Mitteilungsblatt der Samtgemeinde OSTHEIDE

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1 Der Heidekurier Mitglied Mitteilungsblatt der Samtgemeinde OSTHEIDE und der Vereine und Verbände in den Mitgliedsgemeinden Barendorf, Neetze, Reinstorf, Thomasburg, Vastorf, Wendisch Evern imklima-bündnis 34. Jahrgang Februar 2013 Heft 148 Inhaltsverzeichnis: Wichtige Rufnummern 2 Ihre Samtgemeinde Ostheide 2 Impressum/Linkliste 2 Neues Gesundheitszentrum 3 im Herzen von Barendorf Fahrt nach Frankreich 3 Computerkurs in der Ostheide 3 Landtagswahl Bürgerbefragung 7 Dank an die Wahlhelfer 7 Krippensatzung 8-10 Goldene Hochzeiten 10 Mobiles Passbildstudio 11 in der SG Ostheide Tannenbaumschmücken 11 Neue Kurse vhs Lüneburg 12 Adventsnachmittag 13 Sternsinger im Rathaus Kinder aus der Kirchengemeinde St. Stephanus haben am als Heilige Drei Könige das Rathaus der Samtgemeinde Ostheide besucht und Gottes Segen gebracht. Die Kinder sagten Gedichte auf, sangen einige Lieder und sammelten bei der Sternsinger-Aktion 2013 Geld für Gesundheit in Tansania und weltweit. Samtgemeindebürgermeister Norbert Meyer empfing die Sternsinger, die an das Rathaus die Innschrift 20*C+M+B+13 (Christus Mansionem Benedicat Christus segne diese Wohnung) anbrachten. Hoher Besuch in der Krippe Am kündigte sich hoher Besuch in der Kinderkrippe Zwergentreff in Barendorf an. Kultusminister Dr. Bernd Althusmann stattet der Einrichtung einen Besuch ab. Im Gepäck hatte er den Förderbescheid des Landes für den Neubau der zweiten Kinderkrippe in Barendorf. Die Samtgemeinde erhält auf den rund teuren Neubau eine Förderung des Landes in Höhe von Aber auch für die kleinen Nutzer der Einrichtung hatte der Minister einige Geschenke dabei. Mit großer Freude schlugen die kleinen Kinder auf die Spielzeugtrommeln ein. Samtgemeindebürgermeister Norbert Meyer bedankte sich für die persönliche Übergabe des Fördermittelbescheides durch den Niedersächsischen Kultusminister, der sich daraufhin in das Goldene Buch der Samtgemeinde Ostheide eintrug. Der Bauantrag zum Bau der neuen Krippengruppe ist bereits gestellt. Wenn nun alles positiv verläuft, kann die zweite Krippengruppe im August diesen Jahres an den Start gehen. Es ist nun zu hoffen, dass neben dem Wetter alle weiteren Begleitumstände passen, dass der Termin gehalten werden kann! Samtgemeinde Ostheide Bekanntmachung 13 Tag der Ehrenamtlichen 14 Pressemitteilung 15 Anmeldetermine für das 16 Schuljahr 2013/2014 Essen wie bei Mutter n! Heide- Menü - Dienst Lieferung in Lüneburg und Umgebung Täglich frisch gekocht, heiß geliefert, ab 1 Portion frei Haus Heißlieferung auch am Sonnabend, Sonntag und an Feiertagen! ( ) ( ) dk 1 Dirk Koch GmbH Floetstraße Melbeck Die Leiterin der Kinderkrippe Zwergentreff Brigitte Herbst empfängt gemeinsam mit den kleinen Nutzern der Einrichtung den Niedersächsischen Kultusminister Dr. Bernd Althusmann. Mit ihr freuen sich die Landtagsabgeordnete Karin Bertholdes-Sandrock und Samtgemeindebürgermeister Norbert Meyer Fenster und Türen Trocken- & Innenausbau Holzverarbeitung Fon 04134/ Fax 04134/ Mobil / dirk.koch-melbeck@web.de

2 2 Der Heidekurier Wichtige Rufnummern NOTRUFE: Polizei 110 Feuer 112 Rettungsdienst und Krankentransporte Polizeistation Barendorf WICHTIGE RUFNUMMERN: Abwasserbeseitigung SG bei Störungen nach Dienstschluss oder AVACON Störungsmeldestelle Gas Störungsmeldestelle Strom/Wasser/Wärme FACHÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN: Gemeinschaftspraxis Barendorf Dr. med. F. Lehnhoff, Frau Makowski, Frau Mehmen Dr. med. Klaus Helmut Markwardt, Neetze Dr. med. L. Pächnatz, Neetze Dr. med. Wiebke Danielsen-Runge & Dr. med. Nina Becker, Fachärzte für Allgemeinmedizin, Neetze ZAHNÄRZTE: Dr. Dirk Hörmiller, Neetze Romuald Schröder, Barendorf Zahnärzte am Mühlenkamp Angela Strobell, Benjamin Weißenborn Praxisgemeinschaft Zahngesundheit Barendorf Dr. Uta Schreiner, Dr. Alexandra Wörner TIERÄRZTE: Dr. Hallgren Hensel, Reinstorf Dr. Jena, Neetze APOTHEKEN: Georg s Apotheke, Neetze, Am Dorfplatz Linden-Apotheke, Dr. Kerstin Behr, Lüneburger Str. 10, Barendorf SCHIEDSPERSONEN: Frau Barbara Onken, Wendisch Evern Frau Renate Neppert, Barendorf VERSCHIEDENES: Gleichstellungsbeauftragte Sabine Rehder Jugendbeauftragte Ursula Wulf Umweltbeauftragte Susann Haas Krankengymnastin U. Eckerlebe Podologin Regina Ahlert Tagesmütter e.v. - Verein für Tagesmütter und Eltern, Bei der St. Johanniskirche 3, Lüneburg Sozialraumprojekt KICK-Ostheide Öffnungszeiten: Neetze, Lüneburger Landstr. 8a Di Uhr Barendorf, Rathaus, Schulstr. 2 Do Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung 1. Donnerstag im Monat, Uhr: Schuldnerberatung/nur mit tel. Voranmeldung, Frau Stache, tina.stache@evlka.de , 3. Donnerstag im Monat, Uhr: Kurenberatung (Frau Lorenz) 4. Donnerstag im Monat, Uhr: Schwangerenberatung (MaDonna Lüneburg) Alle Beratungen finden im KICK-Ostheide, 1. OG, Beratungs- und Schulungsraum statt. Ihre Samtgemeindeverwaltung Ostheide Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8.00 bis Uhr Dienstag bis Uhr Donnerstag 7.00 bis Uhr Anschrift: Schulstraße 2, Barendorf Zentrale: 04137/ Samtgemeindebürgermeister: Herr Meyer 04137/ Fachbereich 1 Leiter Bau- und Personalangelegenheiten Herr Schlikis 04137/ Gebäudemanagement und Personalangelegenheiten Frau Kruse 04137/ Vorzimmer Samtgemeindebürgermeister, Tourismus Frau Armbrecht 04137/ Elektronische Datenverarbeitung Herr Riebau 04137/ Fachbereich 2 Leiter Finanzbereich (Steuern und Abgaben, Kämmerei) Herr Sievers 04137/ Steuern (Grund- und Gewerbesteuer) und Abgaben Herr Thormann 04137/ Hundesteuer, Kindergartengebühren Frau Pfeifer 04137/ Samtgemeindekasse Frau Betzenberger, Frau Tietz 04137/ , 25 Fachbereich 3 Leiter Ordnungs-, Melde- u. Personenstandswesen Herr Neumann 04137/ Ordnungsamtsangelegenheiten, Friedhöfe, Soziales Frau Reiß 04137/ Einwohnermeldeamt Frau Kobcev, Frau Schultz 04137/ , 34 Standesamt Frau Böhme 04137/ Internet: rathaus@ostheide.de Impressum: Herausgeber: SG Ostheide, Schulstraße 2, Barendorf Redaktion Heidekurier: / , kimmarie.kruse@ostheide.de Herstellung: Druckerei Thormann, Dorfstr. 7, Wendisch Evern Tel / druckerei-thormann@gmx.de Der Heidekurier erscheint 6-mal im Jahr: Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember. Redaktionsschluss für den nächsten Heidekurier: 28. März 2013 Linkliste: Ostheide Barendorf Neetze Reinstorf Thomasburg Vastorf Wendisch Evern

3 Neues Gesundheitszentrum im Herzen Barendorfs Die Barendorfer Bürger können sich freuen! Am ehemaligen EDEKA-Standort ist ein neues Gesundheitszentrum entstanden. Seit dem führen Herr Dr. med. Frank Lehnhoff und Frau Valentina Makowski die Gemeinschaftspraxis Barendorf am neuen Standort Beim Imkerhause 2 mit dem bewährten Team der Medizinischen Fachangestellten fort. Nach einer monatelangen Umbauphase ist in dem Gebäude nun eine moderne Hausarztpraxis entstanden, die in hellen, freundlichen Räumen mittels neuester Medizintechnik eine umfassende internistischhausärztliche Diagnostik und Therapie bietet. Aber auch die sogenannte Kleine Chirurgie ist wieder in Barendorf vertreten: mit Frau Berit Mehmen verstärkt eine kompetente Ärztin das Praxisteam. Frau Mehmen war in den letzten fünf Jahren als Chirurgin am Städtischen Klinikum in Lüneburg tätig, zuvor arbeitete sie über Jahre im internistisch-ambulanten Bereich in Hamburg. Wie gewohnt wird die Gemeinschaftspraxis Barendorf vor Ort und bei den zahlreichen Hausbesuchen an sechs Tagen in der Woche für ihre Patienten mit Herz und Hand sorgen und ein verlässlicher Partner für alle Gesundheitsfragen sein. Im selben Gebäude eröffnet Mitte Februar die Zahnarztpraxis von Frau Dr. med. dent. Alexandra Wörner und Frau Dr. med. dent. Uta Schreiner. Die beiden Zahnärztinnen kennen sich seit 1995 und sind seitdem Gemeinschaftspraxis Barendorf Dr. med. Frank Lehnhoff Facharzt für Innere Medizin Valentina Makowski Fachärztin für Allgemeinmedizin Berit Mehmen Angestellte Ärztin Sprechzeiten: Montag und Dienstag und Mittwoch Donnerstag und Freitag und Samstag Telefon Der Heidekurier 3 miteinander befreundet. Aus regelmäßigem kollegialen Austausch und den Besuchen gemeinsamer Fortbildungen war der Wunsch entstanden, in einer Praxis gemeinsam zu arbeiten. Als das Gebäude des ehemaligen Edeka-Marktes in Barendorf zur Verfügung stand, zögerten die beiden Kolleginnen nicht lange und verwirklichten ihr gemeinsames Projekt der eigenen Praxis in Wohnortnähe. Neben dem gesamten Spektrum der Zahnheilkunde hat jede Zahnärztin besondere Tätigkeitsschwerpunkte, so dass die Patienten sehr umfassend betreut werden können. Darüber hinaus haben sich Frau Dr. med. dent. Alexandra Wörner und Frau Dr. med. dent. Uta Schreiner durch ihre langjährige Tätigkeit im Landkreis Lüneburg ein Netzwerk von Therapeuten aufgebaut, mit denen sie interdisziplinär eng zusammenarbeiten. Zu diesem Netzwerk gehören neben Kieferchirurgen und Kieferorthopäden auch Internisten, HNO- Ärzte, Krankengymnasten, Osteopathen, craniosacrale Therapeuten und Heilpraktiker. So ist in den vergangenen Monaten im Zentrum Barendorfs ein neues Gesundheitszentrum entstanden, in dem Patienten jeden Alters umfassend und kompetent betreut werden. Für Jugendliche aus der Ostheide: Fahrt nach Frankreich In den Osterferien führt die Samtgemeinde Ostheide wieder eine Fahrt für Jugendliche in den Partnerschaftscanton Criquetot L'Esneval in der Normandie durch. Es sind noch Plätze frei. Die Jugendbegegnung findet in der Zeit vom 19. bis 25. März 2013 statt. Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren, die in der Samtgemeinde Ostheide wohnen, können an dieser Fahrt teilnehmen und werden in der Normandie in Gastfamilien wohnen. Der Gegenbesuch der französischen Jugendlichen findet im Herbst statt. Anmeldungen nimmt Frau Armbrecht unter der Telefonnummer 04137/ oder per Mail: sylke.armbrecht@ostheide.de entgegen. Computerkurs in der Ostheide Taschengeld für Choiniki-Kinder Am 5. März 2013 beginnt wieder ein Computerkurs für Erwachsene an der Grundschule in Wendisch Evern. Der Kurs findet immer dienstags von Uhr bis Uhr statt und er wendet sich an Anfänger aber auch an alle, die das Anfängerstadium hinter sich haben. Im Zentrum stehen , Text und Internet Teilnehmerwünsche werden berücksichtigt. Die Kursteilnehmer bekommen die nötigen Programme auf einem USB-Stift, mit dem sie dann überall wie zu Hause arbeiten können. Der Kurs kostet nichts, die Teilnehmer geben aber eine Spende, die der Jugend in der Ostheide zugute kommt. In den vergangenen Jahren haben bereits mehrere Einrichtungen in der Ostheide davon profitiert: Kinderfeuerwehren, Jugendabteilungen, Jugendorchester und Krippe. Die Spende des letzten Kurses kam den Kindern aus Choiniki zugute, die jedes Jahr in die Ostheide kommen, um sich zu erholen. Eduard Sieben aus Vastorf, einer der Betreuer, freute sich: Wir werden das Geld als Taschengeld an die Kinder weitergeben! Wer Interesse an dem neuen Kurs hat, kann sich schon jetzt anmelden unter. Tel.: (Leupold) Meyers Hofladen Hans-Günter Meyer Am Waldesrand Volkstorf 04137/7364 Feuerschutz Brandschutz - Service Verkauf Montage Wartung, Feuerlöscher und Anlagen, Rauchabzugsanlagen, Wandhydranten Versand Groß- u. Einzelhandel Tel / Fax / Am Walde Wendisch Evern Service-Hotline bundesweit zum Ortstarif

4 4 Der Heidekurier Landtagswahl 2013 Samtgemeinde Ostheide im Vergleich mit Landtagswahl 2013 Zweitstimmen Wendhausen, Meyers Gasthaus Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte insgesamt Abgegebene Stimmen Abgegebene Stimmen ungültige Stimmen ungültige Zweitstimmen gültige Stimmen gültige Zweitstimmen Wahlbeteiligung ,7 Wahlbeteiligung ,7% Bertholdes-Sandrock ,1% CDU ,6% Kamp ,1% SPD ,8% Mertins ,8% FDP ,3% Staudte ,7% GRÜNE ,0% Rudek ,9% DIE LINKE ,9% Gilles ,0% Bündnis 21/RRP ,5% Röttger ,4% DIE FREIHEITNiedersachsen ,0% Bartels ,9% Freie Wähler ,5% NPD ,0% PBC ,0% PIRATEN ,4% Bavendorf, Feuerwehrhaus Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte insgesamt Abgegebene Stimmen Abgegebene Stimmen ungültige Stimmen ungültige Zweitstimmen gültige Stimmen gültige Zweitstimmen Wahlbeteiligung ,9 Wahlbeteiligung ,9% Bertholdes-Sandrock ,8% CDU ,9% Kamp ,3% SPD ,3% Mertins ,9% FDP ,3% Staudte ,1% GRÜNE ,8% Rudek ,6% DIE LINKE ,9% Gilles ,0% Bündnis 21/RRP ,0% Röttger ,7% DIE FREIHEITNiedersachsen ,0% Bartels ,6% Freie Wähler ,3% NPD ,3% PBC ,7% PIRATEN ,6% Radenbeck, Feuerwehrhaus Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte insgesamt Abgegebene Stimmen Abgegebene Stimmen ungültige Stimmen ungültige Zweitstimmen gültige Stimmen gültige Zweitstimmen Wahlbeteiligung ,7% Wahlbeteiligung ,7% Bertholdes-Sandrock ,1% CDU ,3% Kamp ,8% SPD ,4% Mertins ,9% FDP ,6% Staudte ,7% GRÜNE ,3% Rudek ,3% DIE LINKE ,9% Gilles ,0% Bündnis 21/RRP ,5% Röttger ,4% DIE FREIHEITNiedersachsen ,0% Bartels ,9% Freie Wähler ,4% NPD ,0% PBC ,0% PIRATEN ,9% Reinstorf, Gasthaus Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte insgesamt Abgegebene Stimmen Abgegebene Stimmen ungültige Stimmen ungültige Zweitstimmen gültige Stimmen gültige Zweitstimmen Wahlbeteiligung ,8% Wahlbeteiligung ,8% Bertholdes-Sandrock ,0% CDU ,4% Kamp ,1% SPD ,7% Mertins ,4% FDP ,6% Staudte ,3% GRÜNE ,4%

5 Der Heidekurier 5 Reinstorf, Gasthaus Rudek ,4% DIE LINKE ,9% Gilles ,8% Bündnis 21/RRP ,0% Röttger ,9% DIE FREIHEITNiedersachsen ,5% Bartels ,1% Freie Wähler ,6% NPD ,1% PBC ,0% PIRATEN ,9% Neetze 2, Grundschule Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte insgesamt Abgegebene Stimmen Abgegebene Stimmen ungültige Stimmen ungültige Zweitstimmen gültige Stimmen gültige Zweitstimmen Wahlbeteiligung ,5% Wahlbeteiligung ,5% Bertholdes-Sandrock ,5% CDU ,6% Kamp ,4% SPD ,3% Mertins ,7% FDP ,6% Staudte ,9% GRÜNE ,7% Rudek ,7% DIE LINKE ,9% Gilles ,2% Bündnis 21/RRP ,2% Röttger ,3% DIE FREIHEITNiedersachsen ,2% Bartels ,4% Freie Wähler ,7% NPD ,9% PBC ,0% PIRATEN ,8% Neetze 1, Grundschule Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte insgesamt Abgegebene Stimmen Abgegebene Stimmen ungültige Stimmen ungültige Zweitstimmen gültige Stimmen gültige Zweitstimmen Wahlbeteiligung ,9% Wahlbeteiligung ,9% Bertholdes-Sandrock ,5% CDU ,4% Kamp ,6% SPD ,3% Mertins ,0% FDP ,3% Staudte ,9% GRÜNE ,8% Rudek ,8% DIE LINKE ,1% Gilles ,0% Bündnis 21/RRP ,0% Röttger ,8% DIE FREIHEITNiedersachsen ,7% Bartels ,5% Freie Wähler ,6% NPD ,4% PBC ,3% PIRATEN ,0% Barendorf, Feuerwehrhaus Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte insgesamt Abgegebene Stimmen Abgegebene Stimmen ungültige Stimmen ungültige Zweitstimmen gültige Stimmen gültige Zweitstimmen Wahlbeteiligung ,9% Wahlbeteiligung ,9% Bertholdes-Sandrock ,2% CDU ,8% Kamp ,5% SPD ,3% Mertins ,1% FDP ,3% Staudte ,9% GRÜNE ,6% Rudek ,2% DIE LINKE ,0% Gilles ,0% Bündnis 21/RRP ,2% Röttger ,4% DIE FREIHEITNiedersachsen ,4% Bartels ,7% Freie Wähler ,7% NPD ,7% PBC ,0% PIRATEN ,8% Barendorf, Grundschule Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte insgesamt Abgegebene Stimmen Abgegebene Stimmen ungültige Stimmen ungültige Zweitstimmen gültige Stimmen gültige Zweitstimmen Wahlbeteiligung ,3% Wahlbeteiligung ,3%

6 6 Der Heidekurier Bertholdes-Sandrock ,0% CDU ,9% Kamp ,0% SPD ,6% Mertins ,3% FDP ,0% Staudte ,5% GRÜNE ,2% Rudek ,6% DIE LINKE ,4% Gilles ,9% Bündnis 21/RRP ,5% Röttger ,0% DIE FREIHEITNiedersachsen ,2% Bartels ,8% Freie Wähler ,9% NPD ,6% PBC ,2% PIRATEN ,5% Thomasburg, Feuerwehrhaus Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte insgesamt Abgegebene Stimmen Abgegebene Stimmen ungültige Stimmen ungültige Zweitstimmen gültige Stimmen gültige Zweitstimmen Wahlbeteiligung ,1% Wahlbeteiligung ,1% Bertholdes-Sandrock ,5% CDU ,6% Kamp ,3% SPD ,4% Mertins ,3% FDP ,5% Staudte ,8% GRÜNE ,3% Rudek ,4% DIE LINKE ,4% Gilles ,9% Bündnis 21/RRP ,5% Röttger ,5% DIE FREIHEITNiedersachsen ,0% Bartels ,3% Freie Wähler ,0% NPD ,9% PBC ,0% PIRATEN ,4% Vastorf, Dorfgemeinschaftshaus Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte insgesamt Abgegebene Stimmen Abgegebene Stimmen ungültige Stimmen ungültige Zweitstimmen gültige Stimmen gültige Zweitstimmen Wahlbeteiligung ,5% Wahlbeteiligung ,5% Bertholdes-Sandrock ,1% CDU ,2% Kamp ,3% SPD ,4% Mertins ,2% FDP ,7% Staudte ,5% GRÜNE ,6% Rudek ,8% DIE LINKE ,8% Gilles ,0% Bündnis 21/RRP ,0% Röttger ,5% DIE FREIHEITNiedersachsen ,6% Bartels ,6% Freie Wähler ,9% NPD ,2% PBC ,0% PIRATEN ,6% Wendisch Evern, Grundschule Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte insgesamt Abgegebene Stimmen Abgegebene Stimmen ungültige Stimmen ungültige Zweitstimmen gültige Stimmen gültige Zweitstimmen Wahlbeteiligung ,9% Wahlbeteiligung ,9% Bertholdes-Sandrock ,7% CDU ,8% Kamp ,3% SPD ,0% Mertins ,2% FDP ,3% Staudte ,3% GRÜNE ,0% Rudek ,0% DIE LINKE ,4% Gilles ,2% Bündnis 21/RRP ,2% Röttger ,6% DIE FREIHEITNiedersachsen ,0% Bartels ,7% Freie Wähler ,9% NPD ,0% PBC ,0% PIRATEN ,4%

7 Gemeinde Barendorf Stimmberechtigte Abgegebene Stimmen ,2% Gültige Stimmen Ungültige Stimmen Ja ,1% Nein ,9% Ja < 10 Mio. Euro ,0% Gemeinde Neetze Stimmberechtigte Abgegebene Stimmen ,6% Gültige Stimmen Ungültige Stimmen Ja ,5% Nein ,6% Ja < 10 Mio. Euro ,9% Gemeinde Reinstorf Stimmberechtigte Abgegebene Stimmen ,9% Gültige Stimmen Ungültige Stimmen Ja ,0% Nein ,6% Ja < 10 Mio. Euro ,4% Gemeinde Thomasburg Stimmberechtigte Abgegebene Stimmen ,8% Gültige Stimmen Ungültige Stimmen Ja ,1% Nein ,0% Ja < 10 Mio. Euro ,9% Gemeinde Vastorf Stimmberechtigte Abgegebene Stimmen ,3% Gültige Stimmen Ungültige Stimmen Ja ,9% Nein ,5% Ja < 10 Mio. Euro ,6% Gemeinde Wendisch Evern Stimmberechtigte Abgegebene Stimmen ,3% Gültige Stimmen Ungültige Stimmen Ja ,8% Nein ,3% Ja < 10 Mio. Euro ,9% Der Heidekurier 7 Wendisch Evern, Feuerwehrhaus Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte insgesamt Abgegebene Stimmen Abgegebene Stimmen ungültige Stimmen ungültige Zweitstimmen gültige Stimmen gültige Zweitstimmen Wahlbeteiligung ,5% Wahlbeteiligung ,5% Bertholdes-Sandrock ,6% CDU ,4% Kamp ,0% SPD ,8% Mertins ,4% FDP ,6% Staudte ,7% GRÜNE ,2% Rudek ,4% DIE LINKE ,6% Gilles ,7% Bündnis 21/RRP ,5% Röttger ,6% DIE FREIHEITNiedersachsen ,2% Bartels ,5% Freie Wähler ,5% NPD ,5% PBC ,0% PIRATEN ,8% Bürgerbefragung in der Samtgemeinde Ostheide zur Elbbrücke Samtgemeinde Ostheide gesamt Stimmberechtigte Abgegebene Stimmen ,9% Gültige Stimmen Ungültige Stimmen Ja ,3% Nein ,6% Ja < 10 Mio. Euro ,2% Vielen Dank für Ihre Mitarbeit in den Wahllokalen! D.N.: Nach Abschluss der Landtagswahl am 20. Januar 2013 möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich ganz besonders bei den rund 96 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern aus den 12 Wahllokalen (Wahlbezirken) in der Samtgemeinde Ostheide recht herzlich bedanken. Nur durch Ihre Bereitschaft und Ihr Engagement ist es möglich gewesen, einen reibungslosen und vernünftigen Ablauf der Landtagswahl sowie der Bürgerbefragung zum Bau der Elbbrücke zwischen Neu Darchau und Darchau und der Bürgerbefragung der Gemeinde Barendorf zur Ortsumfahrung sicherzustellen. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Samtgemeinde Ostheide auch wieder von Ihnen unterstützt wird, wenn im Herbst dieses Jahres die Bundestagswahl vor der Tür steht. Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit im Wahlvorstand haben, können Sie uns gerne ansprechen. Es grüßt Sie herzlichst Ihr Norbert Meyer Samtgemeindebürgermeister und Samtgemeindewahlleiter Frisurenberatung per Computer Ihr Damen-, Herren- und Kinderfriseur Melbecker Straße Deutsch Evern Tel /

8 8 Der Heidekurier Benutzungs- und Gebührensatzung der Samtgemeinde Ostheide für die Kinderkrippen (Krippensatzung) Gemäß 10, 11, 58 Abs.1 Nr.5, 111 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. V. mit dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) sowie der 1, 2 und 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Samtgemeinde Ostheide in seiner Sitzung am folgende Benutzungs- und Gebührensatzung beschlossen: 1 Aufgabe, Aufnahme und Abmeldung (1) Die Samtgemeinde Ostheide unterhält Kinderkrippen als öffentliche Einrichtungen. Die Kinderkrippen dienen der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kleinkindern. Sie ergänzen und unterstützen die Erziehung und Förderung der Kinder in der Familie. Die Kinderkrippen dienen vorrangig der Betreuung von Kindern aus der Samtgemeinde Ostheide. Auswärtige Kinder werden nur in Ausnahmefällen aufgenommen. (2) Die Platzvergabe in den Kinderkrippen erfolgt auf der Grundlage sozialer Kriterien. Dazu ist eine Arbeitsbescheinigung der Sorgeberechtigten mit Angabe der Arbeitszeit grundsätzlich erforderlich. Es werden, entsprechend den freien Plätzen, Kinder, einen Monat nachdem sie das 1. Lebensjahr vollendet haben und bis zu einem Höchstalter von 2,5 Jahren aufgenommen. (3) An- und Abmeldungen sind bei den Leitungen der Kinderkrippen abzugeben. Die Schriftform ist bei den An- und Abmeldungen unter Verwendung des entsprechenden Vordruckes vorgeschrieben. (4) Abmeldungen sind mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. (5) Abmeldungen vor den Sommerferien ziehen eine dreimonatige Wiederaufnahmesperre nach sich. (6) Der Übergang von der Kinderkrippe in den Kindergarten findet grundsätzlich zu Beginn eines Kindergartenjahres statt. Im Einzelfall ist ein früherer Übergang möglich. 2 Ausschluss vom Besuch (1) Es können vom Besuch der Kinderkrippen ausgeschlossen werden, Kinder, die a) wegen körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen erhöhter Betreuung bedürfen, welche innerhalb der Rahmenbedingungen der Betreuungszeit nicht zu leisten ist, b) mehrmals nicht rechtzeitig nach Beendigung der Betreuungszeit abgeholt wurden, c) erhebliche Eingliederungsschwierigkeiten in das Gruppengefüge bereiten und auch nach Gesprächen mit den Sorgeberechtigten nicht einzugliedern sind. (2) Es sind auszuschließen, Kinder, a) mit einer ansteckenden Krankheit für die Dauer der Krankheit; es kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden; die Kinderkrippenleitung ist sofort nach Auftreten der Krankheit zu unterrichten, b) die mit Ungeziefer behaftet sind, c) die nicht ausreichend schutzgeimpft sind, soweit dies durch ein Gesetz gefordert wird, d) für die ein Gebührenrückstand von mehr als einem Monat besteht. 3 Betreuungszeiten (1) Der allgemeine Betrieb der Kinderkrippen erfolgt von montags bis freitags - außer an gesetzlichen Feiertagen. Die Kinderkrippen können während der Sommerferien bis zu drei Wochen und in der Zeit um Weihnachten und Neujahr bis zu einer Woche geschlossen werden. Zusätzlich können die Kinderkrippen bis zu 2 Studientage pro Kinderkrippenjahr geschlossen werden. Auch während dieser Betriebsferien und Schließungszeiten ist die Gebühr durchgehend zu entrichten. (2) Als Regelbetreuungszeit gilt grundsätzlich die Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr. Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist grundsätzlich für alle Kinder verpflichtend. (3) Zusätzlich wird ein Frühdienst von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr angeboten. (4) Es wird ein Spätdienst von Uhr bis Uhr angeboten. Dieses Angebot gilt nur, wenn pro Kinderkrippenjahr mindestens 3 Kinder hierzu angemeldet werden. (5) Die Sorgeberechtigten tragen die Verantwortung für die Kinder auf dem Weg zur und von der Kinderkrippe. 4 Kinderkrippengebühren (1) Für die Betreuung der Kinder in den Kinderkrippen sind Gebühren in folgender Höhe zu entrichten: Folgende Beitragspflichtige sind von der Zahlung der Kinderkrippengebühren gemäß 90 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) befreit: Eltern/ Sorgeberechtigte, die Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt sind Eltern/ Sorgeberechtigte mit einem beitragspflichtigen Monatseinkommen, das sich jeweils nach dem in der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Samtgemeinde Ostheide zum Zwecke der Aufgabenübertragung gemäß 13 Abs.1 AGKJHG festgesetzten Betrag richtet (Stand Oktober 2012: bis 1.168,17). Regelbetreuungszeiten: Regelbetreuungszeit von 8.00 bis Uhr 330,00 /mtl.

9 Der Heidekurier 9 Zusatzdienste: a) Für die Inanspruchnahme von Früh- und Spätdienst, pro Stunde jeweils 15,00 /mtl. b) Für die gelegentliche Nutzung von Früh- und Spätdienst (Stundeneinteilung) kann eine 10er-Karte erworben 20,00 werden. (2) Auf Antrag der Sorgeberechtigten erfolgt eine Ermäßigung der Kinderkrippengebühren nach folgender Staffelung: Vormittagsbetreuung in der Krippe (Betreuungszeit: Uhr bis Uhr) Die monatlich zu zahlende Gebühr beträgt 6,6 % des nachgewiesenen Einkommens, mindestens 77,00 höchstens 330,00. (3) Für jedes weitere Kind der Sorgeberechtigten, das zeitgleich die Kinderkrippen besucht, ermäßigt sich die nach Abs. 1 zu zahlende Gebühr für das laufende Kinderkrippenjahr um 20%. Bei allen Gebühren wird der prozentual errechnete Gebührenbetrag nach mathematischen Regeln auf den nächstfolgenden vollen - Betrag auf- bzw. abgerundet. 5 Zahlung (1) Die Gebühren sind bis zu jedem 3. Werktag des Monats im Voraus zu entrichten. Für jeden angefangenen Monat sind volle Monatsbeiträge zu zahlen. (2) Zahlungspflichtige sind die Sorgeberechtigten. Nachrangig haften auch Personen, die die Anmeldeformulare unterschrieben haben. (3) Die Gebühren sind auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das Kind aus irgendwelchen Gründen der Kinderkrippe fern bleibt. Wird ein Kind aus Krankheitsgründen länger als 14 Tage nicht in einer Kinderkrippe betreut, können die Gebühren für die weitere Zeit auf die Hälfte ermäßigt werden. Dazu ist ein ärztliches Attest vorzulegen. (4) Vorübergehende Schließungen der Kinderkrippe aus zwingenden Gründen (z.b. übertragbare Krankheiten nach dem Bundesseuchengesetz) sowie die in 3 geregelten Betriebsferien berechtigen nicht zur Kürzung der Gebühren. 6 Gebührenpflichtiges Einkommen / Errechnung der Kinderkrippengebühr (1) Das gebührenpflichtige Monatseinkommen zur Berechnung der in 4 Abs. 1 genannten Gebühr wird wie folgt ermittelt: Positive Einkünfte der Sorgeberechtigten, aber auch der mit dem Kind sonst in Haushaltsgemeinschaft lebenden Personen ( 2 Abs. 2 und 3 Einkommensteuergesetz (EStG) mit Ausnahme von Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Elterngeld bis zu einer Höhe von 300,00 bzw. 150,00 in den Fällen des 6 Satz 2 BEEG). Hinsichtlich des Begriffes der "sonst mit dem Kind in Haushaltsgemeinschaft lebenden Personen" sind die Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) in Bezug auf die eheähnliche Gemeinschaft als Verantwortungsund Einstehungsgemeinschaft analog anzuwenden. Als Einkünfte gelten auch Unterhaltsleistungen für die Sorgeberechtigten und die Kinder, abzüglich Kinderfreibeträge ( 32 Abs. 6 EStG) oder alternativ abzüglich Kindergeld, das zusteht, wenn der steuerliche Kinderfreibetrag nach 32 Abs. 6 EStG nicht gewährt wird und abzüglich nachgewiesener Werbungskosten. (2) Berechnungsgrundlagen sind jeweils die nachgewiesenen Einkünfte des letzten Kalenderjahres vor Beginn des Kinderkrippenjahres (Basisjahr). Sofern keine Veranlagung erfolgt ist, sind die Einkünfte der Sorgeberechtigten anderweitig nachzuweisen. Die Werbungskosten werden in diesen Fällen mit dem steuerrechtlichen Pauschalbetrag berücksichtigt. Es werden bei der Einkommensermittlung keine negativen Einkünfte oder Verluste angerechnet; bei mehreren Sorgeberechtigten gilt das gemeinsame Einkommen. Wird das Einkommen nicht nachgewiesen, ist der Höchstbetrag zu zahlen. (3) Die Anträge auf Ermäßigung der Kinderkrippengebühr sind mit den erforderlichen Nachweisen innerhalb von 14 Tagen nach Beginn eines jeden Kinderkrippenjahres bei der Samtgemeinde Ostheide zu stellen. Bei einer Neuanmeldung ist der Antrag innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme zu stellen. Werden der Antrag und die entsprechenden Nachweise nicht erbracht, ist die Höchstgebühr zu zahlen. (4) Die festgesetzte Gebühr gilt grundsätzlich für ein Kinderkrippenjahr ( ). Sofern sich seit dem Basisjahr ( 6 Abs. 2) Veränderungen im Einkommensbereich der Sorgeberechtigten von mehr als 20 % (sowohl positiv als auch negativ) oder Veränderungen bei der Anzahl der Kinder ergeben haben, sind diese der Samtgemeinde Ostheide unverzüglich mitzuteilen. In diesen Fällen erfolgt eine Neuberechnung der Kinderkrippengebühr aufgrund von aktuellen Belegen (z.b. Verdienstbescheinigungen). Dies gilt auch bei weiteren Veränderungen. (4) Ist das Kind angemeldet und die Anmeldung nicht schriftlich zurückgenommen worden, so sind für das Kind ab dem Aufnahmedatum Gebühren zu zahlen. (5) Wird ein schriftlich zugewiesener Platz nicht in Anspruch genommen und auch nicht innerhalb der im Zuweisungsbescheid zu bestimmenden Frist der Verzicht auf diesen Platz erklärt, so werden Verwaltungskosten in Höhe von 10,50 erhoben. Danach ist 5 Abs. 3 anzuwenden, soweit der freigehaltene Platz nicht anderweitig belegt werden kann. (6) Ordnungswidrig i.s. von 10 Abs. 5 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben zu den Einkünften, Kinderfreibeträgen oder Werbungskosten macht ( 6 Abs.1). Ordnungswidrig handelt ferner, wer seiner Meldepflicht nach 6 Abs. 4 nicht (7) nachkommt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 geahndet werden. (8) Abweichend von den vorgenannten Regelungen der 4 und 6 dieser Benutzungs- und Gebührensatzung können die Kinderkrippengebühren auf Antrag der Sorgeberechtigten ganz oder teilweise erlassen werden (außer der Gebühr für das Mittagessen). Der Erlass wird zum Ersten des Antragsmonats wirksam und wird längstens für ein Kinderkrippenjahr ausgesprochen. Zuschüsse Dritter sind vorrangig und werden angerechnet. Die Anträge sind schrift-

10 10 Der Heidekurier lich bei der Samtgemeinde Ostheide zu stellen. Die Angaben sind zu belegen. Ein vollständiger Erlass der Kinderkrippengebühren wird unter den Voraussetzungen des 90 SGB VIII gewährt, wenn das monatliche Einkommen gemäß 82 SGB XII die allgemeine Einkommensgrenze des 85 SGB XII nicht übersteigt. Dabei ist gemäß 20 des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) abweichend von 85 SGB XII ein Grundbetrag nach 85 Abs. 1 Nr.1 SGB XII in Höhe von 83% des Zweifachen Eckregelsatzes anzusetzen. Übersteigt das monatliche Einkommen gemäß 82 SGB XII die allgemeine Einkommensgrenze des 85 SGB XII, sind 80% des übersteigenden Einkommens als Eigenanteil der Sorgeberechtigten einzusetzen. Darüber hinaus kann die Kinderkrippengebühr abweichend von den obigen Regelungen bestimmt werden, wenn dies zur Vermeidung einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung für die Sorgeberechtigten erforderlich ist. Die Bestimmung trifft die Samtgemeinde Ostheide nach billigem Ermessen. 7 Elternvertretung Gemäß 10 Abs.1 des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) wird eine Elternvertretung gebildet. Gemäß 10 Abs.3 KiTaG wird weiterhin ein Beirat gebildet. Über die Einberufung, Zusammensetzung und Aufgaben dieser Gremien kann der Samtgemeinderat eine Geschäftsordnung erlassen. 8 Allgemeines (1) Jedes Kind hat mitzubringen: t ä g l i c h: altersgerechtes Frühstück (Getränke werden in der Kinderkrippe geliefert); ausreichende Schutzkleidung für den Aufenthalt im Freien; leichte Schuhe (Hausschuhe) (2) Eigene Spielsachen dürfen von den Kindern nur nach Absprache mit der Gruppenleitung mitgebracht werden. (3) Für Beschädigungen oder den Verlust von Kleidungsstücken oder mitgebrachten Gegenständen haftet die Samtgemeinde nicht. Diese Satzung tritt am in Kraft. Barendorf, 2013 Meyer, Samtgemeindebürgermeister 9 Schlussbestimmungen Goldene Hochzeiten An zwei Orten in der Samtgemeinde Ostheide wurden auch in jüngster Vergangenheit wieder Goldene Hochzeiten gefeiert. Samtgemeindebürgermeister Norbert Meyer und der 1. Stellvertretende Samtgemeindebürgermeister Bernd Hein überbrachten mit den Bürgermeistern der Gemeinden Reinstorf und Wendisch Evern Burkhard Bisanz und Raymond Cuypers, die Glückwünsche der Gemeinde und Samtgemeinde. Außerdem überbrachte der Samtgemeindebürgermeister Ehrenurkunden des Niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann sowie des Landrates des Landkreises Lüneburg, Manfred Nahrstedt. Rat und Verwaltung der Samtgemeinde Ostheide und der Mitgliedsgemeinden wünschen den Jubelpaaren noch viele gemeinsame glückliche Jahre in Gesundheit und Harmonie Gertrud und Hans-Peter Schlüter, Wendisch Evern Ingrid und Helmut Loferski, Holzen Sanitär Heizung Solar Im Neuen Dorfe Neetze Telefon ( ) 6 48 Fax ( )

11 Mobiles Passbildstudio in der Samtgemeinde Ostheide Im Jahre 2013 bietet die Samtgemeinde Ostheide gemeinsam mit dem Fotostudio Heidelberg aus Lüneburg einen ganz besonderen Service an: An vier Dienstagen wird vor dem Rathaus in Barendorf an der Schulstraße ein extra ausgebautes Fahrzeug, ein mobiles Passbildstudio, stehen. Falls Sie also einen Personalausweis oder einen neuen Reisepass benötigen, können Sie unmittelbar vor der Beantragung Ihre Passbilder machen lassen. In nur wenigen Minuten sind die Bilder fertig. Die Passbilder können sie nicht nur für die Passdokumente nutzen. Der Heidekurier 11 Auch wenn sie den neuen EU- Führerschein oder eine Krankenkassenkarte beantragen wollen. Die Passbilder sind vielfältig einsetzbar. Das Mobile Passbildstudio des Fotostudios Heidelberg steht an folgenden Tagen vor dem Rathaus in Barendorf, Schulstraße 2: Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Der Service wird ihnen jeweils in der Zeit von bis Uhr angeboten. Tannenbaumschmücken Ein herzliches Dankeschön gilt auch in diesem Jahr wieder den Kindern und Betreuern des Kinderspielkreises Barendorf. Sie haben es auch in diesem Jahr wieder übernommen, den Tannenbaum, der in der Adventszeit im Rathaus der Samtgemeinde Ostheide aufgestellt wird, mit selbstgebasteltem Weihnachtsschmuck zu dekorieren. Gerade bei den langjährigen Betreuern des Kinderspielkreises kam ein wenig Wehmut auf. Das ist wohl das letzte Mal, dass wir den Tannenbaum schmücken, so Leiterin Sabine Maraun. Bekanntlich hat der Rat der Gemeinde Barendorf die Einstellung des Betriebes im Kinderspielkreis zum beschlossen. Trotzdem sagten die Kinder gemeinsam mit ihren Betreuerinnen eine Weihnachtsgeschichte auf. Samtgemeindebürgermeister Norbert Meyer bedankte sich bei den Mitarbeiterinnen für die langjährige schöne Tradition, den Tannenbaum zu schmücken, um somit vorweihnachtliche Gefühle im Rathaus aufkommen zu lassen. Den Kindern dankte er mit etwas Süßem, etwas Spannendem und etwas zum Spielen einem Überraschungsei! St. Vitus Generationenhaus e.v. am Samstag, dem Mai ab Uhr in Reinstorf rund um die alte Pfarrscheune Handwerk & Kunsthandwerk Kindervergnügen Spielen & Basteln Spaß & Musik Getränke & Essen Kaffee & Kuchen Info unter: 04137/ oder 04137/813938

12 12 Der Heidekurier vhs Volkshochschule REGION Lüneburg Außenstelle Ostheide Samtgemeinde Ostheide Schulstraße Barendorf Leitung: Sylke Armbrecht Tel / Fax / sylke.armbrecht@ostheide.de Ein Auszug aus dem Programm der Kurse des 1. Semesters 2013: Nähere Angaben zu den Kursen entnehmen Sie bitte direkt dem Programm Sind Sie interessiert? Dann melden Sie sich bitte an bei der VHS Region Lüneburg, Haagestraße 4, Lüneburg, Tel /1566-0, mail: vhsinfo@vhs.lueneburg.de BARENDORF Lilie Malen nach Bob Ross Ein Tag ein Gemälde Wolf Rüdiger Wessalowski Sa., , Uhr, 7,3 UStd. Grundschule, Schulstr. 2, Barendorf EUR 33,00, ermäßigt: EUR 29,40 Anmeldeschluss: , W41425OS Ich kann das auch! Kochen mit und für Kinder ab 7 Jahren (ohne Eltern) Katja Lepper-Sallinger Di., , Uhr, 3,3 UStd. Grundschule, Schulstr. 2, Barendorf, Küche EUR 11,70 zzgl. Lebensmittelumlage Anmeldeschluss: , W33728OS Tiere zeichnen Schritt für Schritt Igor Frank Sa., , Uhr, 7 UStd. Grundschule, Schulstr. 2, Barendorf EUR 21,00, ermäßigt: EUR 18,90 Anmeldeschluss: , W41442OS Der Schoki -Kurs für Kinder Der Pralinen- und Bonbonkurs, der richtig Spaß macht, ab 7 Jahren (ohne Eltern) Katja Lepper-Sallinger Di., , Uhr 3,3 UStd. Grundschule, Schulstr. 2, Barendorf, Küche EUR 11,70 zzgl. Lebensmittelumlage Anmeldeschluss: , W33729OS Tiermalerei Panda Malen nach Bob Ross Ein Tag ein Gemälde Wolf-Rüdiger Wessalowski Sa., , Uhr, 7,3 UStd. Grundschule, Schulstr. 2, Barendorf EUR 33,00, ermäßigt: EUR 29,40 Anmeldeschluss: , W41426OS Hatha-Yoga Jasmina Blaschke Mo., bis Uhr, 9 x, 18 UStd. Grundschule, Schulstr. 2, Barendorf, Musikraum, 1. Etg. EUR 54,00, ermäßigt: EUR 48,60 Anmeldeschluss: , W31095OS Filzwerkstatt Altes Handwerk neu erlebt Jutta Brüning Fr., , Uhr Sa., , Uhr 15 UStd. Grundschule, Schulstr. 2, Barendorf EUR 46,00 zzgl. ca. EUR 15,00-30,00 Materialkosten nach Verbrauch ermäßigt: EUR 41,40 Anmeldeschluss: , W41822OS Feinste Pralinen selbst gemacht Katja Lepper-Sallinger Di., , Uhr, 4 UStd. Grundschule, Schulstr. 2, Barendorf, Küche EUR 12,00 zzgl. Materialkosten Anmeldeschluss: , W33726OS NEETZE Wirbelsäulengymnastik Sabine Jarraß Do., bis , Uhr, 9 x, 12 UStd. Grundschule, Süttorfer Weg 17, Neetze, Mehrzweckraum EUR 39,60, ermäßigt: EUR 34,80 Anmeldeschluss: , W32030OS Sabine Jarraß Do., bis , Uhr, 9 x, 12 UStd. Grundschule, Süttorfer Weg 17, Neetze, Mehrzweckraum EUR 39,60, ermäßigt: EUR 34,80 Anmeldeschluss: , W32030OS Wirbelsäulengymnastik vorrmittags Sabine Knochenhauer Mo., bis , Uhr, 9 x, 12 UStd. Grundschule, Süttorfer Weg 17, Neetze, Mehrzweckraum EUR 39,60, ermäßigt: EUR 34,80 Anmeldeschluss: , W32023OS Sabine Knochenhauer Mo., bis , Uhr, 9 x, 12 UStd. Grundschule, Süttorfer Weg 17, Neetze, Mehrzweckraum EUR 39,60, ermäßigt: EUR 34,80 Anmeldeschluss: , W32024OS Sabine Knochenhauer Mi., bis , Uhr, 9 x, 12 UStd. Grundschule, Süttorfer Weg 17, Neetze, Aula EUR 39,60, ermäßigt: EUR 34,80 Anmeldeschluss: , W32025OS Sabine Knochenhauer Mi., bis , Uhr, 9 x, 12 UStd. Grundschule, Süttorfer Weg 17, Neetze, Aula EUR 39,60, ermäßigt: EUR 34,80 Anmeldeschluss: , W32026OS Sabine Knochenhauer Mi., bis , Uhr, 9 x, 12 UStd. Grundschule, Süttorfer Weg 17, Neetze, Aula EUR 39,60, ermäßigt: EUR 34,80 Anmeldeschluss: , W32027OS WENDISCH EVERN Wirbelsäulen- und Ausgleichsübungen Anita Baron / Katrin Köhler Mi., bis , Uhr, 12 x, 16 UStd. Alte Schule e.v., Ringstr. 8, Wendisch Evern EUR 64,80, ermäßigt: EUR 58,40 Anmeldeschluss: , W32011OS Anita Baron/Katrin Köhler Mi., bis , Uhr, 12 x, 16 UStd. Alte Schule e.v., Ringstr. 8, Wendisch Evern EUR 64,80, ermäßigt: EUR 58,40 Anmeldeschluss: , W32012OS Anita Baron/Katrin Köhler Mi., bis , Uhr, 12 x, 16 UStd. Alte Schule e.v., Ringstr. 8, Wendisch Evern EUR 64,80, ermäßigt: EUR 58,40 Anmeldeschluss: , W32013OS Wirbelsäulengymnastik Angela Haase Di., bis Uhr, 11 x, 14,7 UStd. Alte Schule e.v., Ringstr. 8, Wendisch Evern EUR 59,40, ermäßigt: EUR 53,55 Anmeldeschluss: , W32016OS Angela Haase Di., bis Uhr, 11 x, 14,7 UStd. Alte Schule e.v., Ringstr. 8, Wendisch Evern EUR 44,00, ermäßigt: EUR 39,60 Anmeldeschluss: , W32017OS

13 Adventsnachmittag Im Rahmen des traditionellen Adventsnachmittags der Altersabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Neetze wurde Claus Kiehn für seine 60-jährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr ausgezeichnet. Samtgemeindebürgermeister Norbert Meyer sprach den Dank und die Anerkennung von Rat und Verwaltung der Samtgemeinde Ostheide aus und überreichte eine Ehrenurkunde. Gemeindebrandmeister Horst Holtmann schloss sich den Dankesworten an und überreichte dem Hauptfeuerwehrmann Claus Kiehn das Ehrenabzeichen des Feuerwehrverbandes ans Revers. Ortsbrandmeister Henning Berkenbusch dankte dem Geehrten für seinen unermüdlichen und vorbildlichen Einsatz in der Freiwilligen Feuerwehr Neetze. Umrahmt wurde dieser vorweihnachtliche Nachmittag bei Kaffee und Kuchen mit einer Aufführung der Süttorfer Startenöre. Gas- und Wasserinstallation Bauklempnerei Sanitärinstallation Gasheizung Brennwerttechnik Wartung und Service Beratung HELMUT KLOSE Gas-, Wasserinstallations GmbH Dorfstraße Wendisch Evern 04131/59350 NEUERÖFFNUNG am 2. Januar 2013 Hausarztpraxis Dr. med. Heinz JARMATZ Facharzt für Allgemeinmedizin Scharnebeck Hauptstraße 19a (Anbau am Krankenhaus) Tel Sprechstunden (alle Kassen und privat) Mo., Mi., Fr Uhr Di., Do Uhr Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten und für Samstagvormittag unter Tel Wasserbeschaffungsverband Lüneburg-Süd Bekanntmachung Verkauf Inh. H.-J. Riediger Der Heidekurier 13 Gemäß 21 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001) vom sowie der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001) vom gibt der Wasserbeschaffungsverband Lüneburg-Süd als Betreiber der öffentlichen Wasserversorgung der Samtgemeinde Ostheide bekannt: eingesetzt. Zur Wasseraufbereitung wird gemäß 11 TrinkwV2001 Sauerstoff und Calziumcarbonat Gemäß 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Waschund Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) vom wird folgende Dosierempfehlung für phosphathaltige Wasch- und Reinigungsmittel bekannt gegeben: Samtgemeinde Ostheide (ohne Bavendorf) Bavendorf Klinge-Immobilien Ihr zuverlässiger Partner vor Ort zu allen Immobilienfragen Vermietung Anwendung der Dosierempfehlung für den Härtebereich weich, Härte 0,83 mmol/l Anwendung der Dosierempfehlung für den Härtebereich mittel, Härte 2,28 mmol/l Eine vollständige Wasseranalyse, die auch für die Auswahl geeigneter Materialien für die Trinkwasserhausanschlussinstallation erforderlich ist, finden Sie unter der Internetseite des Verbandes: Hausverwaltung Rosenthaler Weg Neetze Telefon ( ) Fax ( ) Klinge-Immobilien@t-online.de

14 14 Der Heidekurier lk/bf) Ohne sie geht gar nichts: 45 ehrenamtlich Tätige ehrte Landrat Manfred Nahrstedt am Samstag, dem 1. Dezember 2012 beim Tag der Ehrenamtlichen des Landkreises Lüneburg in der Ritterakademie. Als symbolisches Dankeschön für ihr freiwilliges Engagement überreichte der Landrat gemeinsam mit der stellvertretenden Landrätin Nicole Ziemer den Geehrten jeweils eine Urkunde und das Buch Augenblick in Lüneburg. Viele Angebote, ob in sozialen Einrichtungen, Sportvereinen, Parteien oder Initiativen, sind ohne die ehrenamtlich Tätigen gar nicht denkbar, betonte Landrat Manfred Nahrstedt in seiner Rede, sie übernehmen wichtige Aufgaben und halten die Gemeinschaft in unserem Landkreis und den Kommunen zusammen. Der Landkreis Lüneburg hatte in diesem Jahr zum dritten Mal Vereine, Verbände, Kirchengemeinden und Kommunen gebeten, herausragende Helferinnen und Helfer zu benennen, die stellvertretend für Tausende ehrenamtlich Tätige zum Tag der Ehrenamtlichen eingeladen werden sollten. Daraufhin hatten sich 23 Organisationen von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) über die Kreisfeuerwehr bis zum Verein Weißer Ring zurückgemeldet. Den musikalischen Rahmen der Veranstaltung gestaltete der polnische Kammerchor Kameralny unter der Leitung von Andrzej Kaliski. Insgesamt waren rund 150 Gäste, darunter viele haupt- und ehrenamtliche Bürgermeister sowie Vertreter der Organisationen, in die Ritterakademie gekommen, um die Ehrenamtlichen für ihr Engagement zu würdigen. Auf Vorschlag von Rat und Verwaltung wurden folgende Personen aus der Samtgemeinde Ostheide geehrt: Helmut Schütz Schützenverein Hubertus Reinstorf und Umgebung e.v. Helmut Schütz war Jugendsportleiter des Schützenvereins von 1978 bis Dank seines unermüdlichen Engagements erreichten die Jugendlichen große Erfolge im Luftgewehrschießen auf Kreis-, Bezirksund Landesebene. Er hat in Reinstorf das Lichtpunktschießen eingeführt und auch Tag der Ehrenamtlichen hier mit seinem Einsatz den Kindern im Alter zwischen 6 und 12 Jahren viel Spaß und viele Erfolge bis auf Landesebene eingebracht. In der Zeit von 2008 bis 2012 war Helmut Schütz außerdem Präsident des Schützenvereines Hubertus. Hier lag ihm insbesonders das Schützenhaus am Herzen. Dank seines ehrenamtlichen Engagements konnten viele Sanierungen und Reparaturen vorgenommen werden! Ullrich Schröder Tennisclub Neetze von 1975 e.v. Ullrich Schröder ist seit 1998 Vorsitzender des Tennisclub Neetze, davor war er viele Jahre Kassenwart. Durch das persönliche Engagement des Vorsitzenden und seiner Bereitschaft, viel Zeit und Energie in dieses Amt zu investieren, konnten in seiner Zeit als Vorsitzender die nötigen Sanierungen am Tennisplatzgelände laufend durchgeführt, zwei Fertiggaragen aufgestellt und ein Tennisspielfeld grundüberholt werden. Ullrich Schröder organisiert viele Aktionen über den Tennisbereich hinaus. So finden unter seiner Federführung Fahrradtouren, Sommercamps, Fun-Turnier uvm. statt. Er organisiert jedes Jahr einen Stand am Neetzer Weihnachtsmarkt, seit mehr als 10 Jahren trifft sich unter seiner Leitung eine offene Gymnastikgruppe im Bereich Gesundheitssport in der Neetzer Sporthalle. Renate Vogel und Hildegard Wulf, Sozialverband Deutschland e.v. Ortsgruppe Barendorf/Vastorf Die beiden älteren Damen, Renate Vogel (83) und Hildegard Wulf (82), sind die guten Seelen des Sozialverbandes Deutschland e.v., Ortsgruppe Barendorf/Vastorf. Frau Vogel ist seit 17 Jahren die Kassenführerin der Ortsgruppe. Sie hält das Geld zusammen und organisiert Jahr für Jahr einen fünftägigen Ausflug für die gesamte Ortsgruppe, meist ältere Damen und Herren. Die Reise führte die Gruppe so z. B. schon in den Schwarzwald oder das Riesengebirge. Frau Wulf ist ebenso lange Schriftführerin der Ortsgruppe. Detailgenau schreibt sie z. B. die Grußworte der Ehrengäste der Jahreshauptversammlungen auf. Beide Damen tragen trotz ihres hohen Alters und manchem Wehwehchen in den Beinen bis zum heutigen Tage die Verbandszeitschrift des Sozialverbandes in ihren Orten aus! Rat und Verwaltung bedanken sich bei den geehrten, aber auch allen anderen Ehrenamtlichen für ihre vorbildliche Arbeit! Helmut Greibaum ERDBAU Ihr zuverlässiger Partner für den Bau von - Kleinkläranlagen (inkl. Wartung und Sanierung) - Pflasterarbeiten - Wegebau - Feldberegnungen - Durchpressungen - Kernbohrungen Wir überzeugen durch unsere Vielfalt. Schnelle Arbeitsleistung und eine große Qualität ist unser Motto. Hauptstraße 10 Ortsteil Ventschau Tosterglope Telefon: / Telefax: / Mobil: /

15 Nun ist es ganz offiziell. Nach langen und intensiven Verhandlungen hatten die Räte der Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde Ostheide im Jahre 2012 die Beschlüsse gefasst, die Aufgabe zum Kinderkrippenwesen auf die Samtgemeinde übergehen zu lassen. Sowohl finanziell als auch personell waren die ehrenamtlich geführten Mitgliedsgemeinden an ihre Grenzen gestoßen, so Samtgemeindebürgermeister Norbert Meyer. Bisher gibt es in der Samtgemeinde Ostheide 30 Kinderkrippenplätze für unter dreijährige Kinder, 15 in Barendorf und 15 in Neetze. 30 weitere Plätze sollen in den nächsten sieben Monaten durch Neubauten in der Samtgemeinde Ostheide entstehen, 15 weitere in Barendorf und 15 in Wendisch Evern. Die kleinen Nutzer als auch ihre Eltern sollen möglichst gar nichts merken von dem Trägerübergang, so Meyer weiter. Eine neue Krippensatzung mit Gebührenordnung hatte der Samtgemeinderat noch im vergangenen Jahr beschlossen. Diese ist unter einzusehen oder auf telefonischer Nachfrage bei der Samtgemeinde Ostheide in Barendorf erhältlich. Die bisher von dem Verein Große für Kleine geführte Kinderkrippe in Neetze, Am Katzenberg 10, wird nun ebenfalls von der Samtgemeinde Ostheide betrieben. Einen neuen Namen hat sie auch schon: Sonnenkäfer heißt die übernommene Kinderkrippe. Geleitet wird sie von Frau Julia Bärmann, die auch schon vorher in der Kinderkrippe für den Verein Große für Kleine als Erzieherin gearbeitet hat. Unterstützt wird sie von der ehemaligen Mitarbeiterin des Kinderspielkreises in Baren- Julia Bärmann (links) leitet die Kinderkrippe Sonnenkäfer in Neetze. Unterstützt wird sie von Ilona Roeder. Leonard und Ben freuen sich mit den Erzieherinnen über das Angebot. Der Heidekurier 15 PRESSEMITTEILUNG Samtgemeinde Ostheide neuer Träger der Kinderkrippen in Barendorf und Neetze dorf, der Erzieherin Frau Ilona Roeder. In der Kinderkrippe Sonnenkäfer sind noch einige Plätze frei. Für Informationen steht die Samtgemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 04137/ gern zur Verfügung. Marco Treichel Versicherungsfachmann (BWV) Thomasburg Tel.: Mobil: marco.treichel@vpv.de Installateur- und Heizungsbaumeister Gebäudeenergieberater im Handwerk Ihr Innungsfachbetrieb in der Ostheide Badsanierung Heizungsmodernisierung Solartechnik Dachrinnenservice Holzheizung Rohrreinigung Notdienst Waldstraße 8a Bienenbüttel 0170 / martin.witthoeft@t-online.de

16 Anmeldung der Schüler und Schüllerinnen der Grundschulen auf weiterführende Schulen: Anmeldetermine für das Schuljahr 2013/2014 Der Termin für die Ausgabe der Schullaufbahnempfehlung für das Schuljahr 2013/2014 ist der (fünf Wochen vor dem Beginn der Sommerferien). Die Empfehlung hat der Leiter oder die Leiterin der Grundschule schriftlich mitzuteilen. Die Anmeldungen zu den 5. Klassen der Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gymnasien und der Integrierten Gesamtschulen Lüneburg und Embsen für das Schuljahr 2013/2014 sind an den nachfolgend genannten Terminen vorgesehen: Montag, und Uhr Dienstag, Uhr Druckerei Thormann Briefpapier Blöcke Visitenkarten Broschüren Flyer Einladungskarten Durchschreibesätze Plakate u. v. m. Dorfstraße Wendisch Evern NEUERÖFFNUNG am 2. April 2013 Gemeinschaftspraxis Angela Strobell Benjamin Weißenborn (geb. Jarmatz) Am Mühlenkamp 1 ~ Barendorf Terminvergabe Telefon: info@zahnaerzte-barendorf.de Fenster. Türen. Küchen. Treppen. Einbauschränke. Parkett. Laminat Rolll den. Markisen. Insektenschutzsysteme Ralf Schierwater Beratung - Verkauf - Montage Gewerbegebiet Ortsgarten Neetze Tel Fax Mobil info@dedischler.de Bestattungshaus abschied nehmen persönlich und individuell Ein Trauerfall stellt Hinterbliebene vor Aufgaben, die fachkundige Hilfe erfordern. Wir beraten Sie, nennen die Kosten, nehmen Ihnen alle Formalitäten ab und begleiten Sie in der schweren Zeit der Trauer. eigene Trauerhalle individuelle Trauerfloristik Trauerbegleitung Erd-, Feuer-, Seebestattungen Wir beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch. Wir sind Tag und Nacht für Sie da! Bestattungshaus Pehmöller GmbH Rote Straße Lüneburg Tel.: / Ihr Fachbetrieb aus der Ostheide nachträgliche Dämmung des Dachstuhls und des zweischaligen Mauerwerkes Dachsanierung, Dacheindeckung und Dachfenster Roto Profipartner Umbau, Anbau, Neubau und Dachaufstockungen in Holzrahmenbauweise Am Alten Sägewerk 18 Fon info@zimmerei-jacob.de Holzen Fax

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