Der Präsident des Landgerichts Bayreuth

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1 Der Präsident des Landgerichts Bayreuth Der Präsident des Landgerichts Bayreuth, Bayreuth An die Vertreterinnen und Vertreter der Medien nur per Sachbearbeiter Herr Goger Telefon / Durchwahl (09 21) Telefax (09 21) Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen Datum Wiederaufnahmeverfahren im Mordfall Peggy K. : Informationen zum Akkreditierungsverfahren Der Vorsitzende der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth hat mit Verfügung vom zur Vorbereitung der Hauptverhandlung die Durchführung eines Akkreditierungsverfahrens für Pressevertreterinnen und Pressevertreter angeordnet. Im Einzelnen wurde Folgendes bestimmt: 1. Die Hauptverhandlung wird im Schwurgerichtssaal (Sitzungssaal 2.004) des Justizpalastes, Wittelsbacherring 22, Bayreuth, stattfinden. Der Zugang für Besucher und akkreditierte Pressevertreter erfolgt einheitlich über das Nebentreppenhaus im Gebäudeflügel Süd. Die weiteren Zugänge zum Schwurgerichtssaal bleiben Justizbediensteten, Verfahrensbeteiligten und Beamten des Polizeidienstes vorbehalten. 2. Der Schwurgerichtssaal wird jeweils 30 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet. Alle Besucher einschließlich der akkreditierten Pressevertreter müssen sich den am Landgericht Bayreuth üblichen Einlasskontrollen unterziehen. Briefanschrift: Telefon-Vermittlung: Internet: Wittelsbacherring 22 Tel.: (09 21) Poststelle@lg-bt.bayern.de Bayreuth Kein Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen!

2 3. Es ist ein Akkreditierungsverfahren für Pressevertreter durchzuführen, wobei die Höchstzahl der Presseorgane, für die Sitzplätze vorgehalten werden, auf 40 festgelegt wird. a. Akkreditierte Pressevertreter dürfen ihre Laptops und Tablets in den Sitzungssaal mitbringen. Die Benutzung der Laptops und Tablets im Sitzungssaal ist nur im Offline-Betrieb ( Flugzeug-Modus ) gestattet; Ton-, Bild- und Filmaufnahmen dürfen mit diesen Geräten nicht durchgeführt werden. Mobiltelefone dürfen ebenfalls nur im Offline- Modus ( Flugzeug-Modus ) betrieben werden. b. Für akkreditierte Pressevertreter werden 40 Sitzplätze zur Verfügung gestellt, wobei Steckdosen nicht zur Verfügung stehen und Auflageflächen für Laptops nicht garantiert werden können. Die akkreditierten Pressevertreter müssen sich jeweils durch (nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens von der Pressestelle des Landgerichts Bayreuth ausgestellte) besondere Ausweise legitimieren. Für den Fall, dass reservierte Plätze von akkreditierten Pressevertretern bis 10 Minuten vor Sitzungsbeginn nicht in Anspruch genommen werden, können diese für den jeweiligen Sitzungstag von anderen akkreditierten Pressevertretern in Anspruch genommen werden. Falls Presseplätze 5 Minuten vor Sitzungsbeginn nicht belegt sind, können diese von sonstigen Besuchern in Anspruch genommen werden. Sitzplätze, die außerhalb der Verhandlungspausen verlassen werden, werden nicht freigehalten. c. Die Akkreditierungsersuchen werden im Rahmen der Sitzplatzvergabe in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Pressestelle des Landgerichts Bayreuth berücksichtigt. Dabei sind jedoch vorweg 8 Plätze für Presseorgane (Sender, Sendeanstalt, Zeitung, Zeitschrift, Agentur usw.) zu vergeben, die ihr ausschließliches oder überwiegendes Verbreitungsgebiet in den Landgerichtsbezirken Bayreuth oder Hof haben. Darüber hinaus werden 8 Plätze für bundesweit erscheinende bzw. verbreitete Print- 2

3 oder Online-Medien, 2 Plätze für Presseagenturen, 2 Plätze für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, 2 Plätze für private Rundfunkanstalten, 2 Plätze für öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten, 2 Plätze für private Fernsehanstalten und 3 Plätze für freie Journalisten vorrangig vergeben. d. Das Akkreditierungsverfahren beginnt am , 8:00 Uhr, und endet am um 24:00 Uhr. Für Akkreditierungsersuchen ist ausschließlich das beiliegende Formblatt (Anlage 1) zu verwenden und von einem verantwortlichen Redakteur zu unterschreiben. Pro Presseorgan (Sender, Sendeanstalt, Zeitung, Zeitschrift, Agentur usw.) können bis zu 3 Pressevertreter benannt werden, wobei jedoch jeweils nur ein Sitzplatz vergeben wird. Den Akkreditierungsersuchen sind Ablichtungen der Presseausweise aller benannten Pressevertreter beizufügen. Die Akkreditierungsersuchen sind ausschließlich per Telefax an die Pressestelle des Landgerichts Bayreuth unter der Faxnummer 0921/ zu richten. Akkreditierungsersuchen, die vor oder nach Ablauf der Akkreditierungsfrist, unvollständig, nicht mit dem o. g. vorgeschriebenen Formblatt (Anlage 1) oder ohne die erforderlichen Anlagen eingehen, werden nicht berücksichtigt. e. Die akkreditierten Pressevertreter werden von der Pressestelle des Landgerichts Bayreuth zeitnah nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens über die Vergabe eines reservierten Sitzplatzes informiert werden. 4. Für Ton-, Foto- und Filmaufnahmen gilt folgende Regelung: a. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen zu Beginn der Sitzungen im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gestattet. b. Für Fotoaufnahmen können sich innerhalb der Akkreditierungsfrist zwei freie Fotografen, zwei Fotografen einer 3

4 Presseagentur und zwei Fotografen von Medien, deren ausschließliches oder hauptsächliches Verbreitungsgebiet in den Landgerichtsbezirken Bayreuth oder Hof liegt, akkreditieren, für die ein Sitzplatz nicht reserviert wird. Für die Akkreditierungsersuchen von Fotografen ist das Formblatt in Anlage 2 zu verwenden. Die Akkreditierungsersuchen von Fotografen werden dabei jeweils in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Darüber hinausgehend sind Fotoaufnahmen im Sitzungssaal nicht gestattet. c. Für Filmaufnahmen wird eine Pool-Lösung durchgeführt. Es werden jeweils ein aus höchstens drei Personen bestehendes Kamerateam von einem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, einem privaten Fernsehsender mit überregionalem Sendegebiet und einem privaten Fernsehsender mit Sendegebiet in den Landgerichtsbezirken Hof und Bayreuth zugelassen. Die Bestimmung der Pool-Führer bleibt einer Einigung der interessierten Fernsehsender vorbehalten. Die Pool-Führer haben sich schriftlich bis spätestens per Telefax an die Pressestelle des Landgerichts Bayreuth (0921/ ) unter Verwendung des Formblattes in Anlage 3 anzuzeigen. Sie müssen sich jeweils verpflichten, das aufgenommene Material auf Anforderung unverzüglich den am Verfahren interessierten Medien zur Verfügung zu stellen. Sie müssen am ersten und letzten Verhandlungstag anwesend sein und an den anderen Sitzungstagen zur Filmberichterstattung zur Verfügung stehen, wenn sie von einem Medienvertreter angefordert werden. Für den Fall, dass eine Einigung der interessierten Fernsehsender über die Pool- Führerschaft nicht erfolgt, entscheidet der Vorsitzende. d. Darüber hinaus sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal nicht gestattet. Regelungen bezüglich des Gebäudes und des Geländes des Justizpalastes im Übrigen bleiben dem Präsidenten des Landgerichts Bayreuth als Hausrechtsinhaber vorbehalten. 4

5 e. Die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten sind zu wahren. Die Gesichter des Angeklagten und der Nebenklägerin sind auf den Foto- und Filmaufnahmen unkenntlich zu machen. 5. Den akkreditierten Pressevertretern stehen an den Sitzungstagen Arbeitsmöglichkeiten im Sozialraum des Justizpalastes zur Verfügung. Der Sozialraum steht auch für Interviews und Presseerklärungen zur Verfügung. Der Sitzungssaal und dessen unmittelbares Umfeld stehen für Interviews und Presseerklärungen nicht zur Verfügung. 6. Es wird darauf hingewiesen, dass Parkmöglichkeiten auch für akkreditierte Pressevertreter auf dem Gelände des Landgerichts Bayreuth nicht zur Verfügung gestellt werden können. Den Pool-Führern der Fernsehanstalten können Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, wenn die entsprechenden Fahrzeuge mit der Anzeige gem. Anlage 3 mitgeteilt werden. Bitte beachten Sie insbesondere die Vorgaben zur Form und zur einzuhaltenden Frist der Akkreditierungsersuchen. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass für die akkreditierten Pressevertreterinnen und Pressevertreter am 2. April 2014 ein Pressebriefing stattfinden wird, in dessen Rahmen Sie über die bevorstehende Hauptverhandlung informiert werden. An diesem Tag wird auch die Gelegenheit zur Besichtigung des Schwurgerichtssaales und des Presseraumes bestehen. Auch können bei dieser Gelegenheit technische Fragen besprochen werden. Sie werden für dieses Pressebriefing eine gesonderte Einladung erhalten. Rückfragen zum Akkreditierungsverfahren richten Sie bitte direkt an die Pressestelle des Landgerichts Bayreuth (pressestelle@lg-bt.bayern.de oder telefonisch unter 0921/ ). I. A. gez. Goger, Richter am Landgericht Pressesprecher 5

6 Anlage 1 Akkreditierung von Pressevertretern Name des Presseorgans / des freien Journalisten: Akkreditierung für folgendes vorrangiges Kontingent: ausschließl./hauptsächl. Verbreitungsgeb. in den LG-Bezirken Bayreuth o. Hof bundesweit erscheinende Print- oder Online-Medien Presseagentur öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten private Rundfunkanstalten öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten private Fernsehanstalten freier Journalist Name des verantwortlichen Redakteurs: Postanschrift: Telefonnummer: Faxnummer: -Adresse: Bis zu 3 Namen von Pressevertretern, die den Sitzplatz für das Presseorgan wahrnehmen können: Für alle benannten Pressevertreter muss dem Akkreditierungsersuchen eine Ablichtung des Presseausweises beigefügt werden. Ort, Datum Unterschrift des verantwortlichen Redakteurs / des freien Journalisten

7 Anlage 2 Akkreditierung als Fotograf Name des Fotografen: Ggf. Name des Mediums: Akkreditierung für folgendes vorrangiges Kontingent: Fotograf einer Presseagentur Fotograf eines Mediums mit ausschließlichem oder hauptsächlichem Verbreitungsgebiet im LG-Bezirk Bayreuth oder Hof freier Fotograf Postanschrift: Telefonnummer: Faxnummer: -Adresse: Für Pressefotografen wird ein Sitzplatz im Sitzungssaal nicht bereitgehalten. Dem Akkreditierungsersuchen muss eine Ablichtung des Presseausweises beigefügt werden. Ort, Datum Unterschrift des Fotografen

8 Anlage 3 Anzeige der Pool-Führerschaft Name der Sendeanstalt: Pool-Führerschaft für folgendes Kontingent: öffentlich-rechtliche Sendeanstalt private Sendeanstalt mit überregionalem Sendegebiet private Sendeanstalt mit Sendegebiet in den LG-Bezirken Bayreuth und Hof Verantwortlicher Ansprechpartner: Postanschrift: Telefonnummer: Faxnummer: -Adresse: Wir verpflichten uns, das aufgenommene Material auf Anforderung unverzüglich den am Verfahren interessierten Medien zur Verfügung zu stellen. Wir verpflichten uns weiter, am ersten und letzten Verhandlungstag anwesend zu sein und an den anderen Sitzungstagen zur Filmberichterstattung zur Verfügung zu stehen, wenn wir von einem Medienvertreter angefordert werden. Wir sind mit der Weitergabe unserer o. a. Daten zum Zwecke der Information der übrigen Medienvertreter einverstanden. Für folgendes Übertragungsfahrzeug wird eine Parkmöglichkeit benötigt (Abmessungen bitte angeben): Ort, Datum Unterschrift des Verantwortlichen

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