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1 Programm Kunstkredit Basel-Stadt 2014

2 Impressum Herausgeber: Abteilung Kultur Basel-Stadt, Kunstkredit Redaktion: Katrin Grögel, René Schraner Layout: riomedia.ch Der Kunstkredit Basel-Stadt übernimmt für die hier aufgeführten Ausschreibungen und Angaben weder Gewähr noch Haftung. Änderungen bleiben vorbehalten. 2 Programm Kunstkredit Basel-Stadt 2014

3 Inhalt Kunstkreditkommission Editorial 5 Allgemeine Bestimmungen 6 Projektausschreibungen Basler Kunstpreis 7 Performancepreis Schweiz 7 Kunst im öffentlichen Raum 7 Kunst am Bau: Primarschule Erlenmatt 8 Freies Kunstprojekt 10 Werkbeiträge 11 Die Sammlung des Kunstkredits Atelierbesuche 12 Ankäufe in Ausstellungen und Galerien 12 3 Programm Kunstkredit Basel-Stadt 2014

4 Kunstkreditkommission 2014 Vertreterin des Präsidialdepartements Basel-Stadt Katrin Grögel Vertreter des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt Fritz Schumacher Kunstsachverständige Daniel Baumann Claire Hoffmann Dorothee Messmer Künstlerinnen und Künstler Sonja Feldmeier Karin Hueber Boris Rebetez N.N. Auswärtiger Juror für das Jahr 2014 Olivier Kaeser, Centre Culturel Suisse, Paris Kuratorin, Kurator der Sammlung des Kunstkredits Basel-Stadt Susanne Buder René Schraner 4 Programm Kunstkredit Basel-Stadt 2014

5 Editorial Meilenstein Verordnungsänderung Am 1. Januar 2014 ist die überarbeitete Verordnung über die Verwendung des Kunstkredits in Kraft getreten, sie steht auf unserer Website zum Download bereit. Die neue Version der Verordnung gibt der Sammlung des Kunstkredits, die über 5000 Werke von Basler Kunstschaffenden beinhaltet, erstmals in ihrer fast hundertjährigen Geschichte eine gesetzliche Grundlage und sichert so ihren Bestand. Inhaltlich folgt sie weitgehend bestehender Praxis sowie den Leitlinien, welche die Kommission 2012 als Leitbild verabschiedet hat. Neue Perspektiven Die Kunstkreditkommission ist die kantonale Fachkommission für bildende Kunst. Sie entscheidet über das Programm und über die Vergabe der Fördergelder. Von ihren Mitgliedern erwarten wir Fachkompetenz, Erfahrung, einen breiten künstlerischen Horizont, einen eigenen Standpunkt und Kommunikationsfähigkeit. Die Zusammensetzung der Kommission soll die Diversität der Basler Kunstszenen reflektieren. Mit der Künstlerin Karin Hueber und der Kunstwissenschaftlerin Claire Hoffmann, die auch als Kuratorin in der Initiative deuxpiece aktiv ist, wird eine jüngere Generation einbezogen. Daniel Baumann, Leiter der Adolf-Wölfli-Stiftung im Kunstmuseum Bern und zuletzt Ko-Kurator der Carnegie International in Pittsburgh, bringt eine langjährige Erfahrung als freischaffender Kurator mit, unter anderem im Bereich Kunst im öffentlichen Raum. Zeigen und Vermitteln Der Kunstkredit ist bestrebt, für die jeweiligen Förderentscheide angemessene Vermittlungsformen zu entwickeln. Im vergangenen Jahr wurde diesbezüglich eine neue Praxis begonnen, die 2014 weiterverfolgt wird: Realisierte Kunst-am-Bau-Projekte werden in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt Basel-Stadt und gemeinsam mit der jeweiligen Nutzerschaft öffentlich eingeweiht. Ende August wird in der Kunsthalle Basel die neu konzipierte Ausstellung des Kunstkredits erstmals eröffnet werden. Sie wird kuratiert von Ruth Kissling, Assistenzkuratorin an der Kunsthalle Basel, und zeigt die 2013 getätigten Atelierankäufe sowie die mit Werkbeiträgen ausgezeichneten Künstlerinnen und Künstler. Zur Ausstellung wird ein neues Publikationsformat, ein Jahresbericht des Kunstkredits, erscheinen. Weiterdenken Der 2013 erstmals verliehene Basler Kunstpreis, mit dem ein neuer Akzent auf Altersförderung gesetzt wird, und die Neukonzeption der Ausstellung resultieren aus einer 2012 begonnenen Überprüfung der Förderinstrumente und Vermittlungsformate des Kunstkredits. Diese Arbeit wird die Kommission 2014 fortsetzen. Anregungen für das Kunstkreditprogramm ab 2015 nehmen wir gerne entgegen In einer sich beständig wandelnden Kunst- und Kulturlandschaft ist es notwendig, periodisch zu überdenken, ob die bestehenden Wettbewerbsprogramme dem aktuellen Kunstschaffen gerecht werden. Das Ziel ist eine zeitgenössische Kunstförderung, welche die zur Verfügung stehenden Mittel aufgrund von nachvollziehbaren Kriterien vergibt und die Ausstrahlung des qualitativ hochstehenden Basler Kunstschaffens befördert. Kunstkreditkommission Basel-Stadt Katrin Grögel, Beauftragte für Kulturprojekte 5 Programm Kunstkredit Basel-Stadt 2014

6 Allgemeine Bestimmungen Die Jury besteht aus den Mitgliedern der Kunstkreditkommission Basel-Stadt für das Jahr 2014 und den bei einzelnen Wettbewerben aufgeführten zusätzlichen Jurorinnen und Juroren. Für alle im Programm ausgeschriebenen Wettbewerbe und Ankäufe wird als auswärtiger Juror Olivier Kaeser beigezogen. Teilnahmebedingungen Abgesehen vom Wettbewerb «Freies Kunstprojekt», zu dem neben Künstlerinnen und Künstlern auch Kuratierende und Vermittelnde zugelassen sind, richten sich die Wettbewerbe ausschliesslich an professionelle Kunstschaffende. Dies bedingt in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung. Bei Arbeitsgemeinschaften muss mindestens die federführende Person die unten aufgeführten Bedingungen erfüllen. Ausnahmen sind unter den jeweiligen Ausschreibungen vermerkt. Teilnahmeberechtigt sind A Bürgerinnen und Bürger des Kantons Basel-Stadt. Bei Wohnsitz ausserhalb des Kantons muss die Heimatberechtigung nachgewiesen werden. B Personen, die seit mindestens einem Jahr, d. h. seit 1. Januar 2013, in den Kantonen Basel-Stadt oder Basel-Landschaft wohnhaft und angemeldet sind. C Personen, deren Werk in einem engen Bezug zur Stadt Basel steht oder die sich regelmässig an Basler Veranstaltungen beteiligen, d. h. die, ohne obige Voraussetzungen zu erfüllen, nachweislich zum Basler Künstlerkreis gehören und mindestens drei Mal an Ausstellungen in Basler Ausstellungshäusern oder Off-Spaces teilnahmen. Besondere Bestimmungen Projekteingaben an den Kunstkredit müssen einem im Programm ausgeschriebenen Wettbewerb zugeordnet sein. Eine Bewerberin, ein Bewerber oder ein Team kann pro Wettbewerb nur einen Beitrag einreichen, es sei denn, die Ausschreibung enthält andere Vorgaben. Die Teilnahme an mehreren allgemeinen Wettbewerben ist möglich. Das gleiche Projekt kann jedoch nicht in verschiedenen Wettbewerben eingegeben werden. Projekteingaben können nicht gleichzeitig bei mehreren baselstädtischen oder interkantonalen Förderstellen (Kunstkredit BS, Kulturpauschale BS, Swisslos-Fonds BS oder Fachausschüsse BS/BL) eingereicht werden. Eingaben, die von einer dieser (inter-) kantonalen Förderstellen geprüft und abgelehnt wurden, können nicht einer weiteren kantonalen Kulturförderstelle zur Prüfung vorgelegt werden. Unterstützungsfonds für schweizerische bildende Künstler Bei Ankäufen und Aufträgen sind die Mitglieder der Berufsverbände und der Kunstvereine abgabepflichtig. Gemäss Reglement der Visarte Schweiz werden diese Abgaben direkt vom Kunstkredit Basel-Stadt der Kasse überwiesen. Bezug des Programms Das Programm kann beim Kunstkredit Basel-Stadt, St. Alban-Graben 16, 4010 Basel, bezogen werden und ist unter kunstkreditbasel.ch downloadbar. Rechte an Entwürfen und Ankäufen Die zur Ausführung bestimmten Entwürfe gehen mit allen Rechten in das Eigentum des Staates über. Der Kanton Basel-Stadt behält sich das Wiedergaberecht an sämtlichen eingereichten Entwürfen und allen angekauften Kunstwerken vor. 6 Programm Kunstkredit Basel-Stadt 2014

7 Projektausschreibungen Basler Kunstpreis Der Kunstkredit verlieh im Oktober 2013 erstmals den Basler Kunstpreis. Ergänzend zur Vergabe von Werkbeiträgen, die in der Regel an Kunstschaffende einer jüngeren Generation gesprochen werden, werden mit dem Kunstpreis neu ältere Künstlerinnen und Künstler ausgezeichnet. Damit würdigt der Kunstkredit ein langjähriges, qualitativ hochwertiges Schaffen. Der Basler Kunstpreis wird sporadisch vergeben, Bewerbungen sind nicht möglich. Performancepreis Schweiz Der national ausgeschriebene Wettbewerb Performancepreis Schweiz wird 2014 in einer erneuerten und erweiterten Partnerschaft zwischen dem Kanton Basel-Stadt, dem Kanton Aargau, dem Kanton Luzern, dem Kanton Basel-Landschaft und der Stadt Genf ausgeschrieben und juriert. Weitere Informationen zur Ausschreibung und zum Wettbewerb sind unter performancepreis.ch zu finden. Die Performances der nominierten Kunstschaffenden werden am 9. November 2014 im Ausstellungsraum Le Commun - BAC in Genf präsentiert. Begleitendes Mitglied der Kunstkreditkommission Dorothee Messmer, dorothee.messmer@kunstmuseumolten.ch Kunst im öffentlichen Raum Die Kunstkreditkommission schreibt im Jahr 2014 keinen Wettbewerb für Kunst im öffentlichen Raum aus. Im Rahmen der Programmdiskussion wird sie mögliche Förderformate und zukünftige Initiativen für Kunst im öffentlichen Raum prüfen. 7 Programm Kunstkredit Basel-Stadt 2014

8 Projektausschreibungen Kunst am Bau Primarschule Erlenmatt Allgemeiner Wettbewerb mit Vorauswahl Im Erlenmattquartier (Erlenmattstrasse 6) ist ein neues Primarschulhaus für zwölf Klassen geplant. Der terrassenartig abgetreppte Baukörper umfasst zusätzlich zwei Kindergärten, eine Aula, eine Tagesstruktur und eine versenkte Dreifachsporthalle für die Schule und für Vereine. Es wird eine künstlerische Intervention gesucht, die auf den Ort und die vorgesehene Nutzung reagiert. Als Perimeter bieten sich der Eingangsbereich, das Treppenhaus, die Pausenflächen im Hof und die Terrassen an. Grundsätzlich sind alle Kunstformen vorstellbar. Es wird aber von Interventionen abgeraten, welche die Pausenflächen in der Benutzbarkeit einschränken, offene Wasserflächen oder eine akustische Präsenz haben. Präqualifikation Einzureichen sind: A Konzept/Kurzbeschreibung der Projektidee (maximal zwei Seiten) B Kostenschätzung C Kurzbiografie und konzentriertes, informatives Dossier über die bisherige Tätigkeit (maximal zwanzig Seiten) D ausgefülltes Teilnahmeformular Unterlagen, die in Papierform eingereicht werden, dürfen das Format DIN A4 nicht überschreiten. Ringordner oder andere sperrige Präsentationsmappen und -register sind nicht zugelassen. Die Teilnahme kann alternativ auf der Website des Kunstkredits online angemeldet werden. Aufgrund der Präqualifikation werden maximal fünf Projekte zur Weiterbearbeitung ausgewählt. Ausarbeitung konkreter Projekte Einzureichen sind: A anschauliche Projektbeschreibung (Text, Pläne, Bildmaterial, Skizzen) B detaillierter Kostenvoranschlag C Vorabklärungen zur Bewilligung Die ausgearbeiteten Projekte werden im Herbst, voraussichtlich am 19. September 2014, persönlich der Jury vorgestellt. Die Kunstkreditkommission beabsichtigt, aus den eingereichten Projekten eines zur Ausführung zu empfehlen. Bei der Realisierung findet ein Werkvertrag des Bau- und Verkehrdepartements Basel-Stadt Anwendung. Ein Mustervertrag ist unter kunstkredit.ch downloadbar. Ausführungskredit Für die Ausführung (Erarbeitung, Realisation und Honorar) stehen insgesamt CHF aus dem Baukredit zur Verfügung. 8 Programm Kunstkredit Basel-Stadt 2014

9 Entschädigung Alle Künstlerinnen und Künstler, die zur Ausarbeitung konkreter Projekte eingeladen wurden und die Bedingungen erfüllt haben, erhalten eine Entschädigung von CHF aus dem Baukredit. Im Falle der Weiterbearbeitung gilt diese Entschädigung als Akontozahlung des Honorars. Orientierung Donnerstag 27. März 2014, Uhr Raum D04, 4. OG, Rittergasse 4, 4051 Basel Abgabetermin Projektidee 23. Mai 2014 (Datum Posteingang) Kunstkredit Basel-Stadt, St. Alban-Graben 16, 4010 Basel Ausführungstermin Jury Kunstkreditkommission Basel-Stadt Alan Wakefield, Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt Flavio Tiburzi, Erziehungsdepartement Basel-Stadt Luca Selva Architekten Begleitendes Mitglied der Kunstkreditkommission Sonja Feldmeier, post@sonjafeldmeier.com 9 Programm Kunstkredit Basel-Stadt 2014

10 Projektausschreibungen Freies Kunstprojekt: Allgemeiner Wettbewerb mit Vorauswahl Für diesen Wettbewerb können sowohl künstlerische Projekte und Produktionen eingereicht werden als auch kuratorische und vermittelnde Projekte, die sich an eine Basler Öffentlichkeit richten. Es besteht keine Einschränkung hinsichtlich der Themen und Medien. Teilnahmeberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, Kunstvermittlerinnen und Kunstvermittler sowie Kuratorinnen und Kuratoren. Im Hinblick auf spezifische Projekte können auch Recherchen oder andere ausserordentliche Aufwendungen unterstützt werden. Reine Infrastrukturbeiträge, Weiterbildungen und Betriebskostenbeiträge sind ausgeschlossen. Präqualifikation Einzureichen sind: A Konzept/Kurzbeschreibung der Projektidee (maximal zwei Seiten) B Kostenschätzung C Kurzbiografie und konzentriertes, informatives Dossier über die bisherige Tätigkeit (max. 20 Seiten) D ausgefülltes Teilnahmeformular Unterlagen, die in Papierform eingereicht werden, dürfen das Format DIN A4 nicht überschreiten. Ringordner oder andere sperrige Präsentationsmappen und -register sind nicht zugelassen. Audiovisuelle Arbeiten werden nur auf DVD entgegengenommen. Die Teilnahme kann alternativ auf der Website des Kunstkredits online angemeldet werden. Aufgrund der Präqualifikation werden maximal fünf Projekte zur Weiterbearbeitung ausgewählt. Ausarbeitung konkreter Projekte Einzureichen sind: A anschauliche Projektbeschreibung (Text, Bildmaterial, Skizzen) B Budget, Finanzierungsplan, Zeitplan C Angaben über Ort und Zeitpunkt der Realisierung Die ausgearbeiteten Projekte werden im Herbst, voraussichtlich am 22. September 2014, persönlich der Jury vorgestellt. Die zur Ausführung empfohlenen Projekte sollen innerhalb eines Jahres realisiert werden. Der Kunstkredit erhält nach Abschluss eine Projektdokumentation. Ausführungskredit Für die Durchführung (Erarbeitung, Realisation und Honorar) der zur Ausführung empfohlenen Projekte stehen insgesamt CHF aus dem Kunstkredit zur Verfügung. Entschädigung Alle Bewerberinnen und Bewerber, welche zur Ausarbeitung konkreter Projekte eingeladen wurden und die Bedingungen erfüllt haben, deren Projekte jedoch nicht zur Ausführung empfohlen werden, erhalten eine Entschädigung von CHF 3000 aus dem Kunstkredit. Abgabetermin Projektidee Freitag, 23. Mai 2014 (Datum Posteingang), Kunstkredit Basel-Stadt, St. Alban-Graben 16, 4010 Basel Jury: Kunstkreditkommission Basel-Stadt Begleitendes Mitglied der Kunstkreditkommission: Boris Rebetez, boris.rebetez@bluewin.ch 10 Programm Kunstkredit Basel-Stadt 2014

11 Projektausschreibungen Werkbeitrag: Allgemeiner Wettbewerb mit Vorauswahl Mit Werkbeiträgen werden einzelne Kunstschaffende sowie Künstlergruppen gefördert. Ziel der Unterstützung ist es, die Qualität und die Entwicklung des jeweiligen künstlerischen Schaffens zu fördern. Werkbeiträge werden sowohl an Personen vergeben, die am Beginn einer künstlerischen Laufbahn stehen und in deren Arbeit ein Potenzial erkannt wird, als auch an Personen, deren kontinuierliches Schaffen die Kommission unterstützen möchte. Die mit Werkbeiträgen ausgezeichneten Künstlerinnen und Künstler werden voraussichtlich 2015 in einer kuratierten Ausstellung präsentiert. Kredit Es stehen insgesamt CHF aus dem Kunstkredit zur Verfügung. Es werden mindestens je CHF und höchstens je CHF vergeben (Richtwerte). Besondere Bestimmungen Eine Künstlerin, ein Künstler oder ein Künstlerteam kann sich maximal sieben Mal um einen Werkbeitrag bewerben. Präqualifikation Einzureichen sind: A Kurzbiografie und konzentriertes Dossier über die bisherige Tätigkeit (max. 20 Seiten) B ausgefülltes Teilnahmeformular Unterlagen, die in Papierform eingereicht werden, dürfen das Format DIN A4 nicht überschreiten. Ringordner oder andere sperrige Präsentationsmappen und -register sind nicht zugelassen. Audiovisuelle Arbeiten werden nur auf DVD entgegengenommen. Die Teilnahme kann alternativ auf der Website des Kunstkredits online angemeldet werden. Abgabetermin 1. Runde (Dossier) Freitag, 23. Mai 2014 (Datum Posteingang) Kunstkredit Basel-Stadt, St. Alban-Graben 16, 4010 Basel Die Kunstkreditkommission wählt aufgrund der eingereichten Dossiers die Kunstschaffenden aus, die ihr aktuelles Werk bei einem Besuch in ihren Ateliers oder in einem persönlichen Gespräch präsentieren können. Diese Visionierungen finden voraussichtlich in den Kalenderwochen 43 und 44 statt. Jury: Kunstkreditkommission Basel-Stadt Begleitendes Mitglied der Kunstkreditkommission: Claire Hoffmann, claire@deuxpiece.com 11 Programm Kunstkredit Basel-Stadt 2014

12 Die Sammlung des Kunstkredits Atelierbesuche Der für die Atelierbesuche vorgesehene Kredit wird eingesetzt zur Würdigung einer langjährigen künstlerischen Arbeit auf hohem Niveau. Die Kunstkreditkommission wird in Ateliers von zwei Kunstschaffenden Werkankäufe für die Sammlung des Kunstkredits tätigen. Die Jury entscheidet frei über allfällige Ankäufe. Die angekauften Werke werden voraussichtlich 2015 in einer kuratierten Ausstellung präsentiert. Es sind Atelierbesuche vorgesehen bei: Manon Bellet Kilian Rüthemann Ankaufskredit CHF aus dem Kunstkredit Jury: Kunstkreditkommission Basel-Stadt, Søren Grammel, Kunstmuseum Basel Begleitende Mitglieder der Kunstkreditkommission: Susanne Buder und René Schraner, Ankäufe in Ausstellungen und Galerien Zur gezielten Erweiterung der Sammlung des Kunstkredits wird ganzjährig in den Ausstellungen der regionalen Kulturinstitutionen sowie in Galerien angekauft. Berücksichtigt werden Galerien in Basel, die sich in ihrem Ausstellungsprogramm der Förderung von Basler Künstlerinnen und Künstlern verpflichtet fühlen. Ankaufskredit CHF aus dem Kunstkredit Jury: Kunstkreditkommission Basel-Stadt Begleitende Mitglieder der Kunstkreditkommission: Susanne Buder und René Schraner, 12 Programm Kunstkredit Basel-Stadt 2014

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