Qualitätsmanagement. Formblatt. Rahmenbedingungen zur Prüfung von Produkten für das HTV-Life -Prüfzeichen. Präambel

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1 Seite: 1 von: 13 Rahmenbedingungen zur Prüfung von Produkten für das HTV-Life -Prüfzeichen Präambel Die HTV-GmbH ist ein unabhängiges Testhaus für elektronische, mechanische und chemische Analysen und Lebensdauerprüfungen. Als reines Dienstleistungsunternehmen stellt die HTV-GmbH keinerlei eigene Produkte her. Herstellern, die eine Kennzeichnung von Produkten mit dem HTV-Life -Prüfzeichen beabsichtigen, bietet HTV die Prüfung der Produkte und die anschließende Lizenzierung des HTV-Life -Prüfzeichens an. Das HTV-Life -Prüfzeichen erhalten ausschließlich Produkte, bei denen keine geplante Obsoleszenz durch HTV festgestellt werden konnte und für die eidesstattlich seitens des Antragstellers versichert wurde, dass keine geplante Obsoleszenz enthalten ist. Vor diesem Hintergrund gelten die vorliegenden. Definition Produktmuster Unter dem Begriff Produktmuster werden nachfolgend an HTV übergebene Serienmuster gegebenenfalls mit installierter Seriensoftwareversion verstanden, die dem Produkt entsprechen, das durch die HTV-Life -Analyse mit anschließender Lizenz das HTV-Life - Prüfzeichen erhalten soll. Definition der geplanten Obsoleszenz Unter dem Begriff geplante Obsoleszenz werden im weiteren Verlauf des Dokumentes alle Eigenschaften eines Produktes verstanden, die zu einem geplanten verfrühten Ausfall des Produktes führen können.

2 Seite: 2 von: 13 Beispiele für die geplante Obsoleszenz eines Produktes: 1. In Hardware und Schaltung: a. Die Anordnung von elektrischen Komponenten in den Schaltungen des Produktes oder allgemein die Anordnung von Baugruppen im Produkt ist so gewählt, dass es durch Umwelteinflüsse oder den Betrieb vorzeitig zu einem definierten Ausfall kommt. b. Bewusst gewählte Schwachstellen: i. Führung großer Ströme über kleine Leiterbahnquerschnitte ii. Mangelhafte Kühlung iii. Zu schwache Dimensionierung iv. Betrieb von Bauteilen außerhalb der Herstellerspezifikation v. Minderwertige Bauteile vi. Schwache Verbindungen (z. B. Klebestellen) c. Fest verbaute Akkus. d. Fehlender Schutz gegen Spannungs- und Störimpulse, die auf Dauer zu einem Ausfall des Produktes führen. 2. Mechanik: a. Zu schwache Dimensionierung von beweglichen und funktionsrelevanten Teilen. b. Falsche Kombination von Werkstoffen c. Verwendung von Materialien und Bauteilen mit kurzer Lebensdauer d. Verwendung von Materialien, die ihr Aussehen nach 1 bis 2 Jahren bewusst verändern (z. B.: farbliche oder haptisch), oder sich bei normaler Beanspruchung überdurchschnittlich stark abnutzten, oder Verunreinigungen aufnehmen, die schwer oder gar nicht zu entfernen sind. e. Schnell verschleißende Stoffe oder Materialien (z. B. Reißverschlüsse) f. Schlechte Verarbeitung (z. B. Nähte)

3 Seite: 3 von: Software: a. Die Produktsoftware oder ein Update derselben enthalten Bereiche im Programmcode, der die Funktion des Produktes auf einen definierten Benutzungszeitraum absichtlich begrenzt (z. B. eingebauter Zähler) und zu einer Einschränkung der Funktionalität, einem Ausfall oder unnötigen oder erhöhten Servicekosten führt. b. Für den Betrieb notwendige Updates werden für das Produkt nicht mindestens 5 Jahre angeboten. 4. Ersatzteile: a. Ersatzteile für das Produkt werden nicht mindestens angeboten oder so im Preis angehoben, dass sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt. b. Das Produkt ist bewusst so konzipiert, dass eine Reparatur nicht möglich ist. 5. Service / Handbuch: a. Ein Support oder Reparaturservice ist nicht mindestens 5 Jahre verfügbar. 1 Gegenstand der Rahmenbedingungen 1. Gegenstand dieser Rahmenbedingungen ist die Definition allgemein geltender Voraussetzungen für die Erbringung einer Produktprüfung durch HTV gemäß 2 dieses Vertrages zur Prüfung von Produkten für das HTV-Life -Prüfzeichen. Die HTV- Life -Rahmenbedingen gelten für alle HTV-Life -Produktprüfungen 2. Sofern keine geplante Obsoleszenz bei der Produktprüfung festgestellt werden konnte, kann der Antragsteller anschließend eine Lizenz zur Kennzeichnung seiner Produkte mit dem HTV-Life -Prüfzeichen über eine entsprechende Vergütung erwerben.

4 Seite: 4 von: 13 2 Durchführung der Untersuchungen 1. HTV legt die Anzahl der zu untersuchenden Produkt- und Rückstellmuster für die Prüfung der Produkte fest. 2. Die Beschaffung und Anlieferung der zu prüfenden Produktmuster erfolgt durch den Antragsteller auf dessen Risiko und Kosten. Der Transport wird durch den Antragsteller logistisch wie auch terminlich abgestimmt und durchgeführt. 3. HTV verpflichtet sich, unverzüglich nach Übernahme der Produktmuster deren Ist- Zustand hinsichtlich Transportschäden zu prüfen. Eventuelle Beschädigungen der Produktmuster werden dem Antragsteller umgehend mitgeteilt. 4. Die Untersuchungen für die Prüfung von Produkten für das HTV-Life -Prüfzeichen erfolgen nach geeigneten Methoden, die von HTV passend zum Produkt ausgewählt und dem Vertragspartner im abschließenden Untersuchungsbericht mitgeteilt werden. Unter anderen werden beispielsweise folgende Untersuchungen produktspezifisch durchgeführt: Qualitätsuntersuchung nach IPC-A-600 und IPC-A-610 Lebensdauer- und Klimaprüfungen nach DIN EN oder IEC 68 Prüfung der Herstellungsunterlagen auf Schwachstellen Untersuchung des Einflussen lebensdauerbegrenzender Bauteile auf die Produktlebensdauer Wärmebilduntersuchungen zur Bestimmung temperaturbedingter Schwachstellen Röntgenanalysen zur Ermittlung von Rissen und Schwachstellen Rasterelektronenmikroskopie zur Bestimmung von Alterungs- und Abnutzungseffekten Langzeittests in Anlehnung an das Nutzerverhalten Mechanische Dauertests

5 Seite: 5 von: 13 3 Eigentum an den Waren 1. Die Produkt- und Rückstellmuster aus 2 werden HTV kostenlos und ohne Anspruch auf Rücklieferung seitens des Antragstellers zur Verfügung gestellt. 2. Sollte der Antragsteller die Lizenz für das HTV-Life -Prüfzeichen nicht in Anspruch nehmen, oder nicht weiter verlängern, oder die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sein, obliegt es HTV nach einer Frist von zwei Jahren die eingelagerten Rückstellmuster und Prüfmuster zu vernichten oder nach Absprache zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung übernimmt der Antragsteller 4 Warenabsicherung 1. Durch HTV entgegengenommene Produktmuster werden ausschließlich zum Zwecke Prüfung verwendet. Eine andersartige Verwendung ist HTV nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Antragsteller gestattet. 2. Rückstellmuster werden mittels des HTV-TAB -Langzeitkonservierungsverfahrens eingelagert. 3. Die Kosten für die Lagerung sind in den Lizenzgebühren enthalten.

6 Seite: 6 von: 13 5 Vergabe des HTV-Life -Prüfzeichens 1. Das HTV-Life -Prüfzeichen erhalten ausschließlich Produkte, bei denen keine geplante Obsoleszenz durch HTV festgestellt werden konnte und für die eidesstattlich seitens des Antragstellers versichert wurde, dass keine geplante Obsoleszenz enthalten ist. 2. Erfolgen Änderungen an einem geprüften Produkt durch den Antragsteller, die die Eigenschaften des Produktes maßgeblich betreffen, muss das geänderte Produkt gemäß 7 erneut geprüft werden. 3. HTV prüft die vom Antragsteller für die Prüfung des Produktes übergebenen Produktmuster nach den Vorgaben aus Die Untersuchungsergebnisse werden in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst und dem Antragsteller zur Verfügung gestellt. 5. Der Antragsteller hat bei Nichterteilung des HTV-Life -Prüfzeichens die Möglichkeit, im Bericht genannte Mängel zu beseitigen. Abhängig von der Art der Mängel ist für eine erneute Prüfung eine weitere Vergütung notwendig, wie sie in 8 geregelt ist. 6. Die geplante Obsoleszenz muss von HTV nicht im Detail nachgewiesen werden. Ein konkreter Verdacht, der genau definiert werden muss, ist für HTV ausreichend, um die Erteilung des HTV-Life -Prüfzeichens zu verweigern. 7. Für den Antragsteller besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung des Prüfzeichens. 8. Die Entscheidung über die Erteilung des HTV-Life -Prüfzeichens obliegt alleine HTV. Der Antragsteller wird über etwaige Einwände informiert und erhält die Möglichkeit der Nachbesserung.

7 Qualitätsmanagement RAHMENBEDINGUNGEN HTV 1.1 Seite: 7 von: 13 HTV-Life -Rahmenbedingungen 9. Wurde bei der Prüfung keine geplante Obsoleszenz festgestellt und versichert der Antragsteller eidesstattlich, dass keine geplante Obsoleszenz im Produkt enthalten ist, erhält der Antragsteller eine Urkunde über die erfolgreiche Prüfung des Produktes für das HTV-Life -Prüfzeichen (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Layout der Urkunde zum HTV-Life -Prüfzeichen 10. Durch die erfolgreiche Prüfung eines Produktes ist der Auftraggeber berechtigt, mit dem HTV-Life -Prüfzeichen gemäß 6 kennzeichnete Produkte in den Verkehr zu bringen, sofern er die Lizenzgebühr für das HTV-Life -Prüfzeichen an die HTV gemäß 9 entrichtet hat.

8 Qualitätsmanagement RAHMENBEDINGUNGEN HTV 1.1 Seite: 8 von: 13 HTV-Life -Rahmenbedingungen 6 Verwendung des HTV-Life -Prüfzeichens 1. Mit dem HTV-Life -Prüfzeichen (vgl. Abbildung 2 und Abbildung 3) dürfen nur Produkte gekennzeichnet werden, für die HTV eine Freiheit von geplanter Obsoleszenz bestätigt hat und für die eine Lizenzgebühr gemäß 9 gezahlt wurde. 2. Das HTV-Life -Prüfzeichen darf ausschließlich mit der zum Produkt zugehörigen Registriernummer verwendet werden. Abbildung 2: HTV-Life -Prüfzeichen (in Farbe) Abbildung 3: HTV-Life -Prüfzeichen (in schwarzweiß) 3. Der Lizenznehmer darf das HTV-Life -Prüfzeichen auf Produkt und Umverpackung aufbringen, sowie für produktbegleitende Werbezwecke verwenden. 4. Der Lizenznehmer darf das HTV-Life -Prüfzeichen (vgl. Abbildung 2 und Abbildung 3) in der Größe skalieren. Das Seitenverhältnisse des HTV-Life -Prüfzeichens muss dabei aber beibehalten werden.

9 Seite: 9 von: Bei der Verwendung der farbigen Version des HTV-Life -Prüfzeichen (vgl. Abbildung 2) dürfen die Farben nicht verändert werden. 7 Erneute Prüfung bei Änderung an einem geprüften Produkt 1. Die Prüfung für ein Produkt ist nur in den Produktversionen gültig, die mit den für die Prüfung übergebenen Produktmustern identisch ist und die in der Prüfungsurkunde genannt sind. 2. Alle Änderungen, die an einem geprüften Produkt vorgenommen werden, die die Eigenschaften des Produktes betreffen und von den Eigenschaften des geprüften Produktes abweichen, sind HTV unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn das betreffende Produkt in der geänderten Produktversion weiterhin mit dem HTV-Life - Prüfzeichen gekennzeichnet werden soll. 3. Nach schriftlichem Erhalt von Änderungen an einem geprüften Produkt prüft HTV, welche Prüfungen, falls erforderlich, für eine erneute Prüfung des geänderten Produktes notwendig sind. 4. Die Kennzeichnung eines geänderten Produktes mit dem HTV-Life -Prüfzeichen darf erst erfolgen, wenn eine Prüfung der geänderten Produktversion durch HTV durchgeführt worden ist. 5. Der Lizenznehmer muss HTV auf Anforderung, kostenlose Referenzmuster aus der aktuellen Produktion zur Verfügung stellen, um die Konformität mit den bei HTV eingelagerten Rückstellmustern zu überprüfen.

10 Seite: 10 von: 13 8 Vergütung für Prüfung 1. Die Vergütung für die durchzuführenden Prüfungen wird separat über Angebote geregelt. 2. Die Vergütung für die durchzuführenden Prüfungen fallen auch bei Nichterteilung des HTV-Life -Prüfzeichens an. 3. Wird bei einer ersten Prüfung die HTV-Life -Prüfung für ein Produkt abgelehnt, fallen bei einer Nachprüfung zusätzliche Kosten an. 9 Vergütung für Lizenzierung des HTV-Life -Prüfzeichens 4. Die vereinbarte Vergütung für die Lizenzierung des HTV-Life -Prüfzeichens wird zum Zeitpunkt der Lizenzvergabe fällig und wird im Voraus für eine Laufzeit von jeweils 12 Monaten an HTV gezahlt. Der Zeitpunkt der Lizenzvergabe ist frühestens der Bestellzeitpunkt der Lizenz bei HTV. Nach Ablauf jedes Lizenzjahres ist der Lizenznehmer verpflichtet HTV eine Auflistung der Verkaufsstückzahlen zur Verfügung zu stellen, damit die Zahlung der 2. Hälfte oder eine Rückzahlung der Lizenzgebühr stückzahlabhängig erfolgen kann. 5. Die Höhe der Lizenzgebühr wird über die zugehörigen Angebote geregelt. 6. HTV muss der Zugriff auf die Verkaufszahlen des lizenzierten Produktes auf Anfrage in vollem Umfang ermöglicht werden.

11 Seite: 11 von: Rahmenvertrag 1. Die HTV-Life -Prüfung wird in einem Rahmenvertrag geregelt, der im Wesentlichen die umfasst. 2. Jede Partei kann den HTV-Life -Rahmenvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen. Für Lizenzen, die zum Zeitpunkt der Kündigung des HTV-Life - Rahmenvertrages bereits bestehen, gelten die Bedingungen des HTV-Life - Rahmenvertrages bis zum Ablauf der Lizenzen weiter. Ungeachtet dessen kann er von einer Partei mit sofortiger Wirkung gelöst werden, wenn seitens der anderen Partei eine schwere Vertragsverletzung vorliegt. Auch kann jede der Parteien den Vertrag mit sofortiger Wirkung lösen, wenn schwerwiegende Umstände eine solche sofortige Lösung erforderlich machen. 3. Die Mindestlaufzeit einer Lizenz beträgt ein Jahr. Eine Lizenz verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. 4. Wird eine Lizenz durch HTV dem Lizenznehmer während ihrer Laufzeit aberkannt, fallen die Lizenzgebühren für das ganze Jahr in voller Höhe an. 5. Nach Ablauf der Lizenz dürfen mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten keine mit dem HTV-Life -Prüfzeichen gekennzeichneten Produkte mehr in den Verkehr gebracht werden. Andere Übergangsfristen erfordern die Absprache mit HTV. 6. Nach Aberkennung der Lizenz dürfen keine mit dem HTV-Life -Prüfzeichen gekennzeichneten Produkte mehr in den Verkehr gebracht werden. 7. HTV erhält das Recht, den Namen des Lizenznehmers und der geprüften Produkte zu veröffentlichen.

12 Seite: 12 von: Vertragsstrafen 1. Sollte sich herausstellen, dass die an HTV zur Prüfung übergebenen Produktmuster sich von den am Markt verkauften Produkten unterscheiden, so ist eine Strafzahlung von 200% der Lizenzgebühr für die betroffenen Jahre zu entrichten. Der Vertragspartner ist verpflichtet unverzüglich das HTV-Life -Prüfzeichen vom Produkt zu entfernen oder die gekennzeichneten Produkte mit sofortiger Wirkung vom Markt zu nehmen. 2. Wurden Produkte, die für das HTV-Life -Prüfzeichen geprüft wurden, ohne gültige Lizenz mit dem HTV-Life -Prüfzeichen in den Verkehr gebracht, so ist eine Strafzahlung von 200% der Lizenzgebühr für die betroffenen Jahre zu entrichten. Andernfalls ist der Vertragspartner verpflichtet unverzüglich das HTV-Life -Prüfzeichen vom Produkt zu entfernen oder die gekennzeichneten Produkte mit sofortiger Wirkung vom Markt zu nehmen. 3. Wurden Produkte, die nicht für das HTV-Life -Prüfzeichen eingetragen sind, ohne gültige Lizenz mit dem HTV-Life -Prüfzeichen in den Verkehr gebracht, so ist der Vertragspartner verpflichtet unverzüglich das HTV-Life -Prüfzeichen vom Produkt zu entfernen oder die gekennzeichneten Produkte mit sofortiger Wirkung vom Markt zu nehmen. Zusätzlich ist eine Strafzahlung von 5% der unverbindlichen Preisempfehlung für jedes in den betroffenen Jahren verkaufte Produkt zu entrichten. 4. Für die obigen Fälle aus 11 muss HTV der Zugriff auf die Verkaufszahlen der nicht lizenzierten Produkte in vollem Umfang ermöglicht werden.

13 Seite: 13 von: Gewährleistung und Haftung 1. Die Dienstleistungen seitens HTV umfassen ausschließlich die Prüfung der Produktmuster und Produktunterlagen gemäß den Vorgaben aus HTV übernimmt zu keinem Zeitpunkt die Haftung für die Funktionalität gemäß der Herstellerbeschreibung. 3. Die Untersuchungsergebnisse der Prüfung gelten ausschließlich für die an HTV übergebenen Produktmuster. 4. HTV übernimmt keinerlei Haftung für auftretende Serienfehler und Produktausfälle jedweder Art bei geprüften Produkten.

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