Betriebsreglement Tagesstrukturen Obersiggenthal (BR Tagesstrukturen) 1
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- Hansl Busch
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1 Betriebsreglement Tagesstrukturen Obersiggenthal (BR Tagesstrukturen) 1 Vom Juli 2014 Stand Dieses Betriebsreglement basiert auf dem Betriebsreglement des Tageshorts Baden, welches uns freundlicherweise vom Tageshort Baden zur Verfügung gestellt und auf die Bedürfnisse der Tagesstrukturen Obersiggenthal angepasst wurde.
2 Betriebsreglement Tagesstrukturen Obersiggenthal Vom Juli Der Verein Kindertagesstätte beschliesst: Pädagogische Grundsätze I. Allgemeine Bestimmungen 1 1 Die Kinder werden rund um den Stundenplan und während sechs Wochen in den Schulferien betreut. Gemeinsam mit dem Betreuungsteam nehmen die Kinder das Mittagessen ein und werden unterstützt beim Erledigen der Hausaufgaben und der Gestaltung der Freizeit. 2 In der altersdurchmischten, interkulturellen Gruppe erhalten die Kinder die Möglichkeit zu sozialem Lernen und zur Mitsprache bei der Gestaltung des Alltags der Tagesstrukturen. Eine anregende Einrichtung der Tagesstrukturräume, vielfältiges Spielmaterial, klare Regeln und Grenzen schaffen einen Rahmen, in dem sich die Kinder frei und ihrem Entwicklungsstand entsprechend entfalten können. 2 Aufnahmebedingungen 1 Die Tagesstrukturen nehmen Kinder ab Eintritt in den 1. Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit auf. 2 Kinder werden nach folgenden Prioritäten aufgenommen: a) Kinder, die bereits in der Kinderkrippe Strübelihuus betreut wurden, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in Obersiggenthal haben; b) Kinder, deren Geschwister bereits in den Tagesstrukturen betreut werden, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in Obersiggenthal haben; c) Kinder von Erziehungsberechtigten mit Hauptwohnsitz in Obersiggenthal, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit oder Ausbildungssituation auf eine Betreuung ihres Kindes angewiesen sind; d) Kindergartenkinder und Primarschüler haben Vortritt gegenüber Oberstufenschüler, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in Obersiggenthal haben. 3 Während den Schulferien nehmen die Tagesstrukturen auch Kinder aus den umliegenden Gemeinden zum Volltarif auf. 4 Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Gesamtleitung Kindertagesstätte und die Leitung Tagesstrukturen. 3 Betriebsbewilligung 1 Die Tagesstrukturen verfügen über eine Betriebsbewilligung der Gemeinde Obersiggenthal. Diese definiert die Anzahl Plätze, den Stellenplan sowie den Qualitätsstandard und die Ausbildungsanforderungen an das Personal und die Leitung. Personal 2 Die Leitung und die Mitarbeitenden sind nach Persönlichkeit, Gesundheit, erzieherische Befähigung und Ausbildung für ihre Aufgaben geeignet. Die Leitung verfügt über eine qualifizierte, pädagogische Ausbildung. Weiterbildung des Personals sichert die Qualität.
3 Öffnungszeiten (Schulzeit, Schulferien, Feiertage, Betriebsferien) Anmeldung, Betreuungseinheiten 4 1 Während der Schulzeit sind die Tagesstrukturen von Montag bis Freitag von Uhr und von Uhr geöffnet. Für die Durchführung von Randstunden müssen die minimalen Anmeldungen erreicht werden, wie sie in der Finanzierungsvereinbarung mit der Gemeinde Obersiggenthal festgehalten sind. 2 Während den Schulferien sind die Tagesstrukturen von Montag bis Freitag von Uhr geöffnet. 3 Während den Lehrerweiterbildungen sowie am Freitag nach Auffahrt, am Freitag nach Fronleichnam und am 1.Mai sind die Tagesstrukturen geöffnet. Hierfür ist eine zusätzliche Anmeldung erforderlich, es gelten die Tarife wie an ordentlichen Schultagen. 4 An gesetzlichen Feiertagen sind die Tagesstrukturen geschlossen. In der ersten Herbstferienwoche, in der dritten und vierten Woche der Sommerferien, während den Weihnachtsferien, in der ersten Sportferienwoche und in der zweiten Woche der Frühlingsferien sind die Tagesstrukturen infolge Betriebsferien geschlossen. 5 1 Die Anmeldung für die Schulzeit erfolgt für im Voraus festgelegte Betreuungseinheiten und ist gültig bis der Betreuungsvertrag von Seiten der Eltern mit Einhaltung der geltenden dreimonatigen Frist gekündigt wird. 2 Während der Schulzeit können die Kinder für folgende Betreuungseinheiten angemeldet werden: Montag bis Freitag Frühbetreuung Uhr Mittagsbetreuung mit Verpflegung Uhr Freitagmittagsbetreuung Uhr Frühnachmittagsbetreuung Uhr Spätnachmittagsbetreuung Uhr Ganzer Tag / Uhr Randstundenbetreuung / Uhr sofern die minimale Anzahl Anmeldungen erreicht wird. Aus pädagogischen Gründen ist eine Aufenthaltsdauer von mindestens acht Stunden pro Woche wünschenswert. Diese Regel gilt nicht für Kinder, die ausschliesslich die Mittagsbetreuung besuchen. 3 Für die Schulferien ist eine separate Anmeldung erforderlich. Das Formular ist bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Schulferien an die Tagesstrukturen zu senden oder der Leitung Tagesstrukturen abzugeben. Während den Schulferien ist die Betreuung in Bring- und Abholzeiten und eine Blockzeit eingeteilt. Damit gemeinsam etwas unternommen werden kann, sind während der Blockzeit alle Kinder anwesend. Es gelten folgende Zeiten: - Ankommen Uhr - Blockzeit Uhr - Abholen Uhr
4 4 Die vereinbarten Betreuungszeiten sind verbindlich. Sie können nur nach Absprache mit der Leitung Tagesstrukturen und Abschluss einer neuen Betreuungsvereinbarung geändert werden. Zusatztage sind jedoch möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind. Eintritt 6 Der Eintritt erfolgt in der Regel auf Beginn eines Schuljahres. Sofern freie Plätze vorhanden sind, können Kinder auch während des Schuljahres aufgenommen werden, zugrunde liegen die Kriterien gemäss 2 7 Betreuungsvereinbarung Die Tagesstrukturen schliessen mit den Erziehungsberechtigen eine Betreuungsvereinbarung gemäss 16 der Tarifordnung Obersiggenthal für die familienergänzende Betreuung von Kindergarten- und Primarschulkindern ab. Diese enthält unter anderem den Umfang der Betreuung pro Woche, den Elternbeitrag, die Fälligkeit sowie die Kündigungs- resp. Änderungsfristen. Die Eltern werden mit Eingang des Betreuungsverhältnisses automatisch Mitglied des Trägervereins Kindertagesstätte Obersiggenthal und verpflichten sich, den jährlichen Vereinsbeitrag zu bezahlen. Im Übrigen gelten die Vereinsstatuten. Ein Vereinsaustritt muss explizit durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand auch dann erfolgen, wenn der vorliegende Betreuungsvertrag gekündigt wird, andernfalls besteht die Mitgliedschaft weiter. Einleben Schulweg, Hin- und Rückweg Verpflegung 8 Findet individuell, nach Absprache mit der Leitung Tagesstrukturen, statt. 9 1 Die Tagesstrukturen haben keinen Einfluss auf die Einteilung der Kinder auf die verschiedenen Kindergärten und Schulen. Die Tagesstrukturen bieten nur für die Kindergartenkinder eine Begleitung in den Kindergarten an. Ausgenommen davon ist momentan der Kindergarten in Kirchdorf. Für die Schulkinder wird kein Begleitdienst angeboten. Die Tagesstrukturen begleiten keine Schulkinder und schliessen jede Haftung aus. Die Verantwortung für den Schulweg und den Weg von zu Hause in die Tagesstrukturen wie auch der Rückweg nach Hause liegt bei den Eltern. 2 Die Eltern eines 1. Kindergartenjahr Kindes müssen ihr Kind an den ersten zwei Unterrichtstagen morgens in den Kindergarten begleiten. Es obliegt den Eltern den Schulweg vorgängig mit den Kindern einzuüben. 10 Die Kinder erhalten in der Frühbetreuung ein Frühstück, ein Mittagessen sowie einen Zvieri und während der Ferienbetreuung zusätzlich einen Znüni. Die Kosten für die Verpflegung sind im Elternbeitrag enthalten.
5 Kleidung 11 Die Kinder halten sich täglich im Freien auf und benötigen dafür eine dem Wetter entsprechende Kleidung. Dazu gehören auch Regenschutz, sowie Kopfbedeckung und Sonnenschutz. II. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten 12 Allgemeines 1 Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten wird gepflegt. Ein kurzer Austausch beim Bringen und Abholen und schriftliche Informationen gewährleisten den regelmässigen Kontakt. 2 Einmal pro Jahr findet ein Elternanlass für die Erziehungsberechtigten statt. 3 Bei Bedarf führen die Tagesstrukturen mit den Erziehungsberechtigten ein Standortgespräch durch. 4 Zusätzlich erfolgt Information an die Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form. Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen 13 Die Betreuerinnen und Betreuer pflegen nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten den Austausch mit den Lehrpersonen, damit sie die Kinder optimal beim Erledigen der Hausaufgaben und dem Lernen begleiten können. 14 Hausaufgaben 1 Die Betreuerinnen und Betreuer sorgen für eine ruhige Lernatmosphäre und begleiten die Kinder beim Erledigen der Hausaufgaben. In der Regel sind diese während des Aufenthalts in den Tagesstrukturen zu bewältigen. 2 In Einzelfällen können mit dem Kind und den Erziehungsberechtigten spezielle Vereinbarungen getroffen werden. 3 Die Erziehungsberechtigten sind für die Erledigung der Hausaufgaben mitverantwortlich. 4 Während der Mittagsbetreuung wird keine Begleitung beim Erledigen der Hausaufgaben angeboten. Bring- und Abholzeiten 15 Die Erziehungsberechtigten vereinbaren mit den Tagesstrukturen schriftlich, ob das Kind gebracht und abgeholt wird oder selbständig kommt und geht. Sie geben den Tagesstrukturen bekannt, durch wen das Kind abgeholt wird und informieren die Tagesstrukturen schriftlich über Änderungen. Das Kind kann/darf nur durch im Voraus festgelegte Personen abgeholt werden.
6 Ausserschulische Aktivitäten des Kindes 16 Aktivitäten wie Musikunterricht, Sporttrainings oder Stützkurse etc., welche die Kinder von den Tagesstrukturen aus besuchen, müssen den Tagesstrukturen rechtzeitig im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Für diese Einteilung sind die Tagesstrukturen nicht verantwortlich, es gilt die reguläre Kündigungsfrist. Es wird keine Begleitung durch die Tagesstrukturen angeboten. III. Abwesenheiten des Kindes, Nichtbeanspruchung des Betreuungsangebots Krankheit, Abwesenheit des Kindes Nichtbeanspruchung des Betreuungsangebotes 17 1 Falls das Kind krank ist und nicht in die Schule geht, kann es in den Tagesstrukturen nicht betreut werden. Sollte das Kind während der Betreuungszeit erkranken, werden die Erziehungsberechtigten umgehend kontaktiert. Sie müssen schnellstmöglich und nach Absprache mit der Betreuerin ihr Kind von den Tagesstrukturen abholen. Bei jeder Art von ansteckender Krankheit muss das Kind zu Hause bleiben. 2 Kann das Kind wegen Schulanlässen (Schulreise, Exkursionen) oder sonstigen Gründen nicht in die Tagesstrukturen kommen, muss es wenn möglich am Vorabend, oder spätestens bis Uhr morgens abgemeldet werden. 18 Bei Nichtbeanspruchung des Betreuungsangebots gilt die aktuell gültige Tarifordnung Kinderbetreuung der Gemeinde Obersiggenthal. - Bei Krankheit und Unfall Art Bei Ferien Art. 22 IV. Elternbeitrag Elternbeitrag Rechnungsstellung, Fälligkeit 19 Die Berechnung des Elternbeitrags erfolgt gemäss Tarifordnung Obersiggenthal. 20 Die Rechnungsstellung für die Betreuung während der Schulzeit erfolgt monatlich. Die Betreuung während der Ferienzeit wird separat in Rechnung gestellt. Die Elternbeiträge sind monatlich im Voraus zu bezahlen.
7 V. Änderungen des Betreuungsumfangs und Kündigungsfristen Änderung des Betreuungsumfangs 21 1 Änderungen des vereinbarten Betreuungsumfangs und der Betreuungszeiten können mit einer Frist von drei Monaten auf Anfang eines Kalendermonats gemacht werden. 2 Änderungen im Zusammenhang mit einem neuen Schuljahr/Stundenplan werden mittels jährlichen Meldeformulars gemeldet. 3 Anfang des Schuljahres, im Monat August, können Betreuungsumfang und Betreuungszeiten mit einer Frist von 7 Tagen auf Anfang September des aktuellen Kalenderjahres geändert werden. 4 Bei Änderung des Betreuungsumfangs und der Betreuungszeiten ist eine neue Betreuungsvereinbarung abzuschliessen. 22 Kündigung 1 Die Kündigungsfrist zur Auflösung eines Betreuungsvertrages beträgt drei Monate auf Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung ist an die Gesamtleiterin Kindertagesstätte zu richten und hat schriftlich zu erfolgen. 2 Anfang des Schuljahres, im Monat August, kann der Vertrag von beiden Parteien unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen auf Ende des Monats gekündigt werden. 3 Ist die Weiterführung des Betreuungsverhältnisses für eine der Parteien aus triftigen Gründen nicht länger zumut- oder erfüllbar, kann die Kündigungsfrist auf die Dauer bis zum Ende des laufenden Kalendermonats verkürzt werden. Eine nicht abschliessende Aufzählung von triftigen Gründen ist bei der Gesamtleiterin Kindertagesstätte deponiert. Bei Uneinigkeit beantragen die Parteien eine Schlichtung vor dem Friedensrichteramt Baden, der Kostenvorschuss zur Verfahrenseröffnung wird hälftig getragen. 4 Elternbeiträge bleiben während der gesamten Kündigungsfrist geschuldet. Bleibt ein Kind während der Kündigungsfrist den Tagesstrukturen fern, verfallen Subventionsansprüche und es gilt der Volltarif als Elternbeitrag. Ausschluss 23 Bei wiederholter, schwerwiegender Missachtung der Regeln der Tagesstrukturen durch ein Kind oder fehlender Kooperation der Erziehungsberechtigten kann ein Kind per sofort von den Tagesstrukturen ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluss entbindet die Erziehungsberechtigten nicht von der Pflicht, geschuldete Elternbeiträge vollumfänglich zu begleichen.
8 VI. Schlussbestimmungen 24 Versicherung 1 Jedes Kind muss gegen Krankheit und Unfall versichert sein und über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Für Schäden an Mobiliar und Gebäude und gegenüber Dritten haften die Erziehungsberechtigten. 2 Für Kleidung, Spielzeug, elektronische Geräte und Wertsachen übernehmen die Tagesstrukturen keine Haftung. Rechtsmittel 25 Bei Streitigkeiten zwischen Eltern und privaten Betreuungsanbietern ist der zivile Rechtsweg zu beschreiten. Inkraftsetzung 26 Dieses Betriebsreglement tritt am 01. August 2015 in Kraft. Obersiggenthal, Verein Kindertagesstätte Obersiggenthal
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