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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Rudi Anschober 22. April 2016 zum Thema Masterplan und Initiativen für eine möglichst rasche Integration von Asylberechtigten am Arbeitsmarkt

2 LR Rudi Anschober Seite 1 Masterplan und Initiativen für eine möglichst rasche Integration von Asylberechtigten am Arbeitsmarkt Die Integration der Asylwerber/innen ist eine besonders wichtige Aufgabe für Oberösterreich. Sie wird darüber entscheiden, ob die große Herausforderung der Fluchtbewegung zu einer Chance für unser Land und die Betroffenen wird oder Probleme entstehen. Integrations- Landesrat Rudi Anschober erarbeitet derzeit mit Fachexpert/innen und NGOs einen Masterplan Integration. Grundsatz dabei: Integration ab dem ersten Tag der Ankunft und nicht wie bisher erst viel später nach dem Asylbescheid. Besonders wichtiger Teil ist Arbeit. Vom Asylgipfel der Bundesregierung nächste Woche fordert Anschober eine massive Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylwerber/innen: Ermöglichung von Praktika und Schnuppertagen, massive Erweiterung der gemeinnützigen Arbeitsmöglichkeiten und eine kontrollierte und gesteuerte Öffnung des Arbeitsmarktes vorrangig in Mangelberufen. Masterplan Integration als Gesamtschau für gelingendes Zusammenleben Bis Jahresmitte erstellt das Ressort von LR Anschober einen "Masterplan Integration", um eine umfassende Integrationsoffensive in Oberösterreich zu ermöglichen - etliche Teile davon sind bereits vorgezogen in Umsetzung. Der Plan soll die wesentlichen Bereiche der Integration beinhalten und eine Gesamtsicht auf das Thema ermöglichen. Der Masterplan wird aus fünf Säulen bestehen: Sprachausbildung Orientierung Bildung Arbeit Wohnen

3 LR Rudi Anschober Seite 2 LR Anschober: Die Grundidee ist, aufbauend auf der dezentralen Grundversorgung von Asylwerber/innen im ganzen Land auch die Integration nach einem Asylbescheid möglichst in der Region zu verwirklichen. Durch die möglichst kleinen, in ganz OÖ verteilten GVS-Quartiere und tausende freiwillige Unterstützer/innen entsteht eine soziale Bindung, die durch offensive Unterstützungsmaßnahmen diesmal auch eine starke Integration in der Region ermöglichen soll. Dazu brauchen wir keine Einzelmaßnahmen, sondern eine Gesamtschau, die schon am ersten Tag des Asylwerbers bzw. der Asylwerberin in OÖ zu greifen beginnt, z.b. über Deutsch-Kurse ab dem ersten Tag, wie sie seit heuer von der Integrationsstelle des Landes OÖ gefördert werden. Der nächste Meilenstein wäre eine möglichst frühe, gesteuerte Öffnung des Arbeitsmarktes. Arbeit ist ein wichtiger Schlüssel zur Integration Die neue Zielrichtung in Oberösterreich ist der Beginn der Integrationsarbeit ab dem ersten Tag nach dem Stellen des Asylantrages. Dies sollte auch im Bereich Arbeitsmarkt viel stärker möglich werden. Derzeit leiden Asylwerber/innen und Integration daran, dass weitgehend Arbeit verhindert und erst nach einem Asylbescheid ein Arbeitsmarktzugang möglich wird. Integrations-Landesrat Rudi Anschober arbeitet daher an der offensiven Information über die zu wenigen - bestehenden Arbeitsmöglichkeiten. Eine erste Verbesserung wird die Umsetzung des Freiwilligen Integrationsjahres für Asylberechtigte bringen. Unbedingt notwendig ist zusätzlich die Ermöglichung von Praktika und Schnuppertagen für Asylwerber/innen in Betrieben. Das kann Perspektiven eröffnen und das Kennenlernen voranbringen. Notwendig sind raschere Nostrifizierungsverfahren, um im Herkunftsland erworbene Qualifikationen in Österreich auch anwenden zu können. Weiters braucht es - daran arbeitet das Integrationsressort in enger Zusammenarbeit mit den Fachressorts der Landesregierung - eine rasche Kompetenzklärung bei den Asylwerber/innen, sehr präzis aufbereitete Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen. Dabei ist ein besonders wichtiger Zielbereich die Bekämpfung des Facharbeiter/innenmangels.

4 LR Rudi Anschober Seite 3 Fachkräftelücke wird zunehmend zum Problem für Oberösterreich Laut Fachkräftemonitor des Landes aus 2015 wird sich der Fachkräfteengpass von derzeit 0,4% (3.000 Personen) auf etwa 17% ( Personen) im Jahr 2030 erhöhen. Bereits in den kommenden fünf Jahren kann es zu einem Rückgang des Angebotspotenzials um 1% kommen, sodass im Jahr 2020 ein Fachkräfteengpass von rund 6% ( Personen) erwartet wird. Trifft dies ein, dann wäre dies für Oberösterreich ein massives wirtschaftliches Problem. Neue Mitbewohner/innen können bei entsprechender zielorientierter Qualifizierungsarbeit helfen, dieses Problem deutlich zu verringern. Asylwerber haben Zugang zur Lehrstellen in Mangelberufen Als Vorbild für die Gesamtgruppe der Asylwerber dient für den oö. Integrations- Landesrat die kontrollierte Öffnung des Lehrstellenmarktes. Hier wurden 2015 und 2016 bislang insgesamt 55 Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerber/innen für eine Lehrstelle in Oberösterreich ausgestellt. Das ist ein Anfang, aber das Potenzial ist noch viel größer. Aber natürlich kommt es durch die Notwendigkeit des Spracherwerbs vor der Beschäftigung zu einem Verzögerungseffekt. Anschober rechnet daher im heurigen Jahr mit einer deutlichen Zunahme von Asylwerber/innen in Lehrstellen. Beratung und Begleitung zum Arbeitsmarkt-Einstieg für Asylberechtigte Eine qualitativ hochwertige, intensive, mehrsprachige und muttersprachliche Betreuung und Beratung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit uneingeschränktem Arbeitsmarktzugang wird eine möglichst gute und rasche Einbindung am Arbeitsmarkt in OÖ ermöglichen. Seit 1. Jänner 2016 bis Ende 2020 bieten die Volkshilfe FMB und migrare Zentrum für Migrant/innen OÖ mit dem AMS flächendeckend in ganz Oberösterreich Kompetenzchecks und darauf aufbauende Qualifizierungsmaßnahmen an. Ziel sind der Berufseinstieg oder die Vermittlung eines passenden

5 LR Rudi Anschober Seite 4 Schulungsangebots. Das Interesse und der Zulauf zum Projekt sind groß, im Jahr betreut die Volkshilfe ca Personen über das Projekt IdA Integration durch Arbeit. Durch die individuelle Betreuung, auch mehrsprachig, wird gemeinsam mit den Klient/innen herausgearbeitet, welche Kompetenzen, Ausbildungen, Fertigkeiten, Interessen, Erfahrungen und welch soziales Umfeld sie haben, welchen Job sie sich vorstellen und wie der Weg dorthin, z.b. über Schulungsangebote läuft-, aber auch welche Bereiche am oö. Arbeitsmarkt gefragt sind, wie die Bewerbung läuft, was im Arbeitsvertrag an Rechten und Pflichten zu finden ist oder welche wichtigen Kontakte und Netzwerke es gibt. Neue Maßnahme zum Arbeitsmarkt-Einstieg für Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigte: Freiwilliges Integrationsjahr Seit Kurzem kann von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten, innerhalb von zwei Jahren nach Zuerkennung ihres Status und bei Vollbezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ein Freiwilliges Integrationsjahr absolviert werden getragen von die berater, AMS und Sozialministerium. Beim FIJ handelt sich um kein Arbeitsverhältnis, sondern um eine Art Arbeitstraining für die Dauer von sechs bis zwölf Monaten, vergleichbar mit dem Freiwilligen Sozialjahr, d.h. Mischung von Bildungsmaßnahmen und praktisches Kennenlernen von Tätigkeiten in Einsatzstellen. Neben der gemeinnützigen Tätigkeit in der Organisation sind zusätzlich niederschwellige Ausbildungs- und Integrationsmaßnahmen im Mindestausmaß von 150 Stunden vorgesehen (Deutschkurse, Einweisung in die Tätigkeiten, kulturelle Grundsätze des Zusammenlebens). Ziele sind die Integration im Sinn einer Einbeziehung in das österreichische gesellschaftliche Leben und die Vermittlung der österreichischen Werteordnung und der deutschen Sprache, die Verbesserung der Chancengleichheit durch die Berufsorientierung von Flüchtlingen, die Vertiefung von schulischer Vorbildung, das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle, die Persönlichkeitsentwicklung, die Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für verschiedene Berufsfelder, die Stärkung sozialer und interkultureller

6 LR Rudi Anschober Seite 5 Kompetenzen und die Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmer/- innen. Als Träger des Freiwilligen Integrationsjahres gelten die nach dem FreiwG sowie die vom jeweiligen Landeshauptmann/von der jeweiligen Landeshauptfrau gemäß Zivildienstgesetzes, anerkannten Träger. Teilnehmer/innen am FIJ beziehen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Das Gesetz sieht für Teilnehmer/innen am FIJ kein Taschengeld vor. Es steht dem Träger jedoch frei ein Taschengeld auszubezahlen. Auf der Website werden alle gemeldeten freien Stellen veröffentlicht. Bei Interesse kann man sich direkt bei der jeweiligen Trägerorganisation bewerben. Das AMS bestätigt die Zugehörigkeit zur Zielgruppe. Bei einer Einigung mit der Trägerorganisation und nach Unterzeichnung einer Vereinbarung, wickelt diese alle weiteren Formalitäten ab. Kommenden Montag (25. April 2016) starten die ersten drei Teilnehmer/innen in NÖ das freiwillige Integrationsjahr. Integration ab dem ersten Tag: Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber/innen Integrations-Landesrat Rudi Anschober setzt sich für eine kontrollierte, gesteuerte Öffnung des Arbeitsmarktes auch für Asylwerber/innen ein. Damit könnte sich etwa in jenen Bereichen, in denen es mehr offene Stellen als Nachfrage gibt, rasch eine neue Integrationsdynamik durch Joberwerb eröffnen. Kahlschlag bei der Mindestsicherung würde Jobchancen gefährden Probleme bei der Jobvermittlung erleben Expert/innen derzeit im Bereich der Mobilität und der Sprache. Beides ist auch eine Geldfrage und würde sich mit der dramatischen Verkürzung der Mindestsicherung massiv verschärfen. Ohne Geld keine Mobilität und keine Sprachkurse. Darüber hinaus würde der Kahlschlag bedeuten, dass statt ausreichendem Qualifikationserwerb sofort der Job gesucht werden muss. Wenig Qualifizierte sind die Gefährdetsten am Arbeitsmarkt.

7 LR Rudi Anschober Seite 6 Legale Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber/innen 1. Saisonbewilligungen: Jährlich gibt es zu den vier Bereichen Wintertourismus, Sommertourismus, Landund Forstwirtschaft von ausländischen Arbeitskräften sowie für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Erntehelfer/innen jeweils eine Verordnung (Ausnahme Land- und Forstwirtschaft) des BMASK für die befristete Beschäftigung von Ausländer/innen. Bei diesen Saisonstellen werden Ausländer/innen, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen ( 32a AuslBG) und Asylwerber/innen bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen, die erst nach zwei Monaten ab Asylantragstellung erteilt werden, bevorzugt. Aktueller Stand: a. Wirtschaftszweig Wintertourismus: Verordnung gilt jährlich von etwa Oktober bis Ende April. Die Geltungsdauer der Beschäftigungsbewilligungen darf 25 Wochen nicht überschreiten. 2015/2016 gab es österreichweit Plätze, davon 40 in OÖ (OÖ lag damit an sechster Stelle; die meisten mit 410 Plätzen, gab es in Salzburg) b. Wirtschaftszweig Sommertourismus: Verordnung gilt jährlich von etwa Mai bis Ende September. Die Geltungsdauer der Beschäftigungsbewilligungen darf 25 Wochen nicht überschreiten gab es österreichweit 824 Plätze, davon 115 in OÖ (OÖ lag damit an dritter Stelle; die meisten gab es in Tirol mit 210 Plätzen). c. Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft von ausländischen Arbeitskräften und Wirtschaftszweig Landwirtschaft für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Erntehelfer/innen: Verordnung gilt von Jänner bis Dezember. o Land- und Forstwirtschaft für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften: Für 2016 gibt es österreichweit Kontingentplätze, davon fallen auf Oberösterreich und OÖ liegt damit an erster Stelle. Beschäftigungsbewilligungen dürfen ab mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten ausgestellt werden. Staatsangehörige aus den neuen EU-Staaten und Asylwerber/innen sind bei der Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen. o Erntehelfer (6 Wochen): Für 2016 gibt es österreichweit ein Kontingent von 395 Plätzen, davon fallen auf OÖ 58 Plätze und OÖ liegt damit an dritter Stelle. Beschäftigungsbewilligungen dürfen ab mit einer Geltungsdauer bis zu sechs Wochen erteilt werden.

8 LR Rudi Anschober Seite 7 Kontingentplätze können an neue EU-Bürger/innen, Asylwerber/innen, die bereits mehr als drei Monate zum Asylverfahren zugelassen sind und an Drittstaatsangehörige, die zur sichtvermerksfreien Einreise nach Österreich berechtigt sind, vergeben werden. 2. Selbstständige Tätigkeit Asylwerber/innen dürfen drei Monate nach Zulassung zum Asylverfahren einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Dabei ist aber zu beachten, dass manche Berufe eine Gewerbeberechtigung erfordern und diese vorher beantragt werden muss. Die Tätigkeit selbst muss selbständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht durchgeführt werden. Wichtig ist, dass bei Gesamtbetrachtung aller Umstände das Überwiegen der selbständigen Merkmale tatsächlich einer selbständigen Tätigkeit entspricht. Bloße Regelungen im Vertrag, die nicht gelebt werden, nützen nichts. 3. Lehrstellen Die Beschäftigung bedarf einer Beschäftigungsbewilligung, die für alle Lehrberufe, in denen ein nachgewiesener Lehrlingsmangel besteht, erteilt werden, durch das AMS und die Bewilligung wird über die gesamte Dauer der Lehrzeit und der gesetzlichen Behaltepflicht ausgestellt. Voraussetzung für die Erteilung dieser Beschäftigungsbewilligung: o Zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bewilligung darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein o Für alle Berufe, in denen eine Bewilligung erteilt werden soll, muss ein nachgewiesener Lehrlingsmangel bestehen o Der Lehrlingsmangel ist anhand eines konkreten Ersatzkraftverfahrens festzustellen o Das Asylverfahren darf noch nicht rechtskräftig negativ abgeschlossen sein o Der Regionalbeirat muss der Bewilligung einhellig zustimmen Aktuelle Bedarfe: offene Lehrlingsmangelstellen in OÖ OÖ-weit stehen derzeit, lt. Auskunft des AMS OÖ, 381 Lehrlingsmangelstellen für jugendliche Asylwerber/innen zur Verfügung. Die meisten davon geografisch in Linz (91), Vöcklabruck (65) und Braunau (62), berufsspezifisch in den Branchen Restaurantfachmann/frau (70), Koch/Köchin (62) und Gastronomiefachmann/frau (46). 4. Volontariate Volontariate sind in 3 Abs 5 Ausländerbeschäftigungsgesetz geregelt.

9 LR Rudi Anschober Seite 8 Als Volontäre gelten Arbeitskräfte, die zur Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für die Praxis, ohne Entgeltanspruch und ohne Arbeitspflicht, bis zu maximal drei Monaten im Kalenderjahr beschäftigt werden. Wesentlich ist das Erfordernis des Erwerbs von Fertigkeiten. Die Verrichtung von Hilfsarbeiten, von einfachen angelernten Tätigkeiten oder von (jeglichen) Arbeiten auf Baustellen sind nicht vom Volontariat im Sinne des 3 Abs 5 erfasst. Dabei kommt es nicht darauf an, welche Ausbildung der Volontär besitzt, sondern welche Tätigkeiten konkret von ihm erbracht werden. 5. Gemeinnützige Tätigkeiten/ Hilfstätigkeiten im Quartier Laut 7 Abs. 3 und 4 GVG-B können Asylwerber/innen, die in Einrichtungen von Bund oder Ländern untergebracht sind, mit ihrem Einverständnis o für Hilfstätigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Unterbringung stehen (z.b. Reinigung, Küchenbetrieb, Transporte, Instandhaltung) und o für gemeinnützige Hilfstätigkeiten für Bund, Land, Gemeinde (z.b. Landschaftspflege und Gestaltung, Betreuung von Park- und Sportanlagen, Unterstützung in der Administration) herangezogen werden. Es wird ein Anerkennungsbetrag bis 110,-- ausbezahlt (keine Anrechnung GVS) Vergleich: Arbeitsmarkt-Zugang für Flüchtlinge in anderen Ländern Die Zugangsregeln zum Arbeitsmarkt sind für Asylwerber/innen in den europäischen Ländern äußerst unterschiedlich geregelt. So gibt es in vielen Ländern, etwa Frankreich, Italien, Niederlande, Polen, Tschechien gar keine Beschränkungen, in Deutschland darf nur unselbstständiger Arbeit nach Erteilung einer Arbeitserlaubnis nachgegangen werden, in Irland dürfen Asylwerber/innen generell nicht arbeiten. Auch die Wartezeit auf einen ersten Zugang zum Arbeitsmarkt divergiert in den europäischen Ländern von einem sofortigen Zugang in Schweden (Voraussetzung: Identitätsnachweis) über 2, 3, 6, 9, 12 Monate Wartezeit ab Antragstellung in den übrigen Ländern. Besonderheiten gibt es in vielfacher Zahl: So dürfen Asylwerber/innen in den Niederlanden etwa Praktika und Volontariate machen, für die Einstellung von

10 LR Rudi Anschober Seite 9 Asylberechtigten erhalten niederländische Unternehmen finanzielle Anreize und Subventionen. In Frankreich erhalten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne Bedingung das Recht auf Berufsausbildung. In Bulgarien wird nach 3-monatiger Verfahrensdauer ein Zertifikat zur Berechtigung am Arbeitsmarkt ausgestellt, damit verbunden auch Arbeitslosenunterstützung und Berufsausbildung. In Schweden können Asylwerber/innen, die bereits einen Job haben, bei Ablehnung ihres Antrags als Arbeitsmarktmigrant eine dauerhafte Arbeitserlaubnis erwerben. In der Schweiz ist der Arbeitsmarktzugang kantonabhängig, in Zürich z.b. sind auch nur gewisse Branchen für Asylwerber/innen geöffnet, diese dürfen nur im jeweils zugeordneten Kanton arbeiten. Politische Forderungen an den Asylgipfel der Bundesregierung 1. gesteuerte, kontrollierte Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber/innen nach dem Vorbild der meisten europäischen Länder 2. Praktika, Schnupperzeiten für Asylwerber/innen in allen Bereichen ermöglichen 3. Massiver Ausbau der gemeinnützigen Arbeitsmöglichkeiten 4. Erweiterung der gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten des AMS auch auf Asylwerber/innen

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