ANMELDUNG - Schuljahr 2016/17
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- Rosa Kohl
- vor 7 Jahren
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1 H Ö H E R E B U N D E S L E H R A N S T A L T F Ü R W I R T S C H A F T L I C H E B E R U F E U N D H O T E L F A C H S C H U L E L I E N Z Weidengasse 1, 9900 Lienz, Tel.: , Fax: lienz.tsn.at, mailto: hlw-lienz@tsn. at ANMELDUNG - Schuljahr 2016/17 Familienname Vorname(n) SVNR Geburtsdatum PLZ/Ort Straße männlich Telefon weiblich Staatsbürgerschaft Muttersprache Religion Von welcher Schule kommt die / der Schülerin / Schüler: SCHULNACHRICHT 4. Kl. NMS 4. Kl. Hauptschule 4. Kl. AHS Polytechnische Schule andere Schule: Schulpflicht mit Ende 2015/16 erfüllt: Ja Nein Jahre VS: Jahre NMS: Jahre HS: Jahre AHS: V G V G V G Deutsch N Englisch N Mathematik N LG 1 LG 2 LG 3 LG 1 LG 2 LG 3 LG 1 LG 2 LG 3 Durchschnitt aller Schulnoten ohne D, E, M SCHULE 1 Erstwunsch 2 Zweitwunsch Schulform Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Hotelfachschule Geschwister an der Schule Ja Nein 3 Drittwunsch Ich nehme zur Kenntnis, dass gemäß 6 (4) des Schulunterrichtsgesetzes eine für eine bestimmte Schulart abgelegte Aufnahme- oder Eignungsprüfung für dasselbe Schuljahr nicht wiederholt werden darf. Sollte eine Aufnahme an einer der gewünschten Schulen nicht möglich sein, bin ich mit der Zuweisung an eine andere öffentliche Schule mit der Schulform bzw. Fachrichtung im (Groß-)Raum einverstanden: ja nein Hinweis: Die Nennung eines Zweit- und Drittwunsches beeinträchtigt in keiner Weise das Gewicht des Erstwunsches. Sollte dennoch kein Zweit- oder Drittwunsch angegeben werden, wird davon ausgegangen, dass keine Aufnahme an einer mittleren/höheren Schule außer an der Erstwunschschule angestrebt wird. Ich erkläre mich mit der EDV-mäßigen Erfassung und Verarbeitung dieser persönlichen Daten ausdrücklich einverstanden... Ort, Datum. Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten Neue Mittelschule (NMS) V = vertiefte Allgemeinbildung, G = grundlegende Allgemeinbildung Noten für Deutsch / Englisch / Mathematik eintragen und V bzw. G ankreuzen Hauptschule Noten für Deutsch / Englisch / Mathematik eintragen und Leistungsgruppe (LG) 1, 2 oder 3 ankreuzen
2 H Ö H E R E B U N D E S L E H R A N S T A L T F Ü R W I R T S C H A F T L I C H E B E R U F E U N D H O T E L F A C H S C H U L E L I E N Z Weidengasse 1, 9900 Lienz, Tel.: , Fax: lienz.tsn.at, mailto: hlw-lienz@tsn. at ERZIEHUNGSBERECHTIGTE/R: VATER: Familienname Vorname PLZ/Ort Straße Telefon Handynummer Beruf MUTTER: Familienname Vorname PLZ/Ort Straße Telefon Handynummer Beruf Ort, Datum. Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten
3 HÖHERE BUNDESLEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE UND HOTELFACHSCHULE 9900 Lienz, Weidengasse 1, Tel.: , Fax: , mailto: Informationsblatt - AUFNAHMEPRÜFUNG Die Bedingung für die Aufnahme in die Hotelfachschule bzw. in die Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Ausgenommen sind die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflichtgegenstände und Schwerpunktgegenstände. Wann muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden? 1) HOTELFACHSCHULE (3jährig - Abschluss: Abschlussprüfung) AHS Aufnahmeprüfung (AP) Nein HS (Hauptschule) AP NMS (Neue Mittelschule) AP 1. LG Nein Vertiefte Allgemeinbildung Nein 2. LG Nein Grundlegende Allgemeinbildung Nein mindestens Befriedigend 3. LG Ja Grundlegende Allgemeinbildung Genügend in einem Pflichtgegenstand Nein mit Konferenzbeschluss Grundlegende Allgemeinbildung Genügend in einem Pflichtgegenstand ohne Konferenzbeschluss Ja 2) HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE (5jährig - Abschluss: Reife- und Diplomprüfung) AHS Aufnahmeprüfung (AP) Nein HS AP NMS (Neue Mittelschule) AP 1. LG Nein Vertiefte Allgemeinbildung Nein 2. LG Sehr gut oder Gut Nein Grundlegende Allgemeinbildung 2. LG Befriedigend Nein Befriedigend in einem Pflichtgegenstand Nein mit Konferenzbeschluss mit Konferenzbeschluss 2. LG Befriedigend Ja Grundlegende Allgemeinbildung ohne Konferenzbeschluss Befriedigend in einem Pflichtgegenstand ohne Konferenzbeschluss Ja 3. LG Ja Die Leistungsgruppen beziehen sich ausschließlich auf die leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik und Englisch.
4 HÖHERE BUNDESLEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE UND HOTELFACHSCHULE 9900 Lienz, Weidengasse 1, Tel.: , Fax: , mailto: DURCHFÜHRUNG DER AUFNAHMEPRÜFUNG Die Aufnahmeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert eine Stunde, die mündliche Prüfung bis zu 15 Minuten. Die an unserer Schule erfolgreich abgelegten Prüfungen berechtigen auch zum Besuch einer jeden berufsbildenden mittleren und höheren Schule sowie einer allgemein bildenden höheren Schule. A C H T U N G Eine erfolgreich abgelegte Prüfung ist allerdings noch keine Garantie für die Aufnahme an unserer Schule. Für den Fall, dass wir nicht alle Bewerberinnen und Bewerber aufnehmen können, erfolgt eine Reihung nach objektiven Kriterien. Je besser die Zeugnisnoten bzw. die Noten der Aufnahmeprüfung sind, desto größer sind die Chancen. Die ausgefüllte SCHULERFOLGSBESTÄTIGUNG (auszufüllen vom Schulleiter oder Klassenvorstand der zurzeit besuchten Schule) übermitteln Sie uns bitte bis 1. Juli Diese Bestätigung kann von den Eltern persönlich oder vom Schulleiter bzw. vom Klassenvorstand der besuchten Schule abgegeben werden. (Übermittlung per Fax bzw. möglich). Sollte der Abgabetermin auf Grund der Klassenkonferenz nicht eingehalten werden können, leiten Sie uns diese bitte unmittelbar nach der Konferenz weiter. Das positive Jahreszeugnis der 8. Schulstufe oder Unterstufe (4. Klasse) einer höheren Schule bzw. der 9. Schulstufe / Polytechnische Schule im Original benötigen wir am 1. Schultag des Schuljahres 2016/17. Für allfällige zusätzliche Fragen stehen wir natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Mag. Dr. Gerald Kolbitsch Direktor
5 HÖHERE BUNDESLEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE UND HOTELFACHSCHULE 9900 Lienz, Weidengasse 1, Tel.: , Fax: , mailto: INFORMATIONEN FÜR DEN FACHPRAKTISCHEN UNTERRICHT Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLW) und Hotelfachschule (HF) Gemäß 52 (mittlere Schulen) und 65 Schulorganisationsgesetz (höhere Lehranstalten) haben berufsbildende Schulen die Aufgabe neben der Vermittlung von Allgemeinbildung auch jene fachliche Bildung zu vermitteln, welche zur Ausübung eines Berufes befähigt, zum Beispiel Hotel- und Gastgewerbeassistent/in, Restaurantfachmann/frau Koch / Köchin (für HLW und HF). In den Unterrichtsgegenständen Küchen- und Restaurantmanagement (HLW) und Küchenorganisation und Kochen sowie Serviceorganisation, Servieren und Getränke (HF) wird gefordert, dass die Schüler/innen Speisen und Getränke herstellen und servieren sowie Gäste betreuen und beraten können. Dabei sind die Anforderungen der Praxis sowohl hinsichtlich der verwendeten Lebensmittel und Getränke (einschließlich Alkoholika) als auch der zubereiteten Speisen zu beachten. Das persönliche Erscheinungsbild und die Umgangsformen sind ebenfalls wichtig. Daher sind Piercings vor dem fachpraktischen Unterricht zu entfernen. Für die fachpraktischen Unterrichtsgegenstände in der HLW und HF ist daher die Einhaltung der Vorschriften zur persönlichen Hygiene sowie das Tragen von entsprechender Berufs- und Arbeitskleidung erforderlich, die jener der Berufsbilder Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau bzw. Koch / Köchin entspricht. Weitere Aufnahme-Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: Ich bestätige, dass meine Tochter / mein Sohn..... die für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht (einschließlich der Fachpraxis) erforderliche gesundheitliche und körperliche Eignung aufweist und bereit ist, die im Lehrplan vorgesehenen Bildungsziele und -inhalte zu erreichen. Ich nehme zur Kenntnis, dass die allgemein vorgeschriebene Berufs- und Arbeitskleidung im fachpraktischen Unterricht, bei einschlägigen Schulveranstaltungen sowie den abschließenden Prüfungen zu tragen ist und dass die Vorschriften zur persönlichen Hygiene einzuhalten sind. Datum, Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
6 HÖHERE BUNDESLEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE UND HOTELFACHSCHULE 9900 Lienz, Weidengasse 1, Tel.: , Fax: , mailto: INFORMATIONEN zur Anmeldung Schuljahr 2016/17 1.) Verbindlicher Termin der Anmeldung 8. bis 26. Februar ) Die Anmeldeunterlagen sind bitte persönlich bzw. vom Erziehungsberechtigten im Sekretariat der HLW/HF während der Öffnungszeiten abzugeben. Montag bis Donnerstag Freitag In den Semesterferien ( bis ) von 08:00 bis 16:00 Uhr von 08:00 bis 12:00 Uhr von 08:00 bis 12:00 Uhr Mitzubringen sind: a) das vollständig ausgefüllte ANMELDEFORMULAR (bitte die Sozialversicherungsnummer Ihrer Tochter / Ihres Sohnes angeben) und der ausgefüllte ELTERNFRAGEBOGEN; b) die GEBURTSURKUNDE und der STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEIS in Kopie; c) das ORIGINAL der SCHULNACHRICHT 2015/16; d) die unterschriebenen INFORMATIONEN für den fachpraktischen Unterricht. 3.) Die vorläufige Zuweisung des Schulplatzes sowie die vorläufige Nichtaufnahme erfolgt durch die Erstwunschschule am Mittwoch, 16. März 2016 (Postaufgabestempel) durch ein Schreiben an die Erziehungsberechtigten. 4.) Der vorläufig zugewiesene Schulplatz ist, unter der Voraussetzung der Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen, zum Zeitpunkt der Aufnahme verbindlich. 5.) Die ausgefüllte SCHULERFOLGSBESTÄTIGUNG (auszufüllen vom Schulleiter oder Klassenvorstand der zurzeit besuchten Schule) übermitteln Sie uns bitte bis 1. Juli Diese Bestätigung kann von den Eltern persönlich oder vom Schulleiter bzw. vom Klassenvorstand der besuchten Schule abgegeben werden. (Übermittlung per Fax bzw. möglich). Sollte der Abgabetermin auf Grund der Klassenkonferenz nicht eingehalten werden können, leiten Sie uns diese bitte unmittelbar nach der Konferenz weiter. 6.) Das positive Jahreszeugnis der 8. Schulstufe oder Unterstufe (4. Klasse) einer höheren Schule bzw. der 9. Schulstufe / Polytechnische Schule im Original benötigen wir am 1. Schultag des Schuljahres 2016/17. Tag der offenen Tür an der HLW/HF Lienz Mittwoch, 3. Februar 2016 von 08:00 bis 12:00 Uhr Mag. Dr. Gerald Kolbitsch Direktor
7 Langstempel der bisherigen Schule Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe und Hotelfachschule Lienz 9900 Lienz, Weidengasse 1 Tel.: (04852) 64508, Fax: (04852) hlw-lienz@tsn.at web: SCHULERFOLGSBESTÄTIGUNG (1. Seite) Die Schülerin / der Schüler: Geb. am: Besuch der 8. Schulstufe im Schuljahr Hauptschule in AHS in NMS in Besuch der 9. Schulstufe im Schuljahr Polytechnische Schule in Berufsbildende mittlere Schule (z. B. HAS) in Berufsbildende höhere Schule (z. B. HAK) in Sonstige Schule in Aufnahme erwünscht: Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe Hotelfachschule Es wird mitgeteilt, dass sich in der Klassenkonferenz nach 20 (6) SchUG 1) bezüglich dieser Schülerin / dieses Schülers Folgendes ergeben hat: 1. Jahresbeurteilung 2015/16: Nicht genügend bzw. Nicht beurteilt im Gegenstand / in den Gegenständen: 2. Erfolg 2015/16: Ausgezeichneter Erfolg: ja nein Guter Erfolg: ja nein Bitte Noten in die jeweiligen Spalten eintragen! Beurteilung in: Deutsch Englisch Mathematik HS NMS AHS PTS 1. LG 2. LG 3. LG vertieft grundl. vertieft grundl. Die Klassenkonferenz der Hauptschule hat festgestellt, dass die Schülerin / der Schüler trotz der Note Befriedigend im angeführten leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand / in den angeführten leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen (Pflichtgegenstand / Pflichtgegenstände bitte eintragen) in der mittleren Leistungsgruppe auf Grund ihrer / seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der berufsbildenden höheren Schule genügen wird. Ist die Schülerin / der Schüler in einem leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand / in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen in der niedrigsten Leistungsgruppe, ist für die Aufnahme in einer berufsbildenden mittleren Schule im betreffenden Pflichtgegenstand / in den betreffenden Pflichtgegenständen eine Aufnahmeprüfung abzulegen.
8 SCHULERFOLGSBESTÄTIGUNG (2. Seite) Die Klassenkonferenz der Neuen Mittelschule hat nach 68 Abs. 1 Z 4 (SchOG) 2) festgestellt, dass die Schülerin / der Schüler, obwohl das Bildungsziel der Vertiefung in einem differenzierten Pflichtgegenstand (Beurteilung mit Befriedigend) nicht erreicht wurde (BHS) 3, bzw. hat nach 55 (1a) SchOG festgestellt, dass die Schülerin / der Schüler, obwohl das Bildungsziel der grundlegenden Allgemeinbildung in einem differenzierten Pflichtgegenstand (Beurteilung mit Genügend) nicht erreicht wurde (BMS) 4), (Pflichtgegenstand bitte eintragen) auf Grund ihrer / seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen einer höheren Schule bzw. mittleren Schule genügen wird; dabei hat die Klassenkonferenz die Beurteilungen in den übrigen Unterrichtsgegenständen sowie die ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung (gemäß 22 Abs. 1a des Schulunterrichtsgesetzes) zu berücksichtigen... Datum Rundsiegel Schulleiter oder Klassenvorstand Unterschrift Die ausgefüllte SCHULERFOLGSBESTÄTIGUNG (auszufüllen vom Schulleiter oder Klassenvorstand der zurzeit besuchten Schule) übermitteln Sie uns bitte bis 1. Juli Diese Bestätigung kann von den Eltern persönlich oder vom Schulleiter bzw. vom Klassenvorstand der besuchten Schule abgegeben werden. (Übermittlung per Fax bzw. möglich). Sollte der Abgabetermin auf Grund der Klassenkonferenz nicht eingehalten werden können, leiten Sie uns diese bitte unmittelbar nach der Konferenz weiter. Zu 1) Schulunterrichtsgesetz (SchUG) Zu 2) Schulorganisationsgesetz (SchOG) Zu 3) Berufsbildende höhere Schule (BHS) Zu 4) Berufsbildende mittlere Schule (BMS)
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