Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-in / Telefon/Fax /2-6/2010-2#1 Referat 10411

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1 Landesuntersuchungsamt Postfach Koblenz Nachrichtlich: Siehe Verteiler Kaiser-Friedrich-Straße Mainz Telefon Telefax Poststelle@mufv.rlp.de Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-in / Telefon/Fax /2-6/2010-2#1 Referat Frau Dr. Julia Blicke rp-hygiene@mufv.rlp.de Impferlass - Herbstimpfung 2010 Bekämpfung der klassischen Schweinepest (KSP) bei Wildschweinen Anlage (Karte KSP-Impfgebiet Herbst 2010, Stand ) Die wichtigsten Änderungen im Text sind, gegenüber dem letzten Impferlass vom (Gz /2-6/2010-1#1) durch seitliche Markierung hervorgehoben. Für das nachfolgend beschriebene Landesgebiet ordne ich hiermit die orale Immunisierung der Wildschweine gegen die klassische Schweinepest an, gemäß 14 b in Verbindung mit 14 a der Schweinepest-Verordnung in der Bekanntmachung der Neufassung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3547), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3939). 1/7 Verkehrsanbindung Sie erreichen uns ab Hbf. mit den Linien 6/6A (Richtung Wiesbaden- Nordfriedhof), 64 (Richtung Laubenheim), 65 (Richtung Weisenau/Paul- Gerhardt-Weg), 68 (Richtung Hochheim), Ausstieg Haltestelle Bauhofstraße. Zufahrt über Kaiser-Friedrich-Straße oder Bauhofstraße Parkmöglichkeiten Parkplatz am Schlossplatz (Einfahrt Ernst-Ludwig-Straße), Tiefgarage am Rheinufer (Einfahrt Peter-Altmeier-Allee)

2 1. Immunisierungsgebiet In das Immunisierungsgebiet werden folgende Kreise bzw. Teile davon einbezogen: Region Westerwald Landkreis Altenkirchen Landkreis Neuwied Aus dem Westerwaldkreis: - Verbandsgemeinde Bad Marienberg - Verbandsgemeinde Hachenburg - Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach - Verbandsgemeinde Rennerod - Verbandsgemeinde Selters - Verbandsgemeinde Wallmerod - Verbandsgemeinde Westerburg - Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen nördlich der Autobahn A48 - Verbandsgemeinde Montabaur nördlich der Autobahn A3 - Verbandsgemeinde Wirges nördlich der Autobahnen A3 und A48 Region Pfalz Aus dem Landkreis Kaiserslautern: - Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau südlich der Autobahn A6 - Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd - Verbandsgemeinde Landstuhl Aus dem Landkreis Südwestpfalz: - Verbandsgemeinde Rodalben - Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen - Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben - Verbandsgemeinde Wallhalben. Die kreisfreie Stadt Kaiserslautern südlich der Autobahn A6 Die beköderte Gesamtfläche beträgt in der Region Westerwald ca km² und in der Region Pfalz ca. 660 km². Insgesamt wird in Rheinland-Pfalz eine Fläche von ca km² beködert. 2/7

3 2. Termin der Durchführung Die erste Köderauslage der Herbstimpfung 2010 erfolgt vom 3. bis 5. September 2010, die zweite Köderauslage erfolgt vom 1. bis 3. Oktober 2010, jeweils in den Neumondphasen. 3. Art der Durchführung Zur Anwendung kommt die Schweinepest-Lebendvirusvakzine der Riemser Arzneimittel AG. Die Impfstoffkapseln sind in eine Ködermasse aus überwiegend Mais eingearbeitet. Die Immunisierung erfolgt als Doppelauslage per Hand, im Abstand von 28 Tagen, an Köderauslageplätzen oder anderen geeigneten Stellen, an denen die Wildschweine vorbeikommen oder sich aufhalten, wie z.b. an den Einständen der Wildschweine, Wechseln, Suhlen oder Kirrungen. Bei Neuanlage eines Köderauslageplatzes soll dieser aus Sicherheitsgründen mindestens einen Abstand von 1000 Metern zu dem nächstgelegenen Schweinehaltungsbetrieb haben. Rechtzeitig vor der Köderauslage erfolgt ein Anlocken. Die Handauslage wird durch die Jagdausübungsberechtigten und Verantwortlichen von Gehegen durchgeführt. Es kann sich hierbei auch um eine durch den Jagdausübungsberechtigten / Verantwortlichen des Geheges beauftragte Person handeln, da gemäß 14 b Satz 3 Schweinepest-Verordnung keine höchstpersönliche Verpflichtung zum Handeln besteht. Zur Vermeidung von Verlusten durch Köderkonkurrenten und zur Vermeidung einer schnellen Inaktivierung des Impfvirus durch Temperatureinflüsse werden die Köder grundsätzlich (erd-) bedeckt, ca. einen Spatenstich tief ausgebracht. Um den Immunisierungserfolg bei Frischlingen zu erhöhen sollte vor allem in beunruhigten Revieren der Großteil der Köder in Frischlingsrechen (Impfrechen) ausgebracht werden und der Köderauslageplatz sollte ausreichend groß (> 200 m²) angelegt werden, um ein Abdrängen der Frischlinge durch stärkere Wildschweine zu vermeiden. Ziel der Impfung ist es, jedes Wildschwein mit mindestens einem Köder zu versorgen. In Abhängigkeit vom Schwarzwildaufkommen werden pro Köderauslageplatz bei jeder der beiden Auslagen durchschnittlich 20 bis 40 Köder ausgelegt. Während des Impfzeitraumes wird im bisherigen Umfang weiter mit Futter gelockt, um das Schwarzwild an den Köderauslageplatz zu binden. 3/7

4 Nach jeder Köderauslage ist eine wenigstens viertägige Jagdruhe zumindest an den Orten der Köderauslage (Köderauslageplatz, Kirrung, Suhle usw.) einzuhalten, um das Schwarzwild in dieser Zeit nicht unnötig zu beunruhigen und eine möglichst vollständige Aufnahme der Impfköder zu sichern sowie, um einen eventuell virologisch positiven Untersuchungsbefund, der aufwendige virologische Abklärungsuntersuchungen zur Folge hätte, zu vermeiden. Nach dieser Zeit wird die verstärkte Bejagung des Schwarzwildes wieder aufgenommen. Die Impfung wird vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, wissenschaftlich begleitet. 4. Bestellung, Ausgabe und Auslage der Köder, Absammeln der Restköder Die Bestellung der Impfköder erfolgt zentral durch das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz. Die Kreise / kreisfreien Städte händigen den Jagdausübungsberechtigten zusammen mit den Ködern ein vom Landesuntersuchungsamt zur Verfügung gestelltes Merkblatt auf der Basis der Anwendungshinweise des Friedrich-Loeffler-Instituts aus. Die Köder sind von den Jagdausübungsberechtigten und Verantwortlichen für die Gehege möglichst noch am Tag der Ausgabe, spätestens jedoch am Sonntag dem für die erste Teilimpfung, bzw. am für die zweite Teilimpfung auszubringen. Die zuständigen Kreise / kreisfreien Städte geben hierzu nähere Anweisungen. Die Jagdausübungsberechtigten und Verantwortlichen für die Gehege sollen die nicht aufgenommenen Köder bzw. freiliegenden Impfstoffkapseln nach der zweiten Auslage einer Doppelimmunisierung absammeln und in einem Plastikbeutel verpackt beim zuständigen Kreis / kreisfreien Stadt abgeben. Diese schicken die abgesammelten Köder an das Landesuntersuchungsamt in Koblenz. 4/7

5 5. Landesuntersuchungsamt Das Landesuntersuchungsamt trägt für die unschädliche Beseitigung der abgesammelten Köder bzw. Impfstoffkapseln (Blister) Sorge. Das Landesuntersuchungsamt wird gebeten, alle auf KSP-Virus positiv untersuchten Proben zur weiterführenden Untersuchung an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), auf der Insel Riems, zu senden. 6. Verfahren mit erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen aus dem Impfgebiet Für alle in dem Impfgebiet (= gefährdeten Bezirk) erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen gelten die Vorschriften der Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zum Schutz gegen die Schweinepest in der jeweils geltenden Fassung. 7. Information der Jagdausübungsberechtigten und Verantwortlichen für die Gehege Alle Jagdausübungsberechtigten und Verantwortlichen für die Gehege die an der Immunisierung des Schwarzwildes teilnehmen, werden von ihrem zuständigen Kreis / ihrer kreisfreien Stadt über die Immunisierung und das Verfahren mit erlegtem bzw. verendetem Schwarzwild informiert. 8. Information der Öffentlichkeit Die Bevölkerung wird durch eine Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz über die orale Immunisierung des Schwarzwildes informiert. Möglicherweise werden an die Gesundheitsämter der betroffenen Kreise / kreisfreien Städte sowie der angrenzenden oder nahe gelegenen Kreise Fragen aus der Bevölkerung zur Impfung herangetragen. Es wird gebeten, dann darauf hinzuweisen, dass der Impfstoff für Menschen, Haustiere (Ausnahme Schweine, s.u.) und freilebende Tiere keine Gefahr darstellt, dass die ca. 4 x 4 x 1 cm messenden, gelblichen, an ein Stück Seife erinnernden Köder aber 5/7

6 von Menschen trotzdem nicht berührt werden sollten, damit sie keine menschliche Witterung annehmen und damit nicht aus einem beschädigten Köder Impfvirus mechanisch auf Hausschweine verschleppt wird. Das empfohlene Fernhalten von Hunden aus den Wäldern des Impfgebietes hat allein den Grund, Hunde als Köderkonkurrenten auszuschließen. Eine Impfung von Hausschweinen gegen Schweinepest mittels dieser Köder ist verboten. Derart geimpfte Hausschweine gelten als schweinepestverseucht und müssen mit allen bei einem Schweinepestausbruch erforderlichen Maßnahmen, gemäß der Schweinepest-Verordnung und der Richtlinie 2001/89/EG, gemaßregelt werden (Keulung, Einrichtung der Sperrgebiete etc.). 9. Entschädigung für Verteilung der Impfköder Alle von der Impfung betroffenen Hegeringleiter erhalten für die Verteilung der Impfköder (Transportkosten) eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro pro einzelner Impfaktion. 10. Bestandsreduzierung Um auch weiterhin eine Bestandsreduzierung des Schwarzwildes zu bewirken, sind die zuständigen Behörden zu bitten, die Jagdausübungsberechtigten zu einer verstärkten Bejagung der Wildschweine nach der Jagdruhe nach Auslage der Impfköder, unter Hinweis auf die tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zum Schutz gegen die Schweinepest in der jeweils geltenden Fassung und 14 a Absatz 8 und 9 der Schweinepest- Verordnung anzuhalten. Im Auftrag gez. Dr. Julia Blicke 6/7

7 Verteiler mit Abteilung 105 im Hause Zentralstelle der Forstverwaltung Le Quartier Hornbach Neustadt an der Weinstraße Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Postfach Bonn Friedrich-Loeffler-Institut Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Südufer Greifswald - Insel Riems Die für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden Sanitätskommando II Abt. I, Dez. I.5 (Vet.) Schloss Oranienburg Diez Bauern- u. Winzerverband Rheinland-Nassau e.v. Karl-Tesche-Straße Koblenz Bauern- u. Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.v. Weberstraße Mainz Landwirtschaftkammer Rheinland-Pfalz Burgenlandstr Bad Kreuznach Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz Burgenlandstraße Bad Kreuznach Dr. Albert Huberty Directeur Vétérinaires du Luxembourg 211, route d Esch L-1471 Luxembourg Luxemburg Landesjagdverband Rheinland-Pfalz Fasanerie Gensingen Ökologischer Jagdverband Rheinland-Pfalz e. V. Forsthaus Oberbirkholz Birken-Honigsessen 7/7

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