Brandschutzordnung. für die Bewohner(innen) des Studentenheimes der Akademikerhilfe in der Schillerstraße 29, 8700 Leoben
|
|
- Meike Weiss
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Brandschutzordnung für die Bewohner(innen) des Studentenheimes der Akademikerhilfe in der Schillerstraße 29, 8700 Leoben Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes, zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum, zur Verhinderung von Schäden durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall selbst. Die nachstehend angeführten Bestimmungen sind genauestens einzuhalten. Für die Brandsicherheit ist als Brandschutzbeauftragter zuständig: Brandschutzbeauftragter (BSB): Markus Woger, 0699/ Alle Wahrnehmungen von Mängeln auf dem Gebiete der Brandsicherheit sind schriftlich zu melden. Jede(r) Bewohner(in) hat diese Brandschutzordnung zur Kenntnis zu nehmen und dies durch seine (ihre) Unterschrift vor dem Einzug zu bestätigen. Das Nichtbefolgen dieser Bestimmungen kann unter Umständen auch zivil- und/oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Datum: MMag. Bernhard Tschrepitsch Generalsekretär
2 1. Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen 1.1. Das Einhalten von Ordnung und Reinlichkeit im Gebäude ist ein grundlegendes Erfordernis für den Brand- und Unfallschutz Bestehende Rauchverbote (gesamtes Gebäude inkl. E-Zigaretten usw.) sind zu beachten. Die Verwendung von offenem Licht und Feuer (z.b. Kerzen) ist nicht gestattet Die Verwendung von zusätzlichen Kochgeräten sowie von Wärmestrahlern ist verboten. Ausgenommen sind zusätzliche Kochgeräte in Küchen, unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen (z.b. Abstände zu brennbaren Gegenständen, nichtbrennbare Unterlage, nach Betriebsschluss Netzstecker ziehen usw.) Die elektrischen Anlagen sind vorschriftsmäßig zu betreiben und zu erhalten. Brennbare Stoffe und Dekorationsmaterialien dürfen keinen direkten Kontakt mit Beleuchtungskörpern aufweisen Lagerungen von Gegenständen aller Art, ob brennbar oder nicht brennbar, an ungeeigneten Orten (Gänge, Fluchtwege und sonstige Verkehrswege etc.) sind verboten. Speziell Flucht- und Verkehrswege sind ständig in ihrer vollen Breite frei zu halten und dürfen nicht durch Einbauten, Möbelstücke oder andere Gegenstände eingeengt werden! 1.6. Löschgeräte dürfen auch vorübergehend weder verstellt, der Sicht entzogen (z.b. durch darüber aufgehängte Kleidung oder Dekorationsmaterial), noch missbräuchlich von den vorgeschriebenen Aufstellplätzen entfernt oder zweckwidrig verwendet werden Hinweiszeichen, die den Brandschutz und Fluchtwege betreffen, und Sicherheitsleuchten dürfen nicht der Sicht entzogen, beschädigt oder entfernt werden Durch das Abstellen von Fahrzeugen am Gelände dürfen die Flucht- und Rettungswege sowie die Flächen für die Feuerwehr (Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen) nicht behindert werden. Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden! 1.9. Mängel und Störungen an Elektro- und Gasanlagen sind sofort dem Brandschutzbeauftragten zu melden. In der Nähe von Heiz- und Wärmegeräten dürfen sich keine brennbaren Gegenstände befinden Ausgangs- und Notausgangstüren dürfen nicht versperrt werden bzw. müssen von innen stets zu öffnen sein Automatische Selbstschließvorrichtungen dürfen nicht blockiert oder außer Funktion gesetzt werden. Türfeststeller sind unzulässig. Nicht automatische Brandschutztüren sind ständig geschlossen zu halten Brandschutzordnung Seite 2 von 9
3 2. Vorhandene Brandschutzeinrichtung 2.1. Druckknopfmelder Im gesamten Haus sind bei den Aus- und Notausgängen sowie den Zugängen zu den Stiegen Druckknopfmelder installiert (rotes Kästchen auf weißem Hintergrund mit schwarzem Knopf, siehe Abb.1). Dieser ist durch eine Glasscheibe geschützt, die bei Gebrauch eingeschlagen werden muss. Durch anschließendes Drücken des Knopfes wird nicht nur im Haus (Sirenen) Alarm ausgelöst, sondern auch direkt und unmittelbar die Feuerwehr alarmiert. Jede(r) Bewohner(in) ist verpflichtet, sich die Lage des nächstgelegenen Druckknopfmelders einzuprägen und diesen bei Entdecken eines Brandes zu betätigen. Abbildung 1: Druckknopfmelder Zusätzlich sollte immer ein Notruf über Telefon abgesetzt werden, dieser sollte folgende Punkte enthalten: Die Telefonnummer ist: 122 o Wer spricht? o Was ist passiert? Was brennt? o Wo ist es passiert? Wo brennt es? o Wie viele Personen sind verletzt oder in Gefahr? Warten auf Rückfragen Erreichbarkeit angeben (Tel. Nr.) Die Einsatzleitstelle beendet das Gespräch Eine Fehlauslösung ist vom Verursacher, je nach Vorschreibung an die Akademikerhilfe, zu bezahlen Automatische Brandmeldeanlage Im gesamten Gebäude, Gebäudeteil oder Brandabschnitt sind an der Decke automatische Brandmelder installiert. Diese Melder lösen bei einer gewissen Rauch-, Dampfkonzentration oder einer bestimmten Temperatur Brandalarm aus. Zur Vermeidung von Täuschungsalarmen der Brandmeldeanlage sind die allgemeinen Brandverhütungsmaßnahmen einzuhalten. Um die Brandmelder muss ständig allseitig ein Freiraum von mindestens 50 cm gegeben sein. Eine Fehlauslösung ist vom Verursacher, je nach Vorschreibung an die Akademikerhilfe, zu bezahlen. Abbildung 2: Brandmelder Brandschutzordnung Seite 3 von 9
4 2.3. Feuerlöscher Im gesamten Gebäude sind tragbare Feuerlöscher aufgehängt. Machen Sie sich mit deren richtigen Handhabung und Aufstellungsort vertraut. Auf jedem Feuerlöscher ist eine Kurzbedienungsanleitung und die Brandklasse für welche dieser eingesetzt werden kann abgebildet. Fachleute gehen davon aus, dass sich 90% aller Brände bei rechtzeitiger Entdeckung mit Feuerlöschern bekämpfen lassen. Wichtige Hinweise bei der Benützung eines Handfeuerlöschers (Abb. 3): Abbildung 3: Benützung eines Handfeuerlöschers (Quelle: TRVB O , S. 15) Brandschutzordnung Seite 4 von 9
5 2.4. Hausalarm Der Hausalarm befindet sich beim Ausgangsbereich im Erdgeschoss. (siehe Abbildung 4) Machen Sie sich mit dem Aufstellungsort des Druckknopfmelders vertraut. Mit dem Betätigen dieses Druckknopfes kommt es zu einem Hausalarm (Sirene). Dieser wird jedoch nicht an die Feuerwehr oder eine andere Einsatzorganisationen weitergeleitet. Bei einem Notfall alarmieren Sie damit nur die Hausbewohner, zusätzlich müssen Sie aber die Feuerwehr oder eine andere Einsatzorganisation via Telefon verständigen. Abbildung 4: Hausalarm - Druckknopfmelder Brandschutzordnung Seite 5 von 9
6 3. Richtiges Verhalten im Brandfall RUHE BEWAHREN ALARMIEREN RETTEN LÖSCHEN 3.1. Alarmieren Wird ein Brand entdeckt, so ist sofort ohne Rücksicht auf den Umfang des Brandes und ohne den Erfolg eigener Löschversuche abzuwarten, sondern schon bei Rauchentwicklung oder Brandgeruch die Feuerwehr über einen Druckknopfmelder und über den Notruf 122 zu informieren. Geben Sie an: o Wer spricht? o Was ist passiert? Was brennt? o Wo ist es passiert? Wo brennt es? o Wie viele Personen sind verletzt oder in Gefahr? Warten auf Rückfragen Erreichbarkeit angeben (Tel.Nr.) Die Einsatzleitstelle beendet das Gespräch 3.2. Retten Nach der Alarmierung ist zu erkunden, ob Personen in Gefahr sind. Die Personenrettung geht in jedem Fall vor dem Versuch der Brandbekämpfung. Gefährdete Personen sind zu warnen. Personen mit brennenden Kleidern nicht fortlaufen lassen, in Decken, Mäntel oder Tücher hüllen, auf den Boden legen und Flammen ersticken. Sind Sie in einem Raum eingeschlossen, Fenster öffnen oder einschlagen und durch Rufen (Zurufe, Telefonanrufe, Aufdrehen des Lichtes etc.) bei den Einsatzkräften bemerkbar machen. o Räume über die gekennzeichneten Notausgänge verlassen. o Alle Türen hinter sich schließen. Fluchtwege lüften. o Aufzüge im Brandfall nicht benutzen. o Am Sammelplatz einfinden Löschen Mit den vorhandenen Brandbekämpfungseinrichtungen die Brandbekämpfung beginnen. Ist durch die starke Rauchentwicklung oder durch den Umfang des Brandes mit den vorhandenen Geräten kein Löscherfolg mehr zu erzielen, so ist im Interesse der eigenen Sicherheit die Brandbekämpfung einzustellen. Verlassen Sie den Raum, schließen Sie die Raumtüren und Fenster hinter sich und warten Sie auf das Eintreffen der Feuerwehr bei der Hauptzufahrt Brandschutzordnung Seite 6 von 9
7 4. Evakuierungs- und Räumungsalarm 4.1. Allgemeines Über Weisung des Brandschutzbeauftragten oder seiner Stellvertreter oder eines leitenden Angestellten, insbesondere jedoch auf Weisung des Einsatzleiters der Feuerwehr, ist ein Evakuierungs- und Räumungsalarm auszulösen. Dies bedeutet, dass an irgendeiner Stelle des Betriebes ein Brand ausgebrochen ist oder eine sonstige Gefahr besteht, die es erfordert, vorsorglich die Gebäude zu räumen. Das Alarmzeichen ist ein SIRENEN - DAUERTON 4.2. Bei Evakuierungs- oder Räumungsalarm ist folgendes zu beachten o Unbedingt Ruhe bewahren! Panikfördernde Durchsagen, Ausrufe und Handlungen tunlichst vermeiden o Eventuell anwesende hausfremde Personen sind auf die Stiegenhäuser, Ausgänge und Notausgänge hinzuweisen und zum Verlassen des Gebäudes aufzufordern o Alle Bewohner(innen) müssen Ihren Aufenthaltsort unverzüglich verlassen und haben sich auf den Sammelplatz zu begeben. Der Sammelplatz ist SCHILLERPLATZ Der Sammelplatz darf nicht ohne Zustimmung der Einsatzleitung der Feuerwehr verlassen werden. Diese Maßnahme dient dazu, die Vollzähligkeit der Bewohner(innen) festzustellen. Abgängige Personen sind unverzüglich dem Einsatzleiter der Feuerwehr zu melden Brandschutzordnung Seite 7 von 9
8 Informationen zur Brandmeldeanlage Dieses Beiblatt soll Ihnen zeigen, wie die Schutzeinrichtungen, die wir für Sie eingebaut haben, wirken und wie Täuschungsalarme (ungewollte Auslösung der Brandmeldeanlage ohne Brandereignis) vermieden werden können. Die Brandmeldeanlage und sämtliche Brandschutzmaßnahmen reduzieren die Gefahr der Ausbreitung von Feuer und Rauch im gesamten Gebäude. Diese Einrichtungen sind Mechanismen, die zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Studierendenheime eingebaut wurden, d.h. für SIE! Damit dieser Schutz gegeben ist, müssen die Auslösevorrichtungen (Brandmelder) sensibel eingestellt werden, um einerseits eine frühestmögliche Evakuierung zu ermöglichen und andererseits die Feuerwehr so rasch als möglich zu alarmieren. Im Ernstfall kann jede Sekunde zählen, um Ihr Leben sowie das Ihrer Kolleginnen und Kollegen zu retten und Sie vor Verletzungen zu schützen. Im Falle eines Täuschungsalarms kann dies leider teuer werden, da immer von einem tatsächlichen Brand ausgegangen wird und sowohl Feuerwehr als auch unter Umständen der Sicherheitsdienst ausrücken müssen. Sämtliche Kosten (Feuerwehr, Sicherheitsdienst usw.) müssen der Verursacherin bzw. dem Verursacher weiter verrechnet werden. Wie im Punkt Automatische Brandmeldeanlage der BSO beschrieben, kann durch (Zigaretten-) Rauch, Wasserdampf (zu hohe Wasserdampfkonzentration im Vorzimmer durch eine offene Badezimmertür, unsachgemäße Handhabung eines Wasserkochers, etc.), starke Rauchentwicklung in der Küche (z. B. durch Nicht-Lüften) ein Brandalarm ausgelöst werden. Kommt es in einem Studierendenzimmer zum Auslösen eines Täuschungsalarmes, so werden die dafür anfallenden Kosten der Zimmerbewohnerin bzw. dem Zimmerbewohner verrechnet. Damit die Wahrscheinlichkeit eines ungewünschten Brandalarms auf ein sehr geringes Risiko gesenkt werden kann, möchten wir Ihnen folgende Tipps geben: Rauchen: In allen Heimen der Akademikerhilfe herrscht Rauchverbot, da die Brandmelder Zigarettenrauch (oder Räucherstäbchen, Kerzen usw.) und Rauch durch einen Brand nicht unterscheiden können. Duschen: Unmittelbar vor dem Duschen: Nicht lüften, vor allem im Winter, da die Gefahr einer Auslösung bei großen Temperaturunterschieden höher ist. Vorhandene Lüftungen im Badezimmer (wenn nicht automatisch) einschalten. Während des Duschens: Badezimmertür geschlossen halten, damit ausstoßender Wasserdampf keinen Brandalarm auslöst. Lüftung nach wie vor eingeschaltet lassen. Unmittelbar nach dem Duschen: Badezimmertüre nur einen kleinen Spalt öffnen, damit ausstoßender Wasserdampf keinen Brandalarm auslöst. Lüftung nach wie vor eingeschaltet lassen Brandschutzordnung Seite 8 von 9
9 Kochen: Unmittelbar vor dem Kochen: Großteils sind über den Küchenzeilen Temperaturmelder eingebaut, diese lösen ab einer gewissen Temperatur bzw. einem gewissen Temperaturanstieg aus. In den Zimmern und Gängen sind Rauchmelder verbaut, diese lösen, wie oben beschrieben, ab einer gewissen Dampfkonzentration aus. Daher müssen alle angrenzenden Räume geschlossen und vorhandene Lüftungen eingeschaltet werden. Dadurch bleibt das Studierendenzimmer auch länger frei von Küchengerüchen. Nach dem Kochen: Die Türen müssen geschlossen und gegebenenfalls vorhandene Lüftungen solange eingeschaltet bleiben, bis keine Auslösegefahr mehr besteht Brandschutzordnung Seite 9 von 9
Brandschutzordnung der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien
- 1 - Brandschutzordnung der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH DER. Professionalität Humanität Internationalität
Professionalität Humanität Internationalität BRANDSCHUTZORDNUNG DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH Brandschutzordnung (Juli 2014) Seite 1 von 6 BRANDSCHUTZORDNUNG DER PH OÖ Die folgende Brandschutzordnung
MehrVorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg
Allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung Offenes Feuer und Kerzen (z. B. Adventszeit) sind verboten Rauchen ist nur in dafür zugelassenen Bereichen erlaubt Aschenbecher benutzen und Inhalte nur in nicht
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG. Für die Wirtschaftskammer Oberösterreich Bezirksstelle WELS
BRANDSCHUTZORDNUNG Für die Wirtschaftskammer Oberösterreich Bezirksstelle WELS Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR. Nussdorfer Lände 11 Muthgasse 18
9. BRANDSCHUTZORDNUNG FÜR DIE UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR Nussdorfer Lände 11 Muthgasse 18 1 BRANDSCHUTZORDNUNG Für Universität f. Bodenkultur 1190 Wien, Muthgasse 18 / Nussdorfer Lände 11 Die folgende
MehrBrände verhüten. Verhalten im Brandfall
Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit
MehrBrandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg
Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg Teil B Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch größte Vorsicht und Aufmerksamkeit zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Um ein
MehrErstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
Erstsemesterwoche 12.-17.Oktober 2015 Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Pflicht Alle Mitglieder und Angehörige der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind verpflichtet, gemäß
MehrBrandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096
Teil A, B und C nach DIN 14096 Zur Verhütung und zur Bekämpfung von Bränden wird für das Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim nachfolgende Brandschutzordnung (Teile A bis C) erlassen. Diese Brandschutzordnung
MehrVerhalten im Brandfall
Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:
MehrAbt. Arbeits - und Umweltschutz. Brandschutz
Abt. Arbeits - und Umweltschutz Brandschutz Es stellt sich die Frage warum viele Menschen die Gefahren eines Brandes falsch beurteilen. Vielleicht liegt es daran, dass manchen von uns folgende Aussagen
MehrBrandschutzinformationen für Veranstaltungen
Brandschutzinformationen für Veranstaltungen Brandschutzinformationen als Anhang zu den Vertragsunterlagen bei Vermietungen von Räumlichkeiten der TU Darmstadt 1. Grundsätzlich Bitte machen Sie sich vor
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG für die Polytechnische Schule, Forstnerweg 10, 2630 Ternitz Tel.: 02630/38179
BRANDSCHUTZORDNUNG für die Polytechnische Schule, Forstnerweg 10, 2630 Ternitz Tel.: 02630/38179 Stadtgemeinde Ternitz Geschäftsbereich 1 Bereichsleiter Tel.: 02630/38240-40 Ansprechpersonen Tel.: 02630/38240-49
MehrVerhalten im Brandfall
Verhalten im Brandfall FLUCHTWEG - ORIERTIERUNGSPLAN Die natürliche Reaktion des Menschen gegenüber einer lebensbedrohenden Gefahr ist die Flucht. Die Flucht muss daher aus jedem Betriebs-, Anstalts- oder
MehrFachhochschule Burgenland Standort Pinkafeld Brandschutzordnung
Version 30.08.2013 1. EINLEITUNG Fachhochschule Burgenland Standort Pinkafeld Brandschutzordnung Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung eines sicheren
MehrWas tun, wenns brennt. Prävention Brandschutz
Was tun, wenns brennt Prävention Brandschutz Richtig vorbereitet sein Ein Feuer kann überall ausbrechen. Merken Sie sich die Fluchtwege und Standorte der Löschgeräte. Im Notfall ist es dafür zu spät. Wenn
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B
DIN 14096 Teil A und B Für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Unternehmen XYZ-Firma B-straße 54321 Muster-Stadt Aufsteller Dipl.-Ing. Thomas Hankel Hannah-Arendt-Straße 3-7 35037 Marburg INHALTSVERZEICHNIS
MehrVorbeugender Brandschutz in Schulen
1 16 Vorbeugender Brandschutz in Schulen Feueralarm in der Schule - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Empfehlungen und Tipps zum Verhalten im Alarm- bzw. Brandfall Alarmübung (früher Räumungsübung)
MehrDie Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.
Brandschutzordnung des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Fremdfirmen
MehrBrandschutzordnung der Stadtgemeinde St. Andrä
1 Brandschutzordnung der Stadtgemeinde St. Andrä Einleitung Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und der Verhinderung
MehrBrandschutz im Quartier Murifeld-Wittigkofen
Brandschutz im Quartier Murifeld-Wittigkofen In Zusammenarbeit mit der Überbauungsgenossenschaft Murifeld -Wittigkofen 2014 Rothenbühler Peter / Musialski Grzegorz Brandschutzingenieur Gebäudeversicherung
Mehr(Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben)
(Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) Amberg, den Heimleiter Feuerwehr Amberg/Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, so zu arbeiten, dass kein
MehrMuster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein
Muster Brandschutzordnung für Schulen in Schleswig Holstein In Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband S-H und der Gemeindefeuerwehr Norderstedt Stand: Dez. 2006 1. Allgemeines 1.1. Die bei Brandausbruch
MehrBrandschutzordnung nach DIN 14096
Brandschutzordnung Medienpaket für den professionellen Brandschutz: Vorlagen und Checklisten - Sicherheitsaushänge - Berechnungstool nach ASR A2.2 Bearbeitet von Klaus Meding 2016 2016. Buch. 104 S. ISBN
MehrBrandschutzunterweisung Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement
Brandschutzunterweisung 2012 Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement Übersicht Brandentstehung Brandverhütung Brand- und Rauchausbreitung Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten Meldeeinrichtungen
MehrBrände verhüten. Verhalten im Brandfall
Brandschutzordnung für Studentenwohnheime Diese Brandschutzordnung wurde nach DIN 14096 erarbeitet. Stand: 01.06.2009 Aufgestellt von: Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbh Leipzig Eilenburger
MehrBrandschutzordnung. Teil B (Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) für die Kindertagesstätte
F R E I W I L L I G E F E U E R W E H R Lauf a. d. Pegnitz Brandschutzordnung Teil B (Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) für die Kindertagesstätte.. Lauf, den Feuerwehr Lauf a.
MehrBrandschutzordnung 2013 (Version 01/2013)
Brandschutzordnung 2013 (Version 01/2013) für das Objekt: Universität für Bodenkultur Wien, Department IFA - Tulln Konrad Lorenz Straße 20 A - 3430 Tulln Brandschutzbeauftragter: Josef Hübl Mob.: 0664/80745-4983
MehrBrandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. gemäß DIN Teil C
Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil C Stadtwerke Düren GmbH Standort Arnoldsweilerstraße 60 52351 Düren Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von
MehrVerhalten im Brandfall / Alarmfall
Verhalten im Brandfall / Alarmfall Kommt es in einem Schulgebäude zu einem Brand ist es wichtig, dass die Lehrkräfte ihrer Führungsrolle gerecht werden und die Schüler zum richtigen Verhalten anleiten
MehrEinführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Stabsstelle Arbeitssicherheit Team, Aufgaben Ralf Kühl
MehrBrandschutzordnung. Junges Wohnen Guter Hirte Baumbachstraße 28 4020 Linz
Brandschutzordnung Junges Wohnen Guter Hirte Baumbachstraße 28 4020 Linz Gesamtes Gebäude (Baumbachstraße, Kapuzinerstraße, Steingasse) Sämtliche Wohnbereiche im Haus Hort Bürobereiche im Bauteil Steingasse
MehrBrandschutzordnung. für das Generalvikariat Hildesheim
Stand: 17.11.2016 Seite 1 von 11 Brandschutzordnung für das Generalvikariat Hildesheim Domhof 18 21 Hildesheim Stand: 17.11.2016 Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 gliedert sich in 3 Teile: Teil A:
MehrFür die Erstellung und Umsetzung der Brandschutzordnung ist [ ] verantwortlich. Sie wird von der Brandschutzfachkraft unterstützt.
Definition Geltungsbereich Die beschreibt die für geltenden Kriterien des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes und legt das Verhalten aller am Standort anwesenden Personen im Brandfall fest. Die
Mehr38 Brandschutzordnung
38 Brandschutzordnung Grundschule Jede Grundschulstelle verfügt über eine eigene Brandschutzordnung. Mittelschule 1. Allgemeines Die folgende Brandschutzordnung gibt dem Lehr- und Schulpersonal sowie den
MehrUnterweisungskurzgespräch Brandschutz
Unterweisungskurzgespräch Brandschutz Lektion 1: Alarmplan Lektion 2: Verhalten im Brandfall Lektion 3: Brandbekämpfung Lektion 4: Brandverhütung Informationen für Unterweisende Wissenstest mit Lösung
MehrNotruf an der Hochschule Fulda
Notruf an der Hochschule Fulda Sollte im Notfall Hilfe gebraucht werden, bitte erst die Rettungskräfte alarmieren und anschließend die interne Meldung an die Hausmeister weiter geben. Der Notruf sollte
MehrBrandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der
Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der von Angehörigen selbstverwaltet organisierten ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz, Stephensonstr. 24-26, 14482 Potsdam Stand:
MehrBrandschutz. erstellt nach W. Schreiber KUVB. Stand: Januar 2013
erstellt nach W. Schreiber KUVB Stand: Januar 2013 Einleitender Hinweis Die nachfolgenden Informationen sind grundsätzlich Empfehlungen. Jeder Einzelfall ist für sich mit den Experten vor Ort zu prüfen
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG. 1 Brandschutzordnung. 1.1 Allgemeines zur Brandschutzordnung. 1.2 Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen
BRANDSCHUTZORDNUNG 1 Brandschutzrdnung 1.1 Allgemeines zur Brandschutzrdnung Brandschutzrdnung für das Kultur Kngress Zentrum Eisenstadt Die flgende Brandschutzrdnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten
MehrTeil B Anhang Gebäude 1138
Gebäude 1138 Otto-Klüsener-Haus Im Moore 11B Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1138 Inhalt des Anhangs Brandschutzordnung Teil B 1 Einleitung... 3 2 Brandschutzordnung... 4 3 Brandverhütung...
MehrArbeitsschutzbelehrung für Praktikumsteilnehmerinnen und - teilnehmer
Arbeitsschutzbelehrung für Praktikumsteilnehmerinnen und - teilnehmer Aufsichtsperson Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Vorbildfunktion Sicheres Arbeit im Praktikum Sorgfaltspflicht
MehrAllgemeine Sicherheitsunterweisung
Allgemeine Sicherheitsunterweisung Unterweisungsthemen Allgemeines Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall Verhalten im Labor und Umgang mit gefährliche Stoffen Spezielle Anlagen und Geräte, besondere Gefährdungen
MehrBrandschutzordnung. Fassung vom 25.04.2005. Universität Flensburg Auf dem Campus 1. 24943 Flensburg
Brandschutzordnung Fassung vom 25.04.2005 Universität Flensburg Auf dem Campus 1 24943 Flensburg 1. Allgemeines 1.1 Die bei einem Brandausbruch erforderlichen Maßnahmen werden durch diese Brandschutzordnung
Mehr1. Einleitung Verantwortung und Zuständigkeit Vorbeugende Maßnahmen / Allgemeines Verhalten Verhalten im Brandfall...
Satzungsteil Brandschutzordnung Version 02 vom 24.06.2013 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Verantwortung und Zuständigkeit... 2 3. Vorbeugende Maßnahmen / Allgemeines Verhalten... 2 4. Verhalten im Brandfall...
MehrVerhalten im Brandfall
1 Bevor die Feuerwehr eintrifft: Verhalten im Brandfall Wenn Sie einen Brand entdecken, ist ein ruhiges und besonnenes Handeln sehr wichtig um sich selbst und Andere in Sicherheit zu bringen. Angst dagegen
MehrBrandschutzordnung Teil B
nach DIN 14096-2: 2000-01 für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Studentenwohnheime des Akademischen Förderungswerks Universitätsstraße 150 44801 Bochum \\Server\brandschutz\ BS PROJEKTE\2010\2010
Mehr3 Jede dritte fahrlässige Brandverursachung im Bundesgebiet wird durch Kinder und Jugendliche ausgelöst.
Brandschutzerziehung! Warum? 3 Jede dritte fahrlässige Brandverursachung im Bundesgebiet wird durch Kinder und Jugendliche ausgelöst. Jährliche Anzahl der Brandopfer in Deutschland:( ca. Angaben ) 200
MehrWorkshop Brandschutzerziehung/ Aufklärung in weiterführenden Schulen Klasse Model Heusweiler
Workshop Brandschutzerziehung/ Aufklärung in weiterführenden Schulen 5.-10. Klasse Model Heusweiler Fachbereichsleiter Brandschutzerziehung HLM Uwe Arnholt Bild &Urheberrecht, Uwe Arnholt, Feuerwehr Heusweiler
MehrMuster-Brandschutzordnung für Alten- und Pflegeheime
Muster-Brandschutzordnung für Alten- und Pflegeheime Brandschutzordnung für das Alten- und Pflegeheim Name:... Ort:... Straße:... a) Brandschutzordnung Allgemein In einem Alten- und Pflegeheimgebäude befinden
MehrTeil B Anhang Geb. 1507
Gebäude 1507 Königsworther Platz 1 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Geb. 1507 1 Inhalt des Anhangs Brandschutzordnung Teil B 1 Zweck... 3 2 Geltungsbereich... 3 3 Begriffsbestimmungen... 3 4
MehrAllgemeine Sicherheitsunterweisung. Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement
Allgemeine Sicherheitsunterweisung Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement Übersicht Versicherungsschutz, Arbeits- und Wegeunfälle Erste Hilfe Brandschutz Notfallorganisation Ansprechpartner
MehrBRANDSCHUTZ- ORDNUNG Version 1.0
BRANDSCHUTZ- ORDNUNG Version 1.0 Gebäude CZ Campus Zusertal, Körblergasse 126, 8010 Graz Gebäude CR Campus Rosenhof, Körblergasse 106, 8010 Graz Die Brandschutzordnung dient der Verhütung des Entstehens
MehrBrandschutzordnung. Liegenschaft: Ernst-Schmitz Richard-Klinger-Straße 11. 65510 Idstein Tel.: 06126-9974-0
Brandschutzordnung Liegenschaft: Ernst-Schmitz Richard-Klinger-Straße 11 65510 Idstein Tel.: 06126-9974-0 Betrieblicher Brandschutz - Brandschutzordnung gemäß DIN 14 096 - INHALT A. Brandschutzordnung
MehrSicherheits- Unterweisung. Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Studierende
Sicherheits- Unterweisung Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Studierende Inhalt 1. Einleitung 2. Erste Hilfe & Unfall 3. Brandfall 4. Bombendrohung & besitzerlose Gegenstände 5. Amoklauf
MehrAbwehrender Brandschutz
Abwehrender Brandschutz Für eine erflgreiche Brandbekämpfung müssen die ntwendigen Maßnahmen geknnt und in der richtigen Reihenflge durchgeführt werden. Um richtig handeln zu können müssen diese Maßnahmen
MehrSicherheitsunterweisung
Sicherheitsunterweisung Univ.-Prof. Dr. rer.nat. Karl-Heinz Glaßmeier 7. Juni 2016 Inhalt der Sicherheitsunterweisung Richtiges Verhalten bei Unfällen Richtiges Verhalten bei Bränden Wo befindet sich der
MehrBrandschutzordnung Teil B (nach DIN 14096 Teil 2) Hochschule Koblenz RheinAhrCampus Joseph-Rovan-Allee 2 53424 Remagen
Brandschutzordnung Teil B (nach DIN 14096 Teil 2) Hochschule Koblenz RheinAhrCampus Joseph-Rovan-Allee 2 53424 Remagen für alle Hochschulangehörigen und Studierenden ohne besondere Brandschutzaufgaben
MehrSofern sich brennbare Dämpfe auf dem Flüssigkeitsspiegel bilden können. Nur, wenn sich mehr als 1 Liter brennbare Flüssigkeit im Behälter befindet
Brandschutz Testbogen Nr. 002 Das Sachgebiet Brand- und Explosionsschutz umfasst 2 Testbogen. Es können eine oder mehrere Antworten richtig sein! 1 Was sind die Voraussetzungen jeder Verbrennung? Brennbarer
MehrKURZUNTERWEISUNG FÜR GÄSTE STANDORT: OSKAR MORGENSTERN PLATZ 1
KURZUNTERWEISUNG FÜR GÄSTE STANDORT: OSKAR MORGENSTERN PLATZ 1 INHALTE: ERSTE HILFE/UNFÄLLE, BRANDSCHUTZ, ERGONOMIE BILDSCHIRMARBEITSPLATZ Dienstleistungseinrichtung Raum und Ressourcenmanagement Abteilung
MehrBrandschutzordnung nach DIN Teil B für öffentliche Versammlungsstätten der Stadt Frankenau
Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil B für öffentliche Versammlungsstätten der Stadt Frankenau Allgemeines Diese Brandschutzordnung ist eine organisatorische Maßnahme der Stadt Frankenau für dieses Gebäude,
MehrVerhalten bei Bränden und Unfällen. Erstinformation und Aushänge
Verhalten bei Bränden und Unfällen Erstinformation und Aushänge Ausgabe 2010 1 Herausgeber : Rektor der Kunstakademie Münster Leonardo Campus 2, 48149 Münster Redaktion : Tino Stöveken, Dez. 1 Stand :
MehrBRANDSCHUTZERLÄUTERUNG
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Tourismus in der Landwirtschaft
MehrAlarmplan der GS Jübek 1. Überarbeitung im April 2014
Grundschule Jübek Grundschule Jübek Große Straße 64 24855 Jübek Tel.: 04625/306 Email: grundschule.juebek@schule.landsh.de Alarmplan der GS Jübek 1. Überarbeitung im April 2014 1.Grundsätze: (1) Im Brandfall
MehrNotruf an der Hochschule Fulda
Notruf an der Hochschule Fulda Sollte im Notfall Hilfe gebraucht werden, bitte erst die Rettungskräfte alarmieren und anschließend die interne Meldung an die Hausmeister weiter geben. Der Notruf sollte
MehrFeueralarm in der Schule. Alarmplan Primarschule Birmensdorf
Feueralarm in der Schule Alarmplan Primarschule Birmensdorf 1 Einleitung Im Schuljahr 2009/2010 hat die Schulleitung folgenden Grundsatz bestimmt: Gemeinsam gesund bleiben! Was demzufolge auch beinhaltet,
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG. Fehrbelliner Haus 6C Platz 1 10707 Berlin
BRANDSCHUTZORDNUNG gemäß DIN 14096 Diese Brandschutzordnung gilt für das Bürogebäude Fehrbelliner Haus 6C Platz 1 10707 Berlin in Berlin-Wilmersdorf Lichtenberg Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin Diese
MehrMuster-Brandschutzordnung für Schulen. Brandschutzordnung zur Brandsicherheit und den Betrieb
Muster-Brandschutzordnung für Schulen Brandschutzordnung zur Brandsicherheit und den Betrieb (genaue Bezeichnung der Schule) (Ort und Anschrift der Schule) Die Brandschutzordnung ist gültig in Zusammenhang
MehrM8-DE.4.1 Mögliche Brandquellen M08.04.02. M8-DE.4.2 Das Feuerdreieck M08.04.06_DE. Einführung
M8-DE.4 Brandschutz Einführung Das Brandrisiko von Bankgebäuden scheint niedrig zu sein, es sollte aber in keinem Fall vernachlässigt werden. Der Zweck dieses Kapitels ist es, Ihre Fähigkeiten zu verbessern,
MehrVorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall
T I P P S Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall Bereiche, in denen leicht entzündliche, selbstentzündliche oder brandfördernde Stoffe gelagert oder be- bzw. verarbeitet werden, sind durch
MehrNotfallkonzept im Brandfall Kita Bäredörfli 30. September 2013
Kita Bäredörfli Kehlstrasse 61a 5400 Baden Tel 056 556 29 29 info@baeredoerfli.ch Notfallkonzept im Brandfall Kita Bäredörfli 30. September 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Sicherheitsplan der Kindestagesstätte
MehrOffenbach am Main. Merkblatt. Bevor es brennt oder Wäre der Brand vermeidbar gewesen?
Offenbach am Main Merkblatt Bevor es brennt oder Wäre der Brand vermeidbar gewesen? Merkblatt: Bevor es brennt oder Wäre der Brand vermeidbar gewesen? 2 Inhaltsverzeichnis Selbstschutz im Haus...3 Kennen
MehrBrandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-
Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt
MehrRichtiges Verhalten im Notfall
MONTANUNIVERSITÄT LEOBEN MONTANUNIVERSITÄT LEOBEN Richtiges Verhalten im Notfall an der Montanuniversität Leoben IHRE SICHERHEIT! HERZLICH WILLKOMMEN AN DER MONTANUNIVERSITÄT LEOBEN! RAUCHVERBOT Wir bitten
MehrArbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12
Arbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12 Mo, 31. 10. 13.00-14.00 Brandschutz (Theorie) 14.00-14.45 Löschübung 1. Gruppe 14.45-15.30 Löschübung 2. Gruppe Mo, 07.11. 13.00 14.30
MehrVom 29. Juni Schutzziel
Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Kunststofflager-Richtlinie - KLR) * Bekanntmachung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 1. Schutzziel
MehrBrandschutzordnung des Zentrums für Aus- und Fortbildung
Brandschutzordnung des Zentrums für Aus- und Fortbildung nach DIN 14096 Stand: 20.5.2014 2. 1 n haltsverzeich n is 1. Einleitung 3 Seite Brandschutzordnung Teil - A - 4-5 Brandschutzordnung Teil - A -
MehrKeine Berücksichtigung des Panikverhaltens. Räumungsalarm ist vorgesehen! owid. by Dr. Otto Widetschek, Graz. owid
Brandschutzforum Austria Richtiges Verhalten im Brandfall Teil 10 copyright by Dr. Otto Dr. Widetschek, Otto Widetschek Graz Verhalten im Brandfall Der übliche Anschlag in Bauwerken: Keine Berücksichtigung
MehrVERHALTEN IM BRANDFALL
Beilage./D VERHALTEN IM BRANDFALL Allgemeines Ein allfälliges Brandereignis in einem unserer Büros oder Heimplätze würde auch unter widrigen Umständen kaum so explosionsartig verlaufen, wie dies allgemein
MehrBrandschutzordnung für den GUV Hannover/ LUK Niedersachsen
für den Stand:14.03.2008 Inhaltsverzeichnis Vorwort 2 Teil A Brandschutzordnung Teil A Verhalten im Brandfall Allgemeiner Aushang 3 Teil B Brandschutzordnung Teil B 1. Brandverhütung 4 2. Brand- und Rauchausbreitung
MehrVerhalten im Brandfall
Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG nach DIN 14096
BRANDSCHUTZORDNUNG Wächterstraße 11 Leipzig Die Bestimmungen dieser gilt für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule Die dient im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes der Brandverhütung und gibt
MehrTeil B Anhang Gebäude 1101
Gebäude 1101 Welfengarten 1 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1101 Inhalt des Anhangs Brandschutzordnung Teil B 1 Einleitung... 3 2 Brandschutzordnung... 4 3 Brandverhütung... 5 4 Brand-
Mehr.JÄHRLICHE BRANDSCHÄDEN UND BRANDFÄLLE IN ÖSTERREICH
.JÄHRLICHE BRANDSCHÄDEN UND BRANDFÄLLE IN ÖSTERREICH 60 % 50 Brandschäden Brandfälle 40 30 20 10 0 Landwirtschaft Industrie Gewerbe Privatbereich Sonstige Brandschäden 18% 34% 22% 22% 4% Brandfälle 17%
MehrVerhalten bei einem Brand Lehrerinformation
Lehrerinformation 1/7 Arbeitsauftrag Ziel SuS studieren mit LP die Texte SuS schreiben das richtige Verhalten selbst auf Diskussion im Sitzkreis zu Vorbereitung, Flucht, keine Fluchtmöglichkeit LP lässt
MehrBrandschutzordnung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen - Geislingen
Brandschutzordnung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen - Geislingen Teil B: für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Stand: 01. Juni 2015 Erarbeitet von Dipl. Ing. (FH) Jasmin Sternal
MehrBrandschutzordnung Teil B
2 Brandschutzordnung Teil B A. Brandverhütung 1. Rauchen ist in feuergefährdeten Bereichen, in Lehr-, Unterrichtsräumen - auch während der Pausen - und in Räumen der Bibliotheken verboten (vgl. auch 3
MehrUnterweisungshilfe Neue Sicherheitskennzeichen im Brandschutz. Brandschutz 2014. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Unterweisungshilfe Neue Sicherheitskennzeichen im Brandschutz Brandschutz 2014 Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Inhaltsverzeichnis: Seite: Punkt 1. Einleitung 3 Punkt 2. Verhalten im Brandfall
MehrBrandschutzordnung B. Beuth Hochschule für Technik
Brandschutzordnung B für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben. Beuth Hochschule für Technik TOP TEGEL Haus G Erdgeschoss bis 5. Obergeschoss Wittestraße 30 13509 Berlin Diese Brandschutzordnung
MehrBrandschutzordnung Teil B
Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 Teil 2 für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Stand: 2013-03-06 Zweck und Geltungsbereich Die Brandschutzordnung gilt für alle Gebäude, Einrichtungen,
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN :
Seite 1 von 10 BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN 14096-2: 2000-01. für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Für die Liegenschaft: Innovationszentrum Herne 44629 Herne Seite 2 von 10 Inhaltsverzeichnis
MehrBrände verhüten. Verhalten im Brandfall
Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 0-112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit
Mehr