Vortrag. an den. Ministerrat
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- Sofie Holzmann
- vor 7 Jahren
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1 BKA /0048-I/4/2016 BMEIA-AT /1255-VIII/2016 ZUR VERÖFFENTLICHUNG BESTIMMT 16/24 Arbeitsgruppenbericht Arbeitsgruppe 3 Integration und Zwischenbilanz zur Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Integration von Flüchtlingen Vortrag an den Ministerrat Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 20. Juni 2016 ein elf Punkte umfassendes Maßnahmenpaket zur Integration von Flüchtlingen beschlossen. Die darin angeführten Maßnahmen orientieren sich am Grundlagendokument der Integration in Österreich, dem Nationalen Aktionsplan für Integration, sowie dem 50 Punkte-Plan zur Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten in Österreich und dem Startpaket Deutsch & Integration. Darüber hinaus wird auch auf die Erfahrung und Expertise von Gemeinden und Ländern in der Flüchtlingsintegration Bezug genommen. Der Maßnahmenkatalog fokussiert auf die Zielgruppe der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten sowie der zum Verfahren zugelassenen AsylwerberInnen Die darin enthaltenen Punkte werden nun sukzessive abgearbeitet und umgesetzt. Im Folgenden wird über die Umsetzung des Maßnahmenpakets eine Zwischenbilanz gezogen: 1
2 I. Maßnahmen des BMEIA Ausbau von Sprachkursen Das BMEIA hat für die Bereitstellung von Deutschkursen für das Niveau A1 in einem ersten Schritt gemeinsam mit dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) einen öffentlichen Förderaufruf durchgeführt. Im Zuge dieses Aufrufs wurden 12 Millionen Euro bzw. 25 Projekte österreichweit vergeben. Die Deutschkursprojekte, mit welchen mehr als Kursplätze für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte geschaffen werden, haben am 1. September 2016 begonnen und laufen bis 30. Juni Für 2017 sind ein weiterer Förderaufruf und die Schaffung zusätzlicher Deutschkursplätze für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte durch den ÖIF vorgesehen. Auch in diversen anderen Förderungen des BMEIA werden Deutschkurse bzw. das Erlernen der deutschen Sprache besonders unterstützt. Ausbau von Orientierungs- und Wertekursen Der ÖIF, welcher bereits seit Dezember 2015 in Zusammenarbeit mit den Ländern und dem AMS Werte- und Orientierungskurse durchführt, hat sein Angebot maßgeblich ausgebaut. Dieses steht nun neben Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten auch zum Verfahren zugelassenen AsylwerberInnen offen. Zusätzlich zu den Kursen wurden Angebote zur Vermittlung von Werte-Inhalten für MultiplikatorInnen, wie insbesondere Deutsch-Lehrkräfte, entwickelt und österreichweit ausgerollt. Darüber hinaus wurden Lernunterlagen und Unterrichtsmaterialien zur Wertevermittlung im Sprachunterricht konzipiert und ausgearbeitet und ein eigenes Weiterbildungsformat für Ehrenamtliche im Rahmen des Angebotes Treffpunkt Deutsch entwickelt. Auch mit der Erstellung von Rahmencurricula für Deutschkurse, welche auch Werte- und Orientierungsinhalte enthalten, wurde bereits begonnen. Die Curricula für die Niveaustufen A1 und A2 sind fertig, jene für die Niveaustufen B1 und B2 sind in Erstellung. Gezielte Unterstützung der Freiwilligen im Bereich der Sprachförderung Integration lebt von der Unterstützung durch Ehrenamtliche, die in zahlreichen Initiativen Großes für unser Land leisten. Auch der ÖIF unterstützt mit dem eigens dafür entwickelten Format Treffpunkt Deutsch engagierte Menschen, die Asylberechtigten und AsylwerberInnen beim Erlernen der deutschen Sprache helfen. Zur Unterstützung dieser Freiwilligen hat der ÖIF die Deutsch-Lernbox entwickelt. Diese Box enthält Übungsmaterial und Sprachprodukte, die an ÜbungsleiterInnen kostenlos verteilt werden. Im Übrigen bietet der ÖIF kostenlose Workshops für Freiwillige an, die sich im Bereich der Sprachförderung engagieren wollen. Allein im Rahmen von Treffpunkt Deutsch engagieren sich derzeit 200 Freiwillige, durch deren Einsatz bereits mehr als Lerngruppenplätze angeboten werden konnten. 2
3 Um die Zielgruppe der unbegleiteten Minderjährigen besonders zu berücksichtigen, hat das BMEIA beim diesjährigen Fördervergabeaufruf aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) den Schwerpunkt auf diese Personengruppe gelegt. Schulische und berufliche Qualifikation Um sich auf den Bedarf der Flüchtlinge im Bereich der schulischen und beruflichen Qualifikationsmaßnahmen besser vorbereiten zu können, werden aktuell vom BMEIA und BMI zwei Studien finanziert, die die schulischen und beruflichen Qualifikationen von Asylberechtigen und AsylwerberInnen aus den wichtigsten Herkunftsstaaten an Hand einer repräsentativen Auswahl erheben und statistisch auswerten. Die Ergebnisse dieser Studien liegen 2017 vor. Orientierungs- und Wertepatenschaften Für Personen, die in der Landesbetreuung untergebracht sind, bietet der ÖIF auch seine Werte- und Orientierungskurse an und vermittelt dabei die Grundwerte der österreichischen Verfassung wie Gleichberechtigung von Mann und Frau, Menschenwürde und demokratische Prinzipien. Die Kurse vermitteln außerdem wichtige Voraussetzungen des Lebens in Österreich wie die Bedeutung von Deutschkenntnissen und Bildung sowie Alltagswissen.. Darüber hinaus veranstaltet der ÖIF Informationsveranstaltungen zum Thema Werte und Orientierung für Ehrenamtliche mit dem Ziel, die Werte- und Orientierungskurse unter den MultiplikatorInnen bekannt zu machen. Die TeilnehmerInnen dieser Informationsveranstaltungen erhalten kostenlos eine Wertebox mit Informations- und Lernmaterialien mit denen sie weitere Zielgruppenarbeit, insbesondere für Personen in der Landesbetreuung, leisten können. Wissenschaftliche Begleitforschung Zur Sicherstellung einer koordinierten Begleitforschung zur Flüchtlingsthematik wurde in der Integrationssektion des BMEIA ein Referat für Wissensmanagement eingerichtet. Der Integrationsbeirat erhebt derzeit den Flüchtlingsforschungsstand und wird die Ergebnisse in der kommenden Sitzung am 24. November 2016 vorstellen und diskutieren. Integration vor Ort in den Gemeinden Der ÖIF unterstützt die Gemeinden durch Bereitstellung seines ExpertInnen-Know-how und Mitwirkung an Veranstaltungen, die dem Austausch von Best-Practice-Beispielen bei der Integration von Asyl-, subsidiär Schutzberechtigten und zum Verfahren zugelassenen AsylwerberInnen in den Gemeinden dienen. Dies soll einer Abwanderung in die Ballungsräume entgegenwirken. 3
4 II. Maßnahmen des BMI Ausbau der Deutschkurse in der Bundesbetreuung Im Rahmen der Grundversorgung bietet das BMI verstärkt Alphabetisierungskurse, die grundsätzlich allen bundesbetreuten Personen zugänglich sind. Im Zuge dieser Kurse wird auch auf die wesentlichen Grundwerte unserer Gesellschaft Bezug genommen. Neben der Gleichstellung von Mann und Frau werden Themen rund um Gewalt und häusliche Gewalt, sexuelle Selbstbestimmung oder Erziehungsfragen angesprochen. Diese Kurse werden laufend und in allen Bundesbetreuungseinrichtungen angeboten und an die belagsstandbezogene Nachfrage angepasst. Ausbau der Deutschkurse in der Grundversorgung Seitens des BMI werden 16,25 Mio. Euro für den Ausbau von Alphabetisierungskursen sowie Deutschkursen bis Niveau A1 für den Zeitraum von bis investiert. Die organisatorische Abwicklung dieser Sprachfördermaßnahmen erfolgt über die Landesgrundversorgungsstellen der Bundesländer. Eine mit den Bundesländern erzielte Einigung stellt sicher, dass diese Mittel von den Ländern dann abgerufen und im Rahmen von Projektförderungen oder Auftragsvergaben vergeben werden können, wenn seitens des Landes 40% der Kosten der Schulungsmaßnahmen finanziert werden. Dadurch erhöht sich die tatsächlich für diese Sprachfördermaßnahmen bis Ende 2017 potentiell zur Verfügung stehenden Finanzmittel auf rund 27 Mio. Euro. Gemeinnützige Tätigkeit Gemeinsam mit Gemeindebund und Städtebund wurde eine Liste von jenen Tätigkeiten erstellt, die seitens der Gemeinden und Städte gerne im Rahmen von gemeinnütziger Tätigkeit Asylwerberinnen und Asylwerbern angeboten werden würden. Diese Liste der Tätigkeiten wurde dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie dem Bundesministerium für Finanzen mit dem Ersuchen um sozialversicherungsrechtliche und beschäftigungsrechtliche bzw. steuerrechtlichen Prüfung übermittelt. Unmittelbar nach Abschluss der noch ausständigen abschließenden Beurteilung wird die so erstellte Liste der gemeinnützigen Tätigkeiten den Gemeinden, Städten und Ländern sowie allen Ressorts des Bundes zur Verfügung gestellt, damit diese in einer rechtlich abgesicherten Position Asylwerberinnen und Asylwerber gemeinnützig beschäftigen können. 4
5 III. Maßnahmen des BMASK und des AMS Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten steht grundsätzlich das gesamte Dienstleistungs- und Förderangebot des Arbeitsmarktservice zur Verfügung und sie sind im gesamten Betreuungsprozess inländischen AMS-KundInnen gleichgestellt. Im Jahr 2015 wurden anerkannte Flüchtlinge durch Fördermaßnahmen des AMS unterstützt. Zugleich wurden Personen dieser Zielgruppe in Beschäftigung vermittelt. Für 2016 ist eine Ausweitung der Fördermaßnahmen für bis zu Personen geplant, bis Ende August 2016 wurden anerkannte Flüchtlinge in Beschäftigung vermittelt. Um eine rasche Arbeitsmarktintegration zu fördern, werden dabei im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik folgende zielgruppenspezifische Angebote und Fördermaßnahmen weiterentwickelt und ausgebaut, wofür im laufenden Jahr bis zu 70 Millionen Euro und für 2017 weitere 80 Millionen Euro bereitgestellt werden. Kompetenzchecks Mit den Kompetenzchecks werden die mitgebrachten Qualifikationen, Kompetenzen und Berufserfahrungen der beim AMS vorgemerkten anerkannten Flüchtlinge ermittelt, um bedarfsorientierten (Nach-) Qualifizierungen und die anschließende Stellenvermittlung besser unterstützen zu können. Darüber hinaus wird im Rahmen des Kompetenzchecks ergänzende Beratung etwa zu Themen wie der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und dem österreichischen (Aus-) Bildungswesen angeboten. Das AMS Wien führt bereits seit September 2015 umfassende Kompetenzchecks für vorgemerkte Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte durch. In Anlehnung an das Modell des AMS Wien werden Kompetenzchecks mittlerweile österreichweit umgesetzt und ausgebaut. Bis Ende 2016 sind österreichweit Kompetenzerhebungen für bis zu TeilnehmerInnen geplant. Sprachkurse und berufsnahe Qualifizierungen Sprachförderung ist einer der zentralen Ansätze, um bestehende Barrieren bei der Arbeitsmarktintegration zu überwinden. Das AMS stockt daher derzeit österreichweit die Plätze für Deutschkurse auf, um dem Bedarf für die wachsende Zielgruppe der anerkannten Flüchtlinge gerecht zu werden. Die für die aktive Arbeitsmarktpolitik bereitgestellten 10 Millionen Euro aus dem Sondertopf für Integration werden hier zusätzlich zu den Mitteln aus dem Arbeitsmarktbudget eingesetzt, um weitere Deutschkursplätze für bis zu Personen zur Verfügung zu stellen. Vom AMS werden Deutschkurse vor allem ab A2 Niveau und insbesondere in Kombination mit fachlichen Qualifizierungen angeboten. Die Beratungsangebote für die Anerkennung von Kompetenzen, die Qualifizierungsplanung und die Vermittlungsunterstützung werden ebenfalls kontinuierlich ausgebaut. Zur Erhöhung der Integrationschancen sind vor allem berufsnahe Qualifizierungen vorgesehen. JUST Integration Implacementstiftung Die JUST Integration Implacementstiftung unterstützt und begleitet junge Erwachsene von 18 bis 30 Jahren durch arbeitsplatznahe Qualifizierungsmaßnahmen, Case Management und Coaching bis zur Ablegung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung, wobei der Fokus 5
6 auf der Zielgruppe der anerkannten Flüchtlinge liegt. Ziel ist eine berufliche (Höher-) Qualifizierung auf Basis bereits bestehender beruflicher Vorerfahrung, um in weiterer Folge eine Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Maßnahme wurde im September 2016 österreichweit eingeführt es werden Plätze für knapp 900 TeilnehmerInnen eingerichtet. Unternehmensgründungsprogramm Im Rahmen der Kompetenzchecks wird auch die Option der Unternehmensgründung geprüft. Bei Eignung können anerkannte Flüchtlinge eine Gründungsberatung bei einem Beratungsunternehmen, das mit dem AMS kooperiert, in Anspruch nehmen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, erforderliche Qualifikationen zu erwerben die Kosten für die Unternehmensberatung und die Weiterqualifizierung trägt das AMS. Zudem wird unter bestimmten Voraussetzungen für die Dauer der Teilnahme am Programm eine finanzielle Absicherung gewährleistet. Um die für die Gründung eines eigenen Unternehmens notwendige Investitionen und Betriebsmittel finanzieren zu können, steht Asylberechtigten auch das Mikrokreditprogramm als ergänzende Unterstützung auf dem Weg in die selbständige Erwerbstätigkeit zur Verfügung. Darüber hinaus wird derzeit in Wien ein eigens für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte konzipiertes Beratungsangebot ( Step2Business ) aufgebaut. Überregionale Lehrstellenvermittlung In einem Wiener Pilotprojekt (WKO, BMWFW, Sozialministerium und AMS) werden anerkannten jugendlichen Flüchtlingen durch überregionale Lehrstellenvermittlung berufliche Perspektiven in Berufen und Regionen mit Lehrlingsmangel angeboten. Dabei werden im Vorfeld die Kompetenzen und Interessen der Jugendlichen erhoben, um ein optimales Matching mit den angebotenen Lehrstellen zu gewährleisten. Die Jugendlichen werden auf das Lehrverhältnis entsprechend vorbereitet und auch nach der Vermittlung umfassend begleitet. Sie haben vor Ort mit einem Lehrlingscoach eine/n fixen Ansprechpartner/in für berufliche und private Fragestellungen. Der Lehrlingscoach bereitet auch den Betrieb auf das Ausbildungsverhältnis mit dem jugendlichen Flüchtling vor. Lehrlingsbewilligungen für jugendliche AsylwerberInnen bis 25 Jahre Im Rahmen der bestehenden Regelungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes erhalten jugendliche AsylwerberInnen bis 25 Jahre Lehrlings-Beschäftigungsbewilligungen für Lehrstellen in Berufen mit regional nachgewiesenem Lehrlingsmangel (z.b. im Gastgewerbe) sowie in allen Mangelberufen, die mit der Fachkräfteverordnung (Mangelberufsliste) für das gesamte Bundesgebiet jährlich festgestellt werden (z.b. Dachdecker). Die Lehrlingsbewilligung wird auf Antrag des Arbeitgebers erteilt, wenn die Stelle nicht mit vorgemerkten inländischen und integrierten ausländischen Jugendlichen besetzt werden kann und der sozialpartnerschaftlichen AMS-Regionalbeirat zustimmt. Ende August hatten 248 jugendliche AsylwerberInnen eine aufrechte Lehrlingsbewilligung. 6
7 IV. Weiterführende integrationspolitische Schritte Aufbauend auf dem beschlossenen Paket werden weiterführende legistische Integrationsmaßnahmen, die die Ziele und Grundsätze von Integrationsarbeit in Österreich bzw. die Rechte und Pflichten von Menschen, die dauerhaft in Österreich leben möchten, regeln sollen, verhandelt. Dazu werden aktuell Gespräche über ein österreichisches Integrationsgesetz bzw. ein Integrationsjahr geführt. Gemeinsam stellen wir den Antrag, die Bundesregierung wolle diesen Bericht annehmen. Wien, am 12. Oktober 2016 KERN m.p. STÖGER m.p. SOBOTKA m.p. KURZ m.p. 7
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