Infos für Dich und Deine Eltern

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1 Infos für Dich und Deine Eltern Liebe Jugendliche, Du hast Dich für eine Aufnahme in einer unserer Wohngruppen entschieden, oder überlegst dies derzeit noch. Dieser Schritt ist Dir und Deinen Eltern wahrscheinlich nicht leicht gefallen. Vielleicht hast Du Dich im Internet über uns erkundigt. Wenn Du auf der Homepage unserer Einrichtung ( warst, hast Du bestimmt auch unser Gästebuch entdeckt. Dort befinden sich sehr viele Einträge von Mädchen, die auch schon einmal hier waren. Oft findest Du dort Einträge wie: die Zeit hier war nicht immer einfach, im Rückblick aber recht schön und wichtig. So wie die meisten ehemaligen Mädchen würden wir das auch sehen: v.a. die erste Zeit ist nicht immer einfach, Du musst Dich in einigen Punkten umstellen, auf neue Personen einlassen, wirst neue Regeln des Zusammenlebens erfahren. Mit der Zeit wirst Du aber merken, dass es so schlimm hier nicht ist, Du wirst Freundinnen und Freunde hier finden, wirst erste Erfolgserlebnisse haben, Dich gegebenenfalls mit Deinen Eltern wieder besser verstehen. Vieles hast Du bereits (oder wirst es noch) im Vorstellungsgespräch erfahren. Um Dich auf Deine Zeit hier in der Wohngruppe weiter vorzubereiten und einzustimmen, haben wir nun für Dich und Deine Eltern ein paar Infos zusammengestellt, in Ergänzung zu dem, was Du auf unserer Homepage lesen kannst: Du sollst Dich bei uns wohlfühlen Du sollst Dich hier in der Einrichtung wohlfühlen. Denn wir glauben, dass Du Dich nur dann positiv weiterentwickeln kannst, wenn Du Dich angenommen und wertgeschätzt fühlst. Infos für Dich und Deine Eltern Seite 1 von 5 Deine Probleme in der Vergangenheit interessieren uns nicht so sehr. Wichtig sind uns Deine Stärken und Deine Zukunft. Deine BetreuerInnen Du wirst von ausgebildeten und erfahrenen MitarbeiterInnen (pro Wohngruppe fünf Erzieherinnen oder Sozialpädagoginnen) betreut. Sie sind hier für Dich verantwortlich. Deine besondere Lebenssituation und Dein Wohlbefinden sind ihnen wichtig. Du kannst erwarten, dass Deine BetreuerInnen sorgsam mit Deinen Gefühlen und Empfindungen umgehen. Sie werden Dich willkommen heißen und Dich in Deiner neuen Umgebung unterstützen. Aber so wie Du sind auch die MitarbeiterInnen Menschen mit Fehlern, Schwächen und eigenen Gefühlen. So sorgt nur ein gegenseitiges Verständnis für ein gutes Miteinander. Du kannst davon ausgehen, dass wir offen und ehrlich mit Dir und Deinen Eltern umgehen. Natürlich wünschen wir uns, dass Du und Deine Eltern ebenso offen und ehrlich mit uns umgehen. Du kannst darauf vertrauen, dass Deine BetreuerInnen mit allen, die an Deiner Erziehung beteiligt sind, eng zusammenarbeiten. Deine Eltern Auch nach der Aufnahme in unsere Einrichtung sind Deine Eltern in der Regel nach wie vor für Dich und Deine Erziehung verantwortlich. Deswegen werden und müssen wir vieles mit ihnen absprechen. Wir wollen mit Deinen Eltern zusammen arbeiten, weil wir Dich und Deine Eltern so am besten unterstützen können. Hilfeplan Wir haben von Deinen Eltern und dem für Dich zuständigen Jugendamt den Auftrag erhalten, mit Dir zusammen bestimmte Ziele zu errei-

2 chen. Du spielst dabei die Hauptrolle: denn wir können und wollen nur mit Dir gemeinsam diese Ziele erreichen. Deswegen nimmst Du auch bei den regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen teil (zusammen mit Deinem Jugendamt, Deinen Eltern und Deinen BetreuerInnen) und wirst bei der Erstellung des Hilfeplans beteiligt. Passt Dir etwas nicht, sage es deutlich, denn dann muss es auch aufgeschrieben werden. Andererseits soll das, was im Hilfeplangespräch vereinbart wurde, für Dich für die darauf folgende Zeit auch gelten. Wohnen Du hast ein eigenes Zimmer, das für Dich eingerichtet ist und das Du in Absprache mit Deinen BetreuerInnen nach Deinen Wünschen mitgestalten darfst. Du hast das Recht auf eine Rückzugsmöglichkeit in Deinem Zimmer, ein Recht auf Deine Privatsphäre. Wenn jemand Dein Zimmer betreten will, muss sie anklopfen. Wir erwarten und wünschen uns natürlich aber auch, dass Du auf Dein Zimmer und die Möbel der Einrichtung achtest. Schule und Berufsausbildung Du hast das Recht, Deinen Interessen und Begabungen entsprechend unterstützt zu werden. Die Entscheidung über die Auswahl einer Schule, einer beruflichen Förderung oder eines Ausbildungsplatzes wird nur mit Deiner Zustimmung getroffen. Die meisten Mädchen aus unseren Wohngruppen besuchen unsere Schule zur Erziehungshilfe. In dieser wird nach den amtlichen Lehrplänen unterrichtet. Die BetreuerInnen unterstützen Dich bei den Hausaufgaben, helfen Dir bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz und unterstützen Dich bei der Erreichung Deiner beruflichen Ziele. Ernährung und Gruppendienste An Schultagen erhalten die meisten Gruppen das Mittagessen von unserer Großküche, ansonsten kochen die Gruppen selbst, mit Beteiligung der Mädchen. Wo immer es möglich ist, werden die Mahlzeiten gemeinsam in der Gruppe eingenommen. Wir achten auf ein ausgewogenes Verhältnis von geschmacklich gutem, ausgewogenem und gesundem Essen. Individuelle Vorlieben werden berücksichtigt. Die Grundreinigung in den Gruppen erfolgt durch Reinigungskräfte. Darüber hinaus musst Du Dich auch bei der Reinigung und Mithilfe im Haushalt in der Gruppe beteiligen. Über die Gruppendienste ist dies gerecht auf alle aufgeteilt. Regeln und Konsequenzen In der Wohngruppe gibt es neben den Regeln, die von der Gruppe gemeinsam mit den Mädchen festgelegt werden, auch Regeln, die von den BetreuerInnen und der Einrichtung festgelegt werden. Hierzu gehören insbesondere Vorgaben, die zu Deinem und dem Schutz Deiner Mitbewohnerinnen dienen. So wird z.b. die Zeit, die Du außerhalb der Gruppe verbringst, entsprechend Deinem Alter und Deinem Verhalten festgelegt. Andere Regeln sind gesetzlich vorgegeben (z.b. Schulpflicht, Jugendschutzgesetz, Strafrecht). Bei Regelverstößen bemühen wir uns darum, die Mädchen mit den unmittelbaren Folgen ihres Handelns zu konfrontieren. So kannst Du z.b. ein paar Tage keinen Ausgang haben, wenn Du nicht rechtzeitig in die Gruppe zurückgekehrt bist. Oder es müssen Schäden, die angerichtet werden, vom Taschengeld bezahlt werden. Oder nach einem Streit erfolgt eine Wiedergutmachung. Die Betreuerinnen wählen Konsequenzen sehr individuell aus und berücksichtigen dabei Deine Lebenssituation und Entwicklung. Natürlich belohnen wir auch, wenn etwas gut gemacht wurde. Infos für Dich und Deine Eltern Seite 2 von 5

3 Therapie Du hast bei uns die Möglichkeit einer Therapie. D.h., Du kannst Dir alles von der Seele reden. Wir verstehen die Therapie als freiwilliges Angebot. Kontakte mit Anderen Du darfst von Deiner Familie, von Freunden und Personen, die Dir wichtig sind, in Absprache mit Deinen BetreuerInnen Besuch empfangen und diese selber besuchen. Das gleiche gilt für Telefonate bzw. s. Deine Post ist grundsätzlich nur für Dich bestimmt. Du entscheidest, wer die Briefe, die Du bekommst oder schreibst, lesen darf. Dies gilt natürlich auch für s, SMS etc. Jede Gruppe hat einen Fernseher und einen Computer mit Internetzugang. Die Fernseh- und Computerzeiten sind in den Gruppen unterschiedlich geregelt. Es ist nicht möglich einen Fernseher oder einen Computer auf dem Zimmer zu haben. Taschengeld Du bekommst Taschengeld und kannst selbst entscheiden, wofür Du es ausgibst. Die Höhe Deines Taschengeldes ist altersabhängig und wird vom bayerischen Sozialministerium festgelegt. Wenn du einen Schaden angerichtet hast, kann ein Teil Deines Taschengelds zur Wiedergutmachung verwendet werden. Beteiligung und Mitbestimmung Du wirst hier in der Einrichtung in vielem beteiligt und kannst mitbestimmen (z.b. bei der Erstellung von Berichten an das Jugendamt, im Hilfeplangespräch, bei den Elterngesprächen, bei der Planung Deiner weiteren Zukunft, im Gruppenalltag, bei Gruppengesprächen). In den Gruppen finden einmal jährlich Wahlen zum Gruppensprecher statt. Die einzelnen Gruppensprecher treffen sich regelmäßig zum Gespräch mit der Leitung Gewaltfreie Erziehung Du sollst Dich bei uns sicher und beschützt fühlen. Du hast ein Recht auf gewaltfreie Erziehung: Niemand darf Dich schlagen, verletzen, beleidigen, demütigen, oder Dich zu sexuellen Handlungen zwingen. Die BetreuerInnen bieten Dir Schutz und Hilfe an. Sie helfen Dir, mögliche Gefahren zu erkennen. Es ist aber auch Deine Pflicht, dieses Recht natürlich ebenfalls anderen zuzugestehen. Niemand darf Dich festhalten, ein- oder aussperren. In Gefahrensituationen gibt es Ausnahmen: z. B. wenn Du Dich oder andere gefährdest, können die BetreuerInnen Dich gegebenenfalls festhalten oder Dir verweigern, die Wohngruppe zu verlassen. Beschwerde Wenn Dir etwas nicht passt, hast Du die Möglichkeit, Dich zu beschweren. Bespreche Dein Anliegen am Besten mit einer vertrauten Person. Überlege, an wen Du deine Beschwerde richten willst. Kannst du Dein Anliegen nicht mit Deinen BetreuerInnen selbst klären, wende Dich an Deine Gruppensprecherin oder an die Leitung. Können Dir diese auch nicht weiterhelfen, wende Dich an Dein Jugendamt (oder natürlich an Deine Eltern). Zum Schluss Bitte beachte: Die Grenzen Deiner Rechte liegen dort, wo die Rechte anderer beginnen. Du hast die Pflicht, diese Rechte anderen gegenüber zu achten. Deine Rechte können durch unsere Aufsichts- und Sorgfaltspflicht eingeschränkt werden. Infos für Dich und Deine Eltern Seite 3 von 5

4 Liebe Eltern, Sie überlegen derzeit oder haben sich bereits entschlossen, Ihre Tochter in einer Wohngruppe unserer Einrichtung für einen längeren Zeitraum pädagogisch betreuen zu lassen. Für Ihr uns damit entgegengebrachtes Vertrauen danken wir Ihnen. Dies war für Sie bestimmt keine einfache Entscheidung. Möglicherweise fühlen Sie sich insgeheim schuldig, in der Erziehung Ihres Kindes versagt zu haben. Sie können davon ausgehen, dass wir Ihre Entscheidung, Ihr Kind in einem Heim unterzubringen, nicht als Eingeständnis von Schuld und Versagen verstehen, sondern als Ausdruck Ihrer elterlichen Verantwortung (denn es gibt nicht wenige Eltern, die ihr Kind einfach laufen lassen). Doch Sie bleiben mit der Aufnahme Ihrer Tochter in der Wohngruppe weiterhin die Eltern Ihrer Tochter. Vor allem die erste Zeit wird manchmal schwierig für Ihre Tochter, wird sie doch viel Neues erfahren. Vielleicht wird sie sich in dieser Zeit nicht immer wohlfühlen in unserer Einrichtung. So können Sie unserer Erfahrung nach davon ausgehen, dass Ihre Tochter Sie auf Probe stellen und Ihre Entscheidung für eine Heimaufnahme testen wird. Bitte suchen Sie dann das Gespräch mit uns. Bleiben Sie bei Ihrer Entscheidung, um Ihrer Tochter eine gute Zukunft zu ermöglichen. Unterstützung und Zusammenarbeit Sie haben bei Ihrem zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung (gem. 27 SGB VIII) gestellt. Wir sind von Ihnen und dem zuständigen Jugendamt beauftragt, Sie bei der Erziehung Ihres Kindes zu unterstützen. Unsere Haltung Ihnen gegenüber ist geprägt von Respekt und Akzeptanz. Wir orientieren uns dabei an Ihren Stärken und Fähigkeiten als Familie. Wir können und wollen für Ihr Kind die Familie nicht ersetzen. Vielmehr können wir nur dann erfolgreich sein, wenn wir mit Ihnen zusammenarbeiten. So wünschen wir uns im Interesse einer positiven Weiterentwicklung Ihrer Tochter eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen. Eine regelmäßige Zusammenarbeit in Form von Elterngesprächen gewährleistet den hierfür notwendigen Austausch von Informationen und Erfahrungen. Bitte bemühen Sie sich aktiv um diesen Austausch mit den an der Betreuung Ihrer Tochter beteiligten MitarbeiterInnen unserer Einrichtung. Wenn Sie weiter entfernt wohnen, können Sie in einem extra bereitgestellten Elternappartement übernachten. Hilfedauer Ziel der Hilfe zur Erziehung in einer Wohngruppe ist die Rückkehr Ihrer Tochter zu Ihnen nach Hause. Sollte dies nicht möglich sein, bereiten wir Ihre Tochter auf ein selbständiges Leben vor. Die Dauer der Hilfe orientiert sich dabei am individuellen Bedarf und an den im Hilfeplan festgelegten Zielen. Unserer Erfahrung nach, die auch von wissenschaftlicher Seite bestätigt wird, werden erst nach ca. zwei Jahren stabile positive Verhaltensänderungen erzielt. Um positive Fortschritte, können die Mädchen aus den Wohngruppen nach Absprache mit den Eltern und dem Jugendamt ca. alle drei Wochen ein Wochenende und in den Schulferien für eine gemeinsam festgelegte Zeit nach Hause fahren. Diese Heimfahrten werden in Elterngesprächen vorbereitet und begleitet. Kosten Die Kosten der Unterbringung Ihrer Tochter in unserer Einrichtung übernimmt das zuständige Jugendamt. Gegebenenfalls müssen Sie etwas Infos für Dich und Deine Eltern Seite 4 von 5

5 hinzuzahlen. Dies klären Sie bitte mit Ihrem Jugendamt. In dem Entgelt, das unsere Einrichtung vom zuständigen Jugendamt erhält, ist alles beinhaltet, u.a. das Taschengeld, Kosten für Kleidung, Hygieneartikel etc. Sollten Sie darüber hinaus Ihrem Kind etwas mitgeben oder schenken wollen, so ist dies grundsätzlich möglich. Allerdings bitten wir darum, dies mit uns abzusprechen. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Dir und mit Ihnen. Schnaittach, im März 2012 Jugendhilfezentrum Schnaittach (Träger: Caritasverband Nürnberg e.v.) Bayreuther Str Schnaittach Tel.: 09153/408-0 Mail: Internet: Infos für Dich und Deine Eltern Seite 5 von 5

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