«Swissness» Businessfrühstück. Informationsveranstaltung mit Frühstück

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "«Swissness» Businessfrühstück. Informationsveranstaltung mit Frühstück"

Transkript

1 «Swissness» Businessfrühstück Informationsveranstaltung mit Frühstück 1. März 2016

2 Ist Ihr Unternehmen von der neuen «Swissness»-Gesetzgebung betroffen? 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 2

3 Programm 08:10 08:15 Begrüssung und Einleitung 08:15 08:30 Rechtlicher Überblick: Abgrenzung «Swissness» und zollrechtlicher Ursprung 08:30 09:00 Neue «Swissness»-Gesetzgebung: Um was geht es genau? Was wird neu per ? 09:10 09:40 Aufzeigen der Herkunftskriterien für die unterschiedlichen Kategorien 09:40 10:00 Diskussion und Fragerunde 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 3

4 Happy Birthday. und die eigene Identität Quelle: 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 4

5 Die Nationalität 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 5

6 Die Waren-Nationalität «Swiss Made» nichtpräferenzieller Ursprung Exportkontrolle präferenzieller Ursprung 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 6

7 Übersicht Warenursprung Herkunftsangaben auf Produkten «Swiss Made», Institut für Geistiges Eigentum Nicht präferenzieller Ursprung Länder ohne Freihandelsabkommen, nationale Vorschriften nach Vorgaben WTO Andere, nicht tarifäre Handelshemmnisse Beglaubigung durch Handelskammer Präferenzieller Ursprung Zollbegünstigung Länder mit Freihandelsabkommen gemäss jeweiligem Abkommen Umsetzung durch jeweilige Zollverwaltung Ursprung ist nicht gleich Ursprung! Unterschiedliche Regelungen 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 7

8 Übersicht Freihandelsabkommen (FHA) Schweiz 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 8

9 Aktuelle Freihandelsabkommen Schweiz (30) Abkommen im Rahmen der EFTA Ägypten GCC 2) Kolumbien Montenegro Singapur Albanien Hongkong Libanon Peru Südkorea Bosnien & Herzegowina Israel Marokko Palästin. Behörde Tunesien CAS 1) Jordanien Mazedonien SACU 3) Türkei Chile Kanada Mexiko Serbien Ukraine Bilaterale Übereinkommen Europäische Gemeinschaft (EU) EFTA China Färöer-Inseln Japan 1) Central American States (Costa Rica, Panama), 2) Golf-Kooperationsrat ( Bahrain, Katar, Kuweit, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate), 3) South African Customs Union (Botswana, Lesotho, Namibia, Südafrika, Swasiland) 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 9

10 Mögliche zukünftige Abkommen Region Verhandlungspartner Stand Europa Zollunion Russland- Belarus-Kasachstan (RuBeKa) In Verhandlung / zurzeit sistiert Mittelmeerraum Algerien In Verhandlung Weltweit Thailand In Verhandlung Indonesien Indien Vietnam Malaysia Philippinen In Verhandlung In Verhandlung In Verhandlung In Verhandlung Verhandlungsmandat im Parlament 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 10

11 Vorgehensweise bei der Bestimmung des präferenziellen Ursprungs einer Ware Bestimmungsstaat/ Freihandelsabkommen 4-stellige Tarifnummer Listenkriterium des jeweiligen FHA Besondere Vorschriften Ja Ursprung ja/nein? Nein Art des Ursprungsnachweises Falls EUR.MED: mit Kumulationsvermerk Kein präferenzieller Ursprungsnachweis 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 11

12 Präferenzursprungsregeln Listenkriterien Ausreichende Bearbeitung Positionssprung Herstellen ohne Vormaterialien derselben 4-stelligen HS-Position Wertkriterium Wertgrenze für Vormaterialien (z.b. Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40% des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet ) Bearbeitungskriterium Bestimmung über die Arbeitsschritte (z.b. Herstellen aus ) Kombinationen möglich 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 12

13 Fazit Freihandelsabkommen (FHA) bieten Chancen: Kosteneinsparungen im Bestimmungsland/ Zollreduktionen Erhöhung der Marktchancen/Konkurrenzfähigkeit Weniger Handelshemmnisse tarifarischer Art Die Anwendung von FHA bietet aber auch Risiken: Aufwändige Dokumentation und Bewirtschaftung Daher umsichtige Beurteilung / Planung notwendig Vernachlässigung der unterschiedlichen Ursprungsregeln Negative Folgen bei Falschausstellungen (finanziell/reputation) 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 13

14 Autonomer Ursprung Handelspolitischer / nicht-präferenzieller Ursprung Autonomer Ursprung wird nicht-präferenzieller Ursprung genannt, da beim Import im Bestimmungsland keine Präferenzbehandlung gewährt wird. der nicht-präferenzielle Ursprung findet dort Anwendung, wo bei der Wareneinfuhr und -ausfuhr aussenwirtschaftliche Massnahmen angewandt werden. Zuständige Behörde Ursprungszeugnisse werden in der Schweiz von den Handelskammern ausgegeben (z.b. HKBB). Oberzolldirektion übt die Aufsicht über die Beglaubigungsstellen der Handelskammern der Schweiz sowie des Fürstentum Liechtensteins aus. 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 14

15 Hintergrund des «nicht-präferenziellen» Ursprungs Zur Durchsetzung zahlreicher handelspolitischer Massnahmen Handelsembargos Schutz- und Vergeltungsmassnahmen Mengenmässige Beschränkungen (Zollkontingente) Handelsstatistiken der Meistbegünstigungsklausel Ursprungskennzeichnungen Antidumpingabgaben (Strafzölle) usw. 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 15

16 Ursprungsregeln Rechtliche Grundlage Der nicht-präferenzielle Ursprung wird im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) geregelt. Verhältnis der Länder untereinander Jedes Land hat seine eigenen Ursprungsregeln. Es gibt grosse Unterschiede zwischen den Staaten. Übereinkommen über Ursprungsregeln (Agreement on Rules of Origin) Ist seit Jahren in Verhandlung und hat die Harmonisierung der nichtpräferentiellen Ursprungsregeln der WTO-Mitglieder zum Ziel. 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 16

17 Ursprungsermittlung Voraussetzungen für den «nicht-präferenziellen» Ursprungnachweis: Ein Erzeugnis hat schweizerischen Ursprung, wenn es im Inland vollständig gewonnen oder hergestellt (Art. 10 VUB) worden ist; oder falls bei der Herstellung/Verarbeitung mehrere Teile ohne Ursprungseigenschaft (oder mit ausländischem Ursprung) ausreichend beoder verarbeitet (Art. 11 VUB) worden sind. 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 17

18 Ausreichende Be- oder Verarbeitung Gemäss Artikel 11 VUB und 3 VUB-WBF: 50% Wertkriterium HS-Positionssprung (4-stellige HS-Nummer) Spezifische Regeln u.a. für chem. Produkte, Maschinen und Uhren (s. Tabelle 1+2 im Anhang 2 VUB-WBF) Wichtig: Es gibt Be- oder Verarbeitungen (sog. Minimalbehandlungen), welche nicht ursprungsbegründend sind (Art. 13 VUB). Toleranzregel (10% des ab-werk-preises) ausser beim Wertkriterium 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 18

19 Beglaubigungsgesuch / Ursprungszeugnis 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 19

20 Neue «Swissness»-Gesetzgebung Agenda Verabschiedung «Swissness» Gesetzgebung durch Parlament Bundesrat: Entwurf zu den 4 Ausführungsverordnungen* 21. Juni 2013 Externe Vernehmlassung Sommer 2014 Konsultation der parlamentarischen Kommissionen Bundesrat: Verabschiedung der Verordnungen und des Vernehmlassungsberichts Inkrafttreten der «Swissness»- Gesetzgebung Seit 20. Juni 2014 verfügbar Mai September 2015 Auf den 1. Januar 2017 mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren * 1) Revision der Markenschutzverordnung (MSchV); 2) Verordnung über die Verwendung der Herkunftsangabe «Schweiz» für Lebensmittel (HASLV); 3) Verordnung über das Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben für nicht landwirtschaftliche Erzeugnisse (GUB/GGA-Verordnung für nicht landwirtschaftliche Erzeugnisse); 4) Verordnung über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (WSchV). 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 20

21 Allgemeine Übersicht Ziel: Mehrwert des Labels «Schweiz» nachhaltig sichern. Wer «Swissness» zu Werbezwecken verwenden will, muss die Kriterien gemäss Gesetz und Verordnungen erfüllen. Neu darf das Schweizerkreuz nicht nur für Schweizer Dienstleistungen, sondern auch für Schweizer Produkte verwendet werden. Schaffung eines Registers für geografische Angaben zu den Produkten (geographische Marke). Es wird voraussichtlich keine systematische Überwachung des Gesetzes stattfinden, aber bei Verstössen können Konkurrenten klagen. 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 21

22 Was ist «Swissness»? Quelle: 4. Schweizer Zollrechtstagung, Präsentation Herr Szabo, Institut für Geistiges Eigentum 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 22

23 «Swissness» = Kennzeichen Quelle: 4. Schweizer Zollrechtstagung, Präsentation Herr Szabo, Institut für Geistiges Eigentum 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 23

24 Was ist NICHT «Swissness»? Angabe des Produktionslandes gemäss Lebensmittelgesetzgebung Angabe des Ursprungs in Ursprungszeugnis Quelle: 4. Schweizer Zollrechtstagung, Präsentation Herr Szabo, Institut für Geistiges Eigentum 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 24

25 Schweizerkreuz & Wappen: Neuerungen im Rahmen der «Swissness»-Vorlage Wappen und Schweizerkreuz müssen unterschieden werden. Wappen ist der Eidgenossenschaft vorbehalten. Schweizerkreuz neu auf Schweizer Waren erlaubt (bisher nur für Dienstleistungen). Klagerecht des Gemeinwesens & Verschärfung der Sanktionen. 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 25

26 Wer darf das Wappen gebrauchen? Grundsatz: Das Wappen ist der Eidgenossenschaft vorbehalten. Ausnahmen für «traditionelle» Schweizer Unternehmen, Vereine und Stiftungen Möglichkeit der Stellung eines Antrags beim EJPD auf Weiterbenutzung des entsprechenden Zeichens 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 26

27 Wer darf das Schweizerkreuz gebrauchen? Neu auch auf Waren erlaubt, nicht nur für Dienstleistungen Wo Kreuz = Herkunftsangabe: nur für Schweizer Produkte Wo Kreuz Herkunftsangabe: auch für ausländische Produkte 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 27

28 Heute erlaubt Heute nicht erlaubt Quelle: 4. Schweizer Zollrechtstagung, Präsentation Herr Szabo, Institut für Geistiges Eigentum 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 28

29 Heute und in Zukunft nicht erlaubt Quelle: 4. Schweizer Zollrechtstagung, Präsentation Herr Szabo, Institut für Geistiges Eigentum 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 29

30 Heute nicht erlaubt - in Zukunft erlaubt Quelle: 4. Schweizer Zollrechtstagung, Präsentation Herr Szabo, Institut für Geistiges Eigentum 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 30

31 Übersicht der vier Kategorien im Bereich «Swissness» 1. Naturprodukte 2. Lebensmittel 3. Industrielle / andere Produkte 4. Dienstleistungen 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 31

32 «Swissness» bei Naturprodukten (Art. 48a nmschg) Kriterien von der Art des Produkts abhängig: für mineralische Erzeugnisse: dem Ort der Gewinnung; für pflanzliche Erzeugnisse: dem Ort der Ernte; für Fleisch: dem Ort, an dem die Tiere den überwiegenden Teil ihres Lebens verbracht haben; für andere aus Tieren gewonnene Erzeugnisse: dem Ort der Haltung der Tiere; für Jagdbeute und Fischfänge: dem Ort der Jagd oder des Fischfangs; für Zuchtfische: dem Ort der Aufzucht. 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 32

33 «Swissness» bei Lebensmitteln (Art. 48b nmschg) Die Herkunft eines Lebensmittels entspricht dem Ort, von dem mindestens 80% des Gewichts der Rohstoffe, aus denen sich das Lebensmittel zusammensetzt, kommen. Bei Milch und Milchprodukten sind sogar 100% des Gewichts des Rohstoffes Milch erforderlich. Von der Berechnung sind ausgeschlossen: Naturprodukte, die wegen natürlichen Gegebenheiten nicht am Herkunftsort produziert werden können; Naturprodukte, die temporär am Herkunftsort nicht in genügender Menge verfügbar sind. Zudem muss der wesentliche Verarbeitungsschritt am Herkunftsort stattfinden. Unter diese Bestimmung fallen Lebensmittel im Sinne des Lebensmittelgesetzes vom 9. Oktober 1992 (LMG) mit Ausnahme der Naturprodukte gemäss Art. 48a nmschg. 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 33

34 Verordnung über die Herkunftsangabe «Schweiz» für Lebensmittel Regelt geographische Herkunft von Lebensmitteln. Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Rezeptur. Milch und Milchprodukte müssen vollständig aus der Schweiz stammen. Die Berechnung darf aufgrund der durchschnittlichen Warenflüsse eines Jahres erfolgen. Beinhaltet Liste mit Naturprodukten, die aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht in der Schweiz produziert werden. Beinhaltet Liste mit Selbstversorgungsgraden von Rohstoffen. 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 34

35 «Swissness» bei industriellen Produkten (Art. 48c nmschg) Die Herkunft eines anderen Produkts, insbesondere eines industriellen Produkts, entspricht dem Ort, an dem mindestens 60% der Herstellungskosten anfallen. Inkl. Kosten für Fabrikation und Zusammensetzung Inkl. Kosten für Forschung und Entwicklung Inkl. Kosten für Qualitätssicherung und Zertifizierung Exkl. Kosten für Verpackung, Vermarktung und Transport Zudem muss die Herkunftsangabe jenem Ort entsprechen, an dem die Tätigkeit vorgenommen worden ist, die dem Produkt seine wesentlichen Eigenschaften verliehen hat. In jedem Fall muss ein wesentlicher Fabrikationsschritt an diesem Ort stattgefunden haben. 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 35

36 Ausnahmen von 60% Herstellungskosten- Anteil Kosten für Naturprodukte, die wegen natürlichen Gegebenheiten nicht am Herkunftsort produziert werden können(z.b. Gold) Kosten für Rohstoffe, die aus objektiven Gründen am Herkunftsort nicht in genügender Menge verfügbar sind (z.b. Aluminium) Wenn nur ein Teilschritt (z.b. die Forschung oder das Design) vollumfänglich in der Schweiz erfolgt ist, darf dieser mit «Swissness» jedoch ohne Kreuz ausgelobt werden (z.b. «Swiss Research») 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 36

37 Berechnung der Herstellungskosten 1/2 Für die Berechnung der Herstellungskosten für Industrieprodukten bietet sich die folgende Aufteilung der Kosten an: Anteil Herstellungskosten (Hko), die in CH anfallen Anteil HKo Ausland/in CH erhältlich Anteil HKo Ausland/in CH nicht erhältlich Für Berechnung nicht relevant Total Anteil XY% XY% «Swissness»-relevante Kosten 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 37

38 Berechnung der Herstellungskosten 2/2 Zunächst werden diejenigen Kosten, die gar nichts mit der Herstellung des Produkts zu tun haben, vom Rest separiert, wie z.b. Zubehör u.ä. (Spalte ). Die tatsächlichen Herstellungskosten werden in einem zweiten Schritt auf die drei verbleibenden Spalten verteilt: Herstellungskosten, die im Ausland insbesondere für Rohstoffe und Halbfabrikate anfallen, die in der Schweiz nachweislich nicht erhältlich sind, stehen in Spalte. Solche Bestandteile werden von der «Swissness»-Berechnung ausgenommen. Herstellungskosten, die aus dem Ausland bezogen werden, welche aber auch in der Schweiz erhältlich sind, gehören in Spalte. Schliesslich kommen in die Spalte alle Herstellungskosten, die in der Schweiz angefallen sind. Halbfabrikate gelten dann als schweizerisch, wenn diese ihrerseits die «Swissness»-Kriterien nachweislich erfüllen. 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 38

39 Revision der Markenschutzverordnung Regelt geografische Herkunft von industriellen Produkten. Grundsatz bei Rohmaterial: Falls die Regeln für «Swissness» erfüllt sind, kann das Rohmaterial eingerechnet werden, ansonsten nicht. Überarbeitete Regelungen für das Markenregister und Branchenverordnungen. Zentral für industrielle Produkte: Ermittlung der Herstellkosten, siehe nächste Slide. 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 39

40 Ermittlung der Herstellungskosten 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 40

41 «Swissness» bei Dienstleistungen Art. 49 nmschg Die Herkunftsangabe einer Dienstleistung ist zutreffend, wenn: a) sie dem Geschäftssitz derjenigen Person entspricht, welche die Dienstleistung erbringt; und b) sich ein Ort der tatsächlichen Verwaltung dieser Person im gleichen Land befindet. Erfüllt eine Muttergesellschaft die obigen Voraussetzungen von Bst. a und erfüllt entweder sie selbst oder eine von ihr tatsächlich beherrschte und im gleichen Land ansässige Tochtergesellschaft die Voraussetzungen von Bst. b, so gilt die Herkunftsangabe auch für die gleichartigen Dienstleistungen der ausländischen Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen der Muttergesellschaft als zutreffend. 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 41

42 Zivilrechtlicher Schutz Aktivlegitimiert zur Einreichung einer Klage beim zuständigen Gericht sind neben den betroffenen Privaten auch Berufs- und Wirtschaftsverbände die statutarisch zur Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sowie Konsumenteschutzorganisationen Klageberechtigt ist neu auch das Gemeinweisen (Bund, Kanton oder Gemeinde) sowie das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) Beweislastumkehr, d.h. Beklagter muss Beweis vorbringen. (Art. 51a nmschg und Art.19 nwschg) Bei Verweigerung von Herkunftsangaben im vorprozessualen Stadium wird die richterliche Kostenverteilung angepasst. Wahrung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen. (Art. 156 ZPO) 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 42

43 Strafrechtlicher Schutz Verfolgung von Amtes wegen bei vorsätzlichem Gebrauch von unzutreffenden Herkunftsangaben und missbräuchlicher Verwendung des Schweizerkreuzes. Neu kann auch das IGE Anzeige erstatten und im Verfahren Rechte einer Privatklägerschaft wahrnehmen. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Bei gewerbsmässigem Handeln ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe (max. 360 Tagessätze, die einer Geldsumme von max. CHF entsprechen) vorgesehen. 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 43

44 Verwaltungsrechtlicher Schutz Im Bereich der Lebensmittel sind die kantonalen Kontrollbehörden für den Täuschungsschutz verantwortlich. Das nmschg selbst enthält keine Bestimmung betreffend die Durchsetzung bei Lebensmitteln. Hilfeleistung der Zollbehörde, um widerrechtlich mit «Swissness» gekennzeichnete Ware bereits am Zoll aus dem Verkehr zu ziehen (Antrag auf Hilfeleistung ist bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion zu stellen). 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 44

45 «Swissness»-Erklärung Dient dem Unternehmen als Zusicherung, dass die beim Lieferanten eingekauften Halbfabrikate und Rohmaterialien die «Swissness»- Kriterien erfüllt. Der Unterzeichner erklärt, dass die aufgeführten Waren, den Schweizer Herkunftsangaben gemäss nmschg entsprechen. Haftungsansprüche des Unternehmens gegenüber dem Lieferanten bei allfälligen Falschausstellungen (rechtliche Durchsetzung jedoch noch unklar). 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 45

46 Handlungsbedarf für Unternehmen? Für Unternehmen: keine behördliche Bewilligung für die Nutzung der «Marke Schweiz» notwendig. Selbstprüfung (wie bisher!): Innerbetriebliche Abklärung, ob ein eigenes Produkt den Anforderungen an eine freiwillige Auslobung mit «Swissness» genügt. Überprüfen der Lieferstrukturen und ev. Verlegung von Produktionsschritten in die Schweiz Für Branchen: «Swissness»-Kriterien präzisieren? Wenn ja Erarbeiten Branchenverordnung Strategie bei der «Swissness»-Durchsetzung? Vorgehen, Budget, Vertretung, ev. Zusammenarbeit mit anderen Branchen 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 46

47 «Made in Switzerland» schweizerischer Ursprung Geregelt in Ziel präferenzieller Ursprung insgesamt 30 FHA, davon wurden vier bilateral abgeschlossen (EU, China, Japan, Färöer Inseln Ware zollfrei oder zollermässigt in Vertragsstaat einführen Zollrechtlicher Ursprung Nicht präferenzieller Ursprung Verordnung über die Beglaubigung des nicht präferenziellen Ursprungs von Waren Handelspolitische Massnahmen wie Antidumpingabgaben, Handelsembargo, Meistbegünstigung Geographische Herkunft / «Swissness» Markenschutzgesetz, Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen Mehrwert des Labels «Schweiz» nachhaltig zu sichern kein Bewilligungsverfahren möglich, die Verwendung der «Swissness» ist freiwillig Aussteller Aufsicht Produzent, Händler Eidg. Zollverwaltung Handelskammer Eidg. Zollverwaltung Klageberechtigung IGE, kantonale Behörden, Gemeinwesens, Konsumenten und Berufs- und Wirtschaftsverbände (aber keine Klagepflicht!) 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 47

48 Diskussions- und Fragerunde 1. März 2016 Handelskammer beider Basel 48

49 Ihre Kontakte Simeon L. Probst Partner PwC St. Jakobs-Strasse 25 Postfach 4002 Basel Christina Haas Bruni Senior Manager PwC St. Jakobs-Strasse 25 Postfach 4002 Basel Saphira Borer Manager PwC St. Jakobs-Strasse 25 Postfach 4002 Basel März 2016 Handelskammer beider Basel 49

Erläuternder Bericht zum Swissness - Ausführungsrecht

Erläuternder Bericht zum Swissness - Ausführungsrecht Eidgenössiches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Eidgenössiches Institut für Geistiges Eigentum IGE Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft

Mehr

«Swissness»: Die neuen Regeln für Industrieprodukte und Dienstleistungen

«Swissness»: Die neuen Regeln für Industrieprodukte und Dienstleistungen 1 «Swissness»: Die neuen Regeln für Industrieprodukte und Dienstleistungen Brugg, 6. September 2016 Stefan Szabo Eidg. Institut für Geistiges Eigentum, Rechtsdienst Gewerbliche Schutzrechte Was ist Swissness

Mehr

«Swissness»: Worum es geht und möglicher Handlungsspielraum Industrieprodukte

«Swissness»: Worum es geht und möglicher Handlungsspielraum Industrieprodukte 1 «Swissness»: Worum es geht und möglicher Handlungsspielraum Industrieprodukte IHK academy St. Gallen, 3. März 2016 Stefan Szabo Eidg. Institut für Geistiges Eigentum, Rechtsdienst Gewerbliche Schutzrechte

Mehr

Merkblatt Swissness Auswirkungen auf die Direktvermarktung

Merkblatt Swissness Auswirkungen auf die Direktvermarktung Merkblatt Swissness Auswirkungen auf die Direktvermarktung Das neue Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchG) und die dazu gehörige Verordnung über die Verwendung von schweizerischen

Mehr

SWISSNESS bei Lebensmitteln

SWISSNESS bei Lebensmitteln Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW SWISSNESS bei Lebensmitteln Luana Cresta Lehmann Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Fachbereich Qualitäts-

Mehr

«Swissness» kurz erklärt

«Swissness» kurz erklärt «Swissness» kurz erklärt Naturprodukte Dienstleistungen Grundsatz Die Herkunft eines Naturprodukts bestimmt sich nach einem der folgenden Kriterien: Mineralische Erzeugnisse. Darunter fallen nicht nur

Mehr

Neue Swissness-Gesetzgebung Wer? Was? Wie?

Neue Swissness-Gesetzgebung Wer? Was? Wie? 1 Neue Swissness-Gesetzgebung Wer? Was? Wie? SEF.Wachstum, Interlaken, 9. Juni 2016 Felix Addor Eidg. Institut für Geistiges Eigentum, Stellvertretender Direktor 4 Grund für die Gesetzgebung = Hervorragender

Mehr

Offenlegung gemäß Artikel 440 CRR Offenlegung zum

Offenlegung gemäß Artikel 440 CRR Offenlegung zum Offenlegung gemäß Artikel 440 CRR Offenlegung zum 30.09.2017 in MEUR Tabelle 1 Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen wesentlichen Kreditrisi der Kaufund Kreditrisi Verbriefungsrisi

Mehr

SWISSNESS bei Lebensmitteln insbesondere bei Fleisch und Fleischprodukten

SWISSNESS bei Lebensmitteln insbesondere bei Fleisch und Fleischprodukten Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW SWISSNESS bei Lebensmitteln insbesondere bei Fleisch und Fleischprodukten Patrik Aebi Leiter Fachbereich

Mehr

Internationaler Freihandel Chance für die Wirtschaft

Internationaler Freihandel Chance für die Wirtschaft Internationaler Freihandel Chance für die Wirtschaft Bernhard Mähr Inhaber und Geschäftsführer BMC Establishment Gründer und Mentor Fachzirkel Verzollung - FZV Geschäftsführer EWAG einfach wissen AG 7.

Mehr

Die neue "Swissness" Gesetzgebung

Die neue Swissness Gesetzgebung 01.11.2016 Per 1. Januar 2017 tritt die neue "Swissness" Gesetzgebung in Kraft, mit welcher der Schutz der Herkunftsbezeichnung "Schweiz" verstärkt werden soll. Die Gesetzesänderung präzisiert insbesondere

Mehr

SWISSNESS bei Lebensmitteln

SWISSNESS bei Lebensmitteln Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW SWISSNESS bei Lebensmitteln Hightech Zentrum Aargau AG SWISSNESS WAS ÄNDERT SICH? Brugg, 6. September

Mehr

Freihandelsabkommen und Exportentwicklung Deutschlands

Freihandelsabkommen und Exportentwicklung Deutschlands Freihandelsabkommen und Exportentwicklung Deutschlands 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Freihandelsabkommen und Exportentwicklung Deutschlands Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 3.08.2016 Fachbereich:

Mehr

Deutscher Bundestag. Sachstand. Übersicht über mandatierte oder bereits laufende Verhandlungen der EU mit Drittstaaten über ein Freihandelsabkommen

Deutscher Bundestag. Sachstand. Übersicht über mandatierte oder bereits laufende Verhandlungen der EU mit Drittstaaten über ein Freihandelsabkommen Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Deutscher Bundestag Übersicht über mandatierte oder bereits laufende Verhandlungen der EU mit Drittstaaten über ein Freihandelsabkommen Seite 2 Übersicht über mandatierte

Mehr

2. Wirtschaft und Güterverkehrspolitik als Determinanten des Schweizer Logistikmarktes

2. Wirtschaft und Güterverkehrspolitik als Determinanten des Schweizer Logistikmarktes 2. Wirtschaft und Güterverkehrspolitik als Determinanten des Schweizer Logistikmarktes Die wichtigsten Fakten im Überblick Die Schweiz zählt mit einem Bruttoinlandprodukt von rund 603 Mrd. CHF bei einer

Mehr

Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst revidiert in Paris am 24. Juli 1971 (mit Anhang)

Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst revidiert in Paris am 24. Juli 1971 (mit Anhang) Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst revidiert in Paris am 24. Juli 1971 (mit Anhang) SR 0.231.15; AS 1993 2659 Geltungsbereich der Übereinkunft am 5. Januar 2004 1 Ägypten*

Mehr

Aussenwirtschaftspolitik:

Aussenwirtschaftspolitik: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft Direktion für Aussenwirtschaft Aussenwirtschaftspolitik: Chancen und Herausforderungen für die exportierende

Mehr

Analyse der Büros selbstständig tätiger Mitglieder

Analyse der Büros selbstständig tätiger Mitglieder Analyse der Büros selbstständig tätiger Mitglieder der Architektenkammern der Länder Ergebnisse einer Repräsentativbefragung 2016 für das Berichtsjahr 2015 Hommerich Forschung Ansprechpartnerin: Dipl.-Soz.

Mehr

Die Ursprungskriterien. Ursprungskriterium A

Die Ursprungskriterien. Ursprungskriterium A Die Ursprungskriterien Ursprungskriterium A Komplett in der Schweiz hergestellte Waren Als vollständig in der Schweiz erzeugt gelten folgende Waren: Mineralische Erzeugnisse, die im Inland aus dem Boden

Mehr

Rangliste der Pressefreiheit 2013 Platz Land Region Veränderung (Vorjahresrang)

Rangliste der Pressefreiheit 2013 Platz Land Region Veränderung (Vorjahresrang) Rangliste der Pressefreiheit 2013 Platz Land Region Veränderung (Vorjahresrang) 1 Finnland Europa/GUS 0 (1) 2 Niederlande Europa/GUS +1 (3) 3 Norwegen Europa/GUS -2 (1) 4 Luxemburg Europa/GUS +2 (6) 5

Mehr

Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen

Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen Verbriefungsrisi Andorra - 1 - - - - - - - - - - Vereinigte Arabische Emirate 13.125 48.713 - - - - 2.037 - - 2.037 0,00 - Albanien 50 94 - - - - 15 - - 15 - - Armenien - 1.088 - - - - 134 - - 134 0,00

Mehr

C 67/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union

C 67/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 67/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union 20.2. Mitteilung der Kommission über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle

Mehr

1. Das weltweite Humboldt-Netzwerk

1. Das weltweite Humboldt-Netzwerk Alle ausländischen und deutschen Stipendiaten und Preisträger nach aktuellen Aufenthaltsländern, Stand: Januar 2016 Nordamerika Kanada 35 11 57 12 115 131 89 183 61 464 4 9 8 16 33 616 USA 206 411 1086

Mehr

1. Das weltweite Humboldt-Netzwerk

1. Das weltweite Humboldt-Netzwerk Alle ausländischen und deutschen Stipendiaten und Preisträger nach aktuellen Aufenthaltsländern, Stand: Januar 2018 Nordamerika Kanada 39 12 58 11 120 133 88 183 72 476 3 12 7 13 2 34 633 USA 226 386 1060

Mehr

DE Amtsblatt der Europäischen Union C 111/7

DE Amtsblatt der Europäischen Union C 111/7 12.4. DE Amtsblatt der Europäischen Union C 111/7 Mitteilung der Kommission über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle

Mehr

Rangliste der Pressefreiheit 2014 Platz Land Region Veränderung*

Rangliste der Pressefreiheit 2014 Platz Land Region Veränderung* Rangliste der Pressefreiheit 2014 Platz Land Region Veränderung* 1 Finnland Europa/GUS 0 2 Niederlande Europa/GUS 0 3 Norwegen Europa/GUS 0 4 Luxemburg Europa/GUS 0 5 Andorra Europa/GUS 0 6 Liechtenstein

Mehr

Ausländische Ärztinnen/Ärzte

Ausländische Ärztinnen/Ärzte Ausländische Ärztinnen/Ärzte Stand: 31.12.2017 Tabelle: 11.0 Baden- Württemberg Herkunftsland darvon: Berufs Tätigkeit Europäische Union 3365 6.4 465 2900 7.1 2263 6.3 310 327 Belgien 23 9.5 4 19 5.6 13

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 952/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union.

VERORDNUNG (EU) Nr. 952/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union. VERORDNUNG (EU) Nr. 952/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Neufassung) KAPITEL 2 Warenursprung Abschnitt 1 Nichtpräferenzieller Ursprung

Mehr

Anschlussförderung im Programm Strategische Partnerschaften und Thematische Netzwerke ( )

Anschlussförderung im Programm Strategische Partnerschaften und Thematische Netzwerke ( ) Anschlussförderung im Programm Strategische Partnerschaften Thematische Netzwerke (2019-2020) Deutsche ins Ausland (Hin- Rückreise) Afghanistan 925,00 975,00 1.525,00 Ägypten 650,00 975,00 1.525,00 Albanien

Mehr

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Preise Auslandsverbindungen Anrufe in Fest- und Mobilfunknetze Einheit Preis 1 Europa pro Minute 2 1,99 USA / Kanada pro Minute 2 1,99 Übrige Welt pro

Mehr

C 73/6 DE Amtsblatt der Europäischen Union

C 73/6 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 73/6 DE Amtsblatt der Europäischen Union 9.3.2017 Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan- Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle

Mehr

C 244/10 DE Amtsblatt der Europäischen Union

C 244/10 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 244/10 DE Amtsblatt der Europäischen Union 5.7. Mitteilung der Kommission über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle

Mehr

DBA-Tabelle Bauausführen und Montagen (B&M), Dienstleistungen

DBA-Tabelle Bauausführen und Montagen (B&M), Dienstleistungen DBA-Tabelle Bauausführen und Montagen (), Dienstleistungen (Stand 04.09.2017) Lfd. OECD MA für 0 OECD-MA 2010 Art. 5 Abs. 3 Eine Bauausführung oder Montage ist nur dann eine Betriebsstätte, wenn ihre Dauer

Mehr

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 25. Mai 2011 (Stand am 1.

Mehr

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Präferenzabkommen: A Autonome Präferenzmaßnahmen: Paneuropa-Mittelmeerländer Westliche Balkanländer

Mehr

Il Governo del Cantone dei Grigioni

Il Governo del Cantone dei Grigioni Die Regierung des Kantons Graubünden Il Governo del Cantone dei Grigioni La regenza dal chantun Grischun Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 11. März 2008 12. März 2008 256 EJPD Eidgenössisches Institut

Mehr

Stand: Studierende nach Kontinent, Staatsangehörigkeit, Geschl. und Status Sommersemester 2016

Stand: Studierende nach Kontinent, Staatsangehörigkeit, Geschl. und Status Sommersemester 2016 davon Rückgemeldet davon Neuimmatr. davon Erstimmatr. Seite: 1 R Albanien Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Kosovo

Mehr

Präferenzieller Ursprung

Präferenzieller Ursprung Präferenzieller Ursprung Die diagonale Kumulation kumulieren Sie schon oder zahlen Ihre Abnehmer noch Zollabgaben? Von Ivo Pollini* Mit Freihandelsabkommen sollen Handelshemmnisse zwischen den Vertragspartnern

Mehr

Vorübergehende Verwendung Länderübersicht Stand: 4/2017

Vorübergehende Verwendung Länderübersicht Stand: 4/2017 Vorübergehende Länderübersicht Stand: 4/2017 Ägypten Hinterlegung max. sdauer 12 Albanien X X X 12 Algerien X X X Andorra X X X 24 Argentinien Armenien Aserbaidschan Äthiopien 36 nicht max. sdauer für

Mehr

Länder nach Todesrate pro 1000 Einwohner 2015

Länder nach Todesrate pro 1000 Einwohner 2015 Länder nach Todesrate pro 1000 Einwohner 2015 Rang Land Anzahl der Sterbefälle pro 1000 Einwohner 1. Sierra Leone 17,4 2. Botswana 17,0 3. Ukraine 16,8 4. Bulgarien 15,8 5. Lettland 15,7 5. Belarus 15,7

Mehr

ZOLLRECHTLICHER URSPRUNG UND SWISSNESS: WER TRÄGT DIE VERANTWORTUNG? Pflichten und Risikotragung beim Ursprungsnachweis sowie bei den Herkunftsangaben

ZOLLRECHTLICHER URSPRUNG UND SWISSNESS: WER TRÄGT DIE VERANTWORTUNG? Pflichten und Risikotragung beim Ursprungsnachweis sowie bei den Herkunftsangaben HANSUELI STAMM STEFAN SZABO SIMEON L. PROBST SAPHIRA BORER- DI COSTANZO ZOLLRECHTLICHER URSPRUNG UND SWISSNESS: WER TRÄGT DIE VERANTWORTUNG? Pflichten und Risikotragung beim Ursprungsnachweis sowie bei

Mehr

A... 5 Afghanistan... 5 Ägypten... 5 Albanien... 5 Algerien... 5 Andorra... 5 Angola... 5 Äquatorialguinea... 5 Argentinien... 5 Armenien...

A... 5 Afghanistan... 5 Ägypten... 5 Albanien... 5 Algerien... 5 Andorra... 5 Angola... 5 Äquatorialguinea... 5 Argentinien... 5 Armenien... A... 5 Afghanistan... 5 Ägypten... 5 Albanien... 5 Algerien... 5 Andorra... 5 Angola... 5 Äquatorialguinea... 5 Argentinien... 5 Armenien... 5 Aserbaidschan... 6 Äthiopien... 6 Australien... 6 B... 7 Bahrain...

Mehr

Jahrgang 2016 Ausgegeben am 14. Juli 2016

Jahrgang 2016 Ausgegeben am 14. Juli 2016 1 von 5 Jahrgang 2016 Ausgegeben am 14. Juli 2016 84. Verordnung: Stmk. AuslandsreisezulagenVO 84. Verordnung der Steiermärkischen esregierung vom 7. Juli 2016 über die Festsetzung der Reisezulagen für

Mehr

Entwicklung der Lebenserwartung

Entwicklung der Lebenserwartung Entwicklung der Lebenserwartung 1955-15 Rang Land Lebenserwartung Lebenserwartung Lebenserwartung 1955 in Jahren 1985 in Jahren 15 in Jahren 1. Japan 62,2 76,9 83,5 2. Hong Kong 63,2 75,7 83,3 3. Schweiz

Mehr

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 3. Bezirk: Geidorf, Stand

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 3. Bezirk: Geidorf, Stand Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 3. Bezirk: Geidorf, Stand 01.01.2018 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 3. Bezirk: Geidorf Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt

Mehr

Bundesministerium für Wirtschaft Berlin, 26. Januar 2004 und Arbeit. Übersicht

Bundesministerium für Wirtschaft Berlin, 26. Januar 2004 und Arbeit. Übersicht Bundesministerium für Wirtschaft Berlin, 26. Januar 2004 und Arbeit Übersicht über die bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) der Bundesrepublik Deutschland A. In Kraft getretene

Mehr

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Präferenzabkommen: A Autonome Präferenzmaßnahmen: Paneuropa-Mittelmeerländer Westliche Balkanländer

Mehr

Freihandelsabkommen Schweiz China

Freihandelsabkommen Schweiz China Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatsekretariat für Wirtschaft Direktion für Aussenwirtschaft Freihandelsabkommen Schweiz China Das Verhandlungsergebnis Dr. Christian Etter Botschafter,

Mehr

ASEAN-EU: Handelsabkommen und Zollverfahren

ASEAN-EU: Handelsabkommen und Zollverfahren ASEAN-EU: Handelsabkommen und Zollverfahren 20.11.2013 1 / 19.11.2013, Thema, Abteilung/Autor (in Fußzeile bearbeiten) Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung Gliederung 1.

Mehr

Schweizerische Aussenwirtschaftspolitik: Geographische Schwerpunkte

Schweizerische Aussenwirtschaftspolitik: Geographische Schwerpunkte Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen Schweizerische Aussenwirtschaftspolitik: Geographische Schwerpunkte Botschafterin

Mehr

Stand: Studierende nach Kontinent, Staatsangehörigkeit, Geschl. und Status Sommersemester 2018

Stand: Studierende nach Kontinent, Staatsangehörigkeit, Geschl. und Status Sommersemester 2018 davon Rückgemeldet davon Neuimmatr. davon Erstimmatr. Seite: 1 R Albanien Belgien Bosnien und Herzegowina Bosnien-Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland

Mehr

Reisekostenpauschale. in Euro. Afghanistan Ägypten Albanien Algerien

Reisekostenpauschale. in Euro. Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Die u.g. n gelten für einen vierwöchigen Aufenthalt. Bei kürzerem oder längeren Aufenthalt verringert bzw. erhöht Afghanistan 925 1.500 1.800 Ägypten 650 1.500 1.800 Albanien 325 1.500 1.800 Algerien 475

Mehr

Stand: Studierende nach Kontinent, Staatsangehörigkeit, Geschl. und Status Wintersemester 2018/19

Stand: Studierende nach Kontinent, Staatsangehörigkeit, Geschl. und Status Wintersemester 2018/19 Seite: 1 R Albanien Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Kosovo Kosovo(alt) Kroatien Lettland Litauen Luxemburg

Mehr

Übersicht. über die bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) der Bundesrepublik Deutschland

Übersicht. über die bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) der Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft Berlin, 7.10.2005 und Arbeit Übersicht über die bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) der Bundesrepublik Deutschland A. In Kraft getretene Verträge

Mehr

Bonität von Staaten Von Standard & Poor`s (Amerikanische Ratingagentur mit Sitz in New York)

Bonität von Staaten Von Standard & Poor`s (Amerikanische Ratingagentur mit Sitz in New York) Bonität von Staaten 2016 Von Standard & Poor`s (Amerikanische Ratingagentur mit Sitz in New York) AAA(Bestnote) Land/Wirtschaftsraum Kreditwürdigkeit Ausblick Schweiz AAA Stabil Kanada AAA Stabil Hong

Mehr

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union A Präferenzabkommen: Paneuropa-Mittelmeerländer Autonome Präferenzmaßnahmen: Westliche Balkanländer

Mehr

Reisekostenpauschale. in Euro. Afghanistan Ägypten Albanien Algerien

Reisekostenpauschale. in Euro. Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Eine Unterkunft muss jeweils individuell organisiert werden und wird nicht über das zur Verfügung gestellt. können keine Drittmittel zur Finanzierung des Aufenthalts herangezogen werden. Afghanistan 925

Mehr

DBA-Tabelle Bauausführen und Montagen (B&M), Dienstleistungen

DBA-Tabelle Bauausführen und Montagen (B&M), Dienstleistungen DBA-Tabelle Bauausführen und Montagen (B&M), Dienstleistungen (Stand 21.10.2015) Lfd. Nr. DBA-Staat Norm B&M Abweichungen vom OECD MA für B&M Frist in Monaten Dienstleistungsbetriebsstätten Frist in Monaten

Mehr

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Präferenzabkommen: Paneuropa-Mittelmeerländer A Autonome Präferenzmaßnahmen: Westliche Balkanländer

Mehr

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand 01.01.2019 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt

Mehr

Übersicht über das Zahlungsverfahren beim Bundesamt für Justiz

Übersicht über das Zahlungsverfahren beim Bundesamt für Justiz Übersicht über das beim Bundesamt für Justiz Hinweis: Eine Gewähr dafür, welche zur Vorlage deutscher Führungszeugnisse im Ausland erforderlich ist, wird nicht übernommen. Bitte kontaktieren Sie in Zweifelsfällen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/628 7. Wahlperiode 12.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Ausländische Studierende an Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Anrufe in Fest- und Mobilfunknetze Einheit Preis 1 Europa pro Minute 2 1,99 USA / Kanada pro Minute 2 1,99 Übrige Welt pro Minute 2 1,99 SMS in Fest-

Mehr

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 5. Bezirk: Gries, Stand

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 5. Bezirk: Gries, Stand Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 5. Bezirk: Gries, Stand 01.01.2018 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 5. Bezirk: Gries Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt Männer

Mehr

Parl. Anfrage 8819/J - "EU-Zugeständnisse an Großbritannien mit Auswirkungen auf den Anspruch auf eine Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung"

Parl. Anfrage 8819/J - EU-Zugeständnisse an Großbritannien mit Auswirkungen auf den Anspruch auf eine Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung 8419/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft 1 von 18 Parl. Anfrage 8819/J - "EU-Zugeständnisse an Großbritannien mit Auswirkungen auf den Anspruch auf

Mehr

Länder nach Aufbau von Vermögensstruktur/verteilung Gesamtvermögen je erwachsene Person Dezil 1 Unter $

Länder nach Aufbau von Vermögensstruktur/verteilung Gesamtvermögen je erwachsene Person Dezil 1 Unter $ Länder nach Aufbau von Vermögensstruktur/verteilung 2015 Gesamtvermögen je erwachsene Person 100.000-1 Mio. $ 1. Schweiz 1,7% 47,2% 40,3% 10,8% 2. Neuseeland 10,0% 30,9% 50,5% 8,6% 3. Schweden 15,8% 47,4%

Mehr

2-20 Kanton Zürich: Bestand ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Nationalität und Bewilligungsart am

2-20 Kanton Zürich: Bestand ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Nationalität und Bewilligungsart am Bestand ständige ausländische nach Nationalität und Bewilligungsart am 31.10.2016 Gesamttotal 386'118 181'211 204'907 266'741 121'152 145'589 119'377 60'059 59'318 EU-28/EFTA 263'001 117'833 145'168 258'062

Mehr

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Leistung Aufenthaltsort Einheit Preis 1 Anrufe in ausländische Festnetze Deutschland Ländergruppe 1 pro Minute 2 0,29 Ländergruppe 2 pro Minute 2 0,29

Mehr

Referat 05 -Finanzcontolling- Statistik nach Ländern im WS 18/19. Stand:

Referat 05 -Finanzcontolling- Statistik nach Ländern im WS 18/19. Stand: Statistik nach Ländern im WS 18/19 Stand: 05.12.2018 Referat 05 -Finanzcontolling- Albanien M 5 5 Albanien W 2 4 1 7 Ges 7 4 1 12 Bosnien und Herzegowina M 9 9 Bosnien und Herzegowina W 3 1 1 1 6 Ges 12

Mehr

I. gemäß bilateraler und multilateraler vertraglicher Vereinbarungen mit dem Ausland1. Vertrag

I. gemäß bilateraler und multilateraler vertraglicher Vereinbarungen mit dem Ausland1. Vertrag RiVASt: Anlage I Anhang IIRechtsgrundlagen für Rechts- und Amtshilfe der Zollverwaltungen in Verfahren wegen Verdachts von Zuwiderhandlungen gegen die Zoll-, Verbrauchssteuer-, Monopol- und Außenwirtschaftsgesetze

Mehr

Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Rechtsprechungsverzeichnis Internetquellen

Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Rechtsprechungsverzeichnis Internetquellen Inhaltsübersicht Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Materialien Rechtsprechungsverzeichnis Internetquellen V IX XVII XXIII XXXVII XLIX LV 1. Teil: Einleitung 1 A. Problembeschreibung 3

Mehr

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2007 I. Geltende Abkommen

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2007 I. Geltende Abkommen 1 Stand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2007 I. Geltende Abkommen IV B 5 / StandDBA01012007 1. Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Ägypten 08.12.1987 1990 278 1990

Mehr

7. Tätigkeitsbericht. der. Bundesrepublik Deutschland. gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005. des Rates. vom 27.

7. Tätigkeitsbericht. der. Bundesrepublik Deutschland. gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005. des Rates. vom 27. 7. Tätigkeitsbericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 - Zeitraum: 01.01.2013 bis 31.12.2013 I. Gegenstand der Verordnung

Mehr

Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren

Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in den Amtliche Sammlung veröffentlicht wird. Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren Änderung vom Der Schweizerische

Mehr

Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren

Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in den Amtliche Sammlung veröffentlicht wird. 3.9 Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren Die Verordnung vom 3.

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 170.551.232 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2017 Nr. 115 ausgegeben am 28. April 2017 Kundmachung vom 25. April 2017 der aufgrund des Patentschutzvertrages im Fürstentum Liechtenstein anwendbaren

Mehr

DBA-Tabelle. Bauausführen und Montagen (B&M), Dienstleistungen. Abweichungen vom OECD MA für B&M

DBA-Tabelle. Bauausführen und Montagen (B&M), Dienstleistungen. Abweichungen vom OECD MA für B&M DBA-Tabelle Bauausführen und Montagen (B&M), Dienstleistungen Lfd. Nr. DBA-Staat Norm B&M Abweichungen vom OECD MA für B&M Frist in Monaten Dienstleistungsbetriebsstätten Frist in Monaten 0 OECD-MA 2010

Mehr

Statistische Mitteilung vom 13. Februar 2017

Statistische Mitteilung vom 13. Februar 2017 Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Statistisches Amt Statistische Mitteilung vom 13. Februar 217 Basler Tourismus 216: Noch nie wurden so viele Übernachtungen gezählt Im Dezember wurden 98 399

Mehr

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 4. Bezirk: Lend, Stand

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 4. Bezirk: Lend, Stand Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 4. Bezirk: Lend, Stand 01.10.2017 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 4. Bezirk: Lend Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt Männer

Mehr

2-10 Kanton Zürich: Total Bestand ausländische Wohnbevölkerung nach Nationalität und Ausländergruppe am

2-10 Kanton Zürich: Total Bestand ausländische Wohnbevölkerung nach Nationalität und Ausländergruppe am Total Bestand nach Nationalität und Ausländergruppe am 31.12.2016 Ständige 386'545 181'641 204'904 3'614 1'623 1'991 147'777 70'578 77'199 235'154 109'440 125'714 10'136 4'048 6'088 396'681 EU-28/EFTA

Mehr

Länderzusammenfassung IPPC / ISPM15

Länderzusammenfassung IPPC / ISPM15 Derzeit bestehen für folgende Länder Einfuhrbestimmungen für Packmittel und Paletten aus Holz: Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es sind nur solche Länder genannt, für die die Anwendung

Mehr

2-21 Kanton Zürich: Bestand ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Nationalität und Alter am

2-21 Kanton Zürich: Bestand ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Nationalität und Alter am 392'767 27'016 13'170 13'846 33'922 16'502 17'420 4'718 2'193 2'525 297'661 138'866 158'795 29'450 14'339 15'111 EU-28/EFTA 268'281 17'528 8'546 8'982 20'838 10'062 10'776 2'937 1'333 1'604 203'802 89'628

Mehr

Die neuen Swissness-Regeln

Die neuen Swissness-Regeln Markenschutzgesetz Die neuen Swissness-Regeln Am 1. Januar 2017 treten die neuen Swissness- Regeln in Kraft. Diese Regeln legen fest, wann ein Produkt oder eine Dienstleistung als schweizerisch angepriesen

Mehr

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Seite 1/6 n n Albanien 121 2.941 1.877 63,8% 1.064 36,2% 3.229 1 0,0% 6 0,2% 8 0,2% 25 0,8% 40 1,2% 1.776 55,0% 1.413 43,8% 290 116 Bosnien und Herzegowina 122 870 408 46,9% 462 53,1% 870 - - - - 2 0,2%

Mehr

8. Tätigkeitsbericht. der. Bundesrepublik Deutschland. gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005. des Rates. vom 27.

8. Tätigkeitsbericht. der. Bundesrepublik Deutschland. gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005. des Rates. vom 27. 8. Tätigkeitsbericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 Zeitraum: 01.01.2014 bis 31.12.2014 I. Gegenstand der Verordnung

Mehr

10. Tätigkeitsbericht. der. Bundesrepublik Deutschland. gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005. des Rates. vom 27.

10. Tätigkeitsbericht. der. Bundesrepublik Deutschland. gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005. des Rates. vom 27. 10. Tätigkeitsbericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 Zeitraum: 01.01.2016 bis 31.12.2016 I. Gegenstand der Verordnung

Mehr

Reisekostenzuschüsse für deutsche Stipendiaten Gültig ab

Reisekostenzuschüsse für deutsche Stipendiaten Gültig ab bei 811 Afghanistan 925,00 775,00 675,00 795 Ägypten 650,00 500,00 500,00 101 Albanien 325,00 250,00 250,00 791 Algerien 475,00 375,00 350,00 1 Andorra 300,00 150,00 300,00 701 Angola 1.125,00 875,00 875,00

Mehr

Reisekostenzuschüsse für deutsche und ausländische Stipendiaten Gültig ab

Reisekostenzuschüsse für deutsche und ausländische Stipendiaten Gültig ab bei bis zu 12 811 Afghanistan 1.200,00 925,00 795 Ägypten 775,00 600,00 101 Albanien 525,00 400,00 791 Algerien 600,00 450,00 1 Andorra 350,00 250,00 701 Angola 1.350,00 1.025,00 623 Antigua und Barbuda

Mehr

L O H N S T E U E R. Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum ( 3 Nr. 64 EStG) mit Zeitraum ab

L O H N S T E U E R. Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum ( 3 Nr. 64 EStG) mit Zeitraum ab L O H N S T E U E R zum 1. 4. 2013 Afghanistan 1.1.02 0 Ägypten 1.1.01 0 Albanien 1.9.02 0 Algerien 1.6.01 0 Angola 1.8.12 25 Angola 1.2.10 30 Argentinien 1.3.02 0 Armenien 1.9.04 0 Aserbeidschan 1.12.11

Mehr

Statistik der Ausländischen Studierenden. WS 13/14 Stand

Statistik der Ausländischen Studierenden. WS 13/14 Stand Ref. 05 -Finanzcontrolling- Statistik der Ausländischen Studierenden (nach Ländern und Status) WS 13/14 Stand 05.12.2013 Anmerkungen zu den Tabellen: Rückmelder fortgeschrittene Studierende, die auch letztes

Mehr

abgehende Verbindungen /min 1)

abgehende Verbindungen /min 1) Seite 1 von 6 bob weltweit für big bob, big bob 2009, big bob 2011, big bob 8,80, bob breitband 1 GB, bob vierer 2008, bob vierer 2011, gigabob, minibob, smartbob, smartbob 2011, smartbob XL, smartbob

Mehr

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Seite 1/6 Antrags-, Entscheidungs- Bestandsstatistik Berichtszeitraum: 01.01.2017-30.11.2017 bezogen auf: Personen Bereich: Besgebiet gesamt da da ( aufgr n aufgr n ( ( Albanien 121 5.788 3.577 2.211 9.548-11

Mehr

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Seite 1/6 Antrags-, Entscheidungs- Bestandsstatistik Berichtszeitraum: 01.01.2017-31.12.2017 bezogen auf: Personen Bereich: Besgebiet gesamt da da ( aufgr n aufgr n ( ( Albanien 121 6.089 3.774 2.315 9.847-11

Mehr

Verordnung über den internationalen Handel mit Rohdiamanten

Verordnung über den internationalen Handel mit Rohdiamanten Verordnung über den internationalen Handel mit Rohdiamanten (Diamantenverordnung) vom 29. November 2002 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 2 des Embargogesetzes vom 22. März 2002 1, in

Mehr