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1 für das Bistum Dresden-Meißen 26. Jahrgang, Nr. 10 Dresden, 6. Oktober 2016 Inhalt 108. Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag Hinweise zur Durchführung der Diaspora-Aktion Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten D E K R E T - zur Inkraftsetzung der Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni D E K R E T - zur Inkraftsetzung des Beschlusses 4/2016 der Regional-KODA Nord-Ost vom 16. Juni Beschluss 4/2016 der Regional-KODA Nord-Ost vom 16. Juni D E K R E T - Zugang zu den Daten des Meldewesens für Kategorialseelsorger D E K R E T - Zugang zu den Daten des Meldewesens für Seelsorger ausländischer Katholiken Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer am 13. November Nachruf Pfarrer Günter Hanke Personalia Adressen/Kommunikation

2 Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag 2016 Liebe Schwestern und Brüder, wer sind wir Christen? Was macht unser Christ-Sein aus? Was verbindet uns mit unseren Mitmenschen, und was unterscheidet uns von ihnen? Diese Fragen nach der Identität stellten sich die Christen zu allen Zeiten. Sie gewinnen im heutigen Europa an Schärfe und Dringlichkeit, da das Christ-Sein immer weniger selbstverständlich ist. In der diesjährigen Diaspora-Aktion gibt das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken Hinweise für eine Antwort. Die Aktion steht unter dem Leitwort Unsere Identität: Barmherzigkeit. Barmherzigkeit gehört für uns Christen untrennbar zum eigenen Selbstverständnis. Sie ist ein Herzstück unseres Glaubens. Jesus selbst trägt uns auf: Seid barmherzig, wie es auch euer Vater ist! (Lk 6,36) Das von Papst Franziskus ausgerufene Heilige Jahr der Barmherzigkeit lenkt unseren Blick auf Orte und Situationen, in denen Menschen sich selbstlos für andere einsetzen. Die Katholiken in Skandinavien, im Baltikum und in der deutschen Diaspora brauchen unsere besondere Unterstützung, damit sie sich in den Dienst der Barmherzigkeit Gottes stellen können. Was andernorts selbstverständlich ist, stellt die kleinen katholischen Minderheiten vor große Probleme: etwa der Bau und die Instandhaltung von Kirchen, Programme der Weitergabe des Glaubens oder caritative Projekte für die Bedürftigsten. Die Kirche in der Diaspora bedarf der Hilfe, damit sie Zeugnis geben kann von der Barmherzigkeit Gottes. Liebe Schwestern und Brüder, wir bitten Sie anlässlich des Diaspora- Sonntags am 20. November um Ihr Gebet und um eine großzügige Spende bei der Kollekte. Dafür sagen wir Ihnen ein herzliches Vergelt s Gott. Für das Bistum Dresden-Meißen gez. + Heinrich Timmerevers Bischof von Dresden-Meißen

3 159 Dieser Aufruf soll am Sonntag, dem 13. November 2016, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen werden. Der Ertrag der Kollekte am Diaspora-Sonntag, dem 20. November 2016, ist ausschließlich für das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken bestimmt und innerhalb von 14 Tagen ungekürzt an das Bischöfliche Ordinariat unter der Buchungsnummer (alt ), der Pfarrei-Nummer und der Kollekten-ID zu überweisen. (KA 135/2015) 109. Hinweise zur Durchführung der Diaspora-Aktion 2016 In der Diaspora, wo Christen als Minderheit unter Anders- und Nichtgläubigen leben, stellt sich in verschärftem Maße die Frage nach unserer christlichen Identität. Unter dem Leitwort Unsere Identität: Barmherzigkeit nimmt die Diaspora-Aktion 2016 daher Orte und Situationen in den Blick, in denen Menschen sich barmherzig für andere einsetzen. So ist beispielsweise das Engagement für Sterbende und deren Angehörige in Hospizen ein Zeichen gelebter Barmherzigkeit und Solidarität. Andere solcher Zeichen finden sich dort, wo Menschen den Neubau oder die Instandhaltung von Kirchen und Gemeinderäumen fördern; wo Menschen mithelfen, weite Wege zueinander und zum Gottesdienst zu überwinden; wo Menschen sich für die Weitergabe des Glaubens einsetzen. Das gezeichnete Motiv zur Diaspora-Aktion zeigt Menschen unterschiedlicher Herkunft, die sich an den Händen halten, füreinander da sind und so ein Herz bilden. Das Herz steht für die Barmherzigkeit Gottes, der sein Herz an die Menschen verschenkt hat und durch das Evangelium Orientierung gibt. Alle miteinander leben sie ihre christliche Identität und schenken Gemeinschaft. Doch das Herz ist nicht ganz geschlossen, ein Platz ist noch frei. Erst wenn auch Außenstehende eingeladen und in der Gemeinschaft aufgenommen werden, kann die Menschenkette ein vollständiges Herz ergeben. Gerade unsere Schwestern und Brüder in der Diaspora die ihren Glauben in einer extremen Minderheit leben sehnen sich nach Gemeinschaft. Die bundesweite Eröffnung der Diaspora-Aktion findet vom 5. bis 7. November 2016 im Erzbistum München-Freising statt. Gemeinsam mit Bischöfen, Partnern und Gästen aus den Diasporagebieten in Ostdeutschland, Nordeuropa und dem Baltikum feiert das Bonifatiuswerk am 6. November um 10 Uhr in der Frauenkirche in München ein feierliches Pontifikalamt.

4 160 Informationen und Kontakt für die Nachbestellung: Weitere Informationen und Materialien finden Sie auf Bestellungen richten Sie bitte per Mail an telefonisch an oder per Fax an Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten Die Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten am Mittwoch, dem 2. November 2016 dient der Unterstützung der Priesterausbildung (Diözesan- und Ordenspriester) in Mittel- und Osteuropa. Für den Wiederaufbau der Kirche in den ehemals kommunistischen Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas ist die Priesterausbildung nach wie vor von großer Bedeutung. Die Kollekte wird über die Diözesen an Renovabis weitergeleitet. Wir bitten um ein empfehlendes Wort für dieses wichtige Anliegen. Ein Plakat wird von Renovabis direkt verschickt bzw. kann dort angefordert werden. Solidaritätsaktion Renovabis Kardinal-Döpfner-Haus, Domberg 27, Freising Telefon: oder -49, Fax: Internet: Der Ertrag der Kollekte am 2. November 2016 ist ausschließlich für Renovabis bestimmt und innerhalb von 14 Tagen ungekürzt an das Bischöfliche Ordinariat unter Angabe der Buchungsnummer (alt ), der Pfarreinummer und der Kollekten-ID zu überweisen (KA 135/2015) D E K R E T - zur Inkraftsetzung der Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni 2016 Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes hat auf ihrer Sitzung am 16. Juni 2016 folgende Beschlüsse unter der Nr. 2/2016 gefasst, sie betreffen

5 161 - die Umsetzung Tarifrunde 2016/2017 in die AVR (Abschnitt A) - die Abschaffung des 2a AT AVR - Übergangsregelung für die Region Ost (Abschnitt B. l.) - die Abschaffung der Anlage 12 zu den AVR - Bewertung der Unterkünfte für Mitarbeiter (Abschnitt B. ll.) - die Änderung der Anlage 7b zu den AVR - Besondere Regelungen für Praktikanten (Abschnitt B. lll.) - die Verlängerung der Befristung der Regelung zur Ausbildung von Notfallsanitätern (Abschnitt B. IV.) Der ausführliche Wortlaut ist veröffentlicht unter: beschluesse/ak-beschluesse Diese Beschlüsse werden hiermit für das Bistum Dresden-Meißen in Kraft gesetzt. Dresden, 1. September 2016 gez. + Heinrich Timmerevers Bischof von Dresden-Meißen L. S D E K R E T - zur Inkraftsetzung des Beschlusses 4/2016 der Regional-KODA Nord-Ost vom 16. Juni 2016 Die Regional-KODA Nord-Ost hat auf ihrer Sitzung am 16. Juni 2016 den Beschluss 4/2016 gefasst, dieser betrifft die - Lineare Entgelterhöhung - Entgelterhöhung für Auszubildende gemäß Anlage 6 zur DVO für die (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz, Hamburg, Magdeburg und Erfurt - Zusatzversorgung - Sonderregelung für die Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg Der Beschluss ist im gesamten Wortlaut beigefügt. Die Tabellen für die Anlage 2 zur DVO liegen bislang nur für das Jahr 2016 vor. Die Tabellen für 2017 werden nach Erscheinen veröffentlicht.

6 162 Dieser Beschluss wird hiermit für das Bistum Dresden-Meißen in Kraft gesetzt. Dresden, am 29. September 2016 gez. + Heinrich Timmerevers Bischof von Dresden-Meißen L. S Beschluss 4/2016 der Regional-KODA Nord-Ost vom 16. Juni 2016 In der Sitzung am 16. Juni 2016 in Hamburg hat die Regional-KODA Nord- Ost folgendes beschlossen: 1. Lineare Entgelterhöhung Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischenstufe und aus einer individuellen Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü) sowie die Entgelte der Praktikanten gemäß Anlage 7 zur DVO werden ab dem 1. Mai 2016 um 2,4 Prozent und ab dem 1. Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent erhöht. 2. Auszubildende gemäß Anlage 6 zur DVO für die (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz, Hamburg, Magdeburg und Erfurt Entgelterhöhung Die Ausbildungsentgelte werden zum 1. Mai 2016 um einen Festbetrag in Höhe von 35,00 Euro und zum 1. Februar 2017 um einen Festbetrag in Höhe von 30,00 Euro erhöht.

7 Zusatzversorgung 7 der Anlage 3 zur DVO erhält folgende Fassung: (1) Der Dienstgeber trägt die von der KZVK nach 62 der Satzung der KZVK festgesetzten Beiträge bis zu einer Höhe von 5,2 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts des Mitarbeiters allein. An dem darüber hinausgehenden Beitrag des Dienstgebers zur Pflichtversicherung beteiligt sich ab dem der Mitarbeiter zur Hälfte, höchstens mit einem Eigenbeitrag in Höhe von 0,3 % im Sinne des 61 Absatz 2 der Satzung der KZVK. (2) Der Dienstgeber führt die Beiträge als Schuldner nach 61 Absatz 1 der Satzung der KZVK ab. Dies umfasst auch die Eigenbeiträge der Mitarbeiter. Der Dienstgeber behält den Eigenbeitrag des Mitarbeiters vom Arbeitsentgelt des Mitarbeiters ein. Die Beteiligung erfolgt für jeden Kalendermonat, für den der Mitarbeiter einen Anspruch auf Bezüge (Entgelt, sonstige Zuwendungen, Krankenbezüge) oder einen Anspruch auf Krankengeldzuschuss hat, auch wenn dieser wegen der Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers nicht gezahlt wird. (3) Dem Mitarbeiter wird unter Bezug auf 30e Absatz 2 BetrAVG das Recht, nach 1b Absatz 5 Nr. 2 BetrAVG die Versicherung nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit eigenen Beiträgen fortzusetzen, nicht eingeräumt. Ist die persönliche Beteiligung des Mitarbeiters und die Übernahme der Pflichtbeitragsschuld nach der Satzung der KZVK vorgesehen, richten sich alle weiteren Ansprüche hieraus ausschließlich nach deren Satzung, ohne dass Ansprüche gegenüber dem Dienstgeber entstehen. (4) Der Anspruch des Mitarbeiters nach 1 Absatz 2 Nr. 4 zweiter Halbsatz BetrAVG in Verbindung mit 1a Absatz 3 BetrAVG, zu verlangen, dass die Voraussetzungen für eine Förderung nach den 10a, 82 Absatz 2 EStG erfüllt werden, ist ausgeschlossen, wenn die KZVK diese Förderungsmöglichkeit nicht ausdrücklich vorsieht. (5) Der Anspruch des Mitarbeiters nach 1 Absatz 2 Nr. 4 zweiter Halbsatz BetrAVG in Verbindung mit 1a Absatz 4 BetrAVG auf Fortführung der Versicherung mit eigenen Beiträgen in entgeltlosen Zeiten während des Arbeitsverhältnisses ist für die Pflichtversicherung ausgeschlossen. (6) Der Dienstgeber bringt darüber hinaus weitere Mittel auf, soweit dies in der Satzung der KZVK vorgesehen ist.

8 Sonderregelung für die Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg Die lineare Entgelterhöhung gemäß Ziffer 1 findet auf die Mitarbeiter der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg mit der Maßgabe Anwendung, dass die erste Erhöhung abweichend ab dem erfolgt. Die durch die Ziffern 1, 2 und 4 geänderten Werte ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2 dieses Beschlusses und sind an den bezeichneten Stellen in die DVO aufzunehmen. Anlage 1 Anlage 2 zur DVO Entgelttabelle zu 15 Abs. 2 DVO für die Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg gültig ab , für die (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg und Magdeburg gültig ab (gilt nicht für Mitarbeiter nach den Anlagen 8, 9 und 11 zur DVO) Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,38

9 165 Anlage 2 zur DVO Entgelttabelle für Lehrkräfte der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg (nach Anlage 8 zur DVO) gültig ab , für Lehrkräfte in den Bistümern Dresden-Meißen, Erfurt und Görlitz (nach Anlage 8 zur DVO) gültig ab Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,38

10 166 Anlage 13 zur DVO 4 Entgelttabelle für Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst Gültig ab Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 S , , , , , ,29 S , , , , , ,66 S , , , , , ,78 S , , , , , ,65 S , , , , , ,02 S , , , , , ,30 S , , , , , ,17 S 11b 2.780, , , , , ,04 S 11a 2.720, , , , , ,11 S 10 [nicht besetzt] S , , , , , ,92 S 8b 2.539, , , , , ,92 S 8a 2.519, , , , , ,76 S , , , , , ,57 S 6 [nicht besetzt] S 5 [nicht besetzt] S , , , , , ,07 S , , , , , ,20 S , , , , , ,36

11 167 Gültig ab Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 S , , , , , ,34 S , , , , , ,93 S , , , , , ,01 S , , , , , ,56 S , , , , , ,74 S , , , , , ,71 S , , , , , ,23 S 11b 2.845, , , , , ,84 S 11a 2.784, , , , , ,45 S 10 [nicht besetzt] S , , , , , ,09 S 8b 2.599, , , , , ,09 S 8a 2.578, , , , , ,24 S , , , , , ,44 S 6 [nicht besetzt] S 5 [nicht besetzt] S , , , , , ,99 S , , , , , ,32 S , , , , , ,59 6 Absatz 8 Anlage 13 zur DVO Gültig ab Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , , , ,85 Gültig ab Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , , , ,43 6a Absatz 2a Anlage 13 zur DVO Gültig ab Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , , , ,86 Gültig ab Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , , , ,48

12 Absatz 1 Anlage 12 zur DVO für die Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg gültig ab , für die (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg und Magdeburg gültig ab Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , , , ,30 Entgeltgruppe 2 Ü ab Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , , , ,14 19 Absatz 2 Anlage 12 zur DVO für die Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg gültig ab , für die (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg und Magdeburg gültig ab Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , , ,20 Entgeltgruppe 15 Ü ab Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , , ,42 19 Absatz 2a Anlage 12 zur DVO für die Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg gültig ab , für die Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg gültig ab Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe , , , ,97 Entgeltgruppe 15 Ü ab Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe , , , ,14

13 Absatz 2b Anlage 12 zur DVO Entgeltgruppe 15 Ü ab Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe , , , ,97 Entgeltgruppe 15 Ü ab Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe , , , ,14 Anlage 2 1.) Monatliches Ausbildungsentgelt 8 Absatz 1 Anlage 6 zur DVO (für die (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg, Magdeburg) a) für Auszubildende in Ausbildungsgängen zu einem kaufmännischen Beruf; in Ausbildungsgängen des öffentlichen Dienstes für die Verwaltung sowie in Ausbildungsgängen, die mit einem Studienabschluss bei der Berufsakademie enden: im ersten Ausbildungsjahr im zweiten Ausbildungsjahr ab dem dritten Ausbildungsjahr im ersten Ausbildungsjahr im zweiten Ausbildungsjahr ab dem dritten Ausbildungsjahr ab ,26 Euro 938,20 Euro 984,02 Euro ab ,26 Euro 968,20 Euro 1014,02 Euro b) für alle sonstigen Auszubildenden: im ersten Ausbildungsjahr im zweiten Ausbildungsjahr ab dem dritten Ausbildungsjahr ab ,51 Euro 829,59 Euro 942,14 Euro

14 170 im ersten Ausbildungsjahr im zweiten Ausbildungsjahr ab dem dritten Ausbildungsjahr ab ,51 Euro 859,59 Euro 972,14 Euro 2.) Monatliche Unterhaltszuschüsse 8 Anlage 7 zur DVO für die Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg gültig ab , für die (Erz-) Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg und Magdeburg gültig ab Absatz ,12 Euro 8 Absatz ,84 Euro 8 Absatz ,09 Euro Gültig ab Absatz ,89 Euro 8 Absatz ,59 Euro 8 Absatz ,10 Euro 114. D E K R E T Zugang zu den Daten des Meldewesens für Kategorialseelsorger Mit der Kategorialseelsorge beauftragte Seelsorger können Zugang zu den Daten des Meldewesens bekommen. Der Zugang kann auf Antrag des mit der Seelsorge für die jeweilige Kategorie Beauftragten eingerichtet werden, sofern dies technisch möglich ist. Der Antrag ist schriftlich an den Ortsordinarius zu richten. Dieser wird ggf. nach Anhörung weiterer Gremien und Personen eine Entscheidung treffen. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Die Entscheidung kann zeitlich befristet werden. Der Zugang erfolgt zu den Daten einer nach Kategorien (z. B. Behinderung) bestimmten Personengruppe und einem vorher schriftlich festgelegten Gebiet im Bistum Dresden-Meißen. Die Zugangsrechte und der Umfang werden durch den Ortsordinarius festgelegt. Eine eigene Zugangsberechtigung zu den Meldedaten hat nicht die Errichtung einer Personalpfarrei zur Folge oder Bedingung.

15 171 Die betroffenen Personen bleiben weiterhin Mitglied ihrer Territorialpfarrei. Für Taufen, Trauungen, Firmungen, Erstkommunion, Konversion und Rekonziliation ist der Pfarrer der Territorialpfarrei zuständig. Bevor ein anderer Kleriker auf diese Amtshandlungen vorbereitet, muss er vom Pfarrer der Territorialpfarrei die Erlaubnis einholen. Alle Personen, die Zugang zu diesen Daten erhalten, müssen über den Datenschutz belehrt worden sein und eine Datenschutzerklärung gemäß KDO unterschreiben. Die Datenschutzerklärung ist dauerhaft in der Personalakte aufzubewahren. Der Zugang wird nur für Personen eingerichtet, die vorher eine gründliche Unterweisung/Schulung in der Anwendung der Meldedaten erhalten haben. Dresden, den 12. September 2016 gez. Andreas Kutschke Generalvikar L. S D E K R E T Zugang zu den Daten des Meldewesens für Seelsorger ausländischer Katholiken Beauftragte Seelsorger für ausländische Katholiken können, unter Beachtung der geltenden Regeln des Datenschutzes, einen Zugang zu den Daten des Meldewesens bekommen. Der Zugang kann auf Antrag des Seelsorgers für die ausländischen Katholiken eingerichtet werden, sofern dies technisch möglich ist. Der Antrag ist schriftlich an den Ortsordinarius zu richten. Dieser wird ggf. nach Anhörung weiterer Gremien und Personen eine Entscheidung treffen. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Die Entscheidung kann zeitlich befristet werden. Der Zugang erfolgt, zu den Daten einer nach Nationalität (Staatsangehörigkeit) bestimmten Personengruppe und einem vorher schriftlich festgelegten Gebiet im Bistum Dresden-Meißen. Die Zugangsrechte und der Umfang werden durch den Ortsordinarius festgelegt. Eine eigene Zugangsberechtigung zu den Meldedaten hat nicht die Errichtung einer Personalpfarrei zur Folge oder Bedingung.

16 172 Die betroffenen Personen bleiben weiterhin Mitglied ihrer Territorialpfarrei. Für Taufen, Trauungen, Firmungen, Erstkommunion, Konversion und Rekonziliation ist der Pfarrer der Territorialpfarrei zuständig. Bevor ein anderer Kleriker auf diese Amtshandlungen vorbereitet, muss er vom Pfarrer der Territorialpfarrei die Erlaubnis einholen. Alle Personen, die Zugang zu diesen Daten erhalten, müssen über den Datenschutz belehrt worden sein und eine Datenschutzerklärung gemäß KDO unterschreiben. Die Datenschutzerklärung ist dauerhaft in der Personalakte aufzubewahren. Der Zugang wird nur für Personen eingerichtet, die vorher eine gründliche Unterweisung/Schulung in der Anwendung der Meldedaten erhalten haben. Dresden, den 12. September 2016 gez. Andreas Kutschke Generalvikar L. S Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer am 13. November 2016 Gemäß den Beschlüssen der Deutschen Bischofskonferenz (vgl. Vollversammlung vom 24. bis 27. Februar 1969, Prot. Nr. 18 und Ständiger Rat vom 27. April 1992, Prot. Nr. 5) werden für die Zwecke der kirchlichen Statistik der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland die Gottesdienstteilnehmer zwei Mal im Jahr gezählt. Die zweite Zählung findet am zweiten Sonntag im November (13. November 2016) statt. Zu zählen sind alle Personen, die an den sonntäglichen Hl. Messen (einschl. Vorabendmesse) teilnehmen. Mitzuzählen sind auch die Besucher der Wort- oder Kommuniongottesdienste, die anstelle einer Eucharistiefeier gehalten werden. Zu den Gottesdienstteilnehmern zählen auch die Angehörigen anderer Pfarreien (z. B. Wallfahrer, Seminarteilnehmer, Touristen und Besuchsreisende). Das Ergebnis dieser Zählung ist am Jahresende in den Erhebungsbogen der kirchlichen Statistik für das Jahr 2016 unter der Rubrik Gottesdienstteilnehmer am zweiten Sonntag im November (Pos. 3) einzutragen.

17 Nachruf Pfarrer Günter Hanke Gott, der Herr über Leben und Tod, hat den Priester des Bistums Dresden-Meißen Günter Hanke Pfarrer in Ruhe in den Morgenstunden des 23. September 2016 in sein himmlisches Reich gerufen. Günter Hanke wurde am 6. April 1932 in Pirna geboren und am 17. Juli 1955 in Bautzen zum Priester geweiht. Lasset uns danken, dem Herrn, unseren Gott" diesen Ruf aus dem Eucharistischen Hochgebet hatte sich Pfarrer Günter Hanke als Primizspruch gewählt, weil ihm die Feier der Eucharistie stets ein großes Anliegen war aber auch eine Kraftquelle, aus der sein Leben als Priester den Sinn und die Freude bekam. Pfarrer Hanke schaute immer den ganzen Menschen an mit seiner seelischen Not, aber auch mit seinen ganz praktischen Bedürfnissen und Sehnsüchten und konnte so einfühlsam und verständlich zu seinen Gemeinden sprechen. Er suchte auch den Kontakt mit allen Menschen, die auf dem ihm anvertrauten Territorium lebten; dabei war ein gutes ökumenisches Miteinander für ihn selbstverständlich. Zu DDR-Zeiten nahm er es mit den strengsten Kommunisten auf und pflegte lebendigen Dialog mit erklärten Atheisten. Mit Wachsamkeit verfolgte er bis ins hohe Alter das Zeitgeschehen und interessierte sich zugleich für die neuesten theologischen Veröffentlichungen. Stationen seines priesterlichen Wirkens waren seit 1955 priesterliche Dienste in Sayda, Löbau und Borna wurde er Lokalkaplan und später Pfarrer in Flöha, wo er eine Kirche bauen konnte, die unter das Patronat "seiner großen Heiligen", der kleinen Theresia, gestellt wurde. Von 1974 bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2000 war er Pfarrer in Annaberg-Buchholz. Wie kaum ein anderer prägte er hier das christliche Leben der Stadt mit. Er setzte sich für einen katholischen Kindergarten, ein katholisches Altersheim ein und arbeitete am Konzept der christlichen Schule mit. Zu vielen böhmischen Priestern hatte er Kontakte und versuchte, wo er konnte, schwierige Situationen zu lindern. Bis zuletzt wirkte er als Hausgeistlicher im Altenpflegeheim St. Antonius in Schirgiswalde-Kirschau. Trotz schwindender körperlicher Kräfte blieb er seinen Besuchern ein geistlicher und geistreicher Gesprächspartner und Begleiter. Wir verlieren einen Seelsorger, der mit beiden Beinen im Leben stand und stets ein offenes Ohr und Interesse für die Menschen in seiner Umgebung hatte.

18 174 Ein Grundmotiv seines Lebens und eine Grundhaltung, die sich immer wieder zeigte, war die Dankbarkeit. So dürfen auch wir unsere Bitte und Zuversicht, dass er nun in ewiger Freude den Herrn schauen darf, dem er mit seinem ganzen Leben gedient hat, mit tiefem Dank verbinden. Pfarrer Günter Hanke wurde am 29. September 2016 auf dem Friedhof neben der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Schirgiswalde beigesetzt. R. I. P. Dresden, den 23. September 2016 gez. + Heinrich Timmerevers Bischof von Dresden-Meißen 118. Personalia A r n o l d, Thomas mit Wirkung vom 1. September 2016 zum Direktor der Katholischen Akademie im Bistum Dresden-Meißen innerhalb der Hauptabteilung Pastoral und Verkündigung des Bischöflichen Ordinariats berufen und bischöflich beauftragt. B ö h m e, Markus, Pf mit Wirkung vom 1. September 2016 zum Stellvertretenden Dekan des Dekanates Zwickau ernannt. B r e n d l e r, Vinzenz, Pf mit Wirkung vom 1. September 2016 zum ersten Stellvertretenden Dekan für das Dekanat Dresden ernannt. D o m b r o w s k y, Ulrich, Pf mit Wirkung vom 1. September 2016 zum Dekan für das Dekanat Meißen ernannt. K a u d e r, Ludger, Pf mit Wirkung vom 1. September 2016 zum Dekan des Dekanates Zwickau ernannt. K ö s t, Konrad, Pf mit Wirkung vom 1. September 2016 bis auf Weiteres zum Pfarradministrator für die Pfarrei Zum Hl. Kreuz in Auerbach bestellt.

19 175 M u e l l e r, Marek, K mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 zum Studentenseelsorger der KSG Chemnitz ernannt. O e t t l e r, Dr. Dietrich, Pf mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 bis auf Weiteres zum Pfarradministrator für die Pfarrei St. Benno in Geithain-Bad-Lausick bestellt. R u h s, Markus, K mit Wirkung vom 30. September 2016 als Studentenseelsorger der KSG Chemnitz entpflichtet unter Beibehaltung der Beauftragung mit Subsidiarsdiensten in der Propsteipfarrei St. Johannes Nepomuk und der Verantwortungsgemeinschaft der Chemnitzer Pfarreien. S p a l t e h o l z, Peter, Pf mit Wirkung vom 1. September 2016 zum Leiter der Verantwortungsgemeinschaft der Pfarreien Zeulenroda, Bad Lobenstein und Greiz ernannt. T a m m e r, Laurenz, Pf mit Wirkung vom 1. September 2016 zum zweiten Stellvertretenden Dekan für das Dekanat Dresden ernannt. W d o w c z y k, P. Tadeusz, OMI mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 vom Orden abberufen Adressen/Kommunikation B e h r e n s, Christoph, Pf Matthäi-Haus Dittrichring Leipzig Mobil: christoph.behrens@web.de G r ä ß e r, Sebastian, Pf Lilienstraße Frankenberg/Sachsen

20 176 K u h n i g k, Winfried, Pf Schneeberger Str Aue Tel.: Tel. Büro: Fax Büro: Mobil: winfried.kuhnigk@web.de Homepage: N e u m a n n, Peter, Pf OT Goppeln Dorfstraße 15 b Bannewitz Tel.: Verantwortungsgemeinschaft der Pfarreien Dresden-Pieschen, Dresden- Neustadt, Dresden-Weißer Hirsch Homepage: gez. Andreas Kutschke Generalvikar Herausgeber: Bistum Dresden-Meißen Käthe-Kollwitz-Ufer Dresden

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