlichen Anfechtung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung beträgt einen Monat ab dem Tag der Beschlussfassung. 8 Vorstand Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu 3 weiteren Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von jeweils zwei Jahren. Die erste Amtszeit des Vorsitzenden und des Schatzmeisters betragen drei Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder des Vorstandes sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie erhalten jedoch ihre Aufwendungen gegen Nachweis ersetzt. Bei Bedarf können den Mitgliedern des Vorstandes so- 4

5 wie Mitgliedern des Vereins im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit sowie für die Vertragsinhalte und die Vertragsbedingungen trifft der Vorstand. Vorsitzender und Stellvertretender Vorsitzender sind Vorstände im Sinne des 26 BGB. Für den Verein sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigt. Im Innenverhältnis sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, den Verein gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden zu vertreten. 5. Die Durchführung der laufenden Geschäfte obliegt den Vorsitzenden. Jedes Mitglied des Vorstandes führt unbeschadet der Gesamtverantwortlichkeit aller Vorstandsmitglieder sein Ressort in eigener Verantwortung. 6. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. 7. Die Vorsitzenden des Vorstandes des Vereins sind zugleich die Vorsitzenden der Mitgliederversammlung. Sie leiten die Sitzungen dieses Gremiums sowie die des Vorstandes. Die Vorsitzenden übernehmen Vertretungsfunktion für einander. 9 Beirat Als weiteres Gremium kann ein Beirat gebildet werden, der aus bis zu 5 Personen besteht. Aufgabe des Beirates ist es, dem Vorstand als beratendes Gremium zur Verfügung zu stehen und den Verein tatkräftig zu unterstützen. Schwerpunkt der Aufgabe des Beirats ist die Unterstützung bei der Projektfindung für Unterstützungsleistungen zur Erfüllung des Vereinszwecks im Sinne des Vor einem Vorstandsbeschluss über die Verwendung von Fördermittel kann im Beirat eine Beurteilung durchgeführt, eine entsprechende Empfehlung beschlossen und dem Vorstand mitgeteilt werden. Die Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung bleiben durch den Beirat unberührt. Die Bestimmung der Beiratsmitglieder erfolgt durch Beschlussfassung im Vorstand und erfolgt jeweils für die Dauer von 3 Jahren. Die Einladung zu einer Beiratssitzung erfolgt durch ein in der Vorstandssitzung beauftragtes Mitglied des Vorstands, der auch an der Sitzung teilnimmt. Im Beirat ist dieser nicht stimmberechtigt. Die Empfehlungen und Beschlüsse des Beirats werden mit einfacher Mehrheit gefasst und dem Vorstandsvorsitzenden mitgeteilt. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % seiner Mitglieder anwesend sind. 5

6 10 Auflösung, Vermögensanfall, Stellung des Finanzamtes Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins - soweit es die eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert der Sachanlagen übersteigt - an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks unmittelbarer und ausschließlicher Verwendung für mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des 2 und 3 dieser Satzung. Die Mitgliederversammlung beschließt in diesem Fall, an welche Körperschaft das Vermögen fällt. Der Beschluss darf erst ausgeführt werden, wenn das zuständige Finanzamt zustimmt. Kassel,

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden

Mehr

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Elterninitiative krebskranker Kinder OWL-e.V. Der Verein wird als rechtsfähiger Verein im sinn des BGB in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Freundeskreis zur Erhaltung der Evangelischen Kirche Offenthal e.v.

Freundeskreis zur Erhaltung der Evangelischen Kirche Offenthal e.v. Freundeskreis zur Erhaltung der Evangelischen Kirche Offenthal ev SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Freundeskreis zur Erhaltung der Evangelischen Kirche Offenthal ev Der Verein ist im

Mehr

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. 1 Name und Sitz Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen und hat seinen Sitz in Ingelfingen.

Mehr

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung. Inhaltsverzeichnis. Förderverein der Limesschule Idstein e.v.

Satzung. Inhaltsverzeichnis. Förderverein der Limesschule Idstein e.v. Satzung Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 2 5 Ende der Mitgliedschaft... 3 6 Organe des Vereins...

Mehr

Satzung des Vereins Kronsbären

Satzung des Vereins Kronsbären Satzung des Vereins Kronsbären 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kronsbären. Der Verein soll als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v.

Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. (2) Sitz des Vereins ist Darmstadt. Er ist im Vereinsregister des

Mehr

Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe

Satzung des Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe Seite 1 Name und Sitz des Vereins... 1 2 Zweck des Vereins... 1 3 Selbstlosigkeit, Mittelverwendung...

Mehr

Förderverein Chormusik für Berlin e.v.

Förderverein Chormusik für Berlin e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Förderverein Chormusik für Berlin e.v. S a t z u n g 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Chormusik für Berlin e.v. im Folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung. 1 Name. 2 Zweck. 3 Sitz. 4 Mitgliedschaft. 5 Beiträge. 6 Spenden. 7 Verwendung der Beiträge und Spenden. 8 Vorstand

Satzung. 1 Name. 2 Zweck. 3 Sitz. 4 Mitgliedschaft. 5 Beiträge. 6 Spenden. 7 Verwendung der Beiträge und Spenden. 8 Vorstand Satzung 1 Name 2 Zweck 3 Sitz 4 Mitgliedschaft 5 Beiträge 6 Spenden 7 Verwendung der Beiträge und Spenden 8 Vorstand 9 Geschäftsführung und Vertretungsmacht 10 Mitgliederversammlung 11 Anträge zur Tagesordnung

Mehr

Satzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen

Satzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen Satzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen 1 (Name, Sitz) 1.1 Der Verein führt den Namen Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen. 1.2 Vereinssitz

Mehr

SATZUNG Förderverein Waldschwimmbad Calden e.v.

SATZUNG Förderverein Waldschwimmbad Calden e.v. SATZUNG Förderverein Waldschwimmbad Calden e.v. Präambel Der Förderverein hat sich zur Aufgabe gemacht, das Waldschwimmbad Calden zu erhalten und die Gemeinde Calden in ihrer Arbeit, das Waldschwimmbad

Mehr

Satzung Fluchtraum Bremen e.v.

Satzung Fluchtraum Bremen e.v. Satzung Fluchtraum Bremen e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Fluchtraum Bremen e.v. 2. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Er hat seinen Sitz in Bremen und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Vereinszweck,

Mehr

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Verein der Förderer und Freunde

Mehr

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schulwald Tetenhusen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Tetenhusen. Das Geschäftsjahr

Mehr

Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom )

Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom ) 1 Name und Sitz Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom 24.04.19) a) der Verein führt den Namen: Förderverein des Fußballclubs Königsfeld e.v. b) Er hat seinen Sitz in Königsfeld.

Mehr

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 Satzung des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Hamburg Financial Research Center. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;

Mehr

SATZUNG. des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom

SATZUNG. des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom SATZUNG des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom 18.11.2002, eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Dresden, VR 2661

Mehr

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. Vereinssatzung In der Fassung vom 2. März 2012 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. 1.2. Er hat seinen Sitz in 78003 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk

Mehr

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, 46286 Dorsten-Rhade 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Städtische KiTa Rhade e.v.". 2. Er wurde

Mehr

Arbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken Berlin-Brandenburg e.v. (AGSBB e.v.)

Arbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken Berlin-Brandenburg e.v. (AGSBB e.v.) Arbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken Berlin-Brandenburg e.v. (AGSBB e.v.) Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 10.12.2013 Stand 10.12.2013 Seite 1 von 6 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der

Mehr

Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.

Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz Förderverein der Christian-Heinrich-Zeller-Schule Karsau e.v.. Der Sitz des Vereins ist Rheinfelden (Karsau).

Mehr

Satzung: Schwalmtaler Bündnis für Familie e.v.

Satzung: Schwalmtaler Bündnis für Familie e.v. Satzung: Schwalmtaler Bündnis für Familie e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Schwalmtaler Bündnis für Familie e.v., hat seinen Sitz in Schwalmtal und ist in das zuständige Vereinsregister

Mehr

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.

Mehr

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v. Satzung für den Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz

Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal

Mehr

Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS. 1 Name und Sitz. 2 Zweck. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr.

Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS. 1 Name und Sitz. 2 Zweck. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr. Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Gemeinnützigkeit 4 Geschäftsjahr 5 Mitgliedschaft 6 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft 7 Rechte und Pflichten

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Deutschorden-Schule. 2. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen. 3. Der Sitz des Vereins ist Lauchheim. 4.

Mehr

SATZUNG des Vereins Interessengemeinschaft Streuobstwiesen Kernen

SATZUNG des Vereins Interessengemeinschaft Streuobstwiesen Kernen SATZUNG des Vereins Interessengemeinschaft Streuobstwiesen Kernen 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft Streuobstwiesen Kernen und hat seinen Sitz in Kernen im Remstal. Er soll

Mehr

Neue Schule Wolfsburg

Neue Schule Wolfsburg Satzung des Vereins der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. FÖRDERVEREIN Name, Sitz und Zweck Der Verein der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. -Förderverein - verfolgt ausschließlich

Mehr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität

Mehr

Satzung - Seite 1 von 6

Satzung - Seite 1 von 6 Satzung - Seite 1 von 6 S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein Justus-von-Liebig-Schule 2. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen

Mehr

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. S a t z u n g Stand 08. Februar 2017 des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer

Mehr

Satzung. des Fördervereins. Ferienbetreuung Kaufering e.v.

Satzung. des Fördervereins. Ferienbetreuung Kaufering e.v. Satzung des Fördervereins Ferienbetreuung Kaufering e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Ferienbetreuung Kaufering ev.. Er hat seinen Sitz in Kaufering

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält

Mehr

VEREIN FÜR KÖRPER- UND MEHRFACHBEHINDERTE MENSCHEN MITTLERER OBERRHEIN e.v. - SATZUNG. 1 Name und Sitz des Vereins

VEREIN FÜR KÖRPER- UND MEHRFACHBEHINDERTE MENSCHEN MITTLERER OBERRHEIN e.v. - SATZUNG. 1 Name und Sitz des Vereins VEREIN FÜR KÖRPER- UND MEHRFACHBEHINDERTE MENSCHEN MITTLERER OBERRHEIN e.v. - SATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen - Mittlerer

Mehr

Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums. Satzung. Stand: Januar 2005

Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums. Satzung. Stand: Januar 2005 Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums Satzung Stand: Januar 2005 Sitz des Vereins Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums Geschäftsstelle: Pommersches Landesmuseum Mühlenstraße

Mehr

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen S A T Z U N G Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen. 2. Der

Mehr

GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG. vom i. d. F. vom

GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG. vom i. d. F. vom GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG vom 22.05.1971 i. d. F. vom 22.11.2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen»GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG

Mehr

Satzung Inhaltsverzeichnis

Satzung Inhaltsverzeichnis Satzung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 3 5 Ende der Mitgliedschaft...

Mehr

Satzung. Name und Sitz

Satzung. Name und Sitz Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen

Mehr

Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V.

Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V. Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen- Werfen e. V. 2. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Saarländische Galerie Europäisches Kunstforum e.v. Satzung

Saarländische Galerie Europäisches Kunstforum e.v. Satzung 1 Name (1) Der Verein führt den Namen Saarländische Galerie Europäisches Kunstforum. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.v.. 2 Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein

Mehr

Satzung des Fördererkreises der DGAP e. V.

Satzung des Fördererkreises der DGAP e. V. der DGAP e. V. 2012 Satzung des Stand 28.4.2008. 2, (5): Erweiterung vom 30.4.2012. 2 Vorwort 1 Name, Sitz Der Fördererkreis der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. (im folgenden Fördererkreis

Mehr

Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"

Satzung des Fördervereins Barchfelder Schlösser Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser" 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereines (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Barchfelder Schlösser". Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

FestLand - Verein zur Förderung des kulturellen Lebens e.v. Satzung und Mitgliedsantrag

FestLand - Verein zur Förderung des kulturellen Lebens e.v. Satzung und Mitgliedsantrag FestLand - Verein zur Förderung des kulturellen Lebens e.v. Satzung und Mitgliedsantrag FestLand e.v. c/o Christina Tast Klein Leppiner Straße 26 19339 Klein Leppin Bankverbindung Kto.Nr.: 1350 00 1330

Mehr

Satzung für den Ovenstädter Karnevalverein e.v.

Satzung für den Ovenstädter Karnevalverein e.v. Satzung für den Ovenstädter Karnevalverein e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Ovenstädter Karnevalverein e. V. Sitz des Vereins ist die Ortschaft Ovenstädt in der Stadt 32469 Petershagen.

Mehr

Satzung Fassung vom VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DES GYMNASIUMS "ST. MICHAEL" Name, Sitz. Zweck

Satzung Fassung vom VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DES GYMNASIUMS ST. MICHAEL Name, Sitz. Zweck Satzung Fassung vom 28.01.2014 VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DES GYMNASIUMS "ST. MICHAEL" 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen "Verein der Freunde und Förderer des Gymnasiums St. Michael". Der Verein

Mehr

Verein der Freunde und Förderer der Kreismusikschule Nordhausen e.v. Satzung. 1 Name und Sitz

Verein der Freunde und Förderer der Kreismusikschule Nordhausen e.v. Satzung. 1 Name und Sitz Verein der Freunde und Förderer der Kreismusikschule Nordhausen e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen, Verein der Freunde und Förderer der Kreismusikschule Nordhausen e.v Der Verein hat

Mehr

Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v.

Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v. Satzung des Fördervereins Dorfkirche Wegendorf e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Dorfkirche Wegendorf" und ist seit dem 29.06.2009 unter dem Aktenzeichen VR 5562

Mehr

Der Verein führt den Namen Wir dabei Regensburg e.v. und ist im Vereinsregister eingetragen.

Der Verein führt den Namen Wir dabei Regensburg e.v. und ist im Vereinsregister eingetragen. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Wir dabei Regensburg e.v. und ist im Vereinsregister eingetragen. Sitz des Vereins ist Regensburg. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Mehr

Verein zur Hilfe Krebskranker Ostholstein e.v.

Verein zur Hilfe Krebskranker Ostholstein e.v. Verein zur Hilfe Krebskranker Ostholstein e.v. Wir lassen Sie nicht allein Satzung vom 23.03.1988 in der Fassung vom 21.04.2015 A. Name und Sitz 1 Der Verein führt den Namen Verein zur Hilfe Krebskranker

Mehr

FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der Stadt Leipzig S A T Z U N G

FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der Stadt Leipzig S A T Z U N G FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der Stadt Leipzig S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der

Mehr

Satzung. Paulus Kinder. Förderverein der Katholischen Grundschule Sankt Paulus

Satzung. Paulus Kinder. Förderverein der Katholischen Grundschule Sankt Paulus Satzung Paulus Kinder Förderverein der Katholischen Grundschule Sankt Paulus beschlossen auf der Gründungsversammlung vom 21.04.2009 geändert am 03.07.2009 mit Vorstandsbeschluss vom 24.08.2009 Eintragung

Mehr

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V.

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Bürgerverein Küllenhahn e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal-Küllenhahn. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung Sea-Watch e.v. 1 Name Sitz Geschäftsjahr

Satzung Sea-Watch e.v. 1 Name Sitz Geschäftsjahr 1 Name Sitz Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Sea-Watch. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin- Charlottenburg eingetragen. Er trägt dann

Mehr

Deutsch-Türkischer Verein zur Förderung des Behindertensports

Deutsch-Türkischer Verein zur Förderung des Behindertensports SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Deutsch-Türkischer Verein zur Förderung des Behindertensports nach der Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v.. 2. Der

Mehr

Vereinigung der Freunde der Universitäts- und Stadtbibliothek e.v.

Vereinigung der Freunde der Universitäts- und Stadtbibliothek e.v. Satzung der Kölnischen Bibliotheksgesellschaft Vereinigung der Freunde der Universitäts- und Stadtbibliothek e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 1. Die Gesellschaft führt den Namen "Kölnische Bibliotheksgesellschaft

Mehr

Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v.

Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v. Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v. Stand: 10.09.1996 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein der Josefschule Ahaus e.v. und hat seinen Sitz in 48683 Ahaus, Kampstraße 10. Er

Mehr

Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung. VR 536, Amtsgereicht Maulbronn 1/5

Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung. VR 536, Amtsgereicht Maulbronn 1/5 Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung VR 536, 75430 Amtsgereicht Maulbronn 1/5 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1 Der Verein trägt den Namen Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e.v.. 1.2

Mehr

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer der Städtischen Berufsschule I Regensburg e.v. Er ist unter

Mehr

Satzung der Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V.

Satzung der Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V. Satzung der Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in der Hansestadt

Mehr

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

S A T Z U N G (Stand: )

S A T Z U N G (Stand: ) 1 S A T Z U N G (Stand: 11.05.1984) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Seehaus-Verein für Rechtsanwälte und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt

Mehr

Satzung des Fördervereins am Gymnasium Löhne e. V.

Satzung des Fördervereins am Gymnasium Löhne e. V. Satzung des Fördervereins am Gymnasium Löhne e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein am Gymnasium Löhne e.v.. 2. Der Sitz des Vereins ist Löhne. 3. Der Verein wurde

Mehr

S A T Z U N G der Göttinger Kammermusikgesellschaft e.v.

S A T Z U N G der Göttinger Kammermusikgesellschaft e.v. S A T Z U N G der Göttinger Kammermusikgesellschaft e.v. (in der MGV vom 15.12.2016 und zuvor in den MGV vom 06.06.2016 und vom 03.12.1976 geänderte Form der 1. Fassung vom 21.02.1968) 1 Name, Sitz und

Mehr

Förderverein der. Schule am Goldberg. 2 Zweck des Vereins

Förderverein der. Schule am Goldberg. 2 Zweck des Vereins Satzung Förderverein der Schule am Goldberg 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Goldberg. 2. Sitz des Vereins ist Heusenstamm. 3. Der Verein wird in das

Mehr

SATZUNG. des. Hundesport Weimar e.v.

SATZUNG. des. Hundesport Weimar e.v. SATZUNG des Hundesport Weimar e.v. 1 Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck des Vereins 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Organe des Vereins 6 Die Mitgliederversammlung 7 Der Vorstand

Mehr

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt

Mehr

Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein Förderverein Kindergarten St. Josef mit Sitz in Cham verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte

Mehr

Satzung. Förderverein. Evangelischer Kindergarten Becke e.v.

Satzung. Förderverein. Evangelischer Kindergarten Becke e.v. Satzung Förderverein Evangelischer Kindergarten Becke e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Evangelischer Kindergarten Becke e.v. 2. Sitz des Vereins ist Hemer 3.

Mehr

Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V.

Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V. Satzung des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Rendsburg. (3) Der Verein wird in das Vereinsregister

Mehr

Förderverein Spielplatz Gernlinden. Vereinssatzung

Förderverein Spielplatz Gernlinden. Vereinssatzung Förderverein Spielplatz Gernlinden Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Spielplatz Gernlinden. Er hat seinen Sitz in Maisach, OT Gernlinden, soll in das Vereinsregister

Mehr

Volldampf für Kinder e.v. Satzung

Volldampf für Kinder e.v. Satzung Volldampf für Kinder e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Volldampf für Kinder. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Förderverein Gemeinschaftsgrundschule Nordstadt Euskirchen e. V. Erftstr Euskirchen. Satzung (in der Fassung vom

Förderverein Gemeinschaftsgrundschule Nordstadt Euskirchen e. V. Erftstr Euskirchen. Satzung (in der Fassung vom Förderverein Gemeinschaftsgrundschule Nordstadt Euskirchen e. V. Erftstr. 28 53879 Euskirchen Satzung (in der Fassung vom 01.03.2017) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Förderverein

Mehr

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

eingetragen im Vereinsregister Bonn am S a t z u n g

eingetragen im Vereinsregister Bonn am S a t z u n g eingetragen im Vereinsregister Bonn am 23.6.2010 S a t z u n g Die Menschen unserer Zeit sind vor die Aufgabe gestellt, alle Kräfte in den Dienst von Friedenssicherung, sozialem Fortschritt und demokratischer

Mehr

Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf

Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf Seite 1 von 8 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein hat den Namen "Kinderbrücke e.v. - Verein der Förderer

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. 2. Er hat seinen Sitz in Neuried. 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung

Mehr

Förderung des kulturellen und sozialen Zusammenlebens und. Unterstützung der Integration der in Frankfurt und Umgebung lebenden Slowaken

Förderung des kulturellen und sozialen Zusammenlebens und. Unterstützung der Integration der in Frankfurt und Umgebung lebenden Slowaken Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Deutsch-Slowakischer Kulturklub Frankfurt. Es soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den Namenszusatz

Mehr

Satzung des Kulturvereins Fürstenfeld e.v. Stand: 08. März 2010

Satzung des Kulturvereins Fürstenfeld e.v. Stand: 08. März 2010 Satzung des Kulturvereins Fürstenfeld e.v. Stand: 08. März 2010 1 - Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Kulturverein Fürstenfeld e.v. Sein Sitz ist Fürstenfeldbruck. 2 - Eintragung Der Verein ist

Mehr

Fördervereins der AWO Kita Hus Sünnschien e.v. Satzung

Fördervereins der AWO Kita Hus Sünnschien e.v. Satzung Förderverein der AWO Kita Hus Sünnschien e.v. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 21.03.2016 Geändert auf der Mitgliederversammlung am MM.TT.JJJJ Seite 1 von 6 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der

Mehr

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister

Mehr

Satzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V.

Satzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V. Satzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V. (beschlossen in der Mitgliederversammlung am 12. November 2014) 1 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein der

Mehr

DIE SATZUNG. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins. 3 Geschäftsjahr. 4 Mitgliedschaft

DIE SATZUNG. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins. 3 Geschäftsjahr. 4 Mitgliedschaft DIE SATZUNG 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Kulturstadt Wolfenbüttel e.v. und ist in das Vereinsregister einzutragen. 2. Sitz des Vereins ist Wolfenbüttel. 2 Zweck des Vereins 1. Der Verein

Mehr

Satzung. 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe"

Satzung. 1. Der Verein führt den Namen südsee Kinder- und Jugendhilfe Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe" 2. Der Verein hat seinen Sitz in Seeshaupt und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 3. Das

Mehr

Gesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g

Gesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g 1 Name und Sitz Die Gesellschaft hat den Namen: "Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v.". Die Gesellschaft

Mehr

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße

Mehr

Satzung des Fördervereins TSV Bitzfeld

Satzung des Fördervereins TSV Bitzfeld Satzung des Fördervereins TSV Bitzfeld 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein TSV Bitzfeld e.v.. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter der Register Nr: VR

Mehr

Satzung. Deutsch-Französische Gesellschaft. Schleswig-Holstein e.v. Sitz Kiel. (Stand 1998) Form und Zweck

Satzung. Deutsch-Französische Gesellschaft. Schleswig-Holstein e.v. Sitz Kiel. (Stand 1998) Form und Zweck Satzung Deutsch-Französische Gesellschaft Schleswig-Holstein e.v. Sitz Kiel (Stand 1998) 1 Form und Zweck Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Vertiefung des kulturellen Verständnisses, des persönlichen

Mehr

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden

Mehr

Förderverein. Wendepunkt e.v. Satzung

Förderverein. Wendepunkt e.v. Satzung Förderverein Wendepunkt e.v. Satzung HERAUSGEBER: Förderverein Wendepunkt e.v. Postfach 1524 59755 Arnsberg Stand: November 2014 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Wendepunkt e.v.

Mehr

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Kurdistanhilfe e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR 13384 eingetragen. 1 Nr. 2 Der Verein

Mehr

Satzung Berlin Kids International. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

Satzung Berlin Kids International. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung Berlin Kids International 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Berlin Kids International e.v.. Er ist im Vereinsregister eingetragen. (2) Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung des Vereins. Junge Opernfreunde München

Satzung des Vereins. Junge Opernfreunde München Satzung des Vereins Junge Opernfreunde München 2 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Junge Opernfreunde München e.v.. Er hat seinen Sitz in München und ist im Vereinsregister München eingetragen.

Mehr

Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler

Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Großweiler Kinder Tausendfüssler Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

SATZUNG. Stand November 2017

SATZUNG. Stand November 2017 SATZUNG Stand November 2017 1 Name und Sitz Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Namen RoHau Karnevalverein Rockenhausen 2009 e.v. Der Sitz des Vereins ist Rockenhausen.

Mehr