Brandschutzordnung für das WIFI Linz

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1 Brandschutzordnung für das WIFI Linz Linz, am Zur Verhinderung von Bränden und Vermeidung von Täuschungs- und Fehlalarmen durch die Brandmeldeanlage, ersuchen wir um ihre Mithilfe und Einhaltung der angeführten Hinweise. Wir ersuchen höflichst, dass Sie sich unsere Sicherheitseinrichtungen (Feuermelder, Fluchtwege, Feuerlöscheinrichtungen) einprägen, opfern Sie bitte im Interesse Ihrer Sicherheit diese Zeit. Brandschutzbeauftragter: FRANZ ZEILINGER, Tel. Kl Stellvertreter: ERICH SCHÖLLHAMMER, Tel. Kl Die Mitarbeiter- Innen und Trainer haben allen, den Brandschutz betreffenden Weisungen dieser Personen unverzüglich Folge zu leisten und ihnen alle Wahrnehmungen von Mängeln auf dem Gebiete der Brandsicherheit bekannt zu geben. Alle Mitarbeiter- Innen und Trainer haben diese Brandschutzordnung zur Kenntnis zu nehmen und durch ihre Unterschrift beim Mitarbeitergespräch bzw. im Werkvertrag zu bestätigen. Die Brandschutzordnung finden sie am LW T:\Wifi\Sicherheit u. Gesundheit\Brandschutz, sie liegt auch bei der Wifi Infostelle, im Wifi Kundenservice und in der Hotelrezeption auf.

2 ALLGEMEINE BRANDVERHÜTUNGSMASSNAHMEN 1. Das Einhalten von Ordnung und Reinlichkeit im Betrieb ist ein grundlegendes Erfordernis für den Brand- und Unfallschutz. 2. Es ist die Aufgabe aller Mitarbeiter- Innen und Vortragenden, die Brandsicherheit stets zu beachten. In den durch Rauchverbot gekennzeichneten Räumen (Rauchverbot- Symbol) ist das Rauchen und Hantieren mit offenem Licht und Feuer behördlich verboten. 3. Lagerungen aller Art, ob brennbar oder unbrennbar, an ungeeigneten Orten (Siegenhäuser, Gänge, Fluchtwege und sonstigen Verkehrswegen etc.) sind verboten. 4. Brennbare Abfälle sind in geeigneten Zeitabständen, aber spätestens bei Arbeitsschluss zu entfernen und an gesicherten Orten aufzubewahren. (Kontakt mit Brandschutzbeauftragten) Diese Abfälle sind in unbrennbaren Behältern mit ebensolchen dichtschließenden Deckeln zu sammeln oder in einem brandbeständigen Raum unterzubringen. 5. Löschgeräte dürfen auch vorübergehend weder verstellt, der Sicht entzogen (z.b.: durch darübergehängte Kleidung oder Dekorationsmaterialien), noch missbräuchlich von den vorgesehenen Aufstellplätzen entfernt oder zweckwidrig verwendet werden. Allen Mitarbeiter- Innen und Vortragende sind verpflichtet, sich die nächsten Aufstellorte, insbesondere nahe ihrem Arbeitsplatz einzuprägen. Die Verwendung von Löschgeräten ist dem Brandschutzbeauftragten unverzüglich mitzuteilen. 6. Hinweistafeln, die sich auf das richtige Verhalten im Brandfall nach den Bestimmungen der Brandschutzordnung beziehen, dürfen nicht der Sicht entzogen noch beschädigt oder entfernt werden.

3 ALLGEMEINE BRANDVERHÜTUNGSMASSNAHMEN 7. Die Brandmeldeanlage ermöglicht es durch Betätigen eins Druckknopfmelders Alarm auszulösen. Dabei wird nicht nur im Hause Brandalarm gegeben, sondern auch automatisch die Feuerwehr alarmiert. Jeder Mitarbeiter- In und Vortragende ist verpflichtet, sich die Lage der Druckknopfmelder einzuprägen. Sie sind in der Regel neben den Ausgängen zu finden (rotes Kästchen mit Glasfenster; zum Betätigen ist das Glas einzuschlagen und er schwarze Knopf tief zu drücken!) 8. Kraftfahrzeuge dürfen im WIFI Gelände nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. In der Tiefgarage ist das Abstellen der Fahrzeuge grundsätzlich nur auf den markierten Parkplätzen vorgesehen. Die Verbotsschilder und Gefahrenhinweise in der Tiefgarage sind strikt zu beachten. Das verkehrsbehindernde Abstellen von Fahrzeugen bzw. das Abstellen in Parkverbotszonen ist nicht erlaubt. Brandschutztore dürfen nicht verstellt oder blockiert werden. Sollte aus diesen Umständen ein Schadensereignis eintreten, haftet der Fahrzeugbesitzer. Es ist dadurch garantiert, dass die Fluchtwege sowie die Zufahrtswege im Ernstfall, für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, nicht behindert werden. 9. Die elektrischen Anlagen sind vorschriftsmäßig zu betreiben und zu erhalten. Änderungen und Reparaturen dürfen nur von hierzu befugten Personen vorgenommen werden. Provisorische Installationen dürfen nur zeitlich begrenzt und unter Beachtung der einschlägigen ÖVE Vorschriften erreichtet werden. 10. Heiz- und Wärmegeräte dürfen nur mit Genehmigung des Brandschutzbeauftragten aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Dazu gibt es besondere Vorschriften.

4 ALLGEMEINE BRANDVERHÜTUNGSMASSNAHMEN 11. Feuerarbeiten (Schweißen, Schneiden, Löten, usw.) dürfen außer in den dafür vorgesehenen Werkstätten, in allen anderen Räumen des Hauses nur mit Genehmigung (schriftlich durch Freigabeschein) des Brandschutzbeauftragten vorgenommen werden. Dies gilt auch für betriebsfremde Personen, die auf diese Bestimmung besonders aufmerksam gemacht werden müssen. Nach allen Feuerarbeiten sind die Arbeitsplätze und ihre Umgebung einschließlich der Räume darüber und darunter, nach Weisung des Brandschutzbeauftragten zu überprüfen. Für Feuerarbeiten werden außerdem besondere Verhaltensmaßregeln erlassen. 12. Druckbehälter aller Art (Gasflaschen für Werkstätten) dürfen nur in den erlaubten Mengen auf den vorgesehenen Stellen abgestellt werden. Sie sind kühl und standsicher zu lagern, müssen im Gefahrenfalle leicht zu bergen sein und dürfen die Fluchtwege nicht behindern. 13. In den KFZ - Werkstätten ist eine CO Warnanlage vorhanden, die automatisch bei Überschreitung der zulässigen CO Höchstwerte Alarm gibt. Bei Ertönen dieses Alarmes ist der jeweilige Raum sofort zu verlassen und es sind die Mitarbeiter der Gebäudetechnik zu verständigen. 14. In der KFZ Werkstätte ist es mit einem besonders gekennzeichneten Not Aus Taster möglich, im Gefahrenfall die Benzinleitung örtlich bei den Motorprüfständen abzusperren. Um die Ringleitung und Niveauausgleichtanks zu entleeren, wurde eine Stickstoffausblasleitung installiert. Der gesondert bezeichnete Nottaster in der Meisterkabine ist bei einem Brand zu betätigen. Die Auslösestelle ist mit einer roten Umrahmung gekennzeichnet.

5 VERHALTEN BEI ENTDECKUNG EINES BRANDES I. ALARMIEREN Brandmelder betätigen oder Feuerwehr Notruf 122 (bei internem Tel oder 3867) Portier und Brandschutzbeauftragten über Kl oder 3867 verständigen Gib an: Wo es brennt! Was brennt! Gibt es Verletzte! II. RETTEN Erkunden ob Menschen in Gefahr. Menschenrettung geht von dem Versuch der Brandbekämpfung. Gefährdete Personen warnen! Personen mit brennenden Kleidern nicht fortlaufen lassen. In Decken, Mäntel oder Tücher hüllen, auf den Boden legen und die Flammen ersticken. Eingeschlossene Personen: Fenster öffnen oder einschlagen und sich durch Rufen bemerkbar machen. III. LÖSCHEN Beginnen Sie mit den vorhandenen Brandbekämpfungseinrichtungen Erste Löschhilfe Handfeuerlöscher, Wandhydrant sind mit oder gekennzeichnet. Müssen Sie erkennen, dass Sie durch die starke Rauchentwicklung oder durch den Umfang des Brandes mit den vorhandenen Geräten keinen Löscherfolg erzielen, so stellen Sie im Interesse ihrer eigenen Sicherheit die Brandbekämpfung ein und schließen Sie die Raumtür.

6 VERHALTEN BEI HAUSRÄUMUNG Ist es notwendig, aufgrund eines Brandes oder sonstiger Gefahr das Gebäude vorsorglich zu räumen, so erfolgt in den WIFI Schulungsgebäuden eine Mitteilung über Alarmsirenen durch die Feuerwehr. In diesem Fall verlassen Sie das Gebäude in Ruhe über die gekennzeichneten Fluchtwege; Sammeln auf dem Parkplatz Süd, zwischen Wifi und Feuerwehr Im WIFI - Hotel, erfolgt eine Durchsage über die Lautsprecheranlage, durch die Feuerwehr. In diesem Fall verlassen Sie das Gebäude in Ruhe über die gekennzeichneten Fluchtwege; Sammeln auf dem Parkplatz vor dem Hotel. Ausrufe, wie FEUER usw. vermeiden. KEINE AUFZÜGE BENÜTZEN!!! VERHALTEN DER INFOSTELLEN, WIFI UND HOTEL, IM BRANDFALL BEI ANSPRECHEN DER BRANDMELDEANLAGE : Die Interventionszeit aktivieren Alarmieren der Gebäudetechnik über Telefon BEI MELDUNG ÜBER TELEFON : Feuerwehrnotruf 122 wählen. Alarmieren der Gebäudetechnik über Telefon Die Infostellen müssen nach Möglichkeit besetzt bleiben.

7 Richtige Anwendung von Feuerlöschern

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