Qualitätsbeauftragter GDF

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Qualitätsbeauftragter GDF"

Transkript

1 Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF

2 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421

3 Musterbauordnung (MBO) Öffentliches Baurecht - kein Gesetz, sondern Basis der Bauordnungen der Länder - von der Bauministerkonferenz mit dem Ziel einer Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts beschlossen - unterschiedliche Umsetzung durch die Bundesländer, insbesondere in Verfahrensfragen Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 5. März 2010 zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2014 (In Kraft seit ) - Grundsatzanforderungen der LBO werden konkretisiert durch die bauaufsichtliche Einführung Technischer Baubestimmungen ( 3 LBO)

4 BISLANG: Technische Baubestimmungen Die Bekanntmachung der technischen Baubestimmungen erfolgte je nach Inhalt- über: Liste der Technischen Baustimmungen (LTB) (diente der Bemessung und Ausführung baulicher Anlagen) Grundlage war die länderübergreifend abgestimmte Musterliste der Technischen Baubestimmungen (MLTB) Anlagen zur LTB unbedingt beachten! (z.t. waren bestimmte Normanteile von der Einführung ausgenommen oder zusätzliche Anforderungen festgelegt) Bauregelliste A, zusammen mit Bauregelliste B und C (betreffend die Verwendbarkeit von Bauprodukten und Bauarten) Veröffentlichung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)

5 BISLANG! Technische Baubestimmungen Landesbauordnung (LBO) Bauregelliste (BRL) Regelt: Bauprodukte Ggf. Einschränkungen durch LTB Liste der techn. Baubestimmungen (LTB) Regelt: Bemessung und Ausführung Enthält: geregelte Bauprodukte (Normen vorhanden) nicht geregelte Bauprodukte; Regelung über: allgemeine bauaufsichtliche Zulassung allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Zustimmung im Einzelfall aufgrund des Bauproduktengesetzes eingeführte Bauprodukte (CE-Zeichen), Regelung über: harmonisierter europäischer Norm europäischer technischer Zulassung (ETA)

6 Technische Baubestimmungen EuGH-Urteil vom in der Rechtssache C-100/13 - Deutschland verstößt mit seinen nationalen Nachregelungen für drei Produkte gegen europäisches Recht. - Deutschland hätte die europäischen Verfahren zur Verbesserung oder Verhinderung mangelhafter Normen nutzen müssen. Seit keine Ü-Zeichen mehr auf Produkte, die bereits ein CE- Zeichen haben. (Mineralwolle, Klammern)

7 Technische Baubestimmungen Künftig (ab ca. Jahreswechsel 17/18): Neue MBO bzw. LBO bereits erarbeitet, wesentliche Änderung: Keine Anforderungen mehr an Bauprodukte, nur noch Grundanforderungen an Bauwerke ( 3) und Bauarten ( 16a) Folge: Mehr Planungsaufwand welche Produkte wo verwendet werden dürfen Erstellung einer Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) von Gremien der Bauministerkonferenz. LBO verweist wahrscheinlich auf VV TB, die von den Ländern eingeführt wird. Noch viele Änderungen denkbar.

8 Derzeit Technische Baubestimmungen Bauregelliste eingefroren (letzte Änderung ) Vollzugshinweise der einzelnen Bundesländer zur Umsetzung des EuGH- Urteils (Zusammenstellung auf Soweit der Bauherr, der Entwurfsverfasser oder der beauftragte Unternehmer zum Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen beabsichtigt, Produktleistungen durch freiwillige Herstellerangaben darzulegen, ist dies grundsätzlich möglich.

9 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421

10 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Notwendigkeit für eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung: Ungeregeltes Bauprodukt mit bautechnischer Bedeutung. Ablauf der Erteilung: Antrag beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin Angebot bei einem Institut Prüfplan wird vom Sachverständigenausschuss (SVA) geprüft (2x jährliche Sitzung) Prüfung des Produktes beim Institut Prüfbericht und Gutachten gehen an SVA DIBt erstellt abz nach Empfehlung des SVA

11 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nur die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung hat baurechtliche Relevanz keine Prospekte, Mappen etc. Die ganze Zulassung soll gelesen werden, da insgesamt gültig. Abschnitte die üblicherweise besonders von Interesse sind: 1.2: Anwendungsgebiet Einschränkung Nutzungsklassen? Gefährdungsklassen DIN 68800? 2.x: Kennzeichnung Was muss auf das Produkt, Lieferschein, Verpackung? Wo muss Ü-Zeichen aufgeführt werden? 4. Bestimmung für die Ausführung

12 Beispiele: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

13 Beispiele: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

14 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421

15 Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten Ü-Zeichen: Übereinstimmungszeichen Lohmann GmbH DIN S10 Lohmann GmbH DIN Vollholz mit Keilzinkenstoß S10 CE-Zeichen: "Communauté Européene (Europäische Gemeinschaft) Konformitätszeichen FMPA Übereinstimmungszeichen des Herstellers (ÜH) Das Ü-Zeichen regelt die Verwendbarkeit Übereinstimmungszeichen nach vorheriger Zertifizierung (ÜZ) Das CE-Zeichen regelt die Handelbarkeit; Verwendbarkeit wird über BRL oder LTB geregelt, künftig über VV TB

16 Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten Übereinstimmungszeichen gemäß der Übereinstimmungszeichenverordnung (ÜZVO) der Länder: Wird das Ü-Zeichen auf einem Beipackzettel, der Verpackung, dem Lieferschein oder einer Anlage zum Lieferschein angebracht, so darf der Buchstabe»Ü«ohne oder mit einem Teil der Angaben nach Absatz 1 zusätzlich auf dem Bauprodukt angebracht werden. Kennzeichnung der Produkte: Ü + Norm/Zulassung Kennzeichnung gemäß der jeweiligen Norm bzw. der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung

17 Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten CE-Zeichen gemäß Bauprodukten- Verordnung Kennzeichnung der Produkte: CE + Leistungserklärung (DoP) Ausführliche Leistungserklärung, für gewöhnlich zum Download bereitgestellt

18 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421

19 Überwachungsrichtlinie Die Richtlinie für die Überwachung von Wand-, Decken- und Dachtafeln für Holzhäuser in Tafelbauart nach DIN 1052 Teil 1 bis 3 von Juni 1992 regelt: - Umfang der Eigenüberwachung - Umfang der Fremdüberwachung Überarbeitete Fassung vom Mai 2007 ist vom DIBt nicht eingeführt. Bereits von den Gütegemeinschaften eingeführt. Derzeit Überarbeitung der DIN um dort die Tafeln einzuarbeiten.

20 Wesentliche Veränderung: Überwachungsrichtlinie Einführung der Elementdatenblätter zur Kontrolle der verwendeten Materialien

21 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421

22 Güte- und Prüfbestimmungen Grundsätzlich - Die Güte- und Prüfbestimmungen(G+P) wurden von den Gütegemeinschaften erstellt um einen höheren Standard als die normativen Anforderungen zu erzielen. - Verleihung des RAL- Gütezeichens bei Einhaltung der Anforderungen

23 RAL 422 Holzhaus Güte- und Prüfbestimmungen Wesentliche Anforderungen: - Erstellung eines Luftdichtheitskonzepts - Erstellung eines Holzschutzkonzept - Lüftungskonzept nach DIN (z.b. Lüftungsanlage) - Überwachung und Erfassung von offenen Tafeln in der Eigenüberwachung - Verwendung von Holzwerkstoffen mit einer Formaldehyd-Emission von weniger als 0,03 ppm - U-Werte (Wand 0,22; Dach 0,20) für Bauteile > 5m² - mind. 2 Blower-Door-Tests pro Jahr - Estrich in Leistungsumfang (Trittschall) - Rohbau- und Endabnahme des Holzhauses - Fremdüberwachung der Montage einmal im Jahr - Führung einer Eigenüberwachung der Montage

24 Güte- und Prüfbestimmungen RAL 421 Holzrohelementherstellung Wesentliche Anforderungen: - Überwachung und Erfassung von offenen Tafeln in der Eigenüberwachung - Verwendung von Holzwerkstoffen mit einer Formaldehyd-Emission von weniger als 0,03 ppm

25 Links zum Baurecht Landesbauordnungen: Liste der technischen Baubestimmungen: Bauregelliste: Vollzugshinweise zum EuGH-Urteil: Normen (kostenpflichtig):

Qualitätsbeauftragter GDF

Qualitätsbeauftragter GDF Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten

Mehr

1 Baurechtlicher Bereich

1 Baurechtlicher Bereich Erläuterung zum Bauprodukt Beidseitig bekleidete oder beplankte nicht geklebte Wand-, Decken- und Dachelemente, z. B. Tafelelemente für Holzhäuser in Tafelbauart Vorbemerkungen Die Regelung von Bauprodukten

Mehr

Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten

Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten 12. Leipziger Abdichtungsseminar Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten Bettina Hemme Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag

Mehr

Oktober 2016 und was dann?

Oktober 2016 und was dann? VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 2016 Oktober 2016 und was dann? Gibt es noch zugelassene Bauprodukte? MR Dr. Gerhard Scheuermann Baden-Baden, den 24. Juni 2016 VPI Landesvereinigung

Mehr

DAfStbFachkolloquium

DAfStbFachkolloquium DAfStbFachkolloquium Bewehrungstechnik nationale und europäische Regelungen Dipl.-Ing. Andreas Kummerow Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin Bewehrungstechnik 2017 1 DIBt Deutsches Institut für Bautechnik

Mehr

ifbau Bauproduktenrecht 2017

ifbau Bauproduktenrecht 2017 ifbau Bauproduktenrecht 2017 Änderung des bauaufsichtlichen Konzeptes in Bauordnung, LTB und Bauregelliste Friedrichshafen 19.07.2017 Freiburg 20.07.2017 Stuttgart 26.07.2017 Karlsruhe 27.07.2017 MR Dr.-Ing.

Mehr

EuGH-Urteil Bauregellisten

EuGH-Urteil Bauregellisten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen EuGH-Urteil Bauregellisten Auswirkungen der Neuregelungen im Bau- und Wasserrecht Stand: 28.01.2018 Dipl.-Ing. (FH) Uta Zepf Tel. 0711/126-1536 Mail: uta.zepf@um.bwl.de

Mehr

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Dipl.-Ing. Andreas Plietz 1 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017 Welche europäisch harmon. Normen (DIN EN..) sind unvollständig? Prioritätenliste unter

Mehr

Verwendbarkeit von Bauprodukten

Verwendbarkeit von Bauprodukten Hessischer Brandschutztag Verwendbarkeit von Bauprodukten Dipl.-Ing. (FH) M. Wagner Inhalt Hessischer Brandschutztag 1. Muster - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2. Übergangsregelungen

Mehr

Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B. Leonberg, 16.

Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B. Leonberg, 16. Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg 2017 Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B Leonberg, 16. November 2017 MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Arbeitstagung der Baurechtsbehörden

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2017 Aktuelles zur Regulierung der Bauprodukte in Deutschland Berlin,

Mehr

VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld

VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld Auswirkungen des EuGH-Urteils für Bauprodukte mit Ü-Kennzeichnung Erläuterung des Urteils, betroffene Regelwerke und zukünftige Ausrichtung Dipl.-Ing.

Mehr

MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten

MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten Mit der neuen MBO (Fassung 2002; zuletzt geändert durch den Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016) sowie der Veröffentlichung der MVV

Mehr

Mein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in / Telefon / Fax Bitte immer angeben!

Mein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in /  Telefon / Fax Bitte immer angeben! Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt a. d. W. Kaiser-Friedrich-Straße 5 55116 Mainz

Mehr

Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka

Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Technische Baubestimmungen Technische Baubestimmungen 169 Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Bild: istock Romolo Tavani Fachwissen für Profis Bedingt durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen

Mehr

Fachwissen Bauprodukte

Fachwissen Bauprodukte Fachwissen Bauprodukte Dipl.- Ing. Ralf Stoodt Rheinblickstraße 80 53619 Rheinbreitbach Tel.: 01520 296 269 3 Ralf.stoodt@gmx.de 1 Fachwissen Bauprodukte Holzwerkstoffe Gipswerkstoffe Zementbauplatten

Mehr

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom 16.10.2014 (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Erich Allgeier, HMWEVL, Referat Baurecht, Oberste Bauaufsicht

Mehr

Bauprodukte, Bauen und Prüfen 4.0

Bauprodukte, Bauen und Prüfen 4.0 VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 2017 Bauprodukte, Bauen und Prüfen 4.0 MR Dr. Gerhard Scheuermann Baden-Baden, den 23. Juni 2017 Übersicht 1. Umgestaltung des bauaufsichtlichen

Mehr

Vierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte

Vierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte Auszug aus der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 760) Vierter Teil Bauprodukte Bauarten 17 Bauprodukte

Mehr

Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen Bauaufsichtliche Regelungen zur Instandhaltung von Betonbauteilen nach dem EuGH-Urteil C-100/13

Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen Bauaufsichtliche Regelungen zur Instandhaltung von Betonbauteilen nach dem EuGH-Urteil C-100/13 Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen 1 von 47 Inhalt 1. Ausgangssituation 2. EuGH-Urteil in der Rechtssache C-100/13 3. Neue Muster-Bauordnung, Entwurf 2016 4. Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Mehr

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen. Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen

Mehr

Übersicht Brandschutz und VHF

Übersicht Brandschutz und VHF Übersicht Brandschutz und VHF Die folgende Aufstellung dient der Zusammenfassung der wichtigsten baurechtlichen Anforderungen und technischen Regeln nach Musterbauordnung und Muster- Verwaltungsvorschrift

Mehr

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.

Mehr

Brandschutzfachtag 19. April 2018

Brandschutzfachtag 19. April 2018 Neues im Brandschutz www.brandschutzfachtag.de / www.gruner-brandschutz.de 1 Das Wichtigste zuerst. Neue Standorte Gruner Brandschutz: > Berlin > München > und es geht weiter. 2 Landesbauordnung Baden-Württemberg

Mehr

Novellierung MBO und MVV TB

Novellierung MBO und MVV TB Novellierung MBO und MVV TB Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Neue Regeln für Baupro dukte und Bauarten Mit der neuen MBO (Fassung 2002; zuletzt geändert durch den Beschluss der Bauministerkonferenz

Mehr

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Erläuterungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen bei der Errichtung von PV-Anlagen

Mehr

Das neue Baurecht im Saarland

Das neue Baurecht im Saarland Das neue Baurecht im Saarland MBO MVV TB MLAR Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman Worum geht es? Was ist die MVV TB? Münchner Verkehrs-Verbund Trambahnen und Busse? Warum brauche ich Funktionserhalt? Welche

Mehr

AKTIV PASSIV. Passiver baulicher Brandschutz

AKTIV PASSIV. Passiver baulicher Brandschutz AKTIV PASSIV Passiver baulicher Bundesverband e.v. für baulichen. Das Urteil des europäischen Gerichtshofes zum freien Warenverkehr bei CE gekennzeichneten Bauprodukten führte zu umfangreichen Veränderungen

Mehr

Praxisgerechte und effiziente

Praxisgerechte und effiziente Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Praxisgerechte und effiziente Umsetzung der Bauprodukte- Verordnung, Zulassungen, Bauregelliste Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13 Kernaussagen

Mehr

Umsetzung der Gütesicherung

Umsetzung der Gütesicherung Umsetzung der Gütesicherung Werkseigene Produktionskontrolle Eigenüberwachung der Baustelle Dipl.- Ing. Ralf Stoodt Rheinblickstraße 80 53619 Rheinbreitbach Tel.: 01520 296 269 3 Ralf.stoodt@gmx.de 1 Eigenüberwachung

Mehr

3. Bauaufsichtliche Prüfungen

3. Bauaufsichtliche Prüfungen BAUORDNUNGSRECHTLICHE ABWEICHUNGEN / ERLEICHTERUNGEN ohne die Besonderheit europäischer Bauprodukte Gesetzlich geregelte Zulässigkeiten Materielle en von gesetzlichen Anforderungen en von Technischen Baubestimmungen

Mehr

Lehrgangsskript. Kapitel 3.3. Produktzulassungen, Wirtschaftlichkeit. zum. Bauen mit. nachwachsenden Rohstoffen

Lehrgangsskript. Kapitel 3.3. Produktzulassungen, Wirtschaftlichkeit. zum. Bauen mit. nachwachsenden Rohstoffen l Lehrgangsskript Kapitel 3.3 Produktzulassungen, Wirtschaftlichkeit zum Bauen mit nachwachsenden Autor Dr. Rolf Buschmann KATALYSE-Institut für angewandte Umweltforschung Kompetenzzentrum Bauen mit Nachwachsenden

Mehr

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Dipl.-Ing. Andreas Plietz Ratingen, 25.10.2016 www.mbwsv.nrw.de - Bauen - Bautechnik 1 Die Themen: Technische

Mehr

Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau

Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau MERKBLATT 01 / 3. komplett überarbeitete Neuauflage 2017 TROCKENBAU Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau Im Rahmen der Umsetzung des Urteils des EuGH vom 16.10.2014 in der Rechtssache

Mehr

Stellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand

Stellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand Stellungnahme des GdW zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand 24.04.2016 31.05.2016 Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Bestimmungen (VV TB) Der GdW Bundesverband

Mehr

Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung

Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung Wolfgang Misch Deutsches Institut für Bautechnik, DIBt Leiter des Referates Gesundheitsschutz,

Mehr

Der Baurecht-Dschungel Stand der Umsetzung von MVV TB und Landesbauordnungen

Der Baurecht-Dschungel Stand der Umsetzung von MVV TB und Landesbauordnungen Verband für Dämmsysteme, Putz, Mörtel e. V. VDPM Branchentage 2018 Der Baurecht-Dschungel Stand der Umsetzung von MVV TB und Landesbauordnungen MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Leipzig, den 29.11.2018 Verband

Mehr

Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) 31.03.17 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und

Mehr

Brandschutz mit Boden-und Flachdachabläufen bei Gebäudesanierungen

Brandschutz mit Boden-und Flachdachabläufen bei Gebäudesanierungen Brandschutz mit Boden-und Flachdachabläufen bei Gebäudesanierungen Johann Schaub, Schulungsleiter ACO Haustechnik Feuertrutz Nürnberg 2013 Themenübersicht Baurechtliche und normative Grundlagen Brandschutz

Mehr

SACHSEN-ANHALT. An die Obere Bauaufsichtsbehörde und die unteren Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt

SACHSEN-ANHALT. An die Obere Bauaufsichtsbehörde und die unteren Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt SACHSEN-ANHALT Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 36 53»39011 Magdeburg An die Obere Bauaufsichtsbehörde und

Mehr

Die neue MBO und VV-TB

Die neue MBO und VV-TB Die neue MBO und VV-TB Wie geht es weiter im Baurecht-Dschungel? Mainz, 24. November 2016 Rechtsanwalt Michael Halstenberg Ministerialdirektor a. D. 1 Die neue MBO und VV-TB I. Novellierung des Bauproduktenrechts

Mehr

Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland.

Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland. Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland European Technical Approval (ETA nach BPR) Europäische Technische Zulassung (ETZ) Für nicht geregelte Bauprodukte, die nicht in den Geltungsbereich

Mehr

Baurechtliche Grundlagen Publikation

Baurechtliche Grundlagen Publikation Baurechtliche Grundlagen Publikation 13.03.2013 1. Bauproduktenrichtlinien / Bauproduktenverordnung 2. Bauarten 3. Zulassungswesen 4. Prüfungswesen 5. Zustimmung im Einzelfall INHALTVERZEICHNIS 1. BAUPRODUKTENRICHTLINIE

Mehr

ATEC-Abgassysteme für Gas- und Öl-Brennwertkessel - universell einsetzbar -

ATEC-Abgassysteme für Gas- und Öl-Brennwertkessel - universell einsetzbar - ATEC-Abgassysteme für Gas- und Öl-Brennwertkessel - universell einsetzbar - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung raumluftabhängig Z-7.2-3265 raumluftunabhängig Z-7.2-3037 raumluftunabhängig Z-7.2-3266

Mehr

Beton-Insta 2017 in München

Beton-Insta 2017 in München Beton-Insta 2017 in München Bauwerkssicherheit versus Verwendungssicherheit von Bauprodukten Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen Bauwerkssicherheit vs. Verwendungssicherheit von Bauprodukten 14.03.2017 1 von 51 Inhalt

Mehr

Technisches Baurecht in Baden-Württemberg

Technisches Baurecht in Baden-Württemberg Behälterbau Seite 1/5 Technisches Baurecht in Baden-Württemberg 0 Inhalt 0 Inhalt 1 1 Allgemeines 1 2 Baurecht Baden-Württemberg 1 3 Verwendete Unterlagen 4 3.1 Baurecht Baden-Württemberg 4 3.2 Sonstige

Mehr

Neckargemünder Seminare

Neckargemünder Seminare Neckargemünder Seminare Gesundheitsanforderungen an Bauprodukte in der neuen MBO Was ändert sich im Baurecht infolge des EuGH-Urteils vom 16.10.2014? Was ändert sich bei der Prüfung, Überwachung und Zertifizierung

Mehr

Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163:

Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163: 01.08.2016 III 14-1.23.15-24/16 Z-23.15-1862 1. August 2016 TERMO ORGANIKA Sp. z o.o. ul. Boleslawa Prusa 33 30-117 KRAKÓW POLEN 27. März 2020 Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN

Mehr

Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen

Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen Deutscher Mauerwerkskongress 20. Januar 2016 in Darmstadt Gerhard Breitschaft Einfluss Europas auf d. Bauordnungsrecht

Mehr

vom 24. November 1995 (GBl. S. 806), zuletzt geändert durch Verordnung

vom 24. November 1995 (GBl. S. 806), zuletzt geändert durch Verordnung Inhaltsübersicht Band 1: Vorwort zur 33. Lieferung Inhaltsübersicht Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) LBO Gesetzestext LBO Kommentar Band 2: Gesetze BauPG Gesetz über das Inverkehrbringen von

Mehr

Das bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils

Das bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils Das bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils Auswirkungen des EuGH-Urteils Marc Nierhaus 27.10.2015 1 von 17 Inhalt 1. Entwicklung des bauaufsichtlichen Schutzniveaus 2. Europäische

Mehr

Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer

Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer Europäische Regeln für Bauprodukte 1988 BPR Bauproduktenrichtlinie 1992 BauPG Bauproduktengesetz

Mehr

Michael Halstenberg HFK Rechtsanwälte LLP

Michael Halstenberg HFK Rechtsanwälte LLP Michael Halstenberg HFK Rechtsanwälte LLP Freiwillige Herstellererklärungen vor dem Hintergrund der MVV-TB Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung Berlin, 30. November 2017 Rechtsanwalt Michael Halstenberg

Mehr

Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau

Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau MERKBLATT 01 / 3. komplett überarbeitete Neuauflage 2017 TROCKENBAU Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau Im Rahmen der Umsetzung des Urteils des EuGH vom 16.10.2014 in der Rechtssache

Mehr

Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht

Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verbindung Wasserrecht und Baurecht 63 Absatz 3 WHG:

Mehr

Was ist bei den neuen technischen Baubestimmungen für Gebäude zu beachten?

Was ist bei den neuen technischen Baubestimmungen für Gebäude zu beachten? Was ist bei den neuen technischen Baubestimmungen für Gebäude zu beachten? Das EuGH Urteil vom 16.10.2014 und seine Konsequenzen für die Baupraxis 23. Mitteldeutscher Immobilientag Leipzig, 2. September

Mehr

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Informationsbereitstellung der Produkthersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Landtags

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Landtags Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2945 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz zur Änderung der Landesbau - ordnung für Baden-Württemberg Der Landtag hat am 8. November 2017 das

Mehr

Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Fachtagung der Obersten Baubehörde zum Bauproduktenrecht am 27.11.2017 Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) -

Mehr

Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen

Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen Rechtssystematik im Bauordnungsrecht Dipl.-Ing. Bernd Augsburg, SMI, Referat Bautechnik/Bauordnungsrecht Rechtssystematik im Bauordnungsrecht I II III IV V Allgemeines

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION. Neue DIBt-Abstandsregelungen

TECHNISCHE INFORMATION. Neue DIBt-Abstandsregelungen TECHNISCHE INFORMATION Neue DIBt-Abstandsregelungen Die statischen Anforderungen an Wände und Decken bei der geforderten Feuerwiderstandsdauer dürfen durch Öffnungen wie zum Beispiel für Rohrdurchführungen

Mehr

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung /15. Z vom: 5. August 2016

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung /15. Z vom: 5. August 2016 Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,

Mehr

Fassung vom Seite 1 von 5

Fassung vom Seite 1 von 5 Drittes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung Vom 27. Oktober 2017 Der Sächsische Landtag hat am 27. September 2017 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Die Sächsische Bauordnung in der

Mehr

Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PU) nach DIN EN 13165:

Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PU) nach DIN EN 13165: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,

Mehr

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Professor Gunter Hoppe Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Einführung und Anwendung in Deutschland 1 Einleitung Bereits seit mehr als

Mehr

Das neue Bauproduktenrecht in der Landesbauordnung Wesentliche Änderungen im Überblick

Das neue Bauproduktenrecht in der Landesbauordnung Wesentliche Änderungen im Überblick Das neue Bauproduktenrecht in der Landesbauordnung Wesentliche Änderungen im Überblick Dipl.-Ing. Andreas Plietz 1 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017 Die Themen: Einleitung Bestimmungen zu

Mehr

Übereinstimmungserklärungen alles auf einen Blick

Übereinstimmungserklärungen alles auf einen Blick neuigkeiten-brandschutz.de Ausgabe 4 10. September 2018 Übereinstimmungserklärungen alles auf einen Blick Dokumentation Besuchen Sie unseren Brandschutz-Blog mit aktuellen News unter neuigkeiten-brandschutz.de

Mehr

Zustimmung im Einzelfall für Bauprodukte und Bausätze. und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung für Bauarten

Zustimmung im Einzelfall für Bauprodukte und Bausätze. und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung für Bauarten Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik Zustimmung im Einzelfall für Bauprodukte und Bausätze und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung für Bauarten (Merkblatt ZiE/vBg - Fassung 11.12.2017) REGIERUNGSPRÄSIDIUM

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2016 Die Novellierung des Landesbauordnungsrechts nach dem EuGH-Urteil

Mehr

Europa, Deutschland und das Bauproduktenrecht eine unendliche Geschichte? Die Umsetzung des EuGH-Urteils zu Handelshemmnissen in Deutschland

Europa, Deutschland und das Bauproduktenrecht eine unendliche Geschichte? Die Umsetzung des EuGH-Urteils zu Handelshemmnissen in Deutschland Europa, Deutschland und das Bauproduktenrecht eine unendliche Geschichte? Die Umsetzung des EuGH-Urteils zu Handelshemmnissen in Deutschland EINLEITUNG 1 Dr.-Ing. Thomas Richter, Informations- Zentrum

Mehr

Anwendung des Eurocode-Programmes

Anwendung des Eurocode-Programmes VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 28.Juni 2013 Erste Erfahrungen mit den Eurocodes aus Sicht der Bauaufsicht MR Dr. Gerhard Scheuermann Anwendung des Eurocode-Programmes

Mehr

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw.

Mehr

Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164:

Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164: tür DIBt Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitg li

Mehr

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein?

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein? Seite 1 von 5 Schwer entflammbar oder nicht brennbar? Hinweise zu Anforderungen, Nachweisen und Baurechtsfragen Der bauliche Brandschutz ist eine der wichtigsten Anforderungen und steht in Deutschland

Mehr

Fragen und Antworten zum Wegfall des Ü-Zeichens und zur Einführung von KEYMARK September Inhalt. 1. In aller Kürze 2

Fragen und Antworten zum Wegfall des Ü-Zeichens und zur Einführung von KEYMARK September Inhalt. 1. In aller Kürze 2 FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.v. Friedrichstraße 95 (PB 138) 10117 Berlin FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.v. Fragen und Antworten zum Wegfall des Ü-Zeichens und zur Einführung von KEYMARK

Mehr

2. Techniktag DÄMMSYSTEME

2. Techniktag DÄMMSYSTEME 2. Techniktag DÄMMSYSTEME Auswirkungen der neuen MBO und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen auf die Planung und Ausführung von WDVS Berlin, den 3. November 2016 Neue Musterbauordnung

Mehr

Fragen und Antworten zum Wegfall des Ü-Zeichens und zur Einführung von KEYMARK November Inhalt

Fragen und Antworten zum Wegfall des Ü-Zeichens und zur Einführung von KEYMARK November Inhalt FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.v. Friedrichstraße 95 (PB 138) 10117 Berlin Fragen und Antworten zum Wegfall des Ü-Zeichens und zur Einführung von KEYMARK November 2016 Inhalt FMI Fachverband Mineralwolleindustrie

Mehr

Bauaufsichtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen

Bauaufsichtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen Bauaufsichtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen 19.9.2011 1 Europäische und nationale Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen Dr. Angela Pawel VDMA-/FGMA-Infotag

Mehr

Merkblatt zur Zustimmung im Einzelfall gemäß 20 und 21 der Bauordnung für Berlin

Merkblatt zur Zustimmung im Einzelfall gemäß 20 und 21 der Bauordnung für Berlin 1 Merkblatt zur Zustimmung im Einzelfall gemäß 20 und 21 der Bauordnung für Berlin (Stand Dezember 2012) Inhaltsverzeichnis Allgemeines...1 Erfordernis einer Zustimmung im Einzelfall...1 Antragsteller...2

Mehr

BRANDMANSCHETTE KOMPAKT. Bautechnische Nachweise

BRANDMANSCHETTE KOMPAKT. Bautechnische Nachweise BRANDMANSCHETTE KOMPAKT Bautechnische Nachweise INHALT Information 3 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-19.17-1363 4 Allgemeine Bauartgenehmigung Z-19.53-2311 10 2 INFORMATION Rohrmanschette REHAU

Mehr

WINKELBRANDMANSCHETTE,,SYSTEM REHAU

WINKELBRANDMANSCHETTE,,SYSTEM REHAU WINKELBRANDMANSCHETTE,,SYSTEM REHAU Bautechnische Nachweise INHALT Information 3 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-19.17-1268 4 Allgemeine Bauartgenehmigung Z-19.53-2304 10 2 INFORMATION REHAU Winkelbrandmanschette

Mehr

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften GEMEINSAME ERKLÄRUNG Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Die Veränderungen durch das EuGH Urteil C 100/13 zu nationalen Zusatzanforderungen

Mehr

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch

Mehr

Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.v. Bauministerkonferenz Fachkommission Bautechnik Herrn MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann

Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.v. Bauministerkonferenz Fachkommission Bautechnik Herrn MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.v. FDB Postfach 21 02 67 D 53157 Bonn Bauministerkonferenz Fachkommission Bautechnik Herrn MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Per E-Mail an: vvtb-anhoerung@dibt.de

Mehr

2. Harmonisierte Bauprodukte nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduldenverordnung- BauPVO)

2. Harmonisierte Bauprodukte nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduldenverordnung- BauPVO) . Bundesministerium Postfach 20 01 00, 53170 Bonn Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) Bundesanstalt für Gewässerkunde Bundesanstalt für Wasserbau nachrichtlich: Freie und Hansestadt Hamburg

Mehr

Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe

Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe Fachtagung Netinforum 2004 Wolfgang Dehoust Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe Bau- und wasserrechtliche Grundlagen

Mehr

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Landesbauordnung für Baden-Württemberg Landesbauordnung für Baden-Württemberg Kommentar Bearbeitet von Helmut Sauter Grundwerk mit 46. Ergänzungslieferung 2015. Loseblatt. Rund 2452 S. In 2 Ordnern ISBN 978 3 17 017935 6 Format (B x L): 21,5

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 29. Jahrgang Potsdam, den 15. Oktober 2018 Nummer 25 Gesetz zur Änderung bauordnungsrechtlicher, bauberufsrechtlicher und haushaltsrechtlicher

Mehr

Musterbauordnung 2016 Änderungen im Bauproduktenrecht

Musterbauordnung 2016 Änderungen im Bauproduktenrecht Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Fachtagung der Obersten Baubehörde zum zukünftigen Vollzug des Bauproduktenrechts am 29.11.2016 Musterbauordnung 2016 Änderungen im Bauproduktenrecht

Mehr

Wie sag ich s meiner Bauaufsicht?

Wie sag ich s meiner Bauaufsicht? Seite 1 von 8 ift Rosenheim Baurechtliche Umsetzung des HGV-Systems in Deutschland Die folgende Darstellung zeigt einen Weg, den das deutsche Baurecht beschreibt, um neue Systeme zur Marktreife zu bringen.

Mehr

EuGH-Urteil C - 100/13

EuGH-Urteil C - 100/13 EuGH-Urteil C - 100/13 Veränderungen im Hinblick auf bauaufsichtliche Anforderungen an Bauprodukte Dipl.-Ing. Andreas Plietz www.mbwsv.nrw.de - Bauen - Bautechnik 1 EuGH-Urteil Ratingen, 03.11.2015 1.

Mehr

Was müssen Dämmstoffe in WDVS erfüllen?

Was müssen Dämmstoffe in WDVS erfüllen? Was müssen Dämmstoffe in WDVS erfüllen? Stefan Sieber - FIW München Technische Anforderungen Funktion des WDVS Witterungsschutz Wärmeschutz Gestaltung Schallschutz Schutz gegen Vandalismus Brandschutz

Mehr

zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017

zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Bundesrat Drucksache 167/1/17 21.03.17 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse U - Wi - Wo zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen

Mehr

Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg EuGH-Urteil C-100/13

Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg EuGH-Urteil C-100/13 Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg 2015 EuGH-Urteil C-100/13 Bauaufsichtliche Anforderungen an Bauprodukte im Kontext von Bauproduktenverordnung und Musterbauordnung Leonberg,

Mehr

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften GEMEINSAME ERKLÄRUNG Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Die Veränderungen durch das EuGH Urteil C 100/13 zu nationalen Zusatzanforderungen

Mehr

Die Zustimmung im Einzelfall

Die Zustimmung im Einzelfall Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik Die Zustimmung im Einzelfall (Merkblatt ZiE - Fassung 18.10.2012) REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK - 2 - Inhaltsverzeichnis Die Zustimmung

Mehr