Betreff: Außerordentliche Mitgliederversammlung am Von: "Dirk Krone" Datum: :53
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1 Außerordentliche Mitgliederversammlung am imap://imap.googl .com:993/fetch>uid>/inbox>24635?he... Betreff: Außerordentliche Mitgliederversammlung am Von: "Dirk Krone" Datum: :53 Hallo an alle Mitgliedsvereine des GKV e.v., sicherlich könnt ihr euch noch an unsere reguläre Vereinsversammlung am in Lawalde erinnern. Da ha en wir u.a. die Änderung unserer Satzung beschlossen, damit wir gesetzeskonform sind und unsere Gemeinnützigkeit nicht verlieren. Die geänderte Satzung ha e ich danach dem Finanzamt zukommen lassen. Dessen Antwort kam auch für mich recht überaschend. Es wurde darauf hingewiesen, dass unsere Satzung trotz der Änderung noch nicht gesetzeskonform ist. Wir müssen also weitere Änderungen an unserer Satzung vornehmen. Dazu findet ihr die aktuell geänderte Satzung im Anhang dieser Nachricht. Da eine Änderung der Satzung nur durch die Vereinsversammlung beschlossen werden kann, muss ich euch bi en für eine außerordentlichen Versammlung am um Uhr einen Vertreter zu senden. Die Einladung findet ihr ebenfalls im Anhang. Da wird nur den einen Tagesordnungspunkt haben, denke ich die Versammlung ist nach ca. 30 min zu Ende. Der Vorstand und die Staffelleiter werden im Anschluss daran zusammensitzen und die Spielbögen, Einzelwertungstabellen und alles weitere für die anlaufende Saison besprechen. Mit sportlichen Grüßen Dirk Krone M. Voß Str Niesky/See Fu.: dirk.krone@naturwacht.de
2 Görlitzer Keglerverein e.v. D.Krone (Vorsitzender) M.-Voß-Straße Niesky Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Werte Sportfreunde, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung lade ich euch recht herzlich am nach Strahwalde (Kegelbahn) ein. Treff: Uhr Ort: Kegelbahn Strahwalde, Löbauer Straße 49, Strahwalde Tagesordnung TOP 1 Begrüßung Top 2 Vorschläge der Satzungsänderung mit Erläuterungen Top 3 Abstimmung zur Satzungsänderung Top 4 Sonstiges
3 Satzung des Görlitzer Keglervereins 1 Name und Sitz 1.1 Der Verein führt den Namen Görlitzer Keglerverein e.v. ( GKV) und hat seinen Sitz in Görlitz ( M.-Voß-Straße 28, Niesky) Er ist im Vereinsregister unter Nr eingetragen. 1.2 Der GKV ist Mitglied im Landessportbund Sachsen und im Keglerverband Sachsen. 2 Grundsätze Der GKV ist parteipolitisch neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und rassischer Toleranz. 3 Zweck und Aufgabe Zweck und Aufgabe des GKV ist die Förderung des Kegelsports in der Stadt und im Kreis Görlitz. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Organisation und Durchführung des Spielbetriebes Classic- Kegeln im Landkreis Görlitz. 4 Gemeinnützigkeit 4.1 Der GKV ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und setzt seine Mittel gemeinnützig, ausschließlich und unmittelbar zum Zwecke des Kegelsports ein. 4.2 Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des GKV. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch Ausgaben mit unverhältnismäßig hohen Vergütungen, begünstigt werden. 5 Rechtsgrundlage Rechtsgrundlagen des GKV sind die Satzung und Ordnungen, die er zur Durchführung seiner Aufgaben beschließt. Die Ordnungen dürfen nicht in Widerspruch zur Satzung stehen. 6 Mitgliedschaft 6.1 Mitglieder können alle Vereine, Gemeinschaften, Clubs und Abteilungen werden, die im Wirkungsbereich des GKV den Kegelsport betreiben.
4 6.2 Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den Vorstand. Dem Antrag ist eine schriftliche Anerkennung der Satzungsbestimmungen beizufügen. 6.3 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt aufgrund einer schriftlichen Erklärung oder durch Ausschluss aus dem Verein aufgrund eines Beschlusses der Vereinsversammlung. Ausschließungsgründe: - wenn die in der Satzung vorgesehenen Pflichten der Vereinsmitglieder gröblich verletzt werden, - wenn das Vereinsmitglied seinen Verpflichtungen entsprechend der Finanzordnung trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht nachgekommen ist. 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder Für die Mitglieder des GKV sind diese Satzung sowie die Beschlüsse des Vereins verbindlich. Die Mitglieder sind verpflichtet Mitgliedsbeiträge zu bezahlen, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Zweck des GKV entgegensteht. Jedes Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im GKV durch Ausübung des Antrag-, Diskussions- und Stimmrechts an Vereinsversammlungen teilzunehmen. Mitglieder sind berechtigt an allen Veranstaltungen des GKV teilzunehmen. 8 Finanzierung Grundlagen der Finanzierung des Vereins werden durch die Finanzordnung geregelt. Die Finanzordnung wird auf der jährlichen Vereinsversammlung beschlossen. Dem Schatzmeister obliegt die Buchführung über Ein- und Ausgaben des Bestandes, das Beleg und Bankwesen sowie die Finanzberichterstattung vor dem GKV. Die Prüfung erfolgt halbjährlich durch den Kassenprüfer. 9 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: - Vereinsversammlung - Vereinsvorstand 10 Vereinsversammlung 10.1 Die Vereinsversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie wird mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einberufen. Sie wird ferner einberufen, wenn: - es die Interessen des Vereins erfordern, - mindestens 20 % der Mitglieder es schriftlich verlangen.
5 10.2 Die Mitglieder des Vorstandes sowie die Vereinsmitglieder haben auf der Vereinsversammlung Stimmrecht. Jedes Vereinsmitglied entsendet zur Vereinsversammlung einen Beauftragten der das Stimmrecht wahrnimmt Die Vereinsversammlung kann zu allen anstehenden Problemen des Vereins, zu Zielen und Aufgaben, sowie gegebenenfalls zur Auflösung des Vereins Beschlüsse fassen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Satzungsänderungen sowie der Beschluss über Vereinsauflösung bedürfen einer ¾ Mehrheit. 11 Vereinsvorstand 11.1 Dem Vereinsvorstand gehören mindestens an: - 1. Vorsitzender - 2. Vorsitzender - 3. Schatzmeister 11.2 Der Vorstand kann auf Beschluss der Vereinsversammlung nach Bedarf erweitert werden Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister haben jeweils paarweise die Vertretungsbefugnis für den Verein Die Wahl des Vorstandes erfolgt auf die Dauer von 5 Jahren. Wiederwahl ist möglich. Die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit Der Vorstand hat die Geschäfte des Vereins entsprechend der Satzung und der Beschlüsse der Vereinsversammlung zu führen. 12 Kassenprüfer Der vom GKV zweijährig gewählte Kassenprüfer prüft die ordnungsgemäßen Geschäftsvorgänge des Vereins. Er hat mindestens zweimal jährlich eine Kassenprüfung vorzunehmen und das Ergebnis zu protokollieren. Bei der jährlichen Vereinsversammlung ist darüber Bericht zu erstatten. 13 Auflösung Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Oberlausitzer Kreissportbund e.v., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder sportfördernde Zwecke zu verwenden hat. 14 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Görlitz, den 11. Dezember 1991 Letzte Änderung am durch Beschluss der Vereinsversammlung
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