Grundlage für die Errichtung und Instandhaltung von baulichen Anlagen ist die Bauordnung.
|
|
- Maja Peters
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bauordnung Grundlage für die Errichtung und Instandhaltung von baulichen Anlagen ist die Bauordnung. Musterbauordnung Da die Bauordnung in jedem Bundesland einzeln erlassen wird, soll auf die Musterbauordnung (MBO) Bezug genommen werden. Gemäß 17 (5) MBO 2002 müssen Hersteller bestimmter Bauprodukte und Anwender bestimmter Bauarten einen Nachweis darüber erbringen, dass sie über entsprechend qualifiziertes Personal und betriebliche Einrichtungen verfügen. Für welche Bauprodukte und für welche Bauarten dies zutrifft, regelt die Bauordnung nicht. Hierzu wurde die Hersteller- und Anwenderverordnung HAVO erlassen. Für die - Ausführung von Schweißarbeiten zur Herstellung tragender Stahlbauteile nach DIN Ausführung von Schweißarbeiten zur Herstellung tragender Aluminiumbauteile nach DIN (künftig DIN V ) - Ausführung von Schweißarbeiten zur Herstellung von Betonstahlbewehrungen nach DIN 4099 (künftig DIN EN 17660) müssen der Hersteller und der Anwender über Fachkräfte mit besonderer Sachkunde und Erfahrung sowie über besondere Vorrichtungen verfügen. Die Hersteller und Anwender haben vor der erstmaligen Durchführung der Arbeiten und danach in Abständen von höchstens 3 Jahren gegenüber einer anerkannten Prüfstelle nachzuweisen, dass sie die Anforderungen erfüllen. Eine der wesentlichen Anforderungen stellt die Erfüllung schweißtechnischer Qualitätsanforderungen nach DIN EN 729 dar. Liste der technischen Baubestimmungen Jedes Bundesland veröffentlicht eine Liste, in der die für die Baugewerke relevanten Normen aufgeführt werden. Die Metallbauten sind unter 2.4 genannt. In der Liste vom ist die neue DIN : bereits aufgeführt und somit in Nordrhein- Westfalen verbindlich eingeführt. Ü- Zeichen und Bauregelliste Aufgrund der europäischen Bauproduktenrichtlinie wurde die Bauordnung im Jahr 1996 grundlegend geändert. Neu eingeführt wurde, dass Bauprodukte ein Übereinstimmungszeichen (Ü- Zeichen) tragen müssen. Die Bauregelliste nennt die Bauprodukte und gibt auch Produktnormen und Art des Übereinstimmungszeichen vor. Sofern es in der Zukunft einheitliche, sog. harmonisierte Normen für Bauprodukte gibt, wird das CE- Zeichen anstelle des Ü- Zeichens treten. Der Vertrag Für die Ausführung öffentlicher Bauaufträge wird grundsätzlich der Bezug zur Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) hergestellt. In den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) sind die DIN für Stahlbauarbeiten und die DIN für Metallbauarbeiten enthalten. Beide fordern für die Ausführung von Schweißarbeiten die Beachtung der DIN In der Ausgabe Dez wurde bereits auf die neue DIN : verwiesen. Ungeachtet der gesetzlichen Forderungen kann ein Auftraggeber von seinem Lieferanten die Vorlage der Herstellerqualifikation verlangen, auch wenn das Produkt nicht den gesetzlichen oder normativen Forderungen unterliegt. Die vertraglichen Einzelforderungen sind privatrechtlicher Natur und gelten in jedem Fall. Regeln der Technik Oftmals wird auch Bezug auf die anerkannten Regeln der Technik genommen. Der Hersteller weiß oft nicht, was damit gemeint ist und wo er sich informieren kann. Für den bauaufsichtlichen Bereich gilt die Liste der technischen Baubestimmungen. Empfehlenswert ist auch das Fachregelwerk Metallbauerhandwerk Konstruktionstechnik ( das für alle Produkte und Arbeitsbereiche im Metallbau Hinweise auf die einschlägigen Normen enthält. Informationen über Voraussetzungen und Ablauf des Nachweisverfahrens zur Anerkennung in den Klassen B und C
2 Am 12. September 2003 wurde die DIN mit dem Ausgabedatum September 2002 in Nordrhein- Westfalen in die Liste der Technischen Baubestimmungen aufgenommen und ist somit als anerkannte Regel zur Wahrung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anzusehen. DIN : löst das bestehende Normenwerk aus dem Jahre 1983 ab und trägt den Anforderungen der europäischen Harmonisierung Rechnung. Voraussetzungen zur Erteilung der Herstellerqualifikation DIN : sieht fünf Klassen für geschweißte Stahlbauten in Abhängigkeit ihrer Anforderungen und Einsatzbereiche als Herstellerqualifikation vor. Für alle Klassen gilt, daß der Hersteller über geeignetes Fachpersonal, Einrichtungen und Geräte verfügen muss. Es ist eine Werkseigene Produktionskontrolle durchzuführen. Die Eignung eines Betriebes (Herstellers) zum Schweißen von Stahlbauteilen in der jeweiligen Klasse wird, nach Erfüllung der Anforderungen dieser Norm, von einer nach dem Bauordnungsrecht anerkannten Prüfstelle überprüft und bescheinigt. Geltungsbereiche, einsetzbare Werkstoffe und Anforderungen an den Schweißfachbetrieb sind im folgenden wiedergegeben. Fachpersonal Schweißer / Bediener Die Tätigkeit der Schweißer oder Bediener in der Fertigung muss durch gültige Prüfungen nach DIN EN 287 u./o. DIN EN 1418 abgedeckt sein. Werden in der Fertigung Kehlnähte gefertigt, sind auch diese durch eine gültige Prüfungsbescheinigung nachzuweisen. Schweißaufsicht Die Schweißaufsicht muss dem Betrieb ständig angehören, ausreichend qualifiziert sein, Stahlbauerfahrung besitzen und Kenntnisse über die zu überwachenden Schweißarbeiten besitzen. Für die Aufgaben und Verantwortung gilt DIN EN 719. Die Schweißaufsicht hat bei der durch die anerkannte Stelle vorgenommenen Betriebsprüfung nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, ihren Aufgaben gerecht zu werden. Einrichtungen und Geräte Für die vorgesehene Fertigung muss der Hersteller geeignete Einrichtungen zur Nahtvorbereitung, zum Schweißen, zum Prüfen und für den Transport vorhalten. Werkseigene Produktionskontrolle Die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) stellt sicher, dass bei der Fertigung von Stahlbauteilen die Ausführung nach DIN gewährleistet ist. Die WPK erfolgt in Verantwortung des Herstellers. Zu dokumentierender Gegenstand der WPK ist u.a.: - Art und Umfang der Konstruktionsprüfung - Bewertung eines Unterlieferanten - Nachweis der Verwendbarkeit der eingesetzten Bauprodukte - Prüfung der erforderlichen Personalqualifikation - Prüfung der Fertigungseinrichtungen und Einhaltung der Instandhaltungsroutinen - Verfahren zur Rückverfolgbarkeit des Produktes - Lagerung der Bauprodukte und Zuordnung durch Werkstoffnachweise - Maßnahmen bei Nichterreichen der geforderten Qualität - Anzugsmomente bei vorgespannten Schraubverbindungen - Überprüfung der Korrosionsschutzanforderungen - Dokumentation Anforderungen an den Hersteller Die Erfüllung der Anforderungen (Personal, Einrichtungen, Fachkompetenz) wird auf Grundlage der DIN EN ISO 3834 ff Schweißtechnische Qualitätsanforderungen mittels Betriebsprüfung durch die anerkannte Prüfstelle festgestellt. Ein Betrieb, der die Herstellerqualifikation nach Klasse B oder C anstrebt, muss die Inhalte nach DIN EN ISO verfügen.
3 Ablauf der Betriebsprüfung Antragstellung Der Antrag auf Erteilung der gewünschten Herstellerqualifikation nach DIN ist auf einem Formblatt der anerkannten Prüfstelle zu stellen. Qualifikationsnachweise, der technische Lebenslauf der Schweißaufsicht sowie die aktuellen Schweißerprüfungsbescheinigungen sind als Kopie dem Antrag beizufügen. Nach Eingang und Prüfung der Unterlagen wird sich die anerkannte Prüfstelle bzw. der zuständige Prüfingenieur zwecks Terminabsprache mit der Schweißaufsichtsperson in Verbindung setzen. Einen Antrag auf Herstellerqualifikation erhalten Sie als pdf-download hier. Betriebsprüfung Zum vereinbarten Termin erfolgt durch den Prüfungsausschuss gemeinsam mit der verantwortlichen Schweißaufsichtsperson die Überprüfung der personellen Voraussetzungen, die Eignung der Betriebsmittel sowie die Wirksamkeit der internen und externen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Hierzu zählen insbesondere die Umsetzungen der Anforderungen der WPK und die Erfüllung der Elemente der DIN EN ISO 3834 anhand durchgeführter Arbeiten. Bei Bedarf können auf Grundlage vorliegender Schweißerprüfungen Arbeitsproben erstellt werden. Mit der Schweißaufsicht wird ein Fachgespräch geführt. Gegenstand dieses Gespräches ist u.a. - Sachkenntnis der Anwendungsnormen - Umsetzung der Anforderungen aus der Landesbauordnung - Besonderheiten des Anwendungsgebietes - Schweißverfahren - Werkstoffe Geltungsbereiche und betriebliche Anforderungen Klasse B Geltungsbereich Werkstoffe: Unlegierte Baustähle im Festigkeitsbereich bis S275 Erzeugnisdicken 22mm, bei anzuschweißenden Stirn-, Kopf- und Fußplatten 30mm Schweißprozesse: Manuelle und teilmechanische Verfahren; ausgenommen Überschweißen von Fertigungsbeschichtungen. Vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile: - Vollwand- und Fachwerkträger bis 20m Stützweite und Stützen in Gelenk- oder Rahmenbauweise für eingeschossige Gebäude - Maste und Stützkonstruktionen bis 20m Höhe - Stahlschornsteine des Abmessungsbereiches II nach DIN Behälter und Silos aus Blechen 8mm Dicke - Treppen, Laufstege, Bühnen mit Verkehrslasten 5 KN/m² (siehe DIN 1055) - Geländer mit Horizontallasten in Holmhöhe 0,5 KN/m - Gerüste nach DIN 4420 und andere Bauteile vergleichbarer Art und Größenordnung Anforderungen Es sind geprüfte Schweißer mit gültiger Schweißerprüfung nach DIN EN einzusetzen. Der Geltungsbereich der Prüfung muss den Einsatzbereich des Schweißers voll abdecken. Für Rohrknoten (Rundrohr an Rundrohr) ist die Zusatzprüfung nach DIN erforderlich. Der Betrieb muss als Schweißaufsicht mindestens eine dem Betrieb ständig angehörende Schweißaufsichtsperson mit technischen Basiskenntnissen nach Richtlinie DVS-EWF 1171 oder gleichwertiger Ausbildung haben. Standard- Qualitätsanforderungen nach DIN EN 729-3
4 Klasse C Geltungsbereich Werkstoffe wie in Klasse B sowie nichtrostende(1) und wetterfeste Stähle und Stahlgusssorten im Festigkeitsbereich bis S275, bei reiner Druckbeanspruchung bis S355 Erzeugnisdicken im tragenden Querschnitt 30 mm, bei anzuschweißenden Stirn-, Kopf- u. Fußplatten 40 mm Schweißprozesse: manuelle, teilmechanische, voll-mechanische und automatische Verfahren (Bolzenschweißen nach DIN EN ISO 14555) Alle Bauteile der Klasse B mit folgender Erweiterung - Stützweiten und Höhen auf 30 m - Auffangwannen und - Fertigungsschweißungen von Stahlgussteilen aller nach dieser Norm einsetzbaren Sorten Anforderungen Es sind geprüfte Schweißer / Bediener mit gültiger Schweißer- / Bedienerprüfung nach DIN EN 287-1/ DIN EN 1418 einzusetzen. Der Geltungsbereich der Prüfung muss den Einsatzbereich des Schweißers / Bedieners voll abdecken. Für Rohrknoten (Rundrohr an Rundrohr) ist die Zusatzprüfung nach DIN erforderlich. Der Betrieb muss als Schweißaufsicht mindestens eine dem Betrieb ständig angehörende Schweißaufsichtsperson mit speziellen technischen Kenntnissen nach Richtlinie DVS-EWF 1172 oder gleichwertiger Ausbildung haben. Bei Serienproduktion(2) und Fertigungsschweißungen von Stahlgussteilen mit nachgewiesener Erfahrung in der Schweißaufsicht kann diese von einer Schweißaufsichtsperson mit technischen Basiskenntnissen nach Richtlinie DVS-EWF 1171 oder gleichwertiger Ausbildung vorgenommen werden. Standard- Qualitätsanforderungen nach DIN EN (1) Nur für Stahlschornsteine, für alle anderen Bauteile nur in Verbindung mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (2) Serienproduktion liegt vor, wenn eine wiederholende Fertigung von vergleichbaren Bauteilen mit eindeutiger Festlegung von Tragwerksform, Stahlsorte, Schweißprozesse, und Arten der Schweißverbindungen vom Hersteller durchgeführt wird. Bescheinigung und Geltungsdauer der Herstellerqualifikation Sofern die Anforderungen nach Norm vom Betrieb erfüllt werden und die Betriebsprüfung durch eine anerkannte Prüfstelle ein zufriedenstellendes Ergebnis aufweist, stellt die Prüfstelle eine Bescheinigung aus. Die Geltungsdauer der Herstellerqualifikation beginnt mit dem Tag der Betriebsprüfung und ist je nach Abschluss der Betriebsprüfung höchstens 3 Jahre gültig. Die Herstellerqualifikation kann nach erneuter Überprüfung um weitere 3 Jahre verlängert werden. Sie wird automatisch ungültig, wenn die Voraussetzungen, unter der sie erteilt wurde, nicht mehr gegeben sind. Prüfstellen Anerkennung Ein Betrieb, der eine Herstellerqualifikation erwerben will, muss den Nachweis seiner Eignung gegenüber einer hierfür anerkannten Prüfstelle erbringen. Liste der PÜZ-Stellen Die Vorgaben der Europäischen Union machten es erforderlich, die anerkannten Prüfstellen bundesweit zu erfassen und zu veröffentlichen. Dieses Verzeichnis wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) geführt und zuletzt im Sonderheft 32 mit Stand Februar 2006 veröffentlicht. Verzeichnis der anerkannten Schweißfachbetriebe Bislang hat jedes Bundesland auf unterschiedliche Art und Weise die Namen der anerkannten Schweißfachbetriebe veröffentlicht. Da die Anerkennung eines Betriebes im gesamten Bundesgebiet gilt, hat sich der Koordinierungsausschuss der anerkannten Stellen für Metallbauten im bauaufsichtlichen Bereich (KoA) für die Veröffentlichung eines Gesamtverzeichnisses im Internet entschieden.
5 Unter sind alle Betriebe mit gültiger Herstellerqualifikation erfasst. Insbesondere für beschränkte Ausschreibungen oder für öffentliche Beschaffungen lassen sich hier gezielt qualifizierte Betriebe finden. Eine aktuelle Liste mit schweißtechnisch wichtigen Normen erhalten Sie als pdf-download hier. Kontakt Leitstelle Die anerkannte Prüfstelle der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld war aufgrund der Festlegungen im Ministerialblatt Nr. 89 vom 20. Dez für die Regierungsbezirke Detmold, Münster und Arnsberg anerkannt. Kooperationspartner 05261/ Im Laufe Ihrer 40- jährigen Tätigkeit entwickelte sich eine Kooperation mit den Handwerkskammern in Arnberg, Dortmund, Münster und Osnabrück-Emsland. Eine aktuelle Preisliste für die Herstellerqualifikation erhalten Sie als pdf-download hier Betriebe, die eine Anerkennung durch die Prüfstelle der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld erhalten (einschl. deren Kooperationspartner) bekommen automatisch den Komforteintrag im Verzeichnis
DIE HANDWERKSKAMMER LÜBECK INFORMIERT
DIE HANDWERKSKAMMER LÜBECK INFORMIERT DIN 18800-7, Ausgabe September 2002 Stahlbauten Teil 7: Ausführung und Herstellerqualifikation Herstellerqualifikation für das Schweißen Klasse (A), B, C, D, E (Ersatz
Mehr0. Allgemeines. 1. Personelle Anforderungen an den Hersteller
- Otto-Schott-Straße 13-07745 Jena - Tel.: (03641) 204 100 - Fax: 204 110 - www.ifw-jena.de - Mitglied der Zertifizierungsgemeinschaft für Qualitätsmanagementsysteme DVS ZERT e.v. - Werkstoffprüflabor
MehrNeue Stahlbauvorschriften (DIN : ) und Regeln für die Schweißerprüfung (DIN EN 287-1:2004) und Ihre Auswirkung auf die Unternehmen
Neue Stahlbauvorschriften (DIN 18800-7:2002-09) und Regeln für die Schweißerprüfung (DIN EN 287-1:2004) und Ihre Auswirkung auf die Unternehmen Dr.-Ing. Holger Günther Vorsitzender Landesverband Sachsen
MehrI n f o r m a t i o n e n
GSI Gesellschaft für Schweißtechnik International mbh www.gsi-slv.de I n f o r m a t i o n e n über die Voraussetzungen und den Ablauf der Betriebsprüfung für die Erteilung einer Bescheinigung über die
MehrStahlbau und Stahlverbundbau
Datum Objekt Bauteil-Nr. Bauleiter Telefon Fax Mobil Stahlbau- und Stahlverbundbauarbeiten nach DIN 18800, Teile 1 5 und 7 ja nein Maßnahmen 1. Voraussetzungen und technische Unterlagen 1.1 Liegen geprüfte
MehrZertifikat zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660
Zertifikat zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660 Informationen zu den Voraussetzungen und über den Ablauf des Nachweisverfahrens Stand 12.2016 Für das Schweißen von Betonstahl werden besondere
MehrAntrag auf Zertifizierung zum Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen nach EN
Gesellschaft für Schweißtechnik International mbh Antrag auf Zertifizierung zum Schweißen von Schienenfahrzeugen und fahrzeugteilen nach EN 150852 Unternehmen: Straße, Nr.: PLZ, Ort:........... Telefon:..
MehrBescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660
Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660 Informationen zu den Voraussetzungen und über den Ablauf des Nachweisverfahrens Stand 10.2010 Für das Schweißen
MehrI n f o r m a t i o n e n
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Halle GmbH SLV Halle GmbH Köthener Straße 33a 06118 Halle (Saale) PSF 600106 06036 Halle (Saale) Tel. (0345)5246-370 Fax (0345)5246-372 I n f o r m a t i o n
MehrLGA Bautechnik GmbH KompetenzZentrum Metall
Zertifizierung von Betrieben nach DIN EN ISO 3834 Merkblatt In der Normenreihe DIN EN ISO 3834 sind die Qualitätsanforderungen festgelegt, die ein Hersteller von schmelzgeschweißten Bauteilen und Konstruktionen
MehrISW. Handbuch zur Betriebsorganisation Ingenieurbüro für Schweißtechnik Wienecke Grebenstein, Grimmsche Straße 6, Tel.:
Hersteller:,Auftrags-Nr.: Seite 1 von 5 Name der notifizierten Stelle: Ing.-Büro für Schweißtechnik Wienecke Adresse: Grimmsche Straße 6, 34393 Tel.: 05674-7969 NB-Nr.: 2324 Bericht zur Erstinspektion
MehrBericht zur Anerkennung der Befähigung zum Schweißen an Tanks gemäß ADR
Prüfstelle Bericht Nr.: Fassung: Datum der Prüfung: Bericht zur Anerkennung der Befähigung zum Schweißen an Tanks gemäß 6.8.2.1.23 ADR für festverbundene Tanks, Aufsetztanks, Tankcontainern, Tankwechselaufbauten
MehrI n f o r m a t i o n e n
GSI Gesellschaft für Schweißtechnik International mbh www.gsi-slv.de I n f o r m a t i o n e n zur Erlangung der Herstellerqualifikation nach DIN V 4113-3:2003-11 0 Allgemeines Die Herstellerqualifikation
Mehrinformiert Stand:
Zertifizierung von Betrieben nach DIN EN 729 (ISO 3834) Dipl.-Ing. J. Bette, SLV Duisburg Dipl.-Ing. R. Zwätz, SLV Duisburg In der Normserie DIN EN 729 (ISO 3834) sind die Qualitätsanforderungen festgelegt,
MehrMuster-Hersteller und Anwenderverordnung (MHAVO) Begründung der Fassung September 2008
Muster-Hersteller und Anwenderverordnung (MHAVO) Begründung der Fassung September 2008 I Problem Die MHAVO stellt für die in 1 näher bezeichneten Tätigkeiten Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten
MehrDIN EN Erstinspektion zur Beurteilung der WPK. Systemaufbau/ Erstprüfung. Werkseigene Produktionskontrolle. Zertifizierung der WPK
DIN EN 1090 Hersteller intern Systemaufbau/ Erstprüfung Werkseigene Produktionskontrolle Probenahmen Verpflichtung zur Zertifizierung nach DIN EN 1090 Zertifizierungsstelle extern Erstinspektion zur Beurteilung
MehrDIN EN 1090 Teil 2. Nur eine neue DIN Teil 7???
DIN EN 1090 Teil 2 Nur eine neue DIN 18800 Teil 7??? ERFA 2009/Lz, Seite 1 von 37 Sie erinnern sich? ERFA 2009/Lz, Seite 2 von 37 Sie erinnern sich? ERFA 2009/Lz, Seite 3 von 37 Kommt dann eine neue DIN
MehrERTIFIKAT 2451-CPR-EN1O9O OO1. REMA Anlagenbau GmbH. Rudolf-Diesel-Weg 26
z avsert ERTIFIKAT Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle 2451-CPR-EN1O9O-2014.0424OO1 Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2011 (Bauproduktenverordnung
MehrSchweissen im bauaufsichtlichen Bereich
Fachbuchreihe Schweißtechnik 94 Schweissen im bauaufsichtlichen Bereich Erläuterungen mit Berechnungsbeispielen von Ch Ahrens, R Zwätz 3., veränd. Aufl. Schweissen im bauaufsichtlichen Bereich Ahrens /
MehrDIN EN ISO 9OO1 MIT DEN4 ST,ANDORT: SYKER STR LASER. IN DEN TATIGKEITSBEREiCH N
DIN EN ISO 9OO1 ZDI4_ZER' GN4BH BESCHEINIGT, D,ASS DIE ORGANISATiON PS LASER GMBH A CO. KG?73?I THEDINGHAUSEN MIT DEN4 ST,ANDORT: SYKER STR. 205-213?73?I THEDINGHAUSEN LASER IN DEN TATIGKEITSBEREiCH N
MehrLeitfaden zur CE-Kennzeichnung
Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.
MehrWiederkehrende Prüfungen im Herstellerbereich
Wiederkehrende Prüfungen im Herstellerbereich Verfahrensprüfungen Schweißerprüfungen Umstempelung Module A2 und HPO Gerald Bauerfeind TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 1 Rechtliche Grundlagen Europäischer
MehrDIN und Nachfolgenorm EN 1090
Referent: Roland Latteier Dipl.-Ing. (FH), EWE Geschäftsführender Gesellschafter der SL Schweißtechnik GmbH Zusammenarbeit über das Beteiligungsmodell: Gemeinsames QM-System Konzentration auf weniger Lieferanten
MehrVDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld
VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld Auswirkungen des EuGH-Urteils für Bauprodukte mit Ü-Kennzeichnung Erläuterung des Urteils, betroffene Regelwerke und zukünftige Ausrichtung Dipl.-Ing.
MehrDas kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.
Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen
MehrDas Metallhandwerk und die Stahlbaunorm DIN EN keine einfache Verbindung!
Fachtagung Neues aus Europas Normenwelt München, 17. März 2012 Das Metallhandwerk und die Stahlbaunorm DIN EN 1090 - keine einfache Verbindung! Karsten Zimmer Bundesverband Metall, Ruhrallee 12, 45138
MehrAnwendung des Eurocode-Programmes
VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 28.Juni 2013 Erste Erfahrungen mit den Eurocodes aus Sicht der Bauaufsicht MR Dr. Gerhard Scheuermann Anwendung des Eurocode-Programmes
MehrName der akkreditierten Stelle: Ing.-Büro für Schweißtechnik Wienecke Adresse: Grimmsche Straße 6, Grebenstein, Tel.
Hersteller:,Auftrags-Nr.: Seite 1 von 5 Name der akkreditierten Stelle: Ing.-Büro für Schweißtechnik Wienecke Adresse: Grimmsche Straße 6, 34393 Grebenstein, Tel.: 05674-7969 Akkreditierungs-Nr.: DE-ZE-18418-01-00
MehrAntrag auf Erteilung einer Bescheinigung zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660-1 / -2
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660-1 / -2 an die Hersteller-Zertifizierungsstelle: SLV Berlin-Brandenburg, NL der GSI mbh Unternehmen:... Straße,
MehrIIIIIIIII. Schweißen im bauaufsichtlichen Bereich. Erläuterungen mit Berechnungsbeispielen. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage.
Ahrens Zwätz Schweißen im bauaufsichtlichen Bereich Erläuterungen mit Berechnungsbeispielen 2., überarbeitete und erweiterte Auflage HLuHB Darmstadt IIIIIIIII 14798927 Inhalt Vorwort zur 2. Auflage 1 Zusammenhang
MehrBrandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa
Professor Gunter Hoppe Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Einführung und Anwendung in Deutschland 1 Einleitung Bereits seit mehr als
MehrInhalte eines Leistungsverzeichnisses / einer Bauteilspezifikation
Inhalte eines Leistungsverzeichnisses / einer Bauteilspezifikation Die belastbare Basis für eine Leistungserklärung nach DIN EN 1090-1 12/12/2016 1 PROZESS Konformitätsnachweis INHALT der Bauteilspezifikation
MehrDIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung /15. Z vom: 5. August 2016
Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
MehrBemessung und Deklarationsmethoden EN 1090
Inhalt Die Eurocodes und der Tragwerksplaner DIN EN 1990 1999 Deklarationsverfahren CE-Kennzeichnung und Etikettierung Ausgangslage / Neuerung Am 01.07.2012 sollen die Eurocodes nach den in Ausrichtung
MehrSchweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Halle GmbH
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Halle GmbH SLV Halle GmbH Köthener Straße 33a 06118 Halle (Saale) PSF 600106 06036 Halle (Saale) Tel. (0345)5246-370 Fax (0345)5246-372 Informationen zur Zertifizierung
MehrAuditbericht. Qualifizierung für die schweißtechnische Instandsetzung nach Ril
Deutsche Bahn AG DB Systemtechnik, Team Schweißtechnik Auditbericht Qualifizierung für die schweißtechnische Instandsetzung nach Ril 951.0020 Überprüfter Schweißbetrieb: MSG Maschinenbau und Service GmbH
MehrEN ein Überblick für Bauherrn, Planer und Hersteller
EN 1090 - ein Überblick für Bauherrn, Planer und Hersteller Flexibilität macht den Unterschied EN 1090 AUSFÜHRUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG VON STAHL- und ALUMINIUMTRAGWERKEN Sehr geehrte Kunden! Sehr geehrte
MehrSchweißen im bauaufsichtlichen Bereich
Ahrens. Zwätz Schweißen im bauaufsichtlichen Bereich Erläuterungen mit Berechnungsbeispielen 3., überarbeitete und erweiterte Auflage Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 2 2.1
MehrAusbildung zum Internationalen Schweißer
Ausbildung zum Internationalen Schweißer nach IIW/EWF Richtlinien in unseren zertifizierten DVS*-Kursstätten In unseren DVS*-Kursstätten in Mylau, Pirna, Schwarzenberg und Werdau bieten wir Schweißlehrgänge
MehrQualitätsbeauftragter GDF
Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht
MehrEN CE statt Zulassung
Seite 1 von 6 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Chancen für Hersteller und Handel durch neue Absatzmärkte in Europa 1 Produktnorm ebnet den Weg zu neuen Absatzmärkten 1.1 Neue Regeln müssen beachtet werden
MehrDEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK
DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 4. August 1998 Kolonnenstraße 30 L Telefon: (0 30) 7 87 30 TeleTax: (0 30) 7 87 30 - - 240 320 GeschZ.: IV 42-1.56.2-293/98
MehrVerwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland.
Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland European Technical Approval (ETA nach BPR) Europäische Technische Zulassung (ETZ) Für nicht geregelte Bauprodukte, die nicht in den Geltungsbereich
MehrDIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun?
DIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun? Roland Latteier Roland Latteier 1 Vortragsgliederung Einführung DIN EN 1090-T1: Konformitätsnachweisverfahren Ausführungsklasse EXC (Execution Class) Vergleich
Mehr1 Baurechtlicher Bereich
Erläuterung zum Bauprodukt Beidseitig bekleidete oder beplankte nicht geklebte Wand-, Decken- und Dachelemente, z. B. Tafelelemente für Holzhäuser in Tafelbauart Vorbemerkungen Die Regelung von Bauprodukten
MehrSchweißen im bauaufsichtlichen Bereich. ISBN 3-87155-151-1 DVS Verlag - Düsseldorf. 1.2 Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)...
Seite 1 Inhaltsverzeichnis Schweißen im bauaufsichtlichen Bereich ISBN 3-87155-151-1 DVS Verlag - Düsseldorf Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenhang zwischen europäischer Bauproduktenrichtlinie, dem deutschen
MehrDEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK
DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 18. Dezember 2007 Kolonnenstraße 30 L Telefon: 030 78730-404 Telefax: 03078730-320 GeschZ.: 1141-1.156.603-141/06 Allgemeine
MehrTechnisches Baurecht in Baden-Württemberg
Behälterbau Seite 1/5 Technisches Baurecht in Baden-Württemberg 0 Inhalt 0 Inhalt 1 1 Allgemeines 1 2 Baurecht Baden-Württemberg 1 3 Verwendete Unterlagen 4 3.1 Baurecht Baden-Württemberg 4 3.2 Sonstige
MehrSCHWEISSERFRÜHSTÜCK Konstruktionsmaterialien Anforderungen an die Werkstoffe für geschweißte Bauprodukte nach DIN EN
SCHWEISSERFRÜHSTÜCK 2017 Konstruktionsmaterialien Anforderungen an die Werkstoffe für geschweißte Bauprodukte nach DIN EN 1090-2 DIN EN 1993-1-1 UND DIN EN 1090-2 Hinweise zu Werkstoffen sind grundlegend
MehrOktober 2016 und was dann?
VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 2016 Oktober 2016 und was dann? Gibt es noch zugelassene Bauprodukte? MR Dr. Gerhard Scheuermann Baden-Baden, den 24. Juni 2016 VPI Landesvereinigung
MehrBetoninstandsetzung im
1 Eigen- und Fremdüberwachung in der Rechtliche Rahmenbedingungen, 2 Die Landesgütegemeinschaft stellt sich vor: In der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.v. haben sich 9 Landesgütegemeinschaften
MehrInhaltsverzeichnis DIN Metallbauerhandwerk online Stand:
DIN 4102-4 2016-05 DIN 4102-5 1977-09 DIN 4102-13 DIN 14677 DIN 18008-1 2010-12 DIN 18008-2 2010-12 DIN 18008-2 Berichtigung 1 DIN 18008-3 2013-07 DIN 18008-4 2013-07 DIN 18008-5 2013-07 DIN 18055 Brandverhalten
MehrQualitätssicherung in der Schweißtechnik
Qualitätssicherung in der Schweißtechnik DVS-Merkblätter und -n Herausgegeben vom Technischen Ausschuß des Deutschen Verbandes für Schweißtechnik e.v., Düsseldorf 2., überarbeitete und erweiterte Auflage
Mehr'#',\ $'S ^,r.ou. ll /14
Deutsches!nstitut für Bautechnik Zulassungsstelle für Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prülamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des ö{fentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
MehrCPR
Konformität der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) 2499 - CPR -0115428-00-01 Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 09. März 2011 (Bauproduktenverordnung
MehrZ September 2015
20.0.2015 I 36-1.14.4-49/15 Z-14.4-744 9. September 2015 9. September 2017 SSI Fritz Schäfer GmbH Fritz-Schäfer-Straße 20 57290 Neunkirchen Galvanisch verzinkte Verbindungselemente der Festigkeitsklasse.
MehrHöchste Qualität als Standard
M E T A L L B A U M E I S T E R B E T R I E B & S C H W E I ß F A C H B E T R I E B M E T A L L I S T E I N F A S Z I N I E R E N D E R W E R K S T O F F I H M G I L T U N S E R E G A N Z E L E I D E N
MehrZ März 2012
über die Änderung, Ergänzung und vom 14. Januar 2009 09.03.2012 III 35-1.19.14-251/11 Z-19.14-235 9. März 2012 9. März 2017 DRUM GmbH & Co. KG Industriestraße 22a 66914 Waldmohr Karl F. Jacobs GmbH Siemensstraße
MehrAnforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften
GEMEINSAME ERKLÄRUNG Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Die Veränderungen durch das EuGH Urteil C 100/13 zu nationalen Zusatzanforderungen
MehrSeminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen
Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Der Weg von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung einer Brandschutzklappe zur Leistungserklärung. Dipl.-Ing. Michael
MehrAntrag auf Zertifizierung/ laufende Überwachung der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) nach EN
Antrag auf Zertifizierung/ laufende Überwachung der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) nach EN 1090-1 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DEN HERSTELLER Name des Herstellers (vollständige Firmenbezeichnung
MehrStellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand
Stellungnahme des GdW zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand 24.04.2016 31.05.2016 Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Bestimmungen (VV TB) Der GdW Bundesverband
MehrSchweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh Merkblatt zur Erteilung einer Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7:2002-09 Klasse B,
MehrAntrag auf Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis der Eignung zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660-1/-2:2006-12
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis der Eignung zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660-1/-2:2006-12 Hersteller: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Telefon: Fax: E-Mail: Betriebsinhaber:
MehrZ September 2014
15.09.2014 I 38-1.70.3-37/14 Z-70.3-143 19. September 2014 19. September 2019 Kuraray Europe GmbH Mülheimer Straße 26 53840 Troisdorf Verbund-Sicherheitsglas aus SentryGlas 5000 Der oben genannte Zulassungsgegenstand
MehrBrettschichtholz und Balkenschichtholz nach europäischer Produktnorm
Studiengemeinschaft Holzleimbau e.v. Heinz-Fangman-Str. 2 42287 Wuppertal Brettschichtholz und Balkenschichtholz nach europäischer Produktnorm Dr.-Ing. Tobias Wiegand, GF Studiengemeinschaft Holzleimbau
MehrZERTIFIKAT. Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle 0036-CPR TÜV SÜD
ZERTIFIKAT Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle 0036-CPR-1090-1.00064.TÜV SÜD.2013.004 Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2011 (Bauproduktenverordnung
Mehr1 Anerkennung. (1) Eine Person, eine Stelle oder eine Überwachungsgemeinschaft kann auf Antrag anerkannt werden als
Muster-Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle nach Bauordnungsrecht (PÜZ-Anerkennungsverordnung - PÜZAVO) (Stand Mai 1996) Aufgrund des ( 81 Abs. 5 Nr. 1 und)
MehrZ September 2016
23.09.2016 I 26-1.21.2-81/16 Z-21.2-2052 23. September 2016 14. April 2020 FROEWIS AKTIENGESELLSCHAFT Gewerbeweg 44 9486 SCHAANWALD FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Fröwis Schraubdübel Gecko U8 für die Anwendung
MehrBundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) 31.03.17 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und
MehrDIN EN 1090 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken
- Hilfestellung des BVM für Metallbetriebe - Einfluss von Normung auf die Arbeit in Betrieb und Verband Rust, 02. Juli 2011 Dipl.-Ing. Karsten Zimmer Bundesverband Metall Ruhrallee 12, 45138 Essen karsten.zimmer@metallhandwerk.de
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola A/S Serie Vola FS2
Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola
MehrAntrag auf Zertifizierung
Antrag auf Zertifizierung 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DEN HERSTELLER UND SEINE WERKSEIGENE PRODUKTIONSKONTROLLE Die Zertifizierstelle muss von einem bevollmächtigten Vertreter der antragstellenden
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Materialprüfanstalt für das Bauwesen Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnisnummer: Gegenstand: Bohrschraube SL4514-6-S4-6x19 Antragsteller: SFS intec GmbH In den Schwarzwiesen 2 61 440 Oberursel
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Prüfzeugnis Nummer: P-15-0131-01 Gegenstand: Photovoltaikmodul KPV PL NEC entsprechend: lfd. Nr. 2.10.1.1 Bauregelliste A, Teil 2, Ausgabe 2014/1 Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten
MehrDr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Informationsbereitstellung der Produkthersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13
MehrA n w e n d u n g s b e r e i c h (bitte ankreuzen)
HANDWERKSKAMMER LÜBECK Fax: 0451 / 1506274 Breite Straße 10/12 Tel:: 0451 / 1506244 23552 Lübeck E-Mail: dmarburg@hwk-luebeck.de ekrabbenhoeft@hwk-luebeck.de Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur
MehrVDI Raumlufttechnik, Raumluftqualität Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte
VDI 6022 Raumlufttechnik, Raumluftqualität Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte Dipl.-Ing. Clemens Schickel Technischer Referent BTGA e.v. 1 - Historie - Übersicht zum aktuellen
MehrZERTIFIKAT. Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle 0036-CPR TÜV SÜD
ZERTIFIKAT Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle 0036-CPR-1090-1.00641.TÜV SÜD.2017.001 Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2011 (Bauproduktenverordnung
MehrEI 2 30-C5-S a alles klar?
Seite 1 von 8 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim EI 2 30-C5-S a alles klar? Von der nationalen Zulassung zur europäischen CE-Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen Die neue Produktnorm wird am 1.11.2015 mit
MehrHerstellerqualifikation nach DIN 2303
Schweißen und verwandte Prozesse Herstellerqualifikation nach DIN 2303 Schweißen und verwandte Prozesse Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte 1 Anwendungsbereich
MehrInhaltsverzeichnis DIN Metallbauerhandwerk online Stand:
DIN 4102-5 1977-09 DIN 4102-13 1990-05 DIN 18008-1 2010-12 DIN 18008-2 2010-12 DIN 18008-2 Berichtigung 1 2011-04 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse, Abschlüsse in Fahrschachtwänden
MehrErfahrungen mit der Umsetzung der Eurocodes aus der Sicht der Bauaufsicht
VBI Fachgruppentagung Frankfurt, 14. Mai 2013 Erfahrungen mit der Umsetzung der Eurocodes aus der Sicht der Bauaufsicht MR Dr. Gerhard Scheuermann Anwendung des Eurocode-Programmes Warum wurden die Eurocodes
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi A.S. Serie APELSKÄR, Art.-Nr.
Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi
MehrAuswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen
Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Landeskonferenz 2016 kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 19.10.2016 in Dresden
Mehr2. Gesetz zum Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Abkommen) vom 9. Dezember 1992 (GVBl. LSA Nr. 49/92 S. 844)
Bauordnungsrecht in Sachsen-Anhalt Stand 26.03.2002 Zusammenstellung A Landesbauordnung 1. Gesetz zur Vereinfachung des Baurechts in Sachsen-Anhalt, Artikel 1 - Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) - vom
MehrDie neue Version der DASt Richtlinie 022 Düsseldorf Halle Würzburg 2016
DASt Richtlinie 022 und Anforderungen aus DIN EN 1090-1 und DIN EN 1090-2 Anpassung an EN 1090 CE-Zeichen und Leistungserklärung EU-Verordnung Nr. 305/2011 und EN 1090-1 EN 1090-1 Leistungsmerkmal WPK
MehrDIN EN Die Auswirkung aus Sicht des Korrosionsschützers
DIN EN 1090 Die Auswirkung aus Sicht des Korrosionsschützers Gliederung Kurzer Überblick zum Unternehmen Anforderungen aus der DIN EN 1090 Was ergibt sich aus der Bauregelliste Anforderungen an den Korrosionsschutzbetrieb
MehrInformationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz
Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Sachverständigen für baulichen Brandschutz geregelt? Sachverständige für baulichen Brandschutz
MehrZ April 2016
11.04.2016 I 26-1.21.2-43/16 Z-21.2-2047 11. April 2016 14. April 2020 Hilti Deutschland AG Hiltistraße 2 86916 Kaufering Hilti Schraubdübel HTH für die Anwendung in Wärmedämm-Verbundsystemen mit allgemeiner
MehrSchweißtechnik 4. Auswahl von Normen für die Ausbildung des schweißtechnischen Personals. Normen, Merkblätter. DIN-DVS-Taschenbuch 191
{ DIN-DVS-Taschenbuch 191 Schweißtechnik 4 Auswahl von Normen für die Ausbildung des schweißtechnischen Personals Normen, Merkblätter 8. Aufl age Stand der abgedruckten Normen: Dezember 2006 Herausgeber:
MehrKurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung. Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung
Rechtsanwalt Martin Kuschel Architektenrecht Baurecht - Sachverständigenrecht Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung Europäischer Gerichtshof kippt bauaufsichtliche Zulassung
MehrZusätzliche Regelungen der. TÜV SÜD SZA Österreich, Technische Prüf- GmbH. bei der Durchführung von. Produktzertifizierungen nach der EN 1090 i.d.g.f.
Zusätzliche Regelungen der TÜV SÜD SZA Österreich, Technische Prüf- GmbH bei der Durchführung von Produktzertifizierungen nach der EN 1090 i.d.g.f. Revision 1 Gültig ab 05.03.2013 55-011-O Durchführung
MehrStreitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein?
Seite 1 von 5 Schwer entflammbar oder nicht brennbar? Hinweise zu Anforderungen, Nachweisen und Baurechtsfragen Der bauliche Brandschutz ist eine der wichtigsten Anforderungen und steht in Deutschland
MehrKunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe
Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe Fachtagung Netinforum 2004 Wolfgang Dehoust Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe Bau- und wasserrechtliche Grundlagen
MehrTeil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Vorbemerkungen
Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen und harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie
Mehr