KODA NRW. in großen Teilen: Übernahme des Tarifabschluss ÖD. Dienstgemeinschaft. 15 Mitglieder (Dienstgeber) 15 Mitglieder (Dienstnehmer)

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1 Wichtig Die nachfolgenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Eine diesbezügliche Haftung wird ausgeschlossen. 1

2 KODA NRW 15 Mitglieder (Dienstgeber) 15 Mitglieder (Dienstnehmer) Dienstgemeinschaft in großen Teilen: Übernahme des Tarifabschluss ÖD 2

3 (Amtsblatt Bistum Essen) 3

4 SuE Sozial und Erziehungsdienst (Beschluss der KODA: Ausschließlich für Kindertageseinrichtungen) 4

5 Besitzstandswahrung Niemand verdient (erst einmal) weniger als vorher!!! 5

6 Eingruppierung, Entgelt Stufenzuordnung in den Entgeltgruppen S 2 bis S 18 einschlägige Berufserfahrung keine Stufe 1 mind. 1 Jahr Stufe 2 mind. 4 Jahren Stufe 3 Stufe Ein Berufspraktikum nach der Ordnung für Praktikanten gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung 6

7 nach 5 Jahren nach 4 Jahren nach 4 Jahren (anstatt 3 Jahren) nach 3 Jahren (anstatt 2 Jahren) neue Stufenregelung Entgeltgruppe S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12 S11 S10 S9 S8 S7 S6 S5 S4 S3 Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 7

8 KAVO Anlage 29 5 Sonderregelung für Berechnung Zulage: Leiterinnen (Besitzstand) 1 Gruppe S 7 2 Gruppen S 10 3 Gruppen S Gruppen S Gruppen S 16 8 Gruppen S17 8

9 KAVO Anlage 29 5 Sonderregelung für Berechnung Zulage: Ausdrücklich bestellte Vertreterin der Leitung (Besitzstand) 2 Gruppen S 7 3 Gruppen S Gruppen S Gruppen S 15 8 Gruppen S 16 9

10 Überleitung: Überleitung in die S-Gruppen zum bei MA die am überführt wurden und sich in den Stufen 2 bis 5 befinden, erhöht sich das Vergleichsentgelt um 2,65 Prozent. Pauschalzahlung für Nov. & Dez in Höhe von insg. 125 Betrieblicher Gesundheitsschutz 10

11 Überleitung: Anlage 29 1 Abs. 5 KAVO Diese Tabelle dient lediglich dazu, sonstige KAVO- Regelungen (wie z. B.. das Weihnachtsgeld) welche Entgeltgruppen bezogen sind, einzuordnen. alte Entgeltgruppe neue S-Gruppe 5 S4 8 S6 bis S8 9 S9 bis S14 10 S15 bis S16 11

12 Gesundheitstarif Individueller Anspruch auf Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes unter Einbeziehung des MA MA wird unterrichtet; Maßnahmen werden erörtert. Zufriedenstellende Umsetzung! MA wird unterrichtet; Maßnahmen werden erörtert. MA widerspricht! 12

13 Gesundheitstarif MA werden unterrichtet; Maßnahmen werden erörtert. Zufriedenstellende Umsetzung! MA werden unterrichtet; Maßnahmen werden erörtert. MA widersprechen MA beauftragen betriebliche Kommission Arbeitsschutz Kommission macht Vorschläge Vorschläge werden anerkannt und umgesetzt Dienstgeber folgt dem Vorschlag nicht; Darlegung der Gründe 13

14 Gesundheitstarif betriebliche Kommission Auf Antrag der MAV wird eine betriebliche Kommission gebildet, deren Mitglieder je zur Hälfte vom DG und von der MAV benannt werden! Geschäftsordnung Vorschläge für erforderliche Maßnahmen Beratung schriftlicher begründeter Beschwerden kann zeitlich befristet Gesundheitszirkel einrichten 14

15 Sonderkündigungsrecht zum

16 SuE & Allg. Beschluss (der KODA NRW vom Inkraftsetzung: ) 16

17 Einmalige Pauschalzahlungen (für Mitarbeiter, die nach dem angestellt wurden & bis zum gearbeitet haben; siehe auch die nächsten zwei Folien) (Entgelt Januar 2011) Für den Bereich SuE: 2010 insg.: 125 (für Nov. & Dez. 2009) Lineare Entgelterhöhung ,2% ,6% ,5% 17

18 1 einmalige Pauschalzahlung 2010 (1)* Für das Jahr 2010 erhalten Mitarbeiter, die am 31. Dezember 2009 in den Entgeltgruppen 2-8 nach 20, 21 und 60v KAVO in Verbindung mit 11 Abs. 5 Anlage 27 KAVO und Anlage 5b KAVO eingruppiert waren und deren Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 1. Oktober 2005 bis zum 31. Dezember 2009 begonnen hat, eine einmalige Pauschalzahlungen in Höhe von 250, fällig mit dem Entgelt für den Monat Dezember 2010, sofern sie für mindestens einen Tag im Jahr 2010 bis zum 31. Dezember 2010 Anspruch auf Entgelt haben und das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt besteht. *Anspruch auf Entgelt im Sinne des Abs. 1 ist auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus Anlass der Entgeltfortzahlung wegen Freistellung gemäß 14 Absatz 5 KAVO der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ( 30 Abs. 2 KAVO) der Entgeltfortzahlung bei Erholungsurlaub ( 30 Abs. 1 Satz 1 KAVO) der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsbefreiung ( 40 Abs. 1 KAVO) und der Anspruch auf Krankengeldzuschuss ( 30 Abs. 3-9 KAVO), auch wenn dieser wegen der Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers nicht gezahlt wird. Einen Anspruch auf Entgelt gleichgestellt ist der Bezug von Krankengeld nach 45 SGB V oder entsprechender gesetzlicher Leistungen und der Bezug von Mutterschaftsgeld nach 13 MuSchG oder 200 RVO. 18

19 1 einmalige Pauschalzahlung 2010 (2) Abs. 1 gilt auf schriftlichen Antrag hin entsprechend für am 1. Oktober 2005 übergeleitete Mitarbeiter im Sinne von 1 Abs. 1 Anlage 27 KAVO, denen in dem Zeitraum des Abs. 1 eine andere Tätigkeit übertragen wurde, die zu einer neuen Eingruppierung nach 20, 21 und 60v KAVO in Verbindung mit 11 Abs. 5 Anlage 27 KAVO und Anlage 5b KAVO geführt hat. Satz 1 gilt nicht für Mitarbeiter, die von ihrem Antragsrecht nach 4 Abs. 7 Anlage 29 KAVO keinen Gebrauch gemacht haben. (3) Teilzeitbeschäftigte erhalten die Pauschalzahlung anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit am 31. Dezember (4) keine Pauschalzahlung erhalten Mitarbeiter, auf die am 1. Januar 2010 die Anlage 29 KAVO (Sonderregelung für Mitarbeiterinnen im Erziehungsdienst) Anwendung gefunden hat. (5) die einmalige Pauschalzahlung steht anspruchsberechtigten Mitarbeitern nur einmal zu. 19

20 Beispielberechnung Fachkraft in der Tätigkeit einer Ergänzungskraft EG , , , , , ,81 EG 5 +2,65 EG 5 +2,65+1, , , , , , , , , , , , ,24 S , , , , , ,84-93,15-135,93-98,83-61,76-98,36-49,40 * S-Tabelle (gültig vom nach Überleitung am gemäß ) 20

21 Beispielberechnung Fachkraft aus EG 8 & EG 6 EG , , , , , ,24 S6* 2064, , ,8 2590, , ,37-29,82-54,23 1,70 68,23 108,99 203,13 EG , , , , , ,80 S6* 2064, , ,8 2590, , ,37 141,88 136,55 192,48 253,71 331,56 423,57 * S-Tabelle (gültig vom nach Überleitung am gemäß ) 21

22 Beispielberechnung Ergänzungskraft EG , , , , , ,44 S 3* 1.771, , , , , ,84 48,71 75,76 164,44 221,33 198,22 180,40 * S-Tabelle (gültig vom nach Überleitung am gemäß ) 22

23 Beispielberechnung Leitung einer 3-gruppigen Einrichtung unter Berücksichtigung des 5 Sonderregelungen EG , , , , , ,37 S 13* 2.530, , , , , ,30 292,62 252,31 378,12 241,37 229,40 143,93 * S-Tabelle (gültig vom nach Überleitung am gemäß ) 23

24 Ausgeschiedene Mitarbeiter KAVO 60w Für Mitarbeiter, die spätestens mit Ablauf des 27. Februar 2010 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, gelten die Änderungen dieser Ordnung, die auf den Beschlüssen der Regional-KODA vom 28. Juni 2010 beruhen, nur, wenn sie dies bis 31. Dezember 2010 schriftlich unter Vorlage der Lohnsteuerkarte beantragen. Für Mitarbeiter, die spätestens mit Ablauf des 27. Februar 2010 aufgrund eigenen Verschuldens ausgeschieden sind, gelten diese Änderungen nicht. 24

25 Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit Änderung Unterschiedsbetrag EG 1 bis 8 von 30 auf 50 EG 9 bis 15 von 60 auf 80 Leistungsentgelt % % % % 25

26 Altersteilzeit inkl. FALTER 26

27 Altersteilzeit Vollendung des 60. Lebensjahr für max. 5 Jahre Beantragung: spätestens 3 frühestens 12 Monate vorher (schriftlich beim DG) Teilzeit oder Blockmodell für max. 2,5% der beschäftigten MitarbeiterInnen 27

28 Altersteilzeit Entgelt: Teilzeitmodell: in Höhe der ergebenden Beträge, gemessen an der wöchentlichen Arbeitszeit Blockmodell: Höhe der Hälfte des Entgelts (Rest fließt in das Wertguthaben und wird während der Freizeitphase ratierlich ausgezahlt) Aufstockung des Entgelts um 20 % zusätzliche Beiträge vom Dienstgeber an gesetzliche Rentenversicherung 28

29 Altersteilzeit - Falter Falter = Flexible Altersarbeitszeit Reduzierung der Arbeitszeit um 50% zwei Jahre vor Rente zwei Jahre über das eigentliche Rentenalter hinaus Bezug einer Teilrente von max. 50% kein Rechtsanspruch 29

30 V.i.S.d.P. Thorsten Böning KiTa Zweckverband Postfach Essen 30

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