Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Deutscher Industrie- und Handelskammertag"

Transkript

1 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 4 Kurzstellungnahme zum Verordnungsvorschlag zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen (COM(2016) 824 final) und zum Richtlinienvorschlag über den rechtlichen und operative Rahmen für die durch diese Verordnung eingeführte Elektronische Europäische Dienstleistungskarte (COM(2016) 823 final) Wer wir sind: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ist die Spitzenorganisation der 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland und vertritt damit 3,6 Mio. Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen. Alle deutschen Unternehmen im Inland ausgenommen Handwerksbetriebe, freie Berufe und landwirtschaftliche Betriebe sind per Gesetz Mitglied einer IHK. Der DIHK koordiniert ferner das Netzwerk der 130 Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft in 90 Ländern weltweit. Vorbemerkung: Die Idee, administrativen Aufwand und rechtliche Unsicherheiten bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen abzubauen, ist richtig und wird von uns im Grundsatz begrüßt. Den Verwaltungsaufwand für Dienstleister, die ihre Aktivitäten auf andere Mitgliedstaaten ausweiten möchten, zu verringern, entspricht einer langjährigen Forderung von DIHK und IHKs. Die Elektronische Europäische Dienstleistungskarte (DL-Karte) kann dazu einen Beitrag leisten, insbesondere wenn das Verfahren tatsächlich vollelektronisch, in allen Sprachen der Mitgliedstaaten und unter Vermeidung von Doppelerfassungen abgewickelt werden kann. Daher sehen wir den Ansatz, durch die Ausstellung einer DL-Karte die Prüfung der Voraussetzungen zur Aufnahme einer grenzüberschreitenden Tätigkeit einmalig für einen Mitgliedstaat und die beantragten Dienstleistungen rechtsverbindlich festzustellen, überwiegend positiv. Der Ansatz ist geeignet, bürokratische Hürden abzubauen und Verfahren zu straffen. Die Möglichkeit, dass neben natürlichen Personen auch Gesellschaften die elektronische Karte beantragen können, ist ebenfalls interessant, wenn auch die Anforderungen die, bei der Gründung von Zweigstellen in anderen Mitgliedstaaten zu erfüllen sind, für Unternehmen in der Regel überschaubar und umsetzbar sind. Allerdings ist es aus unsere Sicht wichtig, dass die beiden Gesetzgebungsentwürfe besser auf die Bedürftnisse der Praxis abgestimmt werden und der bürokratische Aufwand rund um die DL-Karte so gering wie möglich gehalten wird. Betroffen sind hier in erster Linie kleine und mittlere Unter

2 nehmen, die vor zu großem bürokratischen Aufwand zurückschrecken. Der gute Ansatz einer DL- Karte darf also nicht dazu führen, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer auf Grund von zu viel Bürokratie davon abgehalten werden, ihre Dienstleistung im europäischen Ausland anzubieten. Damit wäre im Verhältnis zur aktuellen Situation nichts gewonnen. Zudem sollte sicher gestellt werden, dass es gegenüber ausländischen Unternehmen nicht zu Standortnachteilen kommt. Dies betrifft einmal die Tätigkeit deutscher Unternehmen in anderen EU- Mitgliedstaaten aber auch die der europäischen Unternehmen in Deutschland. Grundsätzlich sehen wir auch das IMI sowie eine mit dem IMI verknüpfte elektronische Plattform als geeignete Systeme für die Administration der DL-Karte an. Allerdings sollte die Initiative unbedingt dazu genutzt werden, das IMI-System selbst zu verbessern, d. h. die technischen Voraussetzungen zu professionalisieren, die Nutzer besser zu schulen und Möglichkeiten für einen persönlichen Austausch der Nutzer zu bieten. Darüber hinaus ist die Intention, dem Dienstleistungserbringer einen Ansprechpartner im eigenen Land und damit in der eigenen Sprache anzubieten, begrüßenswert. Jedoch muss das Verhältnis zum Einheitlichen Ansprechpartner (EA) frühzeitig geklärt werden bzw. die DL-Karte genutzt werden, um den EA weiter zu entwickeln. Die beabsichtigte Verfahrensvereinfachung sollte nicht durch Schaffung von Doppelstrukturen von vornherein konterkariert werden. Zu einzelnen Vorschriften der Richtlinie: Art. 4, 14 RL-E: Verfahrensvereinfachungen Die Regelungen, die darauf abzielen, Dienstleistungserbringern die Beantragung und Verfahrensabwicklung zu erleichtern, werden ausdrücklich begrüßt. Dazu zählt u. a. Art. 4, wonach eine gültige DL-Karte in allen Mitgliedstaaten als Nachweis der Niederlassung im Herkunftsmitgliedstaat und der Berechtigung zur Ausübung der beantragten Dienstleistungen akzeptiert wird. Auch Art. 14, der den Grundsatz der einmaligen Erfassung beinhaltet, ist positiv zu bewerten. Einmal eingereichte Unterlagen dürfen für den gleichen Sachverhalt von einer anderen Behörde nicht erneut angefordert werden. Die Richtlinie setzt hier auf den Austausch der zuständigen Behörden untereinander. Dies ist der richtige Ansatz. Auch der Verweis auf öffentlich zugängliche Register, die vorranging in Anspruch zu nehmen sind, stellt für die Antragsteller eine Erleichterung dar (vgl. Art. 14 Nr. 2 VO)

3 Art. 7 Abs. 1 UA 3 RL-E: Gültigkeit einer DL-Karte In Unterabsatz 3 sollte klar gestellt werden, dass neben den mitgliedstaatlichen Regelungen zum Gesellschaftsrecht auch die gesetzliche Mitgliedschaft in Kammerorganisationen von der RL unberührt bleibt. Artikel 12 Abs. 1 UA 3 RL-E: Bewertung des Antrags Der EU-Kommission wird eingeräumt, Zugang zu der Entscheidung der Koordinierungsbehörde des Aufnahmemitgliedstaates zu erhalten, wenn diese Einwände gegen die Ausstellung der DL-Karte erhebt. Unklar ist, welchen Nutzen dieser Zugang haben soll. Art. 13 Abs. 1 UA 1 Satz 3 RL-E: Niederlassung Der Aufnahmemitgliedstaat muss angeben, warum die Anwendung einer solchen Regelung der vorherigen Genehmigung oder der vorherigen Anmeldung in Bezug auf die zwingenden Gründe des Allgemeininteresses erforderlich und verhältnismäßig ist. Damit besteht eine grundsätzliche Begründungs- bzw. Rechtfertigungspflicht des Niederlassungsmitgliedstaats für Regelungen der vorherigen Genehmigung oder Anmeldung, wobei unklar bleibt, in welchem Umfang das geschehen muss und welche Auswirkungen dieses Prozedere haben wird. Eine schlichte Information über die zwingenden Gründe des Allgemeininteresses im Rahmen der Information nach UA 2 würde den Ablauf vereinfachen. Art. 13 Abs. 9 RL-E: Niederlassung Unklar ist, warum in Art. 13 Abs. 9 zwar die Voraussetzungen der Gründung einer selbständigen Zweigniederlassung von Kapitalgesellschaften und Kap.Co-Gesellschaften vom Prüfungsbereich bzw. Anwendungsbereich der DL-Karte ausgeschlossen werden, nicht aber die Begründung von sonstigen Zweigniederlassungen von Personengesellschaften, Kaufleuten etc. Art. 16 und 17 RL-E: Aussetzung und Entzug Gemäß Art. 16 Abs. 3 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass in den aufgezählten Fällen die DL- Karte entzogen wird. Aus Art. 17 Nr. 4 ergibt sich, dass die Kenntnis der Umstände, die zum Entzug oder zum Aussetzen der Dienstleistungskarte führen, auf Informationen durch den Inhaber der Karte beruht. Es erscheint fraglich, dass dies in der Praxis tatsächlich funktioniert. Auch der Weg über den Informationsaustausch zwischen den Koordinierungsbehörden (Art. 17 Abs. 5) setzt voraus, dass die Koordinierungsbehörden von den jeweils zuständigen Behörden die relevanten Informationen erhalten. Ein Informationsaustausch mit anderen Koordinierungsbehörden würde voraussetzen, dass bekannt ist, dass für die betreffende Person eine DL-Karte ausgestellt ist. Wie diese Information jeweils aktuell bereitgehalten werden soll, erschließt sich derzeit nicht

4 Zu einzelnen Vorschriften der Verordnung: Art. 4 Abs. 1 lit. f VO-E: Antrag Das Standardantragsformular soll u. a Informationen über die Zuverlässigkeit des Dienstleistungserbringers enthalten. Unklar ist bislang, welche Art Informationen gemeint sind, ob es sich um die persönliche, steuerliche oder eine sonstige Zuverlässigkeit handelt. Art. 5 Abs. 2 VO-E: Versicherungsbescheinigung Versicherungsunternehmen werden verpflichtet, Antragstellern von Dienstleistungskarten auf Anfrage eine Bescheinigung über Art und Umfang des Versicherungsschutzes auszustellen. Es ist vorgesehen, ein EU-weit einheitliches Formular zu entwickeln (vgl. Erwägungsgrund 18). Dies erscheint uns nicht notwendig. Aufgrund der Vielzahl der möglichen Varianten bei Versicherungspolicen wird ein solches Standardformular eher unübersichtlich sein. Eine besondere Form für die Bescheinigung sollte nicht vorgeschrieben werden. Art. 6 VO-E: Formalitäten für entsandtes Personal Sinnvoll ist, dass die Erklärungen zur Arbeitnehmerentsendung ebenfalls elektronisch über die IMI- Plattform erfolgen können. Es stellt sich jedoch die Frage, warum dieses Instrument ausschließlich den Inhabern der DL-Karte zur Verfügung stehen soll. Die DL-Karte ist ein freiwilliges Instrument. Auch bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung auf dem klassischen Weg kann die Abwicklung der Formalitäten für entsandtes Personal über die IMI-Plattform eine Erleichterung darstellen. Hier ist zu prüfen, ob dieses Instrument entsprechend ausgeweitet werden kann. Art. 9 VO-E: Form der Dokumente und Übersetzung Eine Verfahrenserleichterung findet sich in Ziff. 3, wonach Übersetzungen von Dokumenten, die im Zusammenhang mit dem Verfahren der Dienstleistungskarte einzureichen sind, nicht beglaubigt zu sein brauchen. Fazit: Der DIHK sieht bei der DL-Karte zwar sowohl in der Richtlinie als auch Verordnung gute Ansätze zur Verfahrenserleichterung, in den Details aber noch sehr viel Nachbesserungsbedarf. Wichtig ist, dass der Aufnahmemitgliedstaat auch künftig gerechtfertigte Anforderungen an Dienstleister aus anderen Mitgliedstaaten stellen kann. Abgelehnt wird insofern die Einführung des Herkunftslandprinzips. Aktuell bleiben viele Fragen offen, so z. B. die nach der Abgrenzung der DL-Karte zur Tätigkeit der EA, den Inhalten des Europäischen Berufsausweises und den Meldepflichten im Zusammenhang - 4 -

5 mit der Entsendung. Schnittmengen und Zuständigkeiten müssen geprüft und hinterfragt werden. Es besteht außerdem die Gefahr, dass die komplexe Konstruktion des Instruments zu mehr Unübersichtlichkeit und gerade nicht zur Verfahrensvereinfachung führt. Es sollten auch keine zusätzlichen, parallelen Behördenstrukturen geschaffen werden, die den bürokratischen Aufwand erhöhen. Ansprechpartner beim DIHK: Dr. Bettina Wurster, LL.M. (KU Leuven) Leiterin des Referats Europäisches Wirtschaftsrecht, Deutsches und Internationales Handelsrecht Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. Vertretung bei der Europäischen Union 19 A-D, Avenue des Arts, B Brüssel Tel.: wurster.bettina@dihk.de Dr. Sven Hallscheidt Leiter des Referats Grundsatzfragen der Dienstleistungswirtschaft DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. Breite Straße Berlin Telefon: hallscheidt.sven@dihk.de - 5 -

Dienstleistungspaket der EU-Kommission

Dienstleistungspaket der EU-Kommission Dienstleistungspaket der EU-Kommission hier: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechender

Mehr

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Deutscher Industrie- und Handelskammertag 10.02.2017 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 4 Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen

Mehr

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Deutscher Industrie- und Handelskammertag 10.02.2017 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 4 Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen

Mehr

file:///c:/users/suhrk/appdata/local/temp/temp1_forum_34.zip/fo... NormAn-Online Norm: Friedhofssatzung

file:///c:/users/suhrk/appdata/local/temp/temp1_forum_34.zip/fo... NormAn-Online Norm: Friedhofssatzung 1 von 7 28.08.2014 07:49 Optionen Abmelden NormAn-Online voigt (voigt) ST-Ministerium 1 (P: Admin) Prüfer Ordnermenü Kontrollblatt Norm: Friedhofssatzung Normstatus: Erster Prüfdurchgang abgeschlossen

Mehr

Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in Thüringen

Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in Thüringen Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in Thüringen Europäische Verwaltungszusammenarbeit Referent Thomas Göttlich Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Ref. 56 "Wirtschaftsordnung,

Mehr

Dienstleistungsrichtlinie (DLR) Was verändert sich?

Dienstleistungsrichtlinie (DLR) Was verändert sich? Aufzählung 1. Ebene x Zweite Ebene Dritte Ebene Dienstleistungsrichtlinie (DLR) Was verändert sich? Kongressmesse Effizienter Staat 2007 Fachforum VIII Berlin, 22. Mai 2007 Frank Platthoff, Referent im

Mehr

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Gesetz zur Errichtung von Stellen mit der Bezeichnung Einheitlicher Ansprechpartner und zur Übertragung von Aufgaben auf die Wirtschaftskammern (Einheitlicher-Ansprechpartner-Errichtungsgesetz

Mehr

Vorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr.../.. DER KOMMISSION

Vorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr.../.. DER KOMMISSION Vorschlag für eine VERORDNUNG (EG) Nr..../.. DER KOMMISSION vom [ ] zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1702/2003 der Kommission zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits-

Mehr

Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C)

Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 1.12.2016 COM(2016) 756 final 2016/0372 (NLE) Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und

Mehr

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Fragen und Antworten zum Einheitlichen Ansprechpartner

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Fragen und Antworten zum Einheitlichen Ansprechpartner Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Fragen und Antworten zum Einheitlichen Ansprechpartner Auf den folgenden Seiten finden Sie antworten zu diesen Fragen: Welche Ziele verfolgt

Mehr

Binnenmarktinformationssystem Internal Market Information System -IMI - Schulung für Zuständige Behörden in Berlin 6. und 11.

Binnenmarktinformationssystem Internal Market Information System -IMI - Schulung für Zuständige Behörden in Berlin 6. und 11. Binnenmarktinformationssystem Internal Market Information System -IMI - Schulung für Zuständige Behörden in Berlin 6. und 11. Juni 2012 Berufsanerkennungsrichtlinie Dr. Jens Homann Senatsverwaltung für

Mehr

Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen 1 gemäß 8 EU/EWR HwV

Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen 1 gemäß 8 EU/EWR HwV Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen 1 gemäß 8 EU/EWR HwV 1. Diese Meldung betrifft: die erstmalige Erbringung von Dienstleistungen eine wesentliche Änderung von Umständen, welche

Mehr

Stärkung der öffentlichen Urkunde im Europäischen I. Rechtsraum

Stärkung der öffentlichen Urkunde im Europäischen I. Rechtsraum Stärkung der öffentlichen Urkunde im Europäischen I Rechtsraum Dr. Georg Haibach Europäische Kommission, GD JUSTIZ Referat A1 Ziviljustiz 25. April 2014 Grenzüberschreitende persönliche und wirtschaftliche

Mehr

Verordnung 2016/1191 zu den Anforderungen an die Vorlage öffentlicher Urkunden #TranslatingEurope Workshop 2017, 30. März 2017, Haus der EU

Verordnung 2016/1191 zu den Anforderungen an die Vorlage öffentlicher Urkunden #TranslatingEurope Workshop 2017, 30. März 2017, Haus der EU Verordnung 2016/1191 zu den Anforderungen an die Vorlage öffentlicher Urkunden #TranslatingEurope Workshop 2017, 30. März 2017, Haus der EU Wolfgang Bogensberger Berater Justiz und Inneres Vertretung der

Mehr

Firma. Erlaubnis muss bis spätestens 21. März 2017 erworben worden sein

Firma. Erlaubnis muss bis spätestens 21. März 2017 erworben worden sein Firma Firmenanschrift IHK Mitgliedsnummer IHK Rhein-Neckar Bereich 3.3 Postfach 101661 68016 Mannheim PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34 i GewO im vereinfachten

Mehr

Düsseldorf, EU Dienstleistungspaket Vorschläge der Europäischen Kommission. Sehr geehrte Damen und Herren,

Düsseldorf, EU Dienstleistungspaket Vorschläge der Europäischen Kommission. Sehr geehrte Damen und Herren, An das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Frau MinR in Monika Ottemeyer Frau MinR in Dr. Kirstin Pukall Herrn MinR Joachim Garrecht Herrn MinR Dr. Alexander Lücke 11019 Berlin ausschließlich

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN, BERLIN 28.06.2017 Gemeinsame

Mehr

Formular 22.1 Antrag auf Erlaubnis 34i GewO/ natürliche Person. Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach Rostock

Formular 22.1 Antrag auf Erlaubnis 34i GewO/ natürliche Person. Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach Rostock (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender

Mehr

Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom 26. November 2015

Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom 26. November 2015 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Mehr

Gedanken zur IT-Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie

Gedanken zur IT-Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie Gedanken zur IT-Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie Art. 8 DLRL Elektronische Verfahrensabwicklung (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 25.07.1997 KOM(97)405 endg. Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATFS zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, die Anwendung einer von Artikel

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung Absender Industrie- und Handelskammer zu Flensburg Heinrichstraße 28-34 24937 Flensburg Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH&Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

Gesetz, mit dem die Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992 und das Wiener Tierzuchtgesetz geändert werden.

Gesetz, mit dem die Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992 und das Wiener Tierzuchtgesetz geändert werden. GZ: 269350/2016 zu erecht LG - 03109/2016/0001 1 von 2 Gesetz, mit dem die Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992 und das Wiener Tierzuchtgesetz geändert werden Der Wiener

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.12.2003 KOM(2003) 825 endgültig 2003/0317 (CNS) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1930 07.09.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Ingenieurgesetzes A. Problem und Ziel Das Gesetz dient der

Mehr

er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält,

er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält, 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt,

Mehr

Stellungnahme des Bundesverbandes der Freien Berufe

Stellungnahme des Bundesverbandes der Freien Berufe Vorschlag zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte COM(2016) 823 final und COM(2016) 824 final Stellungnahme des Bundesverbandes der Freien Berufe Brüssel/Berlin, den 31. Januar

Mehr

8. AUGUST Königlicher Erlass über den europäischen Feuerwaffenpass. Inoffizielle koordinierte Fassung

8. AUGUST Königlicher Erlass über den europäischen Feuerwaffenpass. Inoffizielle koordinierte Fassung 8. AUGUST 1994 - Königlicher Erlass über den europäischen Feuerwaffenpass (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 10. Oktober 1997) Inoffizielle koordinierte Fassung Die vorliegende

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Hinweis: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH&Co.KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte

Mehr

Der Europäische Berufsausweis

Der Europäische Berufsausweis EBA Der Europäische Berufsausweis Elektronisches Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen Europäische Union ) EBA Der Europäische Berufsausweis (EBA) Der Europäische Berufsausweis (EBA)

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren

Mehr

Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):

Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das Vermittlerregister

Mehr

M e r k b l a t t. Die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines reglementierten Berufs für Absolventen einer Hochschulausbildung wird erteilt für:

M e r k b l a t t. Die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines reglementierten Berufs für Absolventen einer Hochschulausbildung wird erteilt für: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst M e r k b l a t t Im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst erfolgt die Bewertung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen

Mehr

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO)

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) (Absender) (PLZ) (Ort) Handelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34i Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) IM REGELVERFAHREN ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.5.2007 KOM(2007) 257 endgültig 2007/0091 (CNB) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates im

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.11.2015 COM(2015) 557 final 2015/0257 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Ungarns, eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 318 final.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 318 final. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 16. Juni 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0131 (NLE) 10415/17 FISC 144 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 15. Juni 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

Com(2016)821 final. Berlin, den 7. Februar 2017 GG 2/2017

Com(2016)821 final. Berlin, den 7. Februar 2017 GG 2/2017 www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/ Positionspapier der Wirtschaftsprüferkammer zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 10. Januar 2017 zur Einführung eines Notifizierungsverfahrens (Langtitel:

Mehr

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Deutscher Industrie- und Handelskammertag STELLUNGNAHME Brüssel, 30. September 2010 Deutscher Industrie- und Handelskammertag Zum Thema: Referentenentwurf einer Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer vom 1. August 2010 Grundsätzlich hält

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Handwerksordnung (HwO)

Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Handwerksordnung (HwO) Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Handwerksordnung (HwO) Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über

Mehr

Tragende Gründe. Vom 20. November 2014

Tragende Gründe. Vom 20. November 2014 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der -Richtlinie: Anlage III Nummer 19 traditionell angewendete Vom 20. November 2014 Inhalt 1. Rechtsgrundlage... 2 2.

Mehr

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Artikel 12 Nr. 883/2004 Sonderregelung (1) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN, BERLIN 19.10.2016 Gemeinsame

Mehr

Case Id: 34a885b3-580a-4f56-9ecf-d3c93fdb1a34

Case Id: 34a885b3-580a-4f56-9ecf-d3c93fdb1a34 Case Id: 34a885b3-580a-4f56-9ecf-d3c93fdb1a34 Fragebögen über die Einführung des Europäischen Berufsausweises für Krankenpflegepersonal, Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Ingenieure, Bergführer und

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN, BERLIN 28.06.2017 Gemeinsame

Mehr

13 des Handelsgesetzbuch (HGB)

13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland (1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht

Mehr

Hinweis: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular 6.2.

Hinweis: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular 6.2. (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular

Mehr

EU-Dienstleistungsrichtlinie. Stand der Entwicklung II

EU-Dienstleistungsrichtlinie. Stand der Entwicklung II Aufzählung 1. Ebene x EU-Dienstleistungsrichtlinie Zweite Ebene Stand der Entwicklung II Dritte Ebene 11. Deutscher Verwaltungskongress Effizienter Staat Forum XV Berlin, 23. April 2008 Frank Platthoff,

Mehr

LEITLINIEN ZUR BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG IM SINNE DER ZAHLUNGSDIENSTERICHTLINIE 2 EBA/GL/2017/08 12/09/2017. Leitlinien

LEITLINIEN ZUR BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG IM SINNE DER ZAHLUNGSDIENSTERICHTLINIE 2 EBA/GL/2017/08 12/09/2017. Leitlinien EBA/GL/2017/08 12/09/2017 Leitlinien zu den Kriterien für die Festlegung der Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichwertigen Garantie gemäß Artikel 5 Absatz 4 der

Mehr

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO)

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) (Absender) Handelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz 1 20457 Hamburg (PLZ) (Ort) ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34i Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) IM REGELVERFAHREN ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS

Mehr

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht IHK Heilbronn-Franken Versicherungsvermittler Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH,

Mehr

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 089405/EU XXIV. GP Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 7.5.2008 KOM(2008) 250 endgültig 2008/0096 (CNB) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im

Mehr

EUCO 5/16 db/cb/ab 1 DE

EUCO 5/16 db/cb/ab 1 DE Europäischer Rat Brüssel, den 2. Februar 2016 (OR. en) EUCO 5/16 VERMERK Empfänger: Betr.: Delegationen Entwurf einer Erklärung zu Abschnitt A des Beschlusses der im Europäischen Rat vereinigten Staats-

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 14.5.2014 L 139/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 492/2014 R KOMMISSION vom 7. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen

Mehr

Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung

Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung MERKBLATT Bewachungsgewerbe Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung Stand: 03/2015 Ansprechpartner: Nora Mehlhorn Tel.: +49 371 6900-1350 Fax: +49 371 6900-1333 E-Mail: nora.mehlhorn@chemnitz.ihk.de

Mehr

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG BGBl. III - Ausgegeben am 23. März 2010 - Nr. 24 1 von 5 ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG IM VERFAHREN DER VISAERTEILUNG

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 25.6.2015 L 159/27 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/983 R KOMMISSION vom 24. Juni 2015 betreffend das Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises und die Anwendung des Vorwarnmechanismus

Mehr

VSt. Beilage. An das Bundeskanzleramt Ballhausplatz Wien

VSt. Beilage. An das Bundeskanzleramt Ballhausplatz Wien VSt VERBINDUNGSSTELLE DER BUNDESLÄNDER BEIM AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG 1010 Wien Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61 Telefax 01 535 37 61 29 E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-7010/1 E-Mail Datum 5.

Mehr

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach Schwerin

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach Schwerin (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit diesem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie

Mehr

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11a GEWERBEORD- NUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11a GEWERBEORD- NUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11a GEWERBEORD- NUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER Sie können die Formulare auf der Homepage der IHK Mittleres Ruhrgebiet (www.bochum.ihk.de)

Mehr

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform (Absender) Industrie- und Handelskammer Chemnitz GB Handel/Dienstleistungen Postfach 464 09004 Chemnitz ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung gemäß

Mehr

- für juristische Personen -

- für juristische Personen - Absender / Antragsteller: Telefon: Ort/Datum: Industrie- und Handelskammer Siegen Frau Marion Dickel Koblenzer Str. 121 57072 Siegen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, Ltd.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, Ltd. (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Hinweis: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu

Mehr

Gewerbe anmelden. Gewerbe-Anmeldung nach 14 oder 55 c Gewerbeordnung (GewO) Allgemeine Informationen

Gewerbe anmelden. Gewerbe-Anmeldung nach 14 oder 55 c Gewerbeordnung (GewO) Allgemeine Informationen Gewerbe anmelden Gewerbe-Anmeldung nach 14 oder 55 c Gewerbeordnung (GewO) Allgemeine Informationen Wenn Sie ein (stehendes) Gewerbe aufnehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches

Mehr

ANHÄNGE. zu einem. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. über die Unionsmarke (Kodifizierter Text)

ANHÄNGE. zu einem. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. über die Unionsmarke (Kodifizierter Text) EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 31.10.2016 COM(2016) 702 final ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE zu einem Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Unionsmarke (Kodifizierter

Mehr

Leitlinien Zusammenarbeit zwischen Behörden gemäß den Artikeln 17 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014

Leitlinien Zusammenarbeit zwischen Behörden gemäß den Artikeln 17 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 Leitlinien Zusammenarbeit zwischen Behörden gemäß den Artikeln 17 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 28/03/2018 ESMA70-151-435 DE Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 2 2 Zweck... 4 3 Compliance-

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach

Mehr

Ablehnungsgründe für das Verfahren

Ablehnungsgründe für das Verfahren Ablehnungsgründe für das Verfahren 7. Forum für Verbraucherrechtswissenschaft (12./13.März 2015) Alternative: Streitschlichtung Die Umsetzung der ADR-Richtlinie in Deutschland Dr. Susanne L. Gössl, LL.M.

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO IHK zu Essen Am Waldthausenpark 2 45127 Essen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO 1. Angaben zum Antragsteller (juristische

Mehr

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße Mainz

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße Mainz Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Anlage zum Antrag vom : Mitteilung gemäß Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013

Mehr

Nr. 1 b Aufenthaltsverordnung Gebühren

Nr. 1 b Aufenthaltsverordnung Gebühren Hinweis: Hier sind alle Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Visumerteilung zusammengefasst. Berücksichtigt werden sowohl das Schengen-Visum als auch das nationale Visum, die in der Ausländergebührenordnung

Mehr

MITTEILUNG. Änderung der Registerdaten

MITTEILUNG. Änderung der Registerdaten IHK Nordschwarzwald Recht / Steuern Dr.-Brandenburg-Str. 6 75173 Pforzheim MITTEILUNG Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn Sie bereits im Register eingetragen sind und diese bestehende

Mehr

Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 GewO für eine juristische Person Eintragung in das Vermittlerregister nach 34i Abs. 8, 11a Abs.

Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 GewO für eine juristische Person Eintragung in das Vermittlerregister nach 34i Abs. 8, 11a Abs. (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 GewO für eine juristische Person

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Bayerischer Städtetag Prannerstraße 7 80333 München Bayerischer Gemeindetag Dreschstraße 8 80805 München

Mehr

Liste der Problempunkte: Anerkennung zum

Liste der Problempunkte: Anerkennung zum 1. Ungünstiger Beginn der Frist für sverfahren für Absolventen Studenten / Berufsanfänger / Personen, die als erwerbstätig werden Das Verfahren zur von Zeugnissen darf maximal 4 Monate dauern, kann jedoch

Mehr

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO Firma / Name IHK-Kundennummer IHK Reutlingen VVR Hindenburgstraße 54 72762 Reutlingen Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG,

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf einer Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften Berlin, 01.03.2013 Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.1.2017 COM(2017) 2 final 2017/0006 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Frankreichs, ein Abkommen mit der Schweiz abzuschließen,

Mehr

Antrag auf Wechsel der Tätigkeitsart nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO

Antrag auf Wechsel der Tätigkeitsart nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln PLZ Ort _ Hinweis Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft,

Mehr

In der Rechtssache C 411/03

In der Rechtssache C 411/03 Niederlassungsfreiheit Artikel 43 EG und 48 EG Grenzüberschreitende Verschmelzungen Ablehnung der Eintragung in das nationale Handelsregister Vereinbarkeit In der Rechtssache C 411/03 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen

Mehr

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler gemäß 34 d Abs. 3 GewO

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler gemäß 34 d Abs. 3 GewO IHK Karlsruhe Vermittlerregister Postfach 34 40 76020 Karlsruhe Antrag auf Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler gemäß 34 d Abs. 3 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister

Mehr

MITTEILUNG. Änderung der Registerdaten

MITTEILUNG. Änderung der Registerdaten Ihre Firmenanschrift Straße und Hausnummer Mitgliedsnummer IHK Region Stuttgart Referat 44 Jägerstr. 30 70174 Stuttgart MITTEILUNG Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn Sie bereits

Mehr

Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen

Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Hier: Auszug der Vorschriften des PsychThG in der seit dem 01.04.2012 geltenden Fassung

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2017 COM(2017) 384 final 2017/0162 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO Firma / Name IHK-Kundennummer IHK Reutlingen FAV Hindenburgstraße 54 72762 Reutlingen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO - Antragsteller:

Mehr

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

AUßENWIRTSCHAFT: Bürokratie abbauen, Förderung verbessern

AUßENWIRTSCHAFT: Bürokratie abbauen, Förderung verbessern Wirtschaftspolitische Positionen der IHK-Organisation 2017 AUßENWIRTSCHAFT: Bürokratie abbauen, Förderung verbessern Die wirtschaftspolitischen Positionen der IHK-Organisation (WiPos) zeigen der Politik

Mehr

natürliche Person/geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR)

natürliche Person/geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR) Industrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr. 6 10 52062 Aachen 4. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. Mai 2008 (OR. en) 9192/08 Interinstitutionelles Dossier: 2008/0096 (CNB) UEM 110 ECOFIN 166

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. Mai 2008 (OR. en) 9192/08 Interinstitutionelles Dossier: 2008/0096 (CNB) UEM 110 ECOFIN 166 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 15. Mai 2008 (OR. en) 9192/08 Interinstitutionelles Dossier: 2008/0096 (CNB) UEM 110 ECOFIN 166 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Herr Jordi AYET PUIGARNAU, Direktor,

Mehr

Wir machen Sie darauf aufmerksam:

Wir machen Sie darauf aufmerksam: Wir machen Sie darauf aufmerksam: Wenn sie im Rahmen einer Schischule eines anderen Mitgliedstaates oder als selbständige Schilehrerin/selbständiger Schilehrer in Vorarlberg nur vorübergehend (nicht mehr

Mehr

Fachverband Hotellerie. Hotelbuchung im Internet Anwendbares Recht B2B

Fachverband Hotellerie. Hotelbuchung im Internet Anwendbares Recht B2B Fachverband Hotellerie Hotelbuchung im Internet Anwendbares Recht B2B Information, Stand 23.1.2013 Anwendbares Recht für Hotelbuchungen im Internet zwischen österreichischem Hotelier und ausländischem

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) IHK zu Kiel Existenzgründung und Unternehmensförderung Bergstraße 2 24103 Kiel Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in:

Mehr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS

Mehr

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT 20. NOVEMBER 2006 - DEKRET ÜBER DAS STATUT DER SPORTSCHÜTZEN Sitzungsperiode 2006-2007 Dokumente des Parlamentes : 74 (2006-2007) Nr. 1 Dekretvorschlag 74 (2006-2007)

Mehr

Erläuterungen und Hinweise zur Verfahrensklärung und Antragstellung über den Einheitlichen Ansprechpartner Hamburg

Erläuterungen und Hinweise zur Verfahrensklärung und Antragstellung über den Einheitlichen Ansprechpartner Hamburg Erläuterungen und Hinweise zur Verfahrensklärung und Antragstellung über den Einheitlichen Ansprechpartner Hamburg Die folgenden Informationen sollen Sie bei der Durchführung der Verfahrensklärung zu Ihrem

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 276/12 26.10.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1944 R KOMMISSION vom 13. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Standardformulare, Muster und Verfahren für den Konsultationsprozess

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a Gewerbeordnung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a Gewerbeordnung Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Mehr