Vereinsführung in Theorie und Praxis. - Stammtischgespräche - Satzungsänderung
|
|
- Bernt Goldschmidt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vereinsführung in Theorie und Praxis - Stammtischgespräche - Satzungsänderung
2
3 Mit Sicherheit hatten die Väter des deutschen Grundgesetzes bei deren Abfassung nach dem 2. Weltkrieg versucht, ein Werk zu schaffen, das für lange Zeit Gültigkeit haben soll. Genau so sicher waren sie sich bestimmt aber auch, dass es immer wieder zu Änderungen kommen muss. Dieselben Aussagen kann man bestimmt für die meisten Vereinssatzungen machen. Sicher haben ihre Verfasser auch den Ehrgeiz gehabt, Werke für lange Gültigkeit zu schaffen. Doch die Zeit steht nicht still, und neue Lebensumstände, neue gesetzliche Bestimmungen und Einsichten ändernde Gerichtsurteile führen dazu, dass auch Vereinssatzungen angepasst und geändert werden müssen. Und wenn dies mit Sicherheit nicht jährlich einmal sein muss, so wird sich ein Vereinsvorstand immer wieder mit der Satzung in diesem Sinne befassen müssen. Auch lehren im Laufe der Zeit auch einmal unliebsame Ereignisse im eigenen Verein oder in anderen Vereinen, dass die Satzung unvollständig oder ungenau ist. Solche Satzungsänderung müssen vorher wohl überlegt sein. Sie sollen die Bestimmungen der Satzung nicht verkomplizieren sondern verständlicher, sachgemäßer machen. Dabei dürfen die Bestimmungen aber nicht aufgeweicht und vage werden. Ziel muss immer sein, die Satzung für die Vereinsmitglieder verständlich und die Bestimmungen durchführbar machen. So ist es zum Beispiel als schwer nachvollziehbare Satzungsvorschrift anzusehen, wenn bestimmt wird, dass nur Personen Vereinsmitglied sein dürfen, die die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen. Der Vorstand müsste also von jedem Bewerber ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Ebenso aber auch in regelmäßigen Abständen von allen Mitgliedern diesen Nachweis wieder einfordern das ginge ja wohl zu weit. Nur von einer guten Satzung kann man erwarten, dass sie von den Mitgliedern anerkannt und eingehalten wird. Grundsatz muss also sein, dass die Satzung für die Mitglieder da ist, und nicht die Mitglieder für die Satzung. Denn sie soll das Zusammenleben im Verein regulieren, und die unterschiedlichen persönlichen Interessen der Individuen in gemeinschaftliche Bahnen lenken. Satzungsänderungen oder eventuelle Neufassungen sollten deshalb immer erst mit sachverständigen Dritten abgesprochen werden. Dies kann einmal der Rechtspfleger beim zuständigen Amtsgericht sein. Außerdem kann auch die Gelegenheit genutzt werden, andere Vereinsvorstände oder auch den Kreisverbandsvorstand mit in die Beratungen einzubeziehen. Dabei müssen gerade die Vorstände von Kleingärtnervereinen neben den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Satzung von eingetragenen Vereinen auch die Einbindung der Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes beachten. Hier ist im besonderen die Eigenverpflichtung zur kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit zu nennen, die unbedingt in der Satzung eines Kleingärtnervereines verankert 1
4 sein muss. Darüber hinaus gehören alle anderen Bestimmungen über die Gartenpacht in den getrennt auszuarbeitenden Pachtvertrag für die Kleingärten. Dringend darauf zu achten ist jedoch, dass die Bestimmungen über das Ende der Vereinsmitgliedschaft mit den Bestimmungen über das Ende des Pachtvertrages weitestgehend übereinstimmen. Damit vermeidet man Probleme für den Fall einer Kündigung sowohl des einen als auch des anderen oder etwa beider Verträge. Wurde nur eine Satzungsneufassung oder eine Änderung vom Vorstand beschlossen, so sollte sicherheitshalber diese Neuerung dem Rechtspfleger beim zuständigen Amtsgericht zur Vorprüfung vorgelegt werden. Es wäre sehr ärgerlich, wenn eine mühsam erarbeitete Änderung in der Mitgliederversammlung des Vereins unter Umständen gar gegen erhebliche Widerstände durchgeboxt wurde, dann aber wegen eines vermeidbaren Formfehlers nicht in das Vereinsregister eingetragen werden würde. Eine solche Blamage sollte sich jeder Vereinsvorstand vorher ersparen. Das Verfahren zur Satzungsänderung ist ein genau vorgeschriebenes und die dahin gehenden Vorschriften sollten unbedingt genau eingehalten werden. Denn auch hierbei kann ein Formfehler zur Ablehnung der Eintragung in das Vereinsregister führen. Zunächst einmal ist zu unterscheiden, ob eine komplette Neufassung der Satzung vorgenommen werden soll, oder ob lediglich einzelne Bestimmungen zur Änderung anstehen. Eine komplette Neufassung empfiehlt sich immer dann, wenn ganze Absätze gestrichen, geändert oder umgestaltet werden müssen. Der Grund liegt darin, dass jede Änderung in der Einladung genau bezeichnet werden muss, das heißt es muss eine genaue Gegenüberstellung der bisherigen und der gewünschten zukünftigen Fassung vorgenommen werden. Zum Beispiel wäre wie folgt vorzuschlagen und dann auch der Einladung zur Versammlung beizufügen: Im 3 der Satzung soll der Satz Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützen will. Geändert werden in den Satz: Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützen will. Oder es soll die oben angeführte Bestimmung über die bürgerlichen Ehrenrechte gestrichen werden, dann wäre folgende Ankündigung in der Tagesordnung nötig: Im 3 soll im ersten Satz der folgende Halbsatz ersatzlos gestrichen werden: die die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt. Man kann sich nun leicht vorstellen, dass das ganze Antragswerk zur Satzungsänderung leicht unübersichtlich oder gar unverständlich wird, wenn viele Änderungen erforderlich sind. Erst recht dann, wenn zu den Änderungen und Streichungen bestimmt auch noch einige neue Bestimmungen und Zusätze in die Satzung aufgenommen werden sollen. 2
5 Diese detaillierten Aufzählungen müssen aber auch deshalb sehr genau sein, weil sie dem Antrag auf Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht beizufügen sind. In einem solchen Fall empfiehlt sich mit Sicherheit die Radikalkur einer kompletten Neufassung. Sie hat den Vorteil, dass zumindest gegenüber dem Amtsgericht eine Gegenüberstellung Neu gegen Alt nicht erforderlich ist. Es muss aber zwingend der Entwurf für die neue Fassung der Einladung zur Mitgliederversammlung beigefügt werden. Das bedeutet natürlich einen erheblichen Kostenaufwand, der sich noch erhöhen kann, wenn der Vorschlag nicht 100%ig angenommen wird, und Änderungen beschlossen werden. Denn wie bei Änderungen muss auch die endgültige Version der komplett neu gefassten Satzung nach der Eintragung in das Vereinsregister allen Vereinsmitgliedern zugesandt werden. Wird der ursprüngliche Entwurf der Neufassung widerspruchslos beschlossen, so kann natürlich auf die nochmalige Zustellung verzichtet werden. Ob nun teilweise Änderung oder komplett neue Fassung der Satzung, zwingend gelten aber für die Entscheidung der Mitgliederversammlung immer noch die Bestimmung der aktuellen (alten) Satzung. Das bedeutet, dass für die Gültigkeit der Abstimmungen die Einhaltung der Mehrheitsbestimmungen der alten Satzung unbedingt zu beachten sind. Handelt es sich dabei gar um eine Änderung des Satzungszweckes, dann ist darauf besonders zu achten. Es macht also wenig Sinn eine Satzungsänderung zu beschließen, wenn gerade mal die Hälfte der Vereinsmitglieder zur Versammlung erschienen sind, die Satzung aber die Zustimmung von Dreivierteln der Vereinsmitglieder verlangt. Hier wird es schwierig sein, den Rechtspfleger beim Vereinsregister zur Eintragung der Änderungen oder der Neufassung zu bewegen. Wurde bei der Eintragung der alten Satzung übersehen, dass keine dahin gehenden Satzungsbestimmungen dort verankert sind, empfiehlt es sich dringend, den zuständigen Rechtspfleger vorher wegen der Verfahrensweise zu Rate zu ziehen. Wenn nun auch dem Amtsgericht die vorher erwähnte Gegenüberstellung Neu gegen Alt nicht vorgelegt werden muss, so sollte eine solche für den Vortrag vor den Vereinsmitgliedern in der Versammlung unbedingt ausgearbeitet werden. Dabei sollte zunächst besonders eingegangen werden auf alle Bestimmungen, die z.b. in der neuen Satzung nicht mehr vorhanden sind, und der Verzicht auf sie muss ausreichend erläutert werden. Danach empfiehlt es sich, die Erläuterung aller neu aufgenommenen Satzungsbestimmungen vorzunehmen. Und schlussendlich ist eine Darstellung der Änderungen angesagt. In vielen Fällen sind Vereinsmitglieder Satzungsänderungen gegenüber misstrauisch. Das geht bei manchen Mitgliedern sogar so weit, dass sie hinter der ganzen Sache irgendeine Hinterlist des Vorstandes zu dessen eigenem Vorteil befürchten. 3
6 Es ist deshalb sehr wichtig, dass die Argumentation für die geplante Neugestaltung der Satzung wohl vorbereitet und sachlich richtig und emotionslos vorgetragen wird. Bewährt hat sich hierzu schon in vielen Vereinen, dass nicht der Vorstand sondern z.b. ein Vertreter des Kreisverbandes im Auftrag des Vereinsvorstandes für diesen Part der Versammlung die Versammlungsleitung und die Erläuterung der Neuerungen übernimmt. Ist die Hürde der Mitgliederversammlung nun doch genommen, so reicht ein Einsenden der Änderungen oder der Neufassung an das Amtsgericht alleine nicht aus. Auch hier hat der Amtsschimmel seine Formvorschriften als letzte Hürden aufgestellt. Leider hat sich in den letzten Jahren eine große Selbständigkeit der Rechtspfleger bei der Auslegung der Bestimmungen breit gemacht, so dass man nicht mehr wie früher ein für jedes Amtsgericht unbedingt gültiges Verfahren vorschlagen kann. Also sollte man sich auch hier vor dem Papierkrieg mit dem zuständigen Rechtspfleger abstimmen so vermeidet man unnötige Arbeit und Kosten. 4
Das Vereinregister wurde Anfang 2009 von Euskirchen an das Amtsgericht Bonn übertragen, das nunmehr für die hiesigen Vereine zuständig ist.
Vereine - ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe - Vereine haben regelmäßig Kontakt mit dem Notariat, weil die Eintragungen im Vereinsregister des Amtsgerichtes nur durch notariell beglaubigte
MehrBeispiele: a) Der Vorstand besteht aus nur einer Person. Die Anmeldung ist demnach nur von dieser Person vorzunehmen.
Das Vereinsrecht Anhang Ersteintragung eines Vereins A. Anmeldung des Vereins beim Amtsgericht (Vereinsregister) Der Verein ist vom Vorstand zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden. Diese Anmeldung,
MehrCheckliste für Vereine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung und Erstellung des Protokolls für die Versammlung
Checkliste für Vereine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung und Erstellung des Protokolls für die Versammlung Das zuständige Registergericht kontrolliert die Anmeldungen zum Vereinsregister
MehrVortrag von Hermann Auffenberg - Obmann für Rechtsangelegenheiten im Landesverband -
Vortrag von Hermann Auffenberg - Obmann für Rechtsangelegenheiten im Landesverband - zum Thema Vereinsrecht : - Gründung eines Vereins - Führung und Auflösung eines Vereins bei der Tagung der Vereinsvorstände
MehrFreundeskreis der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig vom in der Fassung vom
S a t z u n g Freundeskreis der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig vom 23.07.2003 in der Fassung vom 27.6.2007 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Freundeskreis der Hochschule
Mehrder Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
MehrVereinsberatung: Steuern. Vereinsrecht. Eintragungen im Vereinsregister
Vereinsrecht Eintragungen im Vereinsregister Erforderliche Eintragungen im Vereinsregister Vorstandsänderungen Satzungsänderungen Satzungsneufassung Auflösung des Vereins Abschrift des Protokolls Urschrift
MehrVereinsführung in Theorie und Praxis. - Stammtischgespräche - Geschäftsberichte und. Entlastung des Vorstandes
Vereinsführung in Theorie und Praxis - Stammtischgespräche - Geschäftsberichte und Entlastung des Vorstandes Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christuskind sondern auch die Jahreshauptversammlung
MehrSTADTVERBAND AACHEN DER FAMILIENGÄRTNER e.v. 90 Jahre GEMEINNÜTZIGES KLEINGARTEN - FÖRDERUNGSUNTERNEHMEN
Vereinsrecht: Die Satzung - Verfassung des Vereins Die Satzung ist die Verfassung eines Vereins. Ohne dieses Gemeinschaftsgesetz kann der Verein nicht als e. V. in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrFörderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.
Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. 1 Name und Sitz Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen und hat seinen Sitz in Ingelfingen.
MehrLenggrieser Tennisclub LTC e.v.
Lenggrieser Tennisclub LTC e.v. NEUE SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Lenggrieser Tennisclub LTC e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in 83661 Lenggries. Er ist im Vereinsregister
MehrHUMANITAS Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt e.v.
- 1 - HUMANITAS Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt e.v. Satzung 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr - (1) Der Verein führt den Namen "HUMANITAS - Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt", im Folgenden als "Humanitas"
MehrJUGENDORDNUNG. MOLOT Eishockey Club e. V. des MOLOT Eishockey Club e.v.
JUGENDORDNUNG des MOLOT Eishockey Club e.v. MOLOT Eishockey Club e. V. Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg, VR 19141 c/o RA Alex Zokolow, Boltenhagener Straße 17, 22147 Hamburg Tel.: 040 / 2879 8880
MehrDer Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Vereinssatzung Verein zur Förderung des Kindergartens, der Einhornschule und der gemeinnützigen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Scharzfeld e.v. Ausgabe: 03.2012 1 Name und Sitz Der Verein führt
MehrDer Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben.
Seite 1 der Vereinsatzung des Freunde- und Förderkreises. Vereinssatzung 1: Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen e. V.. Er hat seinen Sitz in Pforzheim und wird in das Vereinsregister beim
MehrVerein der Freunde und Förderer der Winrich-von-Kniprode-Schule, städtische katholische Grundschule, Monheim-Baumberg, Monheimer Str. e.v.
Verein der Freunde und Förderer der Winrich-von-Kniprode-Schule, städtische katholische Grundschule, Monheim-Baumberg, Monheimer Str. e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den
MehrSatzung des Senioren Computer Club 42 e.v.
Satzung des Senioren Computer Club 42 e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Senioren Computer Club 42 e.v. und hat seinen Sitz in Berlin. (2) Er soll in das Vereinsregister
MehrG R Ü N D U N G S P R O T O K O L L
- 1 - G R Ü N D U N G S P R O T O K O L L Niederschrift über die Gründungs- und Mitgliederversammlung mit Erstellung der Gründungssatzung und Wahlen zum Vorstand des Vereins Helferkreis Asyl Zorneding
MehrBSG Gemeinschaftswerk Hattingen e.v. Hattingen, 25. Februar 2005 S A T Z U N G. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
BSG Gemeinschaftswerk Hattingen e.v. Hattingen, 25. Februar 2005 S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der im Jahre 1959 gegründete Verein führt den Namen Betriebssportgemeinschaft Gemeinschaftswerk
MehrSatzung. Bautzener Verein der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.v.
Satzung Bautzener Verein der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.v. Paragraph 1 NAME, GEBIET, SITZ, RECHTSFORM UND GESCHÄFTSJAHR DES VEREINS 1.) a) Der Verein führt den Namen: Bautzener Verein
Mehr1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins Integration. Flüchtlinge. Kamp-Lintfort e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1. Der Verein führt den Namen,,Verein Integration Flüchtlinge Kamp-Lintfort. Er soll in das Vereinsregister
MehrSatzung. Seite 1 von 5
Satzung 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Bildungsverein Parcours e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig. (3) Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrHayabusaclub e.v. Germany
Satzung des (Stand 4. Oktober 2014) 1 Name und Sitz des Vereins 1) Der Verein führt den Namen "Hayabusaclub e.v.". 2) Der Verein hat seinen Sitz in 26133 Oldenburg, Franz-Radziwill-Straße 30. 3) Der Verein
MehrS A T Z U N G. "Landesverband Thüringen Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker e.v. (GIH)" 1 Name und Sitz
1 S A T Z U N G "Landesverband Thüringen Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker e.v. (GIH)" 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Landesverband Thüringen Gebäudeenergieberater, Ingenieure,
MehrVorbereitung einer Mitgliederversammlung im Kleingarten(verein)
Vorbereitung einer Mitgliederversammlung im Kleingarten(verein) Matthias Schreiter Mediator Dipl.-Jur. Anwaltskanzlei Cornelia Gärtner Seminar für Vorstände Verband HRO 17.03.2017 Rechtliche Grundlagen?
MehrSatzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz
Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. 2) Er wird
MehrBündnis für soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung. Vereinssatzung
Bündnis für soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Zweck: (1) Der Name des Vereins lautet Kindermitte Bündnis für Soziales Unternehmertum und Qualität
MehrVeränderungen im Vereinsregister
NOTAR HELMUT HEINRICH Bahnhofstraße 29 91257 Pegnitz Tel. 09241 8467 mail@notar-pegnitz.de Veränderungen im Vereinsregister Die Eintragungen im Vereinsregister sollen Auskunft über die wesentlichen Verhältnisse
MehrSatzung des Vereins sächsischer Bürgermeister e.v. Satzung Verein sächsischer Bürgermeister e.v.
Satzung Verein sächsischer Bürgermeister e.v. in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 21.11.2014 1 Name, Sitz 1) Der Verein führt den Namen Verein sächsischer Bürgermeister e.v. 2) Der Verein hat
MehrBetreff: Außerordentliche Mitgliederversammlung am Von: "Dirk Krone" Datum: :53
Außerordentliche Mitgliederversammlung am 14.08.2017 imap://imap.googlemail.com:993/fetch>uid>/inbox>24635?he... Betreff: Außerordentliche Mitgliederversammlung am 14.08.2017 Von: "Dirk Krone"
MehrSatzung der. Schützengilde Lützow Salzgitter e.v. Amtsgericht Braunschweig Registernr
Satzung der Schützengilde Lützow Salzgitter e.v Amtsgericht Braunschweig Registernr. 140 080 Satzung der Schützengilde Lützow Salzgitter e.v in Salzgitter Lebenstedt Neufassung vom 11.01.2013 1 Name und
MehrFörderverein Dorfkirche Wegendorf e.v.
Satzung des Fördervereins Dorfkirche Wegendorf e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Dorfkirche Wegendorf" und ist seit dem 29.06.2009 unter dem Aktenzeichen VR 5562
MehrSatzung Verein für Leichtathletik e. V. Murnau
Satzung Verein für Leichtathletik e. V. Murnau 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen VfL Murnau e. V. (Verein für Leichtathletik). 2. Der Verein hat seinen Sitz in Murnau und ist
MehrSatzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr Kitzingen
Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr. 8-97318 Kitzingen 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Schülerübungsfirmen Erich Kästner
MehrNON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform
NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am 20.05.1986 SATZUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform Der Verein führt den Namen NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB und hat seinen Sitz in Braunschweig. Der Verein wird in das
MehrFörderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.
Satzung März 2016 Förderverein TuS Baerl für Jugend- und Seniorenfußball e.v. -gemeinnütziger Verein- Satzung 1 Name, Sitz und Konzeption des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten
MehrS A T Z U N G. des Vereins der Lene- Voigt- Schule, Mittelschule der Stadt Leipzig
S A T Z U N G des Vereins der Lene- Voigt- Schule, Mittelschule der Stadt Leipzig 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein e. V. der Lene- Voigt- Schule (2) Sitz des Vereins
MehrSatzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.
Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1) Der Verein führt den Namen DorfGut Beelen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
Mehr1. Taekwondo - Club Hünfeld e.v. Satzung. Inhalt. Seite. 1 Name, Rechtsform, Sitz 3. 2 Zweck des Vereins 3
Inhalt Seite 1 Name, Rechtsform, Sitz 3 1. Taekwondo - Club Hünfeld e.v. Satzung 2 Zweck des Vereins 3 3 Mitgliedschaft, Rechte, Pflichten, Ehrungen 4 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 5 Mittel 6 6 Organe
MehrSatzung des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Blumberg
Satzung des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Blumberg 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen: Förderverein der Ortsfeuerwehr Blumberg St. Florian e.v. 2. Er hat die Rechtsform
MehrSatzung der Schachgemeinschaft Neuss e.v.
Satzung der Schachgemeinschaft Neuss e.v. 1 Name 1.1 Der Verein trägt den Namen Schachgemeinschaft Neuss e.v. (vormals Schachgemeinschaft Neuss/Norf e.v. ) und wird im zuständigen Schachverband geführt.
MehrBillardclub Siegtal 89 e.v. Satzung
Billardclub Siegtal 89 e.v. Satzung 1 Name und Sitz : Der Verein führt den Namen Billardclub Siegtal `89 mit Sitz in Siegen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach seiner Eintragung führt
Mehr- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München
- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße 22-80538 München www.mittagsbetreuung-st-anna.de Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Mittagsbetreuung
MehrSatzung des Vereins inklusiv wohnen Köln
Satzung des Vereins inklusiv wohnen Köln Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird die männliche Schreibweise verwandt. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 13. 11. 2013 gegründete Verein
MehrGemeinnütziger Verein. zur Förderung der. Grundschule Klarenthal e. V.
Gemeinnütziger Verein zur Förderung der Grundschule Klarenthal e. V. Satzung Satzung Seite 1 von 5 Version September 2016 1 Name, Sitz Der Verein trägt den Namen Gemeinnütziger Verein zur Förderung der
MehrSatzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V.
Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein CVJM Göttingen e. V. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen
MehrSatzung Medinetz Halle/Saale e.v.
Satzung Medinetz Halle/Saale e.v. 1 Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Name des Vereins lautet: Medinetz Halle/Saale. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz
MehrSatzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster
Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Westfälischer Steuerkreis; er hat seinen Sitz in
MehrSatzung. Altstadtfreunde Nürnberg e.v. 1 Sitz, Geschäftsjahr
des Vereins Satzung Altstadtfreunde Nürnberg e.v. in der Fassung vom 26.06.2012 1 Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Altstadtfreunde Nürnberg e. V. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrSatzung Förderverein Evangelische Medienzentrale Bayern (FEMZ) e.v. Geändert durch die Mitgliederversammlung am
Satzung Förderverein Evangelische Medienzentrale Bayern (FEMZ) e.v. Geändert durch die Mitgliederversammlung am 22.09.2004 Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und besseren Lesbarkeit ist in der
MehrSATZUNG. Name des Vereins Präambel Der Verein führt den Namen: Haus- und Wohnungseigentümerverein Nordkreis Aachen e.v.
SATZUNG 1 Name des Vereins Präambel Der Verein führt den Namen: Haus- und Wohnungseigentümerverein Nordkreis Aachen e.v. 2 Sitz des Vereins Der Sitz des Vereins ist Würselen. Der Verein soll im Vereinsregister
MehrVereinssatzung Förderverein VivaVo - München
Vereinssatzung Förderverein VivaVo - München in der Fassung des Beschlusses zur 2. Änderung der Vereinssatzung vom 11. Dezember 2014 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein
Mehreingetragen im Vereinsregister Bonn am S a t z u n g
eingetragen im Vereinsregister Bonn am 23.6.2010 S a t z u n g Die Menschen unserer Zeit sind vor die Aufgabe gestellt, alle Kräfte in den Dienst von Friedenssicherung, sozialem Fortschritt und demokratischer
MehrSatzung. Name und Sitz
Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen
MehrDAAD-Freundeskreis e.v.
DAAD-Freundeskreis e.v. S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen DAAD-Freundeskreis e.v.. 2) Der Sitz des Vereins ist Bonn. 3) Der Verein ist in das Vereinsregister des
MehrSatzung. Des Turn- und Sportvereins Eresing. 1 Name, Sitz und Zweck
Satzung Des Turn- und Sportvereins Eresing 1 Name, Sitz und Zweck 1) Der Verein führt den Namen Turn- und Sportverein Eresing. Mit der Eintragung ins Vereinsregister führt er den Namen Turn- und Sportverein
MehrSatzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH
Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister
MehrGeschäftsordnung. - Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig durch Übersendung der Einberufungsunterlagen zu informieren.
1 Geschäftsordnung 1 Geschäftsbereich Öffentlichkeit - Der TSV Obernzell 1899 ev erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachstehend Versammlungen genannt) diese Geschäftsordnung.
MehrVereinsführung in Theorie und Praxis. - Stammtischgespräche - Der Vereinsauschluss und seine Folgen
Vereinsführung in Theorie und Praxis - Stammtischgespräche - Der Vereinsauschluss und seine Folgen Der Ausschluss eines Vereinsmitgliedes aus dem Verein stellt immer eine sehr einschneidende Maßnahme
MehrSatzung. Neues Wohnen in Werne e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen: Neues Wohnen in Werne.
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1. Der Verein führt den Namen: Neues Wohnen in Werne. Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den Namen: Neues Wohnen
MehrVerein zur Hilfe Krebskranker Ostholstein e.v.
Verein zur Hilfe Krebskranker Ostholstein e.v. Wir lassen Sie nicht allein Satzung vom 23.03.1988 in der Fassung vom 21.04.2015 A. Name und Sitz 1 Der Verein führt den Namen Verein zur Hilfe Krebskranker
MehrSatzung. des. Neue Satzung gültig ab Mai 1996 Geänderte Fassung gültig ab September 1996
Satzung des Mini Truck Club Söhrewald e.v. Neue Satzung gültig ab Mai 1996 Geänderte Fassung gültig ab September 1996 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Mini Truck Club Söhrewald,
MehrSatzung des. STREETBOLZER e.v.
Satzung des STREETBOLZER e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Streetbolzer. (2) Er hat seinen Sitz in Kassel. (3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen
MehrS A T Z U N G. des Turn- und Sportvereins Neesbach e.v.
S A T Z U N G des Turn- und Sportvereins Neesbach e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Turn- und Sportverein Neesbach und hat seinen Sitz in 65597 Hünfelden Neesbach. Er setzt
MehrFreunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012
Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freunde der Ruhrfestspiele e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Recklinghausen
MehrVereinssatzung der Eltern-Kind-Initiative Mäcki Löffel e. V.
Vereinssatzung der Eltern-Kind-Initiative Mäcki Löffel e. V. Vereinssatzung der Eltern-Kind-Initiative,,Mäcki Löffel e. V. 2 von 6 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen,,Mäcki Löffel
MehrSATZUNG. Zweck des Vereins ist die Pflege des Brauchtums, der Tradition und der Kameradschaft unter den unverheirateten Burschen.
SATZUNG 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Burschenverein" Tannengrün" Steinberg. 2. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz "eingetragener Verein" in der Abkürzung
MehrSatzung Deutsch-Chinesischer-Förderverein e.v.
Satzung Deutsch-Chinesischer-Förderverein e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Deutsch-Chinesischer-Förderverein e.v.. Eintrag in das Vereinsregister beim Amtsgericht Nürnberg
MehrSatzung. des. Gewerbevereins Schwanau. - Handel Handwerk Gewerbe Dienstleistungen - 1 Name, Sitz
Perspektive Schwanau Satzung des Gewerbevereins Schwanau - Handel Handwerk Gewerbe Dienstleistungen - 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Perspektive Schwanau. (2) Er hat seinen Sitz in Schwanau
MehrFörderverein der Meusebach-Grundschule e. V. Satzung
Förderverein der Meusebach-Grundschule e. V. Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.10.1993 Geändert auf der Mitgliederversammlung am 13.10.2015 Seite 1 von 5 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
MehrImmendorfer Karnevalsverein Blau-Gelb e.v. gegr Satzung
Immendorfer Karnevalsverein Blau-Gelb e.v. gegr. 1993 Satzung des Immendorfer Karnevalsverein Blau Gelb e.v., gegr. 1993 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Immendorfer Karnevalsverein Blau-Gelb
MehrBürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung
1 Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung 1 Name, Gemeinnützigkeit (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Dagobertshausen e.v.. Er ist in das Vereinsregister einzutragen und führt nach Eintragung
MehrSatzung. Stand: Dezember 2009 Revision 4, Änderungen Mitgliederversammlung vom Datei: Satzung Seite: 1 von 6
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Rheinhessen e.v. 2. Er wird in das Vereinsregister des Amtsgerichts Alzey eingetragen. 3. Er hat
MehrSatzung "Westfälische Orientierungslauffreunde e.v." (WOLF)
Satzung "Westfälische Orientierungslauffreunde e.v." (WOLF) 1 Name und Sitz 1) Der am 16.02.2002 in 45721 Haltern am See gegründete Verein führt den Namen Westfälische Orientierungslauffreunde e.v. 2)
Mehr(2) Der Verein unterstützt die Gemeinde Alpen bei Landschafts-, Umwelt- und Denkmalschutz.
Satzungsneufassung vom 01.03.2016 Bönninghardter Förderverein für Naturschutz und Brauchtum 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Bönninghardter Förderverein für Naturschutz und Brauchtum. Er
MehrSatzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert
Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister
MehrVEREINSGRÜNDUNGSPAKET
1. Gründungsmitglieder 2. Erstellung der Satzung 3. Gründungsversammlung 4. Gründungsprotokoll 5. Wahl des Vorstandes 6. Gemeinnützigkeit 7. Anmeldung beim Vereinsregister 8. Bankkonto eröffnen Kosten
MehrS a t z u n g Förderverein der Luise-Büchner-Schule Groß-Gerau e.v.
S a t z u n g Förderverein der Luise-Büchner-Schule Groß-Gerau e.v. 1 Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Luise-Büchner-Schule Groß- Gerau e.v. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrS a t z u n g des Förderverein Kinder- und Jugendhaus der Friedenskirche Dachau e.v.
1 S a t z u n g des Förderverein Kinder- und Jugendhaus der Friedenskirche Dachau e.v. 1 Name und Sitz des Vereins; Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Kinder- und Jugendhaus der Friedenskirche
MehrSatzung des MV-Foto e.v.
Satzung des MV-Foto e.v. SATZUNG DES VEREINS MV-FOTO 1 NAME UND SITZ Der Verein führt den Namen MV-FOTO und hat seinen Sitz in Schwerin. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach
MehrSatzung. Förderverein der Grundschule Kreuzäcker
Satzung Förderverein der Grundschule Kreuzäcker 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Kreuzäcker. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und
MehrVereinssatzung. Mitglieder des Vereins können sein a) Inhaber von Hotels, Gasthöfen, Sanatorien, Kurkliniken, Pensionen, Gästeheime, Ferienwohnungen.
Vereinssatzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Stadtmarketing der Gastgeber und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz e.v. 2. Der Verein
MehrSatzung des Kreis-Chorverbandes Neuwied e.v.
Satzung des Kreis-Chorverbandes Neuwied e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Name des Vereins lautet: Kreis-Chorverband Neuwied e.v.. Er hat seinen Sitz in Neuwied. Der Verein ist im Vereinsregister beim
MehrSATZUNG KORFBALLVEREINS ERKENSCHWICKER KORFBALLCLUB E. V. (EKC PHOENIX 07 E.V.) DES. Stand: 27. Oktober 2010
SATZUNG DES KORFBALLVEREINS ERKENSCHWICKER KORFBALLCLUB E. V. (EKC PHOENIX 07 E.V.) Stand: 27. Oktober 2010 Satzung des Korfballvereins Erkenschwicker Korfballclub e. V. 1 Name des Vereins Der am 10.08.2007
MehrSatzung für die Deutsche Verkehrswacht Verkehrswacht Varel - Friesische Wehde e.v.
Satzung für die Deutsche Verkehrswacht Verkehrswacht Varel - Friesische Wehde e.v. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand, Geschäftsjahr, Wirkungsbereich (1) Der Verein führt den Namen Deutsche Verkehrswacht - Verkehrswacht
MehrName, Eintragung, Sitz, Dauer, Geschäftsjahr. 2 Zwecke des Vereins
Satzung der Pferdegemeinschaft Hamwarde e.v. PGH Hamwarde 1 1 Name, Eintragung, Sitz, Dauer, Geschäftsjahr Der Verein ist in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Lübeck unter der Nummer VR2895HL eingetragen.
MehrSatzung des Vereins Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen
1 Satzung des Vereins Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen und
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am 20.05.2006 in Frankfurt am Main Geändert von der Mitgliederversammlung des DOSB am 03.12.2011 in Berlin Geändert
MehrTurn- und Sportverein Wolfstein e.v. Geschäftsordnung
Turn- und Sportverein Wolfstein e.v. Geschäftsordnung 1 Öffentlichkeit 1. Der TSV Wolfstein erlässt zur Durchführung von Versammlungen und Sitzungen eine Geschäftsordnung. 2. Die Mitgliederversammlungen
MehrS A T Z U N G des Vereins. Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v.
S A T Z U N G des Vereins Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v. (in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 10. April 2006, eingetragen in das Vereinsregister
MehrFörderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung. VR 536, Amtsgereicht Maulbronn 1/5
Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung VR 536, 75430 Amtsgereicht Maulbronn 1/5 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1 Der Verein trägt den Namen Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e.v.. 1.2
MehrSatzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v..
Satzung 1 Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Der Sitz des Vereins ist Soest. Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Soest
MehrMütterzentrum Marburg e.v.
Mütterzentrum Marburg e.v. Satzung (geändert am 13.10.2016) 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Mütterzentrum Marburg e.v. 2 Sitz des Vereins Der Sitz des Vereins ist Marburg. Der Verein ist
MehrSatzung des Fördervereins der Till-Eulenspiegel-Grundschule e.v. in der Fassung vom 2. Juli 2012
Satzung des Fördervereins der Till-Eulenspiegel-Grundschule e.v. in der Fassung vom 2. Juli 2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Till Eulenspiegel-Grundschule
MehrSatzung. Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden. VEREINSSATZUNG Für den Verein Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lollar-Salzböden
Satzung Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden VEREINSSATZUNG Für den Verein Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lollar-Salzböden 1 1. Der Verein trägt den Namen: Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden
MehrFörderverein der Freiwilligen Feuerwehr Heistenbach e.v.
Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Heistenbach e.v. 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Heistenbach e.v.. (2) Der Sitz
MehrFinnische Sprachschule in Berlin e.v. SATZUNG
Finnische Sprachschule in Berlin e.v. SATZUNG 1. Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Finnische Sprachschule in Berlin e.v. und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen
MehrSatzung des Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v.. 2. Er hat seinen Sitz in Grünstadt und
Mehr